Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögensauskunft

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 3. Gebühren

Rz. 318 Obwohl der Kombi-Auftrag nur aus einem Schreiben besteht, liegen hier zwei gesonderte Vollstreckungsmaßnahmen vor, für die zwei Verfahrensgebühren nach Nr. 3309 VV RVG zuzüglich der jeweiligen Post- und Telekommunikationspauschale und ggf. Umsatzsteuer abzurechnen sind. Im Kombi-Auftrag werden zunächst beide Gebühren vorsorglich berechnet. Zu beachten ist hierbei jedo...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Antrag

Rz. 167 Der Antrag auf eine erneute Vermögensauskunft ist beim Gerichtsvollzieher zu stellen, da dieser für alle Arten der Abnahme der Vermögensauskunft zuständig ist. Die örtliche Zuständigkeit des Gerichtsvollziehers wird durch den Wohnsitz des Schuldners zum Zeitpunkt der Antragstellung bestimmt. Rz. 168 Ein entsprechender Antrag kann im unverbindlichen Musterformular (vgl...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 7. Kosten

Rz. 171 Das Reformgesetz ändert bzw. ergänzt auch die Gebühren des Gerichtsvollziehers. Dieser erhält u.a. nunmehr folgende Gebühren:mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Schuldnerverzeichnis

Rz. 149 Wie bisher auch – gibt es in jedem Bundesland ein Zentrales Schuldnerregister. Seit dem Inkrafttreten des ZwVollStrÄndG zum 1.1.2013 ist jedoch eine landesweite Internetabfrage gem. § 882h ZPO möglich. Alle Zentralen Vollstreckungsgerichte der einzelnen Bundesländer stellen hierzu ihre Informationen in einer Internetplattform zur Verfügung, ähnlich dem Registerportal...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 3. Auswirkungen auf die Zwangsvollstreckungshandlungen

Rz. 144 Durch das Reformgesetz 2013 wurde die Vermögensauskunft vorgelagert, so dass seitdem nach einer möglichen Auskunft die Informationen über Vermögenswerte vorliegen, und dann gezielt die Forderungspfändung durchgeführt werden kann. Rz. 145 Eine Sachpfändung von beweglichen Sachen in der Wohnung des Schuldners mit anschließender Zwangsversteigerung wurde somit marginal u...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 1. Auftrag

Rz. 313 Wie jede Vollstreckungsmaßnahme setzt der Kombiauftrag einen Antrag des Gläubigers voraus. Unter Beifügung des Titels und ggf. sonstiger Vollstreckungsunterlagen wird der Antrag i.d.R. an die Verteilerstelle für Gerichtsvollzieheraufträge beim AG am Wohnort des Schuldners übermittelt mit der Bitte um Weiterleitung an den örtlich zuständigen Gerichtsvollzieher. Rz. 31...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / XVII. Vollstreckung

Rz. 32 Eine eigene Angelegenheit stellt auch die Vollstreckung dar (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG). Hier kommt es auf den jeweiligen Vollstreckungsauftrag an. Rz. 33 Einen Vollstreckungsauftrag vor Erlass des Vollstreckungstitels wird man in der Regel als bedingten Auftrag ansehen müssen, so dass es auf den Zeitpunkt ankommt, in dem der Anwalt von der Existenz des Titels Kenntnis erh...mehr

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§ 14 Vollstreckung / 3. Terminsgebühr

Rz. 44 Auch eine Terminsgebühr (Nr. 3310 VV) kann in der Vollstreckung anfallen, allerdings nur dann, wenn der Anwalt an teilnimmt. Außergerichtliche Verhandlungen oder Besprechungen reichen nicht aus. Der weitergehende Anwendungsbereich der Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV ist durch Anm. zu Nr. 3310 ...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 1. Allgemeines

Rz. 120 Grundsätzlich ist der Gläubiger Herr der Verfahrens und besitzt die Entscheidungsfreiheit, ob und in welchem Umfang er im Einzelfall von seinem Recht auf Zwangsvollstreckung und mit welcher Maßnahme er Gebrauch machen will. Für eine wirkungsvolle Zwangsvollstreckung benötigt der Gläubiger jedoch konkrete Informationen über verwertbares Vermögen des Schuldners. Nach d...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 6. Kombi-Auftrag

Rz. 169 Auch der alte "Kombi-Auftrag", bestehend aus einem Sachpfändungsauftrag und bei Fruchtlosigkeit einem weiteren Antrag zur Abnahme einer Vermögensauskunft ist gem. § 807 ZPO möglich und wird unter Rdn 312 ff. näher erläutert. Rz. 170 Im Musterformular von Rdn 131 kann dies unter dem Buchstaben G2 beantragt werdenmehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / III. Sachpfändung (Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung in das bewegliche Vermögen)

Rz. 284 Eine Sachpfändung ist hingegen in den Fällen in Erwägung zu ziehen, in denen es Anhaltspunkte über verwertbare und pfändbare Vermögensgegenstände in den Räumen des Schuldners gibt. Bereits seit dem 1.1.2013 ist ein fruchtloser Sachpfändungsversuch keine Voraussetzung mehr zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, da die neue Vermögensauskunft vorverlagert wurde. 1...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 4. Schuldnerverzeichnis

Rz. 108 Mit Inkrafttreten des ZwVollStrÄndG zum 1.1.2013 wurde erstmals eine bundesweite Internetplattform eingerichtet, die dem Gläubiger es ermöglichen, schnell Informationen über einen Schuldner zu erlangen, z.B. ob dieser bereits eine Vermögensauskunft abgegeben hat. Rz. 109 Das Schuldnerregister kann dabei unter www.vollstreckungsportal.de abgerufen werden.mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 4. Zentrale Vollstreckungsgerichte nach§ 802k ZPO

Rz. 147 Es wurden landesweit Zentrale Vollstreckungsgerichte nach § 802k ZPO eingerichtet, wobei die Landesregierung ein beliebiges Amtsgericht zum Zentralen Vollstreckungsgericht ernennen kann. Die Zentralen Vollstreckungsgerichte haben dabei zwei Aufgaben: a) Verwa...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / II. Pfändungs- und Überweisungsantrag

Rz. 175 Die effektivste Form der Zwangsvollstreckung ist die Forderungspfändung. Hierzu bedarf es jedoch näherer Informationen, da die zu pfändende Forderung und der mögliche Drittschuldner konkretisiert werden müssen. Das ZwVollStrÄndG setzte gerade hier an und versucht den Gläubiger durch die vorgelagerte Vermögensauskunft diese Informationen (insbesondere über Arbeitgeber...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 2. Muster: Kombi-Auftrag

Rz. 317 Im unverbindlichen Musterformular des Deutschen Gerichtsvollzieher Bund e.V. (vgl. Rdn 131) ist der Kombi-Auftrag unter dem Buchstaben G2 zu stellen.mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / D. Informationsbeschaffung

Rz. 91 Je mehr Informationen über den Schuldner vorliegen, desto effektiver und erfolgreicher kann die Zwangsvollstreckung gegen ihn betrieben werden. Es ist ratsam, Informationen über pfändbares Vermögen des Schuldners zu erlangen, weil seit Jahren die Sachpfändungsaufträge immer erfolgloser verlaufen. Besonders Pfändungen von Bankguthaben und Lohnpfändungen sind sehr effek...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / B. Vollstreckungsarten

Rz. 3 Die titulierte Leistung bestimmt die Vollstreckungsart. Für jede Leistungsart sieht der Gesetzgeber sodann ein oder mehrere bestimmte Vollstreckungsmöglichkeiten vor. Diese Durchsetzungsmöglichkeiten sind zwingend (numerus clausus der Vollstreckungsarten). Rz. 4mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / G. Vollstreckung in das bewegliche Vermögen

Rz. 8 Darüber hinaus ist § 119 Abs. 2 ZPO (§§ 76 Abs. 1, 113 Abs. 1 S. 2 FamFG) bzw. § 77 Abs. 2 FamFG zu beachten: Die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen umfasst alle Vollstreckungshandlungen im Bezirk des Vollstreckungsgerichts einschließlich des Verfahrens auf Abgabe der Vermögensauskunft.[1] Auch insoweit sind also kein...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 5. Ausnahmen vom Klauselerfordernis

Rz. 42 Es gibt jedoch auch Titel, die keine Vollstreckungsklausel für die Durchführung einer Vollstreckungsmaßnahme benötigen. Dies muss sich jedoch ausdrücklich aus dem Gesetz ergeben. Die wichtigsten Titel ohne Klauselerfordernis sind:mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Verwaltung der Vermögensverzeichnisse

Rz. 148 Wie bereits dargestellt, werden die Vermögensverzeichnisse durch den Gerichtsvollzieher als elektronisches Dokument erstellt und sodann an das Zentrale Vollstreckungsgericht des jeweiligen Bundeslandes übermittelt. Die Vermögensverzeichnisse werden dort gespeichert und können ausschließlich von Gerichtsvollzieher, von Insolvenzgerichten, Vollstreckungsgerichten, Regi...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 5. Verwertung der gepfändeten Sache

Rz. 298 Die Verwertung der gepfändeten Sachen erfolgt in Form einer Versteigerung durch den Gerichtsvollzieher. Die Versteigerung ist dabei in den §§ 814 – 825 ZPO geregelt. Nähere Einzelheiten zum Ablauf enthält auch noch die Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA). Bei der Versteigerung handelt es sich um einen hoheitlichen Akt. Rz. 299 Der Gerichtsvollzieher kann d...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / XII. Strafanzeige gegen den Schuldner

Rz. 431 Sollte der Schuldner bereits bei der Entstehung der Forderung des Gläubigers zahlungsunfähig gewesen sein, bietet es sich an, gegen den Schuldner Strafanzeige wegen des Verdachts auf Betrug gem. § 263 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) zu stellen. Rz. 432 Gem. § 263 Abs. 1 StGB müssen folgende Tatbestände vom Schuldner erfüllt sein:mehr

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FoVo 11/2017, Wertmäßige Be... / II. Die Lösung

Die Drittauskünfte nach § 802l ZPO Kommt der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nach oder ist bei einer Vollstreckung in die dort aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht zu erwarten, so darf der Gerichtsvollzieher bei drei unterschiedlichen Auskunftsstellen wichtige Vermögenswerte des S...mehr

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FoVo 11/2017, Nichtberücksi... / 3 Der Praxistipp

Unterhaltsberechtigte wirken sich für den Schuldner positiv aus … Der Schuldner profitiert von jeder gesetzlich unterhaltsberechtigten Person. Er erhält neben seinem Freibetrag von 1.133,80 EUR für die erste unterhaltsberechtigte Person weitere 426,71 EUR und für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person jeweils 237,73 EUR an pfändungsfreiem Betrag. Damit aber nicht ...mehr

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FoVo 11/2017, Nachweis der ... / 3 Der Praxistipp

Gläubiger profitiert doppelt Kann der Gläubiger seinen Anspruch auch als Schadensersatzanspruch aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung begründen, profitiert er in zweifacher Weise:mehr

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FoVo 10/2017, Keine Formularpflicht für den Antrag auf Nachbesserung der Vermögensauskunft

Leitsatz Eine Formularpflicht für den Antrag auf Nachbesserung der Vermögensauskunft besteht nicht. Der Gläubiger ist nicht verpflichtet, das verbindliche Gerichtsvollzieherauftragsformular zu verwenden. AG Leer, Beschl. v. 18.1.2017 – 13a M 1813/16 1 I. Die Entscheidung Kein Formularzwang In Abweichung zum Beschluss des AG Leer vom 23.12.2016 ist zunächst zutreffend, dass die Ve...mehr

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FoVo 10/2017, Keine Formula... / 1 I. Die Entscheidung

Kein Formularzwang In Abweichung zum Beschluss des AG Leer vom 23.12.2016 ist zunächst zutreffend, dass die Verwendung des verbindlichen Gerichtsvollzieherauftragsformulars nicht erforderlich war. Bei dem Antrag auf Durchführung der Nachbesserung der Vermögensauskunft handelt es sich nicht um einen neuen Auftrag. Auf den Nachbesserungsantrag wird das alte Verfahren zur Behebu...mehr

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FoVo 10/2017, Keine Formula... / 2 Der Praxistipp

Nachbesserung ohne gesetzliche Regelung Die Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses wurde von dem Gesetzgeber auch mit der Reform der Sachaufklärung nicht ausdrücklich geregelt. Ihre Zulässigkeit ergibt sich aus dem Zusammenspiel von §§ 802c und 802d ZPO. Nach § 802c hat der Schuldner Auskunft über sein gesamtes Vermögen zu geben. Nur in diesem Fall greift die Sperrfrist vo...mehr

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FoVo 10/2017, Keine Formula... / Leitsatz

Eine Formularpflicht für den Antrag auf Nachbesserung der Vermögensauskunft besteht nicht. Der Gläubiger ist nicht verpflichtet, das verbindliche Gerichtsvollzieherauftragsformular zu verwenden. AG Leer, Beschl. v. 18.1.2017 – 13a M 1813/16mehr

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FoVo 10/2017, Die Rückforde... / I. Das Problem

Beitreibung einer alten Forderung mit verjährten und unverjährten Zinsen Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einer bereits 2005 titulierten Forderung. Im April 2017 wurde der Gerichtsvollzieher mit der gütlichen Erledigung und der Abnahme der Vermögensauskunft beauftragt. Zugrunde lag die bis dahin aufgelaufene Gesamtforderung, die auch obje...mehr

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FoVo 10/2017, Kontrollieren Sie das Nettoeinkommen

Wird das Arbeitseinkommen des Schuldners gepfändet, so bestimmt sich das pfändbare Arbeitseinkommen nach dem Nettolohn. Die Bestimmung des Nettolohnes richtet sich dabei nach § 850e Nr. 1 ZPO. Für den Gläubiger ist es lohnend, aufgrund der ihm vom Drittschuldner zu übersendenden Lohnabrechnung (BGH FoVo 2013, 56) die Berechnung des Nettolohns zu kontrollieren. Nicht selten i...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 14. Androhung der Zwangsvollstreckung

Rz. 323 Wird die Vollstreckung aus einem Unterhaltstitel angedroht, so löst bei vorzeitiger Beendigung bereits diese Vollstreckungsandrohung die 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG aus. In der Regel fordert die Rechtsprechung hier eine Wartefrist von rund 2 Wochen ab Titulierung, weil der Gegenseite Gelegenheit gegeben werden muss, die Zahlung vorzunehmen.[302] Rz. 324...mehr

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§ 7 Verfahrenskostenhilfe / III. Umfang der Bewilligung

Rz. 51 Wenn einem Beteiligten VKH bewilligt und ein Anwalt beigeordnet wurde, ist er von der Verpflichtung, Gerichtskosten, Anwaltsgebühren des eigenen Anwalts und Auslagenvorschüsse für Zeugen und Sachverständige zu zahlen, befreit, § 122 Abs. 1 ZPO i.V.m. §§ 76 Abs. 1, 113 Abs. 1 FamFG. Diese Kosten werden von der Staatskasse übernommen. Der RA kann seine Vergütung, die si...mehr

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FoVo 08_09/2017, Keine isol... / 3 Der Praxistipp

BGH gibt keine überzeugende Rechtfertigung Die Entscheidung des BGH mag rechtsdogmatisch richtig begründet sein. Von den praktischen Bedürfnissen des Vollstreckungsrechtes ist sie aber ebenso weit entfernt wie von einer in der Sache überzeugenden Begründung für die Rechtfertigung einer isolierten Aufenthaltsermittlung. Der BGH verkennt, dass das Gesetz an einer Vielzahl von S...mehr

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FoVo 08_09/2017, Keine isol... / 1 I. Der Fall

Isolierter Auftrag zur Aufenthaltsermittlung Die Gläubigerin erteilte dem Gerichtsvollzieher (GV) am 22.7.2013 unter Überreichung eines vollstreckbaren Titels einen "Auftrag zur Vollstreckung und Ermittlung des Aufenthaltsortes des Schuldners gemäß § 755 ZPO", da dieser nach einer Auskunft des Einwohnermeldeamts unbekannt verzogen war. Der GV ersuchte die Gläubigerin, auch ei...mehr

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FoVo 08_09/2017, Ehegatte h... / II. Die Lösung

Der Grundsatz: § 808 ZPO Der Gerichtsvollzieher kann grundsätzlich die im Gewahrsam des Schuldners befindlichen Sachen pfänden. Da auf den Gewahrsam und damit auf die tatsächlichen Verhältnisse abgestellt wird, kommt es zunächst nicht einmal darauf an, ob die Gitarren allesamt im Eigentum des Schuldners stehen. Hinweis Würde die Ehefrau also behaupten, die Gitarren seien ihr E...mehr

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FoVo 7/2017, Aktualisieren Sie die Lohnpfändung regelmäßig

Die Lohnpfändung ist kein einmaliger Akt, sondern ein fortdauernder Prozess. Der nachfolgende Beitrag will einen Überblick zu den wichtigsten Aufgaben des Gläubigers oder seines Rechtsdienstleisters geben. Wenn Sie eine Lohnpfändung ausgebracht haben, sind noch einige Dinge zu tun. Es gilt zunächst: Drittschuldnererklärung Die Drittschuldnererklärung nach § 840 ZPO ist auszuwer...mehr

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AGS 7/2017, Keine Einigungs... / 1 Sachverhalt

Die Gläubigerin beauftragte den Gerichtsvollzieher, der Schuldnerin die Vermögensauskunft abzunehmen (§§ 802c, 802f ZPO) und ggf. körperliche Sachen zu pfänden. Hinsichtlich einer etwaigen gütlichen Einigung gab ihr Bevollmächtigter an, mit der Einziehung von Teilbeträgen (mindestens 100,00 EUR bei monatlichem Turnus) einverstanden zu sein. Der Gerichtsvollzieher setzte einen...mehr

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FoVo 5/2017, Gibt es eine e... / 3 Der Praxistipp

Ansicht ist nicht unbestritten, aber richtig Die Entscheidung des LG Frankfurt dient dem Gläubiger und seinem Bevollmächtigten, ist allerdings nicht unbestritten (ebenso Enders, JurBüro 2015, 617; Hartungs/Schons/Enders, RVG, 3. Aufl., § 18 Rn 40–43; a.A. Volpert, RVGreport 2017, 82; Schneider/Wolf, AnwK RVG, 8. Aufl., § 18 Rn 154). Tatsächlich wäre es wünschenswert gewesen, ...mehr

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FoVo 5/2017, Gibt es eine e... / 2 II. Aus der Entscheidung

Vergütungsanspruch besteht Die sofortige Beschwerde ist zulässig und begründet. Der Gläubigerin steht eine gesonderte 0,3-Verfahrensgebühr für die Einholung von Auskünften nach § 802l ZPO i.V.m. Nr. 3009 VV RVG in Höhe von 228,80 EUR zu. Dem von der Gläubigerin beantragten PfÜB ist insoweit stattzugeben. Entgegen der Ansicht des AG ist der Antrag nach § 802l ZPO auf Auskunftse...mehr

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FoVo 5/2017, Gibt es eine e... / 1 I. Der Fall

Antrag auf PfÜB mit Gebühr für Drittauskunft Die Gläubigerin betreibt gegen die Schuldnerin wegen einer Hauptforderung in Höhe von 12.000 EUR nebst Zinsen (3.621,17 EUR) und Kosten (2.271,53 EUR), insgesamt in Höhe von 17.892,70 EUR die Zwangsvollstreckung. Im Rahmen der Beantragung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) begehrt sie nach der Forderungsaufstellung...mehr

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FoVo 5/2017, Keine vorzeiti... / 2 II. Aus der Entscheidung

Das LG hat zutreffend angenommen, dass die Voraussetzungen für die Löschung der Eintragung der Schuldner im Schuldnerverzeichnis nicht vorliegen. Nach § 882e Abs. 3 ZPO wird eine Eintragung auf Anordnung des zentralen Vollstreckungsgerichts nach § 882h Abs. 1 ZPO gelöscht, wenn dem Schuldner die vollständige Befriedigung des Gläubigers nachgewiesen worden ist (Nr. 1), das Fe...mehr

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FoVo 5/2017, Keine vorzeiti... / 1 I. Der Fall

Keine Abgabe der VA und Eintragung im Schuldnerverzeichnis Die Gläubigerin vollstreckte gegen die Schuldner aus einem Urteil sowie aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss wegen Geldforderungen von 61.106,21 EUR und verlangt die Abnahme der Vermögensauskunft. In dem vom Gerichtsvollzieher (GV) festgesetzten Termin gaben beide Schuldner keine Vermögensauskunft ab. Aufgrund der Ei...mehr

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FoVo 5/2017, Keine vorzeiti... / 3 Der Praxistipp

RZV ist keine verlässliche Grundlage für die Zahlung Dem BGH kann in einer wichtigen tatsächlichen Erkenntnis nicht widersprochen werden: Der Schuldner, der es bis zum Antrag auf Abnahme einer Vermögensauskunft nicht geschafft hat, mit dem Gläubiger eine gütliche Einigung zu erzielen, und dann nicht zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft erscheint, hat sich als unzuverlä...mehr

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FoVo 4/2017, Kosten der Ladung zur Abnahme der Vermögensauskunft

I. Das Problem Abnahme der Vermögensauskunft als erste Vollstreckungsmaßnahme Wir betreiben im Auftrag von diversen Gläubigern die Zwangsvollstreckung. Die titulierte Forderung wird uns regelmäßig mit dem Hinweis übergeben, dass weitere Informationen über das Vermögen oder das Einkommen des Schuldners nicht vorliegen. Wir starten die Zwangsvollstreckung nach einer fruchtlosen ...mehr

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FoVo 4/2017, Der Ablauf des Termins zur Abnahme der Vermögensauskunft aus Sicht des Gläubigers

Zentrale Bedeutung der Informationsbeschaffung Effektiv vollstrecken kann nur, wer über hinreichende Informationen zum Aufenthalt, zum Einkommen und zum Vermögen des Schuldners verfügt. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten der Informationsbeschaffung spielt die Abnahme der Vermögensauskunft eine zentrale Rolle. Die Praxis zeigt, dass das Vermögensverzeichnis häufig nicht ...mehr

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FoVo 4/2017, Ergänzungsfragen bei der Abnahme der Vermögensauskunft

Wird dem Schuldner die Vermögensauskunft abgenommen, greift der Gerichtsvollzieher (GV) auf den amtlichen Vordruck des Vermögensverzeichnisses zurück und füllt dies nach der Neuregelung in § 802f Abs. 5 S. 1 ZPO gemeinsam mit dem Schuldner elektronisch aus. Das Formular des Vermögensverzeichnisses ist allerdings nicht vollständig und auch nicht abschließend, was allgemein an...mehr

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FoVo 4/2017, Kosten der Lad... / II. Die Lösung

Verfahrensvorschriften in § 802f ZPO Das Verfahren über die Abnahme der Vermögensauskunft ist grundsätzlich in § 802f ZPO geregelt. Die dortigen Verfahrensvorschriften werden durch die §§ 802c und 802d ZPO ergänzt. Gemäß § 802f Abs. 4 Satz 1 ZPO ist dem GV aufgegeben, die Zahlungsaufforderung, die Ladung zum Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft und sämtliche Belehrungen, ...mehr

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FoVo 4/2017, Kosten der Lad... / I. Das Problem

Abnahme der Vermögensauskunft als erste Vollstreckungsmaßnahme Wir betreiben im Auftrag von diversen Gläubigern die Zwangsvollstreckung. Die titulierte Forderung wird uns regelmäßig mit dem Hinweis übergeben, dass weitere Informationen über das Vermögen oder das Einkommen des Schuldners nicht vorliegen. Wir starten die Zwangsvollstreckung nach einer fruchtlosen Zahlungsauffor...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / II. Gegenstandswert bei der Abnahme der Vermögensauskunft

Rz. 133 Für das Verfahren über die Vermögensauskunft bestimmt § 25 Nr. 4 RVG, dass sich der Gegenstandswert nach der noch offenen Gesamtforderung bestimmt, die noch zu vollstrecken ist. Allerdings ist der Gegenstandswert auf nunmehr 2.000,00 EUR[91] gedeckelt. Rz. 134 Beispiel Die noch offene Restforderung beträgt einschließlich Zinsen und Kosten noch 1.431,24 EUR. In diesem ...mehr