Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögensauskunft

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FoVo 3/2015, Vollstreckungsmöglichkeiten sehen und nutzen: Pfändung und Vollstreckung im Grundbuch

Udo Hintzen, Pfändung und Vollstreckung im Grundbuch, 4. Aufl. 2015, 192 Seiten, 39 EUR, ZAP Verlag, ISBN 978–3–89655-789-6 Verfügt der Schuldner über Grundbesitz oder soll zumindest geklärt werden, ob er hierüber früher verfügte, kann dem Gläubiger ein Blick ins Grundbuch nicht erspart werden. Auch wenn sich dann gute Aussichten für die Forderungsbeitreibung auftun, blicken ...mehr

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FoVo 3/2015, Bei Weisungen ... / 3 Der Praxistipp

Finanzielle Auswirkungen nicht im Blick Die Entscheidung des OLG ist einseitig an der Bestätigung der Vorinstanzen orientiert und nimmt wesentliche Aspekte nicht auf. Die persönliche Zustellung verursacht nach Nrn. 100, 711, 716 KVGvKostG einen finanziellen Aufwand von 16,25 bis 29,25 EUR (10,00 + 3,25 – 16,25 + 3,00). Demgegenüber führt die Zustellung durch die Post nach Nrn...mehr

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FoVo 2/2015, Wer kann wann die Vermögensauskunft Dritter unter welchen Voraussetzungen beantragen?

I. Das Problem Einsichtnahme ins Schuldnerverzeichnis Ich betreibe für einen Gläubiger die Zwangsvollstreckung wegen einer titulierten Forderung von 732 EUR zuzüglich Zinsen und Kosten. Der Schuldner hat eine handwerkliche Ausbildung, so dass ich vermute, dass er (wieder) arbeitet. Eine Einsichtnahme ins Schuldnerverzeichnis hat ergeben, dass er im Dezember 2013 die Vermögensa...mehr

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FoVo 2/2015, Wer kann wann ... / I. Das Problem

Einsichtnahme ins Schuldnerverzeichnis Ich betreibe für einen Gläubiger die Zwangsvollstreckung wegen einer titulierten Forderung von 732 EUR zuzüglich Zinsen und Kosten. Der Schuldner hat eine handwerkliche Ausbildung, so dass ich vermute, dass er (wieder) arbeitet. Eine Einsichtnahme ins Schuldnerverzeichnis hat ergeben, dass er im Dezember 2013 die Vermögensauskunft abgege...mehr

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FoVo 2/2015, Wer kann wann ... / II. Die Lösung

Die Voraussetzungen des § 802l ZPO Kommt der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nach oder ist bei einer Vollstreckung in die dort aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht zu erwarten, so darf der Gerichtsvollzieher nach § 802l ZPO Drittauskünfte beim Träger der Rentenversicherung über de...mehr

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FoVo 2/2015, Pfändung einer Mietkaution

Der Schuldner als Mieter Die meisten Schuldner wohnen zur Miete. Auch wenn sie dann grundsätzlich verpflichtet sind, Mietzins zu entrichten, haben auch sie Geldansprüche gegen den Vermieter. Zu nennen ist hier der Anspruch auf Auszahlung eines Guthabens aus der Nebenkostenabrechnung oder am Ende des Mietverhältnisses den die Mietkaution betreffenden Rückzahlungsanspruch. Ents...mehr

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FoVo 2/2015, Strafanzeige gegen den Schuldner

In FoVo 2015, 1 haben wir darüber berichtet, dass es sinnvoll sein kann, Informationen auch dadurch zu beschaffen, dass eine Strafanzeige gegen den Schuldner gestellt wird. Unterschiedliche Delikte kommen hier als Ansatzpunkte für ein strafbares Verhalten in Betracht. Hinweis Die Ermittlungshoheit liegt bei der Staatsanwaltschaft, d.h. der Gläubiger muss weder begründen noch ...mehr

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FoVo 1/2015, Bekanntmachung... / III. Haftkostenbeiträge

SU gibt keine Vermögensauskunft ab: Haftbefehl Wird der Schuldner inhaftiert, weil er die Vermögensauskunft nicht abgegeben hat und sich auch bei der Verhaftung weigert, diese abzugeben, oder weil gegen ihn Zwangs- oder Ordnungshaft nach den §§ 888 bzw. 890 ZPO verhängt wird, wird ein Haftkostenbeitrag fällig, den zunächst der Gläubiger vorzuschießen und dann vom Schuldner na...mehr

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FoVo 1/2015, Die Zahlung is... / 3 Der Praxistipp

Bedeutung für den Gläubiger Die Bedeutung der Entscheidung für den Gläubiger erschließt sich erst auf den zweiten Blick, denn zunächst hat der Gläubiger ja gar kein Interesse daran, dass ein säumiger Schuldner nicht eingetragen ist. Soweit die Aufnahme einer Ratenzahlungsvereinbarung dem Schuldner aber die Option eröffnet, im Schuldnerverzeichnis wieder gelöscht zu werden und...mehr

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FoVo 1/2015, Die Zahlung is... / 1 I. Der Fall

Nichtabgabe der Vermögensauskunft Die Gläubigerin verlangte vom Schuldner die Abgabe der Vermögensauskunft, was dieser verweigerte. Der Gerichtsvollzieher ordnete darauf eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis an. SU beantragt vorzeitige Löschung Der Schuldner schloss darauf mit der Gläubigerin eine Ratenzahlungsvereinbarung, die er nachfolgend einhielt. Der Schuldner beantragt...mehr

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FoVo 1/2015, Der Schuldner ... / I. Das Problem

Heirat nach Titulierung Nachdem die Forderung des Gläubigers tituliert wurde, heiratete der Schuldner und nahm den Namen seines neuen Ehegatten an. Dieser Umstand wurde dem Gerichtsvollzieher mit dem Vollstreckungsauftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft (§ 802c ZPO) für den Fall des Scheiterns einer gütlichen Einigung (§ 802b ZPO) mitgeteilt. Gleichzeitig wurde ihm zum Nach...mehr

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FoVo 1/2015, Strafanzeige g... / 1

Hinweis Die Informationsbeschaffung auf diesem Wege kann allerdings auch dann interessant sein, wenn der Gläubiger das im Rahmen der Abnahme der Vermögensauskunft mit der abgegebenen eidesstattlichen Versicherung vorgelegte Vermögensverzeichnis für unrichtig oder unvollständig erachtet.mehr

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FoVo 1/2015, Keine gesonder... / Leitsatz

Wurde im Rahmen der Zwangsvollstreckung gleichzeitig mit dem Antrag auf gütliche Erledigung der Sache auch der Antrag gestellt, im Fall der Verweigerung der Zustimmung eine Sachpfändung vorzunehmen oder eine Vermögensauskunft einzuholen, so entsteht die Gebühr nach Nr. 207 GvKostG regelmäßig nicht. AG Lörrach, 9.8.2013 – 1 M 2326/13mehr

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FoVo 1/2015, Keine gesonder... / 3 Der Praxistipp

Wille des Gesetzgebers konsequent umgesetzt Der Entscheidung ist uneingeschränkt zuzustimmen. Sie setzt den Willen des Gesetzgebers konsequent um, der dahin ging, die gütliche Einigung in Zusammenhang mit der Sachpfändung und der Vermögensauskunft wie nach altem Recht nicht mit einer gesonderten Gebühr zu belegen. Nur wenn die gütliche Erledigung isoliert als neues Instrument...mehr

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FoVo 1/2015, Keine gesonder... / 2 II. Die Entscheidung

Gleichzeitiger Auftrag lässt Gebühr entfallen Die Erinnerung der Gläubigerin ist gemäß § 766 Abs. 1 ZPO zulässig und begründet. Dem Gerichtsvollzieher steht die Gebühr nach Nr. 604 GvKostG nur einmal zu, da die Gebühr nach Nr. 207 GvKostG nicht angefallen ist. Im vorliegenden Fall ist der Gerichtsvollzieher im selben Auftrag und damit gleichzeitig im Sinne dieser Vorschrift b...mehr

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FoVo 1/2015, Die Zahlung is... / 2 II. Die Entscheidung

Vier Löschungsvoraussetzungen Nach § 882e Abs. 1 ZPO ist eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tage der Eintragungsanordnung zu löschen. Bei Vorliegen der in § 882e Abs. 3 ZPO geregelten Voraussetzungen ist eine vorzeitige Löschung möglich, nämlich wenn die vollständige Befriedigung des Gläubigers nachgewiesen worden ist, das Fehlen oder...mehr

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FoVo 12/2014, Anspruch auf Vermögensauskunft Dritter unabhängig von Selbstauskünften des Schuldners

Leitsatz Der Gerichtsvollzieher darf die Einholung von Drittauskünften nach § 802l ZPO im Falle einer vom Schuldner abgegebenen Vermögensauskunft, deren Inhalt eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht erwarten lässt, nicht mit der Begründung verweigern, dass der Gläubiger keine Anhaltspunkte vorgetragen und glaubhaft gemacht hat, die Zweifel an der ...mehr

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FoVo 12/2014, Anspruch auf ... / 1 I. Der Fall

Vermögensauskunft und Vermögensauskunft Dritter kombiniert Die Gläubigerin betreibt gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung in Höhe von 8.130,23 EUR. Sie begehrt die Abnahme der Vermögensauskunft gemäß § 802c ZPO in Verbindung mit der Einholung von Auskünften Dritter gemäß § 802l ZPO. Daraufhin gab die Schuldnerin eine Vermögensauskunft ab, nac...mehr

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FoVo 12/2014, Anspruch auf ... / 2 II. Die Entscheidung

Das akzeptiert das LG nicht Die Ablehnung des GV, Drittauskünfte gemäß § 802l ZPO einzuholen, weil die Schuldnerin eine Vermögensauskunft abgegeben und deren Inhalt an Eides statt versichert hat und keine Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit und Unvollständigkeit dieser Auskunft vorliegen, entspricht nicht der geltenden Gesetzeslage. § 802l Abs. 1 Satz 1 ZPO sieht ausdrücklich...mehr

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FoVo 12/2014, Anspruch auf ... / Leitsatz

Der Gerichtsvollzieher darf die Einholung von Drittauskünften nach § 802l ZPO im Falle einer vom Schuldner abgegebenen Vermögensauskunft, deren Inhalt eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht erwarten lässt, nicht mit der Begründung verweigern, dass der Gläubiger keine Anhaltspunkte vorgetragen und glaubhaft gemacht hat, die Zweifel an der Richtigk...mehr

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FoVo 12/2014, Kosten des Sc... / II. Die Lösung

Kosten pro Eintrag Die Kosten im Schuldnerverzeichnis werden dort pro Eintragsmitteilung erhoben. Für die Information, dass der Schuldner dort nicht eingetragen ist oder ein Eintrag vorliegt, fällt also eine Gebühr von 4,50 EUR an. Liegen mehrere Einträge vor, wird die Gebühr von 4,50 EUR mit der Zahl der Einträge multipliziert, bei drei Einträgen also 13,50 EUR. Aussagekraft ...mehr

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FoVo 12/2014, Anspruch auf ... / 3 Der Praxistipp

Kein Aus­legungsspielraum Dem LG Magdeburg ist uneingeschränkt zuzustimmen. Der eindeutige Wortlaut des § 802l ZPO gibt keinen Spielraum für eine gerichtliche Auslegung, so dass die entgegenstehende Ansicht des LG Nürnberg-Fürth (DGVZ 2013, 243 unterstützt von Wagner, in: MüKo/ZPO, 4. Aufl. 2012, § 802l Rn 14 f.) zu Recht zurückgewiesen wurde. Rechte des Gläubigers sehen Die Ge...mehr

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FoVo 12/2014, Mehrere Rente... / 3 Der Praxistipp

Reichweite der Entscheidung Die Entscheidung des BGH gilt nicht nur im Rahmen der Insolvenz. Vielmehr betreffen die Ausführungen in erster Linie § 850e ZPO in der Einzelzwangsvollstreckung. Die danach heranzuziehenden Grundsätze finden dann auch im Insolvenzverfahren Anwendung. In diesem Sinne wirkt die Entscheidung auf die Einzelzwangsvollstreckung zurück. Sie verdient nicht...mehr

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FoVo 12/2014, Das sagt der BGH zur Auskunfts- und Herausgabepflicht des Schuldners nach § 836 Abs. 3 ZPO

Informationsmanage­ment nach der Pfändung Hat der Gläubiger eine Forderung des Schuldners gegen einen Dritten gepfändet, erhält er die Drittschuldnererklärung und muss danach darauf hoffen, dass ihm Zahlungen zur Befriedigung der Vollstreckungsforderung zufließen. Häufig unterbleibt dies, so dass der Bestand der Vollstreckungsforderung nicht sinkt, sondern im Gegenteil durch ...mehr

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Fovo 11/2014, Die verklausu... / II. Die Lösung

Neuer Inhalt des Schuldnerverzeichnisses Mit der Reform der Sachaufklärung wurde zum 1.1.2013 auch das Schuldnerverzeichnis neu geordnet. Das betrifft nicht nur dessen elektronische Führung, sondern auch den Inhalt. Er ergibt sich nunmehr aus § 882b Abs. 2 ZPO. Danach werden im Schuldnerverzeichnis angegeben:mehr

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Fovo 11/2014, Eintragung im... / 1 Der Praxistipp

Gesetz lässt keine Wahlmöglichkeit Nach § 882c Abs. 1 Nr. 3 ZPO unterbleibt eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis nach der Abgabe der Vermögensauskunft nur, wenn der Schuldner dem Gerichtsvollzieher innerhalb eines Monats nach Abgabe der Vermögensauskunft die vollständige Befriedigung des Gläubigers nachweist oder aber einen Zahlungsplan nach § 802b ZPO vereinbart und einhä...mehr

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Fovo 11/2014, Der PfÜB ist ... / 3 Der Praxistipp

Entscheidung ist zuzustimmen Ergänzend zu den Argumenten des OLG ist zu sehen, dass auch im Übrigen bei der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf das Interesse des Rechtsmittelführers, hier also des Gläubigers, abzustellen ist. So wird etwa auch in einem selbständigen Beweisverfahren nicht auf die Höhe der Forderung abgestellt, wie sie sich nach der Begutachtung herau...mehr

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Fovo 11/2014, Eintragung im... / Leitsatz

Eine Ratenzahlungs- oder Stundungsvereinbarung mit dem Gläubiger, die nach dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft geschlossen wurde, stellt für die Eintragung ins Schuldnerverzeichnis keinen Hinderungsgrund dar. AG Böblingen, 12.5.2014 – 46 M 1573/14mehr

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Fovo 11/2014, Die verklausu... / I. Das Problem

Auskünfte zur Vermögensauskunft neu formuliert Wir holen uns immer Auskünfte über eine Auskunftei ein. Seit das Zwangsvollstreckungsrecht reformiert ist, kommen wir mit den dort erteilten Auskünften nicht mehr so recht klar. Früher wurde einfach mitgeteilt, wenn ein Schuldner die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat oder eine Haftanordnung erlassen wurde. Jetzt bekommt ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.3.2 Die zur Versicherung verpflichtete Person

Rn 35 Der Schuldner hat die eidesstattliche Versicherung höchstpersönlich zu erteilen. Bei prozessunfähigen Personen ist nicht schematisch auf § 51 ZPO zurückzugreifen und die Erklärung von dem gesetzlichen Vertreter (mit entsprechender Modifizierung der Eidesleistung) einzuholen, denn es handelt sich bei der Vermögensauskunft und der darauf bezogenen Bestätigung des Schuldn...mehr

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FoVo 10/2014, Wann beginnt ... / 1 I. Der Fall

Kombinierter Voll­streckungsauftrag Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid. Sie beauftragte den zuständigen Gerichtsvollzieher mit der Abnahme der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO. Weiterhin wurde ein Pfändungsauftrag nach Abnahme der Vermögensauskunft erteilt, "soweit sich daraus pfändbare Gegenstände ergeben". ...mehr

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FoVo 10/2014, Wann beginnt ... / 2 II. Die Entscheidung

AG nimmt bedingten Auftrag an Die Erinnerung der Gläubigerin ist gemäß § 766 ZPO, § 5 Abs. 2 GvKostG zulässig, in der Sache jedoch unbegründet. Der Pfändungsauftrag der Gläubigerin ist insoweit als bedingter Auftrag anzusehen, als die Pfändung dann zu prüfen ist, wenn der Schuldner die Vermögensauskunft abgegeben hat. Im Rahmen des Vermögensauskunftsverfahrens kann keine Prüf...mehr

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FoVo 10/2014, Wann beginnt ... / 3 Der Praxistipp

Das kann man auch anders sehen Nicht zu beanstanden ist der Ausgangspunkt des AG, dass das Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft mit dem von Amts wegen durchzuführenden Eintragungsanordnungsverfahren gemäß § 882c ZPO abgeschlossen wird. Gerade hiervon ausgehend kann man aber auch zu einem anderen Ergebnis kommen als das AG in seiner Entscheidung. Das AG übersieht nämlic...mehr

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FoVo 10/2014, Wann beginnt ... / Leitsatz

Beauftragt der Gläubiger den Gerichtsvollzieher nach Abnahme der Vermögensauskunft, die sich aus dem Vermögensverzeichnis ergebenden pfändbaren Sachen zu pfänden, so ist die Prüfung, ob sich pfändbare Gegenstände aus dem Vermögensverzeichnis ergeben, bereits Teil des Pfändungsverfahrens, für das eine gesonderte Gebühr entsteht. AG Bingen, 24.2.2014 – 5 M 315/14mehr

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FoVo 10/2014, Rangverhältni... / II. Die Lösung

Pacta sunt servanda Wird von dem Gerichtsvollzieher mit dem Schuldner eine (erste) Ratenzahlungsvereinbarung nach § 802b ZPO geschlossen und hält der Schuldner seine Raten ein, ist die Vollstreckung nach § 802b Abs. 2 S. 2 ZPO aufgeschoben. Diese Rechtsfolge zugunsten des Schuldners, aber auch des ersten Gläubigers steht nach dem eindeutigen Wortlaut von § 802b Abs. 3 S. 2 un...mehr

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FoVo 8/9 2014, Auslegung de... / 1 I. Die Entscheidung

Versuch der gütlichen Erledigung Der GV hat die Gebühr gemäß Nr. 207 GvKostG zu Recht erhoben. Er hat den Versuch einer gütlichen Erledigung der Sache unternommen. Entsprechend der Nachbemerkung zu Nr. 207 GvKostG entsteht die Gebühr in einem derartigen Fall nur dann nicht, wenn der Gerichtsvollzieher gleichzeitig mit einer auf eine Maßnahme nach § 802a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und ...mehr

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FoVo 8/9 2014, Auslegung de... / 2 II. Der Praxistipp

OLG lässt Präzision vermissen Die Entscheidung des OLG kann in keiner Weise überzeugen und wird der vollstreckungsrechtlichen Problematik nicht gerecht. Das mag auch damit zusammenhängen, dass hier ein üblicherweise nicht mit Vollstreckungssachen befasster Senat entschieden hat:mehr

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FoVo 8/9 2014, Pfändungssch... / 3 III. Der Praxistipp

Entscheidung gilt auch in der Einzelzwangs­vollstreckung Der BGH folgt dem LG, dass in der geschilderten Fallkonstellation § 850i ZPO anzuwenden ist. Für die praktische Bedeutung der Entscheidung ist dabei unerheblich, dass sie in einem Insolvenzverfahren ergangen ist. Der Sachverhalt wäre nicht abweichend zu beurteilen, wenn die Ansprüche aus dem Nießbrauch neben den Ansprüc...mehr

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FoVo 8/9 2014, Die Durchführungsbestimmungen zum Gerichtsvollzieherkostenrecht (Teil II)

Durchführungsbestimmungen zum GvKostG Mit dem 2. KostRModG sind die Kosten der Zwangsvollstreckung um rund ein Drittel gestiegen. Das macht eine stärkere Kostenkontrolle neben einer stärkeren Selektion der Fälle mit Erfolgsaussichten erforderlich, um die unbefriedigte Forderung zu Lasten des Gläubigers nicht weiter anwachsen zu lassen. Maßgeblich für die Kosten des Gerichtsvo...mehr

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FoVo 8/9 2014, Das Auto des... / II. Die Lösung

Ausgangspunkt ist § 808 ZPO Der Lösung kommt man schnell näher, wenn man sehr systematisch arbeitet. Ausgangspunkt ist dabei § 808 ZPO, wonach der Gerichtsvollzieher die im Gewahrsam des Schuldners befindlichen Sachen pfändet. Gewahrsam bedeutet, dass nach dem äußeren Anschein die tatsächliche Zugriffsmöglichkeit eines Menschen auf eine Sache besteht und dass aufgrund dieser ...mehr

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FoVo 8/9 2014, Kindesunterh... / 3 III. Der Praxistipp

Kurze Verjährung beachten Bei titulierten Unterhaltsansprüchen muss – abgesehen von der Hemmung bei minderjährigen Unterhaltsberechtigten – die ohnehin kurze dreijährige Verjährungsfrist nach § 197 Abs. 2 BGB gesehen werden. Sie verlangt es, dass jeweils vor Ablauf von drei Jahren dem Schuldner entweder ein Anerkenntnis abverlangt wird oder eine Vollstreckung eingeleitet wird...mehr

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FoVo 7/2014, Erfolgreiches ... / 1 I. Der Fall

Nachbesserungsantrag des Drittgläubigers abgelehnt Der Gerichtsvollzieher hat einen Nachbesserungsauftrag eines Gläubigers bezüglich eines von einem anderen Gläubiger eingeholten Vermögensverzeichnisses abgelehnt, weil der Drittgläubiger nicht den ursprünglichen Auftrag zur Vermögensauskunft erteilt und der Schuldner alle Fragen bereits ausreichend beantwortet habe. Hiergegen...mehr

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FoVo 7/2014, Erfolgreiches ... / 3 III. Der Praxistipp

Sperrfrist hindert Vermögensermittlung nicht Hat der Schuldner in den letzten zwei Jahren bereits ein Vermögensverzeichnis abgegeben, bedeutet dies nicht, dass der Gläubiger innerhalb der Sperrfrist von zwei Jahren keine gesetzlichen Möglichkeiten der Vermögensermittlung mehr hat.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vor ... / 1 Systematische Stellung der §§ 328-336 AO

Rz. 1 Die §§ 328–336 AO bilden den Dritten Abschnitt des Sechsten Teils der AO, der die Vollstreckung regelt. Während im 2. Abschnitt[1] die Vollstreckung wegen Geldforderungen geregelt ist, regeln die §§ 328–336 AO die Vollstreckung wegen anderer Leistungen als Geldforderungen. Sie betreffen zum einen die im Ersten Unterabschnitt geregelte Vollstreckung wegen Handlungen, Du...mehr

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FoVo 6/2014, Isolierter Ant... / 1 I. Der Fall

Gebühr vom AG abgelehnt – Beschwerde GV Die GV wendet sich gegen die vom AG getroffene Feststellung, dass ihr die verlangte Gebühr für den Versuch einer gütlichen Erledigung der Sache nach Nr. 207 GvKostG nicht zusteht. Die Gläubigerin hatte beantragt, "die sich ergebende Vollstreckungsforderung in Höhe eines Teilbetrags von 1.000 EUR im Wege der Zwangsvollstreckung zuzüglich...mehr

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FoVo 6/2014, Wie berechnet ... / 1 I. Der Fall

HF unter 500 EUR – GF höher Die Gläubigerin verfügt über einen Vollstreckungsbescheid, der mit einer Gesamtsumme von 518,45 EUR schließt. Aufgeschlüsselt sind dies im Titel GV verweigert Vermögensauskunft Dritter Die Gläubigerin beauftragte den GV mit der Abnahme der Verm...mehr

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FoVo 6/2014, Isolierter Ant... / 2 II. Die Entscheidung

Beschwerdebefugnis der GV fraglich Es bestehen bereits erhebliche Bedenken, ob die Beschwerde der GV zulässig ist. Zwar hat das AG die Beschwerde zugelassen, so dass die Entscheidung gem. § 5 Abs. 2 Satz 2 GvKostG i.V.m. § 66 Abs. 2 Satz 2 GKG (zur Anwendbarkeit von § 5 Abs. 2 Satz 2 GvKostG auch im Rahmen der Erinnerung gem. § 766 Abs. 2 ZPO vgl. BGH DGVZ 2008, 187; Hartmann...mehr

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FoVo 6/2014, Isolierter Ant... / 3 III. Der Praxistipp

Mangelnde Beschwerdebefugnis immer rügen Das LG hat letztlich dahinstehen lassen, ob der GV beschwerdebefugt ist. Das hindert den Gläubiger allerdings nicht, mit der vom LG dargelegten Begründung seinerseits die mangelnde Beschwerdebefugnis des GV und damit die Unzulässigkeit der Beschwerde geltend zu machen. In diesem Fall bleibt es unerheblich, ob das AG auf die Erinnerung ...mehr

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FoVo 6/2014, Wie berechnet ... / 3 III. Der Praxistipp

Entscheidung gilt auch für § 755 ZPO Gegenstand des Verfahrens vor dem AG Offenbach war die Wertgrenze für eine Vermögensauskunft Dritter nach § 802l ZPO. Die gleiche Wertgrenze findet sich im Antrag auf Ermittlung des Aufenthaltsortes durch eine Auskunft des Trägers der Rentenversicherung oder des Kraftfahrtbundesamtes nach § 755 Abs. 2 ZPO. Missglückte gesetzliche Regelung Di...mehr

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FoVo 6/2014, Vollstreckung gegen (vermeintlich) vermögenslose Schuldner

Bescheinigung statt Schuldnerbesuch Wird der Gerichtsvollzieher mit der Sachpfändung nach § 802a Abs. 2 Nr. 4 ZPO beauftragt, muss der Gläubiger nicht selten feststellen, dass der Gerichtsvollzieher den Schuldner nicht aufsucht, sondern dem Gläubiger eine Fruchtlosigkeits- bzw. Unpfändbarkeitsbescheinigung übersendet. Grundlage dieser Verfahrensweise ist § 32 der aktuellen Ge...mehr