Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 2. Ausübung beruflicher Tätigkeit

Rz. 35 Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die Ausübung beruflicher Tätigkeit eines Rechtsanwalts. Damit sind zunächst einmal Ansprüche Dritter aus dem privaten Bereich des Anwalts ausgeschlossen. Diese Abgrenzung ist i.d.R. unproblematisch. Sie spielt eher eine Rolle auf der Haftungsebene bei der Frage, ob überhaupt ein Anwaltsmandat vorlag oder ob es sich um ein reine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine und Besondere Ve... / B. Risikobeschreibungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Rechtsanwälten (einschließlich des Rechtsanwalts-Risikos von Anwaltsnotaren)

Im Rahmen der dem Vertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Rechtsanwälte und Patentanwälte ist versichert die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der gegenüber seinem Auftraggeber freiberuflich ausgeübten Tätigkeit als Rechtsanwalt. 1. Mitversicherte Tätigkeiten 1.1 Mitversichert sind die n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Mitverschulden / III. Zurechnung des Schadensbeitrags eines anderen Rechtsberaters

Rz. 22 Haften verschiedene Personen für den Schaden eines anderen, so sind sie als Gesamtschuldner zum Schadensersatz verpflichtet (§§ 421 ff. BGB). Ein Gesamtschuldner kann sich ggü. dem Geschädigten nicht damit entlasten, dass neben ihm andere – möglicherweise in stärkerem Maße als er – zu dem Schaden beigetragen haben[122] (vgl. § 1 Rdn 270 ff., 328, 337 ff.). Dieser Grun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 4. Fehler des Gerichts

Rz. 54 Es gehört zu den vertraglichen Pflichten des Anwalts, durch vollständigen Sachvortrag und geeignete Rechtsausführungen auch darauf hinzuwirken, gerichtliche Fehler möglichst zu vermeiden (vgl. § 2 Rdn 237 ff.). Schon daraus folgt, dass eine Haftung des Anwalts auch dann in Betracht kommt, wenn er dieser Aufgabe nicht gerecht geworden und deshalb eine Fehlentscheidung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 4. Organ- und Leitungsklausel

Rz. 63 Sinn des Risikoausschlusses nach § 4 Nr. 4 AVB ist es, den Versicherungsschutz auf die Haftung aus eigentlich beruflicher Tätigkeit zu beschränken und Haftungsansprüche aus berufsfremder Tätigkeit vom Versicherungsschutz auszunehmen (siehe auch Rdn 35). Die Leitung eines Unternehmens entspricht nicht dem typischen Berufsbild eines Anwalts und wäre daher schon nach § 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / ff) Mandat mit Auslandsbezug

Rz. 68 Besonders hohe Anforderungen an die Rechtsprüfung des Rechtsanwalts – und an die Klärung des maßgeblichen Sachverhalts – stellt ein Mandat mit Auslandsbezug (vgl. § 1 Rdn 203 ff., 356 ff.),[335] das wegen der starken, noch zunehmenden internationalen Verflechtung persönlicher und wirtschaftlicher Art inzwischen verbreitet ist. Ein solcher Auslandsbezug kann schon den ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Anwaltsvertrag / bb) Berufsrechtliche Zulässigkeit

Rz. 423 Nach § 59a Abs. 2 Nr. 1 BRAO dürfen sich Rechtsanwälte mit ausländischen Anwälten [982] zu einer Sozietät zusammenschließen.[983] Vorausgesetzt wird, dass die ausländischen Anwälte "Angehörige von Rechtsanwaltsberufen aus Staaten, die nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland oder gem. § 206 BRAO [984] berechtigt sind, sich im Geltung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Anwaltsvertrag / B. Vertrag zwischen Rechtsanwalt und Auftraggeber

Rz. 4 Eine vertragliche Schadensersatzverpflichtung des Rechtsanwalts setzt schon begrifflich einen Vertrag mit dem Auftraggeber ("Mandanten") voraus. Zunächst wird der echte Anwaltsvertrag betrachtet, dessen Gegenstand die Erbringung typischer anwaltlicher Leistungen ist, z.B. die Beratung des Mandanten, dessen Vertretung in einem Gerichts- oder Verwaltungsverfahren oder di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Anwaltsvertrag / a) Berufsrechtliche Verbote

Rz. 49 Gem. § 43a Abs. 4 BRAO darf der Rechtsanwalt keine widerstreitenden Interessen vertreten. Diese eindeutige Regelung kann bei der Anwendung im Einzelfall durchaus Schwierigkeiten bereiten.[120] Selbst wenn sich die Interessen der Mandanten teilweise widersprechen, kann ein Anwalt sie gemeinsam vertreten, soweit und solange das Mandat auf die Wahrnehmung solcher Interes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Anwaltsvertrag / 5. Einvernehmensanwalt

Rz. 380 Besonderheiten sind zu beachten, wenn ein Anwalt, der in einem anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaat zugelassen ist, in Deutschland seine Dienstleistung unter der heimischen Berufsbezeichnung erbringt.[839] Hierzu berechtigt ihn die in der Europäischen Gemeinschaft sowie im Europäischen Wirtschaftsraum garantierte Dienstleistungsfreiheit. Einzelheiten richten sich in De...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Pflichtwidrigkeit und V... / 3. Beeinflussung durch Rechtsfehler Dritter

Rz. 43 Der Anwalt hat die Angelegenheit nicht nur selbstständig zu durchdenken, sondern auch dem Gericht ggü. die zugunsten seiner Partei sprechenden rechtlichen Gesichtspunkte deutlich zu machen.[84] Infolge dieser Verpflichtung zur eigenverantwortlichen Rechtsprüfung hat er einen ihm unterlaufenen Rechtsirrtum i.d.R. zu vertreten. Er wird auch nicht ohne Weiteres dadurch e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Stillschweigender Vertragsschluss

Rz. 15 Um die Beteiligten vor ungewollten Haftungs- oder Gebührenrisiken zu schützen, kann ein stillschweigend (konkludent) geschlossener Anwaltsvertrag nicht ohne Weiteres angenommen werden.[52] Im Interesse der Rechtssicherheit sind an die Annahme eines Vertragsschlusses durch schlüssiges Verhalten erhöhte Anforderungen zu stellen.[53] So reicht für die Annahme des Angebot...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / cc) Beweissicherung durch den Rechtsanwalt

Rz. 156 Die Beweissicherungspflicht kann auch Angelegenheiten aus der Sphäre des Rechtsanwalts selbst betreffen. Wenn der beauftragte Rechtsanwalt etwa Zustellungen eines Gerichts, einer Behörde oder der Gegenseite entgegennimmt, die an ihn in seiner Eigenschaft als Parteivertreter erfolgen und eine Frist auslösen, kann er verpflichtet sein, Maßnahmen zu treffen, die es ihm ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Checklisten für die Ha... / C. Checkliste 3: Außervertragliche Haftung des Rechtsanwalts gegenüber Mandanten und Dritten

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Checklisten für die Ha... / B. Checkliste 2: Vertragliche Haftung des Rechtsanwalts gegenüber einem "Nichtmandanten" ("Dritthaftung")

Rz. 2 Hinweis Im Folgenden werden die besonderen Prüfungsschritte dargestellt, im Übrigen gilt die obige Checkliste 1 (vgl. Rdn 1) entsprechend, soweit im Folgenden nichts anderes angegeben wird.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Auskunftsvertrag / 1. Rechtsanwalt

Rz. 12 Ein Auskunftsvertrag wurde verneint in einem Fall, in dem ein Rechtsanwalt ggü. einem Gläubiger seines Mandanten leichtfertig dessen Bonität zugesichert hatte.[27] Der Rechtsanwalt hatte erklärt, der Mandant sei glaub- und kreditwürdig, zahlungsfähig und zahlungsbereit; der Gläubiger hatte im Vertrauen auf diese Erklärung von Sicherungsmaßnahmen abgesehen. In dieser E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / aa) Aufklärung über Notwendigkeit, Erfolgsaussicht und Risiken eines Rechtsstreits

Rz. 180 Der Auftraggeber muss eigenverantwortlich über Art und Weise einer gerichtlichen Rechtsverfolgung entscheiden können. Soweit er hierzu nicht in der Lage ist, muss der Rechtsanwalt ihn über die Notwendigkeit, Erfolgsaussicht und Gefahren eines Rechtsstreits ins Bild setzen.[749] Für die dabei bestehenden Beratungs- und Aufklärungspflichten macht es keinen Unterschied,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / C. Haftung des Rechtsanwalts für Hilfspersonen

Rz. 408 Bei der Mandatserledigung arbeiten Rechtsanwälte vielfach mit anderen Personen zusammen (vgl. § 1 Rdn 251–478).[1489] Daneben schalten Rechtsanwälte regelmäßig nichtanwaltliche Hilfspersonen ein.[1490] I. Haftung für Erfüllungsgehilfen Rz. 409 Aus dem Anwaltsvertrag haftet ein Rechtsanwalt seinem Mandanten für schuldhaftes Verhalten oder Unterlassen der von ihm eingesc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Anwaltsvertrag / VI. Nacheinander und nebeneinander tätige Rechtsanwälte

1. Grundlagen Rz. 337 Mehrere Rechtsanwälte, die an der Bearbeitung eines Mandats beteiligt sind, müssen nicht notwendig im Innenverhältnis miteinander verbunden sein. Der Mandant kann mehrere Rechtsanwälte unabhängig voneinander, also nacheinander oder nebeneinander, beauftragen.[774] Das ist etwa der Fall, wenn der zunächst eingeschaltete Rechtsanwalt das Mandat niederlegt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Pflichtwidrigkeit und V... / III. Pflicht-/Rechtswidrigkeit

Rz. 8 Da der Anwalt regelmäßig keinen Erfolg, sondern nur eine bestimmte Tätigkeit schuldet und deren Umfang sowie die Art der Ausführung vom Inhalt des Vertrages abhängen, indiziert die Feststellung der Pflichtwidrigkeit die Rechtswidrigkeit des vertraglichen Verhaltens. Beide Begriffe sind zwar nicht gleichzusetzen, weil der Anwalt trotz Verletzung einer dem Mandanten gesc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Pflichtwidrigkeit und V... / 1. Einschränkungen der Leistungsfähigkeit

Rz. 35 Nach ständiger Rechtsprechung des BGH muss ein Rechtsanwalt Vorkehrungen für den Fall treffen, dass er unvorhergesehen ausfällt. Er muss seinem Personal die notwendigen Anweisungen für einen solchen Fall erteilen und für einen Vertreter sorgen, sofern er seinen Beruf als Einzelanwalt ausübt.[63] Vor allem infolge plötzlicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen kann fü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine und Besondere Ve... / Teil 2 Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für Rechtsanwälte und Patentanwälte (BBR-RA)

A. Besondere Bedingungen 1. Jahreshöchstleistung Ist eine höhere als die gesetzliche Mindestversicherungssumme vereinbart, beträgt die Höchstleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres (Jahreshöchstleistung) vorbehaltlich abweichender Vereinbarung das Zweifache der vereinbarten Versicherungssumme; die Jahreshöchstleistung beträgt jedoch mind...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Ergebnis der Sach- und Rechtsprüfung

Rz. 93 Nach der Klärung des maßgeblichen Sachverhalts (vgl. Rdn 34 ff.) und der mandatsbezogenen Rechtsprüfung (vgl. Rdn 52 ff.) obliegt dem Rechtsanwalt die weitere vertragliche Hauptpflicht (vgl. Rdn 5), seinen Auftraggeber – in den Grenzen des umfassenden oder eingeschränkten Mandats (vgl. Rdn 16 ff.) – über das Ergebnis der Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterrichte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Berufshaftpflichtversi... / I. Adressaten des § 51 BRAO

Rz. 4 Die Versicherungspflicht des § 51 BRAO betrifft sämtliche Rechtsanwälte. Es kommt nicht darauf an, ob er Einzelanwalt ist oder mit anderen eine Sozietät oder Bürogemeinschaft bildet. Ebenso ist der Anwalt einer Partnerschaftsgesellschaft oder Rechtsanwalts-GmbH, der angestellte Anwalt oder freie Mitarbeiter verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Grundlagen

Rz. 356 Wenn ein Rechtsanwalt mit einem Sachverhalt konfrontiert ist, bei dem Rechtsvorschriften eines ausländischen Staates zu berücksichtigen sind, muss er sich entscheiden, ob er das ausländische Recht selbst prüft,[808] ob er dafür einen Anwalt aus dem jeweiligen Rechtskreis hinzuzieht oder ob er das Mandat niederlegt und dem Auftraggeber einen anderen Rechtsanwalt empfi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 2. Vergütung aus echtem Anwaltsvertrag

Rz. 420 Handelt es sich um einen – umfassenden oder beschränkten (vgl. Rdn 16 ff.) – Anwaltsvertrag mit der dafür typischen Rechtsbeistandspflicht des Rechtsanwalts (§ 3 Abs. 1 BRAO) – also um einen echten Anwaltsvertrag (vgl. Rdn 1) –,[1545] so liegt i.d.R. ein Dienstvertrag, ausnahmsweise ein Werkvertrag vor, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat (§ 675 Abs. 1 mit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / I. Haftung für Erfüllungsgehilfen

Rz. 409 Aus dem Anwaltsvertrag haftet ein Rechtsanwalt seinem Mandanten für schuldhaftes Verhalten oder Unterlassen der von ihm eingeschalteten Hilfspersonen unter den Voraussetzungen des § 278 BGB . Es geht nicht lediglich um die Zurechnung von Verschulden, sondern um die Zurechnung schuldhafter Verletzung von Pflichten, die an sich dem Rechtsanwalt oblagen. Diese Zurechnung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (1) Verhinderung gerichtlicher oder behördlicher Fehler

Rz. 237 Nach gefestigter Rechtsprechung des BGH ist der Rechtsanwalt ggü. seinem Mandanten aber verpflichtet, die zu dessen Gunsten sprechenden rechtlichen Gesichtspunkte so umfassend wie möglich zu ermitteln und dafür einzutreten, dass sie bei der Entscheidung des Gerichts oder sonst entscheidenden Stelle berücksichtigt werden.[945] Mit Rücksicht auf das auch bei Richtern n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / B. Einzelpflichten des Rechtsanwalts und des steuerlichen Beraters

I. Tätigkeitsbezogene Pflichten Rz. 151 Aus den allgemeinen Pflichten des Rechtsanwalts (vgl. Rdn 1–150) lassen sich für die typischen Bereiche der anwaltlichen Berufsausübung, also für die prozessuale, beratende und vertragsgestaltende Anwaltstätigkeit, spezielle tätigkeitsbezogene Pflichten ableiten. Diese Pflichten können im Einzelfall ineinander übergehen. Hiervon abzugre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Verjährung vertragliche... / 3. Schadenseintritt bei Regressansprüchen gegen Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwaltsgesellschaften

a) Vorbemerkung Rz. 20 Ein Anspruch entsteht, sobald er fällig wird und notfalls eingeklagt werden kann.[27] Für einen Schadensersatzanspruch bedeutet dies, dass er mit dem Eintritt eines Schadens aus der Pflichtverletzung entsteht; dann kann der Gläubiger auf Erfüllung dieses Anspruchs klagen.[28] Da der Schadenseintritt gleichermaßen für den Beginn der Verjährung nach den §...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Grundlagen der Berufsh... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Inhalt der allgemeinen Beratungspflicht

Rz. 310 Auch im Rahmen eines außergerichtlichen Beratungsmandats ist der Rechtsanwalt verpflichtet, den Mandanten in die Lage zu versetzen, eigenverantwortlich darüber zu entscheiden, wie er seine Interessen in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht zur Geltung bringen will.[1191] Der um Rat ersuchte Rechtsanwalt ist seinem Auftraggeber zu einer umfassenden und erschöpfen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / c) Zurückbehaltungsrecht des Rechtsanwalts

Rz. 396 § 50 Abs. 3 BRAO ( § 66 Abs. 2 StBerG; § 51b Abs. 3 WPO) räumt dem Rechtsanwalt ein – neben § 273 Abs. 1 BGB – spezielles Zurückbehaltungsrecht an den Handakten ein. Danach kann der Rechtsanwalt seinem Auftraggeber die Herausgabe der Handakten verweigern, bis er wegen seiner Gebühren und Auslagen befriedigt ist. Eine Ausnahme wird gemacht, soweit die Vorenthaltung der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Anwaltsvertrag / 2. Haftung der beteiligten Rechtsanwälte

Rz. 318 Die Haftung der beteiligten Rechtsanwälte ggü. dem Auftraggeber richtet sich danach, wie der handelnde Rechtsanwalt nach außen auftritt und wie das Gericht bzw. der Gegner das Auftreten verstehen dürfen.[746] Im Einzelfall ist daher zu prüfen, ob der Vertreter einen Gerichtstermin als Unterbevollmächtigter wahrnimmt (vgl. Rdn 276 ff.) oder ob die beteiligten Rechtsan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Anwaltsvertrag / III. Angestellter Rechtsanwalt und freier Mitarbeiter

Rz. 305 Mehrere Rechtsanwälte können auch in der Weise zusammenwirken, dass der beauftragte Rechtsanwalt im Innenverhältnis angestellte Rechtsanwälte oder freie Mitarbeiter in die Mandatsbearbeitung einbezieht.[719] Der angestellte Rechtsanwalt oder freie Mitarbeiter kann z.B. damit betraut werden, einen Schriftsatz vorzubereiten, eine gutachtliche Stellungnahme zu einzelnen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Anwaltsvertrag / II. Haupt- und unterbevollmächtigter Rechtsanwalt

Rz. 276 Ein anderes Zusammenwirken mehrerer Rechtsanwälte im Einzelfall ergibt sich bei Unterbevollmächtigung.[687] Das Zusammenwirken zwischen Haupt- und Unterbevollmächtigtem hat in der Praxis die Kooperation in Form von Prozess- und Verkehrsanwalt weitgehend verdrängt und spielt damit eine erhebliche Rolle. 1. Grundlagen Rz. 277 Bei Prozessmandaten kann es vorkommen, dass d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Verjährung vertragliche... / c) Neue Risiko-Schaden-Formel

Rz. 22 Seit seiner grundlegenden Entscheidung vom 2.7.1992[34] bestimmt der BGH mit einer neuen Formel den Zeitpunkt der Schadensentstehung in den Verjährungsregelungen für Regressansprüche gegen Rechtsanwälte nach § 51b BRAO a.F. [35] und gegen Steuerberater nach § 68 StBerG a.F. [36] Diese Abgrenzung lässt eine bloße Vermögensgefährdung infolge der Pflichtverletzung des Bera...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (4) Vorliegen besonderer Umstände

Rz. 198 Ein Rechtsanwalt kann auch gem. §§ 157, 242 BGB ausnahmsweise verpflichtet sein, den Mandanten unaufgefordert über das Kostenrisiko aufzuklären, wenn dies aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung von Treu und Glauben geboten erscheint. Insoweit sind im Rahmen einer Gesamtwürdigung zu berücksichtigen: Einerseits der Schwierigkeitsgrad un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Anwaltsvertrag / b) "Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge"

Rz. 44 In Zeiten zunehmenden Wettbewerbs steigender Dienstleistungsorientierung ist es nicht ungewöhnlich, dass der Rechtsanwalt Mandanten auch am Arbeitsplatz oder in der Privatwohnung aufsucht. Darin liegt nicht nur ein Service für den Mandanten. Auch der rechtliche Berater kann davon profitieren, wenn die notwendigen Unterlagen und Belege sogleich verfügbar sind und nicht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Anwaltsvertrag / aa) Laufende prozessuale Fristen

Rz. 232 So muss der Rechtsanwalt seinen früheren Auftraggeber u.U. weiterhin über laufende prozessuale Fristen belehren, deren Versäumung für diesen nachteilige Folgen haben kann. Der Rechtsanwalt muss den früheren Auftraggeber dann aufklären, welche notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und welche Umstände zu beachten sind. Der Rechtsanwalt kann auch zu einer Belehrung verpfli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Deliktische Haftung de... / II. Beseitigung und Widerruf

Rz. 67 Der Inhaber eines nach §§ 823 ff. BGB geschützten Rechtsguts kann analog §§ 12 Satz 1, 862 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, 1004 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB die Beseitigung einer gegenwärtigen, rechtswidrigen Beeinträchtigung des Rechtsguts für die Zukunft von dem Störer verlangen; auf dessen Verschulden kommt es dafür nicht an. Ein wichtiger Anwendungsfall ist der Anspruch auf W...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Anwaltsvertrag / III. Vertragsinhalt

Rz. 56 Der Vertragsinhalt richtet sich nach den Vereinbarungen der Parteien.[163] Für den Umfang des Mandats kommt es maßgebend auf den dem Rechtsanwalt erkennbar gewordenen Willen des Mandanten an. Aus dem Umfang einer gleichzeitig erteilten (Prozess-)Vollmacht lassen sich keine Rückschlüsse auf den Inhalt des Mandats ziehen. Zwar werden sich der Inhalt des Auftrags und der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / V. Gebührenrechtliche Grundbegriffe

Rz. 439 Der BGH hat in jüngeren Entscheidungen gebührenrechtliche Grundbegriffe definiert. Rz. 440 "Angelegenheit" im gebührenrechtlichen Sinne (§§ 4, 7, 15, 16 ff. RVG/§§ 6, 7, 12, 13 BRAGO) ist das gesamte Geschäft eines einheitlichen Lebenssachverhalts, das der Rechtsanwalt für den Auftraggeber besorgen soll; ihr Inhalt bestimmt den Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit.[1647]...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Anwaltsvertrag / a) Außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts

Rz. 75 Die dem Rechtsanwalt aufgetragenen Handlungen können erledigt sein, wenn eine übernommene Beratung erteilt ist.[221] Ist der Rechtsanwalt beauftragt, den Mandanten außerhalb eines Rechtsstreits bei Vergleichsverhandlungen oder anderen Vertragsverhandlungen zu vertreten, tritt die Beendigung des Auftrags grds. mit der Unterzeichnung des Vergleichs oder des Vertrages ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Anwaltsvertrag / 3. Haftung des früheren Rechtsanwalts

Rz. 335 Nach der hier vertretenen Auffassung werden Fehler des amtlich bestellten Abwicklers dem früheren Rechtsanwalt bzw. den Erben des verstorbenen Rechtsanwalts zugerechnet (§ 278 BGB), mit der Folge einer Haftung im Außenverhältnis ggü. dem Auftraggeber. Insoweit kann allerdings ein Ausgleichsanspruch gegen den Abwickler im Innenverhältnis in Betracht kommen (vgl. Rdn 3...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Anwaltsvertrag / 2. Haftung des beauftragten Rechtsanwalts

Rz. 309 Der Vertragspartner des Mandanten ist grds. verpflichtet, die ihm übertragenen Aufgaben selbst zu erfüllen. Dies folgt aus der Natur des Anwaltsvertrages. Für ein Verschulden eines angestellten Rechtsanwalts oder eines freien Mitarbeiters haftet der Rechtsanwalt (Sozietät oder Anwaltsgesellschaft) gem. § 278 BGB.[724] Diese Vorschrift differenziert nicht danach, ob d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 3. Beweisfragen

Rz. 119 Die hypothetische Betrachtung, ob der Kläger bei sachgemäßer anwaltlicher Vertretung den Ausgangsprozess gewonnen hätte, betrifft nicht nur Rechtsfragen, sondern v.a. Tatsachenfeststellungen. Dabei ist von dem Sachverhalt auszugehen, der dem Gericht bei sachgemäßem Vorgehen des Anwalts unterbreitet worden wäre.[258] Rz. 120 Die Feststellung, wie der Prozess richtigerw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Pflichtwidrigkeit und V... / 2. Negative Tatsachen

Rz. 18 Besteht der behauptete Fehler des Beraters in einer Unterlassung, wird dem Kläger ebenfalls die Beweislast aufgebürdet, obwohl es insoweit um eine negative Tatsache geht.[31] Unabhängig davon, ob ein notwendiger Hinweis in fehlerhafter Weise gegeben oder gänzlich versäumt wurde, handelt es sich jeweils um eine Vertragsverletzung. Schon deshalb kann nicht danach differ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / ee) Rechtsschutzversicherung, Haftpflichtversicherung

Rz. 205 Das OLG Nürnberg hat schon früh die Ansicht vertreten, dass ein Rechtsanwalt verpflichtet sei, vor Klageerhebung zu klären, ob der Mandant rechtsschutzversichert ist, sowie den Mandanten nach Aufklärung über das Kostenrisiko entscheiden zu lassen, ob ein Klageauftrag unabhängig von einer Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung erteilt wird.[835] Gegen diese Auffa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 4. Warnpflicht bei beschränktem Mandat

Rz. 19 Bei einem beschränkten Mandat braucht der Rechtsanwalt also grds. Interessen seines Auftraggebers außerhalb des Mandatsgegenstandes nicht wahrzunehmen. Der Wille der Vertragspartner hat die anwaltliche Leistungspflicht auf einen bestimmten Teil der Rechtsangelegenheit des Auftraggebers beschränkt. Nur dafür schuldet dieser dem Anwalt eine Vergütung. Müsste ein Rechtsa...mehr