Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (1) Möglichkeit und Aussichten eines Rechtsmittels

Rz. 256 Nach Abschluss einer Instanz ist der Prozessbevollmächtigte daher verpflichtet, die ihm zugestellte Entscheidung umgehend an den Mandanten zu übersenden und ihm den Zeitpunkt der Zustellung und die Möglichkeit der Rechtsmitteleinlegung darzulegen.[1003] Die Übersendung kann mit einfachem Brief erfolgen. Eine Zugangskontrolle oder Nachfrage ist trotz Schweigens des Ma...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / I. Schutzwirkung für Angehörige des Auftraggebers

Rz. 20 In den beiden ersten Urteilen, in denen der BGH[73] echten Anwaltsverträgen im Ergebnis Schutzwirkung für Dritte zugebilligt hat, hat er seine Bedenken betont, Dritte in den Schutzbereich der vertraglichen Hauptpflicht des Rechtsanwalts, seinem Auftraggeber rechtlichen Beistand zu leisten, einzubeziehen; späteren Entscheidungen des BGH sind solche Bedenken nicht mehr ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 3. Novellierung des § 49b Abs. 4 BRAO

Rz. 511 Im Hinblick auf den vorstehend aufgezeigten Auslegungsstreit hat der Gesetzgeber in Art. 4 Nr. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts vom 12.12.2007[1981] die Regelung des § 49b Abs. 4 BRAO novelliert. Zudem hat er die Mangelhaftigkeit des bisherigen § 49b Abs. 4 Satz 2 BRAO erkannt.[1982] § 49b Abs. 4 BRAO wurde daher wie folgt neu gefasst: § 49b A...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / aa) Kündigung zur Unzeit

Rz. 97 Eine Kündigung zur Unzeit[289] liegt vor, wenn der Mandant sich notwendige Dienste eines anderen Rechtsanwalts nach Zugang der Kündigung nicht beschaffen kann. Dabei kommt es allerdings nicht darauf an, ob dem Mandanten dies in gleicher Güte und zu gleichen Bedingungen möglich ist. Maßgebend dafür, ob eine Kündigung zur Unzeit erfolgt, ist nicht der Zeitpunkt der Künd...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (3) Abwägung der Vor- und Nachteile eines Vergleichs

Rz. 291 Ein Rechtsanwalt hat vor Abschluss eines Vergleichs alle damit zusammenhängenden Vor- und Nachteile so gewissenhaft zu bedenken, wie es ihm aufgrund seiner Informationen, Kenntnisse und Erfahrungen vorausschauend möglich ist.[1123] Er hat den Mandanten in derartigen Fällen im Einzelnen aufzuklären, mit welchen Problemen und offenen Fragen bei einer möglichen streitig...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 6. Wissentliche Pflichtverletzung

Rz. 70 Nach § 103 VVG haftet der Versicherer nicht, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich und widerrechtlich[159] den beim Dritten eingetretenen Schaden herbeigeführt hat. Nach h.M.[160] muss der Versicherungsnehmer in seinen Vorsatz nicht nur die schädigende Handlung, sondern auch den Erfolg, d.h. den Schaden, aufgenommen haben, wenn der Versicherer nach § 103 VVG leistu...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / 1 Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen sowie Risikobeschreibungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für – Rechtsanwälte und Patentanwälte – Steuerberater – Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (AVB-RSW)

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Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen sowie Risikobeschreibungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für – Rechtsanwälte und Patentanwälte – Steuerberater – Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (AVB-RSW)

1 Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen sowie Risikobeschreibungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für – Rechtsanwälte und Patentanwälte – Steuerberater – Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (AVB-RSW)mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / aa) Beiordnungsfälle

Rz. 92 Wenn der Vertragsschluss auf eine gerichtliche Beiordnung des Rechtsanwalts zurückgeht (vgl. auch Rdn 192 ff.), kann dieser den Anwaltsvertrag wegen des dadurch begründeten Kontrahierungszwangs nicht ohne Weiteres kündigen.[275] Dann muss der Rechtsanwalt zunächst die Aufhebung der Beiordnung gem. §§ 48 Abs. 2, 49 Abs. 2 BRAO beantragen. Voraussetzung ist, dass ein wi...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Rechtswidrige Vereinbarung

Rz. 463 Ist die Vergütungsvereinbarung formgerecht (vgl. Rdn 448 ff.), so kann sie doch gem. § 138 BGB wegen Sittenwidrigkeit nichtig sein. Die unterlassene Aufklärung eines Pflichtverteidigers bei Abschluss einer Vergütungsvereinbarung darüber, dass er als Pflichtverteidiger auch ohne Vereinbarung einer Honorarabrede zur weiteren Verteidigung verpflichtet ist, vermag allein...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / bb) Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers

Rz. 115 Der Auftraggeber verhält sich vertragswidrig i.S.d. § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB, wenn er durch schuldhaftes Verhalten das Vertrauensverhältnis nachhaltig zerstört hat und dem Rechtsanwalt die weitere Durchführung des Mandats billigerweise nicht zugemutet werden kann.[325] Im Schrifttum hat Pabst den Versuch unternommen, typische Fälle vertragswidrigen Verhaltens des Auft...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Ausnahmen

Rz. 361 Die Verschwiegenheitspflicht gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Gem. § 2 Abs. 3 BORA ist ein Rechtsanwalt nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet, soweit die Berufsordnung oder andere Rechtsvorschriften Ausnahmen zulassen oder die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Mandatsverhältnis oder die Verteidigung des Rechtsanwalts in eigener Sache die Offenbarung...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / i) Erweiterter Pflichtenkreis, insb. bei Fachanwälten

Rz. 92 Die Parteien eines Anwaltsvertrages können den von Gesetzes wegen geschuldeten Pflichtenkreis erweitern. Das kann ausdrücklich oder konkludent geschehen. Konkludent wird z.B. das Mandat bei einem Anwalt, der auch Fachanwalt für Steuerrecht ist, i.d.R. dahin erweitert, dass auch steuerrechtliche Belange des Mandanten zu berücksichtigen sind, wenn das Mandat an sich and...mehr

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§ 12 Treuhandvertrag / III. Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen

Rz. 39 Zwar gehört die Treuhandtätigkeit zum Berufsbild des Rechtsanwalts;[105] daran ändert es nichts, dass die Gebührenordnung für Rechtsanwälte für eine solche Tätigkeit nicht gilt (§ 1 Abs. 2 RVG).[106] Bei der Wahrnehmung einer Treuhandaufgabe rückt aber – mehr noch als bei einem Vertrag mit Schutzwirkung (vgl. § 10 Rdn 70) und einem Auskunftsvertrag (vgl. § 11 Rdn 34) ...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 3. Haftung des angestellten Rechtsanwalts bzw. des freien Mitarbeiters

Rz. 310 Zwischen dem angestellten Rechtsanwalt bzw. freien Mitarbeiter und dem Mandanten kommt kein Vertragsverhältnis zustande. Vertragsbeziehungen bestehen nur zu dem vom Auftraggeber eingeschalteten Rechtsanwalt.[728] Der Erfüllungsgehilfe eines Rechtsanwalts haftet im Außenverhältnis dem Mandanten i.d.R. nicht.[729] Anderes gilt, wenn der Eindruck erweckt wird, dass der a...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / a) Anspruch des Auftraggebers aus dem Vertragsverhältnis mit dem Rechtsanwalt

Rz. 485 § 52 Abs. 1 BRAO erfasst "Ansprüche des Auftraggebers aus dem zwischen ihm und dem Rechtsanwalt bestehenden Vertragsverhältnis" auf Ersatz eines fahrlässig verursachten Schadens. Nach Sinn und Zweck der Bestimmung muss es sich bei dem Vertragsverhältnis um einen "echten Anwaltsvertrag" handeln, der neben den von § 3 BRAO erfassten Leistungen auch andere anwaltstypisc...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / c) Informationspflicht des Mandanten

Rz. 40 Damit der Rechtsanwalt oder Steuerberater diese Aufgabe erfüllen kann, hat der Mandant seine vertragliche Informationspflicht zu erfüllen, also seinen Anwalt oder Steuerberater während der gesamten Dauer des Mandats wahrheitsgemäß und vollständig über die tatsächlichen Umstände seiner Rechtsangelegenheit zu unterrichten und ihm die einschlägigen Unterlagen zur Verfügu...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / e) Anwaltshotline und Online-Beratung

Rz. 138 Bei telefonischer Beratung durch den Anwalt oder Steuerberater im Rahmen eines bestehenden (oder telefonisch ergänzend abgeschlossenen) Vertrages gelten uneingeschränkt die allgemeinen Grundsätze. Die Anwaltshotline hat die Besonderheit, dass bei dieser Form der Rechtsberatung ein Betreiber Telefonate zu den beratenden Rechtsanwälten weiterleitet und für die Beratung ...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 3. Vertretung des Gegners, eingeschränkte Übernahmebereitschaft

Rz. 224 Eine Offenbarungspflicht besteht, wenn der Rechtsanwalt während des Mandatsverhältnisses in einer anderen Sache einen Dritten gegen den Mandanten vertritt, weil der Mandant i.d.R. darauf vertraut, dass der von ihm beauftragte Anwalt nur seine Interessen und nicht auch gleichzeitig die Interessen Dritter gegen ihn wahrnimmt.[552] Darüber hinaus hat ein Rechtsanwalt je...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 1. Klärung des Sachverhalts

Rz. 34 Um die übernommene Rechtsbetreuung (Rechtsberatung und/oder -vertretung) fehlerfrei vornehmen zu können, hat der Rechtsberater (Rechtsanwalt, Rechtsbeistand, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) zunächst den maßgeblichen Sachverhalt festzustellen.[208] Nur dann hat er eine zuverlässige Grundlage für sein weiteres Vorgehen.[209] Diese Grundpflicht des Rechtsberaters steht...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 4. Weisungen des Mandanten

Rz. 347 Nach §§ 665, 675 Abs. 1 BGB hat der Auftraggeber das Recht, die Ausführung des Mandats durch Weisungen zu steuern. Andererseits trifft den Auftraggeber die Nebenpflicht, den Zweck des Anwaltsvertrages nicht durch sachwidrige Weisungen zu gefährden.[1297] Rz. 348 Aus §§ 665, 675 Abs. 1 BGB ergibt sich, dass der beauftragte Rechtsanwalt oder Steuerberater grds. Weisunge...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / k) Gutachtenerstattung

Rz. 306 Soll der Rechtsanwalt oder Steuerberater für den Mandanten ein Gutachten erstatten, hat er im Rahmen des Auftrags die Angelegenheit umfassend zu beurteilen und den Mandanten möglichst erschöpfend und in alle Richtungen, die für den Mandanten von Interesse sein können, zu informieren. Es gelten die allgemeinen Grundsätze (vgl. Rdn 93). Je nach Umfang der Prüfung haben ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 1. Anwaltliche Vertragspflichten überzogen?

Rz. 139 Es ist verständlich, dass v.a. Rechtsanwälte, ihre Haftpflichtversicherer und ihnen nahestehende Autoren zuweilen insb. die Anforderungen der Rechtsprechung an die anwaltlichen Vertragspflichten als überzogen bewerten. Rechtsanwälte nutzen ihr weitgehendes Beratungsmonopol auf vielfältigen Rechtsgebieten; die damit verbundene Arbeitslast und der ständige Zeit-, Konku...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 2. Ungerechtfertigte Bereicherung

Rz. 248 Wenn ein Anwaltsvertrag nichtig ist, kommen neben Ansprüchen aus Geschäftsführung ohne Auftrag auch Bereicherungsansprüche, insb. aus Leistungskondiktion gem. § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB in Betracht.[611] Der Bereicherungsschuldner hat dann i.d.R. die von dem Rechtsanwalt geleisteten Dienste "erlangt". Deren Wert (§ 818 Abs. 2 BGB) richtet sich nach der Höhe der ü...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (1) Beispiele

Rz. 118 Das "Gebot des sichersten Weges" hat ein Rechtsanwalt z.B. in folgenden Fällen zu beachten:mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (5) Rechtsverfolgung im Ausland

Rz. 202 Besondere Umstände, aufgrund derer ein Rechtsanwalt gem. §§ 157, 242 BGB ausnahmsweise verpflichtet ist, den Mandanten unaufgefordert über das Kostenrisiko aufzuklären, können insb. vorliegen, wenn der Rechtsanwalt den Mandanten über eine Rechtsverfolgung im Ausland berät.[823] Andere Rechtsordnungen sehen nicht immer – anders als die §§ 91 ff. ZPO – Ansprüche der in...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / dd) Hinweise und Anregungen des Gerichts

Rz. 246 Auf einen gerichtlichen Hinweis gem. § 139 ZPO, etwa wegen Bedenken gegen die Schlüssigkeit einer Klage, die Erheblichkeit einer Verteidigung, wegen nicht ausreichender Substanziierung des Vortrags oder wegen fehlender Beweisantritte, war es schon immer geboten, Vertagung zu beantragen (§ 227 ZPO).[984] Erteilt ein Gericht einen Hinweis erst in der mündlichen Verhand...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 2. Einzelheiten

Rz. 122 Der Versicherungsfall ist in § 5 I AVB definiert. Demnach entsteht die Anzeigeobliegenheit des Versicherungsnehmers schon dann, wenn er von Umständen erfährt, die Haftpflichtansprüche gegen ihn auslösen "könnten". Der Anwalt, der sich der Möglichkeit seiner Inanspruchnahme durch den Mandanten ausgesetzt sieht, sollte dies ernst nehmen und die Meldung ggü. dem Versich...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / Besondere Bedingung zur Bürohaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte und Patentanwälte, Steuerberater (sowie vereidigte Buchprüfer und Wirtschaftsprüfer)

A. Risikobeschreibung I. Personen- und Sachschäden Versichert ist abweichend von Teil 1.1 § 1 die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers, seiner Sozien/- Partner und seiner Mitarbeiter im Zusammenhang mit der Ausübung der versicherten beruflichen Tätigkeit für den Fall, dass sie wegen eines Sachschadens oder Personenschadens von einem Dritten in Anspruch genommen wer...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Herausgabe

Rz. 393 Gem. §§ 666, 667, 675 Abs. 1, 611 bzw. 631 BGB ist ein Rechtsanwalt verpflichtet, dem Auftraggeber alles herauszugeben, was er zur Ausführung des Auftrags erhalten und aus der Geschäftsbesorgung erlangt hat.[1445] Zur Ausführung des Auftrags erlangt ist alles, was dem Beauftragten zum Zwecke der Geschäftsbesorgung zur Verfügung gestellt worden ist. Aus der Geschäftsb...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Grundlagen

Rz. 337 Mehrere Rechtsanwälte, die an der Bearbeitung eines Mandats beteiligt sind, müssen nicht notwendig im Innenverhältnis miteinander verbunden sein. Der Mandant kann mehrere Rechtsanwälte unabhängig voneinander, also nacheinander oder nebeneinander, beauftragen.[774] Das ist etwa der Fall, wenn der zunächst eingeschaltete Rechtsanwalt das Mandat niederlegt bzw. der Auft...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / cc) Ergänzung der Angaben

Rz. 44 Hat der Rechtsanwalt Anhaltspunkte dafür, dass die Information durch den Mandanten unzutreffend oder lückenhaft ist, so hat der Anwalt sich um eine Berichtigung und Ergänzung der Angaben zu bemühen.[261] Die Anhörung und Befragung des Mandanten hat der Rechtsanwalt grds. selbst vorzunehmen.[262] Rz. 45 Soll der Rechtsanwalt Unterhaltsansprüche einklagen, so muss er mit...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 3. Gemeinsamkeit und Unterschied

Rz. 17 Umfassendes und beschränktes Mandat haben gemeinsam, dass die anwaltlichen Hauptpflichten aus dem echten Anwaltsvertrag (vgl. Rdn 1 ff.),mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 2. Umfassendes oder beschränktes Mandat

Rz. 16 Der Rechtsanwalt wird wohl selten ein generell unbeschränktes Mandat in dem Sinne erhalten, dass er den Mandanten in jeglicher Hinsicht rechtlich beraten soll. Das kommt bei Unternehmen vor, die einen Rechtsanwalt zur Beratung in sämtlichen anfallenden Rechtsangelegenheiten beauftragen, häufig gegen pauschalierte Vergütung. Ansonsten wird ein Mandant i.d.R. zu einem A...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / c) Nebenpflichten vor und nach der Mandatszeit

Rz. 9 Nach dem Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) kann für den Rechtsanwalt außerhalb der Mandatszeit (nur) eine vor- oder nachvertragliche Nebenpflicht zum Schutz des – künftigen bzw. früheren – Mandanten entstehen, deren schuldhafte Verletzung zu einer Haftung führen kann.[69] Schließt der Anwalt in seiner Kanzlei als Unternehmer (§ 14 BGB) mit einem Verbrauch...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 2. Rechtsanwalt und Steuerberater/Wirtschaftsprüfer

Rz. 158 Abgrenzungsschwierigkeiten ergeben sich bei einer steuerlichen Beratung, wenn der beauftragte Rechtsanwalt zugleich Steuerberater und/oder Wirtschaftsprüfer ist.[404] Gem. § 3 Nr. 1 StBerG bzw. § 3 Nr. 2 StBerG, § 2 Abs. 2 WPO sind Steuerberater sowie Wirtschaftsprüfer zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt. Auch zum Berufsbild des Rechtsanwalts ge...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / III. Haftungskonzentration auf einzelne Rechtsanwälte

Rz. 519 Die Haftung der Mitglieder einer Rechtsanwaltssozietät sowie die Voraussetzungen für eine zulässige Beschränkung der Haftung auf einzelne Sozietätsmitglieder sind in § 52 Abs. 2 BRAO geregelt. Bei einer gemeinschaftlichen Berufsausübung gelten demgegenüber in einer Partnerschaft § 8 Abs. 1 , 2 PartGG , in einer Rechtsanwalts-GmbH § 13 GmbHG und in einer Rechtsanwalts-A...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / c) Keine Annahmeerklärung durch den Rechtsanwalt

Rz. 214 Ein Schadensersatzanspruch nach § 44 Satz 2 BRAO setzt des Weiteren voraus, dass ein Anwaltsvertrag noch nicht – auch nicht etwa stillschweigend (vgl. Rdn 15 ff.) – zustande gekommen ist. Vielmehr muss der Rechtsanwalt dem Anfragenden mitgeteilt haben, dass er dessen Angebot zum Abschluss eines Anwaltsvertrages nicht annimmt. Eine Haftung nach § 44 Satz 2 BRAO kommt ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / bb) Vertrauen auf Richtigkeit der Angaben

Rz. 42 I.d.R. darf der Rechtsanwalt auf die Richtigkeit tatsächlicher Angaben seines Auftraggebers – oder eines Dritten, dem der Mandant die Unterrichtung seines Anwalts überlassen hat[245] – ohne eigene Nachforschungen vertrauen,[246] solange er deren Unrichtigkeit nicht kennt oder kennen muss.[247] Dies gilt insb. für eine Information, die die berufliche Tätigkeit des Mand...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (6) Prüfung durch den Rechtsmittelanwalt

Rz. 264 Wird ein am Rechtsmittelgericht zugelassener Anwalt mit der Einlegung des Rechtsmittels beauftragt, wird dies in aller Regel mit dem Auftrag verbunden sein, zunächst die Erfolgsaussichten zu prüfen. Über das Ergebnis der Prüfung ist der Mandant zu informieren, bevor das Rechtsmittel eingelegt wird, es sei denn, das Rechtsmittel ist in Absprache mit dem Mandanten zunä...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 2. Schranken der Regresspflicht

Rz. 142 Diese Kritik hat schon einen falschen Ansatz. Indem sie von den in der Rechtsprechung entwickelten abstrakten vertraglichen Grundpflichten des Rechtsanwalts zur Klärung des Sachverhalts, zur Rechtsprüfung, Rechtsberatung und Schadensverhütung (vgl. Rdn 5, 33 ff.) ausgeht, erweckt sie "zu Unrecht den Anschein einer Gleichsetzung – jeder – suboptimalen Anwaltsleistung ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / aa) Sicherung von Fristen, insb. gegen Verjährung

Rz. 160 Der in der Praxis wichtigste Sicherungsfall ist die Beachtung von Verjährungsfristen und die Verhinderung der Verjährung (§§ 194 bis 218 BGB) von Ansprüchen des Auftraggebers.[680] Die Rechtsprechung leitet die Verpflichtung des Rechtsanwalts, einem Rechtsverlust des Mandanten wegen Verjährung durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken,[681] aus der allgemeinen Pflic...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / A. Versicherungspflicht

Rz. 1 § 51 BRAO normiert die gesetzliche Versicherungspflicht des Anwalts. Die Versicherungspflicht betrifft jeden Rechtsanwalt außer Syndikusanwälte (näher siehe Rdn 4). Rz. 2 Nach § 51 Abs. 1 Satz 1 BRAO ist der Rechtsanwalt verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus seiner Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden ab...mehr

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§ 4 Pflichtwidrigkeit und V... / 1. Grundlagen

Rz. 13 Der Mandant muss die anwaltliche Pflichtverletzung als Voraussetzung seines Regressanspruchs – wie jeder Kläger, der Ansprüche aus Vertragsverletzung geltend macht – beweisen.[21] Das gilt grds. unabhängig davon, welche Vorwürfe gegen den Anwalt erhoben werden, also für Beratungsfehler ebenso wie für unzulängliche Sachaufklärung oder ungeeignete prozessuale Maßnahmen....mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 1. Gerichtliche Entscheidungen

Rz. 106 Bei einer rein kausalen Betrachtungsweise müsste das Regressgericht aufklären, wie die damals angegangene Instanz tatsächlich geurteilt hätte, also ggf. die im Ausgangsprozess tätigen Richter dazu als Zeugen vernehmen.[226] Nach ständiger Rechtsprechung kommt es darauf nicht an. Vielmehr hat der Schadensersatzrichter zu prüfen, wie nach seiner Auffassung der Vorproze...mehr

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§ 4 Pflichtwidrigkeit und V... / C. Leitfaden zur Feststellung von Pflichtwidrigkeit und Verschulden

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 2. Handlungen des Mandanten

Rz. 46 Ein eigener selbstständiger Willensakt des Geschädigten schließt es nicht aus, demjenigen die Schadensfolge zuzurechnen, der die Kausalkette in Gang gesetzt hat. Wurde die Handlung des Mandanten durch das haftungsbegründende Ereignis geradezu herausgefordert oder bestand für sie ein rechtfertigender Anlass, so bleibt der Zurechnungszusammenhang mit dem Verhalten des A...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 4. § 49b Abs. 5 BRAO, Kosten

Rz. 225 Nach § 49b Abs. 5 BRAO muss der Anwalt, wenn sich seine Gebühren nach dem Gegenstandswert richten (§ 2 Abs. 1 RVG), seinen Mandanten vor Übernahme des Auftrags hierauf hinweisen. Der Anwalt haftet dem Mandanten bei einer Verletzung dieser Pflicht nach den Grundsätzen zum Verschulden bei Vertragsschluss (§ 311 Abs. 2 BGB) auf Schadensersatz.[556] Zweck dieser Pflicht ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / g) Eigene Rechtsüberzeugung

Rz. 88 Nachdem der Rechtsanwalt sich – im vorstehenden Rahmen – mandatsbezogene Kenntnis der Rechtsnormen und der Ansichten in der Rechtsprechung und Rechtslehre verschafft hat, wird er diese bewerten und sich – als Abschluss der Rechtsprüfung – eine eigene Meinung von der Rechtslage bilden.[431] Rz. 89 Als unabhängiges Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO) braucht der Rechtsanwa...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 2. Haftung

Rz. 458 Vertragspartner des Auftraggebers ist ausschließlich die GmbH. Für schuldhafte Pflichtverletzungen eines Rechtsanwalts, der einer Anwalts-GmbH angehört, haftet dem Mandanten die Gesellschaft mit dem Gesellschaftsvermögen. Die persönliche Inanspruchnahme der bei der GmbH beschäftigten Anwälte aus dem Mandatsvertrag ist ausgeschlossen (§ 13 Abs. 2 GmbHG). Unter den Vor...mehr