Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

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§ 29 Kündigung / 1. Auslegung

Rz. 282 Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist nicht allein auf ihren Wortlaut abzustellen. Zu würdigen sind alle Begleitumstände, die dem Erklärungsempfänger bekannt waren und die für die Frage erheblich sein können, welchen Willen der Erklärende bei Abgabe der Erklärung hatte (BAG v. 10.4.2014 – 2 AZR 647/13, Rn 15; BAG v. 20.6.2013 – 6 AZR 805/11, Rn 14; vgl. auch B...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / j) Abweichung vom Bundesurlaubsgesetz und sonstige Regelungen

Rz. 1770 § 13 BUrlG regelt das Verhältnis zwischen BUrlG einerseits und Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen andererseits. Der Urlaubsanspruch an sich ist grds. unabdingbar. Selbst in Tarifverträgen kann von den Bestimmungen der §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 BUrlG nicht abgewichen werden. Ein Mindesturlaub von vier Wochen pro Urlaubsjahr ist somit unantastbar u...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / (4) Entfernungsanspruch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 80 Ist das Arbeitsverhältnis beendet, hat der Arbeitnehmer grds. keinen Anspruch mehr auf Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte (BAG v. 19.4.2012 – 2 AZR 233/11, juris; BAG v. 14.9.1994 – 5 AZR 632/93, NZA 1995, 220 = DB 1995, 732). Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann ein Anspruch ausnahmsweise dann bestehen, wenn es objektive Anh...mehr

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§ 29 Kündigung / (2) Personenbedingte Kündigung aus anderen Gründen

Rz. 124 Bei anderen personenbedingten Kündigungen, z.B. wegen fehlender fachlicher Eignung, muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Tatsachen mitteilen, die aus seiner Sicht zum dauernden Fortfall der Eignung für die Tätigkeit führen. Rz. 125 Bei einer Änderungskündigung muss der Arbeitgeber den Betriebsrat über die betriebs-, personen- oder verhaltensbedingten Gründe für di...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Ausübung des Zurückbehaltungsrechts

Rz. 1226 Ein Arbeitnehmer kann berechtigt sein, seine Arbeitsleistung gem. § 273 BGB nach entsprechender vorheriger Ankündigung und fruchtlosem Verstreichen einer zumutbaren Frist, innerhalb der für den Arbeitgeber die Möglichkeit besteht, das Mobbing abzustellen, ein Zurückbehaltungsrecht an seiner Arbeitsleistung auszuüben. Das Zurückbehaltungsrecht darf allerdings nicht r...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / II. Zeitpunkt/Datum für die rechtliche Beendigung des Anstellungsvertrags

Rz. 83 Die Vertragsparteien sind in der Festlegung des rechtlichen Beendigungszeitpunktes grds. frei. Bei der Wahl des richtigen Zeitpunktes ist eine Reihe von Faktoren zu berücksichtigen. Rz. 84 Ausgangspunkt ist die jeweils gültige vertragliche, tarifvertragliche oder gesetzliche Kündigungsfrist. Soweit nicht der Arbeitnehmer an einer Verkürzung dieser Frist interessiert is...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / IV. Versetzung im Zwei-Vertrags-Modell

Rz. 26 Bei der Versetzung tritt neben das in der Heimat ruhend gestellte Arbeitsverhältnis ein aktives Arbeitsverhältnis mit der Einsatzorganisation im Ausland, die damit zum parallelen Arbeitgeber des Arbeitnehmers wird. Grund hierfür sind meist behördliche Erfordernisse, also ein lokaler Vertrag als Bedingung für die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Rz. 27 Das Versetzungs...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (3) Beseitigung der betrieblichen Übung

Rz. 409 Da der durch eine betriebliche Übung begründete Anspruch Vertragsbestandteil ist, kann er nur durch eine einvernehmliche Aufhebung oder Abänderung des Arbeitsvertrages oder eine Änderungskündigung beseitigt werden. Die früher von der Rechtsprechung akzeptierte, sog. gegenläufige betriebliche Übung ist durch die Rechtsprechungsänderung des BAG nicht mehr zulässig (BAG...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / g) Sonderkündigungsschutz

Rz. 1373 Der Arbeitgeber darf nach § 5 Abs. 1 PflegeZG das Beschäftigungsverhältnis von der Ankündigung bis zur Beendigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG oder der Pflegezeit nach § 3 PflegeZG nicht kündigen. Der Sonderkündigungsschutz besteht nach dem Wortlaut bereits mit dem Zugang der Arbeitsverhinderungsanzeige. Er schützt vor ordentlichen, außeror...mehr

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§ 29 Kündigung / 2. Kündigung durch den Arbeitnehmer

Rz. 296 Auch die Umdeutung einer außerordentlichen fristlosen Arbeitnehmerkündigung in eine ordentliche Eigenkündigung des Arbeitnehmers ist grds. möglich (BAG v. 13.4.1972 – 2 AZR 243/71, BB 1972, 1094 = DB 1972, 1784 = AP Nr. 64 zu § 626 BGB). Rz. 297 Hintergrund fristloser Eigenkündigungen war früher häufig eine Unzufriedenheit des Arbeitnehmers mit bestimmten Arbeitsbedin...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 4. Zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit (§ 9a TzBfG)

Rz. 1623 Die sog. Brückenteilzeit gibt Arbeitnehmern die Möglichkeit, Teilzeit für einen bestimmten Zeitraum zu leisten, mind. für ein Jahr, längstens bis zu fünf Jahren. Danach kehrt der Arbeitnehmer zu seiner alten Arbeitszeit zurück. Die Voraussetzungen der Brückenteilzeit regelt § 9a TzBfG. Danach muss das Arbeitsverhältnis mindestens sechs Monate bestehen und der Arbeit...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / d) Höhe der Gratifikation

Rz. 421 Besteht ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Gratifikation, bemisst sich die Höhe nach der ausdrücklich oder stillschweigend getroffenen Vereinbarung. Enthält die Rechtsgrundlage keine durch Auslegung zu bestimmende Regelung der Höhe der Gratifikation, richtet sie sich nach der bisherigen Übung, also danach, was der Arbeitgeber z.B. in früheren Jahren gezahlt hat. ...mehr

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§ 29 Kündigung / c) Besonderheiten bei der Änderungskündigung

Rz. 157 Bei einer Änderungskündigung ist zu differenzieren: Nimmt der Arbeitnehmer das Änderungsangebot vorbehaltlos an, wird der Arbeitsvertrag geändert und es kommt in diesem Fall zu keiner Kündigungsschutzklage. Eine dennoch eingereichte Kündigungsschutzklage wäre ohne Erfolgsaussicht. Der Arbeitgeber könnte gem. § 102 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 BetrVG beantragen, dass das ArbG ih...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / d) Weiterbeschäftigung nach Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen

Rz. 618 Gem. § 1 Abs. 2 S. 3 KSchG ist eine Kündigung auch sozial ungerechtfertigt, wenn die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nach zumutbaren Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen möglich ist und der Arbeitnehmer sein Einverständnis hiermit erklärt hat. Ein Widerspruch des Betriebs- bzw. Personalrates ist hierfür nicht erforderlich. Durch die Bezugnahme des § 1 Abs. 2...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Mankonachweis

Rz. 1126 Die Mankohaftung setzt naturgemäß voraus, dass überhaupt ein Fehlbestand und damit ein Schaden eingetreten ist. Bei der dem Arbeitnehmer übertragenen Verwaltung eines Waren- oder Kassenbestandes ist der Frage nachzugehen, ob ein buchmäßig festgestellter Fehlbestand auch einem effektiv eingetretenen Schaden entspricht. Bei der Beantwortung dieser Frage kommt es darau...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Inhalt und Klauseln des Sozialplans

Rz. 1357 Die Betriebspartner haben innerhalb der Grenzen von Recht und Billigkeit darüber zu befinden, in welchem Umfang und in welcher Weise sie die wirtschaftlichen Nachteile der von einer Betriebsänderung betroffenen Arbeitnehmer ausgleichen wollen. Dies können sie in einer individualisierten, aber auch in einer pauschalierenden Weise tun (BAG v. 11.11.2008 – 1 AZR 475/07...mehr

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§ 18 Wirksamkeit des Arbeit... / aa) Offenbarungspflichten des Arbeitnehmers

Rz. 36 Von sich aus ist der Arbeitnehmer bei der Einstellung zur Offenbarung bestimmter, für den Arbeitgeber interessanter Tatsachen grds. nicht verpflichtet. Etwas anderes gilt nur dann, sofern die verschwiegenen Umstände dem Arbeitnehmer die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Leistungspflicht unmöglich machen oder zumindest für den Arbeitsplatz von entscheidender Bedeutung...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Fortzahlung der Vergütung

Rz. 530 Freigestellte Betriebsratsmitglieder haben Anspruch auf Fortzahlung des Entgeltes nach dem Lohnausfallprinzip (vgl. Rdn 580 ff.). Das Gesetz geht davon aus, dass auch freigestellte Betriebsratsmitglieder die Betriebsratsarbeit innerhalb ihrer individuellen Arbeitszeit durchführen. Anspruch auf Gutschrift in einem Mehrarbeitszeitkonto besteht nur, wenn das freigestell...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / d) Wartezeiten und Vorschaltzeiten

Rz. 125 Eine Vielzahl insb. älterer Versorgungszusagen steht unter dem Vorbehalt der Erfüllung sog. "Wartezeiten" bzw. "Vorschaltzeiten", d.h. der Anspruch auf die Versorgungsleistung entsteht frühestens mit Ablauf dieser Fristen. Insoweit sind die als Anspruchsvoraussetzungen ausgestalteten Warte- und Vorschaltzeiten streng von den Unverfallbarkeitsfristen zu unterscheiden ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 1039 Die Regelung des § 43 UrhG gilt für sämtliche Werke, die der Urheber in Erfüllung seines Arbeits- bzw. Dienstverhältnisses geschaffen hat. Rz. 1040 Nach der Legaldefinition des § 2 Abs. 2 UrhG sind Werke nur "persönlich geistige Schöpfungen". Dieser Werkbegriff gilt grds. für sämtliche Werkarten. Auch § 69a Abs. 3 UrhG, der für Computerprogramme darauf abstellt, dass...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Umfang und Inhalt der Rechtseinräumung

Rz. 1061 Im Arbeits- und Dienstverhältnis sollte nicht nur die Pflicht der Einräumung von Nutzungsrechten vereinbart, sondern es sollten insb. auch die Reichweite der Nutzungseinräumung (Umfang des Nutzungsrechts) und die einzelnen Nutzungsrechte (Inhalt des Nutzungsrechts) geregelt werden. Rz. 1062 Das UrhG regelt die Einräumung von Nutzungsrechten in § 31 UrhG, der auch im ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Durchsetzung bzw. Wiederherstellung mobbingfreier Beschäftigung

Rz. 1238 Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Beseitigung der mobbingbedingten Arbeitserschwernisse, z.B. die Wiederbeschäftigung an der arbeitsvertraglich geschuldeten Stelle und mit dem arbeitsvertraglich geschuldeten Inhalt, soweit die Beschäftigung durch mobbinggeprägte Arbeitsplatz- oder Arbeitsinhaltsgestaltung vollzogen wurde oder ein mobbingbedingter Totalentzug d...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Genehmigte Bildungsveranstaltungen

Rz. 668 Die Überprüfung der Genehmigungsentscheidung nach § 37 Abs. 7 BetrVG, nämlich die Anerkennung einer Schulungs- und Bildungsveranstaltung durch die zuständige oberste Arbeitsbehörde des Landes, ist ebenfalls im Beschlussverfahren auszutragen. Umstritten ist, ob der einzelne Arbeitgeber den Anerkennungsbescheid überprüfen lassen kann. Nach der Rspr. des BAG sind nur di...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Lohnsteuerabzug ohne Berücksichtigung der Lohnsteuerabzugsmerkmale

Rz. 1715 Nach § 40a Abs. 1 S. 1 EStG kann der Arbeitgeber unter Verzicht auf den Abruf von elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen oder auf die Vorlage einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug bei Arbeitnehmern, die nur kurzfristig beschäftigt werden, die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz von 25 % des Arbeitslohnes erheben. Nach § 40a Abs. 1 S. 2 EStG liegt eine kurz...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / bb) Gleiche Ebene der Betriebshierarchie

Rz. 714 Arbeitnehmer sind i.S.d. Sozialauswahl ferner nur dann miteinander vergleichbar, wenn der Arbeitgeber sie auf derselben Ebene der Betriebshierarchie ohne Änderung der Arbeitsbedingungen austauschen kann, sog. horizontale Vergleichbarkeit (BAG v. 5.10.1995, EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 82; BAG v. 18.10.2000, AP Nr. 39 zu § 9 KSchG; BAG v. 5.6.2008, EzA...mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 1.3 Ehrenamtliche Richter

Ehrenamtliche Richter oder Richterinnen müssen bei den Arbeitsgerichten das 25., bei den Landesarbeitsgerichten das 30. und beim BAG das 35. Lebensjahr vollendet haben (§ 21, § 37, § 43 Abs. 2 ArbGG). Sie dürfen nur an einem Gericht in nur einer Instanz Richter entweder der Arbeitnehmer- oder der Arbeitgeberseite sein (§ 21 Abs. 4 ArbGG). Bei den Arbeitsgerichten können nur Pe...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Zeitpunkt der ersten Wahlversammlung

Rz. 293 Der Zeitpunkt der Wahlversammlung sollte mit dem Arbeitgeber abgesprochen sein. Zu beachten ist hierbei auch, dass die zweite Wahlversammlung zwingend innerhalb einer Woche nach der ersten Wahlversammlung zu erfolgen hat. Die Wahlversammlung findet im Betrieb und während der Arbeitszeit statt. Wie bei § 44 Abs. 1 BetrVG kann hiervon nur abgewichen werden, soweit die ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 2. Abgrenzung zur verhaltensbedingten Kündigung

Rz. 119 Charakteristisch für einen personenbezogenen Kündigungsgrund ist, dass der Arbeitnehmer den Verlust seiner Fähigkeiten oder seiner Eignung, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, nicht oder nicht mehr steuern kann (KR/Griebeling, § 1 KSchG Rn 266; APS/Dörner, § 1 KSchG Rn 120; Schaub/Linck, ArbRHB, § 131 Rn 12). Rz. 120 Demgegenüber liegt einer verhaltensbeding...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / c) Ausnahmen

Rz. 1116 Der besondere Kündigungsschutz greift in den Fällen des § 173 SGB IX nicht ein. Die dort enthaltende Aufzählung ist enumerativ. Daraus ergibt sich, dass der besondere Kündigungsschutz nicht für Arbeitsverhältnisse mit schwerbehinderten Menschen gilt, die im Zeitpunkt des Zuganges der Kündigungserklärung noch keine sechs Monate bestanden haben (§ 173 Abs. 1 Nr. 1 SGB...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Unterkünfte / 1.3 Gemeinschaftsunterkünfte

Bis 2020 wurde davon ausgegangen, dass, wenn es zu einem Mietvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommt, die Unterbringung keine Unterkunft im Sinne des Arbeitsstättenrechts ist, sondern dass es sich dann um Personalwohnungen oder -zimmer handelt. Dafür gelten die üblichen baurechtlichen Bestimmungen für Wohnräume, bei der Unterbringung von ausländischen Saisonkräft...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / dd) Vergleichbarkeit von teilzeit- und vollzeitbeschäftigen Arbeitnehmern

Rz. 718 Ob bei der Kündigung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer Vollzeitbeschäftigte und bei der Kündigung vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer Teilzeitbeschäftigte in die Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG einzubeziehen sind, hängt nach der st. Rspr. des BAG von der betrieblichen Organisation ab. Bei der Sozialauswahl sind teilzeitbeschäftigte mit vollzeitbeschäftigten Arbei...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 11. Verjährung

Rz. 387 Die Verjährungsfrist für die dem Arbeitgeber obliegende Rechtspflicht zur Anpassungsprüfung und -entscheidung, die dem Rentenstammrecht zuzurechnen ist, beträgt 30 Jahre (Langohr-Plato, BB 1997, 1638). Diese lange Verjährungsfrist wurde nicht durch das zum 1.1.2002 in Kraft getretene SchuModG beseitigt, sondern durch den mit der Schuldrechtsreform neu in das BetrAVG ...mehr

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§ 32 Abwicklung / a) Schlusszeugnis

Rz. 44 Das Schlusszeugnis ist der Nachweis über den bisherigen beruflichen Werdegang, die Art der bislang ausgeübten Tätigkeiten, die Dauer vorangegangener Beschäftigungen sowie i.d.R. über Verhalten und Leistung während der Dienstzeit. Rz. 45 Der Anspruch auf Erteilung eines Schlusszeugnisses (in § 109 GewO schlicht "Zeugnis" genannt und als solches bezeichnet) kann nicht er...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Urlaubsentgelt

Rz. 614 Der Urlaubsanspruch ist ein privatrechtlicher Anspruch auf Befreiung von der Arbeitspflicht bei Fortzahlung der Vergütung in Gestalt des zu zahlenden Urlaubsentgeltes, § 11 BUrlG (vgl. unten Rdn 1713 ff.). Er ist unabdingbar, unverzichtbar und auch durch Tarifvertrag nur zugunsten des Arbeitnehmers abänderbar (§ 13 Abs. 1 BUrlG). Die Tarifvertragsparteien dürfen abwe...mehr

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§ 29 Kündigung / a) Umdeutung einer Nichtfortsetzungserklärung in eine ordentliche Kündigung

Rz. 316 Nach § 12 KSchG hat der Arbeitnehmer, der nach Kündigungsausspruch ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen ist, nach gewonnenem Kündigungsschutzprozess das Recht, ggü. dem bisherigen Arbeitgeber binnen einer Woche nach Rechtskraft des entsprechenden Urteils zu erklären, dass er die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit ihm ablehne. Mit Zugang dieser Erklärung erli...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / V. Zeitpunkt der Wettbewerbsvereinbarung

Rz. 25 Ob eine Wettbewerbsvereinbarung den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 74 ff. HGB unterliegt, insb. mit der Verpflichtung zur Zahlung einer Karenzentschädigung, hängt schließlich davon ab, wann die Vereinbarung abgeschlossen wurde. Ist dies zu Beginn oder während der Dauer des Arbeitsvertrages geschehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Rz. 26 Die einschränkungslose...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 3. Bestimmung der Regelarbeitnehmerzahl

Rz. 76 Für die Frage, ob der betriebliche Anwendungsbereich des KSchG eröffnet ist, kommt es auf die Zahl der i.d.R. beschäftigten Arbeitnehmer an. Maßgebend ist dabei die Beschäftigtenzahl im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung, nicht hingegen diejenige zu dem Zeitpunkt, zu dem das Arbeitsverhältnis beendet wird (BAG v. 24.2.2005 – 2 AZR 373/03, NZA 2005, 764). Entscheidend...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Verpflegungsmehraufwendungen

Rz. 607 Gem. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 i.V.m. § 9 Abs. 4a EStG können für Verpflegungsmehraufwendungen bei beruflichen Auswärtstätigkeiten im Inland folgende Pauschbeträge je Kalendertag geltend gemacht werden:mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 32. Sexuelle Belästigung

Rz. 539 Eine sexuelle Belästigung i.S.v. § 3 Abs. 4 AGG stellt – unabhängig von ihrer Strafbarkeit – nach § 7 Abs. 3 AGG eine Verletzung vertraglicher Pflichten dar, die "an sich" als wichtiger Grund i.S.v. § 626 Abs. 1 BGB geeignet ist (BAG v. 29.6.2017 – 2 AZR 302/16, Rn 15; BAG v. 2.3.2017 – 2 AZR 698/15, Rn 36; BAG v. 9.6.2011, NZA 2011, 1342). Nach der Definition des § ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Allgemeines

Rz. 1087 § 98 BetrVG räumt dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Durchführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung (vgl. dazu BAG v. 18.4.2000 – 1 ABR 28/99, juris), der Bestellung der Ausbilder und der Auswahl der an der Berufsbildung teilnehmenden Arbeitnehmer ein. Kommt über die vom Betriebsrat vorgeschlagenen Teilnehmer mit dem Arbeitgeber keine Einigu...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 2. Wirksamkeit der Kündigung des Betriebsveräußerers

Rz. 1278 Eine Kündigung erfolgt gem. § 613a Abs. 4 S. 1 BGB wegen eines Betriebsüberganges, wenn dieser der tragende Grund und nicht nur der äußere Anlass für die Kündigung ist. § 613a Abs. 4 BGB hat ggü. § 613a Abs. 1 BGB eine Komplementärfunktion. Abs. 4 soll verhindern, dass der in Abs. 1 des § 613a BGB angeordnete Bestandsschutz durch eine Kündigung unterlaufen wird. Die...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / k) Versetzung von Betriebsratsmitgliedern

Rz. 1198 Nach § 103 Abs. 1 BetrVG bedarf die außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung und des Seebetriebsrats, des Wahlvorstands und von Wahlbewerbern der Zustimmung des Betriebsrats. Durch die Regelung soll verhindert werden, dass eine der genannten geschützten Personen aus dem Betrieb gedrängt...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 3. Mildere Mittel

Rz. 396 Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz kommt eine verhaltensbedingte Kündigung nur in Betracht, wenn dem Arbeitgeber keine milderen Mittel zur Verfügung stehen. Auch die verhaltensbedingte, ordentliche Kündigung kann unwirksam sein, wenn der Arbeitgeber die Möglichkeit hat und es ihm zumutbar ist, den Arbeitnehmer im Betrieb oder Unternehmen auf einem freien Arbeitsp...mehr

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§ 54 Beschlussverfahren / E. Betriebsratskosten

Rz. 14 Ein wichtiger und praxisrelevanter Anwendungsbereich des Beschlussverfahrens findet sich bei der Erstattung von Kosten des Betriebsrates aus Anlass seiner Amtsführung (§ 40 BetrVG). Der Betriebsrat kann als Gremium Kostenerstattungsansprüche seiner Mitglieder geltend machen (BAG v. 9.9.1975 – 1 ABR 21/74, DB 1975, 2451 = BB 1975, 1642). Der Erstattungsanspruch kann au...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Voraussetzungen des Mitbestimmungsrechts

Rz. 1101 Das Mitbestimmungsrecht besteht nur dann, wenn im Unternehmen mehr als zwanzig wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sind. Die Reichweite des Mitbestimmungsrechts ist im Zuge der Reform 2001 – vorher kam es auf die Beschäftigtenzahl des Betriebes an – durch das Abstellen auf die Größe des Unternehmens erheblich ausgeweitet worden. Abzustellen ist auf die Zahl der...mehr

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§ 25 Änderungskündigung / III. Abgrenzung

Rz. 24 Die Abgrenzung zwischen Versetzung und Änderungskündigung ist oft schwierig. Hinweis Liegt ein solcher Fall vor, kann es für den Arbeitgeber häufig empfehlenswert sein, den Betriebsrat einerseits gem. § 99 BetrVG an der Versetzung zu beteiligen und ihn gleichzeitig zu einer (vorsorglichen) Änderungskündigung gem. § 102 BetrVG anzuhören. Da die Rechte des Betriebsrates u...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XI. Rückkehrrecht

Rz. 282 In der Praxis kommt es vor, dass Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein zeitlich begrenztes Rückkehrrecht einräumen. Solche Klauseln/Vereinbarungen sind grundsätzlich wirksam, beispielsweise ein Rückkehrrecht für die Dauer von 24 Monaten, frühestens nach sechs Monaten, mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten. Verknüpft der Arbeitgeber den Rückkehranspruch allerdings m...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / (2) Arbeitsgerichte

Rz. 805 Rechtsstreitigkeiten, die ausschließlich Ansprüche auf Leistung einer festgestellten oder vom Arbeitgeber festgesetzten Vergütung für eine Arbeitnehmererfindung oder einen technischen Verbesserungsvorschlag i.S.d. § 20 Abs. 1 ArbnErfG betreffen, unterfallen ausschließlich dem sachlichen Zuständigkeitsbereich der ArbGe, § 39 Abs. 2 ArbnErfG i.V.m. § 2 Abs. 2a ArbGG (B...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Allgemeines

Rz. 710 Der Betriebsrat kann sich sachkundiger Personen bedienen, um die Wahrnehmung seiner Aufgaben bei schwierigen Angelegenheiten zu erleichtern, z.B. bei betriebswirtschaftlichen Analysen des Geschäftsberichtes, betriebswirtschaftlichen Beurteilungen/Auswertungen bei Betriebsänderungen, bei Fragen der elektronischen Datenverarbeitung, bei arbeitswissenschaftlichen Fragen...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / c) Voraussetzungen des Kündigungsschutzes für Wahlbewerber

Rz. 1213 Dem Wahlbewerber für das Amt des Betriebsrates steht der besondere Kündigungsschutz zu, sobald ein Wahlvorstand bestellt ist und für ihn ein Wahlvorschlag vorliegt, der die erforderliche Zahl von Stützunterschriften aufweist. Auf die Einreichung des Wahlvorschlages beim Wahlvorstand kann nicht abgestellt werden (BAG v. 4.3.1976 – 2 AZR 620/74, NJW 1976, 1652). Es ge...mehr