Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitnehmer

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / m) Benachteiligungsverbot

Rz. 263 Gem. § 4 Abs. 2 S. 1 TzBfG darf ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer wegen der Befristung des Arbeitsvertrages nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer unbefristet beschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Rz. 264 Gem. § 3 Abs. 2 S. 1 TzBfG ist vergleichbar ein unbefristet beschäf...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / 5. Direktionsrecht/Versetzung

Rz. 44 Nicht atypisch ist der Fall, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordert, ab sofort andere Tätigkeiten auszuüben und sich hierbei auf ein ihm vermeintlich zustehendes Direktionsrecht (zum Direktionsrecht s. § 21 Rdn 530 ff.) beruft und deshalb eine Änderungskündigung für nicht erforderlich hält. Da die Sicherung der bisherigen Beschäftigung eine auf Befriedigung ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Ansparkonten (Wertguthabenvereinbarungen)

Rz. 292 Die Verlängerung der Lebensarbeitszeit auf das 67. Lebensjahr und der Wegfall der Förderung der Altersteilzeit Ende 2009 sowie die Abschaffung der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsabsicherung für die Jahrgänge ab 1961 zwingen Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, über Alternativen nachzudenken und rechtzeitig Lösungen vorzuhalten, falls sie einen gleitenden Übergang in den Ruh...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Ersatz von Auslagen

Rz. 316 Der Arbeitgeber ist dem Arbeitnehmer zum Ersatz von Aufwendungen verpflichtet, soweit dies arbeitsvertraglich oder für das Arbeitsverhältnis bindend tarifvertraglich festgelegt ist. Rz. 317 Darüber hinaus ist der Arbeitgeber ganz allgemein gem. § 670 BGB (analog) zum Ersatz von Aufwendungen verpflichtet, d.h. zum Ersatz von zweckbestimmten Vermögensopfern, die freiwil...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Befreiungsmöglichkeiten des Arbeitgebers von der Beschäftigungspflicht

Rz. 927 Der Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers entfällt, wenn der Arbeitgeber von seiner Beschäftigungspflicht befreit ist. Das Arbeitsverhältnis besteht in dieser Konstellation fort, die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis ruhen aber bei einer Suspendierung. Rz. 928 Bei einer fehlenden vertraglichen Vereinbarung ist die einseitige Suspendierung des Arbeitneh...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / c) Erfordernis des freien Arbeitsplatzes

Rz. 612 Der Arbeitgeber ist nur verpflichtet, den Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen, wenn er im Zeitpunkt der Kündigung über freie Arbeitsplätze verfügt. Frei sind Arbeitsplätze, die zum Zeitpunkt der Kündigung unbesetzt sind (BAG v. 29.8.2013 – 2 AZR 721/12, Rn 17; BAG v. 25.10.2012 – 2 AZR 552/11, Rn 29; BAG v.15.12.2011 – 2 AZR 42/10, Rn 24, BAGE 140, 169) oder bis zum ...mehr

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§ 29 Kündigung / c) Widerspruch des Betriebsrats

Rz. 139 Bei ordentlichen Kündigungen kann der Betriebsrat innerhalb einer Frist von einer Woche widersprechen, wenn einer der in § 102 Abs. 3 BetrVG abschließend aufgeführten Fälle vorliegt. Der Betriebsrat muss in seiner schriftlichen Stellungnahme den Widerspruch auf mindestens einen der in § 102 Abs. 3 BetrVG aufgeführten Gründe stützen und diesen begründen (ErfK/Kania, §...mehr

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§ 29 Kündigung / a) Voraussetzungen

Rz. 147 Der Weiterbeschäftigungsanspruch setzt nach § 102 Abs. 5 S. 1 BetrVG zunächst voraus, dass der Betriebsrat der Kündigung ordnungsgemäß innerhalb der vorgeschriebenen Frist widersprochen hat. Der Beschluss des Betriebsrates muss nach § 33 BetrVG ordnungsgemäß gefasst worden sein und den Voraussetzungen des § 102 Abs. 3 BetrVG entsprechen. Das Gesetz verlangt für die E...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 14. Diebstahl

Rz. 490 Zum Nachteil des Arbeitgebers begangene Eigentums- oder Vermögensdelikte, aber auch nicht strafbare, ähnlich schwerwiegende Handlungen unmittelbar gegen das Vermögen des Arbeitgebers kommen typischerweise als Grund für eine außerordentliche Kündigung in Betracht. Begeht der Arbeitnehmer bei oder im Zusammenhang mit seiner Arbeit rechtswidrige und vorsätzliche – ggf. ...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / 3. Durchsetzung des Anspruchs auf Beschäftigung im bestehenden Arbeitsverhältnis

Rz. 28 Im bestehenden Arbeitsverhältnis hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung (s. dazu § 21 Rdn 819§ 21 Rdn 819). Dieser Beschäftigungsanspruch besteht grds. auch nach dem Ausspruch der Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fort (BAG v. 26.5.1977 – 2 AZR 632/76, DB 1977, 2099 = BB 1977, 1504; LAG Hessen v. 20.3.2013 – 18 SaGa 175/13, juris...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Keine entgegenstehenden betrieblichen Gründe

Rz. 1535 Dem geltend gemachten Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit dürfen keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Die Frage, ob solche Gründe berechtigterweise vom Arbeitgeber eingewendet werden, birgt ein großes Konfliktpotenzial in sich. In der Begründung des Regierungsentwurfes zum TzBfG heißt es zu den die Ablehnung rechtfertigenden betrieblichen Gründen: "Damit...mehr

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§ 28 Altersbedingtes Aussch... / VIII. Einschränkungen des Subventionsanspruchs

Rz. 37 Wurde der auf dem freigewordenen Arbeitsplatz eingestellte Mitarbeiter wieder entlassen und die Stelle nicht innerhalb von drei Monaten erneut besetzt, bestand nach § 5 Abs. 2 AltTZG kein Anspruch auf die Förderungsleistungen nach § 4 AltTZG, soweit der Arbeitgeber für den ausgeschiedenen Arbeitnehmer nicht bereits für mindestens 4 Jahre Förderungsleistungen erhalten ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 25. Minderleistungen

Rz. 520 Wenn ein Arbeitnehmer nur unzureichende Arbeitsleistungen erbringt, kann dies unter Umständen nach vorheriger Abmahnung eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen (BAG v. 22.7.1982, AP Nr. 5 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung m. Anm. Otto; BAG v. 21.5.1992, AP Nr. 28 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung; BAG v. 11.12.2003, AP Nr. 48 zu § 1 KSchG Verh...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / A. Allgemeines

Rz. 1 Aus dem Arbeitsvertrag ergeben sich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber vielfältige Pflichten (s. hierzu Teil 3). Zu diesen Pflichten zählt auch die arbeitnehmerseitige Treuepflicht. Der Arbeitnehmer darf nicht gegen die persönlichen und wirtschaftlichen Interessen seines Arbeitgebers handeln. Zu dieser Treuepflicht gehört an erster Stelle das Wettbewerbsverbot, wonach de...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / 4. Weiterbeschäftigungsanspruch

Rz. 33 Die Durchsetzung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs (s. dazu § 29 Rdn 145 ff.) nach Ablauf der Kündigungsfrist während der Dauer eines Kündigungsschutzprozesses des Arbeitnehmers ist im Wege der einstweiligen Verfügung nur unter strengen Voraussetzungen möglich, da die Beschäftigung des Arbeitnehmers eine Befriedigung des Arbeitnehmers darstellt. Rz. 34 Über...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / jj) Betriebsübergang

Rz. 732 Bei wirksamen betriebsbedingten Kündigungen im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang ergeben sich hinsichtlich der Sozialauswahl keine Besonderheiten. Es sind allerdings verschiedene Varianten voneinander zu unterscheiden: Rz. 733 Spricht der Veräußerer vor dem Betriebsübergang betriebsbedingte Kündigungen aus, sind nur die Arbeitnehmer des zur Veräußerung stehenden...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (1) Arbeitslohn

Rz. 551 Überlässt der Arbeitgeber (Voraussetzungen, wenn Leasingnehmer: BMF-Schreiben v. 4.4.2018, BStBl I 2018, 592 ff.) oder aufgrund des Dienstverhältnisses ein Dritter dem Arbeitnehmer ein Kfz unentgeltlich zur privaten Nutzung, liegt ein geldwerter Vorteil vor, der steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellt. Zur privaten Nutzung gehören alle Fahrten, die einem privaten Zwe...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / 6. Urlaubsanspruch

Rz. 47 Von erheblicher praktischer Bedeutung ist die Gewährung von Urlaub durch einstweilige Verfügung (zum Urlaubsanspruch vgl. § 21 Rdn 1642 ff.). Dem Arbeitnehmer steht kein Recht auf Selbstbeurlaubung zu, insofern ist es dem Arbeitnehmer unbedingt zu empfehlen, bei einer Verweigerung der Urlaubsgewährung durch den Arbeitgeber gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 2. Abgrenzung zur verhaltensbedingten Kündigung

Rz. 119 Charakteristisch für einen personenbezogenen Kündigungsgrund ist, dass der Arbeitnehmer den Verlust seiner Fähigkeiten oder seiner Eignung, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, nicht oder nicht mehr steuern kann (KR/Griebeling, § 1 KSchG Rn 266; APS/Dörner, § 1 KSchG Rn 120; Schaub/Linck, ArbRHB, § 131 Rn 12). Rz. 120 Demgegenüber liegt einer verhaltensbeding...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / 2. Verarbeitung personenbezogener Daten zur Aufklärung von Vertragspflichtverletzungen unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit

Rz. 45 § 32 Abs. 1 S. 2 BDSG a.F. wurde wegen seiner Beschränkung auf Straftaten vielfach als zu eng erachtet (Düwell/Brink, NZA 2017, 1081, 1084), da Arbeitgeber gemeinhin auch ein erhebliches Interesse daran haben, Ordnungswidrigkeiten oder auch die Verletzung unternehmensinterner Richtlinien durch Beschäftigte zu ermitteln und zu sanktionieren. Rz. 46 Ebenfalls noch zu § 3...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Bezugnahmeklauseln und Tarifverträge

Rz. 843 Bei den Bezugnahmeklauseln auf Tarifverträge wird wie folgt begrifflich unterschieden: Sofern im Arbeitsvertrag auf einen bestimmten, näher definierten gültigen Tarifvertrag verwiesen wird, und wenn gleichzeitig ein bestimmter Stichtag genannt wird, ist von einer statischen Verweisung auszugehen. Dies hat zur rechtlichen Folge, dass spätere tarifliche Änderungen ohne...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Urlaubsentgelt

Rz. 614 Der Urlaubsanspruch ist ein privatrechtlicher Anspruch auf Befreiung von der Arbeitspflicht bei Fortzahlung der Vergütung in Gestalt des zu zahlenden Urlaubsentgeltes, § 11 BUrlG (vgl. unten Rdn 1713 ff.). Er ist unabdingbar, unverzichtbar und auch durch Tarifvertrag nur zugunsten des Arbeitnehmers abänderbar (§ 13 Abs. 1 BUrlG). Die Tarifvertragsparteien dürfen abwe...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / 1. Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes und Vorliegen einer Kündigung

Rz. 79 Für die Anwendbarkeit des KSchG ist der Arbeitnehmer darlegungs- und beweispflichtig, wenn er sich auf die Sozialwidrigkeit der Kündigung beruft. Zur Schlüssigkeit der Kündigungsschutzklage muss er mindestens darlegen, dassmehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 71. Lohn-/Gehaltsabrechnung

Rz. 1048 Die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur schriftlichen Abrechnung des Entgelts (§ 108 GewO), unabhängig von der Betriebsgröße, greift seit 1.1.2003. Zuvor ergab sich die Abrechnungspflicht des Arbeitgebers ggü. den vom Gesetz nicht erfassten gewerblichen Arbeitnehmern (Betriebe kleiner 20 gewerbliche Arbeitnehmer) und allen Angestellten aus der arbeitsvert...mehr

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§ 52 Zuständigkeit der ArbG / I. Streitigkeiten über den Rechtsweg

Rz. 58 Bevor das Gericht in einem anhängigen Rechtsstreit in der Sache selbst entscheidet, muss es von Amts wegen prüfen, ob die Sachurteilsvoraussetzungen vorliegen. Dazu gehört auch die Prüfung, ob der Rechtsstreit vor einem zuständigen Gericht des richtigen Rechtsweges anhängig gemacht worden ist. Stellt sich heraus, dass der zum ArbG beschrittene Rechtsweg unzulässig ist...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / b) Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 1022 § 18 Abs. 1 S. 1 BEEG setzt das Bestehen eines Anspruches auf Elternzeit voraus, § 15 Abs. 1 BEEG (BAG v. 17.2.1994 – 2 AZR 616/93, NZA 1994, 656). Rz. 1023 Der anspruchsberechtigte Arbeitnehmer muss die Elternzeit vom Arbeitgeber verlangen, § 16 Abs. 1 BEEG. Für das Elternzeitverlangen i.S.d. § 16 Abs. 1 und § 18 Abs. 1 S. 1 BEEG gilt das Schriftformerfordernis. Es ...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / 10. Herausgabeansprüche des Arbeitgebers

Rz. 64 Eine einstweilige Verfügung hinsichtlich der Herausgabe von Firmeneigentum ist grds. zulässig. Hierbei muss zwischen der Herausgabe von Arbeitsmitteln sowie der Herausgabe von Dienstwagen unterschieden werden. Rz. 65 Hinsichtlich der dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel (Handy, Laptop, Werkzeuge, Unterlagen etc.) ist der Arbeitnehmer ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / IV. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 412 Spricht der Arbeitgeber eine außerordentliche Kündigung aus, ist er darlegungs- und beweisbelastet für alle Umstände, die als wichtige Gründe für den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung in Betracht kommen (BAG v. 6.8.1987 – 2 AZR 226/87, DB 1988, 451 = NJW 1988, 438; Reinecke, NZA 1989, 584). Der Arbeitgeber trägt die Darlegungs- und Beweislast gem. § 1 Abs. ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / I. Grundsätze

Rz. 332 Gem. § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG kann eine Kündigung u.a. sozial gerechtfertigt sein, wenn sie durch das Verhalten des Arbeitnehmers bedingt ist. Kennzeichnend für die verhaltensbedingte Kündigung ist ein vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers. Verhalten ist jedes vom Arbeitnehmer willentlich gesteuerte Handeln (Schaub/Linck, ArbRHB, § 133 Rn 1). Im Unterschied zu ei...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / f) Betriebsstilllegung

Rz. 659 Wie sich aus § 15 Abs. 4 KSchG ergibt, stellt die Betriebs- oder Teilbetriebsstilllegung ein dringendes betriebliches Erfordernis für eine betriebsbedingte Kündigung dar (BAG v. 14.3.2013 – 8 AZR 153/12, Rn 25; BAG v. 26.5.2011 – 8 AZR 37/10, Rn 25, BAG v. EzA BGB 2002 § 613a Nr. 125). Eine Kündigung wegen geplanter Betriebsstilllegung ist aber nur dann durch dringend...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / n) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 821 Gem. § 1 Abs. 3 S. 3 KSchG hat der Arbeitnehmer die Tatsachen zu beweisen, die die Kündigung als sozial ungerechtfertigt erscheinen lassen. Die Darlegungs- und Beweislast ist jedoch nach der Rspr. des BAG aufgrund der in § 1 Abs. 3 S. 1 Hs. 2 KSchG geregelten Mitteilungspflicht sowie dem allgemeinen prozessualen Grundsatz aus § 138 ZPO abgestuft (BAG v. 24.5.2005 – 8...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 1. Vertragsverletzung

Rz. 338 Der Arbeitnehmer muss sich vertragswidrig verhalten haben. Das setzt voraus, dass er eine bestimmte Verhaltenspflicht verletzt hat. In Betracht kommt sowohl die Verletzung von Hauptleistungspflichten als auch von vertraglichen Nebenpflichten (BAG v. 9.4.1987, AP Nr. 18 zu § 1 KSchG; BAG v. 25.10.1989, AP Nr. 36 zu § 611 BGB Direktionsrecht). Wird weder eine Haupt- no...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Jahresarbeitszeitkonto

Rz. 282 Neben den herkömmlichen Gleitzeitregelungen sind häufig Betriebsvereinbarungen anzutreffen, nach denen die Arbeitnehmer auf ihrem Arbeitszeitkonto jeweils ein Wertguthaben ansparen dürfen, welches i.d.R. bis zum Jahresende vorrangig durch Freizeit auszugleichen und ansonsten abzugelten ist. Wenn der Arbeitnehmer bei einem solchen Jahresarbeitszeitkonto weniger oder m...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / cc) Besonderheiten bei Zugang der Kündigung während der Organstellung

Rz. 15 Die Vorschriften des ersten Abschnittes des KSchG sind unabhängig von dem Vertragsverhältnis, welches der Geschäftsführeranstellung zugrunde liegt, nicht anzuwenden, wenn eine der in § 14 Abs. 1 KSchG bezeichneten Personen bei Zugang der Kündigung ihre Organstellung noch innehat. Nach der jüngsten Rspr. des BAG (25.10.2007 – 6 AZR 1045/06, NZA 2008, 168) kommt es ents...mehr

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§ 18 Wirksamkeit des Arbeit... / bb) Fragerecht des Arbeitgebers

Rz. 41 Häufiger als durch Verschweigen ungefragt offenbarungspflichtiger Tatsachen kann es dadurch zu einer arglistigen Täuschung des Arbeitgebers kommen, dass der Arbeitnehmer auf bestimmte Fragen des Arbeitgebers – im Einstellungsgespräch oder im (mitbestimmungspflichtigen) Personalfragebogen – bewusst wahrheitswidrig antwortet. Zum Fragerecht des Arbeitgebers bei der Eins...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / III. Vermeidung von Sperrzeit und Steuernachteilen – Grund für die Beendigung

Rz. 95 Die Beendigung des Arbeits- bzw. Beschäftigungsverhältnisses durch eine Aufhebungsvereinbarung ist nach Auffassung der Bundesagentur für Arbeit stets ein sperrzeitrelevanter Lösungssachverhalt (vgl. zur Zusage einer Ausgleichzahlung für Sperrzeit durch den Arbeitgeber, ArbG Düsseldorf v. 26.10.2018 – 14 Ca 3722/18, juris, mit Anm. Bartelmeß, ArbR 2019, 155). Entscheid...mehr

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§ 2 Personalbeschaffung / III. Betriebsvereinbarung über die interne Stellenausschreibung

Rz. 15 In mitbestimmten Betrieben bestehen vielfach freiwillige Betriebsvereinbarungen, die Einzelheiten der internen Stellenausschreibung regeln und dem Arbeitgeber über § 93 BetrVG hinausgehende Verpflichtungen auferlegen, wie z.B. die unternehmens- oder konzernweite Ausschreibung von Arbeitsplätzen oder die Bevorzugung des internen Bewerbers ggü. einem externen bei gleich...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 57. Incentivereisen

Rz. 969 Die Incentivereise ist ein zusätzlicher Vergütungsbestandteil, den der Arbeitgeber an die Erreichung bestimmter Vorgaben, wie prozentuale Gewinn- oder Umsatzsteigerungen oder an die Überschreitung zuvor festgelegter Schwellenwerte knüpfen kann. Ebenso kann er die Incentivereise als Losgewinn ausschreiben. Ziel einer solchen Auslobung ist entweder die Belohnung der Ar...mehr

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§ 16 Vertragstypen / A. Änderungsverträge

Rz. 1 Der Arbeitsvertrag kann, wie jeder Vertrag, von den Parteien einvernehmlich geändert werden. Die Beförderung stellt einen Fall einer solchen einvernehmlichen Vertragsänderung dar. Das Gleiche gilt, wenn der Arbeitnehmer sich mit einem Änderungsangebot des Arbeitgebers einverstanden erklärt, oder umgekehrt der Arbeitgeber auf den Wunsch des Arbeitnehmers eingeht und das...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ff) Dauer der Zuweisung und erhebliche Änderung der Umstände

Rz. 1134 Die Dauer der Zuweisung – "voraussichtlich die Dauer eines Monats überschreitet" – muss zur Änderung des Arbeitsbereichs als zweites Tatbestandsmerkmal hinzukommen, damit die Mitbestimmungspflicht ausgelöst ist. Schon nach dem Wortlaut kommt es auf die Planung der Maßnahme, auf eine Prognose an, ob die Änderung für mehr als einen Monat gedacht ist. Rz. 1135 Hinweis I...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds

Rz. 138 Der Arbeitnehmer ist berechtigt, zu den Erörterungen nach § 81 Abs. 4 und § 82 Abs. 2 BetrVG ein Betriebsratsmitglied hinzuzuziehen (§ 81 Abs. 4 S. 2 und § 82 Abs. 2 S. 2 BetrVG). Er kann sich ein Betriebsratsmitglied auswählen. Es wird auch dem Vertreter des Arbeitgebers i.d.R. zumutbar sein, auf das Erscheinen dieses Betriebsratsmitgliedes zu warten. Allerdings wir...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 8. Entgegenstehende Interessen des Arbeitgebers

Rz. 1264 Da der Wiedereinstellungsanspruch letztlich auf einer Abwägung der beiderseitigen Interessen gründet, ist immer zu prüfen, ob dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zumutbar ist und welche berechtigten betrieblichen Interessen dem Weiterbeschäftigungsverlangen entgegenstehen. Liegen zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung Gründe vor, welche die ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Bestellung durch Betriebsversammlung oder das ArbG

Rz. 118 Dann, wenn weder ein Gesamt- oder Konzernbetriebsrat besteht oder wenn Gesamt- oder Konzernbetriebsrat die Bestellung unterlassen haben, erfolgt die Bestellung in einem bisher betriebsratslosen Betrieb durch eine Betriebsversammlung der Arbeitnehmer. Nur dann, wenn diese Betriebsversammlung trotz Einladung nicht stattfindet – etwa weil der Arbeitgeber die Teilnahme v...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / 3. Aufhebungsverträge bei Betriebsübergang

Rz. 85 In der Praxis bemüht man sich vielfach, die Risiken einer Kündigung im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang durch den Abschluss von Aufhebungsverträgen auszuschalten. Die grundsätzliche Anerkennung von Aufhebungsverträgen unter Ausschaltung des Kündigungsschutzes, sogar des Mutterschutzes (unstreitig seit BAG v. 8.12.1955 – 2 AZR 13/54, AP § 9 MuSchG Nr. 4 m. Anm. ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Definition

Rz. 396 Das deutsche Arbeitsrecht unterscheidet zwischen Arbeitsbereitschaft (in der der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz anwesend sein und jederzeit bereit sein muss, in den Arbeitsprozess einzugreifen), Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft. Bereitschaftsdienst ist gegeben, wenn der Arbeitnehmer sich an einer vom Arbeitgeber festgelegten Stelle (z.B. Dienstzimmer) innerhalb ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Gehaltszahlung

Rz. 1773 Das vereinbarte Gehalt ist zu den üblichen Zahlungsterminen wie bei einem familienfremden Arbeitnehmer tatsächlich auszuzahlen. Als üblicher Zahlungstermin ist eine laufende, monatliche Gehaltszahlung zugrunde zu legen. Das Arbeitsverhältnis wird daher von der Finanzverwaltung nicht anerkannt, wenn das Gehaltmehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / h) Verfassungsrechtliche Dimension des Mobbingschutzes

Rz. 1199 Mobbingangriffe sind mit der im GG verbrieften objektiven Wertordnung, die ihren Mittelpunkt in der sich innerhalb der sozialen Gemeinschaft frei entfaltenden menschlichen Persönlichkeit und ihrer Würde findet, nicht vereinbar. Die durch einen Mobbingkomplex in Betracht kommenden Rechtsverletzungen haben daher ihren Prüfungsschwerpunkt in der Frage der Verletzung de...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / II. Zeitpunkt/Datum für die rechtliche Beendigung des Anstellungsvertrags

Rz. 83 Die Vertragsparteien sind in der Festlegung des rechtlichen Beendigungszeitpunktes grds. frei. Bei der Wahl des richtigen Zeitpunktes ist eine Reihe von Faktoren zu berücksichtigen. Rz. 84 Ausgangspunkt ist die jeweils gültige vertragliche, tarifvertragliche oder gesetzliche Kündigungsfrist. Soweit nicht der Arbeitnehmer an einer Verkürzung dieser Frist interessiert is...mehr

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§ 32 Abwicklung / II. Grundelemente des qualifizierten Zeugnisses

Rz. 65 Der Arbeitgeber ist bei der Ausstellung des Zeugnisses grds. in seiner Ausdrucksweise frei. Formulierung und Ausdrucksweise stehen im pflichtgemäßen Ermessen des Arbeitgebers (vgl. BAG v. 16.10.2007 – 9 AZR 248/07, juris; LAG Hamm v. 18.2.2016 – 18 Sa 1577/15, juris). Maßstab ist dabei ein wohlwollender und verständiger Arbeitgeber, vgl. BAG v. 15.11.2001, BB 2002, 63...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Inhalt von Rückzahlungsvorbehalten

Rz. 459 Die für Rückzahlungsklauseln entwickelten richterrechtlichen Leitlinien erstrecken sich nicht nur auf die vertraglich zugesagte Weihnachtsgratifikation, sondern auch auf alle anderen gratifikationsähnlichen Sonderleistungen (zur Abgrenzung s. Rdn 356 ff.). Auch Jahresabschlussvergütungen, Treueprämien und Urlaubsgratifikationen können dem Grunde nach hiervon erfasst ...mehr