Fachbeiträge & Kommentare zu Ausbildung

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§ 16 Vertragstypen / bb) Pflichten des Ausbildenden

Rz. 26 Die Pflichten des Ausbildenden ergeben sich aus den §§ 14 bis 16 BBiG. Seine Hauptpflicht ist die Vermittlung der beruflichen Handlungsfähigkeit und Durchführung der Ausbildung, sodass das Ausbildungsziel innerhalb der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann. Die sachliche Ausbildung umfasst in erster Linie eine geordnete Vermittlung von Fertigkeiten, Kenntn...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / b) Außerordentliche Kündigung

Rz. 937 Nach dem Ablauf der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis vom Ausbildenden nur noch aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich gekündigt werden. Die ordentliche Kündigung ist dann ausgeschlossen (§ 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG). Rz. 938 Die außerordentliche Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und muss unter Angabe der Kündigungsgründe...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / gg) Auflösungsschäden

Rz. 954 Führt ein vertragswidriges Verhalten des Arbeitgebers zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer, kommt ein Schadensersatzanspruch z.B. wegen der entgangenen Vergütung wegen Auflösungsverschuldens nach § 628 Abs. 2 BGB nur in Betracht, wenn das vertragswidrige Verhalten die Intensität eines "wichtigen Grundes" i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB hat und die zw...mehr

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§ 16 Vertragstypen / f) Unzulässige Verträge und Vereinbarungen

Rz. 42 Die Unwirksamkeit eines Berufsausbildungsvertrages kann sich u.a. aus § 4 Abs. 3 BBiG ergeben, wenn er die Ausbildung zu anderen als anerkannten Ausbildungsberufen zum Gegenstand hat, oder daraus, dass der Vertragsschluss mit Rechtsmängeln behaftet ist. Rz. 43 Auch einzelne Abreden können nach dem BBiG unwirksam sein, ohne dass jedoch die Vermutung des § 139 BGB greift...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Allgemeines

Rz. 1666 Praktikant ist, wer sich im Rahmen einer geordneten Gesamtausbildung vorübergehend einer betrieblichen Tätigkeit und Ausbildung unterzieht, weil diese Tätigkeit und Ausbildung für die Zulassung zum Studium, zu einer Prüfung oder anderen Zwecken erforderlich ist. Es ist wie folgt zu unterscheiden: Soweit es sich um Praktikanten handelt, die nicht im Rahmen ihrer Schul...mehr

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§ 32 Abwicklung / a) Vordienst- oder Ausbildungszeiten

Rz. 85 War ein Arbeitnehmer mehrfach bei einem Arbeitgeber beschäftigt, ist er bspw. nach mehrjähriger Beschäftigung aus betriebsbedingten Gründen zunächst entlassen und dann nach Besserung der Auftragslage unter Anrechnung der zurückgelegten Vordienstzeiten wieder neu eingestellt worden, dann handelt es sich um zwei Arbeitsverhältnisse. Auch wenn der Arbeitnehmer für seine ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Begründung des Berufsausbildungsvertrags

Rz. 19 Hinsichtlich des Vertragsschlusses mit einem Auszubildenden sind neben den grds. geltenden arbeitsrechtlichen Rechtsvorschriften insb. das Minderjährigenrecht (§§ 181 BGB, 10 Abs. 3 BBiG, 113 BGB) und das Vormundschaftsrecht (§ 1822 Nr. 6 BGB) zu beachten. Rz. 20 Gegenseitige Informations-, Aufklärungs- und Schadensersatzpflichten können auch im Ausbildungsverhältnis b...mehr

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§ 16 Vertragstypen / aa) Allgemeines

Rz. 25 Dem modernen arbeitsrechtlichen Verständnis zufolge ist das Ausbildungsverhältnis als gegenseitiges Schuldverhältnis zu begreifen, in dem die Pflicht zur Ausbildung und Vergütung der Pflicht zur Arbeit gegenübersteht. Dieses Verständnis prägt die hieraus folgenden Pflichten der Parteien, hinsichtlich derer die §§ 320 ff. BGB gelten.mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Abgrenzung von anderen zur Berufsausbildung beschäftigten Personen

a) Volontär Rz. 8 Volontär ist nach der Legaldefinition in § 82a HGB, wer sich für ein bestimmtes Gebiet für eine gewisse Zeit einem Arbeitgeber zur Verfügung stellt, um von diesem ausgebildet zu werden, ohne dass eine abgeschlossene Fachausbildung beabsichtigt ist (Lakies/Malottke/Lakies, BBiG, § 26 Rn 14; Küttner/Röller, Personalbuch, Praktikant, Rn 3). Nach ganz überwiegen...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Allgemeines

Rz. 5 Für den Auszubildenden wurden im BBiG besondere Schutzbestimmungen normiert. Auszubildender ist danach, wer von einem Ausbildenden eingestellt wird, um in einem geordneten Ausbildungsgang eine breit angelegte berufliche Grundbildung, welche die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Ferti...mehr

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§ 32 Abwicklung / c) Ausbildungszeugnis

Rz. 57 Bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses "hat" der Ausbildende dem Auszubildenden ein Zeugnis auszustellen (§ 16 Abs. 1 S. 1 BBiG), selbst wenn es nicht zur Abschlussprüfung gekommen ist. Aus dem Gesetzeswortlaut ergibt sich, dass das Zeugnis auch ohne Verlangen zu erstellen ist. Wenn der Ausbildende (Lehrherr) die Ausbildung nicht selbst durchgeführt hat, so...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / d) Begründung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 1042 Der unter den Geltungsbereich des § 78a BetrVG fallende Auszubildende kann vom Arbeitgeber verlangen, nach der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses weiterbeschäftigt zu werden, § 78a Abs. 2 BetrVG. Das Weiterbeschäftigungsverlangen muss schriftlich erfolgen. Rz. 1043 Das Weiterbeschäftigungsverlangen muss innerhalb der letzten drei Monate vor der Beendigung des Au...mehr

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§ 16 Vertragstypen / cc) Pflichten des Auszubildenden

Rz. 32 Die wichtigsten Pflichten des Auszubildenden sind in § 13 BBiG aufgeführt. Sie sind kraft Gesetzes Inhalt des Ausbildungsvertrages. Weitere Pflichten können sich aus anderen gesetzlichen Vorschriften sowie aus den für den Arbeitsvertrag geltenden Rechtsgrundsätzen ergeben. Rz. 33 Eine wichtige Pflicht des Auszubildenden ist die Arbeitspflicht, deren konkrete Form sich ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 4. Probearbeitsverhältnis

Rz. 134 Eine Probezeit trägt dem praktischen Bedürfnis der Arbeitsvertragsparteien Rechnung, in den ersten Monaten des Arbeitsverhältnisses, während der der Arbeitnehmer ohnehin noch keinen allgemeinen Kündigungsschutz nach dem KSchG genießt, die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers bzw. die Arbeitsbedingungen beim Arbeitgeber zu erproben, um bei "Nichtgefallen" das Arbeitsv...mehr

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§ 32 Abwicklung / d) Praktikantenzeugnis

Rz. 60 Die Regelung des § 16 BBiG gilt nicht nur für Auszubildende, sondern für alle Personen, die eingestellt werden, um berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen zu erwerben (§ 26 BBiG), mithin also auch für Volontäre und Praktikanten. Diese beiden Begriffe werden in der betrieblichen Praxis nicht immer klar voneinander getrennt, sodass es bei Zeugnisklagen viel...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Werkstudenten und Schüler

Rz. 11 Nicht zu ihrer Ausbildung, sondern innerhalb eines Arbeitsverhältnisses sind i.d.R. Werkstudenten und Schüler angestellt. Dieses Arbeitsverhältnis wird sich meist als Aushilfsverhältnis darstellen, auf das das Arbeitsrecht grds. Anwendung findet. Ziel dieser Aushilfsarbeitsverhältnisse ist nicht die Vermittlung von Fähigkeiten und Fertigkeiten, also die Ausbildung, so...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 5. Anrechnung von anderen Dienstverhältnissen

Rz. 46 Auf die Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG ist die Zeit eines vorangegangenen Ausbildungsverhältnisses anzurechnen (BAG v. 6.12.1976, DB 1977, 213; BAG v. 2.12.1999, AP Nr. 57, § 622 BGB in einem orbiter dictum). Dies dürfte auch aus § 10 Abs. 2 BBiG folgen, wonach auf den Berufsausbildungsvertrag die für den Arbeitsvertrag geltenden Vorschriften und Rechtsgrundsätze ent...mehr

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§ 16 Vertragstypen / dd) Vergütung

Rz. 38 Gem. § 17 BBiG hat der Ausbildende dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um ein Arbeitsentgelt, sondern um einen Unterhaltszuschuss, welcher eine finanzielle Hilfe zur Durchführung der Berufsausbildung sein soll und den Nachwuchs an Fachkräften sichern soll (Litterscheid, NZA 2006, 639; Leinemann/Taubert/Leinem...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Allgemeines

Rz. 1661 Volontär ist, wer für ein bestimmtes Fachgebiet und für einen gewissen Zeitraum, ohne dass dies von einem vorgeschriebenen Ausbildungs- oder Prüfungsplan gefordert wird, bei einem Arbeitgeber tätig wird, um einen Einblick in dieses Fachgebiet zu erhalten oder darin ausgebildet zu werden und ohne hiermit eine abgeschlossene Fachausbildung in einem anerkannten Ausbild...mehr

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§ 63 Verträge im Inland mit... / 2. Nicht-EU-Staatsangehörige

Rz. 7 Die Zulässigkeit einer Arbeitsaufnahme durch Nicht-EU-Staatsangehörige richtet sich nach § 4a Abs. 1 AufenthG. Das Aufenthaltsgesetz wurde durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom 15.8.2019, BGBl I, 1307, neu strukturiert. Nach dem AufenthG a.F. war Ausländern, die einen Aufenthaltstitel erhielten, verboten, eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Eine Erwerbstätigkeit mus...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Zulässigkeit von Rückzahlungsvereinbarungen

Rz. 945 Eine Rückzahlungsklausel in einem Studien- und Ausbildungsvertrag mit nachvertraglicher betrieblicher Bleibefrist stellt eine unangemessene Benachteiligung i.S.d. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB dar, wenn der Arbeitgeber seinerseits keinerlei Verpflichtung eingeht, dem Arbeitnehmer die Eingehung eines Arbeitsverhältnisses nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung überhaupt z...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / cc) Berufsmäßigkeit der geringfügigen Beschäftigung

Rz. 367 Arbeitnehmer können nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV mehr verdienen, wenn sie nicht berufsmäßig in der geringfügigen Beschäftigung tätig sind. Der Begriff der Berufsmäßigkeit in diesem Zusammenhang ist nicht einfach zu verstehen. Achtung: Das BSG hat in seiner Entscheidung v 31.3.2017 – B 12 KR 16/14 R darauf hingewiesen, dass bei der Bestimmung des Umfangs beitragspflich...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / g) Befristung mit Sachgrund

Rz. 224 Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist gem. § 14 Abs. 1 S. 1 TzBfG auch zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund für eine Befristung liegt nach dieser Vorschrift insb. vor:mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / c) Verfahren

Rz. 945 Für zahlreiche Berufssparten sind für Streitigkeiten zwischen Ausbildendem und Auszubildendem aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis Schlichtungsausschüsse gem. § 111 Abs. 2 ArbGG eingerichtet. Solche Schlichtungsausschüsse befinden sich für das Handwerk bei den Handwerksinnungen, während i.Ü. Schlichtungsstellen bei den Industrie- und Handelskammern beste...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Bestellung und Abberufung der mit der Berufsbildung beauftragten Personen

Rz. 1092 § 98 Abs. 2 BetrVG gewährt dem Betriebsrat das Recht, der Bestellung einer mit der Durchführung der betrieblichen Berufsbildung beauftragten Person zu widersprechen oder ihre Abberufung zu verlangen, wenn diese die persönliche oder fachliche Eignung i.S.d. BBiG nicht besitzt oder ihre Aufgaben vernachlässigt. Rz. 1093 Ausbilder i.S.d. Vorschrift ist die Person, die i...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XXVII. Arbeitgeberseitige Hinweispflicht/Meldepflicht des Arbeitnehmers als Arbeitssuchender bei der BA (§ 2 Abs. 2 S. 2 Nr. 3, § 38 Abs. 1 u. § 141 SGB III)

Rz. 378 Mit Wirkung zum 1.1.2022 sind die §§ 38 SGB III und 141 SGB III zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung und zur (elektronischen) Arbeitslosmeldung neu gefasst. Arbeitsuchendmeldungen sind nicht mehr an eine bestimmte Form gebunden. Alternativ zur persönlichen kann auch eine elektronische (online) Arbeitslosmeldung erfolgen. Es besteht ein Wahlrecht, sich online im Port...mehr

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§ 29 Kündigung / 2. Verlängerte Kündigungsfristen

Rz. 218 Die gesetzlichen Kündigungsfristen verlängern sich gem. § 622 Abs. 2 BGB mit zunehmender Beschäftigungsdauer. Rz. 219 Die verlängerten Kündigungsfristen sind nach der Dauer des Bestehens des Arbeitsverhältnisses in dem Betrieb oder Unternehmen gestaffelt. Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer, die für die Bestimmung der längeren Kündigungsfristen maßgebend sind, ...mehr

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§ 6 Fragerecht des Arbeitge... / C. Personalfragebogen

Rz. 41 Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Bewerber einen Personalfragebogen ausfüllen zu lassen. Hierbei sind grds. dieselben Fragen wie bei einem Gespräch zulässig. Zu achten ist darauf, dass in den Fragebogen keine Fragen aufgenommen werden sollten, die einen Bezug zu den in § 1 AGG genannten Diskriminierungsmerkmalen aufweisen. Werden in unzulässiger Weise Fragen gestell...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dienstanweisung zum Kindergeld / S 2.1 Tatbestände des Steuerstrafrechts

[1]Für Familienkassen hat vor allem der Straftatbestand des § 370 AO (Steuerhinterziehung) Bedeutung, der als lex specialis § 263 StGB (Betrug) vorgeht. [2]Zu beachten sind insbesondere § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO (Unrichtige oder unvollständige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen) und § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO (Pflichtwidriges Unterlassen einer Mitteilung über steuerlich erh...mehr

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§ 2 Personalbeschaffung / II. Durchführung der Arbeitsvermittlung

Rz. 26 Die Durchführung der Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung durch Dritte richtet sich nach den Regelungen der §§ 296–297 SGB III. Die Vermittlungstätigkeit setzt eine Anzeige beim Gewerbeamt voraus, § 14 Abs. 1 GewO. Zudem setzt sie einen schriftlichen Vertrag zwischen dem Vermittler und dem Arbeitssuchenden voraus, der Regelungen zur Vergütung enthalten muss. Die verein...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Inhalt von Rückzahlungsvorbehalten

Rz. 459 Die für Rückzahlungsklauseln entwickelten richterrechtlichen Leitlinien erstrecken sich nicht nur auf die vertraglich zugesagte Weihnachtsgratifikation, sondern auch auf alle anderen gratifikationsähnlichen Sonderleistungen (zur Abgrenzung s. Rdn 356 ff.). Auch Jahresabschlussvergütungen, Treueprämien und Urlaubsgratifikationen können dem Grunde nach hiervon erfasst ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Allgemeiner Regelungsgehalt

Rz. 1033 Der besondere Kündigungsschutz der §§ 15 KSchG und 103 BetrVG greift für Auszubildende, die Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung oder eines anderen betriebsverfassungsrechtlichen Organs sind, nur für die Dauer der Ausbildungszeit. Da jedoch das Berufsausbildungsverhältnis nach § 21 Abs. 1 BBiG mit dem Ablauf der Ausbildungszeit endet, war ursprünglich e...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / XII. Streitwert-Lexikon (A – Z)

Rz. 121 Hinweis Die nachstehend aufgeführten Einzelfälle berücksichtigen die Rspr. bis 2014. Zu einem erheblichen Teil umfassen die Erläuterungen auch die Rspr. bis einschließlich 2001, somit Entscheidungen, die vor der Einführung des EUR ergangen sind. Soweit die Rspr. sich losgelöst vom monatlichen Verdienst, wie z.B. bei der Erteilung von Arbeitspapieren, auf feste Beträg...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Volontär

Rz. 8 Volontär ist nach der Legaldefinition in § 82a HGB, wer sich für ein bestimmtes Gebiet für eine gewisse Zeit einem Arbeitgeber zur Verfügung stellt, um von diesem ausgebildet zu werden, ohne dass eine abgeschlossene Fachausbildung beabsichtigt ist (Lakies/Malottke/Lakies, BBiG, § 26 Rn 14; Küttner/Röller, Personalbuch, Praktikant, Rn 3). Nach ganz überwiegender Ansicht...mehr

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§ 16 Vertragstypen / e) Berufsausbildungsvorbereitungsverhältnis

Rz. 13 Eine weitere Abgrenzung ist zum Berufsausbildungsvorbereitungsverhältnis gem. §§ 1 Abs. 2, 68 ff. BBiG zu ziehen, welches sich an lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Personen richtet, deren Entwicklungsstand eine erfolgreiche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf noch nicht erwarten lässt (§ 68 Abs. 1 BBiG). Dieses dient dem Erwerb der Grundlagen...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Praktikant

Rz. 9 Ein Praktikant ist, wer sich einer bestimmten Tätigkeit und Ausbildung in einem Betrieb unterzieht, weil er diese im Rahmen einer Gesamtausbildung nachweisen muss (BAG v. 5.8.1965 – 2 AZR 439/64, DB 1965, 1220; Schaub/Vogelsang, ArbR-HdB, § 15 Rn 9; vgl. auch Schade, Praktikumsrecht, Rn 13). Auch ggü. einem Praktikanten trifft den Arbeitgeber eine Ausbildungspflicht (S...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / e) Ausschluss und Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 1050 Hat der Auszubildende schriftlich und rechtzeitig innerhalb der Drei-Monats-Frist seine Weiterbeschäftigung verlangt, kann der Arbeitgeber spätestens bis zum Ablauf von zwei Wochen nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses beim ArbG beantragen, dass ein Arbeitsverhältnis nicht begründet bzw. aufgelöst wird, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund deren dem Arbeitgeber...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Verträge mit Studierenden

Rz. 1679 Vergütungen, die an inländische Studierende im Inland für die Tätigkeit als Praktikant oder als Aushilfskraft vom Arbeitgeber gezahlt werden, sind grds. lohnsteuerpflichtig. Maßgebend für die Qualifizierung als Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit i.S.d. § 19 Abs. 1 S. 1 EStG ist die Arbeitnehmereigenschaft i.S.d. § 1 Abs. 1 LStDV (vgl. dazu FG Hamburg v. 24.9...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Muster

Rz. 1665 Muster 16.39: Volontärsvertrag Muster 16.39: Volontärsvertrag Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Volontär" genannt – wird folgender Volontärsvertrag geschlossen: Vorbemerkung Der Volontär beabsichtigt zum Zwecke der Ausbildung ein Volontariat bei der Gesellschaft zu absol...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 4. Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten

Rz. 1603 Die Fortbildung ist insbesondere im Bereich der Finanzwirtschaft Voraussetzung, um Verträge erfolgreich vermitteln zu können (LG Düsseldorf v. 1.4.2011 – 15 O 144/10, EversOK Ls. 19). Vereinbarungen über die Rückzahlung der Ausbildungs- oder Fortbildungskosten im Fall einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch die angestellte Vertriebskraft sind grun...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Fälle zum Vorliegen einer betriebsverfassungsrechtlichen Einstellung

Rz. 1119 Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates besteht beimehr

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§ 32 Abwicklung / I. Zeugnisarten

Rz. 33 § 109 Abs. 1 S. 1 GewO bestimmt hinsichtlich des Zeitpunkts der Zeugniserteilung, dass der Arbeitnehmer "bei" Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis hat, und weiter, dass das Arbeitszeugnis Angaben zu "Art und Dauer der Tätigkeit" enthalten muss (§ 109 Abs. 1 S. 2 GewO). Das Ausbildungszeugnis, welches der Ausbildende dem Auszubil...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 85. Reha-Maßnahmen

Rz. 1404 → Kuren (Rdn 1019 ff.). Rz. 1405 Die medizinische Rehabilitation umfasst alle Maßnahmen, mit denen Krankheits- und Unfallfolgen sowie Folgen einer angeborenen Behinderung beseitigt oder zumindest ausgeglichen werden. Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen werden gem. § 40 SGB V angeboten, um Krankheitsbeschwerden zu erkennen, zu heilen, die Verschlimmerung einer Krank...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Einzelfälle

Rz. 1098 Von den einzelnen Loyalitätspflichten sind insb. die Nachfolgenden besonders zu erwähnen: Abwerbung Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses ist es dem Arbeitnehmer untersagt, Mitarbeiter für ein eigenes oder fremdes Unternehmen abzuwerben. Erlaubt sind aber Informationen an Kollegen zum eigenen Arbeitgeberwechsel oder die Mitteilung einer beabsichtigten Selbststä...mehr

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§ 31 Sozialversicherungsrec... / D. Sperrzeit wegen verspäteter Arbeitssuchendmeldung

Rz. 60 Eine Sperrzeit kann gem. § 159 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 SGB III auch eintreten, wenn der Arbeitslose seiner Meldepflicht nach § 38 Abs. 1 SGB III nicht nachgekommen ist (Sperrzeit bei verspäteter Arbeitssuchendmeldung). Die Dauer einer solchen Sperrzeit beträgt lediglich eine Woche (§ 159 Abs. 6 SGB III). Rz. 61 Endet ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis, ist der Arbeitneh...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Berufsausbildungsverzeichnis

Rz. 23 Gem. §§ 34 ff. BBiG ist seit dem 1.4.2007 nach Abschluss des Ausbildungsvertrages dessen Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zu beantragen. Dies ist gem. § 43 Abs. 1 Nr. 3 BBiG Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Unterlässt der Ausbildende die Eintragung, kann dies zu Schadensersatzansprüchen des Auszubildenden und zu Bußg...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Belegschaftsrecht

Rz. 1 Die Arbeitnehmer können selbst entscheiden, ob sie sich durch Betriebsräte vertreten lassen wollen. Schon ein einziger Arbeitnehmer kann – ggf. mithilfe einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft – die Durchführung der Wahl des Betriebsrats erreichen. Bei den Bestimmungen über die Betriebsratswahl, die sich im BetrVG und der (zuletzt im Jahr 2021 neu erlassenen) Wahlord...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / 2. Verarbeitung für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses, § 26 Abs. 1 S. 1 Var. 1. BDSG

Rz. 17 Nach § 26 Abs. 1 S. 1 Var.1 BDSG ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist. Die Regelung entspricht insoweit § 32 Abs. 1 S. 1 BDSG a.F., den sie fortführen soll, sodass auch auf die dazu ergangene Rechtsprechung Bezug genommen werden kann. Vor Begründung des...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / b) Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 1034 Die Vorschrift des § 78a BetrVG umfasst alle Auszubildenden, die dem amtierenden Betriebsrat, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung oder dem Seebetriebsrat angehören. Rz. 1035 Unter den Geltungsbereich des § 78a BetrVG sind all diejenigen Auszubildenden zu fassen, die aufgrund eines Ausbildungsvertrages in einem Ausbildungsberuf i.S.d. BBiG aus...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / c) Mitteilungspflichten des Arbeitgebers

Rz. 1041 Nach § 78a Abs. 1 BetrVG ist der Arbeitgeber, der einen Auszubildenden, der Mitglied einer Betriebsvertretung ist, nicht in ein Arbeitsverhältnis übernehmen will, verpflichtet, dies dem Auszubildenden spätestens drei Monate vor Beendigung des Ausbildungsverhältnisses schriftlich mitzuteilen. Konkrete Rechtsfolgen sind allein mit der Unterlassung der Mitteilung oder ...mehr