Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.5 Verhältnis zu anderen Vorschriften

1.5.1 Verhältnis zu § 160 Abs. 1 S. 1 AO 1.5.1.1 Konkretisierung der genauen Benennung Rz. 16 Nach Auffassung des BFH konkretisiert § 16 Abs. 1 AStG das Tatbestandsmerkmal der genauen Benennung des Gläubigers oder Empfängers in § 160 Abs. 1 S. 1 AO.[1] § 160 AO enthält die Regelung, dass Schulden und andere Lasten, Betriebsausgaben, Werbungskosten und andere Ausgaben steuerlic...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1 Allgemeines

1.1 Aufbau Rz. 1 § 9 AStG beinhaltet nur einen Satz. In diesem sind sowohl die Tatbestandsvoraussetzungen als auch die Rechtsfolge geregelt. Die Tatbestandsvoraussetzungen sind kumulativ einzuhalten, damit die Rechtsfolge Anwendung findet. Rz. 2–5 einstweilen frei 1.2 Entstehungsgeschichte und Rechtsentwicklung 1.2.1 Allgemeines Rz. 6 Die Freigrenzenregelung bei gemischten Einkün...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.5.4 Anfangsbestand des Hinzurechnungskorrekturvolumens zum 31.12.2021 (§ 21 Abs. 4 S. 4)

2.5.4.1 Hintergrund Rz. 63 Die Hinzurechnungsbesteuerung führt aus Sicht des Stpfl. zu einer Quasi-Ausschüttung[1], für die allerdings Beteiligungsprivilegien nicht zur Anwendung kommen. Durch die volle Steuerbelastung des Hinzurechnungsbetrags droht im Fall einer späteren Ausschüttung der zugrunde liegenden Gewinne eine (wirtschaftliche) Doppelbesteuerung. Nach altem Recht w...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 14 Verständigungs- und Schiedsverfahren

14.1 Voraussetzungen (Art. 25 Abs. 1 OECD-MA) Rz. 430 Art. 25 Abs. 1 OECD-MA legt die Kriterien fest, unter denen ein Verständigungsverfahren beantragt werden kann. Ein solches Verfahren ist möglich, wenn: a) Maßnahmen eines Vertragsstaats oder beider Vertragsstaaten b) zu einer Besteuerung führen oder führen werden, die den Bestimmungen des Abkommens nicht entspricht, und c) e...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.2 Entstehungsgeschichte und Rechtsentwicklung

1.2.1 Einführung des § 6 AStG mit Einführung des AStG Rz. 10 Die Vorschrift über die Wegzugsbesteuerung war in der ursprünglichen Fassung des AStG [1] bereits enthalten. Die damalige Gesetzesfassung umfasste bereits 5 Absätze und galt ausschließlich für Beteiligungen an inländischen Gesellschaften. Vor Augen hatte der Gesetzgeber bei Einführung der Norm bereits das Problem ein...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 5 Niedrigbesteuerung (Abs. 5)

5.1 Allgemeines Rz. 420 § 8 Abs. 5 AStG regelt das Vorliegen einer Niedrigbesteuerung. Eine solche ist erforderlich, um passive Einkünfte i. S. v. § 8 Abs 1 AStG auch als Zwischeneinkünfte zu behandeln.[1] Die Prüfung der Niedrigbesteuerung hat nur für die nicht-aktiven Einkünfte zu erfolgen. Daher ist § 8 Abs. 5 AStG systematisch nach § 8 Abs. 1 AStG anzuwenden. Auch im Anwen...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 1 Allgemeines

1.1 Aufbau Rz. 1 § 21 AStG war – durch seine grundlegende Überarbeitung durch das ATADUmsG[1] – in 5 Abs. gegliedert, die allesamt im Grundsatz den zeitlichen Geltungsbereich der Vorschriften des AStG betreffen. Die Vorschrift wurde seit Einführung des ATADUmsG um 3 Abs. erweitert. Neben der Lösung zeitlicher Anwendungsfragen enthalten die Vorschriften punktuell aber auch mat...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.2 Entstehungsgeschichte und Rechtsentwicklung

1.2.1 Allgemeines Rz. 6 Die Freigrenzenregelung bei gemischten Einkünften gem. § 9 AStG existiert bereits seit Inkrafttreten des AStG im Jahr 1972. Die Vorschrift des § 9 AStG ist "angelehnt" an die US-Vorschrift Sec. 954b, 3 A IRC.[1] Gleichwohl war eine entsprechende Regelung im 1. Referentenentwurf vom 23.12.1970 (noch) nicht enthalten. Der 2. Referentenentwurf von Mitte M...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.5 Mitteilungspflichten des Stpfl. (§ 6 Abs. 5)

2.5.1 Mitteilung bestimmter Ereignisse (§ 6 Abs. 5 S. 1 und 2) 2.5.1.1 Anwendungsbereich und Gegenstand der Mitteilung Rz. 430 § 6 Abs. 5 Satz 1 AStG ordnet eine Mitteilungspflicht für die Tatbestände des Abs. 4 S. 5 oder S. 7 an. Die in Bezug genommenen Vorschriften definieren Ereignisse, bei deren Eintritt die (Raten-)Stundung nach Abs. 4 zu widerrufen ist. Der Verweis auf §...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.4 Anwendungsbereich

1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich Rz. 30 Der persönliche Anwendungsbereich des § 6 AStG beschränkt sich auf natürliche Personen. Die natürliche Person muss zudem gem. § 6 Abs. 2 AStG unbeschränkt steuerpflichtig gewesen sein (s. Rz. 200 ff.). Die Staatsangehörigkeit der natürlichen Person hat dagegen – anders als in § 2 AStG – keine Bedeutung.[1] Rz. 31 einstweilen frei 1.4....mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 3.3 Die Tatbestandsvoraussetzungen

3.3.1 Überblick Rz. 51 Für den Übergang von der Freistellungsmethode zur Anrechnungsmethode bedarf es folgender Voraussetzungen: Einkünfte einer ausländischen Betriebsstätte; Unbeschränkt steuerpflichtiger Einkünftebezieher (Rechtssubjekt); Zwischeneinkunftscharakter nach §§7 bis 14 AStG und Freistellung der Einkünfte nach DBA. Unerheblichkeit eines möglichen Substanznachweises 3.3...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.7 Verfahrensfragen

1.7.1 Verwaltungsaktqualität Rz. 49 Die von § 17 AStG umfassten Auskunftsverlagen einschließlich der Regelbeispiele sind infolge des konkreten Regelungsgehalts Verwaltungsakte[1] i. S. d. § 118 S. 1 AO, die grundsätzlich erzwingbar (§§ 328 ff. AO) sind[2] und mit dem Rechtsbehelf des Einspruchs bzw. ggf. mit einer Anfechtungsklage angegriffen werden können.[3] Damit muss nich...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 5.2 Definition der Niedrigbesteuerung (Abs. 5 Satz 1)

5.2.1 Funktionsweise Rz. 425 Einkünfte sind niedrig besteuert, wenn die auf sie entfallenden Ertragsteuern einer Belastung von weniger als 15 % entsprechen. Ausreichend ist bereits ein geringfügiges Unterschreiten der Niedrigsteuergrenze. Nur jene nicht-aktiven Einkünfte, die zugleich niedrig besteuert sind, unterfallen der Hinzurechnungsbesteuerung. Eine infolge eines Verlus...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.2 Haftung (§ 5 Abs. 2)

2.2.1 Regelungsinhalt Rz. 85 Gem. § 5 Abs. 2 haftet das Vermögen, das den nach Abs. 1 einer Person zuzurechnenden Einkünften zugrunde liegt, für die von dieser Person für diese Einkünfte geschuldeten Steuern. Hintergrund der Norm ist das Auseinanderfallen des Steuerschuldners und Einkünftezurechnungssubjekts in Gestalt der Person i. S. d. § 2 AStG und dem zivilrechtlichen Eig...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 1.5 Verhältnis zu Vorschriften des höherrangigen Rechts

1.5.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht Rz. 69 In der Lit. wird teilweise vertreten, dass § 12 AStG durch die fehlende Möglichkeit der Anrechnung der von der ausländischen Gesellschaft gezahlten Steuern auf die Gewerbesteuer gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip verstoßen könne, wenn keine vollständige Anrechnung bei der Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Stpfl. erfolgt und ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.5 Beherrschungskonzept (Abs. 2)

2.5.1 Überblick Rz. 406 § 7 Abs. 2 regelt das Tatbestandsmerkmal der Beherrschung i. S. d. § 7 Abs. 1 S. 1 AStG. Dabei wird § 7 Abs. 2 AStG flankiert von § 7 Abs. 3 und Abs. 4 AStG. Abs. 3 und Abs. 4 konkretisieren das Tatbestandsmerkmal der "nahestehen Person" des § 7 Abs. 2 AStG. Rz. 407 Im Zuge der Anpassung der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung an die Vorgaben der ATAD e...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 1 Allgemeines

1.1 Aufbau Rz. 1 § 5 AStG ergänzt die Vorschriften zur erweiterten beschränkten Steuerpflicht mit dem Ziel der Versagung von Abwehrgestaltungen. Es handelt sich um Regelungen zur Durchbrechung des Trennungsprinzips, die in bestimmten Fällen bei ausländischen Zwischengesellschaften die Zurechnung von Einkünften und Vermögen beim steuerpflichtigen Gesellschafter bewirken. Verfa...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.6 Verhältnis zu Vorschriften des höherrangigen Rechts

1.6.1 Verhältnis zum Abkommensrecht Rz. 63 Artikel 9 Abs. 1 des OECD-Musterabkommens (OECD-MA) dient den Vertragsstaaten als "Erlaubnisnorm", um bei fremdunüblichen Verrechnungspreisen Gewinnkorrekturen vorzunehmen. Diese Vorschrift fungiert jedoch nach h. M. nicht als direkte Korrekturanweisung und hat somit keine unmittelbare Durchführungswirkung (keine sog. "Self-Executing...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.7 Verfahrensfragen

1.7.1 Ermessensausübung der Finanzbehörde Rz. 32 In verfahrensrechtlicher Hinsicht ist seitens der FinVerw die pflichtgemäße Ermessensausübung wie auch bei § 160 AO i. R.d. Gläubiger- und Empfängerbenennung zu beachten. Das Ermessen ist auf 2 Stufen auszuüben: auf der 1. Stufe ist zu entscheiden, ob die Angaben des Stpfl. zur Beurteilung des Sachverhalts ausreichend sind oder...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 1.6 Verhältnis zu Vorschriften des höherrangigen Rechts

1.6.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht Rz. 46 Verfassungsrechtliche Bedenken konkret gegen § 4 AStG werden kaum erhoben. Soweit allerdings der in § 4 AStG verankerte Verweis auf die Tatbestandsvoraussetzungen des § 2 Abs. 1 S. 1 AStG ein Abstellen auf die Staatsangehörigkeit nach sich zieht, soll sich daraus ein Verfassungsverstoß herleiten lassen, weil auch Angehörige anderer...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1 Anrechnung von zulasten der Zwischengesellschaft tatsächlich erhobenen Steuern (Abs. 1)

2.1.1 Anrechnung auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer (S. 1) 2.1.1.1 Keine Antragserfordernis/Anrechnung von Amts wegen Rz. 121 Im Unterschied zur bisherigen Rechtslage fällt das Antragserfordernis weg.[1] Dies ist Folge der Streichung des § 10 Abs. 1 S. 2 AStG a. F. und der Wahlmöglichkeit zwischen dem Abzug der Steuer bei der Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags und der...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2 Systematische Gesetzeskommentierung

2.1 Tatbestand und Rechtsfolge des § 13 AStG (§ 13 Abs. 1) 2.1.1 Definition der Tatbestandsvoraussetzungen (§ 13 Abs. 1 S. 1) 2.1.1.1 Unbeschränkt Steuerpflichtiger Rz. 52 Die erweiterte Hinzurechnungsbesteuerung gilt ausweislich des klaren Gesetzeswortlauts in § 13 Abs. 1 S. 1 AStG ausschließlich für unbeschränkt Stpfl. und nicht für beschränkt Stpfl. Die Tatbestandsvoraussetz...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2 Die Tatbestände im Einzelnen

2.1 Erweiterung der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht (§ 4 Abs. 1) 2.1.1 Tatbestandsvoraussetzungen des § 4 Abs. 1 2.1.1.1 Anwendung des § 2 Abs. 1 S. 1 2.1.1.1.1 Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 2 Abs. 1 S. 1 Rz. 60 Der Tatbestand des § 4 Abs. 1 AStG basiert auf einem Rechtsgrundverweis. Danach ist der Tatbestand der Norm eröffnet, wenn bei einem Erblasser oder ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 1.2 Entstehungsgeschichte und Rechtsentwicklung

1.2.1 Einführung des § 5 AStG mit Einführung des AStG Rz. 10 Die Vorschriften über die erweiterte beschränkte Steuerpflicht waren in der ursprünglichen Fassung des AStG [1] bereits enthalten. Schon kurz nach ihrer Einführung erfolgte eine grundlegende Anpassung der Norm.[2] Seither erfuhr die Vorschrift keine bedeutenden Anpassungen mehr.[3] 1.2.2 Änderungen durch das ATAD-Umset...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.6 Verhältnisse zu anderen Gesetzen

1.6.1 Verhältnis zum StAbwG Rz. 171 Mit dem StAbwG vom 25.6.2021[1] wurde in § 9 StAbwG eine verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung für Gesellschaften, die in einem nicht kooperativen Staat ansässig sind, eingeführt. § 9 S. 1 StAbwG setzt voraus, dass „unbeschränkt Steuerpflichtige an einer ausländischen Gesellschaft i. S. d. § 7 Abs. 1 AStG gem. § 7 AStG beteiligt sind. § 9 S....mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.3.3.2 Anwendungsbeispiele

2.3.3.2.1 Einstufiges Beteiligungsverhältnis (unmittelbare Beteiligung) Rz. 389 Praxis-Beispiel Beispiel 1: Natürliche Person, Beteiligung im Betriebsvermögen, Anwendung des Teileinkünfteverfahrens Der unbeschränkt einkommensteuerpflichtige A ist an der Zwischengesellschaft BCo zu 100 % beteiligt. Die Beteiligung wird im gewerblichen Einzelunternehmen (Betriebsvermögen) gehalt...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.10 Umwandlungen (Abs. 1 Nr. 9)

2.10.1 Sachlicher Anwendungsbereich Rz. 295 § 8 Abs. 1 Nr. 9 AStG regelt die Einordnung von Einkünften aus "Umwandlungen" unter den Aktivkatalog des § 8 Abs. 1 AStG. Das Vorliegen einer "Umwandlung" ist somit zentrales Tatbestandsmerkmal des Aktivtatbestands. Was eine "Umwandlung" ist, ist durch Auslegung zu bestimmen. Es gilt hierbei ein steuerrechtliches Begriffsverständnis...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 4 Gestaltungsansätze zur Abwendung des § 4

4.1 Vermeidung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 4 Abs. 1 4.1.1 Vermeidung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 2 Abs. 1 S. 1 Rz. 160 Auf Tatbestandsebene verweist § 4 Abs. 1 AStG im Wesentlichen auf die Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 2 Abs. 1 S. 1 AStG. Folglich besteht ein Gestaltungsansatz zur Abwendung des § 4 Abs. 1 AStG darin, die Voraussetzungen des §...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.2 Schätzung (Abs. 2)

2.2.1 Tatbestand 2.2.1.1 Einkünfteermittlung der Zwischengesellschaft Die Schätzung bezieht sich auf die Ermittlung der Einkünfte, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist. § 17 Abs. 2 AStG betrifft nach seinem Wortlaut nur die Fälle ausländischer Zwischengesellschaften und kann somit weder bei § 5 AStG noch bei § 15 AStG Anwendung finden. Auch im Rahmen ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.3 Produktion (Abs. 1 Nr. 2)

2.3.1 Sachlicher Anwendungsbereich Rz. 135 § 8 Abs. 1 Nr. 2 AStG betrifft Einkünfte aus der Herstellung, Bearbeitung, Verarbeitung oder Montage von Sachen, der Erzeugung von Energie sowie dem Aufsuchen und der Gewinnung von Bodenschätzen. Die genannten Tätigkeiten werden auch als industrielle Tätigkeiten zusammengefasst.[1] Eine Abgrenzung zwischen den Tätigkeiten ist nicht e...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 1.4 Anwendungsbereich

1.4.1 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich Rz. 20 Der persönliche Anwendungsbereich des § 5 AStG stimmt mit dem des § 2 AStG überein. Es werden ausschließlich natürliche Personen von der Norm erfasst.[1] Rz. 21 Sachlich stimmt der Anwendungsbereich des § 5 AStG mit den anderen Vorschriften des 2. Abschn. über die sog. erweiterte beschränkte Steuerpflicht überein. § 5 ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.3.2 Rechtsfolgen der Ratenzahlung (§ 6 Abs. 4 S. 1, 3 und 4)

2.4.3.2.1 Wegzugssteuer i. S.V. Satz 1 Rz. 353 Die Ratenzahlungsmöglichkeit erstreckt sich auf die "Steuer, die auf die nach Absatz 1 realisierten Einkünfte entfällt". Um die Reichweite der Möglichkeit, die Ratenzahlung in Anspruch nehmen zu können, zu bestimmen, ist folglich der Teil der Einkommensteuer zu bestimmen, der die sog. "Wegzugssteuer" darstellt. Angesichts des Wor...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.7 Verhältnis zu Vorschriften des höherrangigen Rechts

1.7.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht Rz. 211 Bereits in der Vergangenheit wurden in der Literatur verfassungsrechtliche Bedenken (im Wesentlichen verfassungsrechtliche Zweifel an der Niedrigsteuergrenze, ein strukturelles Vollzugsdefizit sowie verfassungsrechtliche Zweifel am Treaty Override in Art. 20 Abs. 1 AStG) an dem gegen die Hinzurechnungsbesteuerung geäußert.[1] Der ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 3.1 Allgemeines

3.1.1 Hintergrund, Terminologie, Regelungskonzeption und Abgrenzung Rz. 330 Mit der Hinzurechnungsbesteuerung einher geht eine Schlechterbehandlung ausländischer Tochtergesellschaften, die zugleich eine Beschränkung der Grundfreiheiten darstellt.[1] Diese Beschränkung kann durch das Ziel der Vermeidung von Steuerumgehungen gerechtfertigt werden, was wiederum eine verhältnismä...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.4.4 Der Veräußerung gleichgestellte Vorgänge

2.4.4.1 Auflösung der ausländischen Gesellschaft Rz. 452 Der Kürzungsbetrag ist anzusetzen, wenn der Steuerpflichtige Gewinne aus der Auflösung einer ausländischen Gesellschaft erzielt. Im Rahmen der Auflösung wird eine Gesellschaft in der Regel abgewickelt und deren Vermögen anhand der vermögensmäßigen Beteiligung an die Gesellschafter verteilt, bevor die Gesellschaft im Erg...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.7.3 Verhältnis zum Recht der Europäischen Union

1.7.3.1 Verhältnis zum Primärrecht Rz. 231 Die Hinzurechnungsbesteuerung stellt einen Eingriff in die europäischen Grundfreiheiten dar. Grenzüberschreitende Sachverhalte werden im Vergleich zu rein innerstaatlichen Sachverhalten steuerlich benachteiligt. Dieser Eingriff kann nach der Rechtsprechung des EuGH[1] nur aus Gründen der Abwehr von Steuerumgehung gerechtfertigt werde...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.3 Entstehungsgeschichte und Rechtsentwicklung

1.3.1 Entstehung und Änderungen vor Inkrafttreten des ATAD-UmsG Rz. 15 Die Vorschrift ist auf die Gesetzesleitsätze vom 17.12.1970[1] zurückzuführen und wurde bisher mehrfach adjustiert. Die Grundstruktur (die ersten vier Absätze) blieb seither im Wesentlichen erhalten, da es sich bei § 10 AStG nicht um eine in die Gesetzessystematik der Hinzurechnungsbesteuerung eingreifende...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.4 Anwendungsbereich

1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich Rz. 10 Die Norm richtet sich in persönlicher Hinsicht zunächst allgemein an die Stpfl. Dies ist dahingehend zu konkretisieren, dass zur Aufklärung die an der ausländischen Gesellschaft beteiligten Stpfl. verpflichtet sind. Eine Definition der Stpfl. findet sich in § 33 AO, wonach auch Haftungsschuldner inbegriffen sind. Erfasst werden grun...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2 Die Tatbestände im Einzelnen

2.1 Zurechnung von Einkünften und Vermögen ausländischer Gesellschaften bei Personen i. S. d. § 2 (§ 5 Abs. 1) 2.1.1 Einkünftezurechnung nach § 5 Abs. 1 S. 1 2.1.1.1 Tatbestandsvoraussetzungen des § 5 Abs. 1 S. 1 2.1.1.1.1 Person i. S. d. § 2 AStG Rz. 45 § 5 Abs. 1 S. 1 AStG legaldefiniert den Begriff der "Person im Sinne des § 2", um daran tatbestandlich anzuknüpfen. Als nämlic...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.5 Verhältnis zu anderen Vorschriften

1.5.1 Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen Rz. 53 Soweit die Ermittlung der Einkünfte der ausländischen Gesellschaft betroffen ist, ergibt sich kein Konflikt der Hinzurechnungsbesteuerung mit den Doppelbesteuerungsabkommen. Die Ermittlung der Einkünfte wird nicht durch das Abkommensrecht geregelt. Anders ist die Regelungslage hingegen mit der Besteuerung des Hinzurechnung...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 1 Allgemeines

1.1 Aufbau Rz. 1 § 4 AStG umfasst 2 Abs., in denen die erweiterte beschränkte Erbschaftsteuerpflicht geregelt ist. Die – verglichen mit § 2 AStG bestehende – Kürze der Vorschrift erklärt sich durch die Regelungstechnik, die per Rechtsgrundverweis auf § 2 AStG den Tatbestand normiert. Rz. 2 § 4 Abs. 1 AStG enthält tatbestandsseitig die Rechtsgrundverweisung auf § 2 Abs. 1 AStG ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.3 Normzwecke

1.3.1 Präventiver Schutz vor inländischen Steuerausfällen Rz. 8 Der Normzweck der Mitwirkungspflicht aus § 16 AStG besteht in dem Schutz vor (rechtswidrigen) Steuerausfällen im Inland, bei Zahlungen im Zusammenhang mit im Ausland ansässigen Gesellschaften, Personen oder Personengesellschaften.[1] Der inländische Stpfl. haftet gewissermaßen für Steuerausfälle seines ausländisc...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2 Die Tatbestände im Einzelnen

2.1 Ansatz des Kürzungsbetrages (Abs. 1 ) 2.1.1 Anwendung des § 11 Abs. 1 S. 1 2.1.1.1 Der Steuerpflichtige Rz. 114 Steuerpflichtiger i. S. d. § 11 AStG ist diejenige Person, bei der Hinzurechnungsbeträge der Einkommen- oder Körperschaftsteuer unterlegen haben. Steuerpflichtige i. S. d. Vorschrift sind sowohl natürliche als auch juristische Personen. Als Steuerpflichtige kommen...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 3.2 Voraussetzungen und Rechtsfolgen Substanzausnahme (Abs. 2 Satz 1)

3.2.1 Voraussetzungen Rz. 345 Die notwendige Substanz wird im Gesetz als "wesentliche wirtschaftliche Tätigkeit" definiert. Damit macht sich der Gesetzgeber die Begrifflichkeit des Art. 7 Abs. 2 Buchst. a ATAD zu eigen. Er weicht damit auch von der früheren Gesetzesfassung ("tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit") und von der Wortwahl des EuGH ("wirkliche wirtschaftliche Tät...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.6 Verhältnis zu Vorschriften des höherrangigen Rechts

1.6.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht Rz. 39 Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen gegen § 17 Abs. 1 AStG nicht, da dieser lediglich die Mitwirkungspflichten bzw. Offenbarungs- und Vorlagepflichten für die von ihm verfolgten Zwecke in legitimer Weise konkretisiert.[1] Die Norm stellt sich als Verfahrensvorschrift dar, mit der kein ungerechtfertigter Eingriff in die grundrec...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1 Allgemeines

1.1 Aufbau Rz. 1 Die Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen nach § 16 AStG steht im 6. Teil des AStG unter der Überschrift Ermittlung und Verfahren. Es handelt sich um eine Verfahrensvorschrift zur Anforderung von Informationen für die Besteuerung im Falle von Auslandsbeziehungen. Die Vorschrift geht über die allgemeinen Mitwirkungspflichten des § 90 AO hinaus. Durch die Mi...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.3 Definition und Berechnung des Hinzurechnungskorrekturvolumens (Abs. 3)

2.3.1 Zweck des Hinzurechnungskorrekturvolumens Rz. 301 Das Hinzurechnungskorrekturvolumen gibt an, in welcher Höhe die (passiven) Einkünfte der ausländischen Gesellschaft bereits beim Steuerpflichtigen der Hinzurechnungsbesteuerung unterlagen und bis zu welcher Höhe entsprechend die Doppelbesteuerung bei tatsächlicher Ausschüttung bzw. Veräußerung der Anteile an der ausländi...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 1.2 Entstehungsgeschichte und Rechtsentwicklung

1.2.1 Einführung des § 4 AStG mit Einführung des AStG Rz. 6 Die Vorschriften über die erweiterte beschränkte Steuerpflicht waren in der ursprünglichen Fassung des AStG [1] bereits enthalten. Seit ihrer Einführung wurde § 4 AStG kaum und wenn dann weitestgehend redaktionell geändert, zuletzt im Jahr 2013.[2] 1.2.2 Keine Anpassungen durch das ATAD-Umsetzungsgesetz Rz. 7 § 4 AStG w...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 1.3 Verhältnis zu anderen Regelungen

1.3.1 Verhältnis zu nationalen Vorschriften 1.3.1.1 AStG 1.3.1.1.1 §§ 7 ff. AStG Rz. 5 § 15 AStG durchbricht im Ergebnis – wie die Hinzurechnungsbesteuerung i. S. d. §§ 7–14 AStG – die Abschirmwirkung ausländischer Stiftungen und vergleichbarer Körperschaften.[1] Konzeptionell unterscheidet sich die Zurechnungsbesteuerung durch die Zurechnung von Einkünften (§ 15 Abs. 1 S. 1 AS...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.6 Dienstleistungen (Abs. 1 Nr. 5)

2.6.1 Sachlicher Anwendungsbereich Rz. 195 Gem. § 8 Abs. 1 Nr. 5 AStG stellt auch die Erbringung von "Dienstleistungen" eine aktive Tätigkeit dar. Ebenso wie in § 8 Abs. 1 Nr. 4 AStG wird dieser Grundsatz von zwei Ausnahmen flankiert, von denen aber – insoweit anders als in § 8 Abs. 1 Nr. 4 AStG – nur eine mit einer Rückausnahme verknüpft ist. Dienstleistungen sind entgeltlic...mehr