Fachbeiträge & Kommentare zu Beratungshilfe

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AGS 12/2011, Verfassungswidrigkeit der Anrechnung der Beratungshilfe-Geschäftsgebühr in sozialrechtlichen Angelegenheiten

GG Art. 12 Abs. 1 RVG VV Anm. Abs. 2 S. 1 zu Nr. 2503 Leitsatz Ebenso wie gesetzliche Vergütungsregelungen sind auch gerichtliche Entscheidungen, die auf Vergütungsregelungen beruhen, am Maßstab des Art. 12 Abs. 1 GG zu messen (vgl. BVerfG v. 15.12.1999 – 1 BvR 1126/94, BVerfGE 101, 331 <347>; BVerfG v. 23.8.2005 – 1 BvR 46/05, BVerfGK 6, 130 <132 f>). So kann ein Eingriff in...mehr

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AGS 1/2012, Beratungshilfe ... / 2 Aus den Gründen

Beratungshilfe wird gem. § 1 Abs. 1 BerHG der wirtschaftlich bedürftigen Partei dann bewilligt, wenn nicht andere Möglichkeiten für eine Hilfe zur Verfügung stehen, deren Inanspruchnahme dem Rechtsuchenden zuzumuten ist. In der Rspr. ist grundsätzlich anerkannt, dass dem Rechtsuchen mit der beratenden Tätigkeit der Jugendämter bei den Landkreisen in Unterhaltsfragen eine sol...mehr

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AGS 1/2012, Beratungshilfe ... / 1 Sachverhalt

Der Vertreter der Antragstellerin hatte die Festsetzung der Vergütung gem. § 44 RVG aufgrund gewährter Beratungshilfe für die Antragstellerin in Bezug auf Unterhaltsansprüche für ihr minderjähriges Kind beantragt. Dem zugrunde lag ein Abänderungsverlangen des Kindesvaters hinsichtlich eines im Jahre 2009 vor dem AG geschlossenen Vergleichs über Kindesunterhalt. In diesem Ver...mehr

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AGS 1/2012, Beratungshilfe ... / Leitsatz

War das Kind im Unterhaltsverfahren bereits anwaltlich vertreten, ist es nicht zumutbar, das Kind bei einem Abänderungsantrag des Unterhaltspflichtigen zunächst auf die Inanspruchnahme des Jugendamts zu verweisen. AG Vechta, Beschl. v. 18.10.2011 – 4 II 1355/11mehr

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AGS 1/2012, Umfang der Bera... / Leitsatz

Wird in einer familienrechtlichen Angelegenheit Beratungshilfe zur Regelung von mehreren Trennungsfolgen und gleichzeitig für den Fall der Scheidung nebst Folgesachen bewilligt, so liegen für den die Beratungshilfe leistenden Rechtsanwalt mindestens zwei Angelegenheiten i.S.d. Beratungshilfegesetzes vor (teilweise Aufgabe von Senat MDR 1988, 330 = JurBüro 1988, 593; NJW-RR 1...mehr

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AGS 1/2012, Umfang der Bera... / 2 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde ist unbegründet, da die angefochtene Entscheidung nicht auf einer Rechtsverletzung beruht, §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 6 S. 2 RVG, 546 ZPO. Der Senat folgt unter teilweiser Aufgabe seiner früheren Rspr. der Auffassung des LG , dass bei Beratungshilfe, die für den Fall der Trennung mit einer Mehrzahl zu regelnder Rechtsbeziehungen und für den Fall der na...mehr

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AGS 1/2012, Umfang der Bera... / 1 Sachverhalt

Der bedürftigen Partei war Beratungshilfe bewilligt worden, und zwar hinsichtlich der Vertretung betreffend einzelne Trennungsfolgen sowie für den Fall der Scheidung auch für Folgesachen. Der Anwalt hatte anschließend die Vertretung für jede Trennungs- und Scheidungsfolge gesondert abgerechnet. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle hatte dagegen nur eine einzige Angelegenhei...mehr

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AGS 12/2011, Verfassungswid... / 1 Sachverhalt

Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt, wendet sich mit den beiden weitgehend wortgleichen Verfassungsbeschwerden gegen die nach der hier maßgeblichen Rechtslage bis zum 27.5.2011 vorgeschriebene hälftige Anrechnung der Beratungshilfe-Geschäftsgebühr (Nr. 2503 VV) auf die reduzierte Verfahrensgebühr nach Nr. 3103 VV. 1. Gem. Nr. 3102 VV ist die Verfahrensgebühr in sozialgeric...mehr

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AGS 1/2012, Beschwerdegeric... / 2 Aus den Gründen

Letzteres entspricht nicht dem Instanzenzug; die Vorlageverfügung war daher aufzuheben. Sie beruht ersichtlich auf § 5 BerHG, wonach für das Beratungshilfeverfahren die Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend gelten, soweit im Beratungshilfegesetz nichts anderes bestimmt ist. Nach ...mehr

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AGS 12/2011, Verfassungswid... / 2 Aus den Gründen

Die Kammer nimmt die Verfassungsbeschwerden nach § 93a Abs. 2 Buchst. b) i.V.m. § 93b S. 1 BVerfGG zur Entscheidung an und gibt ihnen gem. § 93c Abs. 1 S. 1 BVerfGG statt, weil dies zur Durchsetzung des Grundrechts des Beschwerdeführers aus Art. 12 Abs. 1 GG angezeigt ist. Auch die weiteren Voraussetzungen des § 93c Abs. 1 S. 1 BVerfGG liegen vor. 1. Die Verfassungsbeschwerde...mehr

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AGS 12/2011, Verfassungswid... / Leitsatz

Ebenso wie gesetzliche Vergütungsregelungen sind auch gerichtliche Entscheidungen, die auf Vergütungsregelungen beruhen, am Maßstab des Art. 12 Abs. 1 GG zu messen (vgl. BVerfG v. 15.12.1999 – 1 BvR 1126/94, BVerfGE 101, 331 <347>; BVerfG v. 23.8.2005 – 1 BvR 46/05, BVerfGK 6, 130 <132 f>). So kann ein Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit des betroffenen Anwalts vorliegen...mehr

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AGS 1/2012, Beschwerdegeric... / Leitsatz

Durch das seit September 2009 gültige Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit hat sich nichts daran geändert, dass eine Zuständigkeit der Familiensenate der Oberlandesgerichte im Beschwerdeverfahren der anwaltlichen Vergütungsfestsetzung für Beratungshilfe auch dann nicht gegeben ist, wenn die Beratung in einer ...mehr

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AGS 1/2012, Beschwerdegeric... / 1 Sachverhalt

Das AG hatte im September 2010 einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe ausgestellt. Der Rechtsanwalt ist daraufhin für die Berechtigte tätig geworden. Sein Antrag auf Vergütungsfestsetzung ist weitgehend zurückgewiesen worden. Zur Begründung hat die Rechtspflegerin dargelegt, der Antragsteller sei nicht in mehreren, sondern lediglich in einer Angelegenheit tätig geworde...mehr

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AGS 12/2011, Voraussetzunge... / 2 Aus den Gründen

1. Es unterliegt im vorliegenden Fall keinem Zweifel, dass der Verfahrensbevollmächtigte an der Verhandlung über den letztlich geschlossenen Vergleich mitgewirkt hat. Er hat den Schriftsatz der Anspruchstellerin beantwortet, dabei den Rechtsstandpunkt der Begünstigten artikuliert und ein inhaltlich modifiziertes Vergleichsangebot – mit einer Ratenzahlungsvereinbarung – unter...mehr

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AGS 12/2011, Voraussetzunge... / 1 Sachverhalt

Die Begünstigte war mit anwaltlichem Schriftsatz wegen einer Urheberrechtsverletzung (Download im Internet) auf Schadensersatz und strafbewehrte Unterlassungserklärung in Anspruch genommen worden. Das AG bewilligte ihr für diese Angelegenheit Beratungshilfe. Nach Prüfung der Ansprüche durch den Verfahrensbevollmächtigten der Begünstigten nahm die Begünstigte auf dessen Empfeh...mehr

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AGS 12/2011, Anrechnung der... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG Oldenburg entspricht der ganz h. M.[1] Soweit der Gegenstandswert 3.000,00 EUR nicht übersteigt, stellt sich das Problem allerdings nicht, da bis zu Werten von 3.000,00 EUR die Wahlanwalts- und die Pflichtanwaltsgebührenbeträge identisch sind, sodass in vollem Umfang angerechnet wird. Erst bei Werten über 3.000,00 EUR divergieren die Werte, sodass dan...mehr

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FF 12/2011, Dr. Helmut Büttner 70 Jahre alt

Dr. Helmut Büttner, Altmeister des deutschen Familienrechts, hat am 13. November 2011 sein 70. Lebensjahr vollendet. Die FF (2006, 310) hat seine Person und sein Wirken anlässlich seines 65. Geburtstages eingehend gewürdigt. Wollte man Büttner eine Zusammenstellung seiner Veröffentlichungen zum Geburtstagsgeschenk machen, müsste man laut juris – neben dem Kalthoener/Büttner z...mehr

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zfs 10/2011, Anrechnung von Zahlungen auf die Beratungshilfe-Vergütung

RVG § 58 § 59; VV RVG Nr. 2500; BerHG § 9 Leitsatz In Fällen der Beratungshilfe sind angesichts der eindeutigen gesetzlichen Regelung in § 58 Abs. 1 RVG Zahlungen des erstattungspflichtigen Gegners ohne Einschränkung auf die aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung anzurechnen. OLG Celle, Beschl. v. 29.12.2010 – 2 W 383/10 Sachverhalt Die Beratungshilfe gewährende Rechtsanwältin...mehr

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zfs 10/2011, Anrechnung von... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung ist zuzustimmen. Um die unterschiedlichen Anrechnungsregelungen in § 58 Abs. 2 RVG einerseits und § 59 Abs. 1 RVG andererseits besser verstehen zu können, muss man die dem Beratungshilfe gewährenden Rechtsanwalt zustehenden Ansprüche betrachten. Ansprüche des Beratungshilfe gewährenden Anwalts Der im Rahmen der Beratungshilfe tätige Anwalt hat drei unterschiedl...mehr

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zfs 10/2011, Anrechnung von... / Sachverhalt

Die Beratungshilfe gewährende Rechtsanwältin hatte die Interessen der Rechtsuchenden in einem Widerspruchsverfahren gegen einen nach dem SGB II erlassenen Bescheid des Job-Centers über die Übernahme von Heiz- und Betriebskosten vertreten. Das Job-Center übernahm in seinem Widerspruchsbescheid die Heiz- und Betriebskosten teilweise und zahlte an die Anwältin die Hälfte der Wa...mehr

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zfs 10/2011, Anrechnung von... / 2 Aus den Gründen:

“In Rspr. und Rechtsliteratur ist umstritten, ob in Fällen der Beratungshilfe Zahlungen des erstattungspflichtigen Gegners ohne Einschränkung auf die aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung anzurechnen sind (so OLG Bamberg, Beschl. v. 16.1.2009, Az.: 4 W 171/08, zitiert nach juris Rdz. 4) oder aber eine Anrechnung in der Weise zu erfolgen hat, dass Zahlungen zuerst auf die...mehr

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zfs 10/2011, Anrechnung von... / Leitsatz

In Fällen der Beratungshilfe sind angesichts der eindeutigen gesetzlichen Regelung in § 58 Abs. 1 RVG Zahlungen des erstattungspflichtigen Gegners ohne Einschränkung auf die aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung anzurechnen. OLG Celle, Beschl. v. 29.12.2010 – 2 W 383/10mehr

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Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit in einem Beratungshilfeverfahren betreffend Ehescheidung und Folgesachen

Leitsatz Gegenstand der Entscheidung war die einer Rechtsanwältin zustehende Vergütung für ihre anwaltliche Tätigkeit in einem Beratungshilfeverfahren. Dem Rechtssuchenden war beim AG ein Berechtigungsschein für die darin so bezeichnete "Angelegenheit: Beratung wegen Ehescheidung und Folgesachen" erteilt worden. Auf dieser Grundlage war die Antragstellerin mandatiert worden ...mehr

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FF 12/2009, Rechtsprechung ... / Beratungshilfe

Dem unbemittelten Rechtsuchenden ist es nicht zumutbar, die kostenfreie Beratung der Behörde in Anspruch zu nehmen, deren Entscheidung er angreifen will; vielmehr darf er im Widerspruchsverfahren anwaltlichen Rat im Wege der Beratungshilfe in Anspruch nehmen (BVerfG, Beschl. v. 11.5.2009 – 1 BvR 1517/08, FamRZ 2009, 1811 = ZFE 2009, 434 [Viefhues]); hingegen muss im Rahmen d...mehr

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FF 06/2008, Rechtsprechung ... / Beratungshilfe

Die Einschränkung von § 4 Abs. 2 S. 4 BerHG, der einen nachträglichen Antrag auf Beratungshilfe ausdrücklich vorsieht, dahingehend, dass der Antrag nur unverzüglich (binnen sechs Monaten) gestellt werden kann, ist willkürlich (BVerfG, Beschl. v. 19.12.2007 – 1 BvR 1984/06, FamRZ 2008, 253). Hingegen kann verlangt werden, dass das Formular für den Antrag auf Beratungshilfe vo...mehr

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AGS 01/2009, Beratungshilfe... / Leitsatz

Für einen Gnadenantrag kann Beratungshilfe bewilligt werden, und zwar nicht nur für eine Beratung, sondern auch für die Vertretung. AG Köln, Beschl. v. 16.9.2008–363 UR II 200/08mehr

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AGS 10/2009, Mehrere Angelegenheiten in der Beratungshilfe

RVG §§ 15 ff.; RVG VV Nrn. 2501 ff. Leitsatz Wird der Anwalt im Rahmen der Beratungshilfe von dem Rechtsuchenden beauftragt, die außergerichtliche Abänderung eines Unterhaltstitels gegenüber drei Kindern zu verlangen, so liegen drei verschiedene Angelegenheiten vor, in denen der Anwalt seine Gebühren jeweils gesondert erhält. AG Mülheim a.d. Ruhr, Beschl. v. 10.9.2009–34 II 5...mehr

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AGS 01/2009, Beratungshilfe für einen Gnadenantrag

RVG VV Nr. 2501, 2503; BerHG § 1 Abs. 1 Leitsatz Für einen Gnadenantrag kann Beratungshilfe bewilligt werden, und zwar nicht nur für eine Beratung, sondern auch für die Vertretung. AG Köln, Beschl. v. 16.9.2008–363 UR II 200/08 Sachverhalt Der rechtskräftig Verurteilte hatte um Beratungshilfe für eine anwaltliche Vertretung in einem Gnadenverfahren nachgesucht. Der Urkundsbeamt...mehr

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AGS 10/2011, Mehrere Angelegenheiten in der Beratungshilfe

RVG §§ 15, 33, 56 Leitsatz Wenn Beratungshilfe für die Angelegenheiten "Unterhalt, Scheidung oder Personensorge" gewährt wird, ist für die Frage, ob "dieselbe Angelegenheit" vorliegt, zwischen der Scheidung und den zugehörigen Folgesachen sowie den Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Trennung zu differenzieren und insgesamt vier Komplexe, nämlich 1. Scheidung als solche, ...mehr

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AGS 07/2009, Gebührenerhöhung in der Beratungshilfe

RVG VV Nrn. 2503, 1008 Leitsatz Es liegen auch dann mehrere Auftraggeber i.S.d. Nr. 1008 VV vor, wenn der Anwalt von der noch nicht geschiedenen Ehefrau sowie ihren Kindern mit der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen beauftragt wird. Die Geschäftsgebühr der Nr. 2503 VV erhöht sich dann um 30 % je weiterem Auftraggeber. AG Heidenheim, Beschl. v. 24.3.2009 – GR 952/08 B 1 Sach...mehr

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AGS 02/2009, Umfang der Angelegenheit in der Beratungshilfe

RVG §§ 44, 16 Nr. 4; RVG VV Nr. 2503 Leitsatz Bei einer Beratungshilfetätigkeit für die Scheidung und deren Folgen ist auch dann gebührenrechtlich von verschiedenen Angelegenheiten auszugehen, wenn diese später im gerichtlichen Verbundverfahren geltend zu machen wären; § 16 Nr. 4 RVG ist nicht analog anwendbar. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14.10.2008 – I-10 W 85/08 1 Sachverhalt...mehr

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AGS 10/2009, Schadensersatz bei unterbliebenem Hinweis auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Beratungshilfe

BGB § 280 Abs. 1; BORA § 16 Abs. 1 Leitsatz Eine prozesskostenhilfebedürftige Partei kann dem Gebührenanspruch ihres Rechtsanwalts für sein Tätigwerden vor Einleitung des Prozesskostenhilfeprüfungsverfahrens einen Schadensersatzanspruch entgegenhalten, wenn er sie nicht auf die Möglichkeit, hierfür Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen, hingewiesen hat. OLG Celle, Beschl. v. 1...mehr

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AGS 02/2009, Einheitlicher Auftrag zur Geltendmachung von Kindesunterhalt und Umgangsrecht rechtfertigt zweimalige Abrechnung der Beratungshilfe

RVG §§ 15, 44 Leitsatz Leistet ein Rechtsanwalt aufgrund eines einheitlichen Auftrags gleichzeitig Beratungshilfe für die Geltendmachung von Kindesunterhalt und für ein Umgangsrecht betreffend ein nichteheliches Kind, so handelt es sich kostenrechtlich nicht um eine Angelegenheit, so dass hierfür zwei Mal Beratungshilfe abgerechnet werden kann (Fortführung von 5 T 44/02 – Rp...mehr

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AGS 09/2009, Keine Anrechnung der Beratungshilfe-Geschäftsgebühr

RVG VV Nrn. 2500, 3103 Leitsatz Die Beratungshilfegeschäftsgebühr wird nicht auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens vor dem Sozialgericht angerechnet. SG Aachen, Beschl. v. 3.9.2009 – S 6 R 142/08 1 Sachverhalt Der Anwalt war in einer sozialrechtlichen Angelegenheit außergerichtlich tätig und anschließend im gerichtlichen Verfahren, in dem er im W...mehr

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AGkompakt 02/2009, Keine Anrechnung der Beratungshilfe-Geschäftsgebühr auf die sozialgerichtliche Verfahrensgebühr

Leitsatz Eine Anrechnung der im Rahmen der Beratungshilfe verdienten Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens kommt in sozialgerichtlichen Angelegenheiten nicht in Betracht, da hier die vorangegangene Tätigkeit bereits durch den nach Nr. 3103 VV verringerten Rahmen der Verfahrensgebühr erfasst wird. SG Aachen, Beschl. v. 27.2.2009 –...mehr

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AGS 02/2011, Beratungshilfe für Scheidungs- und Folgesachen sind verschiedene Angelegenheiten

RVG § 16 Nr. 4, 15 RVG VV Nrn. 2501 ff. Leitsatz § 16 Nr. 4 RVG findet für die außergerichtliche Beratungshilfe keine Anwendung. Diese Vorschrift betrifft lediglich das gerichtliche Verbundverfahren, erfasst mithin nicht die vorgelagerte außergerichtliche Beratungshilfe in Scheidungs- und Folgesachen, auch wenn diese im Falle gerichtlicher Geltendmachung im Verbund geltend z...mehr

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AGS 09/2009, Mehrere Angelegenheiten in der Beratungshilfe

RVG §§ 15, 44; BerHG §§ 2, 6 Leitsatz Die Beratung in Trennungs-, Scheidungs- und Folgesachen in einer familiären Auseinandersetzung ist nicht nur eine Angelegenheit i.S.d. §§ 2, 6 BerHG, 15 RVG, auch wenn nur ein Berechtigungsschein ausgestellt worden ist, sondern beinhaltet verschiedene Angelegenheiten i.S.d. § 15 RVG. Beratung in Fragen des Ehegattenunterhalts, des Kindesu...mehr

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AGS 06/2011, Materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch trotz der Möglichkeit, Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen

ZPO §§ 313a Abs. 1 S. 1, 540 Abs. 1 BGB §§ 280, 286 BerHG § 9 Leitsatz Ein Schadensersatzanspruch des Gläubigers gegen den Schuldner auf Ersatz der von ihm bezahlten gesetzlichen Vergütung für die außergerichtliche Beauftragung seines Rechtsanwalts ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil der Gläubiger Beratungshilfe hätte in Anspruch nehmen können. BGH, Urt. v. 24.2.2011 – VII ...mehr

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AGS 05/2009, Keine Anrechnung der Beratungshilfe-Geschäftsgebühr in sozialgerichtlichen Verfahren

RVG VV Nr. 2503 Anm. Abs. 2 zu Nrn. 2503, 3102, 3103 Leitsatz In Sozialgerichtsverfahren, in denen Betragsrahmengebühren nach § 3 RVG anfallen und wegen der vorgerichtlichen Befassung des Rechtsanwalts ein verminderter Gebührenrahmen für die Verfahrensgebühr nach Nr. 3103 VV gilt, ist Anm. Abs. 2 S. 1 zu Nr. 2503 VV teleologisch zu reduzieren und von einer Anrechnung der häl...mehr

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AGS 02/2011, Beratungshilfe für Abwehr von Mieterhöhungsverlangen

BerHG § 2 Abs. 2 Leitsatz Bei Mieterhöhungsverlangen wird wegen der Schwierigkeit der rechtlichen Probleme – auch unter dem Gesichtspunkt der Rechtswahrnehmungsgleichheit von Bemittelten und Unbemittelten – regelmäßig Beratungshilfe zu gewähren sein. Zur Frage, wann eine Angelegenheit oder mehrere Angelegenheiten i.S.d. § 2 Abs. 2 BerHG vorliegen. AG Halle, Beschl. v. 18.1.2011...mehr

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AGS 12/2009, Beratungshilfe... / Leitsatz

Die Verweigerung der Beratungshilfe, mit der Begründung, es sei dem Rechtsuchenden zumutbar, selbst Widerspruch einzulegen und dabei die Beratung derjenigen Behörde in Anspruch zu nehmen, die zuvor den Ausgangsverwaltungsakt erlassen hat, ist verfassungswidrig. BVerfG, Beschl. v. 13.8.2009–1 BvR 2604/08mehr

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AGS 04/2009, Örtliche Zuständigkeit bei Bewilligung von Beratungshilfe bei Wohnsitzwechsel

FGG § 5; BerHG § 4 Abs. 1 S. 1; RVG § 55 Abs. 4 Leitsatz Über die Anträge auf Beratungshilfe sowie auf Vergütungsfestsetzung des Verfahrensbevollmächtigten hat dasjenige AG zu entscheiden, in dessen Bezirk der Rechtsuchende seinen Gerichtsstand im Zeitpunkt des Eingangs der Anträge bei Gericht hat. OLG Hamm, Beschl. v. 13.5.2008–15 Sbd 11/08 1 Aus den Gründen Der Senat ist nach...mehr

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AGS 12/2009, Beratungshilfe für Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt

GG Art. 3 Abs. 1, 20 Abs. 1, 3 Leitsatz Die Verweigerung der Beratungshilfe, mit der Begründung, es sei dem Rechtsuchenden zumutbar, selbst Widerspruch einzulegen und dabei die Beratung derjenigen Behörde in Anspruch zu nehmen, die zuvor den Ausgangsverwaltungsakt erlassen hat, ist verfassungswidrig. BVerfG, Beschl. v. 13.8.2009–1 BvR 2604/08 1 Sachverhalt Die Verfassungsbeschw...mehr

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AGS 10/2011, Beschränkung der Beratungshilfe auf den ersten Abmahnfall bei wiederholten urheberrechtlichen Abmahnfällen

RVG § 15 Leitsatz Auch bei urheberrechtlichen Abmahnfällen kann sich die Bewilligung von Beratungshilfe von Verfassungs wegen regelmäßig auf den ersten Fall beschränken, wenn der Rechtsuchende im Auftrag verschiedener Rechteinhaber von verschiedenen Rechtsanwälten wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen abgemahnt wurde, die sich aus jeweils ähnlichem Verhalten des Rechtsu...mehr

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AGkompakt 02/2009, Erhöhte Geschäftsgebühr bei mehreren Auftraggebern in der Beratungshilfe

Leitsatz Vertritt der Anwalt im Rahmen der Beratungshilfe mehrere Auftraggeber, so erhöht sich die Geschäftsgebühr der Nr. 2503 VV um 30 % je weiteren Auftraggeber. Es ist nicht Voraussetzung, dass der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe ist. AG Traunstein, Beschl. v. 3.11.2008 – 3 UR II 444/08 I. Der Fall Der Anwalt war in derselben Sache für mehrere Auftraggeber tä...mehr

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AGS 03/2011, Verfassungswidrigkeit der Anrechnung der Beratungshilfe-Geschäftsgebühr in sozialrechtlichen Angelegenheiten

I. Vertretung im Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahren Wird der Anwalt im Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahren, mit der außergerichtlichen Vertretung eines Rechtsuchenden im Rahmen der Beratungshilfe beauftragt, so erhält er auch in sozialrechtlichen Angelegenheiten aus der Landeskasse eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2503 VV in Höhe von 70,00 EUR (vorbehaltlich der Erhöhun...mehr

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AGS 08/2009, Höhe eines Vorschusses im sozialgerichtlichen Verfahren; keine Anrechnung der Beratungshilfe-Geschäftsgebühr

RVG §§ 47, 14; RVG VV Nrn. 3102, 3103, Anm. zu Nr. 2503 Leitsatz Zur Bemessung der Höhe eines Vorschusses in sozialgerichtlichen Verfahren auf die PKH-Vergütung. War der Anwalt in einer sozialrechtlichen Angelegenheit zunächst im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde tätig und hat er dort eine Beratungshilfe-Geschäftsgebühr nach Nr. 2503 VV verdient, so entsteht im nachfolgend...mehr

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AGkompakt 01/2009, Postentgeltpauschale in der Beratungshilfe

Leitsatz Im Rahmen der Beratungshilfe bemisst sich die Postentgeltpauschale nach den Beratungshilfegebühren und nicht etwa nach den fiktiven gesetzlichen Wahlanwaltsgebühren. OLG Hamm, Beschl. v. 11.9.2008 – 23 W 72/08 I. Der Fall Der Anwalt war für den bedürftigen Auftraggeber im Rahmen der Beratungshilfe tätig und hatte ihn außergerichtlich vertreten. Hiernach hatte er die Fe...mehr

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AGkompakt 05/2009, Mehrere Auftraggeber in der Beratungshilfe

Leitsatz Berät der Anwalt mehrere Rechtsuchende, bleibt es bei der einfachen Ratsgebühr. Eine Erhöhung für mehrere Auftraggeber kommt nicht in Betracht. AG Köthen, Beschl. v. 13.8.2009 – 04 II 148/09 I. Der Fall Der Anwalt hatte mehrere Rechtsuchende im Rahmen der Beratungshilfe beraten und hatte hiernach eine nach Nr. 1008 VV erhöhte Beratungsgebühr aus Nr. 2501 VV zur Festsetz...mehr

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zfs 10/2009, Schadensersatzanspruch des Mandanten bei unterlassenem Hinweis auf Beratungshilfe

VV RVG Nr. 2300; BGB § 280; BORA § 16 Leitsatz Eine prozesskostenhilfebedürftige Partei kann dem Gebührenanspruch ihres Rechtsanwalts für sein Tätigwerden vor Einleitung des Prozesskostenhilfeprüfungsverfahrens einen Schadensersatzanspruch entgegenhalten, wenn er sie nicht auf die Möglichkeit, hierfür Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen, hingewiesen hat. OLG Celle, Beschl. v. ...mehr