Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebskostenabrechnung

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Betriebskostenabrechnung - Umlage nach Personenbruchteilen formell wirksam

Leitsatz Eine Betriebskostenabrechnung nach Personenzahl ist nicht deshalb unwirksam, weil die Gesamtpersonenzahl mit einem Bruchteil angegeben ist. Fakten: Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der Betriebskostenabrechnungen, in welchen die Positionen Kaltwasser, Abwasser und Müllabfuhr nach "Gesamteinheiten" von "20,39 Personen" für 2003, "17,22 Personen" für 2004, "16...mehr

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Betriebskostenumlage: Erläuterung des Umlagemaßstabs bei Personenschlüssel

Leitsatz Eine Betriebskostenabrechnung nach Personenzahl ist nicht deshalb unwirksam, weil die Gesamtpersonenzahl mit einem Bruchteil angegeben ist (im Anschluss an das Senatsurteil vom 11.8.2010, VIII ZR 45/10, NJW 2010 S. 3363). (amtlicher Leitsatz des BGH) Normenkette BGB §§ 556 Abs. 3, 556a Abs. 1 Kommentar Der Vermieter hat die Kosten der Wasserversorgung, der Entwässerung...mehr

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Betriebskostenabrechnung - Abrechnung auch ohne Vorwegabzug für gewerbliche Nutzung wirksam

Leitsatz Bedarf eine Betriebskostenabrechnung einer Erläuterung, damit sie nachvollzogen werden kann und somit den Mindestanforderungen genügt, sind auch Erläuterungen zu berücksichtigen, die der Vermieter dem Mieter außerhalb der Abrechnung erteilt hat, etwa im Mietvertrag. Bei der Abrechnung der Betriebskosten für ein teils gewerblich, teils zu Wohnzwecken genutztes Gebäud...mehr

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Betriebskostenabrechnung bei gemischt genutztem Gebäude

Leitsatz Bedarf eine Betriebskostenabrechnung einer Erläuterung, damit sie nachvollzogen werden kann und somit den an sie zu stellenden Mindestanforderungen genügt, sind auch Erläuterungen zu berücksichtigen, die der Vermieter dem Mieter außerhalb der Abrechnung – vor Ablauf der Abrechnungsfrist – erteilt hat, zum Beispiel im Mietvertrag, in einer vorausgegangenen Abrechnung...mehr

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Betriebskostenabrechnung - Vermieter trägt anteilige Kosten für Hausbeleuchtung bei Leerstand

Leitsatz Die Kosten der Hausbeleuchtung sind auch auf eine nicht bewohnte Wohnung zu verteilen, weil der Vermieter, der das Vermietungsrisiko trägt, im Verhältnis zur Gesamtheit der Mieter grundsätzlich den Kostenanteil zu tragen hat, der auf leer stehende Mieteinheiten entfällt. Legt der Vermieter zum Beleg der Richtigkeit seiner Heizkostenabrechnung von Mitarbeitern des Mi...mehr

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Umlage von Betriebs- und Verwaltungskosten bei gewerblichem Mietvertrag

Leitsatz Leer stehende Wohnungen sind bei der Betriebskostenabrechnung zulasten des Vermieters zu berücksichtigen. Eine vom Mieter unterschriebene Ablesequittung bewirkt eine Umkehr der Beweislast mit der Folge, dass der Mieter substanziiert bestreiten und darlegen (muss), weshalb die Werte trotz der erteilten Quittung nicht korrekt sein sollen. Erfolgt die Geschäftsführung ei...mehr

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Umlage der Betriebskosten nach Abrechnungseinheiten

Leitsatz Bei einer Betriebskostenabrechnung, in der mehrere Gebäude oder Gebäudeteile einer Wohnungseigentumsanlage zu einer – je nach Betriebskostenart unterschiedlichen – Abrechnungseinheit zusammengefasst werden, betrifft die Frage, ob die der Abrechnung zugrunde gelegten unterschiedlichen Bezugspunkte für die einzelnen Betriebskosten maßgeblich sind und ob die insoweit a...mehr

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Miethöhe nach Beendigung der Preisbindung

Leitsatz 1. Bei Wegfall der Preisbindung ist die zuletzt geschuldete Kostenmiete – einschließlich etwaiger Zuschläge nach § 26 NMV – nunmehr als "Marktmiete" zu zahlen. 2. Die Nichteinhaltung der Abrechnungsfrist steht einer Anpassung der Vorauszahlungen nach § 560 Abs. 4 BGB nicht entgegen. (amtliche Leitsätze des BGH) Normenkette BGB § 560 Abs. 4, NMV § 26 Abs. 4 Kommentar 1 K...mehr

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Betriebskostenabrechnung: Mieter muss Einwendungen bei materiell-rechtlichen Fehlern erneut erheben

Leitsatz Materiell-rechtliche Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung (hier: fehlende Umlagefähigkeit der Grundsteuer) muss der Mieter dem Vermieter auch dann innerhalb eines Jahres (erneut) mitteilen, wenn er sie bereits gegenüber einer früheren Abrechnung erhoben hatte. (amtlicher Leitsatz des BGH) Normenkette BGB § 556 Abs. 3 Sätze 5 und 6 Kommentar Der Vermieter hat...mehr

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Betriebskostenabrechnung bei Mietermehrheit – Schnelleinstieg

Leitsatz Der Vermieter ist nicht daran gehindert, die nach § 556 Abs. 3 BGB geschuldete Abrechnung der Betriebskosten, die eine Nachforderung zu seinen Gunsten ausweist, nur einem von mehreren Mietern gegenüber vorzunehmen und lediglich diesen auf Ausgleich des sich hieraus ergebenden Nachzahlungsbetrags in Anspruch zu nehmen. (amtlicher Leitsatz des BGH) Normenkette BGB §§ 42...mehr

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Betriebskostenumstellung bei preisgebundener Wohnung

Leitsatz Sieht der Mietvertrag über eine preisgebundene Wohnung nur die Umlage einzelner Betriebskosten vor (Teilinklusivmiete), kann der Vermieter durch einseitige Erklärung – für die Zukunft – die Umlage weiterer Betriebskosten im Sinne des § 27 II. Berechnungsverordnung erreichen, indem er dem Mieter diese nach Art und Höhe bekannt gibt; dies kann auch dadurch geschehen, ...mehr

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Verwaltungskosten bei der Gewerbemiete umlagefähig

Leitsatz Die in einer Formularklausel festgelegte allgemeine Umlage von Verwaltungskosten auf den Mieter verstößt bei der Gewerbemiete nicht gegen das Transparenzgebot gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB (im Anschluss an das Senatsurteil v. 9.12.2009, XII ZR 109/08, NJW 2010 S. 671, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt). (amtlicher Leitsatz des BGH) Normenkette BGB § 307 Abs. 1 Sat...mehr

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Verwalterhaftung - Schaden entfällt nicht durch Ausgleich im Rahmen der Jahresabrechnung

Leitsatz Die Eigentümergemeinschaft ist zur Geltendmachung eines aufgrund einer Verletzung des Verwaltervertrags in ihrem Verwaltungsvermögen entstandenen Schadens aktivlegitimiert. Ein der Eigentümergemeinschaft in ihrem Verwaltungsvermögen entstandener Schaden entfällt nicht dadurch, dass der Schadensbetrag in die Jahresabrechnung eingestellt und auf die einzelnen Eigentüm...mehr

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Für Betriebskostenabrechnung bei Gewerberaum gilt keine Ausschlussfrist

Leitsatz Der Vermieter von Gewerberaum kann auch noch später als 1 Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums Nebenkostennachzahlungen verlangen. Die für Wohnraum geltende Ausschlussfrist von 1 Jahr ist bei Gewerberaum nicht anwendbar. Sachverhalt Der Vermieter von Gewerberaum verlangte vom Mieter Nebenkostennachzahlungen. Laut Mietvertrag von 1993 muss der Mieter Nebenkosten tr...mehr

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Betriebskosten bei preisgebundenem Wohnraum umlegen – Schnelleinstieg

Leitsatz 1. Zur Geltendmachung von Betriebskosten bei preisgebundenem Wohnraum genügt es, wenn der Vermieter den Umfang der umzulegenden Betriebskosten durch Bezugnahme auf die Anlage 3 zu § 27 II. BV umschreibt und die Höhe der ungefähr zu erwartenden Kosten durch den Gesamtbetrag der geforderten Vorauszahlungen mitteilt. Einer Aufschlüsselung der Vorauszahlungen auf die ei...mehr

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AGS 04/2010, Eine Angelegenheit bei Beratung wegen verschiedener Betriebskostenabrechnungen

BerHG §§ 2, 6; RVG §§ 15, 44 Leitsatz Die zeitgleich erfolgende Beratung des Mieters wegen zweier Nebenkostenabrechnungen des Vermieters für verschiedene Jahre ist auch dann nur eine Angelegenheit i.S.d. §§ 2, 6 BerHG, § 15 RVG, wenn gegenüber den beiden Abrechnungen unterschiedliche Einwendungen erhoben werden und der Anwalt seine Stellungnahme auf zwei verschiedene Briefe an...mehr

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Gewerbemiete: Umlage von Verwaltungskosten

Leitsatz Die Umlage von "Kosten der kaufmännischen und technischen Hausverwaltung" in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mietvertrags über Geschäftsräume ist weder überraschend im Sinne von § 305c BGB, noch verstößt sie gegen das Transparenzgebot gemäß § 307 Abs. 1 BGB. Daran ändert sich auch dadurch nichts, dass die Vorauszahlungen im Einzelfall deutlich niedriger festg...mehr

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Heizkostenabrechnung - Abrechnung muss aus sich heraus nicht vollständig überprüfbar sein

Leitsatz Eine ordnungsgemäße Abrechnung über Brennstoffkosten erfordert nur die summenmäßige Angabe der Verbrauchswerte und der dafür angefallenen Kosten. Eine aus sich heraus vollständige Überprüfbarkeit dieser Angaben auf ihre materielle Richtigkeit ist nicht erforderlich, sondern bleibt einer auf Verlangen des Mieters zu gewährenden Belegeinsicht vorbehalten. Fakten: Die P...mehr

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Heizkostenabrechnung: Angabe des Brennstoffverbrauchs

Leitsatz Eine ordnungsgemäße Abrechnung über Brennstoffkosten erfordert nur die summenmäßige Angabe der Verbrauchswerte und der dafür angefallenen Kosten. Eine aus sich heraus vollständige Überprüfbarkeit dieser Angaben auf ihre materielle Richtigkeit ist nicht erforderlich, sondern bleibt einer auf Verlangen des Mieters zu gewährenden Belegeinsicht vorbehalten. (amtlicher Le...mehr

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Betriebskosten - Reinigung der Öltanks der Heizungsanlage als Betriebskosten umlegbar

Leitsatz Wiederkehrende Kosten der Reinigung des Öltanks einer Heizungsanlage sind umlagefähige Betriebskosten. Betriebskosten, die nicht jährlich, sondern in größeren zeitlichen Abständen wiederkehren, können grundsätzlich in den Abrechnungszeitraum umgelegt werden, in dem sie entstehen. Fakten: Der Mieter verlangt die Rückzahlung der Betriebskostenvorauszahlungen, soweit si...mehr

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Tankreinigungskosten auf den Mieter umlegen

Leitsatz 1. Wiederkehrende Kosten der Reinigung des Öltanks einer Heizungsanlage sind umlagefähige Betriebskosten. 2. Betriebskosten, die nicht jährlich, sondern in größeren zeitlichen Abständen wiederkehren, können grundsätzlich in dem Abrechnungszeitraum umgelegt werden, in dem sie entstehen. (amtliche Leitsätze des BGH) Normenkette BGB § 556 Abs. 1; BetrKV § 2 Nr. 4 Kommenta...mehr

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Keine konkludente Änderung des Verteilerschlüssels ohne Änderungsbewusstsein

Leitsatz "Betriebskostenabrechnung" ohne Gesamtabrechnung widerspricht § 28 WEG Konkludente Änderung des Verteilerschlüssels in wiederholt genehmigten Jahresabrechnungen ohne Änderungsbewusstsein ist nicht rechtens Normenkette §§ 16, 28 WEG Kommentar Eine bloße "Betriebskostenabrechnung" entspricht ohne vorgelegte Gesamtabrechnung nicht dem Mindestinhalt einer Jahresabrechnung ...mehr

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Betriebskosten auch bei dinglichem Wohnrecht umzulegen

Leitsatz Wird bei der Bestellung eines dinglichen Wohnrechts schuldrechtlich vereinbart, dass der Berechtigte bestimmte Betriebskosten anteilig zu tragen und Vorauszahlungen zu leisten hat, gelten für die Abrechnung über die Vorauszahlungen die Regelungen in § 556 Abs. 3 BGB entsprechend. (amtlicher Leitsatz des BGH) Normenkette BGB § 556 Abs. 3 Kommentar Der Eigentümer eines M...mehr

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Betriebskosten: Abrechnung nach "Soll-Vorauszahlungen" – Schnelleinstieg

Leitsatz Eine Abrechnung der Betriebskosten auf der Basis der zwischen den Parteien vereinbarten Vorauszahlungen (Soll-Vorschüsse) anstatt der tatsächlich vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen (Ist-Vorschüsse) ist formell wirksam. Ob die vorgenommenen Abzüge der Höhe nach zutreffend angesetzt sind, betrifft die inhaltliche Richtigkeit der Abrechnung. (amtlicher Leitsatz des ...mehr

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Versicherungskosten in einer Summe abrechnen

Leitsatz Der Vermieter darf die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung in einer Summe unter der Kostenposition "Versicherung" abrechnen. (amtlicher Leitsatz des BGH) Normenkette BGB § 556 Kommentar Nach der Kostenposition Nr. 13 der Anlage 3 zu § 27 der II. BV und der gleichlautenden Regelung in § 2 Nr. 13 BetrKV zählen zu den umlagefähigen Betriebskosten die "Kosten der ...mehr

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Wasserkosten einheitlich umlegen

Leitsatz Der Vermieter darf die Kosten für Frischwasser und Schmutzwasser bei der Betriebskostenabrechnung jedenfalls dann in einer Summe zusammenfassen und einheitlich abrechnen, wenn die Umlage dieser Kosten einheitlich nach dem durch Zähler erfassten Frischwasserverbrauch vorgenommen wird. (amtlicher Leitsatz des BGH) Normenkette BGB § 556a Kommentar Nach der Rechtsprechung ...mehr

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Versorgungssperre nach beendetem Mietverhältnis zulässig

Leitsatz a) Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Vermieter gegenüber dem die Mieträume weiter nutzenden Mieter zur Gebrauchsüberlassung und damit auch zur Fortsetzung vertraglich übernommener Versorgungsleistungen (hier: Belieferung mit Heizenergie) grundsätzlich nicht mehr verpflichtet. b) Auch aus Treu und Glauben folgt eine nachvertragliche Verpflichtung des Vermi...mehr

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Betriebskostenabrechnung bei der Gewerbemiete

Leitsatz Die Aufstellung und Aufgliederung der Gesamtkosten in der Betriebskostenabrechnung muss sich an den Vereinbarungen im Mietvertrag orientieren; anderenfalls ist die Abrechnung formell unwirksam. Hat der Vermieter über die Nebenkosten mehrere Abrechnungen erteilt und ist eine der Abrechnungen formell unwirksam, so ist der Mieter nicht verpflichtet, den Saldo aus der an...mehr

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Anwaltshaftung bei Unkenntnis höchstrichterlicher Rechtsprechung

Leitsatz Unterlässt es der Berufungsanwalt, auf ein die Rechtsauffassung seines Mandanten stützendes Urteil des BGH hinzuweisen, und verliert der Mandant deshalb den Prozess, wird der Zurechnungszusammenhang zwischen dem Anwaltsfehler und dem dadurch entstandenen Schaden nicht deshalb unterbrochen, weil auch das Gericht die Entscheidung des BGH übersehen hat. (amtlicher Leits...mehr

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Gewerbemiete: Wann ist die Korrektur einer fehlerhaften Abrechnung verwirkt?

Leitsatz Der Vermieter von Gewerberaum kann eine fehlerhafte Abrechnung zwar grundsätzlich korrigieren. Jedoch ist dieses Recht nach Treu und Glauben ausgeschlossen, wenn der Vermieter längere Zeit untätig bleibt und er trotz Zahlungsaufforderung des Mieters die Abrechnung nicht überprüft. (Leitsatz der Redaktion) Normenkette BGB § 242 Kommentar Zur Entscheidung stand die Betri...mehr

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Betriebskostenabrechnung - Formell wirksam ohne Erklärung von Verbrauchsschwankungen

Leitsatz Sind Betriebskosten nach Flächenanteilen abzurechnen, ist zur Erstellung einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung eine Erläuterung der angesetzten Flächenwerte nicht allein deswegen erforderlich, weil diese Werte für aufeinanderfolgende Abrechnungsjahre Unterschiede aufweisen, deren Grund für den Mieter nicht ohne Weiteres erkennbar ist. Gleiches gilt, wenn abgelese...mehr

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Betriebskostenabrechnung: Formelle Ordnungsmäßigkeit bei auffälligen Abweichungen vom Vorjahresergebnis

Leitsatz Sind Betriebskosten nach Flächenanteilen abzurechnen, ist zur Erstellung einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung eine Erläuterung der angesetzten Flächenwerte nicht allein deswegen erforderlich, weil diese Werte für aufeinanderfolgende Abrechnungsjahre Unterschiede aufweisen, deren Grund für den Mieter nicht ohne Weiteres erkennbar ist. Gleiches gilt, wenn abgelese...mehr

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Betriebskostenabrechnung: Umlage nach dem Anteil der Wohnfläche und Abrechnungsfrist bei Anerkenntnis des Betriebskostensaldos – Schnelleinstieg

Leitsatz 1. Ist in der Abrechnung über die Vorauszahlungen für Betriebskosten (§ 556 Abs. 3 BGB) der Verteilerschlüssel unverständlich, liegt ein formaler Mangel vor, der zur Unwirksamkeit der Abrechnung führt (Abgrenzung zum Senatsurteil v. 17.11.2004, VIII ZR 115/04, NJW 2005, 219, unter II 1 b). 2. Auf die Ausschlussfrist des § 556 Abs. 3 S. 2 und 3 BGB ist § 212 Abs. 1 Nr...mehr

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BETRIEBSKOSTENABRECHNUNG - Ausschlussfrist gilt auch bei Teilinklusivmiete

Leitsatz Zu den Einwendungen gegen eine Abrechnung des Vermieters über Vorauszahlungen für Betriebskosten, die der Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung geltend machen muss, gehört auch der Einwand, dass der Vermieter Betriebskosten, die nach der mietvertraglichen Vereinbarung durch eine Teilinklusivmiete ab...mehr

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Betriebskosten: Abrechnung nach Abflussprinzip – Hauswartkosten – Betriebsstrom für Heizung – Wohnfläche von Hobbyräumen

Leitsatz a) §§ 556 ff. BGB legen den Vermieter bei der Abrechnung von Betriebskosten nicht auf eine Abrechnung nach dem sog. Leistungsprinzip fest; auch eine Abrechnung nach dem Abflussprinzip ist grundsätzlich zulässig. b) Nimmt der Vermieter bei den Kosten des Hauswarts einen pauschalen Abzug nicht umlagefähiger Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten vor, ...mehr

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Betriebskosten – Wasser- und Abwasserkosten nach dem Abflussprinzip abrechnen

Leitsatz §§ 556 ff. BGB legen den Vermieter bei der Abrechnung von Betriebskosten nicht auf eine Abrechnung nach dem sog. Leistungsprinzip fest; auch eine Abrechnung nach dem Abflussprinzip ist grundsätzlich zulässig. (amtlicher Leitsatz des BGH) Normenkette BGB § 556 Kommentar Zwischen den Parteien bestand ein Mietverhältnis über eine Wohnung, die mit einem Zwischenwasserzähle...mehr

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Betriebskosten – Umlage von Wasserkosten nach Kopfteilen

Leitsatz Ist vertraglich eine Umlegung der Betriebskosten nach der Kopfzahl der in einer Mietwohnung ständig lebenden Personen vereinbart, ist das Register nach dem Melderechtsrahmengesetz keine hinreichend exakte Grundlage für die Feststellung der wechselnden Personenzahl in einem Mietshaus mit einer Vielzahl von Wohnungen. Normenkette BGB § 556 Kommentar Die Entscheidung bet...mehr

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BETRIEBSKOSTENNACHFORDERUNG - Abrechnungsfrist: Keine nachträgliche Korrektur zulasten des Mieters

Leitsatz Eine nach § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB ausgeschlossene Nachforderung liegt nicht nur dann vor, wenn der Vermieter nach Ablauf der in § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB genannten Frist einen die geleisteten Vorauszahlungen des Mieters übersteigenden Betrag fordert. Eine solche Nachforderung ist vielmehr auch dann anzunehmen, wenn der Vermieter nach Fristablauf einen Betrag fordert, ...mehr

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KÜNDIGUNG - Keine Abmahnung nötig bei Kündigung wegen Vertragsverletzung

Leitsatz Die ordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum durch den Vermieter wegen schuldhafter nicht unerheblicher Ver- tragsverletzung des Mieters (§ 573 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB) setzt nicht eine Abmahnung des Mieters durch den Vermieter voraus. Allerdings kann der Abmahnung für die Kündigung ausnahmsweise insofern Bedeutung zukommen, als erst ihre Missach...mehr

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Nutzerwechselgebühr – Wie ist sie umzulegen? – Schnelleinstieg

Leitsatz Kosten der Verbrauchserfassung und der Abrechnung von Betriebskosten, die wegen des Auszugs eines Mieters vor Ablauf der Abrechnungsperiode entstehen, sind keine Betriebskosten, sondern Verwaltungskosten, die in Ermangelung anderweitiger vertraglicher Regelung dem Vermieter zur Last fallen. Normenkette BGB § 556 Kommentar In dem zur Entscheidung stehenden Fall wurden ...mehr

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Kein Anspruch des Vermieters auf "Nutzerwechselgebühr"

Leitsatz Der für das Wohnraummietrecht zuständige BGH-Senat hat einen Vermieter gestoppt, der einem Mieter, der vor Ablauf der Abrechnungsperiode auszog, für die Zwischenabrechnung verbrauchsabhängiger Betriebskosten eine "Nutzerwechselgebühr" in Rechnung stellte. Sachverhalt Eine Mieterin bewohnte bis zum 31.7.2003 eine von ihr angemietete Wohnung. Mit der Betriebskostenabre...mehr

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Betriebskosten – Heizkosten: Neues vom BGH zur Berechnung und Umlage

Leitsatz 1. Ist eine verbrauchsabhängige Abrechnung der Kosten für Heizung und Warmwasser nach § 7 Abs. 1 oder § 9a HeizkostenV objektiv nicht (mehr) möglich, können die Kosten allein nach der Wohnfläche – unter Abzug von 15 % des auf den Mieter entfallenden Kostenanteils – abgerechnet werden. (amtlicher Leitsatz des BGH) 2. Weicht die im Mietvertrag vereinbarte Wohnfläche vo...mehr

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GEWERBEMIETRECHT - Jahresfrist bei Betriebskostenabrechnung gilt nicht im Gewerbemietrecht

Leitsatz Nach der Klausel: "Sollten sich die vom Vermieter zu tragenden Kosten gegenüber dem Stand vom Vertragsschluss in der Zukunft erhöhen, so ist der Vermieter berechtigt, ab dem Zeitpunkt der Erhöhung diese Mehrkosten anteilig auf den Mieter umzulegen ..." darf der Vermieter auch rückwirkend gegen ihn selbst festgesetzte öffentliche Grundbesitzabgaben auf den Mieter abw...mehr

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Betriebskostenabrechnung – Konkludente Änderung der Umlagevereinbarung durch Akzeptanz von fehlerhaften Abrechnungen über mehrere Jahre?

Leitsatz 1. Rechnet der Vermieter über Betriebskosten ab, die von der Umlagevereinbarung nicht erfasst sind, so ist die Annahme einer stillschweigenden Erweiterung der Umlagevereinbarung nur möglich, wenn der Vermieter nach den Gesamtumständen davon ausgehen kann, dass der Mieter einer Umlage weiterer Betriebskosten zustimmt. (Leitsatz der Redaktion) 2. Zu den Einwendungen ge...mehr

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BETRIEBSKOSTENABRECHNUNG - Jahresfrist gilt auch für Einwand gegen mangelnde Umlagefähigkeit

Leitsatz Zu den Einwendungen gegen eine Abrechnung des Vermieters über Vorauszahlungen für Betriebskosten, die der Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung machen muss, gehört auch der Einwand, dass es für einzelne, grundsätzlich umlagefähige Betriebskosten an einer vertraglichen Vereinbarung über deren Umlage ...mehr

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SCHRIFTFORM - Ungefährer Grundrissplan genügt Schriftformerfordernis

Leitsatz Ein Mietvertrag genügt dann dem Schriftformerfordernis, wenn ihm ein Grundrissplan beigefügt ist, der zwar weder maßstabsgerecht ist noch zutreffend die Größe des Objekts bezeichnet, dem aber das Objekt als solches zu entnehmen ist und in dem der Mietgegenstand von benachbarten, anderweitig zu vermietenden Räumen abgegrenzt wird. Selbst wenn der Mietvertrag durch sch...mehr

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Inhalt einer formell ordnungsgemäßen Betriebskostenabrechnung

Leitsatz Eine formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung setzt voraus, dass dem Mieter auch dann die Gesamtkosten einer berechneten Kostenart mitgeteilt werden, wenn einzelne Kostenteile nicht umlagefähig sind; dem Mieter muss ersichtlich sein, ob und in welcher Höhe nicht umlagefähige Teilkosten von bestimmten umlagefähigen Kosten vorab abgesetzt worden sind. Sachverha...mehr

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Betriebskostenabrechnung – Beweislast für Vorwegabzug bei gemischt genutztem Gebäude

Leitsatz Rechnet der Vermieter preisfreien Wohnraums über Betriebskosten in gemischt genutzten Abrechnungseinheiten nach dem Flächenmaßstab ab, ohne einen Vorwegabzug der auf die Gewerbeflächen entfallenden Kosten vorzunehmen, so trägt der Mieter die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass diese Kosten zu einer erheblichen Mehrbelastung der Wohnraummieter führen und deshalb e...mehr

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Haftung des Mieters für Beraterverschulden

Leitsatz Der Mieter ist im Rahmen von § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB auch für das schuldhafte Verhalten eines Erfüllungsgehilfen nach § 278 BGB verantwortlich; die ordentliche Kündigung des Vermieters wegen einer nicht unerheblichen Vertragsverletzung setzt nicht ein eigenes schuldhaftes Verhalten des Mieters voraus. Ein Mieterschutzverein, der den Mieter bei der Entscheidung darüber...mehr

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MIETERSCHUTZVEREIN - Mieter haftet für Rat des Mieterschutzvereins

Leitsatz Ein Mieterschutzverein, der den Mieter bei der Entscheidung darüber berät, ob er von einem Zurückbehaltungsrecht an der Miete Gebrauch machen soll, ist Erfüllungsgehilfe des Mieters bei der Erfüllung der Verpflichtung zur Entrichtung der Miete. Der Mieter ist im Rahmen von § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB auch für das schuldhafte Verhalten eines Erfüllungsgehilfen nach § 278 ...mehr