Betriebsrat
Der Betriebsrat ist die von den Arbeitnehmern eines Betriebs gewählte betriebliche Interessenvertretung, der vor allem in sozialen Angelegenheiten Mitbestimmungsrechte zustehen.
Aufgaben und Rechte der Betriebsräte finden sich nicht nur im Betriebsverfassungsgesetz. Er hat eine umfassende Befugnis, sich aller Maßnahmen anzunehmen, die der Belegschaft dienen und einen Informationsanspruch im Rahmen seiner gesetzlichen Beteiligungsrechte.
Betriebsrat: Mitbestimmung
Das erzwingbare Recht auf Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten greift grundsätzlich nur bei Regelungen mit einem kollektiven Bezug - nicht aber bei persönlichen Einzelfallregelungen ein.