Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

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§ 54 Beschlussverfahren / B. Antrag

Rz. 3 Das Beschlussverfahren wird gem. § 81 Abs. 1 ArbGG auf Antrag eingeleitet. Die Antragsschrift muss einen bestimmten Sachantrag enthalten und eine Begründung. Der Antrag bestimmt das mögliche Ergebnis des Verfahrens. Auch das ArbG ist im Beschlussverfahren an § 308 ZPO gebunden und daran gehindert, über den Antrag des Antragstellers hinauszugehen (BAG v. 8.11.1983, AP N...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Träger des Mitbestimmungsrechts

Rz. 1105 Das Mitbestimmungsrecht steht grds. dem jeweiligen örtlichen Betriebsrat zu, nicht dem Gesamtbetriebsrat. Dies gilt auch dann, wenn mehrere Betriebe betroffen sind (BAG v. 26.1.1993 – 1 AZR 303/92). Der Gesamtbetriebsrat ist nach § 50 Abs. 1 BetrVG nur für solche Angelegenheiten zuständig, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betreffen. Eine Einstellung e...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ff) Ende der Maßnahme

Rz. 1219 Nach § 100 Abs. 3 BetrVG "endet die vorläufige personelle Maßnahme" nach Ablauf von 2 Wochen nach Rechtskraft der Entscheidung mit dem Inhalt, dass der Zustimmungsersetzungsantrag rechtskräftig abgewiesen wird, oder mit dem Inhalt, dass die vorläufige Maßnahme offensichtlich nicht dringend erforderlich war. Von diesem Zeitpunkt an darf sie nicht mehr aufrechterhalte...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / IV. Streitwertkatalog

Rz. 50 Zur Vereinheitlichung der Streitwerte haben sich Präsidenten und Präsidentinnen der LAG im Mai 2013 auf einen bundeseinheitlichen Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit geeinigt. Bei der ersten Fassung war die Anwaltschaft nicht involviert, welches zu erheblicher Kritik geführt hat (siehe Selzer, FA 2014, 258 ff.). Nunmehr wurde der Streitwertkatalog für die...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / 1. Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Rz. 126 Für einen Arbeitnehmer, auf dessen Arbeitsverhältnis der allgemeine Kündigungsschutz anwendbar ist, der sich also darauf berufen kann, die Kündigung sei sozial ungerechtfertigt und der in einem Betrieb beschäftigt ist, in dem ein Betriebsrat besteht, kann sich ein Weiterbeschäftigungsanspruch auf betriebsverfassungsrechtlicher Grundlage ergeben. Liegen diese "Rahmenb...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Schriftführer und Geschäftsordnung

Rz. 424 Es muss ein Schriftführer bestellt werden, der die Protokollführung in der Betriebsratssitzung übernimmt. Es muss geregelt werden, wann und wie der Betriebsrat für Geschäftsleitung und Mitarbeiter erreichbar ist (z.B. Postfach, Briefkasten, Sekretärin des Betriebsrates, Büro des Betriebsratsvorsitzenden), wie die Büroorganisation ausgestaltet wird, wer bei Abwesenhei...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 5. Personelle Maßnahmen bzgl. leitender Angestellter

Rz. 1246 Nach § 105 BetrVG ist eine beabsichtigte Einstellung oder personelle Veränderung eines leitenden Angestellten (Definition in § 5 Abs. 3 BetrVG) dem Betriebsrat rechtzeitig mitzuteilen. Der Begriff der Einstellung entspricht dem des § 99 BetrVG, betrifft also Person des Bewerbers und seine künftige Funktion, Name und Vorname, Geburtsdatum und Familienstand, nicht abe...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Gegenstand der Unterrichtung und Unterlagen

Rz. 1252 Der Unternehmer hat den Wirtschaftsausschuss über alle wesentlichen wirtschaftlichen Angelegenheiten, die die Interessen der Arbeitnehmer berühren können, unaufgefordert rechtzeitig und umfassend unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten, soweit dadurch nicht die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens gefährdet werden, sowie die sich d...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Weiterführung der Geschäfte

Rz. 77 Nach § 21 S. 5 BetrVG endet die Amtszeit des Betriebsrates "in den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2" mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses des neu gewählten Betriebsrates. Nach § 22 BetrVG führt der Betriebsrat "in den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1–3 BetrVG" die Geschäfte weiter, bis der neue Betriebsrat gewählt und das Wahlergebnis dieses Betriebsrats bekannt gege...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / IV. Durchsetzung von Beschwerden einzelner Arbeitnehmer

Rz. 907 Nach § 84 BetrVG hat jeder Arbeitnehmer das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebes zu beschweren, wenn er sich vom Arbeitgeber oder von Arbeitnehmern des Betriebes benachteiligt oder ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt. Er kann hierbei ein Mitglied des Betriebsrates zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen. Es liegt i...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / I. Erleichterung der Massenentlassung durch Namensliste

Rz. 41 Der Interessenausgleich i.S.d. § 1 Abs. 5 S. 1 KSchG bzw. nach § 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 InsO erleichtert auch das Verfahren zur Erstattung einer Massenentlassungsanzeige ggü. der Agentur für Arbeit nach § 17 KSchG. Gem. § 1 Abs. 5 S. 4 KSchG für vor Verfahrenseröffnung und gem. § 125 Abs. 2 InsO für in der Insolvenz mit Namensliste aufgestellte Interessenausgleiche ent...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Zusammensetzung des Betriebsrats

Rz. 89 Nach § 15 Abs. 1 BetrVG soll sich der Betriebsrat möglichst aus Arbeitnehmern der einzelnen Organisationsbereiche und der verschiedenen Beschäftigungsarten der im Betrieb tätigen Arbeitnehmer zusammensetzen. Es handelt sich um eine bloße Ordnungsvorschrift; ein Verstoß hiergegen – wer sollte auch dafür verantwortlich sein? – hat keine Auswirkungen. Rz. 90 Durch die Bet...mehr

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§ 44 Mitwirkungsrechte des ... / B. Bedeutung

Rz. 8 Die Bedeutung der Sprecherausschüsse in der Praxis ist – von Ausnahmen abgesehen – gering. Soweit Sprecherausschüsse überhaupt gebildet werden, werden die ihnen durch das SprAuG eingeräumten Rechte vielfach nicht, nicht mit Nachdruck oder nur dann wahrgenommen, wenn deren Nichtbeachtung auch ohne Intervention des Sprecherausschusses für den Arbeitgeber mit unmittelbare...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Einrichtungen und Maßnahmen der Berufsbildung

Rz. 1080 Nach § 97 BetrVG hat der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat die Errichtung und Ausstattung betrieblicher Einrichtungen zur Berufsbildung, die Einführung betrieblicher Berufsbildungsmaßnahmen und die Teilnahme an außerbetrieblichen Berufsbildungsmaßnahmen zu beraten. Diese Vorschrift steht im Zusammenhang mit § 92 BetrVG, der die (meist vorgeschaltete) Personalplanung b...mehr

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§ 54 Beschlussverfahren / E. Betriebsratskosten

Rz. 14 Ein wichtiger und praxisrelevanter Anwendungsbereich des Beschlussverfahrens findet sich bei der Erstattung von Kosten des Betriebsrates aus Anlass seiner Amtsführung (§ 40 BetrVG). Der Betriebsrat kann als Gremium Kostenerstattungsansprüche seiner Mitglieder geltend machen (BAG v. 9.9.1975 – 1 ABR 21/74, DB 1975, 2451 = BB 1975, 1642). Der Erstattungsanspruch kann au...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / b) Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 1034 Die Vorschrift des § 78a BetrVG umfasst alle Auszubildenden, die dem amtierenden Betriebsrat, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung oder dem Seebetriebsrat angehören. Rz. 1035 Unter den Geltungsbereich des § 78a BetrVG sind all diejenigen Auszubildenden zu fassen, die aufgrund eines Ausbildungsvertrages in einem Ausbildungsberuf i.S.d. BBiG aus...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Allgemeines

Rz. 710 Der Betriebsrat kann sich sachkundiger Personen bedienen, um die Wahrnehmung seiner Aufgaben bei schwierigen Angelegenheiten zu erleichtern, z.B. bei betriebswirtschaftlichen Analysen des Geschäftsberichtes, betriebswirtschaftlichen Beurteilungen/Auswertungen bei Betriebsänderungen, bei Fragen der elektronischen Datenverarbeitung, bei arbeitswissenschaftlichen Fragen...mehr

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§ 73 Sanktionsklauseln

Rz. 1 Viele Compliance-Regelungen enthalten den Hinweis, dass im Falle pflichtwidrigen Verhaltens arbeitsrechtliche Sanktionen drohen. Insoweit kommen grundsätzlich Ermahnungen, Abmahnungen oder Kündigungen in Betracht. Überdies kann bei der Feststellung von Compliance-Verstößen aber auch an eine mögliche Versetzung des Arbeitnehmers zu denken sein oder an einen Verlust frei...mehr

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§ 16 Vertragstypen / cc) Unterrichtung des Betriebsrats

Rz. 868 Gleichwohl hat der Betriebsrat nach § 80 Abs. 2 BetrVG Anspruch auf Unterrichtung hinsichtlich der Beschäftigung von Personen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen, also auch bezüglich der Freien Mitarbeiter. Der Arbeitgeber schuldet insoweit diejenigen Angaben, die der Betriebsrat benötigt, um beurteilen zu können, ob und inwieweit Mitbestimmu...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / h) Druckkündigung

Rz. 669 Eine als Kündigungsgrund angeführte Drucksituation ist zunächst nach ihrer Hauptstörquelle zu untersuchen und als verhaltens-, personen- oder betriebsbedingter Kündigungsgrund zu prüfen (BAG v. 19.6.1986, BB 1986, 2271 = DB 1986, 2498; BAG v. 31.1.1996, DB 1996, 990 = NZA 1996, 581; vgl. zur Druckkündigung auch Rdn 501 f. und § 29 Rdn 211). Ist eine Druckkündigung ni...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / f) Verfahrensrecht

Rz. 1056 Beruft sich der Arbeitgeber auf die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung, sind seine Anträge nach § 78a Abs. 4 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 BetrVG im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren zu verfolgen. Rz. 1057 Ist im Fall der Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses über einen Feststellungsantrag des Arbeitgebers gem. § 78a Abs. 4 S. 1 Nr. 1 BetrVG noch nicht recht...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Sicherung der Mitbestimmungsrechte

Rz. 1319 Zwar kann der Betriebsrat im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren seine Unterrichtungsrechte geltend machen, praktisch wird dies aber regelmäßig nicht rechtzeitig funktionieren, sodass der Betriebsrat i.d.R. im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens vorgeht. Die Vollstreckung erfolgt nach § 888 ZPO (Fitting, BetrVG § 111 Rn 141). Auch wenn die Frage, ob der ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Unterlassungsanspruch

Rz. 1223 Der Betriebsrat kann bei wiederholten Verstößen des Arbeitgebers gegen seine Pflichten nach § 99 BetrVG den Unterlassungsanspruch nach § 23 Abs. 3 BetrVG ggü. dem Arbeitgeber stellen. Ein solcher Anspruch setzt kein aktuelles Einstellungsverfahren, sondern nur einen begangenen – groben – Verstoß und die Möglichkeit einer Wiederholung voraus (BAG v. 17.3.1987 – 1 ABR...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Wählbarkeit

Rz. 149 Für das passive Wahlrecht muss hinzukommen, dass die wahlberechtigten Arbeitnehmer am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben (also am letzten Wahltag 18. Geburtstag feiern) und dass sie am Wahltag (h.M.: letzten Wahltag) mindestens sechs Monate dem Betrieb angehört haben (§ 8 Abs. 1 BetrVG). Der letzte Wahltag selbst zählt hierbei nicht, der erste Tag des Beschäf...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / 2. Entbindung von der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung

Rz. 134 Das ArbG kann den Arbeitgeber auf dessen Antrag durch einstweilige Verfügung von der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung in den folgenden drei Fällen entbinden (§ 102 Abs. 5 S. 2 BetrVG):mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 2. Umfang des Mitbestimmungsrechts

Rz. 626 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates beziehen sich zunächst einmal nur auf Angelegenheiten mit kollektivem Bezug. Die Vereinbarung einer echten Individualzusage, d.h. einer Regelung im Einzelfall, unterliegt daher nie dem gesetzlich zwingenden Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. Rz. 627 Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates finden ferner ihre Grenzen dort, wo...mehr

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§ 29 Kündigung / 7. Weiterbeschäftigungsanspruch

Rz. 145 Hat der Betriebsrat einer ordentlichen Kündigung frist- und ordnungsgemäß widersprochen, und hat der Arbeitnehmer nach dem KSchG Klage auf Feststellung erhoben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, muss der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers diesen nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstre...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Verlangen der Kündigung oder Versetzung

Rz. 1240 Liegen die oben genannten Voraussetzungen vor, so kann der Betriebsrat – nach Fassung eines ordnungsgemäßen Beschlusses – Kündigung oder Versetzung verlangen. Welche dieser Maßnahmen er verlangt, hat er nach billigem Ermessen zu beschließen. Ein Verlangen auf "Entlassung" ist auf den Ausspruch einer ordentlichen Kündigung gerichtet. Eine Entfernung nur aus dem Betri...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Durchführung der Betriebsversammlung

Rz. 734 Der Betriebsrat muss Rz. 735 Der Arbeitgeber ist verpflichtet,mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / IV. Vergütungsansprüche der Beschäftigten

Rz. 747 Der Arbeitgeber hat die Zeit der Teilnahme an Betriebsversammlungen einschließlich der zusätzlichen Wegezeiten gem. § 44 Abs. 1 S. 2 BetrVG wie Arbeitszeit zu vergüten. Die Ansprüche der Betriebsversammlungsteilnehmer auf Arbeitsentgelt sind im Urteilsverfahren zu verfolgen (BAG v. 1.10.1974 – 1 AZR 394/73, juris). Rz. 748 Die Vergütungspflicht gilt grds. nur für ordn...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 5. Besonderheiten bei Ersatzmitgliedern

Rz. 370 Der Kündigungsschutz nach § 103 BetrVG steht den Ersatzmitgliedern des Betriebsrates nur zu, wenn und solange sie in den Betriebsrat nachgerückt sind. Für die Frage, ob der Schutz nach § 103 Abs. 1 BetrVG gegeben ist – also die Zustimmung des Betriebsrats oder deren Ersetzung erforderlich ist –, ist auf den Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung abzustellen (BAG v. 27.9...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Änderungskündigung und Durchführung

Rz. 832 Die Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung erfasst nicht Verletzungen von Mitbestimmungsrechten, die im Zusammenhang mit Kündigungen begangen werden. Insoweit stellt § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG eine abschließende Regelung dar. Zwar ist bei einer Änderungskündigung, die gleichzeitig die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes beinhaltet, der Betriebsrat (neben der Anhörung...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ee) Gerichtliche Anfechtung des Sozialplans

Rz. 1382 Der Spruch der Einigungsstelle über den Sozialplan kann im Fall einer gerügten Überschreitung der Grenzen ihres Ermessens aus § 112 Abs. 5 BetrVG binnen zwei Wochen vom Arbeitgeber oder Betriebsrat beim ArbG angefochten werden gem. § 76 Abs. 5 S. 4 BetrVG. Die Frist zur Geltendmachung der Überschreitung des Ermessens stellt eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Ausschreibung von Arbeitsplätzen

Rz. 1049 Nach § 93 BetrVG kann der Betriebsrat verlangen, dass Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, allgemein oder für bestimmte Arten von Tätigkeiten vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebes ausgeschrieben werden. Der Betriebsrat kann auch anregen, dass die Arbeitsplätze als Teilzeitarbeitsplätze ausgeschrieben werden, wenn die betreffenden Arbeitsplätze sich hierfü...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ee) Bestellung des Wahlvorstands

Rz. 78 In den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1–3 BetrVG hat der noch im Amt befindliche bzw. nach § 22 BetrVG die Geschäfte führende Betriebsrat unverzüglich dadurch Neuwahlen einzuleiten, dass er einen Wahlvorstand bestellt. Kommt der Betriebsrat dieser Pflicht nicht nach, kann nach § 16 Abs. 2 und 3 BetrVG analog der Wahlvorstand auf Antrag durch das ArbG oder den Gesamtbetrie...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / e) Streit über die Unterrichtungspflicht

Rz. 1259 Auf seinen monatlichen Sitzungen (§ 108 Abs. 1 BetrVG) hat der Wirtschaftsausschuss die Aufgaben, den Unternehmer zu beraten (BAG v. 20.11.1984, NZA 1985, 432 = DB 1985, 924 = BB 1985, 927) und anschließend den Betriebsrat vom Ergebnis zu unterrichten. Bestehen zwischen Unternehmer und Betriebsrat Meinungsverschiedenheiten über das Ausmaß der dem Wirtschaftsausschus...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Allgemeines

Rz. 1073 Die §§ 96 bis 98 BetrVG betreffen die Berufsbildung, der wegen der ständigen technischen und wirtschaftlichen Fortentwicklung sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber eine wichtige Bedeutung zukommt. Zweck der Vorschrift des § 96 BetrVG ist es, Arbeitgeber und Betriebsrat in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen zur Förderung der Berufsbildung anzuhalte...mehr

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§ 1 Personalplanung

Rz. 1 Eines der maßgeblichen Kriterien des dauerhaften wirtschaftlichen Erfolges eines Unternehmens oder eines Betriebes ist eine insb. zukunfts- und bedarfsorientierte Personalplanung. Das BAG versteht unter dem Begriff der Personalplanung jede Planung, die sich auf den gegenwärtigen und zukünftigen Personalbedarf in quantitativer und qualitativer Hinsicht auswirkt (vgl. BA...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Gemeinsamer Betrieb und Gesamtbetriebsrat

Rz. 757 Problematisch ist die Beteiligung eines sog. "Gemeinschaftsbetriebes" am Gesamtbetriebsrat. Ein gemeinsamer Betrieb liegt dann vor, wenn sich zwei rechtlich selbstständige Unternehmen zur Führung eines organisatorisch einheitlichen Betriebes zusammengetan haben (hierzu vgl. Rdn 28 ff.). Die Arbeitnehmer bleiben in diesem Fall Beschäftigte ihrer jeweiligen Arbeitgeber...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Erforderlichkeit

Rz. 678 Das BAG beurteilt die Erstattungsfähigkeit von Kosten für die Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten ausschließlich nach § 40 Abs. 1 BetrVG: Nötig ist immer die Erforderlichkeit der verursachten Kosten. Deshalb besteht die Erstattungspflicht unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, wenn es sich um eine betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeit handelt. Es muss all...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Vorschlagsrecht der Arbeitnehmer

Rz. 467 Nach dem 2001 neu eingefügten § 86a BetrVG hat jeder Arbeitnehmer das Recht, dem Betriebsrat Themen zur Beratung vorzuschlagen. Wird ein Vorschlag von mindestens 5 % der Arbeitnehmer des Betriebes unterstützt, hat der Betriebsrat diesen Vorschlag innerhalb von 2 Monaten auf die Tagesordnung einer Betriebsratssitzung zu setzen. Die Vorschrift soll die Beteiligung der ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Erforderliche Betriebsratstätigkeit

Rz. 843 Die in § 80 Abs. 1 BetrVG ausdrücklich genannten Aufgaben spielen insb. eine Rolle zur Begründung von Informationspflichten des Arbeitgebers ggü. dem Betriebsrat nach § 80 Abs. 2 BetrVG, zum Anspruch auf Hinzuziehung von sachkundigen Arbeitnehmern (seit 1.4.2017 § 80 Abs. 2 S. 4 BetrVG) sowie zum Anspruch auf Einschaltung von Sachverständigen (§ 80 Abs. 3 BetrVG). Da...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Mehrheitswahl und Verhältniswahl

Rz. 544 Die Wahl der freizustellenden Mitglieder erfolgt durch Mehrheitswahl, wenn nur ein Mitglied freizustellen ist (§ 38 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 BetrVG). Nach ausdrücklicher gesetzlicher Regelung ist in diesem Fall die "einfache Stimmenmehrheit" ausreichend, eine absolute Mehrheit oder die Stimmen der Mehrheit der Anwesenden (§ 33 BetrVG) also nicht erforderlich. Rz. 545 Ansonst...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Bestellung durch den Betriebsrat

Rz. 98 Nach § 16 Abs. 1 BetrVG hat ein bestehender Betriebsrat spätestens 10 Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit den Wahlvorstand zu bestellen. Hat er dies versäumt, sodass 8 Wochen vor Ablauf der Amtszeit kein Wahlvorstand bestellt ist, bestellt ihn das ArbG auf Antrag von drei wahlberechtigten Arbeitnehmern oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft (§ 16 Abs. 2 BetrVG) ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Teil-Schlüssigkeit

Rz. 1180 Das Gesetz regelt in § 99 Abs. 2 BetrVG sechs Verweigerungsgründe des Betriebsrates ("kann verweigern, wenn …"). Dies ist so zu verstehen, dass eine Verweigerung des Betriebsrates nur dann rechtlich beachtlich ist, wenn er sich in seinem Verweigerungsschreiben auf mindestens einen dieser sechs Gründe bezogen hat. Die Verweigerungsgründe sindmehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

Rz. 26 Normalerweise führt ein Unternehmen einen oder mehrere Betriebe. Denkbar ist jedoch auch, dass zwei oder mehrere Unternehmen einen oder mehrere Betriebe gemeinsam führen. Diese Rechtsfigur des "Gemeinsamen Betriebes" hat der Gesetzgeber im BetrVG 2001 anerkannt (§ 1 Abs. 2 BetrVG). Wenn sich Unternehmen die Führung eines Betriebes als gemeinsamen Betrieb vereinbaren, ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / cc) Beurteilungszeitpunkt und Erledigung des Verfahrens

Rz. 1194 Die Gestaltungsentscheidung des Gerichtes hat zum Inhalt, ob die beabsichtigte personelle Maßnahme in Angesicht der vorgebrachten Verweigerungsgründe des Betriebsrates gegenwärtig und künftig zulässig ist. Verfahrensgegenstand ist daher nicht, ob die Maßnahme im Zeitpunkt der Antragstellung zulässig war. Die Entscheidung ist daher nach Maßgabe derjenigen Rechtslage ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / e) Entgegennahme von Anregungen

Rz. 861 § 80 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ergänzt die Regelung der Nr. 2 und stellt klar, dass der Betriebsrat auch Mittler sein soll zwischen Wünschen und Anregungen aus der Belegschaft und der Geschäftsleitung. Der Betriebsrat braucht Begehren aus der Belegschaft nicht unbesehen zum eigenen Anliegen zu machen, sondern nur "falls sie ihm berechtigt erscheinen". Er hat sich aber mit ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / VIII. Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers

Rz. 1467 Entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung (BAG v. 22.7.1980 – 6 ABR 5/78, juris; BAG v. 12.6.1986 – 6 ABR 67/84, juris) hat das BAG im Beschl. v. 17.3.2010 (7 ABR 95/08, juris) entschieden, dass dem Arbeitgeber ggü. dem Betriebsrat generell kein Unterlassungsanspruch zustehe. Das BAG begründet dies mit der Konzeption des Gesetzes, welches in § 23 Abs. 3 BetrVG Unter...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Allgemeines

Rz. 1098 Nach § 99 BetrVG hat der Betriebsrat mitzubestimmen bei jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung. Das Mitbestimmungsrecht ist dabei als "qualifiziertes Zustimmungsverweigerungsrecht" konstruiert, d.h.mehr