Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1.5 Zweckgesellschaften, gemeinschaftlich geführte und assoziierte Unternehmen

Tz. 83 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Auch Zweckgesellschaften können nach dem Gesetzeswortlaut zwar in den Anwendungsbereich der Zinsschranke einbezogen werden, wenn für sie ein Control-Verhältnis besteht (s IFRS 10 bzw IAS 27 iVm SIC 12.8). Die amtl Ges-Begr (s BT-Drs 16/4841, 50) nimmt jedoch bestimmte Zweckgesellschaften von der Zinsschranke aus, deren Unternehmensgegenstand ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1.7 Organschaft

Tz. 88 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Da die in einen Organkreis eingebundenen Gesellschaften einen einheitlichen Betrieb bilden, liegt ein Konzern nicht vor, wenn außerhalb des Organkreises ein weiterer konzernzugehöriger Betrieb nicht vorhanden ist (s Schr des BMF v 04.07.2008, BStBl I 2008, 718, Rn 65; s Förster, in Gosch, 2. Aufl, Exkurs § 4h EStG, Rn 177; zum Thema auch s He...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.2.3 Vergleichsgröße 2: Die die Zinserträge übersteigenden Zinsaufwendungen

Tz. 169 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Wie bereits erwähnt (s Tz 163, s Tz 167), entspr die Vergleichsgröße 2 dem gesamten während des Wj angefallenen Nettozinsaufwand des jeweiligen Rechtsträgers. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Vergütungen für Gesellschafter-FK (an konzerninterne oder konzernexterne, an wes oder an nicht wes beteiligte Gesellschafter), um Vergütungen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.4 Rechtsfolgen des § 8a Abs 3 KStG

Tz. 174 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Wenn die in § 8a Abs 3 KStG genannten Zusatzvoraussetzungen nicht vorliegen (dh wenn die maßgeblichen Vergütungen für Gesellschafter-FK bei einem zum Konzern gehörenden Rechtsträger mehr als 10 % des Nettozinsaufwands insges betragen), kann kein konzernzugehöriger Rechtsträger die in § 4h Abs 2 S 1 Buchst c EStG geregelte Escapeklausel in An...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2.1 Besteuerungsrecht an einem Wirtschaftsgut

Tz. 317 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Das dt Besteuerungsrecht muss hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung oder Nutzung eines WG bestehen. Eine St-Entstrickung kann nur bezogen auf WG eintreten. Dabei ist der Tatbestand objektbezogen (Besteuerungsrecht an einem WG) und subjektbezogen (Besteuerungsrecht bei der Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse) ausgestaltet. Tz. 31...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Veranlagungsverfahren

Rz. 625 [Autor/Stand] Verhältnis zu § 50d Abs. 3 EStG. Die Regelung des § 50d Abs. 3 EStG ist grundsätzlich auch im Veranlagungsverfahren anzuwenden, auch wenn dies praktisch der Ausnahmefall sein dürfte (vgl. Rz. 113 ff.). S. zu zeitlichen Vorgaben Rz. 610.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Regelungsstruktur und Rechtsfolge

„ [2] Satz 1 findet keine Anwendung, ...” Rz. 501 [Autor/Stand] Regelungsstruktur. Satz 2 ist als Ausnahmeregelung zu Satz 1 konzipiert und schließt bei Vorliegen seiner Tatbestandsvoraussetzungen die Anwendung des Satzes 1 aus. Das bedeutet, dass die Anwendung von Satz 1 unter dem Vorbehalt steht, dass die Tatbestandsvoraussetzungen des Satzes 2 nicht erfüllt sind. Dabei ent...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Allgemeines

Tz. 360 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Soweit das Besteuerungsrecht der B-Rep hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung oder Nutzung eines WG ausgeschlossen oder beschr wird, gilt das WG als zum gW veräußert oder überlassen. Bei Überführung von WG kann auf Antrag ein AP nach § 4g EStG gebildet werden, mittels dessen eine zeitlich gestreckte Besteuerung des fiktiven VG erfolgt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.3.3 Entsprechende Geltung des § 8a Abs 3 KStG

Tz. 200 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 § 8a Abs 3 KStG nennt für konzernzugehörige Kö (dazu s Tz 77 ff) als Zusatzvoraussetzung für die Anwendung der Escapeklausel, dass die von irgendeiner konzernzugehörigen Gesellschaft an nicht konzernzugehörige wes beteiligte AE (oder an diesen nahe stehende Personen iSd § 1 Abs 2 AStG oder an Dritte, die auf die genannten AE bzw auf die nahe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Verhältnis zum Europarecht

Tz. 31 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Zu berücksichtigen sind die Niederlassungsfreiheit des Art 49 AEUV (Art 43 EGV) sowie die Kap-Verkehrsfreiheit gem Art 63 AEUV (Art 56 EGV). In der Lit wird die Auff vertreten, die Zinsschranke verstoße gegen diese Grundfreiheiten (zB s Körner, Ubg 2011, 610, 616; s Homburg, FR 2007, 717, 723; s Musil/Volmering, DB 2008, 12, 15ff; s Knopf/Br...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.7 Verhältnis zu § 90 Abs 3 AO

Tz. 29 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 90 Abs 3 AO ist nach seinem Wortlaut auch in den Fällen des § 8a KStG iVm § 4h EStG anwendbar. Eine vergleichbare Frage stellte sich iRd Anwendung des § 8a KStG aF. Nach Ansicht von Körner (IStR 2004, 217, 229) stellte § 8a KStG aF eine den § 90 Abs 3 AO verdrängende Spezialregelung dar. Prinz (FR 2004, 1249, 1253) ging davon aus, dass § 8...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3.2 Zinserträge

Tz. 225 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Zinserträge sind Erträge aus Kap-Forderungen aller Art, die den maßgeblichen Gewinn erhöht haben, wenn die Rückzahlung des Kap und ein Entgelt für die Überlassung der Kap-Forderung zugesagt oder gewährt worden sind, auch wenn die Höhe des Entgelts von einem ungewissen Ereignis abhängt. Spiegelbildlich handelt es sich bei den Zinserträgen des...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.5.3 Korrekturen am Konzernabschluss

Tz. 149 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Korrekturen am Konzernabschluss soll es nach der Ges-Begr nur an einigen Stellen geben, sodass der Konzernabschluss ansonsten unverändert verwendet werden kann: nämlich für gemeinschaftlich geführte Unternehmen und für Verbriefungszweckgesellschaften (s BR-Drs 220/07, 79). Betroffen von dem Konsolidierungsverbot für gemeinschaftlich geführte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2 Verstärkung des Besteuerungsrechts bei WG des BV (§ 12 Abs 1 S 3 und Verstärkungs-Einlage)

Tz. 381 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Als eine Folge von Art 5 Abs 5 ATAD-RL (s BT-Drs 19/28652, 33, 45), der eine Wertverknüpfung bei Entstrickungsbesteuerung vorsieht, wurde durch das ATADUmsG für nach dem 31.12.2019 endende WJ (§ 34 Abs 6d S 1 KStG) mit § 12 Abs 1 S 3 KStG auch eine Verstärkung-Einlage geregelt. Zu einer Verstärkung des dt Besteuerungsrechts kommt es, wenn e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 4.3 Veräußerungs- und Aufgabegewinne bei Mitunternehmerschaften (§ 7 S. 2 GewStG)

Rz. 100 Der Gewinn aus der Veräußerung oder Aufgabe einer Beteiligung an einer Personengesellschaft i. S. d. §§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 bzw. 16 Abs. 3 S. 1 EStG unterliegt grundsätzlich nicht der GewSt.[1] Ein solcher Veräußerungsgewinn rechnet auch dann nicht zum Gewerbeertrag, wenn die Beteiligung zum Betriebsvermögen eines anderen gewerblichen Betriebs gehört. Für die Begrif...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 74 [Autor/Stand] Persönlicher Anwendungsbereich. Persönlich anwendbar ist § 50d Abs. 3 EStG auf (inländische und ausländische) Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Das sind alle Rechtsträger, die (abstrakt) Körperschaftsteuersubjekt sein können (ausf. dazu Rz. 99 ff.). Auf eine unbeschränkte oder beschränkte Körperschaftsteuerpflicht kommt es nicht ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2.1 Allgemeines

Tz. 514 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Für die Ermittlung des Verlegungsgewinns gelten gem § 12 Abs 3 KStG die Vorschriften des § 11 KStG entspr. Es sind in einem Bestandsvergleich eigener Art das Verlegungs-Endvermögen und das Verlegungs-Anfangsvermögen gegenüberzustellen. Im Gegensatz zur Abwicklung iSd § 11 KStG gibt es bei der Schlussbesteuerung nach § 12 Abs 3 KStG keinen s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Verhältnis zu § 42 AO

Tz. 23 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Fraglich ist, ob § 42 AO neben § 4h EStG iVm § 8a KStG angewendet werden kann. UE bleibt § 42 AO weiterhin neben den Regelungen zur Zinsschranke zu beachten (glA s Hick, in H/H/R, § 4h EStG Rn 14 und s Förster, in Gosch, 4. Aufl, § 8a Rn 39; aA s Schmidt-Fehrenbacher, Ubg 2008, 469, 470). Mattern (in Sch/F, § 8a KStG Rn 31); Stangl (in R/H/N...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.3.2 Entsprechende Geltung des § 8a Abs 2 KStG

Tz. 198 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 § 8a Abs 2 KStG nennt für nicht konzernzugehörige Kö (s Tz 77 ff) als Zusatzvoraussetzung für die Nichtanwendung der Zinsschranken-Grundregel, dass die an wes beteiligte Gesellschafter der Kö (oder diesen nahe stehende Personen iSd § 1 Abs 2 AStG oder an rückgriffsgesicherte Dritte) gezahlten FK-Vergütungen nicht mehr als 10 % des Nettozinsa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 Verhältnis zum Außensteuerrecht

Tz. 24 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Eine Konkurrenz zum AStG ist denkbar, wenn die Refinanzierung über eine ausl Pers erfolgt, die einem inl AE nahe steht. Diese Fälle können sowohl zur Anwendung der Zinsschranke als auch zu einer Korrektur nach § 1 Abs 1 AStG führen. Die nach § 1 Abs 1 AStG hinzugerechneten Beträge sind uE als Zinsertrag iSd § 4h EStG zu qualifizieren (s Matt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5.1.3 Art 12 bis 14 FRL

Tz. 47 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die unter den Anwendungsbereich der FRL (Art 1 Buchst b FRL) fallende Verlegung des statutarischen Sitzes einer SE oder einer SCE unterliegt ebenfalls dem Regelungsbereich des § 12 Abs 1 KStG. Für das Verhältnis des § 12 Abs 1 KStG zur FRL ist zwischen der Gesellschafts- und der Gesellschafterebene zu unterscheiden. Tz. 48 Stand: EL 105 – ET:...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zusatzversorgung des öffent... / 6.2 Rechtliche Grundlagen der staatlichen Förderung nach dem AVmG

Die steuerliche Förderung durch Sonderausgabenabzug bzw. durch Zulagen gilt für Altersvorsorgebeiträge i. S. d. § 82 EStG. Altersvorsorgebeiträge nach § 82 Abs. 1 EStG sind die Beiträge, die auf einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag eingezahlt werden. Dies ist der Bereich der privaten Altersvorsorge, der hier im Rahmen der freiwilligen Versicherung nicht zur Debatte ste...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zusatzversorgung des öffent... / 4.3.1.1 Verteil- oder Aufzehrmodell

Die Steuerfreiheit der Umlage kann im Rahmen der Lohnabrechnung sowohl im Wege eines Verteilmodells als auch als sog. Aufzehrmodell berücksichtigt werden. a) Beim Verteilmodell wird der steuerfreie Betrag in gleichen Monatsraten auf die zur Verfügung stehenden Monate verteilt. Damit sind jeden Monat grundsätzlich die ersten (2.538 : 12 =) 211,50 EUR (Wert für 2022) der Umlage...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 8 Beteiligungserträge (§ 7 S. 4 GewStG)

Rz. 121 § 7 S. 4 GewStG regelt Zweifelsfragen hinsichtlich der Anwendung von §§ 3 Nr. 40 und 3c Abs. 2 EStG sowie § 8b KStG. Bei Mitunternehmerschaften sind §§ 3 Nr. 40 und 3c Abs. 2 EStG anwendbar, soweit natürliche Personen unmittelbar oder mittelbar über eine oder mehrere Personengesellschaften beteiligt sind. Soweit an Mitunternehmerschaften keine natürlichen Personen – ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.2.2 Vergleichsgröße 1: Vergütungen für Gesellschafterfremdkapital

Tz. 165 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 § 8a Abs 3 S 1 KStG ist nur für Zinsaufwendungen auf konzernexterne Gesellschafterfremdfinanzierungen anzuwenden. Das sind Fremdfinanzierungen, die im vollkonsolidierten Konzernabschluss nach § 4h Abs 2 S 1 Buchst c EStG ausgewiesen sind und im Falle einer Finanzierung durch einen Dritten einen Rückgriff gegen einen nicht zum Konzern gehören...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.1 Allgemeines

Tz. 159 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 8a Abs 3 KStG nennt Zusatzvoraussetzungen für die Anwendung der Escapeklausel iSd § 4h Abs 2 S 1 Buchst c EStG. Sie kann nur in Anspruch genommen werden, wenn (s Köhler, DStR 2007, 599): die Kö, der Organkreis bzw die konzernzugehörige MU-Schaft (Kö umfasst ebenfalls eine optierende Gesellschaft iSd § 1a KStG (s Tz 4) für alle weltweiten ko...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht

Tz. 22 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Wie bereits ausgeführt (s Tz 12), werden Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke vorgebracht. Tatbestand und Rechtsfolge müssen sich aus einer Rechtsnorm klar und bestimmt ergeben (Gebot der Ges-Bestimmtheit). Insoweit werden Zweifel zB hinsichtlich des Konzernbegriffs erhoben (s Homburg, FR 2007, 717, 726; s Töben/Fischer, U...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1.1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Materieller Kern der Regelung des durch das Ges über stliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften (SEStEG) v 07.12.2006 (BGBl I 2006, 2872, berichtigt BGBl I 2007, 68; BStBl I 2007, 4) neugefassten § 12 KStG ist die Sicherstellung des St-Aufkommens bei Ausschluss oder Be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.3 Finale Entnahmetheorie und Kapitalgesellschaften

Tz. 218 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Unklar ist, inwieweit die bisherige Rspr des BFH zur finalen Entnahmetheorie mit der Rspr des BFH vereinbar ist, dass eine Kap-Ges keine außerbetriebliche Sphäre haben könne (grds s Urt des BFH v 04.12.1996, BFH/NV 1997, 190). Tz. 219 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Unzutr ist uE dabei die pauschale Aussage, dass die finale Entnahmetheorie bei Kap-...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zusatzversorgung des öffent... / 4.2.1 Abrechnungsverband Ost

In dem seit 1997 bestehenden Abrechnungsverband Ost ist das Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben bzw. zwischen vorhandenem Vermögen und Leistungsansprüchen und Anwartschaften wesentlich günstiger als im Abrechnungsverband West. Der Umlagesatz liegt bei 1 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Sanierungsgelder werden im Abrechnungsverband Ost nicht erhoben. Bis 31.1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeines

Rz. 73 [Autor/Stand] Allgemeines. Der Begriff des Anwendungsbereichs meint eine (typisierende) Ermittlung und Abgrenzung der Sachverhalte, auf die eine Norm (hier § 50d Abs. 3 EStG) abstrakt anwendbar ist. Der Begriff des Geltungsbereichs betrifft hingegen die Reichweite der Verbindlichkeit einer Norm, die sich aus der Gesetzgebungshoheit ergibt und sich auf das Gebiet der B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1.3 Betriebsaufspaltung

Tz. 81 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Auch der Fall einer Betriebsaufspaltung allein führt nicht dazu, dass ein Konzern vorliegt. Das ergibt sich aus der Ges-Begr (s BT-Drs 16/4841, 50; ebenfalls hierzu s Grotherr, IWB Gr 3 F 3, 1489, 1500). Nach Auff von Weber-Grellet (DStR 2009, 557, 558) ergibt sich dies daraus, dass ein einheitliches Unternehmen vorliegt. Die Betriebsaufspalt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4 Schädliche Gesellschafterfremdfinanzierung (§ 8a Abs 2 KStG)

4.3.4.1 Allgemeines Tz. 101 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Für nicht zu einem Konzern gehörige Kö sieht § 8a Abs 2 KStG die Nichtanwendbarkeit der Ausnahmeregelung des § 4h Abs 2 S 1 Buchst b EStG vor, wenn ein wes beteiligter AE, eine diesem nahe stehende Pers oder ein rückgriffsberechtigter Dritter der Kö FK zur Verfügung stellt und mehr als 10 % des Nettozinsaufwands der Kö al...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3 Zinsbegriff

5.2.3.1 Zinsaufwendungen Tz. 218 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Zinsaufwendungen sind lt Gesetz die für die Überlassung des FK im og Sinne gezahlten Vergütungen (grundlegend zum Zinsbegriff iSd Zinsschranke s Häuselmann, FR 2009, 401ff und FR 2009, 506ff). Dabei ist der Zinsbegriff der Zinsschranke nach Verw-Auff nicht zwingend deckungsgleich mit dem in § 20 Abs 1 Nr 7 EStG. Insow...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.2 Beschränkte Steuerpflicht

Tz. 215 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Der Betriebsbegriff des Entnahmetatbestands iSd § 4 Abs 1 S 2 EStG wird bei beschr Stpfl durch den Umfang der StPflicht in § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG beschr. Die Eink-Ermittlungsvorschriften beziehen sich bei beschr Stpfl nur auf die inl stbaren Eink (s Urt des BFH v 17.12.1997, BStBl II 1998, 260). Dies bedeutet nicht, dass die "inl Betr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht

Tz. 35 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Gelegentlich werden gegen die Entstrickungsbesteuerung verfassungsrechtliche Bedenken hervorgebracht (s ausführlich, die Verfassungskonformität begründend Müller, Die Besteuerung stiller Reserven bei Ausl-Bezug im Spannungsfeld zwischen Verfassung, Abkommens- und Europarecht, (Diss), Baden-Baden 2012; hierzu s auch Oppel, ISR 2016, 298, 302;...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.4 Sicherstellung der Besteuerung der stillen Reserven

Tz. 221 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Die bisherige Rspr des BFH zur Überführung von WG basierte auf der Annahme, dass die spätere Erfassung der in dem WG ruhenden stillen Reserven bei Überführung in eine DBA-Freistellungs-BetrSt nicht mehr möglich sei (zur Rspr im Einzelnen s Tz 203ff). Bemerkenswert an den Entscheidungen des BFH, soweit die Überführung in ausl BetrSt betroffen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Allgemeines

Rz. 344 [Autor/Stand] Systematik. Es stellt sich die Frage, ob neben den aus § 50d Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Halbs. 2 EStG abzuleitenden (Negativ-)Anforderungen noch weitere Kriterien erfüllt werden müssen, damit eine Tätigkeit als Wirtschaftstätigkeit i.S.d. § 50d Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EStG qualifiziert. Diese Frage hängt mit derjenigen zusammen, ob Nr. 2 Halbs. 2 die Voraussetzung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1 Fortentwicklung der finalen Entnahmetheorie durch den BFH

Tz. 226 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Mit Urt des BFH v 17.07.2008, I R 77/06 (BStBl II 2009, 464; Nichtanwendungserl s BMF-Schr v 20.05.2009, BStBl I 2009, 671); v 28.10.2009, I R 99/08 (IStR 2010, 98) und v 28.10.2009, I R 28/08 (IStR 2010, 103), hat der I. Senat seine bisherige langjährige Rspr zur sog finalen Entnahmetheorie (s Tz 2) "aufgegeben". Tz. 227 Stand: EL 83 – ET: 0...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Allgemeines

Tz. 21 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Sowohl im nationalen wie im internationalen Zivil- und HR bestehen grds keine Vorgaben, in welcher Höhe ein betriebliches Engagement mit EK oder FK auszustatten ist. Verbindliche Regeln sind nur insoweit beachtlich, als rechtsformspezifisch ein Mindest-EK vorausgesetzt wird (zB in D bei der GmbH [Ausnahme: Unternehmergesellschaft iSd § 5a Gm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Organschaft

Tz. 249 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Bei einer OG können ein eigener EBITDA- und Zinsvortrag während der Organschaft nicht entstehen, denn § 4h EStG ist wegen § 15 S 1 Nr 3 S 1 KStG auf die OG nicht anzuwenden (s Tz 53 ff und s § 15 KStG Tz 87; weiter s Herzig/Liekenbrock, DB 2007, 2387, 2390ff; s Bohn/Loose, DStR 2011, 1009, 1011; und s Schr des BMF v 04.07.2008, BStBl I 2008...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1 Konzernbegriff

4.3.1.1 Allgemeines Tz. 77 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Nach § 4h Abs 2 S 1 Buchst b EStG gilt die Zinsschranken-Grundregel nicht, wenn der Betrieb nicht oder nur anteilmäßig zu einem Konzern gehört. Der vom Gesetz benutzte Konzernbegriff ist dabei mehrstufig (ebenfalls s Schr des BMF v 04.07.2008, BStBl I 2008, 718, Rn 59 ff).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.3.4 Verhältnis zum AEUV und zur ATAD-RL

Tz. 610a Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Zu den europarechtlichen Aspekten hinsichtlich der Entstrickungsbesteuerung insges s Tz 37ff und 46bff.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.2 Schädliche Vergütungen auf Gesellschafter-Fremdkapital

4.4.3.2.1 Allgemeines Tz. 162 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Zur besseren Handhabung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 8a Abs 3 KStG ist die Bildung von Vergleichsgrößen sinnvoll: Eine Konzerngesellschaft kann sich nur dann durch einen EK-Test iSd § 4h Abs 2 S 1 Buchst c EStG von der Anwendung der Zinsschranken-Grundregel (s § 4h Abs 1 EStG, s Tz 41 ff) befreien, wenn bei kein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.3 Rechtsfolgen des § 12 Abs 2 S 1 KStG

Tz. 407 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Bei einem mit einer Verschmelzung iSd § 2 UmwG vergleichbaren Umwandlungsvorgang sind die übergehenden WG abweichend von § 12 Abs 1 KStG (str, ob die Fälle des Rechtsträgerwechsels von § 12 Abs 1 KStG erfasst sind; s Tz 334) mit dem Bw anzusetzen, soweit sichergestellt ist, dass sie später bei der übernehmenden Kö der Besteuerung mit KSt unt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3 Escapeklausel und Gesellschafterfremdfinanzierung (§ 8a Abs 3 KStG)

4.4.3.1 Allgemeines Tz. 159 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 8a Abs 3 KStG nennt Zusatzvoraussetzungen für die Anwendung der Escapeklausel iSd § 4h Abs 2 S 1 Buchst c EStG. Sie kann nur in Anspruch genommen werden, wenn (s Köhler, DStR 2007, 599): die Kö, der Organkreis bzw die konzernzugehörige MU-Schaft (Kö umfasst ebenfalls eine optierende Gesellschaft iSd § 1a KStG (s Tz 4) für...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.6.1 § 12 Abs 1 KStG (Art 7 OECD-MA)

Tz. 52 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Nach der hier vertretenen Auff handelt es sich bei § 12 Abs 1 KStG um eine Gewinnermittlungsvorschrift, die innerhalb der St-Bil (1. Stufe der Gewinnermittlung) zur Anwendung gelangt (s Tz 29). Im Zusammenhang mit dem eigentlichen Regelungsziel – Sicherstellung der Besteuerung der stillen Reserven – stellt sich daher im grenzüberschreitenden...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1 Verhältnis zu den Doppelbesteuerungsabkommen

Tz. 30 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Nach Art 7 OECD-MA sollen Unternehmensgewinne dort besteuert werden, wo sie erwirtschaftet werden, dh im BetrSt-Staat. Dagegen sieht Art 11 OECD-MA eine Besteuerung für Zinsen im Ansässigkeitsstaat des FK-Gebers vor. Durch Art 9 OECD-MA wird den Vertragsstaaten die Berechtigung zur Gewinnberichtigung bei verbundenen Unternehmen (Verhältnis M...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / k) Sonderfall: Vermögensverwaltende Holding, Kapitalanlagegesellschaften, Investmentfonds

Rz. 468 [Autor/Stand] Begriff. Unter einer vermögensverwaltenden Holding soll hier eine solche Körperschaft verstanden werden, die Wirtschaftsgüter erwirbt und sich auf die Verwaltung dieser Wirtschaftsgüter beschränkt. Im Rahmen dieser Vermögensverwaltung werden nun abzugsteuerpflichtige Einkünfte (z.B. Dividenden, Lizenzgebühren) erzielt. Sie qualifiziert hingegen weder al...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.3 Rechtsfolge

4.5.3.1 Allgemeines Tz. 195 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Die Rechtsfolgen des § 4h Abs 2 S 2 EStG iVm § 8a Abs 2 und 3 KStG (ggf Anwendung der Zinsschranken-Grundregel) treten uE bei der übergeordneten Kö ein. Denn ansonsten gäbe es für die entspr Anwendung des § 8a Abs 3 KStG kaum einen Anwendungsbereich (s Tz 196). Für die Prüfung der 10 %-Relation ist auf die Zinsaufwendungen...mehr