Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtskosten

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AGS 6/2012, Kosten in Ordnu... / b) Zuständigkeit

Einforderung und Beitreibung erfolgen durch die Vollstreckungsbehörde, die auch für den Einzug der Gerichtskosten des Ordnungsgeldverfahrens zuständig ist, bis eine Lösung dieser Kosten angeordnet wird (§ 1 Abs. 4 EBAO). Vollstreckungsbehörde ist das Gericht, welches den Beschluss über die Anordnung von Ordnungsgeld oder -haft erlassen hat (§ 2 Nr. 2 JBeitrO).mehr

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AGS 6/2012, Kosten in Ordnu... / b) Mehrere Schuldner

Richtet sich das Verfahren gegen mehrere Schuldner, wird die Gebühr für jeden Schuldner gesondert erhoben (Anm. zu Nr. 2111 GKG-KostVerz.), also auch, wenn es sich um Gesamtschuldner handelt oder in einem einheitlichen Beschluss entschieden wird. Mehrere Verfahren innerhalb desselben Rechtszugs lösen die Gebühr aber nur einmal aus, wenn derselbe Anspruch und Gegenstand betro...mehr

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AGS 6/2012, Kosten in Ordnu... / e) Vorschusspflicht

Die Verfahren nach §§ 888, 890 ZPO sind vorschusspflichtig, sodass über die Anträge erst entschieden werden soll, wenn der Gläubiger die Gebühr der Nr. 2111 GKG-KostVerz. und die Auslagen für die Zustellungen gezahlt hat (§ 12 Abs. 6 GKG). Für die übrigen Auslagen kann ein Vorschuss nach § 17 Abs. 1 GKG verlangt werden, jedoch nicht für Haftkosten (§ 17 Abs. 4 S. 1 GKG).mehr

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AGS 6/2012, Kosten in Ordnu... / 2. Familiensachen

a) Grundsatz Das FamGKG gilt nur, wenn die Vollstreckung nach §§ 86 ff. FamFG durch das FamG erfolgt. Ist die Handlung hingegen durch das Vollstreckungs- oder Arrestgericht vorzunehmen, ist das GKG anzuwenden ( Vorbem. 1.6 S. 2 FamGKG-KostVerz.). Für Verfahren nach §§ 888, 890 ZPO i.V.m. § 120 FamFG gilt folglich das GKG, weil das FamG als Vollstreckungsgericht tätig wird und...mehr

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AGS 6/2012, Kosten in Ordnu... / 3. Wertfestsetzung

Sie kann durch den Anwalt nach § 33 RVG beantragt werden, da als Gerichtskosten Festgebühren zu erheben sind und es im Übrigen an einem Wert fehlt.mehr

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AGS 6/2012, Gerichtskostens... / Leitsatz

Die Staatskasse kann eine Partei, der Prozesskostenhilfe (vorbehaltlos) bewilligt worden ist, auch nach einer vergleichsweise vereinbarten (partiellen) Kostenübernahme grundsätzlich nicht mit Erfolg auf Gerichtskosten in Anspruch nehmen, dies jedenfalls insoweit nicht, als keine Anzeichen für einen missbräuchlichen Kostenvergleich zulasten der Staatskasse vorliegen (Anschlus...mehr

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AGS 6/2012, Kosten in Ordnu... / f) Rechtsmittel

Wird sofortige Beschwerde nach § 87 Abs. 4 FamFG i.V.m. §§ 567 ff. ZPO eingelegt, entsteht eine Festgebühr nach Nr. 1912 FamGKG-KostVerz. von 50,00 EUR.[13] Die Fälligkeit richtet sich nach § 11 Abs. 1 FamGKG.mehr

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AGS 6/2012, Kosten in Ordnu... / d) Vorschüsse

Eine Vorschusspflicht nach § 14 Abs. 3 FamGKG besteht nicht, da es sich um eine Aktgebühr handelt.[12] Für Auslagen gilt § 16 Abs. 3 FamGKG, sodass Vorschüsse angefordert, aber keine Abhängigmachung angeordnet werden kann. Für Haftkosten darf kein Vorschuss verlangt werden (§ 16 Abs. 4 FamGKG).mehr

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AGS 6/2012, Kosten in Ordnu... / 1. Zivilsachen

a) Gebühren Für Verfahren nach §§ 888, 890 ZPO entsteht eine Festgebühr von 15,00 EUR (Nr. 2111 GKG-KostVerz.). Die Fälligkeit der Gebühr richtet sich nach § 6 Abs. 1 GKG, sodass sie bereits mit Antragseingang bei Gericht eintritt. Hat das Gericht als Vollstreckungsbehörde einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen (§ 6 JBeitrO), fällt hierfür zusätzlich eine Gebühr ...mehr

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AGS 6/2012, Kosten in Ordnu... / f) Rechtsmittel

Für das sofortige Beschwerdeverfahren nach § 793 i.V.m. §§ 567 ff. ZPO entsteht eine Festgebühr nach Nr. 2121 GKG-KostVerz. i.H.v. 25,00 EUR, wenn die Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird. Fälligkeit tritt mit Eingang der Beschwerdeschrift bei Gericht ein (§ 6 Abs. 1 GKG).mehr

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AGS 6/2012, Kosten in Ordnu... / a) Grundsatz

Das FamGKG gilt nur, wenn die Vollstreckung nach §§ 86 ff. FamFG durch das FamG erfolgt. Ist die Handlung hingegen durch das Vollstreckungs- oder Arrestgericht vorzunehmen, ist das GKG anzuwenden ( Vorbem. 1.6 S. 2 FamGKG-KostVerz.). Für Verfahren nach §§ 888, 890 ZPO i.V.m. § 120 FamFG gilt folglich das GKG, weil das FamG als Vollstreckungsgericht tätig wird und es sich nic...mehr

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AGS 6/2012, Kosten in Ordnu... / a) Überblick

Die Einforderung und Beitreibung von Ordnungsgeldern bestimmt sich nach der EBAO (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 EBAO). Mit dem Ordnungsgeld sind sogleich auch die Gerichtskosten einzuziehen (§ 1 Abs. 2 EBAO).mehr

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AGS 6/2012, Kosten in Ordnu... / c) Einforderung der Beträge

Sobald die Anordnung vollstreckbar ist, hat die Vollstreckungsbehörde die Einforderung von Ordnungsgeld und Gerichtskosten anzuordnen (§ 3 Abs. 1 EBAO). Die Zahlungsfrist beträgt dabei regelmäßig zwei Wochen, wenn nicht das Gericht eine anderslautende Anordnung getroffen hat (§ 3 Abs. 2 EBAO). Die Regelungen der §§ 8 Abs. 3, 12 EBAO über Zahlungserleichterungen bleiben unber...mehr

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AGS 6/2012, Kosten in Ordnu... / c) Auslagen

Auslagen sind nach den Nrn. 2000 ff. FamGKG-KostVerz. zu erheben. Da es sich um Festgebühren handelt, sind auch Zustellungskosten von der ersten Zustellung an einzuziehen. Haftkosten sind nach den Nrn. 2008, 2009 FamGKG-KostVerz. anzusetzen. Die Übergangsvorschrift des § 64 FamGKG ist zu beachten.mehr

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AGS 6/2012, Gerichtskostens... / 1 Sachverhalt

Der Beklagten und Widerklägerin ist Prozesskostenhilfe im Wesentlichen bewilligt worden (abgelehnt nur hinsichtlich der beabsichtigten Verteidigung gegen einen verhältnismäßig geringfügigen Teilbetrag der Klageforderung). Der Prozess endete mit einem Vergleich über einen bestimmten Zahlbetrag nebst Prozesskostenverteilung nach einer Quote von 58:42, was dem Vergleichshaupter...mehr

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FF 6/2012, FamFG – Kommentar mit FamGKG

Prütting/Helms (Hrsg.)2. Auflage 2011, 3.300 Seiten, 129 EUR, Verlag Dr. Otto Schmidt Die 2. Auflage dieses umfangreichen Praxiskommentars der ersten Stunde berücksichtigt insbesondere die seit Inkrafttreten von FamFG und FamGKG zum neuen Recht ergangene Rechtsprechung und Literatur sowie alle zwischenzeitlich schon erfolgten Änderungen dieser Gesetze. Neu sind kurze, dezidier...mehr

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AGS 6/2012, Berechnung des ... / 3 Anmerkung

I. Zum Wert des Beschwerdegegenstands Maßgebend im Beschwerdeverfahren nach § 32 Abs. 2 RVG i.V.m. § 68 GKG kann für den Anwalt nur die Differenz seiner Vergütung nach dem festgesetzten und dem beabsichtigten Wert sein, da er niemals Gerichtsgebühren zu zahlen hat. Hier belief sich die Differenz der Gebührenbeträge auf (161,00 EUR – 105,00 EUR =) 55,00 EUR. Da 2,5 Gebühren ang...mehr

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Kostentragung des in Kindschaftssachen zum Beteiligten gewordenen Jugendamtes

Leitsatz Das OLG Celle hat sich in dieser Entscheidung damit auseinandergesetzt, ob dem in Kindschaftssachen tätig gewordenen Jugendamt die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens ganz oder teilweise auferlegt werden können. Sachverhalt Die Antragsgegner waren die Eltern der drei betroffenen sowie eines weiteren, im Laufe des Verfahrens geborenen Kindes. Nachdem hinsichtlich ...mehr

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AGS 5/2012, Deckungszusage ... / 1 Sachverhalt

Der Versicherungsnehmer der Klägerin ist Miteigentümer der Wohnungseigentumsanlage B. Mit vom Beklagten-Rechtsanwalt eingereichten Schriftsatz v. 20.6.2007 hat er beim AG … beantragt, einen Beschluss der Eigentümerversammlung vom 30.5.2007, in dem die Eigentümerversammlung über die Abrechnung von Hausgeldern abgestimmt hatte, aufzuheben. Nachdem das LG in einem Parallelverfa...mehr

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FF 5/2012, Versorgungsausgl... / 1 Gründe:

I. Die Beschwerdeführerin, eine Lebensversicherungsgesellschaft, wendet sich mit dem Rechtsmittel dagegen, dass das Familiengericht mit dem angegriffenen Scheidungsverbundbeschluss u.a. angeordnet hat, ein bei ihr bestehendes Versorgungsanrecht des Ehemannes aus einer betrieblichen Altersversorgung in Form einer aufgeschobenen konventionellen Kapitallebensversicherung als Di...mehr

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zfs 5/2012, Abgrenzung von ... / 3 Anmerkung:

Die Begründung des BGH überzeugt mich nicht. Die Entscheidung hat ganz erhebliche praktische Bedeutung. 1. Die Argumentation des BGH Ob ein Kostenfestsetzungsverfahren über den prozessualen Kostenerstattungsanspruch dann noch zulässig ist, wenn der Erstattungsberechtigte dieselbe Kostenposition zunächst als materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch im Klagewege erfolglos...mehr

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Sachverständigenkosten im Erbscheinsverfahren trägt nicht zwingend der Erbe

Leitsatz Holt das Gericht im Erbscheinsverfahren ein Gutachten ein, haftet der Antragsteller auch für solche Sachverständigenauslagen, die allein auf Grund der Einwände eines Dritten veranlasst wurden. Das Gericht muss aber prüfen, ob es diese Kosten billigerweise dem anderen auferlegt. Sachverhalt Eine verwitwete Erblasserin ist 2010 kinderlos verstorben. Sie hatte selbst in...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 1.3.3 Rechtswirkungen

Rz. 23 Die Rechtshängigkeit (§ 66 FGO) der Sprungklage ist auflösend bedingt durch die Zustimmung der Behörde[1]. Wird diese nicht rechtswirksam bzw. fristgemäß erteilt oder lehnt die Behörde ausdrücklich ab, so ist die Klage nicht mehr anhängig [2]. Nach § 45 Abs. 3 FGO ist die erhobene Klage als außergerichtlicher Rechtsbehelf, d. h. Einspruch nach § 347 AO , zu behandeln. D...mehr

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Kostenentscheidung im Vaterschaftsfeststellungsverfahren

Leitsatz Nach Durchführung eines Vaterschaftsfeststellungsverfahrens hatte das Gericht die Gerichtskosten den Beteiligten (mit Ausnahme des Kindes) jeweils zur Hälfte auferlegt und ferner angeordnet, dass sie ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen hätten. Das OLG Stuttgart hat sich in seiner Entscheidung damit auseinandergesetzt, ob die Kostenregelung des § 183 auch...mehr

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AGS 4/2012, GKG/FamGKG 2012. Von Dieter Meyer. Kommentar zum Gerichtskostengesetz (GKG) und zum Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG). 13. völlig überarbeitete und erweiterte Aufl. 2012. Verlag De Gruyter. XXV, 883 S. 119,95 EUR.

Die Bedeutung der Gerichtskostengesetze, insbesondere des GKG und des FamGKG, werden in der anwaltlichen Praxis regelmäßig unterschätzt. Der Anwalt meint häufig, mit Gerichtsgebühren brauche er sich nicht zu befassen. Bereits dies ist schon unzutreffend, weil er seinem Mandanten gegenüber auch die Prüfung schuldet, ob die von der Gerichtskasse erhobenen Beträge zutreffend si...mehr

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AGS 4/2012, Keine Übernahme... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Gem. Art. 111 Abs. 1 FGG-ReformG findet das bis zum 31.8.2009 geltende Recht weiter Anwendung, da das Verfahren vor dem 1.9.2009 eingeleitet wurde. Die dementsprechend gem. § 66 Abs. 2 S. 2 GKG zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Der Inanspruchnahme des Beklagten steht § 122 Abs. 1 Nr. 1a ZPO entgegen. Danach darf die Staatskasse vom Be...mehr

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AGS 4/2012, Keine Übernahme... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hatte gegen den von ihr getrennt lebenden beklagten Ehemann rückständige und laufende Kindesunterhaltsansprüche für die beiden bei ihr lebenden gemeinsamen minderjährigen Kinder geltend gemacht. Beiden Beteiligten wurde anschließend Prozesskostenhilfe bewilligt. Im zweiten Verhandlungstermin schlossen die Parteien einen Vergleich, in dem der Beklagte sich zur Za...mehr

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AGS 4/2012, Keine Übernahme... / Leitsatz

Die antragstellende prozesskostenhilfeberechtigte Partei haftet im Falle der Prozessbeendigung durch Vergleich mit gegenseitiger Kostenaufhebung nicht als Übernahmeschuldner für die auf sie entfallende Hälfte der Gerichtskosten. OLG Frankfurt, Beschl. v. 20.9.2011 – 3 WF 100/11mehr

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ZErb 4/2012, Kostenentschei... / Aus den Gründen

Die Beschwerde hat Erfolg, soweit der Senat zur Entscheidung über den Beschwerdegegenstand berufen ist. Im Übrigen führt sie zur Aufhebung des Vorlagebeschlusses. 1. Ausweislich des Rubrums der Ausgangsentscheidung, aber auch des Nichtabhilfebeschlusses des Amtsgerichts vom 29.11.2011 ist dieses der Auffassung, dass über die Frage der Kostentragungspflicht im Verfahren auf Er...mehr

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AGS 4/2012, Verringerung de... / 3 Anmerkung

Der Gesetzgeber hat die Problematik der Erforderlichkeit einer einheitlichen Ermittlung des Zeitpunkts für die Wertberechnung gesehen und deshalb auch mit Inkrafttreten des FGG-ReformG eine § 40 GKG entsprechende Vorschrift, nämlich die des § 34 FamGKG, formuliert. Sie liefert dem OLG die passende Grundlage für eine zutreffende Entscheidung. Nach § 34 S. 1 FamGKG ist für die ...mehr

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FoVo 4/2012, Kontopfändung: Passen Sie Ihr Formularwesen an

Lange war die Frage umstritten, jetzt hat der BGH entschieden: Der Schuldner ist nach § 836 Abs. 3 ZPO verpflichtet die Kontoauszüge herauszugeben (BGH, 9.2.2012 – VII ZB 49/10, FoVo 2012, 69). Dabei ist er nicht berechtigt, die Kontoauszüge ganz oder teilweise zu schwärzen (BGH, 23.2.2012 – VII ZB 59/09, FoVo 2012, 73). Hierauf muss der Gläubiger unmittelbar reagieren und s...mehr

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Zivilprozesskosten, Kosten einer Wohnungsräumung als außergewöhnliche Belastung (agB)

Leitsatz Nach der geänderten BFH-Rechtsprechung (durch Urteil v. 12.5.2012, VI R 42/10) können Zivilprozesskosten Kläger wie Beklagtem unabhängig vom Gegenstand des Prozesses aus rechtlichen Gründen zwangsläufig i. S. d. § 33 EStG erwachsen. Unausweichlich sind derartige Aufwendungen, wenn die Rechtsverteidigung aus der Sicht eines verständigen Dritten hinreichende Aussicht ...mehr

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AGS 3/2012, Keine Kostenent... / Leitsatz

Im Verfahren der Entscheidung über die Verfahrenskostenhilfe ist eine Kostenentscheidung nicht zu treffen, da Gerichtskosten nicht anfallen und eine Kostenerstattung zwischen den Beteiligten mangels eines Prozessrechtsverhältnisses nicht stattfindet. OLG Köln, Beschl. v. 7.2.2011 – 4 WF 20/11mehr

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AGS 3/2012, Keine Kostenent... / 1 Aus den Gründen

Die gem. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, §§ 91a Abs. 2, 127 Abs. 2 S. 2, 567 ff. ZPO analog zulässige sofortige Beschwerde der Antragstellerin hat nur teilweise Erfolg. Im Ergebnis zu Recht hat das FamG der Antragstellerin die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für ihren Antrag auf Unterlassung verweigert, weil ihr Antrag voraussichtlich erfolglos geblieben wäre. Mit Erfolg wende...mehr

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AGS 2/2012, Kosten in Recht... / II. Gerichtskosten

Für die Rechtsschutzverfahren sind Gerichtskosten nach dem GKG zu erheben, was wegen § 1 Abs. 2 GKG auch für die in den Fachgerichtsbarkeiten anhängigen Verfahren gilt. Der Gesetzgeber hat das GKG daher gleichfalls geändert und in das Kostenverzeichnis entsprechende eigenständige Gebührentatbestände eingefügt. 1. Gerichtsgebühren a) Erstinstanzliche Verfahren Handelt es sich um...mehr

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FoVo 2/2012, Entwurf liegt ... / II. Gerichtskosten: Gebührenunterdeckung beseitigen

265 Mio. Mehreinnahmen für den Staat Im Bereich der Gerichtskosten, insbesondere bei den seit 2001 unveränderten Gebühren und Auslagen der GV, sieht der Gesetzgeber eine unzureichende Kostendeckungsquote. Vor dem Hintergrund der allgemeinen Schuldenbremse in den Bundesländern soll der Zuschussbedarf aus dem Gesamthaushalt gesenkt werden. Der Gesetzgeber will alleine den Lände...mehr

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AGS 2/2012, Kosten in Recht... / 1. Gerichtsgebühren

a) Erstinstanzliche Verfahren Handelt es sich um ein erstinstanzliches Rechtsschutzverfahren vor dem OLG entstehen Gebühren nach Nrn. 1212 bis 1213 GKG-KostVerz. Danach ist eine 4,0-Verfahrensgebühr anzusetzen, die sich bei Beendigung des gesamten Verfahrens auf einen 2,0-Gebührensatz (Nr. 1213 GKG-KostVerz.) ermäßigen kann. Dabei sind die Ermäßigungstatbestände identisch mit...mehr

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AGS 2/2012, Vergütungsrücke... / 1 Sachverhalt

I. Der Versicherungsnehmer der Klägerin K. ist Miteigentümer einer Wohnungseigentumsanlage. Mit vom beklagten Rechtsanwalt eingereichtem Schriftsatz hatte er beim AG beantragt, einen Beschluss der Eigentümerversammlung, in dem die Eigentümerversammlung über die Abrechnung von Hausgeldern abgestimmt hatte, aufzuheben. Nachdem das LG in einem Parallelverfahren eines anderen Mi...mehr

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AGS 2/2012, Außergebührenre... / 1 Aus den Gründen

In der Sache führt das Rechtsmittel zur Zurückverweisung der angefochtenen Entscheidung an das LG, welches nach gebotener Sachverhaltsaufklärung über die sofortige Beschwerde des Beklagten zu 1) gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss erneut zu entscheiden haben wird. Der Rechtspflegerin wird gem. § 572 Abs. 3 ZPO aufgegeben, aufzuklären, ob der Beklagte zu 1) als Gegner des K...mehr

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AGS 2/2012, Kosten in Recht... / c) Fälligkeit

Die Gebühren werden jeweils mit Einreichung der Klage- oder Revisionsschrift bei Gericht fällig (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 GKG). Das gilt auch für die Verfahren der Fachgerichtsbarkeiten (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 GKG), mit Ausnahme der Verfahren in der Arbeitsgerichtsbarkeit, für die wegen § 6 Abs. 3 GKG die Regelung des § 9 GKG gilt.mehr

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AGS 2/2012, Kosten in Recht... / 3. Streitwert

Es handelt sich jeweils um wertabhängige Verfahrensgebühren. Für den Streitwert ist die geforderte Entschädigung maßgeblich (§ 48 Abs. 1 GKG). Die Entschädigung beträgt für jedes Jahr der Verzögerung 1.200,00 EUR (§ 198 Abs. 2 GVG), jedoch kann das Gericht auch einen höheren oder niedrigeren Betrag festsetzen. Ist die Entschädigung für mehrere Jahre geltend gemacht, ist der ...mehr

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AGS 2/2012, Kosten in Recht... / Einführung

Für die Durchsetzung des sich aus Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3 GG und Art. 6 Abs. EMRK ergebenden Anspruchs auf Rechtsschutz in angemessener Zeit fehlten bisher eindeutige und im geltenden Recht festgeschriebene Rechtsbehelfe. Der Gesetzgeber hat diese Lücke nunmehr geschlossen und mit dem Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen E...mehr

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AGS 2/2012, Kosten in Recht... / b) Revisionsverfahren

In den Revisionsverfahren (§ 201 Abs. 2 S. 3 GVG) vor dem BGH gelten Nrn. 1230 bis 1232 GKG-KostVerz. Für die Fachgerichtsbarkeiten sind folgende Gebühren zu erheben: In den Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde entst...mehr

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AGS 2/2012, Kosten in Recht... / 2. Vorauszahlungspflicht

Der neu eingeführte § 12a GKG ordnet für die Rechtsschutzverfahren an, dass die Regelung des § 12 Abs. 1 GKG entsprechend anzuwenden ist. Die Zustellung der Klageschrift ist deshalb von der vorherigen Zahlung der jeweiligen Verfahrensgebühr abhängig.[6] Anhängigmachung und Vorschusspflicht bestehen auch in den Verfahren der Arbeitsgerichtsbarkeit. Der Gesetzgeber hat hierzu ...mehr

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AGS 2/2012, Kosten in Recht... / 4. Kostenschuldner

Es haftet zunächst der Kläger als Antragsschuldner (§ 22 Abs. 1 GKG). Ferner haften Entscheidungs- und Übernahmeschuldner (§ 29 Nr. 1, 2 GKG), die zugleich Erstschuldner sind. In Verfahren der Arbeitsgerichtsbarkeit ist zu beachten, dass der Antragsteller nicht als Antragsschuldner haftet, wenn ein Schuldner nach § 29 Nr. 1, 2 GKG vorhanden ist (§ 22 Abs. 2 S. 1 GKG). Wurden...mehr

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AGS 2/2012, Kosten in Recht... / a) Erstinstanzliche Verfahren

Handelt es sich um ein erstinstanzliches Rechtsschutzverfahren vor dem OLG entstehen Gebühren nach Nrn. 1212 bis 1213 GKG-KostVerz. Danach ist eine 4,0-Verfahrensgebühr anzusetzen, die sich bei Beendigung des gesamten Verfahrens auf einen 2,0-Gebührensatz (Nr. 1213 GKG-KostVerz.) ermäßigen kann. Dabei sind die Ermäßigungstatbestände identisch mit denen eines normalen erstins...mehr

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AGS 2/2012, Kosten in Recht... / IV. Berechnungsbeispiel

Beispiel Wegen der unangemessenen Dauer eines Zivilverfahrens wird die Zahlung einer Entschädigung (§ 198 GVG) beantragt. Es wird daher Klage nach § 198 Abs. 5 GVG bei dem zuständigen OLG erhoben. Dabei wird für die zweijährige Verzögerung eine Gesamtentschädigung von 2.400,00 EUR geltend gemacht. In dem Klageverfahren findet eine mündliche Verhandlung statt. Das Klageverfah...mehr

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AGS 2/2012, Vergütung des V... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten haben vor dem AG und dem OLG hinsichtlich des Umgangsrechts mit ihren drei minderjährigen Kindern einen Rechtsstreit geführt. Das AG hatte für die drei Kinder einen Verfahrensbeistand bestellt. Gegen die Entscheidung des AG hat der Antragsgegner Beschwerde eingelegt. Vor dem OLG, in dem die Verfahrensbeiständin der drei Kinder ebenfalls tätig wurde, haben sich...mehr

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AGS 2/2012, Zivilprozesskos... / 2 Aus den Gründen

1. Die Revision der Kläger ist begründet. Sie führt zur Aufhebung der Vorentscheidung und zur Zurückverweisung der Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das FG (§ 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 FGO). Das FG hat die Zivilprozesskosten des Klägers zu Unrecht vom Abzug als außergewöhnliche Belastungen ausgeschlossen. a) Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig grö...mehr

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FoVo 2/2012, Entwurf liegt ... / III. Anwaltsvergütung soll steigen

Anpassung an Kostensteigerungen und Einkommensentwicklung Seit 2004 ist die anwaltliche Vergütung nicht mehr angepasst worden. Rechtfertigungsgrund des Gesetzgebers: Durch steigende Streitwerte komme es mittelbar zu einer höheren Vergütung. Die Praxis zeigt, dass dies nur bedingt richtig ist. Die deshalb geplante Gebührenanhebung hat im Forderungsmanagement zwei Seiten. Höhere...mehr