Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalgesellschaft

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Nachweise im Grundbuchverfahren

Rz. 69 Das anzuwendende Verfahrensrecht ist der Lex fori zu entnehmen, so dass hinsichtlich deutscher Grundstücke auch bei Beteiligung ausländischer Gesellschaften nach der GBO zu verfahren ist.[274] Das gilt auch für das Beweisverfahren, so dass die erforderlichen Nachweise sich ebenfalls nach der GBO richten.[275] Nimmt eine ausländische Gesellschaft an in das Grundbuch ei...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / c) Änderungen in der Geschäftsführung

Rz. 188 Änderungen der Geschäftsführung (Bestellung, Abberufung, Niederlegung, Änderung der Vertretungsbefugnis) sind gem. § 39 Abs. 1 GmbHG zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Die Anmeldung kann grds. erst erfolgen, wenn der einzutragende Umstand materiell-rechtlich bereits eingetreten ist. Anmeldeberechtigt sind die Geschäftsführer, die im Zeitpunkt der Abgab...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / III. Grunderwerbsteuer

Rz. 53 Im Kontext der Unternehmensnachfolge sind auch grunderwerbsteuerliche Erwägungen anzustellen. Die Übertragung von Anteilen an Grundbesitz haltenden Personengesellschaften (§ 1 Abs. 2a, Abs. 3, Abs. 3a GrEStG) oder Kapitalgesellschaften (§ 1 Abs. 2b, Abs. 3, Abs. 3a GrEStG) insb. im Rahmen vorbereitender Gestaltungen oder im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge kann ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 4. Verfügungsbeschränkungen

Rz. 18 Von dem Grundsatz, dass jeder Ehegatte sein Vermögen allein verwaltet, macht das Gesetz zwei Ausnahmen, und zwar bei den Verfügungen über Haushaltsgegenstände ( § 1369 BGB) und bei den Gesamtvermögensgeschäften ( § 1365 BGB). Gem. § 1365 BGB kann sich ein Ehegatte nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten verpflichten, über sein Vermögen im Ganzen zu verfügen. Hat er s...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / c) Herstellungskosten

Rz. 200 Der Begriff der Herstellungskosten ist in § 255 Abs. 2, 2a, 3 HGB detailliert geregelt. Er bildet den Bewertungsmaßstab für im Unternehmen selbst hergestellte Gegenstände und gilt gleichermaßen für das Anlage- und Umlaufvermögen bei Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Gegenstand der Herstellungskosten sind nicht kalkulatorische Kosten...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / I. Vorbemerkung

Rz. 1 Die Bilanz ist ein Zahlenwerk. Sie bildet wirtschaftliche Sachverhalte als Bilanzpositionen ab. Sind am Bilanzstichtag nicht nur liquide Mittel vorhanden, müssen diese mit einem Geldbetrag bewertet werden. Das Bilanzrecht regelt, welche wirtschaftlichen Sachverhalte in der Rechnungslegung auszuweisen und wie sie zu bewerten sind. Großfeld/Luttermann[1] bezeichnen das B...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / h) Wertabschlag für Familienunternehmen

Rz. 47 Der Wertabschlag nach § 13a Abs. 9 ErbStG [91] ist eine der größeren Fehlleistungen des Gesetzgebers, dessen Inanspruchnahme regelmäßig nicht zu empfehlen ist und deshalb nur ganz besonders gelagerten Einzelfällen vorbehalten bleiben dürfte. Die Problematik, die mit dem Wertabschlag gelöst werden soll, entsteht dadurch, dass nach § 9 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 3 B...mehr

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§ 13 Konzernrecht / 1. Abhängigkeit und wechselseitige Beteiligung

Rz. 3 Von einer Mehrheitsbeteiligung wird gesprochen, wenn einem Unternehmen die Mehrheit der Anteile eines anderen, rechtlich selbstständigen Unternehmens gehört oder wenn ihm die Mehrheit der Stimmrechte daran zusteht (§ 16 Abs. 1 AktG). Rz. 4 Gem. § 17 Abs. 2 AktG besteht dann eine Abhängigkeitsvermutung.[5] Nach § 56 Abs. 2 AktG darf das abhängige Unternehmen keine Aktien...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Juristische Personen

Rz. 9 Für die Eintragung der juristischen Person gilt das zur Handelsgesellschaft Gesagte entsprechend. Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, UG, aber auch e.G. oder KGaA) sind unter ihrer Firma und dem Sitz einzutragen; der gesetzliche Vertreter wird nicht namentlich genannt.mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Überlegungen zur Rechtsformwahl und praktische Bedeutung der OHG

Rz. 486 Die OHG ermöglicht echte Mitunternehmerschaft. In den Fällen, in denen ein Handelsgewerbe gleichberechtigt von mehreren Personen ausgeübt werden soll, bietet sie sich daher als Rechtsform besonders an. Insb. kleinen und mittleren Familienunternehmen[777] gewährt sie durch das Prinzip der Selbstorganschaft die nötige Identität zwischen dem Unternehmen und den Familien...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / I. Einführung in das Handelsregisterrecht

Rz. 1 Das Handelsregister ist eine historisch traditionsreiche Einrichtung zur öffentlichen Darstellung der wesentlichen Verhältnisse von am Handelsverkehr teilnehmenden Rechtsträgern. Auch wenn es seine Ursprünge in mittelalterlichen Gilderollen und Vollmachtsverzeichnissen hat,[1] beruht das Handelsregister bereits seit 1969 auf den europarechtlichen Vorgaben der vormalige...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / (2) Anteilsgewährungspflicht

Rz. 250 Für die Frage der Anteilsgewährungspflicht (vgl. § 123 Abs. 1–Abs. 3 UmwG "gegen Anteile") gelten grds. die gleichen Überlegungen wie bei der Verschmelzung (s.o. Rdn 128 ff.). In § 131 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Halbs. 2 UmwG sieht darüber hinaus eine Ausnahme von der Anteilsgewährungspflicht bei Auf- und Abspaltung vor, wenn der aufnehmende Rechtsträger Anteilsinhaber des ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Personelle Zurechnung von Vermögensgegenständen

Rz. 108 Der Jahresabschluss hat gem. § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB sämtliche Vermögensgegenstände zu enthalten. In engem systematischen Zusammenhang steht damit die personelle Zurechnung von Vermögensgegenständen. Es ist selbstverständlich, dass im Jahresabschluss nur diejenigen Vermögensgegenstände erscheinen dürfen, die auch dem Vermögen des Kaufmanns zugeordnet werden können. J...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / II. Primäres Gemeinschaftsrecht

Rz. 136 Die Rechtsquellen des Europarechts unterscheidet man gemeinhin in das durch die Integrationsverträge gesetzte Recht (primäres Gemeinschaftsrecht) und das sog. sekundäre Gemeinschaftsrecht, also das Recht, welches die Organe der EU auf der Basis dieses primären Gemeinschaftsrechts gesetzt haben. Rz. 137 Im Zusammenhang mit dem primären Gemeinschaftsrecht ist v.a. die N...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / (1) GmbH

Rz. 52 Ein Minderjähriger kann einer bestehenden GmbH dadurch "beitreten", dass er im Zuge einer von der Gesellschaft beschlossenen Kapitalerhöhung eine neue Stammeinlage übernimmt. Hierfür ist ein Übernahmevertrag zwischen dem Minderjährigen und der Gesellschaft erforderlich, der aufseiten der Gesellschaft von allen Gesellschaftern – und nicht durch den Geschäftsführer – ge...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 2. Stiftungsvermögen

Rz. 627 Die Stiftung muss bereits bei der Errichtung derart mit Vermögenswerten ausgestattet sein, dass "die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks gesichert erscheint" (§ 80 Abs. 1 Satz 1 BGB). Die Stiftungsbehörde wird einer Stiftung regelmäßig bereits die Anerkennung versagen, wenn das vom Stifter bereit- oder in Aussicht gestellte Vermögen nicht ausreicht...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 1. Eingeschränkte Rechtsnachfolge kraft Gesetzes

Rz. 60 Nach dem gesetzlichen Regelstatut sind Anteile an werbenden Personengesellschaften nicht per se vererblich. Eine gewichtige Ausnahme von diesem Grundsatz sieht § 177 HGB für die Rechtsnachfolge in einen Kommanditanteil vor; vgl. zum Tod eines stillen Gesellschafters § 234 Abs. 2 HGB.[139] Rz. 61 Soweit es um die Folgen des Todes eines persönlich haftenden Gesellschafte...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / b) Vorstands- und Aufsichtsratsänderungen

Rz. 208 Änderungen im Vorstand einer AG sind nach § 81 Abs. 1 AktG zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Rz. 209 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.31: Vorstands- und Aufsichtsratsänderungen Herr/Frau _________________________ ist nicht mehr Mitglied des Vorstandes. Zum Mitglied des Vorstandes wurde bestellt: Herr/Frau _______________________...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / bb) Personengesellschaften

Rz. 40 Bei der OHG und der KG erfolgt eine Eigenkapitalbeschaffung primär durch (Kapital-)Einlagen der Gesellschafter (allgemein zur OHG und KG s. § 9 Rdn 482 ff. und § 9 Rdn 600). Ein bestimmtes Mindestkapital muss hier nicht erreicht werden, da – anders als bei den Kapitalgesellschaften – durch die Einlage nicht eine Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftskapital "erkau...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / e) Steuerlicher Überblick

Rz. 576 Sofern der Verkehrswert der ausgeschütteten Gegenstände höher als der steuerlich maßgebliche Buchwert ist, führt die Ausschüttung unabhängig davon, ob die Sachdividende handelsrechtlich zum Verkehrswert oder Buchwert bewertet wird, stets zu einer steuerlichen Gewinnrealisierung bei der ausschüttenden Gesellschaft in Bezug auf den gemeinen Wert der ausgeschütteten Geg...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Vertragsabschluss

Rz. 143 Der Abschluss des Gesellschaftsvertrages der GbR richtet sich grds. nach den gleichen Bestimmungen wie der Abschluss jedes anderen Vertrages. Besonderheiten ergeben sich allenfalls daraus, dass an dem vertraglichen Verhältnis ggf. mehr als zwei Personen beteiligt sind, sodass dieses nicht durch einfache Annahme eines Angebots, sondern durch mehrfache Annahmeerklärung...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 1. Definition und Grundprinzipien

Rz. 232 Die Spaltung ist ein Umwandlungsvorgang spiegelbildlich zur Verschmelzung. Ziel einer Spaltung – im Gegensatz zur Verschmelzung – ist die vollständige bzw. teilweise Aufteilung des Gesellschaftsvermögens auf mehrere Gesellschaften. Dabei kommt es zur Übertragung von Vermögensteilen im Wege der Sonderrechtsnachfolge. Da jedoch der aufnehmende oder neue Rechtsträger (a...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 1. Erwerbsvorgänge

Rz. 13 Anders als bei der Einkommensteuer, die den Erbanfall grds. als steuerneutral behandelt und eventuelle Einkünfterealisierungen in erster Linie im Bereich der Erbauseinandersetzung annimmt, unterliegt der Erbschaftsteuer gerade der unentgeltliche Erwerb von Todes wegen. Die Erbauseinandersetzung als solche ist grds. steuerneutral, weil der Erwerbstatbestand "Erwerb dur...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Übergang vom Teilwertprinzip zum Buchwertprinzip durch das StÄndG 1992 – kritische Würdigung

Rz. 37 [Autor/Stand] Mit der Anordnung der grundsätzlichen Maßgeblichkeit der Steuerbilanzwerte (Buchwerte) anstelle des bis 31.12.1992 geltenden Teilwertprinzips hatte der Gesetzgeber des StÄndG 1992[2] (vgl. Rz. 28) einem seit geraumer Zeit diskutierten Vorschlag entsprochen und einen gravierenden Schritt in Richtung Steuervereinfachung getan. Die grundsätzliche Übernahme ...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / II. Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft – Vor- und Nachteile

Rz. 183 Will ein inländisches Unternehmen im Ausland tätig werden bzw. ein ausländisches Unternehmen im Inland sich geschäftlich niederlassen, so stellt sich die Frage, ob das Unternehmen besser durch eine Zweigniederlassung im Inland tätig wird oder eine Tochtergesellschaft in Form einer GmbH oder AG errichtet. Früher war es fast einmütige Praxis, eine Tochtergesellschaft in...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Gesellschaftsrecht

Rz. 579 Durch eine Realteilung (auch "Naturalteilung" genannt) kann das Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft auf die Gesellschafter aufgeteilt (übertragen) werden. Die Realteilung führt zu einer Aufspaltung und Beendigung der Personengesellschaft. Nicht möglich ist eine Realteilung bei Kapitalgesellschaften. Rz. 580 Wie der Begriff "Einbringung" entstammt auch der...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 1. Überblick

Rz. 663 Stiftungen haben den Ruf, sich vorwiegend dazu zu eignen, große Vermögen zu privaten Zwecken auf Dauer gegen die Zufälligkeiten der Erbfolge und v.a. gegen Zugriffe des Fiskus zu isolieren. Die Wirklichkeit sieht anders aus: Geschätzte 90 % aller existierenden Stiftungen dienen gemeinnützigen Zwecken.[812] Rz. 664 Stiftungen sind sowohl bei historischer Betrachtung wi...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Rechtliche Anerkennung der Rechtsform der GmbH & Co. KG

Rz. 975 Die Rechtsform der GmbH & Co. KG war vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Vielmehr wurde die GmbH & Co. KG von der Vertragspraxis entwickelt. Bereits Anfang des letzten Jahrhunderts sollte auf diese Weise die doppelte Besteuerung der Gewinne von Kapitalgesellschaften auf der Ebene der Gesellschaft und der Ebene der Gesellschafter vermieden werden. Das BayObLG hat die ne...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Sachen und Rechte

Rz. 196 Beiträge können zunächst in Form von Sachen und Rechten erbracht werden. So kann sich der Gesellschafter zur Zahlung einer Geldeinlage verpflichten, die entweder einmalig oder ggf. regelmäßig wiederkehrend zu leisten ist. In Betracht kommt ferner die Übertragung von sonstigen Sachen. Beispiele Übertragung eines Betriebsgrundstücks, von Maschinen, Kfz und Werkzeugen, s...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Durchführung der Beitragsleistung

Rz. 211 Ist im Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt, sind die von den Gesellschaftern zu erbringenden Beiträge im Zweifel sofort fällig (§ 271 BGB). Es empfiehlt sich allerdings, im Gesellschaftsvertrag entsprechende Regelungen vorzusehen. Wie die Leistungshandlungen zu erbringen sind, richtet sich nach dem Gegenstand der Beitragspflicht. Bareinlagen sind danach zur ...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / aa) Anwendung von Gründungsrecht

Rz. 163 Bei der Verschmelzung zur Neugründung sind grds. die gleichen Schritte vorzunehmen wie bei der Verschmelzung zur Aufnahme (vgl. o. Rdn 96 ff.). Da die aufnehmende Gesellschaft erst gegründet werden muss, gelten zusätzlich die Sonderregeln der §§ 36–38 UmwG. Danach sind v.a. die (Sach-)Gründungsvorschriften des jeweiligen neuen Rechtsträgers anzuwenden (§ 36 Abs. 2 Sa...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (2) Aktienarten

Rz. 56 Lauten Aktien auf einen in Geld ausgedrückten Nennwert, werden sie als Nennwertaktien bezeichnet, (§ 8 Abs. 1, Abs. 2 AktG). Die Summe der Nennwerte ergibt das Grundkapital. Stückaktien sind nennwertlose Aktien. Auch sie verkörpern einen Anteil am Grundkapital; der "fiktive Nennbetrag" errechnet sich, indem das Grundkapital durch die Anzahl der Aktien geteilt wird. Di...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / IV. Inhalt der Anmeldung

Rz. 188 Die Anmeldung der Zweigniederlassung muss folgende Angaben enthalten:[370]mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Gestaltungsüberlegungen

Rz. 659 Die A & B GmbH & Co. KG kann nicht nach dem UmwG aufgespalten werden. Denn in der Aufzählung des § 124 UmwG fehlt der in das Handelsregister eingetragene Einzelkaufmann als möglicher aufnehmender Rechtsträger einer Spaltung. Eine Spaltung nach den Vorschriften des UmwG ist somit nur möglich, wenn an der aufzuspaltenden Personenhandelsgesellschaft ausschließlich ander...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Erläuterungen

Rz. 170 Die Verschmelzung einer GmbH auf ihren Alleingesellschafter ist strukturell die Verschmelzung einer Tochtergesellschaft auf ihre 100 %ige Mutter. Die Sonderregeln der §§ 120 ff. UmwG finden nur Anwendung auf die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften zur Aufnahme auf den Alleingesellschafter, der eine natürliche Person ist. Beim Abschluss des Verschmelzungsvertrages...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / aa) Verschmelzungsvertrag

Rz. 178 Bei der Verschmelzung von Personenhandelsgesellschaften ist – insb. bei der Schwesterkonstellation – streitig, ob auf die Gewährung von Anteilen ganz verzichtet werden kann (vgl. o. Rdn 131; die wohl h.M. tendiert allerdings zu einer ablehnenden Haltung).[423] Da bei der KG nur in geringem Maße und bei der OHG als aufnehmendem Rechtsträger überhaupt keine Gläubigersc...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Mehrheitserfordernisse

Rz. 451 Der Zustimmungsbeschluss der Anteilsinhaber bedarf bei allen drei Formen der grenzüberschreitenden Umwandlung einer qualifizierten Mehrheit. Wie dargestellt richten sich nach Art. 86h, 126, 160h GesRRL die Anforderungen an den Umwandlungsbeschluss grds. nach nationalem Recht. Für den Spaltungsbeschluss und den Formwechselbeschluss macht die UmwRL jedoch – anders als ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Sitzverlegung

Rz. 48 Bei Sitzverlegungen in einen anderen Staat trat nach bisheriger deutscher Sicht regelmäßig ein Statutenwechsel ein. Die Rechtsfähigkeit bestand nur dann fort, wenn dies sowohl dem alten Statut als auch dem neuen entsprach.[196] An dieser Sichtweise wird man ungeachtet der neueren Rechtsprechung des EuGH zur grenzüberschreitenden Sitzverlegung[197] von in der EU gegrün...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Steuerlicher Überblick

Rz. 583 Durch eine Realteilung kann eine Personengesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen gewinnneutral auseinandergesetzt werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine steuerneutrale Realteilung finden sich in § 16 Abs. 3 Satz 2–4 EStG .[1089] Danach muss der aufnehmende Gesellschafter im Rahmen einer Realteilung für die einzelnen Wirtschaftsgüter zwingend die Buchw...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / a) Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung gem. § 8 Nr. 1 GewStG

Rz. 112 Eine wesentliche Belastungskomponente für Betriebsaufspaltungen enthalten die die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen gem. § 8 Nr. 1 GewStG im Betriebsunternehmen.[237] Diese sehen vor, dass anhand von gesetzlich festgelegten Prozentsätzen aus den im Gesetz genannten Entgelten die "Summe der Finanzierungsanteile" herauszurechnen ist. Von dieser Summe ist ein Freibetr...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / a) Ausschließliche Zuständigkeit aus Art. 24 Nr. 2 EuGVVO

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Gesellschafter/Einlagen/Haftsummen

Rz. 663 Zur Frage, wer Gesellschafter einer KG sein kann, s.o. Rdn 637. Rz. 664 Der Gesellschaftsvertrag einer KG muss bestimmen, welche der Gesellschafter unbeschränkt haften ("persönlich haftende Gesellschafter" oder "Komplementäre") und welche Gesellschafter nur beschränkt haften ("Kommanditisten"). Darüber hinaus muss der Gesellschaftsvertrag bestimmen, ob und welche Einl...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 2. Formelle Voraussetzungen

Rz. 40 Streitigkeiten ergeben sich im Hinblick auf die Form des Gründungsaktes. Die Frage taucht in ähnlicher Form bei der Formwirksamkeit der Abtretung wieder auf. Ausgangspunkt dieser Schwierigkeiten ist Art. 11 Abs. 1 EGBGB. Für die Formwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts genügt danach nicht nur die Einhaltung des Formerfordernisses des Rechts, das auf das seinen Gegenstand...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 3. Stiftungsorganisation

Rz. 634 Die Stiftung muss zur Sicherstellung ihrer Handlungsfähigkeit einen Vorstand haben (vgl. § 84 Abs. 1 BGB). Der Stiftungsvorstand ist als Leitungsorgan nach der gesetzlichen Konzeption zugleich zur Geschäftsführung und zur Vertretung berufen.[774] Er beschließt somit über die Verwendung der Stiftungsmittel und vertritt die Stiftung im Rechtsverkehr.[775] Der Umfang de...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / b) Kodifizierte GoB

Rz. 93 Die Buchführung muss nach § 239 Abs. 2 HGB dokumentationstechnisch und inhaltlich richtig sein. Darin spiegelt sich der Grundsatz der Bilanzwahrheit wider. Gemeint ist nicht eine objektive Richtigkeit, da viele Normen vom Bilanzierenden ein bewusstes Abweichen von den tatsächlichen Verhältnissen gestatten. Entscheidend ist allein die sachliche Übereinstimmung mit dem ...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / B. Wichtige arbeitsrechtliche Fachbegriffe

Rz. 2 Nachfolgend werden zunächst die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fachbegriffe erläutert, die zum "Grundhandwerkszeug" eines gesellschaftsrechtlich tätigen Juristen gehören. ▪ Arbeitsrecht Dieser Begriff bezeichnet das besondere Recht der abhängigen Arbeit, d.h. der Arbeit, die ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gegen Entgelt leistet (§ 61...mehr

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Kennzahlen: Fallstudien zur... / 4.1.2 Anwendung auf die Fallstudien

Die Current Ratio liegt bei drei Unternehmen bei oder über dem in der Praxis angestrebten Wert von 2 (vgl. Abb. 7): Damit könnten diese Unternehmen ihr gesamtes kurzfristiges Fremdkapital zum Bilanzstichtag durch Veräußerung des Umlaufvermögens zurückzahlen, selbst wenn das Umlaufvermögen nur mit 1/2,95 = 83 % (Anlagenbauer) bzw. mit 50 % (Konsumgüterproduzent und Softwareun...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 1 Die Definition im Zivilrecht

Zuwendungen, die zwischen Ehegatten vorgenommen werden, sind i. d. R. nicht als Schenkungen i. S. d. § 516 BGB, sondern als unbenannte Zuwendungen zu qualifizieren. Eine solche liegt vor, wenn der Leistung die Vorstellung oder Erwartung des zuwendenden Ehegatten zugrunde liegt, dass die Ehe Bestand haben werde, oder wenn die Zuwendung (sonst) um der Ehe willen oder als Beitr...mehr

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Erbschaftsteuer: Anrechnung... / 4. Auslandsvermögen

Was als Auslandsvermögen i. S. des § 21 Abs. 1 ErbStG gilt, ist in § 21 Abs. 2 ErbStG genannt. Hier ist wie folgt zu differenzieren: In diesem Fall gelten alle Vermögensgegenstände der in § 121 BewG genannten Art, die auf einen ausländischen Staat entfallen, als Auslandsvermöge...mehr

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Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes

Kommentar Mit Schreiben vom 22.12.2023 veröffentlichte das BMF die Neufassung des AStG-Erlasses, nachdem es am 20.7.2023 bereits eine erste Entwurfsfassung vorgelegt hatte. Auf ca. 250 Seiten und in 1.024 Randnummern stellt die Finanzverwaltung ihre Auslegung des Außensteuergesetzes dar. Nicht im Anwendungserlass enthalten sind Ausführungen zu § 1 AStG. Damit umfasst der Anwe...mehr