Fachbeiträge & Kommentare zu Strafverfahren

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Verfahrensablauf

Rz. 80 [Autor/Stand] Hinsichtlich des Verfahrens gelten über die Verweisung in § 401 AO auf §§ 435, 436 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 434 Abs. 2 oder 3 StPO dieselben Regeln wie bei der Einziehung (s. Rz. 37 ff.). Allein die örtliche Zuständigkeit des Gerichts wird gem. § 440 Abs. 3 Satz 2 StPO erweitert (s. Rz. 84). Rz. 81 [Autor/Stand] Zu Antragsbefugnis, Inhalt und Form des Antrag...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Allgemeine Einstellungsvorschriften und Verhältnis zu § 398 AO

Rz. 12 [Autor/Stand] Gemäß § 153 Abs. 1 Satz 1 StPO kann die StA bzw. die Finanzbehörde mit Zustimmung des Gerichts von der weiteren Strafverfolgung absehen, wenn die individuelle Schuld – im Vergleich zu entsprechenden Taten – als gering anzusehen wäre und keine überindividuellen Belange die Verfolgung im öffentlichen Interesse gebieten. Auf die Zustimmung des Gerichts komm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VII. Entscheidung über die Einstellung

Rz. 47 [Autor/Stand] Die Entscheidung darüber, ob die Ermittlungsbehörde von der weiteren Strafverfolgung absehen kann, ist nicht in das freie oder sogar willkürliche, sondern in das pflichtgemäße Ermessen gestellt.[2] Dies bedeutet, dass eine Fortsetzung der Strafverfolgung nicht mehr erlaubt ist, wenn im konkreten Verfahrensstadium die Voraussetzungen des § 398 AO bzw. § 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Vor Ablauf der Jahresfrist

Rz. 34 [Autor/Stand] Meldet sich der Eigentümer der Sache vor Ablauf der Jahresfrist bei der FinB, so ist der Eigentumsübergang im formlosen Verfahren gem. § 394 AO ausgeschlossen.[2] Die StA/BuStra wird dabei in erster Linie prüfen, ob bei entsprechendem Verdacht ein Strafverfahren gegen den Eigentümer oder eine andere Person durchgeführt werden kann. In diesem subjektiven ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Nachverfahren

Rz. 37 [Autor/Stand] Meldet sich der Eigentümer nicht binnen eines Jahres, so geht das Eigentum auf den Staat über (s. Rz. 33). Der Eigentümer wird dadurch aber nicht rechtlos gestellt. Rz. 38 [Autor/Stand] Da sich nach § 394 AO dieselbe Rechtsfolge ergibt wie nach rechtskräftiger Anordnung der Einziehung durch das Gericht, müssen dem von dem Eigentumsübergang Betroffenen zum...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Verfahrensablauf

Rz. 37 [Autor/Stand] Hinsichtlich des Ablaufs des selbständigen Einziehungsverfahrens enthält die AO keine besonderen Bestimmungen. In § 401 AO wird lediglich auf § 435 StPO verwiesen, der in Abs. 3 auf die entsprechende Anwendung der §§ 201–204, §§ 207, 210 und 211 sowie §§ 424–430 und § 433 StPO verweist. Seit der Neufassung der Vorschriften zum 1.7.2017 ist ein Zwischenve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Rechtsfolge

Rz. 76 [Autor/Stand] Ob die Geldbuße verhängt wird, steht im Ermessen ("kann") der zuständigen Behörde, d.h. im Bußgeldverfahren der FinB = BuStra oder im Strafverfahren des Gerichts (s. Rz. 55). Rz. 77 [Autor/Stand] Die Sanktionsmöglichkeiten gegen juristische Personen und Personenvereinigungen sind infolge der jüngsten Änderungen der § 30 und § 130 OWiG [3] erheblich verschä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / X. Verfahrensrechtliche Aspekte der Einziehung

Rz. 103 [Autor/Stand] Das Verfahren bei der Einziehung von Gegenständen ist in den §§ 421–443 StPO einheitlich geregelt. Diese Bestimmungen über das Einziehungsverfahren sind auch auf die im Steuerstrafrecht bisweilen akut werdende Anordnung der Unbrauchbarmachung oder Beseitigung eines gesetzwidrigen Zustands (vgl. § 74f Abs. 1 Satz 2 und 3 StGB, s. Rz. 76 f.) anzuwenden (§...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Durchsetzungsrechte der BaFin

Tz. 109 Stand: EL 53 – ET: 05/2024 Sofern konkrete Anhaltspunkte für einen erheblichen Verstoß gegen Rechnungslegungsvorschriften vorliegen, kommen der BaFin besondere Durchsetzungsrechte zu. Wenn erforderlich, dürfen Bedienstete der BaFin Geschäfts- und Wohnräume durchsuchen. Sie dürfen Gegenstände sicherstellen oder ggf. beschlagnahmen, sofern diese als Beweismittel für die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Unterbrechung der Verfolgungsverjährung

Rz. 11 [Autor/Stand] Ebenso wie das Strafverfahren kennt auch das Ordnungswidrigkeitenverfahren einen abschließenden Katalog der zur Verjährungsunterbrechnung geeigneten Handlungen (§ 33 Abs. 1 OWiG; die Vorschrift ist abgedruckt unter § 377 Rz. 157). Inhaltlich entspricht § 33 Abs. 1 OWiG im Wesentlichen § 78c Abs. 1 StGB (s. dazu § 376 Rz. 129 ff.). Rz. 12 [Autor/Stand] Jed...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 375 Nebenfolgen

Schrifttum: Borgel/Reichling in Achenbach/Ransiek/Rönnau, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 6. Aufl. 2024, J. Verfahrensrechtliche Aspekte der Einziehung; Lohmeyer, Zum Anwendungsbereich des § 375 AO, ZfZ 1979, 72; Pfaff, Nebenfolgen und Verfall, DStZ/A 1979, 363; Wegner, Rechtsprechungsübersicht: Nebenfolgen steuerstrafrechtlich relevanter Sachverhalte, wistra 2017, 298; Wegne...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zweck, Rechtsnatur und Normzusammenhang

Rz. 2 [Autor/Stand] § 375 AO normiert – unabhängig von der allgemeinen Anwendbarkeit des materiellen Strafrechts im Steuerstrafrecht gem. § 369 Abs. 2 AO – zwei Formen strafrechtlicher "Nebenfolgen": die Aberkennung der Amtsfähigkeit und der Wählbarkeit (§ 375 Abs. 1 AO) sowie die Einziehung (§ 375 Abs. 2 AO). Zum unterschiedlichen sachlichen Anwendungsbereich von § 375 Abs....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Weder die RAO 1919 noch die RAO 1931 enthielten eine § 398 AO entsprechende Regelung. Lediglich unter dem Gesetzestitel "Niederschlagung" in § 443 Abs. 2 RAO 1919, dem der § 477 Abs. 2 RAO 1931 entsprach, war Folgendes bestimmt: Die Finanzämter sind befugt, von der Einleitung oder Durchführung einer Untersuchung abzusehen, wenn Steuerhinterziehung, Bannbru...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zweck und Anwendungsbereich

Rz. 2 [Autor/Stand] Die Vorschrift ergänzt § 74 StGB, der im allgemeinen Strafrecht die Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern regelt. Der Zweck des § 394 AO ist die Vereinfachung des Einziehungsverfahrens.[2] Hauptanwendungsbereich der Vorschrift sind Fälle, in denen sich der auf frischer Tat betroffene Schmuggler unter Zurücklass...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Verfahren und Rechtsschutz

Rz. 24 [Autor/Stand] Die FinB kann ihr Akteneinsichts- und Besichtigungsrecht durch einen formfreien Antrag geltend machen, der im Ermittlungsverfahren (auch wenn sich die Akten bei der Polizei befinden) und nach rechtskräftigem Abschluss des Strafverfahrens (also im Vollstreckungsverfahren) an die zuständige StA (vgl. Nr. 183 RiStBV: im Vollstreckungsverfahren auch der Rech...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Fehlen des öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung

Rz. 43 [Autor/Stand] Die Einstellung des Verfahrens gem. § 398 AO bzw. § 153 Abs. 1 Satz 2 StPO ist weiterhin davon abhängig, dass an der Strafverfolgung kein öffentliches Interesse besteht. Gegenüber den beiden vorgenannten Voraussetzungen (Geringwertigkeit der Steuerverkürzung bzw. des erlangten Steuervorteils und Geringfügigkeit der Schuld) kommt der Frage nach dem öffent...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Befugnisse der FinB bei Zuständigkeitskonzentration (§ 402 Abs. 2 AO)

Ergänzender Hinweis: Nr. 91 Abs. 4 AStBV (St) 2023/2024; s. AStBV Rz. 91. Rz. 11 [Autor/Stand] Sind die Zuständigkeiten mehrerer FinB gem. § 387 Abs. 2 AO bei einer Straf- und Bußgeldsachenstelle konzentriert worden (s. § 387 Rz. 35 ff.), behält jede der angeschlossenen FinB, also die Besteuerungsbehörden, die sich aus Abs. 1 ergebenden Befugnisse und Pflichten (§ 402 Abs. 2 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Selbständige Einziehung (§ 76a StGB)

Rz. 73 [Autor/Stand] Kann aus tatsächlichen (Verhandlungsunfähigkeit) oder rechtlichen (z.B. Strafklageverbrauch, nicht aber die Verjährung)[2] Gründen keine bestimmte Person verfolgt oder verurteilt werden, scheidet ein subjektives Einziehungsverfahren aus. In diesem Fall kann die StA (§ 435 Abs. 1 StPO) bzw. die selbständig ermittelnde FinB (§ 401 AO) beantragen, die Einzi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Ermittlung des Sachverh... / b) Urkundenbeweisliche Verwertung von Zeugenaussagen

Rz. 137 Eine Partei kann den ihr obliegenden Beweis auch durch die Aussage eines Zeugen führen, die dieser zu Protokoll eines Strafverfahrens gemacht hat; der BGH sieht darin eine urkundenbeweisliche Verwertung und keinen Verstoß gegen das Unmittelbarkeitsprinzip.[315] Der Beweisgegner kann die urkundenbeweisliche Verwertung nicht dadurch verhindern, dass er ihr widerspricht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Ermittlung des Sachverh... / I. Beweisverwertungsverbote

Rz. 217 Der Umgang mit rechtswidrig erlangten Beweismitteln spielt insbesondere bei der Verwertung von Augenscheinsobjekten, aber auch beim Urkunden- und Zeugenbeweis eine Rolle,[526] vgl. auch bereits Rdn 121 ff. Die Verwertung unzulässig erlangter Beweismittel[527] ist in der ZPO allerdings nicht ausdrücklich geregelt[528] (vgl. aber § 51 BZRG); sie kennt selbst für rechts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Ermittlung des Sachverh... / 3. Aktenbeiziehung

Rz. 199 Gemäß § 273 Abs. 2 Nr. 5 ZPO kann das Gericht zur Vorbereitung des Verhandlungstermins Urkunden und Akten anderer Behörden von den Parteien beiziehen. Nach § 432 ZPO kann eine Partei auch durch Antrag auf Beiziehung öffentlicher Urkunden Beweis antreten. Sowohl die Aktenbeiziehung nach § 273 ZPO, als auch nach § 432 ZPO setzt aber voraus, dass sich eine Partei auf ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Mündliche Verhandlung u... / 1. Geständnis

Rz. 16 Das Geständnis im Sinne des § 288 ZPO ist zu unterscheiden von der Fiktion des Zugestehens nach § 138 Abs. 3 ZPO. Sie unterscheiden sich in ihren Voraussetzungen und in ihren Rechtswirkungen. Durch ein Geständnis räumt eine Partei den Tatsachenvortrag des Gegners als zutreffend ein. Nach § 288 ZPO bedürfen die von einer Partei behaupteten Tatsachen insoweit keines Bewei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Ermittlung des Sachverh... / C. Freie Überzeugung des Gerichts

Rz. 18 Die Freiheit des Gerichts in der Feststellung des seiner Entscheidung zugrunde zu legenden Sachverhaltes ist geringer als gemeinhin angenommen. Das Verständnis des Begriffs der freien Überzeugung erschließt sich erst vor seinem geschichtlichen Hintergrund, nämlich als Abgrenzung zu der früher geltenden Bindung des Gerichts an feste Beweisregeln. Die Freiheit der Überz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Ermittlung des Sachverh... / 1. Parteivernehmung des Gegners

Rz. 159 Wird durch die Worte "Beweis: Parteivernehmung" Beweis angetreten, so ist regelmäßig die Vernehmung des Gegners nach § 445 ZPO gemeint. Den Antrag nach § 445 ZPO kann immer nur die Partei stellen, die für die zu beweisende Tatsache die Darlegungs- und Beweislast trifft. Als Mittel des Gegenbeweises ist ein Antrag nach § 445 ZPO mithin unzulässig.[355] Die Parteiverneh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Ermittlung des Sachverh... / 2. Öffentliche Urkunden

Rz. 198 Öffentliche Urkunden sind solche von Behörden, auch vom Gerichtsvollzieher, Wachtmeister, Postbediensteten und Notar ausgestellte.[476] Sie erbringen vollen Beweis für die Richtigkeit des beurkundeten Vorgangs, § 415 ZPO, nicht jedoch für die Richtigkeit des Inhaltes der Urkunde. Hinsichtlich der Richtigkeit des beurkundeten Vorganges unterliegt die Urkunde nicht der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 69 Übermitt... / 2.1.2 Übermittlung im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren (Nr. 2)

Rz. 9 Nach Abs. 1 Nr. 2 ist die Übermittlung von Sozialdaten zulässig für die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens einschließlich eines Strafverfahrens. Das Verfahren muss allerdings im Zusammenhang stehen mit der Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe einer Stelle nach § 35 SGB I. Insoweit gilt die Übermittlungsbefugnis auch für die gleichgestellten Stellen nach Abs. 2...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Verjährung / 6.1 Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist, § 199 Abs. 1 BGB

Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (Nr. 1) und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (Nr. 2).[1] Hier wird an die Kenntnis bzw. fahrlässige Unkenntnis des Gläubigers hinsichtl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verdachtskündigung / 1 Voraussetzungen

Eine Verdachtskündigung kann nicht schon dann wirksam ausgesprochen werden, wenn der Arbeitgeber subjektiv der Auffassung ist, dass sich der Arbeitnehmer etwas zuschulden kommen lassen hat. Die Verdachtskündigung ist vielmehr an das Vorliegen verschiedener Voraussetzungen geknüpft. Die Verdachtskündigung ist gerechtfertigt, wenn objektive Tatsachen vorliegen, die den dringend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
U / 1 Übergang vom Bußgeld- zum Strafverfahren [Rdn 3651]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 27 Aufhebung des Bußgeldbescheids im Strafverfahren (§ 86) [Rdn 387]

Rdn 388 1. Gem. § 86 Abs. 1 S. 1 wird ein Bußgeldbescheid aufgehoben, wenn später wegen derselben Handlung eine Verurteilung als Straftat erfolgt. Die Aufhebung nimmt das Strafgericht mit der Verurteilung vor. Der Sinn dieser Regelung erschließt sich aus § 84 Abs. 1. Ein Bußgeldbescheid erwächst zwar in materielle Rechtskraft, allerdings entfaltet er eine Sperrwirkung nur fü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / 1 Vergütung des Verteidigers im OWi-Verfahren [Rdn 3758]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
H / 12 Hauptverhandlung, Verständigung/Absprache im Bußgeldverfahren [Rdn 2546]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
O

OWi-Verfahren, Anwendung der StPO [Rdn 2869] Das Wichtigste in Kürze:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
R / 19 Rechtskraft der bußgeldrechtlichen Entscheidung [Rdn 3199]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
P / 1 Pflichtverteidigung im OWi-Verfahren [Rdn 2888]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
B / 10 Beweisverwertungsverbote, Allgemeines [Rdn 542]

Rdn 543 Literaturhinweise: Artkämper, Fehlerquellen bei Gegenüberstellungen und anderen (Wahl-)Identifizierungsmaßnahmen, StRR 2007, 210 Bachmaier, Dash-Cam & Co. – Beweismittel der ZPO?, DAR 2014, 15 Balzer/Nugel, Minikameras im Straßenverkehr – Datenschutzrechtliche Grenzen und zivilprozessuale Verwertbarkeit der Videoaufnahme, NJW 2014, 1622 Basdorf, Formelle und informelle ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
T / 7 Trunkenheitsfahrt, Urteil, tatsächliche Feststellungen [Rdn 3563]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
R / 13 Rechtsbeschwerde, Statthaftigkeit [Rdn 3073]

Rdn 3074 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Rechtsbeschwerde, Allgemeines, Rdn 2932 und → Rechtsmittel, Allgemeines, Rdn 3221. Rdn 3075 1. Der Begriff der Statthaftigkeit fällt unter den Oberbegriff der Zulässigkeit des Rechtsmittels (s. ausführlich KK/Hadamitzky, § 79 Rn 49 f.). Gemeint ist, ob ein bestimmtes Rechtsmittel für den konkreten Fall überhaupt kraft gesetzliche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
H / 8 Hauptverhandlung, Gang der Hauptverhandlung [Rdn 2490]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
E / 14 Einstellung des Verfahrens nach § 47, Verfahren und Kosten [Rdn 1039]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
B / 2 Beschlagnahme im OWi-Verfahren [Rdn 428]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Z / 1 Zustellungsfragen [Rdn 4284]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
U / 3 Übernahme des Mandats, erste Maßnahmen [Rdn 3689]

Rdn 3690 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Übernahme des Mandats, Allgemeines, Rdn 3673. Rdn 3691 1. In dem mit dem Mandanten bei bzw. nach der Übernahme des Mandats geführten (ersten) Gespräch muss der Verteidiger zunächst folgende allgemeine Fragen klären (s.a. → Übernahme des Mandats, Allgemeines, Rdn 3675):mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / 6 Verteidigung im OWi-Verfahren, allgemeine Verteidigerhinweise [Rdn 3966]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
T / 3 Trunkenheitsfahrt, Fahrverbot [Rdn 3524]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
T / 5 Trunkenheitsfahrt, Messverfahren, Allgemeines [Rdn 3539]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 3540 Literaturhinweise: Bode, Rechtliche Probleme der Atemalkohol-Nachweisve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
N

Nachholung des rechtlichen Gehörs [Rdn 2859] Rdn 2860 Literaturhinweise: Bottke, Rechtsbehelfe des Verteidigers im Ermittlungsverfahren – Eine Systematisierung, StV 1986, 120 Burhoff, Die Anhörungsrüge im Strafverfahren, ZAP F. 22, S. 409 ders., Wiederaufleben von Zwangsmaßnahmen bei Rechtskraftdurchbrechung, StRR 2007, 15 ders., Die Abrechnung (förmlicher/formloser) Rechtsbehel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
W / 2 Wiederaufnahme des Verfahrens [Rdn 4228]

Rdn 4229 Literaturhinweis: Fromm, Das Rechtsinstitut des Wiederaufnahmeverfahrens in Verkehrs-Bußgeldsachen mit dem Ziel des Freispruchs, § 85, VRR 2011, 47 Fornauf, Die Neuheit bereits erörterter Tatsachen im Wiederaufnahmeverfahren, StraFo 2013, 235 Fromm, Die Wiederaufnahme des Verkehrsbußgeldverfahrens, § 86 OWiG, zfs 2019, 72 Krumm, Wiederaufnahmeverfahren nach Messung mit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
S / 3 Staatsanwalt im OWi-Verfahren [Rdn 3466]

Rdn 3467 Literaturhinweise: Deutscher, Erste praktische Erfahrungen mit der OWiG-Reform aus gerichtlicher und behördlicher Sicht, NZV 1999, 185 ders., Zur beabsichtigten Erhöhung der Bußgelder bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, VRR 2007, 12 Scheffler/Matthies., Zum rechtlichen Gehör bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, NZV 2007, 607. Rdn 3468 1. Die StA spielt im Bußgeldverfahren e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
E / 10 Einspruch, Rücknahme und Verzicht [Rdn 969]

mehr