Fachbeiträge & Kommentare zu Trennungsunterhalt

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Zurechnung des vollen Wohnwertes vor der Scheidung und Kosten nach § 97 Abs. 2 ZPO

Leitsatz Getrennt lebende Eheleute stritten sich in der Berufungsinstanz noch um den Trennungsunterhalt und das zu dessen Berechnung anzusetzende Einkommen des beklagten Ehemannes, der das ehemals gemeinsame Familienheim alleine bewohnte. Insoweit ging es primär um die Höhe des bei ihm zu berücksichtigenden Wohnwertes. Beide Parteien hatten gegen das erstinstanzliche Urteil B...mehr

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Klärung schwieriger tatsächlicher oder rechtlicher Fragen im PKH-Verfahren

Leitsatz Die Parteien stritten um den Kindes- und Trennungsunterhalt. Die Ehefrau begehrte höheren Kindesunterhalt als bereits durch Jugendamtsurkunde tituliert. Der Ehemann berief sich auf stark gesunkene Leistungsfähigkeit. Der PKH-Antrag der Ehefrau für die von ihr beabsichtigte Klage wurde zurückgewiesen. Die hiergegen von der Ehefrau eingelegte sofortige Beschwerde hatte ...mehr

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Ausbildungsunterhalt für Ehegatten

Leitsatz Die Parteien waren getrennt lebende Eheleute. Sie hatten am 30.10.2004 geheiratet und sich im September 2006 getrennt. Die Ehefrau nahm den Ehemann auf Zahlung von Trennungsunterhalt in Anspruch. Sie stammte aus Peru und war erst im Zuge der Eheschließung nach Deutschland übergesiedelt. Die Eheleute hatten anlässlich der Heirat vereinbart, dass der Ehemann der Ehefra...mehr

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Begrenzung des Aufstockungsunterhalts nach neuem Unterhaltsrecht

Leitsatz Gegenstand der Entscheidung des OLG Celle war die Frage, nach welchen Kriterien sich das Maß des Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen bestimmt und unter welchen Voraussetzungen eine Herabsetzung oder Befristung in Betracht kommt. Sachverhalt Die Antragstellerin verlangte Aufstockungsunterhalt und beantragte für die von ihr beabsichtigte Klage Prozesskost...mehr

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Erwerbsobliegenheit bei Betreuung von zwei Kindern im Alter von acht und elf Jahren und Mangelfallberechnung bei gegenüber minderjährigen Kindern nachrangig berechtigten Müttern

Leitsatz Kernproblem dieser Entscheidung war die Frage, ob im Hinblick auf die Neufassung des § 1570 BGB durch das UÄndG eine vollschichtige Erwerbstätigkeit des Elternteils ausgeübt werden muss, der zwei Kinder im Alter von acht und elf Jahren betreut. Ferner ging es um die vorzunehmende Mangelfallberechnung bei dem Unterhalt für die geschiedene Ehefrau und die Lebensgefähr...mehr

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Trennungsunterhalt: Unterhaltsberechnung bei Abzug des Zahlbetrages betreffend den Kindesunterhalt im Mangelfall und im Nichtmangelfall

Leitsatz Die Klägerin nahm ihren Ehemann auf Zahlung von Kindes- und Trennungsunterhalt in Anspruch. Das AG hatte der Klage sowohl hinsichtlich des Kindes- als auch hinsichtlich des Trennungsunterhalts überwiegend stattgegeben. Auf die von dem Ehemann gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegte Berufung schlossen die Parteien in der Berufungsverhandlung einen Teilvergleich ...mehr

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Einkünfte aus Erwerbstätigkeit nach Vollendung des 65. Lebensjahres als überobligatorische Tätigkeit; keine Begrenzung/Befristung des Ehegattenunterhalts ohne abgeschlossenen Zugewinnausgleich

Leitsatz Das OLG Brandenburg hatte darüber zu entscheiden, ob Einkünfte, die nach Erreichen der Altersgrenze aus einer selbständigen Erwerbstätigkeit erzielt werden, wie bei abhängig Beschäftigten als Einkommen aus überobligatorischer Tätigkeit anzusehen oder regelmäßig in vollem Umfang für den Unterhalt zu verwenden sind. Ferner war zu klären, ob im Falle eines gleichzeitig...mehr

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Offenbarungspflicht des Unterhaltsberechtigten bei Gehaltssteigerung

Leitsatz Eine Kürzung des nachehelichen Unterhalts riskiert, wer verschweigt, dass er über höhere Einkünfte verfügt als in einem Vergleich über Trennungsunterhalt zu Grunde gelegt wurde. Dies hat er auch ungefragt zu offenbaren. Sachverhalt Die Ehe der Parteien wurde November 2005 rechtskräftig geschieden. Das OLG sprach der Ehefrau einen Unterhaltsanspruch in zeitlich abgest...mehr

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Aufnahme einer gleichgeschlechtlichen Beziehung durch den Unterhaltsberechtigten als Härtegrund

Leitsatz Der BGH hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Aufnahme einer neuen Beziehung durch den Unterhaltsberechtigten einen Härtegrund i.S.v. § 1579 Nr. 7 i.V.m. § 1361 Abs. 3 BGB darstellt und ob zu differenzieren ist zwischen der Aufnahme einer heterosexuellen und einer gleichgeschlechtlichen Beziehung. Sachverhalt Die Parte...mehr

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Nachehelicher Unterhalt: Befristung und Verwirkung von Aufstockungsunterhalt; Informationspflicht des Unterhaltsberechtigten hinsichtlich eines erheblichen Anstiegs des eigenen Einkommens

Leitsatz Gegenstand der Entscheidung war primär die Frage, ob ein Unterhaltsberechtigter den Unterhaltsverpflichteten ungefragt darüber informieren muss, dass er nach Titulierung höhere Einkünfte erzielt. Ferner ging es um die Frage, wie sich Erwerbsobliegenheiten auf die Frage einer Unterhaltsbefristung auswirken. Sachverhalt Die Parteien stritten um den nachehelichen Unterh...mehr

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Verfahrensleitung des Gerichts: Keine Verpflichtung zur Wiederholung eines eindeutig und unmissverständlich erteilten Hinweises

Leitsatz Der BGH hatte sich in einem Rechtsbeschwerdeverfahren mit dem Umfang der richterlichen Hinweispflicht nach § 139 ZPO auseinanderzusetzen. Sachverhalt Die Parteien stritten im Wege der Stufenklage um den Trennungsunterhalt. Der Beklagte war durch Teilurteil zur Auskunftserteilung durch Vorlage einer schriftlichen, systematischen Aufstellung über seine sämtlichen Einkü...mehr

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Anforderungen an die Darlegung und Glaubhaftmachung des Verlustes von erheblichen Geldbeträgen im Rahmen beantragter Prozesskostenhilfe

Leitsatz Der Beklagte war erstinstanzlich zur Zahlung von Kindes- und Trennungsunterhalt verurteilt worden. Seine hiergegen eingelegte Berufung wurde vom OLG als unzulässig verworfen. Gegen diese Entscheidung richtete sich seine Rechtsbeschwerde, für deren Durchführung er Prozesskostenhilfe beantragte. Nach dem Inhalt seiner Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlich...mehr

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Prozesskostenhilfe: Gerichtliche Geltendmachung der von dem Sozialhilfeträger auf den Unterhaltsgläubiger rückübertragenen Unterhaltsansprüche

Leitsatz Wegen des Bezugs von Sozialhilfeleistungen war der Unterhaltsanspruch eines Unterhaltsberechtigten auf den Träger der Sozialleistung übergegangen. Der BGH hatte darüber zu entscheiden, ob bei dem Unterhaltsberechtigten Bedürftigkeit i.S.d. § 115 ZPO vorliegt, wenn ihm der übergegangene Anspruch zur gerichtlichen Geltendmachung rückübertragen wird und er hierfür die ...mehr

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Ehegattenunterhalt: Berechnung des Trennungsunterhalts; Bemessung des Wohnwertes eines teilweise entgeltfrei vermieteten Hauses des Unterhaltspflichtigen; fiktiver Wohnwert bei Alleinnutzung eines im gemeinsamen Eigentum stehenden Ferienhauses durch den Unterhaltsberechtigten

Leitsatz Getrennt lebende Eheleute stritten um den an die Ehefrau ab Oktober 2006 zu zahlenden Trennungsunterhalt. Aus der Ehe der Parteien war ein im Jahre 1980 geborener Sohn hervorgegangen. Während bestehender Ehe lebten die Parteien mietfrei im Hausanwesen des Beklagten. Die dortige Einliegerwohnung wurde von dem Sohn der Parteien bewohnt, eine Souterrainwohnung von der ...mehr

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Trennungsunterhalt nach türkischem Recht: Bedarf nach Rückkehr der Ehefrau in die Türkei und Bemessung eines fiktiven Einkommens

Leitsatz Die Parteien stritten um Trennungsunterhalt. Die Ehefrau hatte ihren gewöhnlichen Aufenthalt wieder in der Türkei. Es ging primär um die Frage ihres Bedarfs dort und die Kriterien für die Bemessung eines fiktiven Einkommens. Sachverhalt Die türkische Klägerin und der türkischstämmige Beklagte hatten im Mai 2004 in der Türkei geheiratet und lebten seit März 2005 getre...mehr

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Befristung des nachehelichen Unterhalts bei einer 62-jährigen Ehefrau nach 33 Ehejahren

Leitsatz Die Parteien stritten über die Verpflichtung des Ehemannes zur Zahlung von Trennungs- und nachehelichem Unterhalt an die Klägerin ab Juni 2005. Der Beklagte hatte eine Unterhaltsverpflichtung von monatlich 190,00 EUR zugestanden und diesen Betrag in der Vergangenheit regelmäßig gezahlt. Gegenstand des Rechtsstreits war lediglich die über die freiwilligen Zahlungen h...mehr

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Trennungsunterhalt: Bemessung des Vorteils mietfreien Wohnens des in der Ehewohnung verbliebenen Ehegatten und Anerkennung von Tilgungsleistungen für ein Eigenheim

Leitsatz Kernproblem der BGH-Entscheidung war die Frage, ob bereits bei der Bestimmung des Bedarfs nach §§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 S. 1 BGH die in den Tilgungsraten liegende Vermögensbildung ausgeschlossen wird und ob in der Trennungsphase generell nur der angemessene Nutzungswert eines Eigenheims anzusetzen ist oder bereits der volle Mietwert. Sachverhalt Die Parteien strit...mehr

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Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes Berufungsverfahren; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Leitsatz Das OLG Nürnberg hatte sich mit einem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die beabsichtigte Durchführung eines Berufungsverfahrens und die zeitgleich eingelegte Berufung auseinanderzusetzen. Es ging primär um die Frage, wie das Zusammenwirken der unter gleichem Datum eingereichten Schriftsätze zu werten ist. Sachverhalt Die Klägerin nahm ihren Ehemann a...mehr

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Trennungsunterhalt: Berücksichtigung des Einkommens eines über 65 Jahre alten Unterhaltsverpflichteten

Leitsatz Getrennt lebende Eheleute stritten sich um die Höhe des von dem Ehemann zu leistenden Trennungsunterhalts. Das erstinstanzliche Urteil war dem Klageantrag der Klägerin nicht vollständig gefolgt und hatte einen geringeren Betrag ausgeurteilt als von ihr beantragt. Beide Parteien legten gegen das Urteil Berufung ein. Es ging primär um die Frage des unterhaltsrelevanten...mehr

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Unterhalt bei Betreuung eines nichtehelichen Kindes; Bedarf bei Zusammenleben mit dem Vater; Erwerbsobliegenheit; Befristung

Leitsatz Im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens gegen einen ablehnenden PKH-Beschluss hatte das OLG darüber zu entscheiden, ob hinreichende Erfolgsaussichten für ein Klageverfahren auf Zahlung von unbefristetem Unterhalt über die Vollendung des dritten Lebensjahres eines nichtehelichen Kindes hinaus bestehen oder mangels Erfolgsaussicht nur Prozesskostenhilfe für die Geltendma...mehr

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Ehegattenunterhalt: Verwirkung des Anspruchs auf Trennungsunterhalt wegen Aufnahme einer intimen außerehelichen Beziehung

Leitsatz Zentrales Problem dieser Entscheidung war die Frage, ob die Ehefrau ihren Anspruch auf Trennungsunterhalt wegen der Aufnahme einer intimen Beziehung vor der Trennung der Parteien verwirkt hat und ihr insoweit ein eindeutig bei ihr liegendes Fehlverhalten anzulasten ist. Sachverhalt Die Parteien hatten am 27.8.1982 geheiratet und zuvor seit April 1980 zusammengelebt. ...mehr

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Verbot der Doppelberücksichtigung bei Bewertung einer freiberuflichen Praxis

Leitsatz Der BGH hatte sich mit Problemen des Zugewinns auseinanderzusetzen. Es ging primär um die Frage, ob im Rahmen einer Zugewinnberechnung der gesamte Praxiswert einschließlich des "good will" als Aktivposten zu berücksichtigen ist, wenn zuvor beim nachehelichen Unterhalt die Verpflichtung aus den erzielten selbständigen Einkünften ermittelt wurde. Ferner ging es um die...mehr

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Erhebung einer neuen Leistungsklage nach Abweisung einer Unterhaltsklage wegen fehlender Bedürftigkeit

Leitsatz Mit Urteil des AG vom 15.7.2005 war der Trennungsunterhaltsanspruch der Klägerin für die Zeit ab 1.4.2004 abgewiesen worden. Die hiergegen von ihr eingelegte Berufung wurde ebenfalls zurückgewiesen. Die Abweisung der Klage wurde in dem Urteil vom 15.7.2005 im Wesentlichen darauf gestützt, dass die Klägerin ihre Unterhaltsbedürftigkeit nicht hinreichend dargetan habe...mehr

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Trennungsunterhalt nach türkischem Recht

Leitsatz Getrennt lebende Eheleute stritten sich um den Trennungsunterhalt. Die Ehefrau war türkische Staatsangehörige, der Ehemann deutscher Staatsangehöriger. Aus der Ehe waren sechs Kinder hervorgegangen. Die Ehefrau hielt sich wieder in der Türkei auf und forderte von dem Ehemann Unterhalt für die Dauer des Getrenntlebens. Bei der Bemessung ihres Unterhaltsanspruchs bezo...mehr

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Einkommensermittlung im Rahmen des Trennungsunterhalts; Keine Vermögensverwertungspflicht in der Trennungsphase; Abzug des Kindesunterhalts in Höhe des Zahlbetrages bei Bestimmung des bedarfsprägenden Einkommens

Leitsatz Die Parteien waren getrennt lebende Eheleute. Aus ihrer Ehe waren drei in den Jahren 1991 und 1996 geborene Kinder hervorgegangen. Die Trennung der Parteien erfolgte Ende Juli 2006. Die Klägerin verblieb mit den Kindern in dem ehelichen Haus. Sie war nicht erwerbstätig und bezog im Unterhaltszeitraum das staatliche Kindergeld für alle drei Kinder. Für den Zeitraum a...mehr

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Kein Anspruch auf Aufstockungsunterhalt, wenn der Unterhaltsberechtigte bereits eine Altersrente bezieht; keine Herabsetzung oder zeitliche Befristung von Altersunterhalt, wenn sowohl Unterhaltspflichtiger als auch Unterhaltsberechtigter bereits Altersrente beziehen

Leitsatz Die Parteien hatten am 7.5.1992 geheiratet und lebten seit März 2003 voneinander getrennt. Kinder waren aus ihrer Ehe nicht hervorgegangen. Durch Urteil vom 27.10.2005 wurde die Ehe der Parteien geschieden. Nach der Ehescheidung nahm die Klägerin den Beklagten auf Zahlung nachehelichen Unterhalts in Anspruch. Beide Parteien waren bereits Rentner. Die Klägerin bezog ...mehr

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Scheidungsverbund: Unzumutbare Härte durch Aufschub des Scheidungsausspruchs als Voraussetzung für die Abtrennung einer Folgesache

Leitsatz Gegenstand des Verfahrens war die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Abtrennung einer Folgesache aus dem Ehescheidungsverbund in Betracht kommt. Sachverhalt Die Parteien hatten im Jahre 1994 geheiratet. Aus ihrer Ehe war ein im Jahre 1995 geborene Tochter hervorgegangen, die bei der Antragsgegnerin lebte. Die Trennung der Eheleute erfolgte im Oktober 200...mehr

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Gesetzlicher Forderungsübergang darlehensweise gewährter Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Leitsatz Getrennt lebende Eheleute stritten sich um den von dem Ehemann zu zahlenden Trennungsunterhalt. Problematisch war die Klagebefugnis der Ehefrau, die in der Zeit von Oktober 2006 bis April 2007 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch II bezogen hatte, die nicht darlehensweise gewährt wurden. Eine darlehensweise Gewährung dieser Leistun...mehr

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Gesamtschuld, Unterhalt, anderweitige Bestimmung

Leitsatz Die Ehe der Parteien wurde am 3.4.2007 geschieden. Der Ehemann verlangte von der Ehefrau Gesamtschuldnerausgleich nach § 426 Abs. 2 BGB wegen der von ihm für das gemeinsame Haus der Parteien getragenen monatlichen Zins- und Tilgungsleistungen. Die Parteien waren Miteigentümer zu je 1/2. Auf zwei gemeinsam aufgenommene Darlehen zahlte der Ehemann seit der Trennung de...mehr

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Keine Obliegenheit zur Verbraucherinsolvenz beim Ehegattenunterhalt

Leitsatz In dem vom BGH entschiedenen Fall ging es um die Frage, ob der Unterhaltsverpflichtete auch zur Erfüllung von Trennungs- und nachehelichen Unterhaltsansprüchen den Weg über die Berufung auf Pfändungsfreigrenzen und Verbraucherinsolvenz gehen muss, wenn seine Leistungsfähigkeit durch eine Kreditrate reduziert wird, die bereits die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt...mehr

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Kindergeldanspruch bei Nichtzahlung von Trennungsunterhalt

Leitsatz Eltern, deren verheiratetes Kind noch in der Ausbildung ist und von seinem Ehegatten getrennt lebt, haben Anspruch auf Kindergeld, wenn der Ehegatte des Kindes keinen Trennungsunterhalt zahlt. Normenkette § 32 Abs. 4, § 62 Abs. 1, § 63 Abs. 1 Satz 2 EStG, § 1608 BGB Sachverhalt Im Streitfall hatte sich die verheiratete Tochter des Klägers von ihrem Ehegatten getrennt....mehr

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Kindergeldanspruch bei Nichtzahlung von Trennungsunterhalt

Leitsatz Eltern, deren verheiratetes, volljähriges Kind noch in der Ausbildung ist und von seinem Ehegatten getrennt lebt, haben Anspruch auf Kindergeld, wenn der Ehegatte des Kindes keinen Trennungs- unterhalt zahlt, obwohl das Amtsgericht dem Kind Trennungsunterhalt zugesprochen hatte. Sachverhalt Die im Jahr 1982 geborene und seit dem Jahr 2001 verheiratete Tochter des Klä...mehr

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Prüfung der Leistungsfähigkeit beim Trennungsunterhalt: Anrechenbarer Mietwert bei Nutzung eines im Miteigentum des Unterhaltspflichtigen stehenden Eigenheims

Leitsatz Getrennt lebende Eheleute stritten sich um den von dem Ehemann zu zahlenden Kindesunterhalt für eine gemeinsame minderjährige Tochter sowie den Ehegattenunterhalt. Es ging primär um die Frage, in welcher Höhe dem in Anspruch genommenen Ehemann für die Nutzung des im Miteigentum der Parteien stehenden Hauses ein Wohnwert zuzurechnen ist und ob und in welcher Höhe ein...mehr

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Vom Normalverlauf erheblich abweichende berufliche Entwicklung nach der Trennung (sog. Karrieresprung)

Leitsatz Getrennt lebende Eheleute stritten um die Höhe des an die Ehefrau zu zahlenden Trennungsunterhalts. Kernproblem der Entscheidung war die Frage, ob und inwieweit sich der berufliche Aufstieg des Ehemannes während der Trennungszeit vom Oberarzt zum Chefarzt eines Krankenhauses und die hieraus erzielten Einkünfte auf die Höhe des Unterhaltsanspruchs auswirken. Sachverh...mehr

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Nicht vorhersehbarer Karrieresprung kann ohne Auswirkung auf die Unterhaltshöhe bleiben

Leitsatz Auch nach einer Trennung wirken sich Einkommensverbesserungen des Unterhaltspflichtigen grundsätzlich auf den Unterhalt aus. Anders, wenn es nicht vorhersehbar, sondern überraschend beruflich aufwärts ging und die Entwicklung nicht prägend für die Lebensverhältnisse der Parteien war. Sachverhalt Ein getrennt lebender Ehemann schaffte den Sprung zum Chefarzt und seine...mehr

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Kindesunterhalt bei unterhaltsrechtlich zurechenbarem Einkommen des Unterhaltsverpflichteten oberhalb des Grenzbetrages der 13. Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle; konkrete Bedarfsbemessung beim Ehegattenunterhalt

Leitsatz Die Parteien stritten um Kindes- und Trennungsunterhalt für die Zeit ab 1.6.2005. Ihre am 28.4.1989 geschlossene Ehe war seit dem 15.11.2006 rechtskräftig geschieden. Aus der Ehe war eine am 7.1.2000 geborene Tochter hervorgegangen, die seit der Trennung der Eheleute Anfang Juni 2005 bei ihrer Mutter lebte und von dieser versorgt wurde. Am 29.7.2005 hatte sich der E...mehr

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Anrechenbarkeit neuer Schulden bzw. nichteheprägender oder nicht ehebedingter Schulden

Leitsatz Die Parteien stritten sich um den von dem Ehemann zu zahlenden Trennungsunterhalt. Problematisch war insbesondere die Höhe der auf beiden Seiten zu berücksichtigenden und in die Unterhaltsberechnung einzustellenden Einkünfte. Bei der Berechnung der unterhaltsrelevanten Nettoeinkünfte ging es u.a. darum, ob bei der Ermittlung des Unterhaltsanspruchs der Ehefrau auch ...mehr

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Voraussetzungen für das Außerkrafttreten einer einstweiligen Anordnung

Leitsatz Das AG hatte den Antragsgegner nach mündlicher Verhandlung im Wege einstweiliger Anordnung verpflichtet, an die Antragstellerin ab Februar 2007 monatlichen Trennungsunterhalt i.H.v. 1.441,00 EUR zu zahlen. Durch Urteil vom selben Tage hat es den Beklagten verurteilt, Trennungsunterhalt für die Zeit ab November 2005 bis Dezember 2006 in unterschiedlicher Höhe sowie a...mehr

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Trennungs- und Kindesunterhalt: Mehrstufige Mangelfallberechnung bei vereinbartem Vorrang des Kindesunterhalts

Leitsatz Die Parteien lebten voneinander getrennt. Der Ehemann war erstinstanzlich zur Zahlung von Trennungsunterhalt sowie zur Zahlung rückständigen Kindesunterhalts verurteilt worden. Die Parteien hatten vereinbart, dass der Kindesunterhalt Vorrang vor dem Ehegattenunterhalt haben sollte. Erstinstanzlich war der Ehemann antragsgemäß zur Zahlung von Trennungsunterhalt und r...mehr

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Berücksichtigung berufsbedingter Fahrtkosten und von Beiträgen für Haftpflicht-, Hausrat- und Unfallversicherung sowie von Gewerkschaftsbeiträgen aufseiten des Unterhaltsschuldners beim Trennungsunterhalt; Mangelfallberechnung

Leitsatz Getrennt lebende Eheleute stritten sich um die Höhe des von dem Ehemann zu leistenden Trennungsunterhalts. Die Ehefrau beanspruchte einen Betrag von 211,00 EUR monatlich. Die insoweit von ihr beim FamG nachgesuchte Prozesskostenhilfe wurde verweigert. Der hiergegen gerichteten Beschwerde der Klägerin hat das FamG teilweise abgeholfen und die Sache für ihre weitergehe...mehr

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Keine Erwerbsobliegenheit der 62-jährigen Ehefrau; Berücksichtigung freiwilliger Zahlungen an den Sohn

Leitsatz Getrennt lebende Eheleute stritten sich um den von dem Ehemann zu zahlenden Trennungsunterhalt. Sie waren 28 Jahre verheiratet. Zum Zeitpunkt der Trennung war die Ehefrau bereits 62 Jahre alt. Im Jahre 2004 hatte sie ihre damalige Tätigkeit für ein Bekleidungshaus gegen den Willen des Ehemannes gekündigt. Erstinstanzlich war dem Antrag der Klägerin nur teilweise sta...mehr

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Fristüberwachung durch Auszubildende

Leitsatz Der BGH setzte sich in seinem Beschluss mit den Auswirkungen der Fristüberwachung durch Auszubildende auf das Verschulden des Rechtsanwalts auseinander. Sachverhalt Der Beklagte war mit Teilanerkenntnis- und Schlussurteil des AG verurteilt worden, an die Klägerin rückständigen und laufenden Trennungsunterhalt zu zahlen. Zustellung des Urteils an seinen erstinstanzlich...mehr

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Kein Prozesskostenvorschuss für den geschiedenen Ehegatten im Anordnungswege

Leitsatz Die Parteien waren durch Urteil vom 2.8.2007 rechtskräftig geschieden worden. In der Berufungsinstanz stritten sie u.a. noch über die Verpflichtung des Ehemannes zur Zahlung von Trennungsunterhalts gem. § 1361 BGB. Die Ehefrau hatte mit Schriftsatz ihrer zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten vom 24.5.2007 Prozesskostenhilfe für einen beabsichtigten Antrag auf E...mehr

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Befristung des Anspruchs auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 5 BGB (a.F.)

Leitsatz Die Parteien stritten sich um den nachehelichen Unterhalt. Der Ehemann begehrte Zahlung eines Betrages i.H.v. 330,00 EUR ab Rechtskraft der Ehescheidung. Die Ehefrau erkannte einen Teilbetrag von 225,00 EUR monatlich an und vertrat die Auffassung, der Unterhaltsanspruch sei auf drei Jahre ab Rechtskraft der Ehescheidung zu befristen, da der Ehemann ehebedingte Nacht...mehr

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Streitwert einer Stufenklage

Leitsatz Die Klägerin verlangte von dem Beklagten Auskunft über dessen Einkünfte und Vermögen, die Vorlage entsprechender Belege, ggf. Versicherung der Richtigkeit an Eides statt und Zahlung des sich aus der Auskunft ergebenden Trennungsunterhalts. Die Beklagte wurde durch Teilanerkenntnisurteil zur Erteilung der begehrten Auskunft verurteilt. Nach Auskunftserteilung hatten ...mehr

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Obliegenheit des Unterhaltspflichtigen zur Inanspruchnahme von Steuervorteilen

Leitsatz Die Parteien hatten am 14.5.2003 geheiratet und waren seit dem 21.2.2006 rechtskräftig geschieden. Aus der Ehe war ein im Dezember 2003 geborener Sohn hervorgegangen, der seit der Trennung seiner Eltern im August 2004 im Haushalt seiner Mutter lebte und von ihr betreut wurde. Erstinstanzlich war der Ehemann antragsgemäß verurteilt worden, an die Ehefrau ab Rechtskraf...mehr

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Berufungsverfahren: Auslegung einer Berufungseinlegung bzw. einer Berufungsbegründung unter dem Vorbehalt ihrer Durchführung bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe

Leitsatz In einem Rechtsstreit zum Trennungsunterhalt obsiegte die Klägerin nur teilweise, soweit der Beklagte zur Zahlung von monatlich 227,00 EUR verurteilt worden war. Innerhalb der Berufungsfrist gingen beim Berufungsgericht zwei Schriftsätze der Klägerin ein. Zum einen beantragten ihre Prozessbevollmächtigten die Bewilligung von Prozesskostenhilfe, verbunden mit einem W...mehr

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Keine Prägung der ehelichen Lebensverhältnisse durch Unterhaltslast für nach rechtskräftiger Scheidung geborene Kinder aus einer neuen Verbindung

Leitsatz Zentrales Problem des Falles war die Frage, ob die Unterhaltsverpflichtung gegenüber einem nach Rechtskraft der Scheidung geborenen Kind des Unterhaltsschuldners die ehelichen Lebensverhältnisse seiner geschiedenen Ehe geprägt haben kann. In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte sich der geschiedene Ehemann u.a. darauf berufen, aufgrund der Geburt von z...mehr

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Trennungs- und nachehelicher Unterhalt: Ermittlung der unterhaltsbestimmenden ehelichen Lebensverhältnisse; eheprägender Charakter der Erträge aus im Zugewinnausgleich erworbenen Kapitalvermögen

Leitsatz Die Parteien stritten um den Trennungsunterhalt und um den nachehelichen Unterhalt. Problematisch war die Frage des verfügbaren Einkommens zur Bemessung des zu zahlenden Unterhalts und die Einbeziehung von Erträgen aus Kapitalvermögen. Im Hinblick auf die gehobenen wirtschaftlichen Verhältnisse des Unterhaltspflichtigen stellte sich die Frage, in welchem Umfang dies...mehr

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Zukünftiger Einsatzzeitpunkt für nachehelichen Unterhalt

Leitsatz Die Parteien stritten sich um den nachehelichen Unterhalt. Die Klägerin war am 16.4.1946 geboren und in ihrem Beruf als Küchenhilfe vollschichtig tätig. Der am 29.4.1931 geborene Beklagte war seit 1990 Rentner und bezog eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie eine Betriebsrente. Die Parteien hatten am 22.4.1991 geheiratet. Kinder waren aus der Ehe n...mehr