Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsplan

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Abrechnung

Leitsatz Abrechnungs-Anfechtung (u.a. Schätzung des Brennstoff-Endbestands; langjährige Änderung des Kostenverteilungsschlüssels; ordnungsgemäßer Verwaltung widersprechende Entlastung des Verwalters) Weiter Ermessensspielraum der Gemeinschaft zu Kostenansätzen im Wirtschaftsplan Wichtige Gründe gegen die Wiederwahl des Verwalters Speicher nicht als Wohnraum nutzbar Verspätete Pr...mehr

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Nach BGH vom 20.09.2000 rückwirkend nichtiger Kostenverteilungsänderungsbeschluss (von 1979!) und damit anfechtbare aktuelle Einzelabrechnungs-Genehmigungsbeschlussfassung

Leitsatz Verneinter Verpflichtungsantrag auf Änderung des Kosten-verteilungsschlüssels Normenkette § 15 WEG, § 16 WEG, § 23 Abs.1 WEG; § 242 BGB Kommentar 1. In der Teilungserklärung war Verteilung der Bewirtschaftungskosten nach der Größe der Miteigentumsanteile vereinbart. Bereits 1979 beschlossen die Eigentümer, Garageneigentümer von der Verpflichtung zur Zahlung der Bewi...mehr

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Allstimmiger Beschluss über eine Änderung des in der Teilungserklärung festgelegten Kostenverteilungsschlüssels kann als (formlose) schuldrechtliche Vereinbarung angesehen werden

Leitsatz Eine Vereinbarung wirkt gegenüber einem Sondernachfolger auch ohne Eintragung im Grundbuch, wenn er durch sie begünstigt wird Normenkette § 10 Abs. 1, 2 WEG, § 16 Abs.2 WEG Kommentar 1. Bereits 1979 wurde von sämtlichen Eigentümern allstimmig (ohne Stimmenthaltung) beschlossen, dass das Wohngeld nicht (mehr) entsprechend den Miteigentumsanteilen lt. Teilungserklärung...mehr

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Zum Geschäftswert eines Antragsverfahrens auf Herausgabe von und Einsicht in Verwaltungsunterlagen sowie zur Anfechtung von Jahresabrechnungs- und Entlassungs- Genehmigungsbeschlüssen

Normenkette § 48 Abs. 3 WEG Kommentar 1. In der Festsetzung des Geschäftswertes von DM 5.000,- gem. § 30 Abs. 2 Satz 1 KostO für ein Antragsverfahren auf Herausgabe und Einsichtnahme von/in Verwaltungsunterlagen durch das AG kann auch die Beschwerdekammer keinen Rechtsfehler erkennen; der Wert ist hier nicht unangemessen und unberechtigt hoch angesetzt. 2. Der Geschäftswert ...mehr

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Auch in kleiner Gemeinschaft keine Eigentümerversammlung in einem Wohnmobil des Verwalters auf dem Hof der Wohnanlage, und terminlich nicht zwischen Weihnachten und Neujahr

Leitsatz Unwirksame Verwalterbestellung Normenkette § 24 WEG, § 26 WEG Kommentar 1. In kleinerer Eigentümergemeinschaft (3 Wohneinheiten) verwaltete der Vater die Anlage mit 2 Einheiten seiner beiden Kinder und einer weiteren mit einem "familienfremden" Eigentümer; der Vater war mit seiner Ehefrau auch Nießbraucher der Wohnungen beider Kinder und bewohnte eine Wohnung. Gegen de...mehr

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Gruppenstimmrecht nur im Ausnahmefall (insbesondere bei Mehrhausanlagen)

Leitsatz Zum Antrag auf Genehmigung von Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung sind i.d.R. alle Eigentümer abstimmungsberechtigt Normenkette § 21 Abs. 1 WEG, § 25 Abs. 1, 2 WEG, § 28 Abs. 5 WEG Kommentar 1. Grundsätzlich sind alle Wohnungs- und Teileigentümer in gemeinschaftlichen Verwaltungsangelegenheiten stimmberechtigt, wie bereits vom Senat am 31.03.1994 (WM 94, 567) entsch...mehr

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Erneut praxisbedeutsame Entscheidung zur Gültigkeit/Ungültigkeit einzelner Verwaltervertragspassagen

Normenkette § 21 WEG, § 26 WEG, § 675 BGB Kommentar 1. Grundsätzlich sind die Vertragspartner in der Gestaltung eines Verwaltervertrages frei. Allerdings unterliegt ein solcher Verwaltervertrag den allgemeinen Schranken des Privatrechts, d.h., er darf nicht gegen gesetzliche Verbote ( § 134 BGB) und auch nicht gegen die guten Sitten ( § 138 BGB) verstoßen. Nichtig sind hier i...mehr

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Außergerichtliche Kostenerstattung bei Wohngeldvorschusszahlung erst in der Beschwerdeinstanz und dortiger Antragsrücknahme

Leitsatz Keine Erhöhungsgebühr nach § 6 BRAGO bei Verfahrensführung des Verwalters in Prozessstandschaft Normenkette § 47 WEG, § 6 BRAGO Kommentar 1. Hat der Verwalter in einem Verfahren auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen in der Beschwerdeinstanz seinen Antrag "zurückgenommen" (weil der Antragsgegner in der Zwischenzeit seine Rückstände beglichen hat), ist es aus Rechtsgründe...mehr

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Der Erwerber von Wohnungseigentum im Wege der Zwangsvollstreckung haftet nur für die sog. Abrechnungsspitze, nicht für Wohngeldfehlbeträge seines Rechtsvorgängers

Normenkette § 16 WEG, § 28 WEG, § 56 Satz 2 ZVG Kommentar 1. Der Erwerber von Wohnungseigentum im Wege der Zwangsvollstreckung haftet aus nach seinem Eintritt genehmigten Jahresabrechnungen nicht für Fehlbeträge, soweit diese auf rückständigen Beitragszahlungen des Rechtsvorgängers beruhen (vgl. BGH, ZMR 1999, 834, 836 und ZMR 1996, 215 sowie ZMR 1989, 434). Ein Abrechnungsge...mehr

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Bedeutsame Grundsatzentscheidung des OLG Hamm zum Abschluss und Inhalt eines Verwaltervertrages

Leitsatz Antragsbefugnis eines einzelnen Eigentümers auf Feststellung der Unwirksamkeit (bzw. Teilunwirksamkeit) eines Verwaltervertrages, der kraft Beschlussfassung vom Beirat auszuhandeln bzw. nur zu unterzeichnen war Beschlussweise Bevollmächtigung des Verwaltungsbeirats zum Abschluss eines Verwaltervertrags ermächtigt diesen nur, Regelungen zu treffen, die ordnungsgemäßer...mehr

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TOP Wirtschaftsplan deckt auch eine Erhöhung der jährlichen Zuführung zur Instandhaltungsrücklage

Leitsatz Berücksichtigung von Schriftsätzen vor der Hinausgabe der Gerichtsentscheidung Normenkette § 23 Abs. 2 WEG, § 28 Abs. 1 WEG, § Abs. 5 WEG Kommentar 1. Gemäß § 23 Abs. 2 WEG ist zur Gültigkeit eines Eigentümerbeschlusses erforderlich, dass der Gegenstand bei der Einberufung zur Eigentümerversammlung bezeichnet ist. Dazu genügt es, dass die Eigentümer vor Überraschungen...mehr

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Gegenstand muss in Einladung nur "bezeichnet" werden

Leitsatz Die Bezeichnung des Beschlussgegenstands "Wirtschaftsplan" in der Einladung zur Eigentümerversammlung deckt grundsätzlich auch die Beschlussfassung über eine Erhöhung der jährlichen Zuführung zur Instandhaltungsrücklage. Fakten: In der Einladung zu einer Eigentümerversammlung war u.a. folgender Tagesordnungspunkt genannt: "3. Wirtschaftsplan 1999 - Die Verwaltung sch...mehr

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Zahlungs- und Abrechnungspflichten einer unechten Wohnungseigentumsverwaltung

Leitsatz Zahlungs- und Abrechnungspflichten einer "unechten" Wohnungseigentumsverwaltung durch den teilenden Eigentümer im Vorstadium bis zu ordnungsgemäß bestellter und beginnender WEG-Verwaltung Individuelle Abrechnungspflichten des nach Auftragsrecht handelnden teilenden Eigentümers Verneinte Aufrechnungsberechtigung des Teilenden gegenüber Wohngeldvorschüssen für die hi...mehr

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Teilnahme von Nichteigentümern an der Versammlung

Leitsatz Nutzungsberechtigte eines Nachbargrundstücks dürfen nicht in der Eigentümerversammlung erscheinen. Vereinbarte Kostenverteilung nach Wohnflächen bedeutet bei Teileigentum Verteilung nach Nutzflächen Auf Wirtschaftsplan gestützter Zahlungsanspruch wird lediglich durch das Ergebnis der Jahresabrechnung begrenzt Normenkette § 16 Abs. 2 WEG, § 23 Abs. 1 WEG, § 28 Abs. 1 WE...mehr

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Beschwer richtet sich nach ersparten Aufwendungen

Leitsatz Wird der Beschluss über die Jahresabrechnung oder den Wirtschaftsplan wegen bestimmter Einzelposten für ungültig erklärt, bemisst sich die Rechtsmittelbeschwer eines Wohnungseigentümers, der diese Entscheidung anficht, nach der anteiligen Belastung, die ihm bei der seiner Ansicht nach richtigen Abrechnung erspart geblieben wäre. Fakten: Die Rechtsmittelbeschwer bemis...mehr

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Rechtsmittelbeschwer bei Anfechtung der Abrechnung

Leitsatz Rechtmittelbeschwer bei Abrechnungspositions-Anfechtung Keine Erhöhung der Beschwer bei zusätzlicher Anfechtung Verwalter-Entlastungsbeschluss Normenkette § 45 Abs. 1 WEG Kommentar 1. Wird der Genehmigungsbeschluss über die Jahresabrechnung oder den Wirtschaftsplan wegen bestimmter Einzelposten für ungültig erklärt, bemisst sich die Rechtsmittelbeschwer eines Wohnungse...mehr

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Der Widerspruch eines Schuldners gegen Belastungen seines Kontos aufgrund Einzugsermächtigungslastschriften ist nicht befristet und endet erst durch Genehmigung gegenüber der Zahlstelle

Leitsatz Eine Genehmigung solcher Belastungen kann nach den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr der Sparkassen nicht in einem Schweigen auf einen Rechnungsabschluss gesehen werden Normenkette § 362 BGB, § 670 BGB, § 675 BGB, § 684 BGB, § 812 BGB Kommentar 1. Im vorliegenden Fall hatte ein Gesamtvollstreckungsverwalter...mehr

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Gemeinschaftliche Ansprüche gegen Verwalter

Leitsatz Geltendmachung gemeinschaftlicher Ansprüche gegen den Verwalter (auf Wiederherstellung oder auch Schadenersatz) setzt Ermächtigung der Wohnungseigentümergemeinschaft voraus Stromleitungen (im Keller) sind Gemeinschaftseinrichtungen Normenkette § 21 Abs. 1 WEG, § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG, § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG, § 47 Satz 2 WEG Kommentar 1. Lässt der Verwalter elektrische Zul...mehr

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Mehrheitliche änderung der Teilungserklärung ist unwirksam

Leitsatz Die Abänderung der in der Teilungserklärung enthaltenen Regelung für den Fall der nicht rechtzeitigen Zahlung des Hausgeldes durch bloßen Mehrheitsbeschluss ist unwirksam. Es mag offen bleiben, ob ein solcher Beschluss wegen fehlender Beschlusskompetenz der Gemeinschaft nichtig ist. Fakten: Die Wohnungseigentümer fassten auf einer Eigentümerversammlung mehrheitlich e...mehr

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OLG Köln gibt einem Ladenmieter Recht

Leitsatz Wohnungseigentümergemeinschaft ist nicht berechtigt, wegen erheblicher Wohngeldrückstände eines Teileigentümers die von ihm oder einem noch nicht im Grundbuch als Rechtsnachfolger eingetragenen Erwerber vermietete Einheit bis zum Ausgleich der Zahlungsrückstände von der Energieversorgung abzutrennen! Normenkette § 273 BGB, § 858 BGB, § 862 BGB, § 869 BGB, § 823 Abs. ...mehr

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Wohngeldanspruch und -rückstände

Leitsatz Wohngeldanspruch kann auch nach genehmigter Jahresabrechnung weiterhin auf beschlossenen Wirtschaftsplan gestützt werden (jetzt h.R.M.) Bestandskräftiger (unangefochten gebliebener) Mehrheitsbeschluss ("Zitterbeschluss") über 8%igen Verzugszins von Wohngeldrückständen bleibt wirksam und bindend (entgegen der Auffassung von Wenzel u.a.) Der zur Wohngeld-Geltendmachung ...mehr

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Nach Amtsbeendigung ist Rechnungslegung erforderlich

Leitsatz Der Verwalter ist verpflichtet, den Wohnungseigentümern nach Beendigung seiner Tätigkeit Rechnung zu legen und Guthaben auf den Gemeinschaftskonten an sie herauszugeben. Fakten: Die Rechte und Pflichten des Verwalters richten sich gemäß § 675 Abs. 1 BGB nach den Vorschriften des Auftragsrechts. Die Gelder auf den vom Verwalter für die Gemeinschaft angelegten Konten s...mehr

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Rechtsstellung des ausgeschiedenen Eigentümers

Leitsatz Ausgeschiedener Eigentümer besitzt keine Abrechnungs-Ansprüche mehr Ansprüche auf Abrechnung und Auszahlung etwaiger Guthaben gehen auf dessen Rechtsnachfolger über Keine nachträglichen Abrechnungspflichten gegenüber ausgeschiedenen Eigentümern Zweckgebundenes Verwaltungsvermögen der Mitglieder einer Gemeinschaft Normenkette § 28 Abs. 3, 5 WEG, § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG Kom...mehr

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Gerichtsstand des Wohngeld-Inkassoverfahrens

Leitsatz Besonderer Gerichtsstand für das Wohngeld-Inkassoverfahren gegen ausgeschiedene Eigentümer: Ort der Wohnanlage als gemeinsamer Leistungsort (Erfüllungsort) Auch Wohngeldzahlungspflicht "grundstücksbezogen" Normenkette § 16 Abs. 2 WEG, § 28 Abs. 3 WEG, § 29 ZPO Kommentar 1. Für Wohngeldansprüche auch gegen ausgeschiedene Eigentümer muss das zuständige Gericht nicht stre...mehr

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Zulässiges Gruppenstimmrecht

Leitsatz Ausnahmsweise: Getrennte Versammlungen und Beschlussfassungen in einer sog. Mehrhausanlage (Gruppen- bzw. Block-Abstimmungen) Beschlussfähigkeit (nur) nach den Miteigentumsanteilen der Eigentümer des betreffenden Hauses Ungültige Verwalter-Entlastung Normenkette § 21 WEG, § 25 Abs. 3 WEG, § 27 WEG, § 28 Abs. 3 WEG Kommentar 1. Selbst eine jahrelange Übung der Eigentümer...mehr

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Bei Eigentümerwechsel hat der Verwalter keine zeitanteilige Abrechnung zwischen Rechtsvorgänger und Rechtsnachfolger vorzunehmen

Leitsatz Rechtsnachfolger trifft allein die so genannte Abrechnungsspitze Normenkette § 16 WEG, § 28 Abs. 5 WEG Kommentar 1. Bestandskräftige Wirtschaftsplan- und Abrechnungs-Genehmigungsbeschlüsse begründen eine Zahlungspflicht für denjenigen, der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist (BGH, NJW 1988, 1910, 1911). Dabei ist es unschädli...mehr

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Erneute Beschlussfassung über eine Abrechnung grundsätzlich möglich, wenn sich eine bereits bestandskräftig beschlossene Jahresabrechnung nachträglich in Folge eines Irrtums oder unrichtiger Buchführung als fehlerhaft erweist

Normenkette § 28 Abs. 5 WEG Kommentar 1. Ein Wohngeldzahlungsanspruch kann sich auch aus einem Abrechnungs- Abänderungsbeschluss ergeben, selbst wenn die betreffende Jahresabrechnung bereits früher bestandskräftig genehmigt wurde. Auch über bereits bestandskräftig beschlossene Abrechnungen kann eine Gemeinschaft grundsätzlich neu entscheiden; ob solche Änderungsbeschlüsse wir...mehr

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Es genügt, wenn der Beschluss über die Genehmigung des Wirtschaftsplanes auf den vorgelegten Wirtschaftsplan Bezug nimmt

Normenkette § 28 Abs. 2, 5 WEG Kommentar 1. Eigentümer hatten zum TOP "Wirtschaftsplan 1998; Hausgeldhöhe"folgenden Beschluss gefasst: "Der vorgelegte Wirtschaftsplan für das Jahr 1998 wird einstimmig beschlossen. Das Hausgeld wird an neue Sollbeträge ab 1. 8. 1998 angepasst." 2. Dieser Beschluss nahm auf den vorgelegten Wirtschaftsplan für 1998 Bezug; dies reicht aus; es ist ...mehr

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Wirtschaftsplan muss in Beschluss nicht mit aufgenommen werden

Leitsatz Es genügt, dass der Eigentümerbeschluss über den Wirtschaftsplan auf den den Wohnungseigentümern vorgelegten Wirtschaftsplan Bezug nimmt. Nicht erforderlich ist es, in den Eigentümerbeschluss den Wirtschaftsplan, sei es auch nur mit den Gesamteinnahmen und -ausgaben aufzunehmen. Etwas anderes kann gelten, wenn mehrere Wirtschaftspläne vorgelegt werden. Fakten: Gemäß ...mehr

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Wirtschaftsplan und Wohngeldschulden

Leitsatz Wirtschaftsplan kann weiterhin auch nach Abrechnungs-Beschlussgenehmigung Zahlungsanspruchsgrundlage bleiben (soweit sich nicht aus der Jahresabrechnung gegenüber dem Soll der Vorschüsse ein niedrigerer Schuldsaldo ergibt) Die Gemeinschaftsordnung kann einen erhöhten Verzugszinssatz für Wohngeldschulden festlegen, nun seit 1. 1. 1999 nach dem sog. Basiszinssatz Fortfü...mehr

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Erwerb von Wohnungseigentum: Haftung für Zahlungsrückstände

Leitsatz Der Erwerber oder Ersteigerer einer Eigentumswohnung haftet für Beitragsrückstände seines Vorgängers auch dann nicht, wenn der nach dem Eigentumserwerb gefasste Beschluss über die Jahresabrechnung bestandskräftig geworden ist. Im Rahmen der Begründung von Zahlungspflichten von Wohnungseigentümern muss zwischen dem Beschluss der Wohnungseigentümer über den Wirtschafts...mehr

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Auch bei unterlassener Beschlussanfechtung keine Erwerberhaftung!

Leitsatz Der Ersteigerer einer Eigentumswohnung haftet für die Beitragsrückstände seines Vorgängers auch dann nicht, wenn der nach dem Eigentumserwerb gefasste Beschluss über die sie einbeziehende Jahresabrechnung bestandskräftig geworden ist. Fakten: Der jetzige Eigentümer erwarb im Wege der Zwangsversteigerung eine Eigentumswohnung. Die für das Jahr vor dem Erwerbszeitpunkt...mehr

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BGH folgt zur umstrittenen Frage Einzelabrechnung nach Eigentumswechsel der Meinung des vorlegenden KG Berlin (vom 18. 11. 1998, Az.: 24 W 5437/97)

Leitsatz Rechtsnachfolger haften grundsätzlich und generell der Höhe nach nur begrenzt auf die so genannte Abrechnungsspitze (hinsichtlich einer nach Eigentumswechsel beschlossenen und fällig gestellten Einzelabrechnung); dies gilt auch im Falle einer mangels Beschlussanfechtung bestandskräftig gewordenen Einzelabrechnung, in der Soll-Beitragsrückstände des Voreigentümers mi...mehr

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Haftung für Wohngeldvorauszahlungen vor Eigentumsumwandlung von Keller-Teileigentum in Gemeinschaftseigentum

Normenkette § 16 Abs. 2 WEG, § 28 Abs. 5 WEG Kommentar 1. Werden Teileigentumseinheiten (hier: Kellerräume) während eines Wirtschaftsjahres durch entsprechenden Nachtrag zur Teilungserklärung in Gemeinschaftseigentum umgewandelt, haftet der bisherige Keller-Teileigentümer für die mit dem Wirtschaftsplan beschlossenen Wohngeldvorauszahlungen nur, soweit sie vor dem Eigentümerw...mehr

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Kostenverteilung nach geänderten Miteigentumsanteilen erst ab Eintragung der Anteilsveränderungen im Grundbuch

Normenkette § 16 Abs. 1 WEG, § 28 WEG Kommentar 1. Für die Verteilung der Kosten und Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums ist grundsätzlich das Verhältnis der im Grundbuch eingetragenen Miteigentumsanteile maßgebend. Änderungen der Teilungserklärungen, mit denen Sondereigentum in Gemeinschaftseigentum umgewandelt oder Miteigentumsanteile verändert werden, brauchen vor ihre...mehr

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Gegenstand von Abrechnung und Wirtschaftsplan, erforderliche Mehrheit für Entziehungsbeschlüsse und Amtsermittlung des Gerichts

Leitsatz Kontostandsmitteilung des einzelnen Eigentümers (Vorjahressaldo, Schlusssaldo) grundsätzlich nicht Gegenstand der Abrechnung und Abrechnungsgenehmigungs-Beschlussfassung In den Wirtschaftsplan sind nur zu erwartende Einnahmen aufzunehmen Der Entziehungsbeschluss bedarf der absoluten Stimmenmehrheit, berechnet nach Köpfen Eingeschränkte Amtsermittlung des Gerichts bei A...mehr

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Haftung des Zwangsverwalters

Leitsatz Auch ein Zwangsverwalter haftet stets nur in Höhe der so gen. Abrechnungsspitze Kein Verschulden des Zwangsverwalters, wenn er sich der BGH-Meinung anschließt Normenkette § 16 Abs. 2 WEG, § 155 Abs. 1 ZVG Kommentar 1. Ein Zwangsverwalter haftet auch dann nicht für die Zahlung einer rückständigen Sonderumlage für das seiner Verwaltung unterliegende Wohnungseigentum, wen...mehr

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Trifft ein Eigentümer Aufwendungen für die Gemeinschaft (hier: Zahlung von Versicherungsprämien), so kann er hinsichtlich seiner Erstattungsforderung auf Befriedigung aus gemeinschaftlichen Mitteln verwiesen werden

Normenkette § 16 WEG, § 21 WEG, §§ 677ff. BGB Kommentar 1. Vorliegend ging es um die Erstattungsforderung eines Eigentümers für von ihm verauslagte Versicherungsprämien. Entsprechender Versicherungsschutz war als ordnungsgemäße Verwaltungsmaßnahme gem. § 21 Abs. 5 Nr. 3 WEG geboten. Ob es sich insoweit um eine Notgeschäftsführung im Sinne des § 21 Abs. 2 WEG handelte oder um ...mehr

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Mindestanforderungen können per Beschluss herabgesetzt werden

Leitsatz Durch Vereinbarung oder nicht angefochtenen Mehrheitsbeschluss können die Mindestanforderungen an den Inhalt eines Wirtschaftsplans so herabgesetzt werden, dass er nur den von den einzelnen Wohnungseigentümern monatlich zu entrichtenden Wohngeldvorschuss nennt. Fakten: Der Beschluss über die Genehmigung des Wirtschaftsplans bestimmt den vorläufigen Betrag, mit dem di...mehr

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Inhaltliche Anforderungen an den Inhalt des Wirtschaftplans in kleiner Gemeinschaft und Aufrechnung gegenüber Wohngeldansprüchen

Leitsatz In kleiner Gemeinschaft können die Mindestanforderungen an den Inhalt eines Wirtschaftsplanes durch Vereinbarung oder bestandskräftigen Beschluss erheblich herabgesetzt werden Grundsätzlich keine Aufrechnung gegenüber Wohngeldansprüchen Normenkette § 16 WEG, § 28 WEG, § 387 BGB Kommentar 1. In einer kleinen Gemeinschaft wie hier mit nur drei Wohnungseigentümern widersp...mehr

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Entlastung des Verwalters kann zugleich Billigung der zuvor erörterten Jahresabrechnung enthalten

Leitsatz Entlastungsbeschluss enthält jedoch im Zweifel keine Genehmigungswirkung für frühere, noch offene Abrechnungen Normenkette § 28 Abs. 5 WEG Kommentar 1. Es entspricht h.M., dass ein Entlastungsbeschluss zugleich die stillschweigende Billigung einer Jahresabrechnung enthalten kann. Maßgebend sind hier Auslegungsgrundsätze und Umstände des Einzelfalles. Ist in einer Eige...mehr

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Berechtigte Abberufung eines Verwalters aus wichtigem Grund, wenn er nach Entstehen der Gemeinschaft (bzw. der faktischen Gemeinschaft) 1 1/2 Jahre lang keine Eigentümerversammlung einberuft

Leitsatz Bedeutung der Eigentümerversammlung (insbesondere der ersten Versammlung) Normenkette § 24 Abs. 1 WEG, § 26 Abs. 1 WEG, § 626 BGB, § 675 BGB Kommentar 1. Vom wohnungseigentumsrechtlich (einseitigen) Akt der Abberufung des Verwalters ist grundsätzlich die Kündigung des Verwaltervertrages zu unterscheiden (Trennungstheorie nach h.M.). Ein Eigentümerbeschluss über die fr...mehr

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Abrechnung durch den Zwangsverwalter

Leitsatz Auch das BayObLG fordert nunmehr nicht die Beschlussanfechtung hinsichtlich einer genehmigten Einzelabrechnung (hier: durch den Zwangsverwalter), wenn die - nach Zwangsverwaltungs-Anordnung beschlussgenehmigte - Einzelabrechnung schuldbetragsmäßig nicht auf die sog. Abrechnungsspitze beschränkt sein sollte (Einschränkung eigener Senatsentscheidung, BayObLGZ 91, 83) I...mehr

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Wohngeldinkasso nach Wirtschaftsplan und nachfolgender Jahresabrechnungsgenehmigung mit geringerer Wohngeldschuld

Normenkette § 28 WEG Kommentar Allein noch in einer Kostenentscheidung musste der Senat erneut feststellen: 1. Der Eigentümerbeschluss über einen Wirtschaftsplan muss grundsätzlich die Zahlungspflicht des einzelnen Wohnungseigentümers betragsmäßig ausweisen. Ausnahmsweise genügt es aber, dass der geschuldete Betrag von den Eigentümern aufgrund eines bestimmten Verteilungsschlü...mehr

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Geltendmachung von Wohngeldvorauszahlungen mit Leistung zum Gemeinschaftsvermögen bzw. zu Händen des Verwalters doch durch den einzelnen Miteigentümer?

Normenkette § 16 Abs. 2 WEG, § 432 BGB Kommentar 1. Ohne die gesamte Begründung dieser in Kurzform in NZM veröffentlichten Entscheidung zu kennen, hat das OLG Köln entschieden: "Nicht nur die Wohnungseigentümergemeinschaft als Ganze, sondern auch jeder einzelne Wohnungseigentümer ist berechtigt, Ansprüche auf die beschlossenen Wohngeldvorauszahlungen gegen einzelne Eigentümer ...mehr

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Neu zu erstellender Wirtschaftsplan

Leitsatz Hat das Gericht einen Eigentümerbeschluß über den Wirtschaftsplan für ungültig erklärt und die Erstellung eines neuen Wirtschaftsplans angeordnet, ist für die Rechtsmittelbeschwer die Höhe der Aufwendungen maßgeblich, die dem anfechtenden Verwalter durch die Erstellung des neuen Wirtschaftsplans entstehen. Fakten: Auf entsprechende Anfechtung eines Wohnungseigentümer...mehr

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Rechtsmittelbeschwer vom Geschäftswert eines Verfahrens zu unterscheiden

Normenkette § 28 Abs. 1 WEG, § 45 Abs. 1 WEG Kommentar 1. Hat das Gericht einen Eigentümerbeschluss über den Wirtschaftsplan für ungültig erklärt und die Erstellung eines neuen Wirtschaftsplans angeordnet, so ist für die Rechtsmittelbeschwer des diese Entscheidung anfechtenden Verwalters grundsätzlich die Höhe der Aufwendungen maßgebend, die ihm durch die Erstellung des neuen...mehr

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Mangelbehaftete und auch nicht vorbehaltlos genehmigte Jahresabrechnung (fehlerhafte Einzelabrechnungen)

Normenkette § 16 Abs. 2 WEG, § 28 Abs. 5 WEG Kommentar 1. Wird die Zahlung von Hausgeldvorauszahlungen aufgrund eines Wirtschaftsplanes gefordert und ergeht während des anhängigen Verfahrens der Beschluss über die Genehmigung der Jahresabrechnung für diesen Zeitraum, ist eine Antragsänderung (Umstellung) zulässig und auch erforderlich, weil mit dem Genehmigungsbeschluss über ...mehr

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Auch Einzelwirtschaftspläne sollen vor der Versammlung allgemein zugänglich ausliegen!

Normenkette § 28 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 WEG, § 259 BGB, § 269 BGB Kommentar Steht der Gesamtwirtschaftsplan einschließlich der Einzelwirtschaftspläne zur genehmigenden Abstimmung in der Eigentümerversammlung an, so muss den Eigentümern vor der Beschlussfassung die Möglichkeit zur Kenntnisnahme der Einzelwirtschaftspläne gegeben sein. Dazu ist es erforderlich, dass die Einzelwirt...mehr

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Besetzung des Beschwerdegerichts, Voraussetzungen des Wohngeldinkassoverfahrens und Hinweispflichten des Gerichts

Leitsatz Unterlassene Verhandlung vor vollbesetzter Kammer des Beschwerdegerichts führt grundsätzlich zur Entscheidungsaufhebung und Zurückverweisung Im Wohngeldinkassoverfahren sind Beschlüsse über Wirtschaftsplan bzw. Jahresabrechnung (einschließlich Einzelwirtschaftsplänen und Einzelabrechnungen) Schlüssigkeitsvoraussetzung Hinweispflichten des Gerichts Normenkette § 16 Abs....mehr