Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 5. "Obwohl er nur einmal hätte berücksichtigt werden dürfen"

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein von § 174 Abs. 1 AO geforderter Widerstreit liegt vor, wenn ein Sachverhalt in mehreren Steuerfestsetzungen berücksichtigt wurde, obwohl er nur einmal hätte berücksichtigt werden dürfen (§ 174 Abs. 1 AO, s. Rz. 2 ff.). Eine mehrfache Berücksichtigung des Sachverhaltes muss sich denkgesetzlich ausschließen, d. h. die mehrfachen Berüc...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Janovsky, Die Strafbarkeit des illegalen Warenverkehrs, NStZ 1998, 117; Spriegel, Umfang und Erklärungsinhalt von steuerlichen Tatsachenangaben, wistra 1998, 241; Dörn, Hinweispflicht bei Abweichen von der Rechtsansicht der Finanzverwaltung? wistra 2000, 334; Jarke, Zur Bedeutung des Kenntnisstandes der Finanzverwaltung für den Tatbestand der Steuerhinterziehung, wistra 2000, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rechtmäßigkeit – Rechtswidrigkeit

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Anders als bei Steuerbescheiden ist nach § 131 AO auch die Korrektur von rechtmäßigen Steuerverwaltungsakten möglich, da es sich regelmäßig um Ermessenentscheidungen handelt, bei denen mehrere Entscheidungen rechtmäßig sein können. Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Verwaltungsakt ist rechtmäßig, wenn er aufgrund eines Gesetzes (s....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Verfahrensfragen

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Anordnung der Bestandsaufnahme ist ein mit Einspruch und Anfechtungsklage anfechtbarer Verwaltungsakt, nicht dagegen die Bestandsaufnahme selbst und die Feststellung der Fehlmenge. Die Schwundmengenfeststellung aufgrund gesetzlicher Regelungen stellt einen Verwaltungsakt dar (s. Rz. 3; Seer in Tipke/Kruse, § 161 AO Rz. 38; Wöhner in ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anfechtungsklage (§ 40 Abs. 1 1. Alt. FGO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 40 Abs. 1 1. Alt. FGO ist die Anfechtungsklage auf die Aufhebung oder auf die Änderung (§ 100 Abs. 2 FGO) des angefochtenen Verwaltungsaktes gerichtet. Da durch ein stattgebendes Urteil die Rechtslage unmittelbar verändert wird, ist sie Gestaltungsklage (s. Vor FGO Rz. 19). Die Anfechtungsklage ist verwaltungsaktsbezogen, setzt al...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Haftung bestimmter Berufsangehöriger

Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 191 Abs. 2 AO enthält eine Sonderregelung für den Erlass von Haftungsbescheiden gegen Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer, die wegen Handlungen i. S. des § 69 AO, die sie in Ausübung ihres Berufes vorgenommen haben, haftbar gemacht werden sollen. Vor ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Tormöhlen, Der besonders schwere Fall der Steuerhinterziehung, AO-StB 2011, 153; Peters, Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe, NZWiSt 2012, 201; Pflaum, Keine "Neujustierung der Steuerhinterziehung großen Ausmaßes", wistra 2012, 376; Rolletschke/Roth, Neujustierung der Steuerhinterziehung "großen Ausmaßes" (§ 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 AO) aufgrund des Schwarzgeld...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Bestellung eines gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 183 Abs. 1 Satz 1 AO sollen die Feststellungsbeteiligten der Finanzbehörde gegenüber einen gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten bestellen, der ermächtigt ist, für sie alle Verwaltungsakte und Mitteilungen in Empfang zu nehmen, die mit dem Feststellungsverfahren und dem anschließenden Verfahren über einen Einspruch zusammenhängen. ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Keine andere Entscheidung in der Sache

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei der Prüfung der Frage, ob bei Vermeidung des unter § 127 AO fallenden Verstoßes eine andere Entscheidung in der Sache hätte getroffen werden können, sind sämtliche Überlegungen, die hinsichtlich der durch den Verwaltungsakt getroffenen Regelung anzustellen waren, fehlerfrei nachzuvollziehen. Dabei sind sämtliche durch den angefochten...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Rücknahme und Widerruf der Festsetzung

Tz. 31 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auf die Festsetzung des Verspätungszuschlags finden die §§ 130, 131 AO Anwendung. Ändert sich die dem Verspätungszuschlag zu Grunde liegende Steuer oder der zu Grunde liegende Messbetrag, wird nach h. M. (BFH v. 08.09.1994, IV R 20/93, BFH/NV 1995, 520; Rätke in Klein, § 152 AO Rz. 40) die Festsetzung des Verspätungszuschlags rechtswidr...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 7. Außenprüfung (§ 7 VO)

Tz. 64 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 7 Abs. 1 VO ist eine Außenprüfung zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen bei jedem Verfahrensbeteiligten zulässig. Bei Gesamtobjekten soll die Außenprüfung bei einem Feststellungsbeteiligten nur dann durchgeführt werden, wenn eine Außenprüfung bei den in § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VO genannten Personen keine hinreichende Sachaufk...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Wesen der Vollstreckung

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Vollstreckung ist Verwirklichung von Steueransprüchen oder einem bestimmten Tun, Dulden oder Unterlassen durch Verwaltungszwang. Der Verwaltungszwang ist Ausfluss der hoheitlichen Staatsgewalt und bedarf zu seiner Rechtfertigung in jedem Fall einer besonderen gesetzlichen Verankerung. Die Arten und die Durchführung der Vollstreckungshan...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Gegenstand der Verzinsung

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenstand der Verzinsung ist der geschuldete Betrag, hinsichtlich dessen die Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsaktes oder eines Folgebescheids ausgesetzt oder aufgehoben wurde. Die Rechtsfolge der Verzinsung tritt nicht im Zusammenhang mit der Anfechtung jedes beliebigen auf Geldleistung gerichteten Verwaltungsakts ein, sondern...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 9. Feststellungsgegenstand bei Einsatz von Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall zu Finanzierungszwecken (§ 9 VO)

Tz. 68 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 9 V zu § 180 Abs. 2 AO ist durch die V v. 18.07.2016, BGBl I 2016, 1722 geändert worden, weil die bisherigen Gesetzeszitate in § 9 der V zu § 180 Abs. 2 AO aufgrund zwischenzeitlicher Änderungen des EStG ins Leere gehen bzw. einen falschen Sachzusammenhang herstellen. Inhaltliche Änderungen sind damit nicht verbunden (Begr. BR-Drs. 20...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Rz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 310 AO gilt nur dann, wenn zum Zeitpunkt der Pfändung der Forderung bereits eine Hypothek besteht. Die Forderung wird nach § 309 AO gepfändet, die Sicherung nach § 310 AO. Solange noch keine Hypothek entstanden (z. B.: Eintragung steht noch aus; Briefhypothek noch nicht übergeben) ist, wird allein die Forderung nach § 309 AO gepfändet....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Besondere Voraussetzungen bei Steuererklärungsfristen

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 109 Abs. 2 AO ist im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.07.2016 (BGBl I 2016, 1679) in das Gesetz eingefügt werden. Die Regelung findet erstmals Anwendung auf Besteuerungszeiträume, die nach dem 31.12.2017 beginnen; faktisch gilt die Regelung also ab 2018. Die Norm beschränkt die Möglichkeiten eine...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Festgestellte Rechtswidrigkeit eines Ermittlungen anordnenden Verwaltungsakts

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Liegt materiellrechtlich ein Verwertungsverbot vor, hängt seine Durchsetzung davon ab, dass die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts (Prüfungsanordnung usw.), der der Ermittlungsmaßnahme zugrunde liegt, in einem Rechtsbehelfsverfahren festgestellt – ggf. durch Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 100 Abs. 4 FGO; s. Rz. 12) – oder der Verwa...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Burkhard/Adler, Unbestimmte Einleitungsverfügungen entfalten keine Sperrwirkung, DStZ 2000, 592; Mösbauer, Die Einleitung des Strafverfahrens als Tatbestandsmerkmal für den Ausschluss der Selbstanzeige nach § 371 AO, DB 2001, 836; Schützeberg, Der persönliche, sachliche und zeitliche Umfang der Sperrwirkung bei der Selbstanzeige nach § 371 AO, StBp 2009, 223. Tz. 19 Stand: 22. ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Betroffener Personenkreis

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Von der Haftung sind alle Personen betroffen, denen die §§ 34 und 35AO steuerliche Pflichten auferlegen, die an sich dem Steuerpflichtigen obliegen, die dieser aber mangels eigener Handlungs- oder Geschäftsfähigkeit nicht selbst erfüllen kann. Dazu zählen die gesetzlichen Vertreter, Vorstände und Geschäftsführer von Handelsgesellschaften...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Vertragspartner eines öffentlich-rechtlichen Vertrags

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 78 Nr. 3 AO nennt als Beteiligte diejenigen, mit denen die Finanzbehörde einen öffentlich-rechtlichen Vertrag schließen will oder geschlossen hat. Öffentlich-rechtliche Verträge sind dem Steuerrecht grundsätzlich fremd (zur Frage, ob es sich um ein Redaktionsversehen handelt s. BFH v. 11.12.1984, VII R 131/76, BStBl II 1985, 354, 357)....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Verwaltung durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AO müssen die betreffenden Steuern etc. durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwaltet werden, wie es sich aus Art. 108 GG i. V. m. dem FVG ergibt. Nach Art. 108 Abs. 1 Satz 1 GG werden Zölle, Finanzmonopole (heute nur noch das zum 31.12.2017 auslaufende Branntweinmonopol; Schröer-Schallenberg in Bongartz/Schrö...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anwendungsbereich

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 174 AO findet Anwendung auf Steuerbescheide und ihnen gleichgestellten Bescheide (BFH v. 06.05.1994, VI R 47/93, BStBl II 1994, 715; s. Vor §§ 172–177 AO Rz. 3 ff.). Auch für Kindergeldbescheide ist § 174 AO anwendbar (BFH v. 16.04.2002, VIII B 171/01, BStBl II 2002, 578; BFH v. 31.01.2006, III B 18/05, BFH/NV 2006, 1046). Die von § 17...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Keine Zuständigkeit für Bußgeld- und Strafsachen (§ 33 Abs. 3 FGO)

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In Angelegenheiten des Straf- und Bußgeldverfahrens ist der Finanzrechtsweg nicht eröffnet (§ 33 Abs. 3 FGO). Dies gilt zum einen für die Durchführung des Strafverfahrens (§ 385 Abs. 1 AO i. V. m. §§ 199ff. StPO) bzw. des Bußgeldverfahrens (§ 410 Abs. 1 Nr. 2 AO i. V. m. § 391 Abs. 1 AO). Auch die Weitergabe von Erkenntnissen, welche di...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Die Steuerschuld: Wesen und Gegenstand

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift befasst sich mit der Entstehung der in § 37 Abs. 1 AO aufgeführten Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis. Diese gehen durchweg auf eine Geldleistung, in erster Linie des Fiskus. Aber auch der Steuerpflichtige und andere Personen, denen aus Zahlungen ohne rechtlichen Grund oder aus systematischen oder wirtschaftspolitisc...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / a) Qualifizierte Prüfungsmaßnahme

Tz. 43 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Begriff Außenprüfung erfasst die besonders angeordneten, i. d. R. umfassenden Ermittlungen der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für die Besteuerung und für die Bemessung der Steuer maßgebend sind (BFH v. 13.05.1993, IV R 1/91, BStBl II 1993, 828; BFH v. 24.04.2003, VII R 3/02, BStBl II 2003, 739). Erforderlich ist, da...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Sachlicher, persönlicher und zeitlicher Anwendungsbereich

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 147 Abs. 6 AO gewährt ein Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung nur im Rahmen von Außenprüfungen, wozu auch Umsatzsteuer- und Lohnsteuersonderprüfungen gehören, nicht aber die betriebsnahe Veranlagung oder die Nachschau (s. § 210 AO, insbes. i. V. m. § 146b AO oder § 27b UStG). Auch der Steuerfahndung stehen die Rechte aus § 147 Abs...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Müller, Das Erlangen nicht gerechtfertigter Steuervorteile, DStZ 2001, 613; Jope, Steuerhinterziehung im Feststellungsverfahren, DStZ 2009, 247; Blesinger, Grundlagenbescheide als Gegenstand einer Steuerhinterziehung? wistra 2009, 294; Pflaum, Strafrechtliche Gesichtspunkte der Begünstigung nicht entnommener Gewinne, § 34a EStG, wistra 2012, 205; Gehm, Steuerhinterziehung bei u...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Fehler des Steuerpflichtigen

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Fehler, die dem Steuerpflichtigen unterlaufen, unterfallen nicht der Berichtigungsmöglichkeit des § 129 AO. Die Beseitigung des Fehlers kann der Steuerpflichtige in der Regel nur durch Einspruch gegen die Steuerfestsetzung erlangen. Eine Berichtigung nach § 129 AO wird jedoch dann möglich, wenn sich die Finanzbehörde den Fehler des Steu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Voraussetzung für das Ersuchen auf Bestellung eines Vertreters

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Kann ein Verfahren aus den in § 81 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 AO genannten Gründen nicht durchgeführt werden, kommt die Bestellung eines Vertreters nur in Betracht, wenn der Beteiligte nicht ohnehin im Sinne der §§ 34 oder 35 AO vertreten ist oder einen gewillkürten Vertreter i. S. des § 80 AO bestellt hat. Von der in der Vorschrift eröffneten M...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Abgrenzung zu den unbestimmten Rechtsbegriffen

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zu dem Bereich der Rechtsanwendung dagegen gehören die unbestimmten (normativen) Rechtsbegriffe, die zwar auch eine Bandbreite von Entscheidungsmöglichkeiten eröffnen, hierfür aber keine Auswahl zwischen mehreren gleichwertigen Möglichkeiten anbieten. Unbestimmte Rechtsbegriffe stellen sich als eine generalisierende Be- und Umschreibung ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Inhalt und Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt die örtliche Zuständigkeit für die in § 180 AO vorgeschriebenen gesonderten Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Zuständigkeitsregelung hat für Einheitswertfeststellungen nur noch geringe Bedeutung, da zum einen seit 1993 Bodenschätze im Betriebsvermögen mit ertragsteue...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Nachweispflicht

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Grundsatz, dass Wirtschaftsgüter dem Eigentümer zuzurechnen sind (§ 39 Abs. 1 AO), wird dahingehend durchbrochen, dass die Wirtschaftsgüter bei Treuhandverhältnissen dem Treugeber zuzurechnen sind (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO). Behauptet jemand, auf seinen Namen lautende Rechte oder in seinem Besitz befindliche Sachen habe er inne od...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Tatsachen

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Tatsache ist alles, was Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Steuertatbestandes sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften materieller oder immaterieller Art (st. Rspr. BFH v. 28.06.2006, III R 13/06, BStBl II 2007, 714 m. w. N.; AEAO zu § 173, Nr. 1.1). Bei den Besteuerungsgrundlagen i. S. von § 199 Abs. 1 AO ha...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Verhältnis zu anderen Maßnahmen

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Einsatz von Zwangsmitteln i. S. des §§ 328ff. AO schließt die Verhängung eines Verspätungszuschlags nicht aus (BFH v. 29.03.2007, IX R 9/05, BFH/NV 2007, 1617). Nach überwiegender Auffassung ist aber zu beachten, dass die Kumulation beider Druckmittel nicht zu einer Verletzung des Übermaßverbots führen darf (Seer in Tipke/Kruse, § 15...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 269 Abs. 1 AO ist dasjenige FA für die Entgegennahme des Antrags zuständig, das im Zeitpunkt der Antragstellung nach §§ 17ff. AO, insbes. § 19 AO, für die Besteuerung nach dem Einkommen oder Vermögen zuständig ist, nicht also die Vollstreckungsbehörde. Der Antrag kann nur schriftlich oder elektronisch gestellt oder zur Niederschr...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VIII. Eintragung in das Schuldnerverzeichnis (Abs. 9, 10, 11)

Tz. 30 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Abweichend zur bis 31.12.2012 geltenden Rechtslage erfolgt die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis für die Abnahme von Vermögensauskünften ab dem 01.01.2013 nicht mehr automatisch, stattdessen ist die Anordnung der Eintragung nunmehr Gegenstand einer eigenen Ermessensentscheidung. Die Entscheidung tritt damit an die Stelle der bis zu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Begründung von Ermessensentscheidungen

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuerverwaltungsakte sind grds. zu begründen (§ 121 Abs. 1 AO). Dies gilt auch für Ermessensentscheidungen: Hier muss die Begründung erkennen lassen, dass die Finanzbehörde von dem ihr eingeräumten Ermessen überhaupt Gebrauch gemacht hat und welche wesentlichen Erwägungen sie dabei angestellt hat (s. § 121 AO Rz. 6). Anders ausgedrückt...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Verpflichtung zur Urkundsvorlage

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach Abs. 1 haben die Beteiligten ebenso wie dritte Personen auf Verlangen der Finanzbehörde Bücher, Aufzeichnungen, Geschäftspapieren und anderen Urkunden zur Einsicht und Prüfung vorzulegen. Zu den hiernach Verpflichteten gehören auch nicht rechtsfähige Vereinigungen, Vermögensmassen, Behörden und Betriebe gewerblicher Art der Körpersc...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Grundsätzlicher Begründungszwang für schriftliche, elektronische sowie für schriftlich oder elektronisch bestätigte Verwaltungsakte

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 121 Abs. 1 AO schreibt die Begründung bei einem schriftlichen oder elektronischen sowie einem schriftlich oder elektronisch bestätigten Verwaltungsakt vor, soweit dies zu seinem Verständnis erforderlich ist (zu elektronischen oder elektronisch bestätigten Verwaltungsakten s. § 87a AO und s. § 119 AO Rz. 9). Der Begründungszwang ist Aus...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 93a Abs. 1 Satz 1 AO ermöglicht es, die genannten Stellen zur Mitteilung folgender Sachverhalte zu verpflichten: § 93a Abs. 1 Nr. 1a AO: Mitteilung der Empfänger gewährter Leistungen sowie den Rechtsgrund und die Höhe und den Zeitpunkt dieser Leistungen. Die Verpflichtung soll sicherstellen, dass sowohl der Empfänger als Steuersubjekt e...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Auskunftsverweigerungsrechte

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Fertigung von Kontrollmitteilungen ist unzulässig, wenn dem geprüften Stpfl. ein Auskunftsverweigerungsrecht zusteht, auf das er, wenn eine Belehrung gesetzlich vorgeschrieben ist, nicht ausdrücklich verzichtet hat, i. d. R. also in dem Fall, in dem eine gesetzlich vorgeschriebene Belehrung über ein Auskunftsverweigerungsrecht unter...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 398a AO steht im Zusammenhang mit § 371 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 4 AO. Danach wirkt eine Selbstanzeige dann nicht strafbefreiend, wenn die Steuerverkürzung oder der Steuervorteil je Steuer und Besteuerungszeitraum 25 000 Euro übersteigt oder es sich um einen besonders schweren Fall der Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 3 Nr. 2 bis 6 AO h...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Finanzbehörde hat den entscheidungsrelevanten Sachverhalt mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit festzustellen. Lässt sich dies trotz Erfüllung der Ermittlungspflicht der Finanzbehörde bei Ausschöpfung aller Beweismittel nicht erreichen, greift § 162 Abs. 1 Satz 1 AO und verpflichtet sie, die Besteuerun...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Buciek, Erlasssituation und Haftungsverfahren, DB 1986, 2254; Fett/Bank, Die Rückforderung von Investitionszulagen bei Subventionsnehmern und Haftungsschuldner, DStZ 1999, 591; Haunhorst, Haftung ohne Grenze? DStZ 2002, 368; Haunhorst, Die Optionsausübung gemäß § 9 UStG als haftungsbegründende Pflichtverletzung? DStR 2003, 1907; Meier, Zur Haftung für Steuerschulden einer GmbH ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / c) Auswirkung der Verletzung der Ermittlungspflicht

Tz. 24 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach Treu und Glauben ist eine Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO ("die zu einer höheren Steuer" führt) dann nicht zulässig, wenn die Nichtkenntnis auf einer Verletzung der amtlichen Aufklärungspflichten (§ 88 AO) beruht (BFH v. 13.11.1985, II R 208/82, BStBl II 1986, 241; BFH v. 11.11.1987, I R 108/85, BStBl II 1988, 115; BFH v. 25.02...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Schuldner des Verspätungszuschlags

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Verspätungszuschlag ist nach dem Wortlaut des § 152 Abs. 1 AO dem gegenüber festzusetzen, dem die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung obliegt (dazu s. § 149 AO Rz. 4 ff.). Dieses ist bei handlungsunfähigen Personen nach § 34 AO deren gesetzlicher Vertreter (s. § 149 AO Rz. 5). Andererseits steht das Verschulden eines gesetzlichen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Besteuerungsgrundlagen als Schätzungsgegenstand

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AO sind die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen. Der Begriff ist streitig. Ähnlich wie der für das Außenprüfungsverfahren in § 199 Abs. 1 AO definierte Begriff der Besteuerungsgrundlagen als "tatsächliche und rechtliche Verhältnisse, die für die Steuerpflicht und die Bemessung der Steuer maßgebend sind", beschrän...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. ABC der Verwaltungsakte

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verwaltungsakte sind: Änderungsbescheid Ablehnung eines Antrags auf Vornahme tatsächlicher Handlungen (etwa der Erörterung des Sach- und Rechtsstands gem. § 364a AO, BFH v. 11.04.2012, I R 63/11, BStBl II 2012, 539), auf Erlass, Änderung oder Aufhebung Verwaltungsakt Abrechnungsbescheid Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen (...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Lohnsteueranrufungsauskunft (§ 42e EStG)

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 42e EStG hat der "Beteiligte" einen Anspruch auf Auskunft, ob und inwieweit im einzelnen Fall die Vorschriften über die Lohnsteuer anzuwenden sind. Die Auskunft setzt eine Anfrage, d. h. einen Antrag, und ein Auskunftsinteresse voraus. Antragsteller können der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, der gesetzliche Vertreter und Vermögensv...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Grundsatz des Amtsbetriebs, Abs. 1

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 88 Abs. 1 Satz 1 AO begründet die Verpflichtung, den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln. Die Norm ist damit die Grundnorm des Untersuchungsgrundsatzes. Die Verpflichtung zur Sachverhaltsaufklärung ist aber nicht grenzenlos. In diesem Sinne wird die Art und Weise der Ausfüllung dieser Verpflichtung durch § 88 Abs. 1 Satz 2 und Abs....mehr