Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

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Antidiskriminierung / 4.7.2 Aufhebungsverträge

Im Rahmen von Aufhebungsverträgen stellt es ebenfalls keine Altersdiskriminierung dar, wenn der Arbeitgeber die bei ihm beschäftigten über 55-jährigen Arbeitnehmer aus dem Personenkreis herausnimmt, dem er im Rahmen von Personalabbaumaßnahmen den Abschluss von Aufhebungsverträgen anbietet; denn das AGG verfolgt im Wesentlichen den (hier nicht gefährdeten) Zweck, älteren Arbe...mehr

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Antidiskriminierung / 2.5.1 Zulässige Bevorzugung diskriminierter Gruppen

Eine Ungleichbehandlung ist nach § 5 AGG zulässig, wenn dadurch tatsächliche Nachteile wegen eines im Gesetz genannten Diskriminierungsgrundes verhindert oder ausgeglichen werden sollen. Dies erfordert gezielte Maßnahmen zur Förderung bisher benachteiligter Gruppen nicht nur durch den Gesetzgeber (wie etwa im BehindertengleichstellungsG und GleichstellungsdurchsetzungsG), so...mehr

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Antidiskriminierung / 2.8.2 Leistungsverweigerungsrecht

Wenn der Arbeitgeber bzw. Dienstvorgesetzte keine ausreichenden Maßnahmen zur Unterbindung einer Belästigung oder einer sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz ergreift, ist der Beschäftigte berechtigt, die Tätigkeit ohne Verlust des Entgeltanspruchs einzustellen, "soweit dies zu seinem Schutz erforderlich ist", § 14 AGG. Das Zurückbehaltungsrecht des § 273 BGB bleibt unberühr...mehr

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Antidiskriminierung / 2.3.1 Beschäftigte

Die Regelungen zum Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung verpflichten den Arbeitgeber gegenüber eigenen Arbeitnehmern, Auszubildenden, Bewerbern sowie Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind. Zu diesen gehören auch die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten; dort wird der Auftr...mehr

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Antidiskriminierung / 2.6.2 Bewerbungsgespräch und Assessment-Center

Auch etwaige Fragestellungen und Tests im Rahmen eines Bewerbungsgesprächs oder Assessment-Centers unterliegen ohne Einschränkung dem Diskriminierungsverbot. Dies gilt wegen § 278 BGB auch dann, wenn diese Maßnahmen einem externen Dienstleister übertragen werden. Hierzu gehört z. B. die Frage nach der Religions- und Parteizugehörigkeit, einer Behinderung oder dem Lebensalter...mehr

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Antidiskriminierung / 4.2.3 Das Erfordernis einer ernsthaften Bewerbung

Sollte aus den Bewerbungsunterlagen ersichtlich sein, dass es sich um eine nicht ernsthafte Bewerbung handelt, muss sehr sorgfältig damit umgegangen werden, da hierfür der Arbeitgeber die Beweislast trägt und Entschädigungszahlungen nicht mehr per se ausgeschlossen werden können (s. oben unter Punkt 2.3.1 sowie Punkt 3.3).mehr

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Antidiskriminierung / 2.5.2 Zulässige Ungleichbehandlung wegen beruflicher Anforderungen

Das AGG regelt in § 8, unter welchen allgemeinen Voraussetzungen berufliche Anforderungen eine Ungleichbehandlung rechtfertigen können. Der Hauptanwendungsbereich wird bei Fällen der unmittelbaren Benachteiligung liegen. Bei der mittelbaren Benachteiligung zählt die Rechtfertigung durch einen sachlichen Grund bereits zu den tatbestandlichen Voraussetzungen; bei einer Belästi...mehr

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Antidiskriminierung / 2.5.4.4 Altersgrenzen in betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit

Aus dieser Ziffer wird deutlich, dass trotz § 2 Abs. 2 AGG die betriebliche Altersversorgung in den Anwendungsbereich des AGG fällt. Aufgrund dessen müssen bei Festlegung von Altersgrenzen bzw. bei Verwendung von Alterskriterien in Betriebsrentensystemen diese verhältnismäßig sein und legitimen Zwecken dienen. Allerdings stellt es nach neueren Entscheidungen des BAG keine Be...mehr

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Antidiskriminierung / 3.7 Verfahrensrechtliche Besonderheiten für Klagen wegen Benachteiligung

Gemäß § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG sind Ansprüche auf Schadensersatz und Entschädigung innerhalb von 2 Monaten schriftlich geltend zu machen. Nach Auffassung des BAG kann diese Frist auch durch eine Klage gewahrt werden.[1] Dabei hat es zugunsten der Klägerin eine Rückwirkung der Zustellung nach § 167 ZPO angenommen, d. h., es genügt der rechtzeitige Eingang der Klage bei Gericht,...mehr

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Antidiskriminierung / 4.6.3 Diskriminierung und Alter

Ein öffentlicher Arbeitgeber, der die Auswahl, welche Beschäftigte er einem sog. "Personalüberhang" zuordnet und dann zu einem sog. Stellenpool versetzt, auf Beschäftigte einer bestimmten Altersgruppe (älter als 40) beschränkt, und seine Vorgehensweise lediglich damit rechtfertigt, dies sei zur Herstellung einer ausgewogenen Personalstruktur erforderlich, ohne im Einzelnen d...mehr

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Antidiskriminierung / 2.2.2.1 Unmittelbare Benachteiligung

Eine unmittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person wegen eines in § 1 Abs. 1 AGG genannten Grundes eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde. Die ungünstigere Behandlung einer Frau wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft ist eine unmittelbare Benachteiligung wegen de...mehr

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Antidiskriminierung / 2.8.3.4 Sonstige Ansprüche

Sich aus sonstigen allgemeinen Rechtsvorschriften ergebende Ansprüche gegen einen benachteiligenden Arbeitgeber (z. B. Ansprüche auf Unterlassung nach § 1004 BGB oder auf Ersatz des materiellen Schadens nach den §§ 252, 823 BGB) bleiben unberührt (§ 15 Abs. 5 AGG). Einen Anspruch auf Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder auf einen beruflichen Aufstieg gewährt das...mehr

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Antidiskriminierung / 3.5 Prozessstandschaft durch Antidiskriminierungsverbände

Schadensersatz- oder Entschädigungsforderungen können nach den allgemeinen Regeln des Zivilprozessrechts (gewillkürte Prozessstandschaft) an die Antidiskriminierungsverbände abgetreten werden und diese klagen diese Forderungen dann in eigenem Namen ein. Dabei dürfte bei dieser prozesstaktischen Vorgehensweise weniger von Bedeutung sein, dass der benachteiligte Arbeitnehmer i...mehr

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Antidiskriminierung / 2.8.3.5 Maßregelungsverbot

Der bereits in § 612a BGB und auch in § 5 TzBfG enthaltene Grundsatz, dass Beschäftigte wegen der Inanspruchnahme ihrer Rechte nicht benachteiligt werden dürfen, konkretisiert § 16 AGG, der ein spezielles Maßregelungsverbot normiert. Konkret darf der Arbeitgeber danach Beschäftigte nicht wegen der Inanspruchnahme von Rechten aus dem AGG oder wegen der Weigerung, eine gegen d...mehr

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Antidiskriminierung / 2.6.6 Bekanntmachungspflichten

Schließlich sieht § 12 Abs. 5 AGG die Verpflichtung des Arbeitgebers vor, das AGG und § 61 b des Arbeitsgerichtsgesetzes sowie Informationen über die für die Behandlung von Beschwerden zuständigen Stellen im Betrieb oder in der Dienststelle bekannt zu machen. Die Bekanntmachung kann auch durch Aushang oder Auslegung an geeigneter Stelle oder den Einsatz der im Betrieb oder d...mehr

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Antidiskriminierung / 2.1 Anwendungsbereich des AGG

Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität (zu diesen Begriffen siehe sogleich unter 2.2) sind nach § 2 AGG unzulässig bei: dem Zugang zu unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit und dem beruflichen Aufstieg, den Beschäfti...mehr

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Antidiskriminierung / 4.7.3 Altersteilzeit

Nach Auffassung des BAG[1] ist die (dem § 9 Abs. 2 Buchst. a TV ATZ entsprechende) Tarifregelung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) – heute Deutsche Rentenversicherung Bund – zur automatischen Beendigung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses im Falle eines Anspruchs auf abschlagsfreie Altersrente für Schwerbehinderte unwirksam, sofern dies dazu führt, dass...mehr

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Antidiskriminierung / 2.2.2.3 Belästigung

Eine Belästigung ist eine Benachteiligung, wenn unerwünschte Verhaltensweisen, die mit einem in § 1 AGG genannten Grund in Zusammenhang stehen, bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und ein von Einschüchterungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird[1] (siehe auch Stichwort Mobbing). Das ...mehr

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Antidiskriminierung / 4.1.4 Beteiligung des Betriebsrats

Hat der Betriebsrat nach § 93 BetrVG die innerbetriebliche Ausschreibung von freien Stellen verlangt, kann er nach § 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG der Einstellung eines Bewerbers die Zustimmung verweigern, wenn die Stellenausschreibung nicht oder nicht ordnungsgemäß erfolgt ist. Zu einer nicht ordnungsgemäßen Stellenausschreibung zählt auch eine, die unter Verletzung des § 11 AGG e...mehr

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Antidiskriminierung / 2.5.4.3 Höchstalter für Einstellung

Ein Höchstalter für die Einstellung kann nach § 10 Satz 2 Nr. 3 AGG aufgrund der spezifischen Ausbildungsanforderungen eines bestimmten Arbeitsplatzes oder aufgrund der Notwendigkeit einer angemessenen Beschäftigungszeit vor dem Eintritt in den Ruhestand (beispielsweise wegen aufwendiger Einarbeitung) festgesetzt werden. Dies kann z. B. bei Piloten, Fluglotsen oder Chirurgen...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 81 Unterrichtungs- und Erörterungspflicht des Arbeitgebers

1 Allgemeines Rz. 1 Die §§ 81 bis 86a BetrVG normieren Individualrechte des einzelnen Arbeitnehmers. Sie stehen im Zusammenhang mit dem Schutz des Persönlichkeitsrechts (§ 75 Abs. 2 BetrVG), und ergeben sich bereits aus der arbeitsvertraglichen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Sie gelten daher auch sowohl für Arbeitnehmer in nicht betriebsratsfähigen als auch in betriebsrats...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Erörterung während der Arbeitszeit/Teilnahme Dritter

Rz. 6 Der Arbeitnehmer kann die ihm nach § 82 BetrVG eingeräumten Rechte während der Arbeitszeit ausüben, soweit es der Arbeitsablauf gestattet.[1] Er kann verlangen, dass der Arbeitgeber die ihm obliegenden Verpflichtungen während der Arbeitszeit erfüllt. Wegen der dadurch versäumten Arbeitszeit darf der Arbeitgeber das Entgelt nicht kürzen. Rz. 7 Aus dem ausdrücklich festge...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Belehrung über die Unfall- und Gesundheitsgefahren

Rz. 3 Nach § 81 Abs. 1 Satz 2 BetrVG ist der Arbeitnehmer vor Beginn der Beschäftigung über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen er bei der Beschäftigung ausgesetzt ist, sowie über die Maßnahmen und Einrichtungen zur Abwehr solcher Gefahren zu belehren. Die Regelung dient dem besonderen Schutz des Arbeitnehmers. „Belehrung” erfordert bereits begrifflich eine intensiver...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Unterrichtung und Erörterung bei Planung von Änderungen

Rz. 7 Nach § 81 Abs. 4 BetrVG hat der Arbeitgeber den einzelnen Arbeitnehmer über die auf Grund einer Planung von technischen Anlagen, von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen oder der Arbeitsplätze vorgesehenen Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf seinen Arbeitsplatz, die Arbeitsumgebung sowie auf Inhalt und Art seiner Tätigkeit zu unterrichten. Hinweis "Technische Anlagen" s...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Allgemeine Unterrichtungspflicht

Rz. 2 Gemäß § 81 Abs. 1 Satz 1 BetrVG hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über dessen Aufgabe und Verantwortung sowie über die Art seiner Tätigkeit und ihre Einordnung in den Arbeitsablauf des Betriebs individuell zu unterrichten und über die von ihm erwartete Tätigkeit zu informieren. Nach der Rechtsprechung des BAG (vgl. z. B. BAG, Beschluss v. 27.6.2006, 1 ABR 35/05) wir...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7 Streitigkeiten

Rz. 8 Ansprüche des Arbeitnehmers nach § 82 BetrVG sind im Urteilsverfahren einzuklagen (§ 2 ArbGG, §§ 46 ff. ArbGG [1]). Der Betriebsrat kann diese Ansprüche nicht selbständig geltend machen, weil ihm kein eigenes Recht im Verhältnis zum Arbeitgeber zusteht.[2] Der sich aus § 82 Abs. 2 S. 2 BetrVG ergebende Anspruch der Arbeitnehmer auf Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglied...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Erläuterung des Arbeitsentgelts

Rz. 3 Der Arbeitnehmer hat Anspruch darauf, dass ihm die Berechnung und Zusammensetzung seines Arbeitsentgelts erläutert wird. Dieses Recht besteht neben dem gesetzlich bereits in § 108 GewO geregelten Anspruchs auf Erteilung einer Gehalts- oder Lohnabrechnung in Textform. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Berechnung des Arbeitsentgelts aufgrund varii...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Erörterung der Leistungen

Rz. 4 Der Arbeitnehmer kann nach § 82 Abs. 2 Satz 1 BetrVG außerdem verlangen, dass der Arbeitgeber mit ihm die Beurteilung seiner Leistungen erörtert. Das Verlangen kann grundsätzlich unabhängig von einem konkreten Anlass in angemessenen Zeitabständen geltend gemacht werden. Hierdurch soll gewährleistet sein, dass der Arbeitnehmer rechtzeitig und umfassend erfährt, ob seine...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Betriebsratslose Betriebe

Rz. 6 In Betrieben, in denen kein Betriebsrat besteht, sei es weil keiner gewählt wurde, sei es weil der Betrieb gar nicht betriebsratsfähig ist, hat der Arbeitgeber gemäß § 81 Abs. 3 BetrVG die Arbeitnehmer zu allen Maßnahmen zu hören, die Auswirkungen auf Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer haben können. In betriebsratslosen Betrieben soll eine angemessene Beteiligu...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Stellungnahme- und Vorschlagsrecht

Rz. 2 Soweit der Arbeitnehmer durch Maßnahmen des Arbeitgebers betroffen wird, kann er auch Vorschläge für die Gestaltung des Arbeitsplatzes und des Arbeitsablaufs machen (§ 82 Abs. 1 Satz 2 BetrVG). Ein Mitbestimmungsrecht bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes und des Arbeitsablaufs wird dem Arbeitnehmer dadurch aber nicht eingeräumt. Gegen die Nichtberücksichtigung seiner ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7 Streitigkeiten

Rz. 10 Soweit der Arbeitnehmer die Erfüllung der Pflichten des Arbeitgebers aus § 81 BetrVG einklagen will, muss er dies im Urteilsverfahren nach § 2 ArbGG, §§ 46 ff. ArbGG tun. Daneben steht dem Arbeitnehmer allerdings auch ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 273 BGB zu, d. h. er kann seine Arbeitsleistung verweigern, ohne seinen Lohnanspruch zu verlieren, § 298 BGB, § 61...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines Anhörungsrecht

Rz. 1 Mit der Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers nach § 81 BetrVG korrespondiert das in § 82 BetrVG geregelte Anhörungs- und Erörterungsrecht des Arbeitnehmers. Nach § 82 Abs. 1 Satz 1 hat der Arbeitnehmer das Recht, in betrieblichen Angelegenheiten, die seine Person betreffen, von den nach Maßgabe des organisatorischen Aufbaus des Betriebs hierfür zuständigen Personen, ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die §§ 81 bis 86a BetrVG normieren Individualrechte des einzelnen Arbeitnehmers. Sie stehen im Zusammenhang mit dem Schutz des Persönlichkeitsrechts (§ 75 Abs. 2 BetrVG), und ergeben sich bereits aus der arbeitsvertraglichen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Sie gelten daher auch sowohl für Arbeitnehmer in nicht betriebsratsfähigen als auch in betriebsratslosen Betrieb...mehr

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Sauer, SGB III § 4 Vorrang ... / 2.1 Grundlagen

Rz. 3 § 4 verstößt nicht gegen das Grundgesetz, weil der Gesetzgeber nicht dazu verpflichtet ist, Beitragsleistungen äquivalent einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) gegenüberzustellen. Der Vorrang der Vermittlung ergibt sich aus den Programmsätzen der §§ 1 und 2 sowie der Differenzierung der Leistungen der Arbeitsförderung in § 3. Sie ist daher nicht nur konsequent, son...mehr

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Sauer, SGB III § 397 Automa... / 2.1 Datenabgleich

Rz. 3 Die gesetzliche Regelung steht in Zusammenhang mit der Rechtsgrundlage für den automatisierten Datenabgleich nach § 52 SGB II, der mit dem Inkrafttreten des SGB II sogleich eine umfassende rechtliche Grundlage erhalten hat. Vor diesem Hintergrund konnte nicht länger darauf verzichtet werden, auch für den Datenabgleich nach dem SGB III eine eindeutige Rechtsgrundlage zu...mehr

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Sauer, SGB III § 397 Automa... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt ein seit Jahrzehnten bei der Bundesagentur für Arbeit praktiziertes Verfahren auf eine gesetzliche Grundlage. Sie stellt klar, dass die Bundesagentur für Arbeit zur Vermeidung und Aufdeckung von missbräuchlicher Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB III Datenabgleiche mit den Beschäftigtendaten durchführen darf. Dazu gleicht die Bundesagentu...mehr

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Sauer, SGB III § 131a Sonde... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Neufassung der Vorschrift gehört zu einem Bündel gesetzgeberischer Maßnahmen zur Verstärkung und Weiterentwicklung der beruflichen Weiterbildung. Die Gesetzesmaterialien weisen darauf hin, dass der wirtschaftliche, technische und qualifikationsspezifische Strukturwandel auf dem Arbeitsmarkt einerseits zu einer höheren Nachfrage an Fachkräften führt, andererseits je...mehr

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Sauer, SGB III § 4 Vorrang ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält handlungsleitende Regeln für die Agenturen für Arbeit der Bundesagentur für Arbeit. Nach den Zielen und Leistungen der Arbeitsförderung (§§ 1 und 3) sowie der Zuweisung von Verantwortlichkeiten an die Hauptakteure am Arbeitsmarkt (Bundesagentur für Arbeit, Arbeitgeber und Arbeitnehmer) in § 2 erfolgt mit § 4 folgerichtig eine grobe Priorisierung ...mehr

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Sauer, SGB III § 397 Automa... / 2.2 Verarbeitung der Daten aus dem Datenabgleich

Rz. 16 Abs. 3 Satz 1 greift alle Fälle auf, die in den Datenabgleich einbezogen wurden, ohne dass sich eine Überschneidung ergeben hat. Die abgeglichenen Daten sind unverzüglich zu löschen. Dies hat ohne schuldhaftes Zögern zu erfolgen. Dabei muss der Bundesagentur für Arbeit zugestanden werden, die abgeglichenen Daten noch solange "aufbewahren" zu dürfen, bis feststeht, das...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2.1 Arbeitgeber (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 9 Nummer 1 ermöglicht eine Abfrage mit dem Ziel der Ermittlung des Arbeitgebers bzw. Rentenversicherungsträgers, bzw. berufsständische Versorgungseinrichtung des Schuldners, um gegebenenfalls dort eine Lohnpfändung ausbringen zu können. Der Gerichtsvollzieher darf hiernach bei jedem Genannten, (BT-Drucks. 16/13432 S. 44 re. Sp.) wenn es sich bei dem Arbeitgeber um eine na...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 13 Informationspflichten des Arbeitgebers

13.1 Anspruch auf Unterrichtung Rz. 40 Damit der Betriebsrat seine ihm gesetzlich obliegenden Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen kann, hat ihn der Arbeitgeber nach § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG unaufgefordert, rechtzeitig und umfassend über alle Umstände zu unterrichten, die mit seinem Aufgabenkreis zusammenhängen. Der allgemeine Auskunftsanspruch nach § 80 Abs. 2 BetrVG steht neben den ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 13.1 Anspruch auf Unterrichtung

Rz. 40 Damit der Betriebsrat seine ihm gesetzlich obliegenden Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen kann, hat ihn der Arbeitgeber nach § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG unaufgefordert, rechtzeitig und umfassend über alle Umstände zu unterrichten, die mit seinem Aufgabenkreis zusammenhängen. Der allgemeine Auskunftsanspruch nach § 80 Abs. 2 BetrVG steht neben den speziellen Auskunftsansprüchen ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.1 Gesetze und Verordnungen

Rz. 7 Die Vorschrift will sicherstellen, dass alle Schutzvorschriften zugunsten der Arbeitnehmer auch tatsächlich eingehalten und angewendet werden. Der Begriff der "zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze und Verordnungen" ist deshalb weit auszulegen (BAG, Beschluss v. 19.10.1999, 1 ABR 75/98) und umfasst auch das Richterrecht. [1] Sinn und Zweck der gesetzlich definiert...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 13.2 Aushändigung von Unterlagen

Rz. 44 Damit der Betriebsrat seine Überwachungspflichten umfassend erfüllen kann, muss der Arbeitgeber „auf Verlangen” die zur Durchführung der Betriebsratsaufgaben erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen, d. h. ggf. auch aushändigen (§ 80 Abs. 2 Satz. 2 BetrVG). Nach Auffassung des BAG erstreckt sich dies auch auf Betriebsgeheimnisse (BAG, Beschluss v. 31.1.1989, 1 ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.1 Zutrittsrecht, Stichproben, Umfragen

Rz. 16 Zur Prüfung der Einhaltung der von Abs. 1 Nr. 1 erfassten Vorschriften hat der Betriebsrat ein Zutrittsrecht zu allen Räumen und Betriebsteilen sowie zu einzelnen Arbeitsplätzen, und zwar unabhängig von einer etwaigen Zustimmung des Arbeitgebers. Beispiel (nach BAG, Beschluss v. 13.6.1989, 1 ABR 4/88) Der Betriebratsvorsitzende B der Düsseldorfer Niederlassung des Bewa...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 14 Zurverfügungstellung von betrieblichen Auskunftspersonen

Rz. 52 Der durch das BetrVG-Reformgesetz vom 23. Juli 2001 neu eingefügte § 80 Abs. 2 Satz. 3 BetrVG verpflichtet den Arbeitgeber, dem Betriebsrat sachkundige Arbeitnehmer als Auskunftspersonen zur Verfügung zu stellen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung von Betriebsratsaufgaben erforderlich ist. Vor dem Hintergrund, dass der rasante technische und wirtschaftliche Wan...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2 Kein Klagerecht

Rz. 17 Die Überwachungspflicht macht den Betriebsrat nicht zu einem dem Arbeitgeber übergeordneten Kontrollorgan. Sie dient lediglich der Rechtskontrolle (BAG, Beschluss v. 16.11.2005, 7 ABR 12/05). Dabei ist der Betriebsrat aber auf die Macht seiner Argumente angewiesen. Die allgemeine Überwachungspflicht gibt dem Betriebsrat keinen eigenen Anspruch, die zutreffende Anwendu...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 13.4.2 Inhalt und Umfang des Einsichtsrechts

Rz. 47 Das Recht auf Einsichtnahme erstreckt sich auf alle Arten des Entgelts, d. h. die Tarifentlohnung, übertarifliche Zulagen sowie außertarifliche Vergütungen für AT-Angestellte, selbst wenn diese einzelvertraglich vereinbart worden sind (BAG, Beschluss v. 10.2.1987, 1 ABR 72/85). Der Darlegung eines besonderen Anlasses für die Ausübung des Einsichtsrechts bedarf es dabe...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 15 Hinzuziehung von Sachverständigen

Rz. 60 Nach § 80 Abs. 3 BetrVG kann der Betriebsrat bei der Durchführung seiner Aufgaben nach näherer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber Sachverständige hinzuziehen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Eine Sachverständigentätigkeit i. S. d. Gesetzes liegt vor, wenn dem Betriebsrat in einer konkreten, aktuellen Frage die erforderliche Hi...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 13.3 Vertragsverhältnisse mit Dritten

Rz. 45 Durch das BetrVG-Reformgesetz vom 23. Juli 2001 wurde § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG insoweit ergänzt, als ausdrücklich klargestellt wird, dass Gegenstand der vom Arbeitgeber geschuldeten Unterrichtung des Betriebsrats auch die Beschäftigung von Personen ist, die in keinem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber (Betriebsinhaber) stehen. Das sind zum einen Arbeitnehmer eines and...mehr