Fachbeiträge & Kommentare zu Bauliche Veränderung

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Widerspruch zwischen Teilungserklärung und Aufteilungsplan

Leitsatz Bei Widerspruch zwischen Teilungserklärung und Aufteilungsplan kann kein Sondereigentum (hier: Garagenteileigentum) begründet werden Auch keine Umdeutung in Sondernutzungsrecht Normenkette § 7 Abs. 4 Nr. 1 WEG Kommentar Wird in einer Teilungserklärung das Sondereigentum als "Pkw-Garage (Einstellplatz)" beschrieben und sind in dem als Anlage beigefügten Aufteilungsplan ...mehr

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Bauliche Veränderung und Öffnungsklausel (hier: Pflasterung einer gemeinschaftlichen Rasenfläche)

Leitsatz Pflasterung der Wegefläche zu einem Müllplatz (bisher Trampelpfad über gemeinschaftliche Rasenfläche) als sinnvolle und zumutbare Verbesserung der Anlage; Beschlussfassung im Rahmen einer vereinbarten Öffnungsklausel Normenkette §§ 10 Abs. 2, 22 Abs. 1 WEG Kommentar Lässt die Teilungserklärung bauliche Veränderungen, die einer sinnvollen und zumutbaren Verbesserung de...mehr

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Balkonverglasung als nachteilige bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums

Leitsatz Balkonverglasung als nachteilige bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums Keine Gleichheit im Unrecht Normenkette § 22 Abs. 1 WEG; §§ 242, 1004 BGB Kommentar Der Umstand, dass in der Vergangenheit andere Wohnungseigentümer durch Balkonverglasungen die Fassade des Gebäudes nachteilig verändert haben, kann grundsätzlich dem Anspruch auf Beseitigung einer später vo...mehr

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Immer wieder Streit um Katzennetze

Leitsatz Es bleibt offen, ob das Anbringen eines Katzennetzes an einem Balkon ohne Eingriff in das Mauerwerk als bauliche Veränderung anzusehen ist. Jedenfalls entspricht ein Eigentümerbeschluss, aufgrund dessen das Katzennetz zu entfernen ist, schon dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die Wohnungseigentümer einen Unterlassungsanspruch haben, weil die Fassade des Gebäudes ...mehr

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Ein die Fassade optisch nicht unerheblich verunstaltendes Katzennetz vor einem Balkon ist zu entfernen

Leitsatz Ein die Fassade optisch nicht unerheblich verunstaltendes Katzennetz vor einem Balkon ist zu entfernen Normenkette (§§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 3 und 22 Abs. 1 WEG) Kommentar Es bleibt offen, ob das Anbringen eines Katzennetzes an einem Balkon ohne Eingriff in das Mauerwerk als bauliche Veränderung anzusehen ist (vgl. hierzu auch Pfälzisches OLG Zweibrücken v. 9.3.1998, 3 W ...mehr

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Beseitigung nur durch "Handlungsstörer"

Leitsatz Zur Beseitigung einer baulichen Veränderung ist nur derjenige, der sie vorgenommen hat, als Handlungsstörer verpflichtet. Sein Sonderrechtsnachfolger ist als Zustandsstörer nur verpflichtet, die Beseitigung zu dulden. Beseitigungs- und Duldungsanspruch sind verschiedene Verfahrensgegenstände. Fakten: Der ehemalige Eigentümer einer Wohnung in der Wohneigentumsanlage h...mehr

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Unterteilung rechtfertigt nicht eine nachteilige bauliche Veränderung (hier: Außentreppe in den gemeinschaftlichen Garten)

Leitsatz Unterteilung rechtfertigt nicht eine nachteilige bauliche Veränderung (hier: Außentreppe in den gemeinschaftlichen Garten) Normenkette §§ 8, 21 Abs. 4, 22 Abs. 1 WEG Kommentar Für den Anspruch auf ordnungsgemäße Erstherstellung des gemeinschaftlichen Eigentums (§ 21 Abs. 4, 5 Nr. 2 WEG) ist auf die Eigentumsverhältnisse bei Begründung der Wohnungseigentümergemeinschaf...mehr

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Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft für den Einbau von Kaltwasserzählern und Änderung der Kostenverteilung (Vorlagebeschluss zum BGH)

Leitsatz Beschlusskompetenz der Gemeinschaft für den Einbau von Kaltwasserzählern und Umstellung des Kostenverteilungsschlüssels (Verteilung nach Verbrauchswerten)? (Vorlage zum BGH) Normenkette (§§ 16 Abs. 2, 21 Abs. 3 und Abs. 4, 22 Abs. 1, 43 Abs. 2 WEG) Kommentar Der Einbau von Kaltwasserzählern bei zu erwartender Wirtschaftlichkeit (in einem anzunehmenden 10-Jahres-Zeitrau...mehr

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Versagung der Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums; fehlende Beschlusskompetenz der Eigentümergemeinschaft für Verweigerung der Zustimmung zur Teilung eines Wohnungseigentums

Leitsatz Zulässige Teilung eines Wohnungseigentums und eines "Sommerhaus"-Nebengebäudes (Badehaus) auf Sondernutzungsfläche zu diesem Wohnungseigentum Nichtiger Beschluss auf Veräußerungszustimmungsverweigerung Ein Badehaus-Sondereigentum kann auch als Zweitwohnsitz genutzt werden Privates Feststellungsinteresse an Beschlussnichtigkeit wegen der beabsichtigten Geltendmachung vo...mehr

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Errichtung eines bepflanzten Gartenzauns nebst Torbogen als Terrassenbegrenzung nicht objektiv nachteilig

Leitsatz Errichtung eines bepflanzten Gartenzauns nebst Torbogen als Terrassenbegrenzung nicht objektiv nachteilig Normenkette §§ 15, 22 Abs. 1 WEG; § 1004 BGB Kommentar Ein Sondernutzungsrecht gestattet lediglich eine intensive, aber nicht schrankenlose Nutzung des Gemeinschaftseigentums. Eine nur subjektiv als störend empfundene bauliche Veränderung stellt keinen objektiven N...mehr

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Bauliche Veränderung (hier: Überbau bei Errichtung eines Carports auf Sondernutzungsfläche)

Leitsatz Rechtsmissbräuchliches Beseitigungsverlangen einer geringfügig die Grenze einer Sondernutzungsfläche überschreitenden Carporterrichtung Normenkette (§ 22 Abs. 1 WEG; §§ 242, 912, 1004 BGB) Kommentar Der einem Wohnungseigentümer grundsätzlich zustehende Anspruch auf Beseitigung einer ohne die erforderliche Zustimmung nach § 22 Abs. 1 WEG durchgeführten baulichen Veränd...mehr

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Abkoppelung einer Wohnung von der gemeinschaftlichen Zentralheizungsanlage als nachteilige bauliche Veränderung

Leitsatz Abkoppelung einer Wohnung von der gemeinschaftlichen Zentralheizungsanlage als nachteilige bauliche Veränderung Normenkette (§§ 14 Nr. 1, 22 Abs. 1 WEG; § 1004 BGB) Kommentar Die Abkoppelung einer Wohnung von der gemeinsamen Heizungsanlage und das Aufstellen eines neuen Heizkessels für die Beheizung nur dieser Wohnung stellen auch dann keine modernisierende Instandset...mehr

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Keine "Extrawürste" einzelner Eigentümer

Leitsatz Die Abkoppelung einer Wohnung von der gemeinsamen Heizungsanlage und das Aufstellen eines neuen Heizkessels für die Beheizung nur dieser Wohnung stellen auch dann keine modernisierende Instandsetzung dar, wenn der vorhandene Heizkessel eine ausreichende Wärmeversorgung der Gesamtanlage nicht mehr gewährleistet. Fakten: In der aus drei Eigentümern bestehenden Gemeinsc...mehr

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Anspruch des ausländischen Wohnungseigentümers auf Anbringen einer Parabolantenne; zur Bindungswirkung eines Eigentümerbeschlusses über den Standort der Parabolantenne

Leitsatz Erneut: Ausländischer Eigentümer oder Mieter (Italiener) hat Anspruch auf Anbringung einer Parabolantenne! Sein Informationsinteresse hat Vorrang vor den Eigentumsinteressen der Eigentümer! Ungültiger Standortzuweisungsbeschluss der Eigentümer! Normenkette §§ 14, 22 Abs. 1 WEG;Art. 5, 14 GG; §§ 242, 1004 BGB Kommentar Das Interesse dauerhaft in Deutschland lebender Aus...mehr

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Bauliche Veränderung (hier: Garagenbau auf Sondernutzungsfläche; Duldungspflicht)

Leitsatz Garagenbau auf Sondernutzungsfläche kann als bauliche Veränderung duldungspflichtig sein Normenkette (§§ 14 Nr. 1, , 22 Abs. 1 WEG) Kommentar Die Feststellung, ob eine bauliche Veränderung für einen Wohnungseigentümer nachteilig ist, liegt im Wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet. Der Neubau einer Doppelgarage auf einer Sondernutzungsfläche kann bei entsprechend großzü...mehr

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Ordnungsgemäße Instandsetzung (hier: Vollwärmeschutz) und nicht notwendige bauliche Veränderung (hier: Anbringung eines Geländers über einer Terrassenbrüstung); Einwand des Rechtsmissbrauchs gegen Wiederherstellungsanspruch

Leitsatz Ordnungsgemäße Instandsetzung (Vollwärmeschutz) und insoweit nicht notwendige bauliche Veränderung (hier: Anbringung eines Geländers über der Terrassenbrüstung) Einwand des Rechtsmissbrauchs gegen Wiederherstellungsanspruch Normenkette (§§ 21 Abs. 5 Nr. 2, , 22 Abs. 1 WEG; , § 242 BGB) Kommentar Nehmen die Wohnungseigentümer im Rahmen einer Instandsetzungsmaßnahme (hie...mehr

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Rückbau kann grundsätzlich verlangt werden

Leitsatz Nehmen die Wohnungseigentümer im Rahmen einer Instandsetzungsmaßnahme bauliche Veränderungen vor, die über eine ordnungsgemäße Instandsetzung hinausgehen und einen Wohnungseigentümer mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, kann dieser Wohnungseigentümer grundsätzlich Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verlangen. Fakten: Die Wohnungseigentümer beschlossen...mehr

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Bauliche Veränderung (hier: Rankgerüst auf Terrassen-Sondernutzungsfläche)

Leitsatz Rankgerüst auf Terrassen-Sondernutzungsfläche keine nachteilige bauliche Veränderung Normenkette (§§ 14 Nr. 1 , 22 Abs. 1 WEG) Kommentar Ein Eigentümer hatte auf seiner sondergenutzten Terrasse und einem Grünstreifen ein mit Kletterpflanzen bewachsenes Rankgerüst aufgestellt und an die Hauswand angedübelt. In der Gemeinschaftsordnung war vereinbart, dass "an der äußer...mehr

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Über "Nachteil" entscheidet der Richter

Leitsatz Ob eine bauliche Veränderung für einen anderen Wohnungseigentümer einen über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehenden Nachteil begründet, obliegt der tatrichterlichen Würdigung, die vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler zu überprüfen ist. Fakten: Einer der Wohnungseigentümer erneuerte und erweiterte ohne Zustimmung der übrig...mehr

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Erstmalige Herstellung einer bereits im Aufteilungsplan vorgesehenen Wand mit Tür durch Eigentümer; Zustimmung zu einer baulichen Veränderung und Nutzungserweiterung bindet auch den Rechtsnachfolger; Verwertung einer Zeugenaussage durch das Gericht

Leitsatz Berechtigung eines Eigentümers zur Herstellung einer bereits im Aufteilungsplan vorgesehenen Wand mit Tür Zustimmung zu einer baulichen Veränderung und Nutzungserweiterung (Spitzbodennutzung als Wohnraum) bindet auch den Rechtsnachfolger Verwertung einer Zeugenaussage durch das Gericht Normenkette (§§ 22 Abs. 1, , 44 Abs. 1 WEG; , § 15 FGG) Kommentar Errichtet ein Wohnu...mehr

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Nachteilige Veränderung des Trittschallschutzes durch Austausch eines Teppichbodens gegen einen Parkettbelag

Leitsatz Nachteilige Veränderung des Trittschallschutzes durch Austausch eines Teppichbodens gegen einen Parkettbelag Normenkette §§ 14 Nr. 1, 22 Abs. 1 WEG Kommentar Die Veränderung des Fußbodenaufbaus mit der Folge, dass sich der Trittschallschutz messbar verschlechtert, führt zu einer Beseitigungsverpflichtung. Zur Definition der Anforderungen des Schallschutzes ist nicht a...mehr

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Fensteraustausch ist häufig streitträchtig

Leitsatz Der Einbau von Kunststofffenstern anstelle von Holzfenstern stellt noch keine nachteilige bauliche Veränderung dar; diese ist aber dann anzunehmen, wenn es wegen der Gestaltung der Fenster zu Veränderungen im Erscheinungsbild einer bisher äußerlich einheitlichen Fassade kommt. Fakten: Einer der Wohnungseigentümer tauschte die Fenster im Bereich seines Sondereigentums...mehr

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Nachteiligkeit der baulichen Veränderung ist abhängig von Wahrnehmbarkeit von außen; Nichtiger Mehrheitsbeschluss über bauliche Veränderung

Leitsatz Nachteilige bauliche Veränderung bei von außen genereller Wahrnehmbarkeit (hier: Glaserker auf Balkon) Nichtiger Mehrheitsbeschluss über eine bauliche Veränderung bei bewusstem Ausschluss eines Eigentümers Normenkette (§§ 14, 22, 23, 24, 43 WEG) Kommentar Für die Feststellung, ob eine bauliche Veränderung (hier: auf dem Balkon errichteter Glaserker) zu einer nicht ganz...mehr

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Ein zwangloses Zusammentreffen aller Eigentümer kann zu einer schuldrechtlichen Vereinbarung führen; bauliche Veränderung (hier: Errichtung eines Carports auf sondergenutzter Stellplatzfläche)

Leitsatz "Zwangloses Zusammentreffen" aller Eigentümer kann zu einer schuldrechtlichen Vereinbarung führen Die Errichtung eines Carports auf sondergenutzter Grundstücks-Stellplatzfläche stellt in der Regel eine optisch nachteilige bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums dar und bedarf der Zustimmung nachteilig beeinträchtigter Wohnungseigentümer Normenkette (§§ 10 Abs....mehr

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Mitnutzungsrechte am Gemeinschaftseigentum können nicht durch Mehrheitsbeschluss entzogen werden; modernisierende Instandsetzung einer alten Fassade

Leitsatz Nutzungen (Mitnutzungsrechte) des Gemeinschaftseigentums dürfen nicht durch Mehrheitsbeschluss entzogen werden; Beschlussnichtigkeit wegen nicht bestehender Regelungskompetenz Modernisierende Instandsetzung einer alten Fassade Normenkette (§§ 16 Abs. 1 und 2, , 14 Nr. 1, , 21 Abs. 4, , 22 Abs. 1 WEG) Kommentar Ein Mehrheitsbeschluss, wonach die Erträge für die Nutzung ...mehr

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Nachträgliche Installation von Rollläden mit Motorantrieb als nachteilige bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums (Nachteil: Schallschutzverschlechterung)

Leitsatz Nachträgliche Installation von Rollläden mit Motorantrieb als nachteilige bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums (Nachteil: Schallschutzverschlechterung) Überprüfung eines Sachverständigengutachtens durch den Tatsacheninstanz-Richter Normenkette §§ 14 Nr. 1, 22 Abs. 1 WEG; §§ 12, 25 und 27 FGG Kommentar Ein Mehrheitsbeschluss zur Genehmigung einer baulichen Ve...mehr

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Bauliche Veränderung: Die Entfernung einer Küche in zwei benachbart gelegenen Wohnungen und die zukünftige Nutzung beider Wohnungen nur von einer Familie ist ohne Hinzutreten weiterer Umstände nicht nachteilig

Leitsatz Entfernung der Küche in zwei benachbart gelegenen Wohnungen und zukünftige Nutzung beider Wohnungen nur von einer Familie ohne Hinzutreten weiterer Umstände nicht nachteilig Normenkette (§§ 3 Abs. 2, , 14 Nr. 1, , 45 WEG) Kommentar Ohne Hinzutreten weiterer Umstände (Wanddurchbrüche o. Ä.) stellt es regelmäßig keinen unvermeidlichen Nachteil im Sinne des § 14 Nr. 1 WE...mehr

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Bauliche Veränderung (hier: Begradigung eines abschüssigen Hangs in sondergenutztem Garten)

Leitsatz Begradigung eines abschüssigen Hangs in sondergenutztem Garten als nachteilige bauliche Veränderung Normenkette (§ 22 Abs. 1 WEG) Kommentar Ein sondernutzungsberechtigter Eigentümer gestaltete die Grundstücksoberfläche dergestalt um, dass er auf einer Teilfläche seines Gartens den etwas abschüssigen Hang begradigte, die entstandene Böschung neu bepflanzte und dort zwe...mehr

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Beseitigungsanspruch bei fehlender Zustimmung

Leitsatz Sofern Eigentümerbeschluss oder Verwalterzustimmung fehlen, hat ein anderer Wohnungseigentümer grundsätzlich einen Anspruch auf Rückgängigmachung der eigenmächtigen Veränderungen, ohne dass es noch darauf ankommt, ob es sich um bauliche Veränderungen handelt, die den anderen Wohnungseigentümer in seinen Rechten über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtig...mehr

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Beseitigung nicht um jeden Preis

Leitsatz Der Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Beseitigung einer ihn beeinträchtigenden baulichen Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums - hier Errichtung einer Stützsäule am Rande der Grundstückszufahrt - findet seine Begrenzung durch den Einwand des Rechtsmissbrauchs. Fakten: Soweit eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums über eine ordnungsgemäße Ins...mehr

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Bauliche Veränderung (hier: Änderungen einer sondergenutzten Terrasse)

Leitsatz Duldungspflichtige Veränderung einer sondergenutzten Terrasse Normenkette (§§ 14 Nr. 1, , 22 Abs. 1 WEG) Kommentar Die Veränderung einer zur Sondernutzung zugewiesenen Terrasse mit anschließender Abböschung durch Erweiterung des Plattenbelags, Anbau eines Sockels am Böschungsfuß und Ersetzung von mit Platten belegten Trittstufen durch eine betonierte Treppe, stellt ei...mehr

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Bauliche Veränderung (hier: erstmaliger Einbau einer Gegensprechanlage und farbliche Gestaltung von Wohnungsabschlusstüren)

Leitsatz Erstmaliger Einbau einer Gegensprechanlage im vorhandenen Klingeltableau als duldungspflichtige bauliche Änderung des Gemeinschaftseigentums Gültiger Eigentümerbeschluss, Wohnungsabschlusstüren in Zukunft (statt wieder in braun) in weißer Ausführung zu gestalten Normenkette (§§ 14 Nr. 1, 16 Abs. 2, 3, 22 Abs. 1, 23 Abs. 2, 25 WEG) Kommentar Der erstmalige Einbau einer ...mehr

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Kein Anspruch auf Zustimmung zu baulicher Veränderung, um Gewerbeeinheit intensiver nutzen zu können (hier: Gaststätte mit Vollküche)

Leitsatz Berechtigte Nutzung eines Teileigentums als Gaststätte rechtfertigt nicht nachteilige bauliche Veränderung (hier: neuerlicher Gaststättenbetrieb mit Vollküche über außenseitige Abluftanlage) Normenkette (§§ 5 Abs. 1, , 14 Nr. 1, , 22 WEG) Kommentar Auch ein Teileigentümer, der sein Eigentum unbeschränkt gewerblich nutzen darf und der seine Einheit jahrzehntelang als G...mehr

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Keine Narrenfreiheit bei Teileigentum

Leitsatz Auch der Teileigentümer, der sein Sondereigentum unbeschränkt gewerblich nutzen darf, kann daraus nicht ableiten, dass die Eigentümergemeinschaft ihm bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums (hier: 315 mm starke Abluftanlage an der Hoffassade bis über das Dach) gestatten müsste, damit er die Gewerbeeinheit intensiver (hier: Gaststätte mit Vollküche) nutzen ...mehr

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Keine grenzenlose Videoüberwachung

Leitsatz Die Einführung der Videoüberwachung des Hauseingangsbereiches einer Wohnungseigentumsanlage durch Kleinstkamera im Klingeltableau und Übertragung in das hausinterne Kabelnetz ohne technische Beschränkungen verstößt gegen Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung. Fakten: Die Eigentümer beschlossen u.a. mehrheitlich über die Installation einer Kamera im Eingangsbereich de...mehr

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Bauliche Veränderung (hier: Einbau einer Tür zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum; kein Anspruch auf Beseitigung)

Leitsatz Einbau einer zweiten Türe zum Wohnungseigentum im entschiedenen Fall duldungspflichtig Normenkette (§§ 14, 21 Abs. 4 WEG; § 242 BGB) Kommentar Darf ein Wohnungseigentümer in einer Wand zwischen seinem Sondereigentum und dem Gemeinschaftseigentum eine (weitere) Türe ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer einbauen, so ist einer der übrigen Wohnungseigentümer nac...mehr

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Gemeinschaftseigentum muss nutzbar sein

Leitsatz Darf ein Wohnungseigentümer in einer Wand zwischen seinem Sondereigentum und dem Gemeinschaftseigentum eine Tür ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer einbauen, so ist einer der übrigen Wohnungseigentümer nach Treu und Glauben daran gehindert, die Beseitigung der Tür zur erstmaligen Herstellung eines dem Aufteilungsplan entsprechenden Zustands zu verlangen. ...mehr

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Modernisierende Instandsetzung (hier: Ersatz eines Warmwasserboilers)

Leitsatz Ersatz eines Warmwasserboilers als modernisierende Instandsetzung Normenkette (§§ 21 Abs. 4, , 22 Abs. 1 WEG Kommentar Die Ersetzung zweier 16 Jahre alter und je 750 l fassender Warmwasserboiler, von denen einer defekt ist, durch einen einzigen neuen 500 l Boiler aus Edelstahl, der durch sein besseres Heizsystem warmes Wasser in ausreichender Menge zur Verfügung stell...mehr

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Keine Kostenbeteiligung derjenigen Eigentümer, die einer baulichen Veränderung nicht zugestimmt haben; Rückführung der anteiligen Beitragspflicht in die Instandhaltungsrücklage

Leitsatz Kostenverteilung nach Erneuerung einer Zentralheizungsanlage ohne erfolgte allstimmige Zustimmung Normenkette (§§ 16 Abs. 3, , 21 Abs. 4, , 28 Abs. 5 WEG) Kommentar An den für eine bauliche Veränderung entstandenen Kosten hat sich gem. § 16 Abs. 3 WEG derjenige Wohnungseigentümer nicht zu beteiligen, der der Maßnahme nicht zugestimmt hat. Vorliegend fehlte die Zustimm...mehr

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Wohnungseigentum: Bauliche Veränderung (hier: Begrenzung eines sondergenutzten Gartens mit Holzwand)

Leitsatz Begrenzung eines sondergenutzten Gartens mit einer hohen Holzwand als nachteilige bauliche Veränderung Normenkette (§ 22 Abs. 1 WEG) Kommentar Auch im Bereich eines zur Sondernutzung zugewiesenen Gartens stellt die Errichtung einer 2,3 m hohen und knapp 5 m langen Holzwand eine unzulässige bauliche Veränderung dar. Insbesondere gilt dies dann, wenn die Harmonie des Ge...mehr

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Gebrauchsregelung: Verpachtung einer Teilfläche des Gemeinschaftseigentums vor einem Restaurant zum Betrieb eines Freiausschanks ist eine nachteilige Gebrauchsregelung

Leitsatz Verpachtung einer Teilfläche des Gemeinschaftseigentums vor einem Restaurant als nachteilige Gebrauchsregelung Normenkette (§§ 13, 14, 15 Abs. 2, 22 Abs. 1 WEG; § 265 ZPO) Kommentar 1. Über die Verpachtung einer im Gemeinschaftseigentum stehenden Fläche einer Wohnungseigentumsanlage kann im Wege der Gebrauchsregelung nach § 15 WEG durch Mehrheitsbeschluss wirksam ents...mehr

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Verwaltungsbeirat: Sieht die Gemeinschaftsordnung für die Bestellung eines Beirats die Zustimmung aller Eigentümer vor, so ist ein nur mehrheitlich gefasster Beschluss über die Bestellung dennoch nicht nichtig; bedarf eine Maßnahme der Zustimmung des Verwaltungsbeirats, so genügt die Zustimmung allein des Beiratsvorsitzenden nicht

Leitsatz Kein nichtiger Verwaltungsbeiratsbestellungsbeschluss im Einzelfall, wenn nach Gemeinschaftsordnungsvereinbarung die Einsetzung eines Verwaltungsbeirats der Zustimmung aller Miteigentümer bedarf Bedarf eine bestimmte Maßnahme gemäß Eigentümerbeschluss der Notwendigkeit einer Zustimmung des Verwaltungsbeirats, genügt nicht allein die Zustimmung des Beiratsvorsitzenden...mehr

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Die Gemeinschaftsordnung ist u.U. noch vor dem Zustandekommen einer nach § 3 WEG zu bildenden Wohnungseigentümergemeinschaft anwendbar; zu den möglichen Nachteilswirkungen des Betriebs einer Mobilfunksendeanlage

Leitsatz Gemeinschaftsordnung u.U. noch vor Zustandekommen einer nach § 3 WEG zu bildenden Wohnungseigentümergemeinschaft anwendbar Mögliche Nachteils(aus)wirkungen durch den Betrieb einer Mobilfunksendeanlage? Normenkette (§§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 3, 22 Abs. 1 WEG; §§ 744 Abs. 1, 1004 BGB; § 22 Bundesimmissions-Schutzgesetz) Kommentar 1. Ist eine nach § 3 WEG zu bildende Wohnungse...mehr

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Ein Anspruch auf erstmalige Herstellung des plangemäßen Zustands besteht nicht, wenn die nachträgliche Änderung unzumutbar ist

Leitsatz Kein Anspruch auf erstmalige Herstellung eines planentsprechenden Zustandes (hier: verbreitertes Fenster) bei Unzumutbarkeit nachträglicher Änderung gemäß Treu und Glauben Normenkette (§ 21 Abs. 4 WEG; § 242 BGB) Kommentar 1. Das Fenster einer Erdgeschosswohnung hatte laut Aufteilungsplan eine Breite von 100 cm; die tatsächliche Breite nach Bauausführung noch aus der ...mehr

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Besser und moderner darf es durchaus werden

Leitsatz Auch eine über die bloße Reproduktion des bisherigen Zustands hinausgehende bauliche Veränderung, die eine technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung zur Behebung eines Mangels darstellt, ist eine ordnungsmäßige Instandsetzung. Fakten: Die Eigentümergemeinschaft hatte mehrheitlich die Sanierung der Außenfassade unter Aufbringung eines Wärmeverbundsystems...mehr

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Modernisierende Instandsetzung: Die erstmalige Anbringung eines Wärmedämmverbundsystems zum Zwecke der Sanierung einer mit Rissen behafteten Fassade kann eine mehrheitlich zu beschließende modernisierende Instandsetzung darstellen

Leitsatz Sanierung einer mit Rissen behafteten Fassade durch Anbringung eines Wärmedämmverbundsystems als modernisierende Instandsetzung Ordnungsgemäßes Eigentümerauswahlermessen Normenkette (§§ 21 Abs. 3, 22 Abs. 1 Satz 1 WEG) Kommentar 1. Die Anbringung eines Wärmedämmverbundsystems zum Zweck der Sanierung einer erhebliche Risse aufweisenden Fassade kann sich als mit der Me...mehr

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Eine am Gemeinschaftseigentum fest installierte Parabolantenne stellt grds. eine bauliche Veränderung dar

Leitsatz Am Gemeinschaftseigentum fest installierte Parabolantenne stellt grundsätzlich eine bauliche Veränderung dar Offen bleibt, ob dies auch für eine auf dem Balkon lose aufgestellte Antenne gilt Die Frage einer optischen Nachteilswirkung hat der Tatrichter (AG, LG) zu beurteilen (ggf. auch allein anhand von Lichtbildern) Normenkette (§§ 14 Nr. 1, 22 Abs. 1 WEG) Kommentar 1...mehr

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Bauliche Veränderung: Wurden die Vorschriften über bauliche Veränderungen durch Vereinbarung abbedungen, besteht kein Anspruch auf erstmalige, plangemäße Herstellung

Leitsatz Auch kein Anspruch auf erstmalige plangemäße Herstellung bei vereinbarungsgemäß abbedungenen Vorschriften über bauliche Veränderungen (in "Zweihaus" -Gemeinschaft) Für die Errichtung eines Anbaus auf einer Sondernutzungsfläche gelten die nachbarrechtlichen Vorschriften des privaten und des öffentlichen Rechts Zum Geschäftswert des Verfahrens auf Beseitigung einer an ...mehr

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"Spiel ohne Grenzen" kann vereinbart werden

Leitsatz Ist in der Gemeinschaftsordnung bestimmt, dass die Wohnungseigentümer sich gegenseitig das Recht einräumen, den Gegenstand ihres Sondereigentums in beliebiger Weise zu ändern, dürfen sie Gebäudeteile, an denen ihnen die ausschließliche Nutzung zusteht, in beliebiger Weise ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse umgestalten, wozu ausdrücklich auch Um-, An-, Aus-...mehr

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Zur Verlegung einer Mülltonnenanlage als nachteilige bauliche Veränderung

Leitsatz Verlegung einer Mülltonnenanlage im konkreten Fall als nicht nachteilige bauliche Veränderung Normenkette (§§ 14 Nr. 1, 22 Abs. 1 WEG) Kommentar 1. Die Verlegung einer Mülltonnenanlage ist grundsätzlich eine bauliche Veränderung im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG. Ergeben sich allerdings nach landgerichtlich durchgeführtem Augenschein für den in einem Eigentümerbesc...mehr