Fachbeiträge & Kommentare zu Fürsorgepflicht

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Konkretisierung der Fürsorgepflicht in §§ 81 ff. BetrVG

Rz. 126 Informations-, Anhörungs- und Beschwerderechte der Arbeitnehmer sind ausdrücklich in §§ 81 ff. BetrVG geregelt. Dies ist systematisch nicht recht verständlich, regelt das BetrVG doch eigentlich die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat; die hier geregelten Arbeitnehmerrechte sind jedoch individualrechtlicher Natur und im Streitfall im Urteilsverfahre...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / (2) Entfernung aus der Personalakte

Rz. 390 Nimmt der Arbeitgeber eine Abmahnung, die sachlich unbegründet ist, zur Personalakte, verletzt er den Arbeitnehmer dadurch in dessen allgemeinem Persönlichkeitsrecht. Der Arbeitnehmer kann nach der Rspr. des BAG aufgrund der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers in analoger Anwendung der §§ 242, 1004 BGB verlangen, dass der Arbeitgeber die Abmahnung widerruft und das Abma...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Nebenpflichten

Rz. 1480 Zu den Nebenpflichten des Arbeitgebers gehören insb. die Informationspflicht über alle Umstände, die für die Gestaltung, Durchführung und den Erfolg der Tätigkeit der angestellten Vertriebskraft von Bedeutung sind oder nach objektiven Gesichtspunkten bedeutungsvoll sein können und die Überlassung von solchen Unterlagen und Materialien, die der Arbeitnehmer zur Ausüb...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / dd) Beurlaubung ohne/mit Anrechnung auf den Erholungsurlaub/Nachurlaub

Rz. 1667 Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers kann es im Einzelfall gebieten, den Arbeitnehmer über den gesetzlichen oder tarifvertraglich bzw. einzelvertraglich vereinbarten Erholungsurlaub hinaus unbezahlt von der Erbringung der Arbeitsleistung freizustellen. Dies wird insb. anzunehmen sein, wenn besondere, in den Verhältnissen des Arbeitnehmers liegende Umstände gegeben s...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 4. Verhaltensbedingte Kündigung

Rz. 1232 Bei einer verhaltensbedingten Kündigung wird eine Wiedereinstellung regelmäßig nur im Fall der nachträglichen Rehabilitierung des Arbeitnehmers nach einer Verdachtskündigung in Betracht kommen. Eine verhaltensbedingte Kündigung setzt nämlich grds. schuldhafte Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers voraus, welche für die Zukunft die Gefahr der Wiederholung solcher Pfl...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 8. Arbeitgeberfürsorgepflichten des Verleihers und des Entleihers

Rz. 1842 Als Arbeitgeber trägt der Verleiher alle von ihm erfüllbaren Fürsorgepflichten ggü. dem Leiharbeitnehmer. Dieser unterliegt andererseits während seines Einsatzes beim Entleiher dessen Weisungen und kann deshalb umgekehrt auch die Fürsorgepflicht des Entleihers in Anspruch nehmen. Daraus folgt zugleich, dass der Leiharbeitnehmer dem Arbeitsschutzrecht des Entleiherbe...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Maßnahmen bei Feststellung einer Alkoholisierung

Rz. 110 Wegen der von der Alkoholisierung ausgehenden Gefahr für den alkoholisierten Mitarbeiter selbst, seine Arbeitskollegen und zum Schutz der betrieblichen Anlagen und Erzeugnisse ist einem betrunken zur Arbeit erscheinenden Mitarbeiter der Zutritt zum Arbeitsplatz zu verweigern. Wird ein Mitarbeiter erkennbar betrunken am Arbeitsplatz angetroffen, ist er unverzüglich vo...mehr

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§ 32 Abwicklung / 5. Neuausstellung eines Zeugnisses

Rz. 307 Eine von den Arbeitsvertragsparteien über den Inhalt eines Zeugnisses geführte außergerichtliche oder gar gerichtliche Auseinandersetzung darf aus der Fassung des Zeugnisses nicht zu entnehmen sein. Eine Bezugnahme auf das Urteil, das dem Arbeitgeber die Zeugnisberichtigung aufträgt, ist daher im Zeugnis ebenso wenig erlaubt wie eine Andeutung, dass außergerichtlich ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / f) Mobbingschutz und das AGG

Rz. 1194 § 3 Abs. 3 AGG definiert den Begriff der "Belästigung", welche eine verbotene Benachteiligung i.S.d. §§ 1, 2 AGG darstellt. Danach ist eine Belästigung eine Benachteiligung, wenn unerwünschte Verhaltensweisen, die mit einem in § 1 AGG genannten Grund in Zusammenhang stehen, bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und in ein von Einsc...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Schutz des Persönlichkeitsrechts

Rz. 843 Aus der Schutz- und Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers resultiert weiter, dass dieser das sich aus Art. 2 Abs. 1 GG ergebende Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers zu schützen hat. Eine besondere Konkretisierung erfährt die Fürsorgepflicht gem. § 12 Abs. 1 AGG , wonach der Arbeitgeber verpflichtet ist, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen...mehr

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§ 33 Nachvertragliche Treue... / A. Grundsätze

Rz. 1 Mit Beendigung des Anstellungsverhältnisses erlöschen grds. gleichermaßen für den Arbeitgeber wie für den Mitarbeiter nicht nur die vertraglichen Haupt-, sondern auch die Nebenpflichten (§ 241 Abs. 2 BGB). Zu den wichtigsten Nebenpflichten des Arbeitnehmers zählt die Treuepflicht, die der arbeitgeberseitigen Fürsorgepflicht gegenübersteht (vgl. MünchArbR/Reichold, § 53...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 71. Lohn-/Gehaltsabrechnung

Rz. 1048 Die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur schriftlichen Abrechnung des Entgelts (§ 108 GewO), unabhängig von der Betriebsgröße, greift seit 1.1.2003. Zuvor ergab sich die Abrechnungspflicht des Arbeitgebers ggü. den vom Gesetz nicht erfassten gewerblichen Arbeitnehmern (Betriebe kleiner 20 gewerbliche Arbeitnehmer) und allen Angestellten aus der arbeitsvert...mehr

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§ 32 Abwicklung / a) Anspruchsgrundlage

Rz. 280 Hierbei handelt es sich um den ursprünglichen Erfüllungsanspruch, soweit es darum geht, die formale Vollständigkeit des Zeugnisses sicherzustellen. Solange etwa das erteilte einfache Zeugnis keine Aussage zur Art der Tätigkeit enthält, solange etwa im qualifizierten Zeugnis zur Führung des Mitarbeiters nicht Stellung genommen wird, hat der Arbeitnehmer nicht das Zeug...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Vorbeugende Maßnahmen

Rz. 109 Der Arbeitgeber ist aufgrund seiner vertraglichen Fürsorgepflicht gehalten, den einzelnen Arbeitnehmer wie die Belegschaft insgesamt in den Grenzen seiner betrieblichen Möglichkeiten vor den Gefahren und Schäden durch Alkohol zu bewahren (vgl. Künzl, BB 1993, 1581, 1584). Dieser Verpflichtung kann der Arbeitgeber insb. nachkommen durchmehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / d) Auskunfts-/Aufklärungspflichten

Rz. 305 Auf Verlangen des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber oder der Versorgungsträger gem. § 4a BetrAVG dem Arbeitnehmer bei einem berechtigten Interesse Auskunft zu erteilen. Eine solche Auskunft des Arbeitgebers stellt kein konstitutives oder deklaratorisches Schuldanerkenntnis dar (vgl. BAG v. 8.11.1983 – 3 AZR 511/81, DB 1984, 836 = AP Nr. 3 zu § 2 BetrAVG). Der Arbeitg...mehr

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§ 32 Abwicklung / a) Personalien des Arbeitnehmers

Rz. 80 In die sog. Eingangsformel über die Personalien dürfen auch bei einem qualifizierten Zeugnis Anschrift und Geburtsdatum nur mit Einverständnis des Arbeitnehmers aufgenommen werden, da diese Angaben im Allgemeinen zur Identifizierung des Arbeitnehmers als Zeugnisinhaber nicht erforderlich sind (LAG Baden-Württemberg v. 27.10.1966 – 4 Sa 53/66, DB 1967, 48), sie hat mit...mehr

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Abfindung: Folgefragen in d... / 4 Pfändbarkeit des Abfindungsanspruchs

Gemäß der §§ 850 ff. ZPO unterliegt Arbeitseinkommen, das in Geld zahlbar ist, dem Pfändungsschutz. Auch Abfindungszahlungen sind Arbeitseinkommen im Sinne dieser Vorschriften, da die Abfindung ihrer Zweckbestimmung nach noch vor ihrer Entschädigungsfunktion der Sicherung des Lebensunterhalts des Arbeitnehmers dient. Der Abfindungsanspruch wird von einem auf Antrag eines Gläu...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Rechtsfolgen eines Schutz- und Rücksichtnahmepflichtverstoßes

Rz. 846 Dem Arbeitnehmer steht zunächst bei einer Verletzung der Schutz- und Rücksichtnahmepflicht ein Unterlassungs- bzw. Erfüllungsanspruch gegen den Arbeitgeber zu (BAG v. 12.8.2008 – 9 AZR 1117/06, NZA 2009, 102 = DB 2008, 2030). Solange der Arbeitgeber noch keine Abhilfe geschaffen hat, d.h. der Verstoß fortwirkt, steht dem Arbeitnehmer bzgl. seiner Arbeitspflicht ein Z...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / dd) Arbeitsordnung und Weisungsrecht des Arbeitgebers

Rz. 180 Das individualarbeitsrechtliche Direktionsrecht und Weisungsrecht gem. § 106 GewO lässt dem Arbeitgeber Spielraum für die Anordnung von betrieblichem Ordnungsverhalten, soweit kein Betriebsrat besteht. In diesem Fall kann der Arbeitgeber das betriebliche Verhalten neben dem Arbeitsverhalten durch Ausübung des Weisungsrechtes konkretisieren. Grenzen ergeben sich neben...mehr

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§ 32 Abwicklung / a) Wechsel der Zeugnisart

Rz. 261 Hat der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer wunschgemäß ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt, wird angenommen, der Arbeitnehmer könne nicht nachträglich auf ein (ihm ungünstiges) qualifiziertes Zeugnis zugunsten eines einfachen Zeugnisses verzichten, denn mit der Erfüllung des weiter gehenden Anspruches sei der engere erfüllt (Liedtke, NZA 1988, 270, 272; Schaub, ArbRHB...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Arbeitsschutzrechtliche Aspekte

Rz. 159 Es können sich auch Anforderungen an die Arbeitskleidung aus dem Bereich des Arbeitsschutzes ergeben, wenn die Kleidung Schutzfunktionen i.S.e. persönlichen Schutzausrüstung erfüllen muss. Entsprechende Regelungen, insb. zur Kostentragungspflicht des Arbeitgebers, finden sich im ArbSchG (§ 3 Abs. 3 ArbSchG) und der PSA-BenutzungsVO, sowie in der GefahrstoffVO. Rz. 16...mehr

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§ 32 Abwicklung / C. Auskunft

Rz. 29 Nach der älteren Rspr. des BAG war der Arbeitgeber über die Pflicht zur Erteilung eines Arbeitszeugnisses hinaus aufgrund einer nachwirkenden Fürsorgepflicht verpflichtet, jedenfalls solchen Personen Auskünfte über den bereits ausgeschiedenen Arbeitnehmer zu erteilen, die ein berechtigtes Interesse haben, namentlich solchen Personen, mit denen der Arbeitnehmer in Verh...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Anspruchsausschluss wegen Subventionsverbots

Rz. 1582 Überwiegende betriebliche Interessen an der Maßnahme führen zum Förderungsausschluss, um Mitnahmeeffekten entgegenzuwirken. Solche liegen vor, wenn die von der Stilllegung eines Produktionszweiges betroffenen Arbeitnehmer durch die Maßnahme für einen anderen Produktionszweig dieses Betriebes, Unternehmens oder Konzerns qualifiziert werden sollen ( § 110 Abs. 3 S. 1 S...mehr

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§ 32 Abwicklung / 3. Arbeitsbescheinigung

Rz. 6 Bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses hat der Arbeitgeber alle Tatsachen zu bescheinigen, die für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld erheblich sein können (Arbeitsbescheinigung); dabei hat er den von der Bundesagentur hierfür vorgesehenen Vordruck zu benutzen (§ 312 Abs. 1 SGB III). In der Arbeitsbescheinigung sind ins...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Folgen von Verstößen des Arbeitgebers

Rz. 135 Im Fall eines Verstoßes des Arbeitgebers gegen seine sich aus § 82 BetrVG ergebenden Pflichten kann sich der Arbeitnehmer – ggf. über den Betriebsrat – beschweren (vgl. §§ 84, 85 BetrVG) oder seinen Anspruch auf Anhörung, Erläuterung oder Erörterung im Urteilsverfahren einklagen; praktische Bedeutung hat dieses Klagerecht allerdings nicht. Der Arbeitnehmer hat aber k...mehr

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§ 8 Mitteilungspflichten des Arbeitgebers

Rz. 1 Wenngleich bei den Einstellungs- und Bewerbungsgesprächen die Auskunftspflichten des Bewerbers im Vordergrund stehen, treffen auch den Arbeitgeber Hinweispflichten auf Umstände, die ihren Ursprung in der Sphäre des Arbeitgebers haben. Diese Auskunftspflichten entspringen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber hat dem Bewerber den zu besetzenden Arbeitspl...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / b) Nichteinbeziehung in die Sozialauswahl (Leistungsträgerregelung)

Rz. 85 Durch die Leistungsträgerregelung in § 1 Abs. 3 S. 2 KSchG kann der (vorläufige/endgültige) Insolvenzverwalter (wie außerhalb der Insolvenz der Arbeitgeber) bestimmte Arbeitnehmer, deren Weiterbeschäftigung im berechtigten betrieblichen Interesse liegt...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / F. Jugend- und Auszubildendenvertretung

Rz. 803 In Betrieben mit mindestens fünf Arbeitnehmern, ist gem. § 60 Abs. 1 BetrVG eine Jugendvertretung zu wählen, di...mehr

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§ 32 Abwicklung / a) Vordienst- oder Ausbildungszeiten

Rz. 85 War ein Arbeitnehmer mehrfach bei einem Arbeitgeber beschäftigt, ist er bspw. nach mehrjähriger Beschäftigung aus betriebsbedingten Gründen zunächst entlassen und dann nach Besserung der Auftragslage unter Anrechnung der zurückgelegten Vordienstzeiten wieder neu eingestellt worden, dann handelt es sich um zwei Arbeitsverhältnisse. Auch wenn der Arbeitnehmer für seine ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 11. Ausländerfeindliches Verhalten

Rz. 471 Ausländerfeindliche Äußerungen können ebenso wie antisemitisches Verhalten je nach den Umständen des Einzelfalles eine fristgemäße und in schwerwiegenden Fällen ohne vorherige Abmahnung eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen (BAG v. 5.11.1992 – 2 AZR 287/92, AuR 1993, 124; ArbG Hannover v. 22.4.1993, AuR 1993, 415; ArbG Siegburg v. 4.11.1993, DB 1994, 1146). E...mehr

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§ 38 Unterrichtungspflicht ... / C. Form und Zeitpunkt

Rz. 16 § 613a BGB erfordert keine individuelle Unterrichtung der einzelnen Arbeitnehmer, sodass Standardschreiben genügen. Die standardisierte Information muss allerdings etwaige Besonderheiten des Arbeitsverhältnisses erfassen (BAG v. 13.7.2006 – 8 AZR 305/05; Staudinger/Annuß, § 613a BGB Rn 277). Für die Unterrichtung ist Textform i.S.d. § 126b BGB vorgeschrieben. Mündlich...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / c) Rechtsgrundlagen der Gratifikation

Rz. 382 Die Gewährung von Gratifikationen ist gesetzlich nicht geregelt. Auf die Zahlung einer Sonderzuwendung besteht weder kraft Gesetzes, Gewohnheitsrechtes noch der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ein Rechtsanspruch. Für sie muss stets eine besondere Rechtsgrundlage vorhanden sein. Der Rechtsgrund für eine Gratifikationszahlung kann sich aus einem Tarifvertrag, einer Be...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Verschwiegenheitsregelungen für den Zeitraum nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 990 Der Arbeitnehmer ist auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verpflichtet, Verschwiegenheit über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse seines Arbeitgebers zu bewahren (BAG v. 24.11.1956, AP Nr. 4 zu § 611 BGB; BAG v. 15.12.1987, AP Nr. 5 zu § 611 BGB – Betriebsgeheimnis; BAG v. 16.3.1982, AP Nr. 1 zu § 611 BGB – Betriebsgeheimnis). Allerdings gilt es festzuhalten,...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Aufklärungs- und Unterrichtungspflichten

Rz. 844 Die Schutz- und Rücksichtnahmepflicht beinhaltet die Pflicht des Arbeitgebers zur Aufklärung des Arbeitnehmers, soweit der Arbeitnehmer über Bestehen und Umfang seiner Rechte im Ungewissen ist und der Arbeitgeber die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderlichen tatsächlichen Angaben unschwer machen kann (BAG v. 14.7.2005 – 8 AZR 300/04, NZA 2005, 1298 = DB 2005, 2...mehr

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§ 58 Sozialgerichtlicher Re... / bb) Präklusion (§ 106a SGG)

Rz. 48 Nach § 106a SGG kann der Vorsitzende dem Kläger eine Frist setzen zur Angabe der Tatsachen, durch deren Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung im Verwaltungsverfahren er sich beschwert fühlt. Des Weiteren kann der Vorsitzende nach Abs. 2 einem Beteiligten (d.h. nicht nur dem Kläger, sondern auch der Beklagten!) unter Fristsetzung aufgeben, zu bestimmten Vorgängen...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Durchsetzung bzw. Wiederherstellung mobbingfreier Beschäftigung

Rz. 1238 Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Beseitigung der mobbingbedingten Arbeitserschwernisse, z.B. die Wiederbeschäftigung an der arbeitsvertraglich geschuldeten Stelle und mit dem arbeitsvertraglich geschuldeten Inhalt, soweit die Beschäftigung durch mobbinggeprägte Arbeitsplatz- oder Arbeitsinhaltsgestaltung vollzogen wurde oder ein mobbingbedingter Totalentzug d...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / c) Rückzahlung

Rz. 630 Häufig sehen die Vereinbarungen eine Verrechnung der fällig werdenden Rückzahlungsraten mit laufenden Entgeltansprüchen vor. Diese Praxis ist grds. so lange nicht zu beanstanden, wie dem Arbeitnehmer weiterhin Entgelte nicht unterhalb der Pfändungsfreigrenzen zufließen (§ 394 BGB). Rz. 631 Die Vereinbarungen enthalten regelmäßig besondere Rückzahlungs- oder Gesamtfäll...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 35. Tätlichkeiten

Rz. 550 Tätliche Angriffe auf Arbeitskollegen oder auf den Arbeitgeber und dessen Angehörige sind Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit, die schwer wiegen und zur Aufrechterhaltung der betrieblichen Ordnung sowie aus Gründen der Fürsorgepflicht regelmäßig eine fristlose, in weniger schweren Fällen eine fristgemäße Kündigung rechtfertigen (BAG v. 12.7.1984, AP Nr. 32 zu...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ee) Anspruchs- und Zurechnungsgrundlagen, Haftung für Organisationsverschulden

Rz. 1245 Handelt es sich bei dem Arbeitgeber um eine natürliche Person, dann unterliegt er nach § 280 Abs. 1 BGB der Haftung wegen Verletzung der arbeitsvertraglichen Organisations- und Schutzpflicht bei eigenhändigen Mobbinghandlungen hinsichtlich des dadurch entstandenen Schadens. Nichts anderes gilt, wenn er zu solchen Handlungen angestiftet oder Hilfe geleistet oder dies...mehr

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§ 72 Unternehmensinterne Er... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Geschäftsleitung einer Gesellschaft und auch ein entsprechend beauftragter Compliance Officer haben auf Hinweise auf möglicherweise rechtswidriges Verhalten im Unternehmen unverzüglich zu reagieren. Die Legalitätspflicht gebietet es, den Sachverhalt aufzuklären, ein etwaig festgestelltes rechtswidriges Verhalten zu unterbinden und angemessen zu sanktionieren. Die A...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ff) Verletzung von Informations- und Aufklärungspflichten

Rz. 946 Grundsätzlich hat jede Arbeitsvertragspartei selbst für ihre Interessen zu sorgen. Gesteigerte Hinweis- und Aufklärungspflichten können den Arbeitgeber allerdings dann treffen, wenn eine zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führende Vereinbarung auf seine Initiative hin und in seinem Interesse zustande kommt oder wenn sich aus den Umständen ergibt, dass der Arbeit...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 3. Alkohol- und Drogenkonsum

Rz. 419 Hat der Arbeitnehmer wiederholt gegen ein im Betrieb geltendes Alkoholverbot verstoßen, kann eine darauf gestützte verhaltensbedingte Kündigung nach vorheriger Abmahnung sozial gerechtfertigt sein (BAG v. 22.7.1982, DB 1983, 180). Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer alkoholisiert zur Arbeit erscheint oder beeinflusst durch seinen alkoholisierten Zustand Ausein...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / h) Druckkündigung

Rz. 669 Eine als Kündigungsgrund angeführte Drucksituation ist zunächst nach ihrer Hauptstörquelle zu untersuchen und als verhaltens-, personen- oder betriebsbedingter Kündigungsgrund zu prüfen (BAG v. 19.6.1986, BB 1986, 2271 = DB 1986, 2498; BAG v. 31.1.1996, DB 1996, 990 = NZA 1996, 581; vgl. zur Druckkündigung auch Rdn 501 f. und § 29 Rdn 211). Ist eine Druckkündigung ni...mehr

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§ 32 Abwicklung / 10. Zeugnisvergabegrund

Rz. 178 Nach § 630 BGB kann der Arbeitnehmer bei Beendigung eines Dienstverhältnisses ein "Zeugnis" verlangen. In der betrieblichen Praxis wird jedoch oft der Wunsch nach Erteilung eines Zwischenzeugnisses geäußert. Nicht selten benötigt ein Arbeitnehmer ein Zeugnis, ohne dass an eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gedacht ist. Das Gesetz selbst regelt nur den Anspruch ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Beispiele insb. aus dem Pflegebereich

Rz. 406 Die Ermächtigungsnorm des § 7 Abs. 2a ArbZG wird hinsichtlich der Bereitschaftsdienste durch die Tarifverträge ausgestaltet. § 9 TVöD-AT orientiert sich an der EuGH-Rspr., nach der Bereitschaftszeiten die Zeiten sind, in denen sich die Beschäftigten am Arbeitsplatz oder einer anderen von Arbeitgeber bestimmten Stelle zur Verfügung halten, um im Bedarfsfall die Arbeit...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Festvergütung

Rz. 1486 Der monatliche Festbetrag der angestellten Vertriebskraft ist ebenso wie das Gehalt bzw. der Lohn der Arbeitnehmer im Innendienst der vom Arbeitgeber als Gegenleistung bestimmte geldwerte Vorteil (zur Vergütung ausschließlich auf Provisionsbasis vgl. Rdn 1488). Dieser wird für die vom Arbeitnehmer geleistete Tätigkeit geschuldet, § 611 BGB. Da dieser rein tätigkeits...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Auswirkung der Teilarbeitsfähigkeit auf die vertragliche Leistungspflicht

Rz. 1518 Auch wenn das Direktionsrecht des Arbeitgebers i.d.R. sehr weit ist, orientiert sich die Arbeitsunfähigkeit und damit die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall an der geschuldeten Tätigkeit. In Ausübung des Direktionsrechtes kann daher der Arbeitgeber einen arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmer nicht zu einer seiner Meinung nach zumutbaren Arbeit heranziehen. So ist...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Schutz des Lebens und der Gesundheit des Arbeitnehmers

Rz. 837 Gem. § 618 Abs. 1 BGB ist der Arbeitgeber verpflichtet, Räume, Vorrichtungen und Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen hat, so einzurichten und zu unterhalten und die Dienstleistungen so zu regeln, dass der Arbeitnehmer gegen Gefahren für Leben und Gesundheit soweit geschützt ist, wie die Natur des Betriebes und der Arbeit es gestatten. Ents...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Erfindungsmeldung

Rz. 676 Nach § 5 Abs. 1 S. 1 ArbnErfG trifft den Arbeitnehmererfinder die Pflicht, eine Diensterfindung unverzüglich dem Arbeitgeber zu melden. Diese Pflicht besteht auch dann, wenn die Erfindung während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gemacht wurde, das Arbeitsverhältnis aber inzwischen rechtlich beendet wurde. Umgekehrt hat der Arbeitgeber nach § 5 Abs. 1 S. 3 ArbnErfG ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit

Rz. 1560 Zum 1.1.2019 hat der Gesetzgeber die Vorschrift des § 9a TzBfG eingeführt, die erstmals einen Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr bis maximal fünf Jahre vorsieht (Brückenteilzeit). Anders als bei § 8 TzBfG wird sichergestellt, dass der Arbeitnehmer nach Ablauf dieser Zeit wieder automatisch zu seiner ursprüngli...mehr