Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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Jung, SGB VIII § 8 Beteilig... / 2.2 Verfahrensrechte des Kindes und des Jugendlichen außerhalb des SGB VIII

2.2.1 Beteiligung im Verwaltungsverfahren Rz. 7 Als Antragsteller oder Antragsgegner, als Adressat eines künftigen Verwaltungsaktes ist das Kind oder der Jugendliche nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB X Verfahrensbeteiligter. In Bezug auf Verfahrensrechte enthält in dieser Konstellation das SGB X die spezielleren Regelungen. Die spezifische Zielsetzung des Beteiligungsrechts au...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 2.6 Berücksichtigung der Bedürfnisse von Eltern und Kindern (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 15a Mit dem KJSG meinte der Gesetzgeber die Selbstverständlichkeit klarstellen zu müssen, dass bei der Betreuung in gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder beide Generationen in den Blick genommen und sowohl den Bedürfnissen des Kindes und ggf. seiner Geschwister als auch den Bedürfnissen der Mutter oder des Vaters gleichermaßen Rechnung getragen werden muss (...mehr

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Jung, SGB VIII § 10 Verhält... / 2.3.4 Maßnahmen der Frühförderung für Kinder

Rz. 19 Absatz 4 Satz 3 erlaubt es den Bundesländern landesgesetzlich zu regeln, dass für die Leistungen der Frühförderung für Kinder andere Leistungsträger zuständig sind. Davon haben Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Hessen, Sachsen und das Saarland Gebrauch gemacht und diese Leistungen den Sozialhilfeträgern zugewiesen. Unter Frühförde...mehr

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Jung, SGB VIII § 9 Grundric... / 2.3 Berücksichtigung der wachsenden Selbständigkeit des Kindes oder Jugendlichen

Rz. 6 Nr. 2 lehnt sich an § 1626 Abs. 2 BGB an. Danach berücksichtigen die Eltern bei der Pflege und Erziehung die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewussten Handeln. Diese Verpflichtung der Eltern hat auch der Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu beachten. Zusätzlich hat er die jeweiligen besonderen sozialen und kul...mehr

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Jung, SGB VIII § 10 Verhält... / 2.3 Das Rangverhältnis gegenüber Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII sowie Maßnahmen der Frühförderung für Kinder

2.3.1 Die Grundregel Rz. 16 Gemäß Abs. 3 und 4 gehen Leistungen nach dem SGB VIII den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II und den Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII grundsätzlich vor. Dabei ist wiederum im konkreten Einzelfall zu prüfen, ob die jeweilige Leistung nach dem SGB VIII dem gleichen Zweck dient wie die Leistung nach dem SGB II ...mehr

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Jung, SGB VIII § 8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Das JWG sah in einzelnen Vorschriften die Anhörung von Kindern und Jugendlichen vor. Eine darüber hinausgehende aktive Beteiligung war nicht vorgesehen. § 8 wurde durch Art. 13 Nr. 3 KindRG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2942) mit Wirkung zum 1.7.1998 geändert. Mit der Kindschaftsrechtsreform wurden zahlreiche Aufgaben, die zuvor den Vormundschaftsgericht...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 19 ersetzt § 5 Abs. 1 Nr. 2 JWG. Hierin war die Aufgabe des Jugendamtes geregelt, die für die Wohlfahrt der Jugend erforderlichen Einrichtungen und Veranstaltungen anzuregen, zu fördern und ggf. zu schaffen. Dies betraf vor allem Hilfen für Mutter und Kind vor und nach der Geburt. § 19 wurde neu gefasst durch Art. 1 Nr. 19 des 1. SGB VIII-ÄndG v. 16...mehr

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Jung, SGB VIII § 20 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Das bis zum 31.12.1990 geltende JWG enthielt keine Vorgängervorschrift zur Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen; dieser Themenbereich wurde erstmals mit § 20 in das Leistungsspektrum der Jugendhilfe aufgenommen. Durch das Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kinderförderun...mehr

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Jung, SGB VIII § 20 Betreuu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung verfolgt das Ziel, Kindern bei Ausfall eines oder sogar beider Elternteile den gewohnten familiären Lebensbereich zu erhalten und sie so in einer ohnehin schwierigen Situation nicht noch mit einer fremden Umgebung zu konfrontieren. Insbesondere nach dem Tod eines Elternteils bliebe dem überlebenden, berufstätigen Elternteil vor allem bei kleinen Kindern of...mehr

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Jung, SGB VIII § 8 Beteilig... / 2.2.3 Verfahrenspflegschaft

Rz. 9 Eine weitere verfahrensrechtliche Stärkung der Stellung von Kindern und Jugendlichen sieht § 158 FamFG vor. Über die Verfahren zur geschlossenen Unterbringung von Kindern und Jugendlichen (vgl. § 167 FamFG) hinaus hat das Gericht dem minderjährigen Kind in Kindschaftssachen, die seine Person betreffen, einen geeigneten Verfahrensbeistand zu bestellen, soweit dies zur W...mehr

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Jung, SGB VIII § 8 Beteilig... / 2.2.1 Beteiligung im Verwaltungsverfahren

Rz. 7 Als Antragsteller oder Antragsgegner, als Adressat eines künftigen Verwaltungsaktes ist das Kind oder der Jugendliche nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB X Verfahrensbeteiligter. In Bezug auf Verfahrensrechte enthält in dieser Konstellation das SGB X die spezielleren Regelungen. Die spezifische Zielsetzung des Beteiligungsrechts aus Abs. 1 Satz 1 geht dahin, dem Kind oder...mehr

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Jung, SGB VIII § 8 Beteilig... / 2.3 Hinweispflicht

Rz. 10 Gemäß Abs. 1 Satz 2 obliegt dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe eine Pflicht, das Kind oder den Jugendlichen auf seine Verfahrensrechte im Verwaltungsverfahren, im Widerspruchsverfahren und im gerichtlichen Verfahren hinzuweisen. Damit wird Art. 12 Abs. 2 der UN-Kindschaftsrechtskonvention umgesetzt. Als Verfahrensrechte sind das Recht auf Anhörung, auf Akteneinsi...mehr

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Jung, SGB VIII § 8 Beteilig... / 2.1.3 Beteiligung entsprechend ihrem Entwicklungsstand

Rz. 5 Das Gesetz legt keine Altersgrenze fest, von der an die Beteiligung erfolgen muss. Vielmehr ist die individuelle Einsichtsfähigkeit und der Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen maßgeblich. Die Einsichtsfähigkeit ist im konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung des jeweils maßgeblichen Lebens- und Handlungsbereichs zu beurteilen. Der Träger der öffentlic...mehr

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Jung, SGB VIII § 20 Betreuu... / 2.2 Ausfall des bisher überwiegend betreuenden Elternteils (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 5 Mit der Neufassung der Vorschrift durch das KJSG wird die Integration der Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen in den Katalog der Hilfen zur Erziehung rückgängig gemacht und ein Rechtsanspruch auf diese Hilfe außerhalb der Hilfen zur Erziehung in Abs. 1 geschaffen. In Nr. 1 bis 4 sind kumulativ die Voraussetzungen dieses Anspruchs geregelt. Diese Vorau...mehr

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Jung, SGB VIII § 20 Betreuu... / 2.9 Kostenbeteiligung

Rz. 13 § 91 Abs. 1 Nr. 3 sieht vor, dass Kostenbeiträge zur Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen erhoben werden. Zu den Kosten sind Kinder und Jugendliche (§ 92 Abs. 1 Nr. 1), Ehegatten und Lebenspartner junger Menschen (§ 92 Abs. 1 Nr. 4) sowie die Elternteile (§ 92 Abs. 1 Nr. 5) heranzuziehen. Maßgeblich ist dabei das jeweilige Einkommen (vgl. §§ 93 f., z...mehr

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Jung, SGB VIII § 20 Betreuu... / 2.5 Familiären Lebensraum erhalten (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 9a Voraussetzung für den Anspruch ist weiterhin, dass das räumliche und soziale Umfeld des Kindes erhalten bleiben soll (Abs. 1 Nr. 3). Der Anspruch besteht also dann, wenn das Wohl des Kindes den Erhalt der häuslichen familiären Gemeinschaft, einen Verbleib im Sozialraum sowie in nachbarschaftlichen und anderen Bezügen erfordert (BT-Drs. 19/28870 S. 103).mehr

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Jung, SGB VIII § 1 Recht au... / 2.4.4 Schutz vor Gefahren für das Wohl der Kinder und Jugendlichen

Rz. 13 Auch Abs. 3 Nr. 4 normiert einen Programmsatz, der in zahlreichen Einzelvorschriften des SGB VIII seine Ausprägung findet. Sowohl Erziehungshilfen als auch der erzieherische Jugendschutz (§ 14) zählen dazu. Hinzu kommen Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a, die Inobhutnahme nach § 42 sowie die Herausnahme nach Maßgabe der polizeirechtlichen Generalklausel. Die...mehr

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Jung, SGB VIII § 20 Betreuu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das bis zum 31.12.1990 geltende JWG enthielt keine Vorgängervorschrift zur Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen; dieser Themenbereich wurde erstmals mit § 20 in das Leistungsspektrum der Jugendhilfe aufgenommen. Durch das Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz – KiföG) v...mehr

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Jung, SGB VIII § 8 Beteilig... / 2.2.2 Antragsrecht

Rz. 8 Das Recht, Sozialleistungen zu beantragen und solche entgegenzunehmen, steht dem Jugendlichen gemäß § 36 SGB I von der Vollendung des 15. Lebensjahres an zu. Das Antragsrecht hat nicht nur verfahrensrechtliche Bedeutung; es ist bei zahlreichen sozialrechtlichen Ansprüchen materielle Voraussetzung. Dies gilt auch für die Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII, soweit...mehr

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Jung, SGB VIII § 8 Beteilig... / 3 Literatur

Rz. 15 Balloff, Kinderrechte bei Mediation, Beratung des Kindes, Erziehungsberatung und Familientherapie, FPR 2012 S. 216; Fegert/Stötzel, Die Verfahrenspflegschaft aus der Sicht der vertretenen Kinder, ZfJ 2005 S. 175; Ivanits, Elterliches Einvernehmen und Kindesbeteiligung, ZKJ 2012 S. 98; Marquard R., Kindeswohlgefährdung in der Pflegefamilie: Verletzung der Kontrollpflichte...mehr

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Jung, SGB VIII § 8 Beteilig... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das JWG sah in einzelnen Vorschriften die Anhörung von Kindern und Jugendlichen vor. Eine darüber hinausgehende aktive Beteiligung war nicht vorgesehen. § 8 wurde durch Art. 13 Nr. 3 KindRG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2942) mit Wirkung zum 1.7.1998 geändert. Mit der Kindschaftsrechtsreform wurden zahlreiche Aufgaben, die zuvor den Vormundschaftsgerichten zugewiesen waren...mehr

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Jung, SGB VIII § 8 Beteilig... / 2.1.1 Beteiligungsrecht als subjektives Recht

Rz. 3 Aus Abs. 1 folgt kein Anspruch auf eine Verwaltungsentscheidung bestimmten Inhalts, sondern auf Beteiligung an ihr. Die Vorschrift normiert die Pflicht ("sind zu beteiligen") des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, Kinder und Jugendliche zu beteiligen. Daraus resultiert nicht nur ein Rechtsreflex, sondern ein als subjektives Recht ausgestaltetes besonderes Verfahrens...mehr

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Jung, SGB VIII § 8 Beteilig... / 2.5 Beratung ohne Kenntnis des Personensorgeberechtigten

Rz. 12 Abs. 3 in der durch das BKiSchG geänderten Fassung normiert einen Rechtsanspruch auf Beratung ohne Kenntnis des Personensorgeberechtigten für Kinder und Jugendliche. Der Gesetzgeber will an die Diskussion am Runden Tisch "Sexueller Kindesmissbrauch" und an die Vorgaben aus Art. 12 der UN-Kinderrechtskonvention (vgl. Haufe – Rechtslupe Stichwort: "UN-Kinderrechtekonven...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 2.2 Adressaten des Förderangebots (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 8 Leistungsempfänger sind Mütter oder Väter, denen allein die Personensorge nach den Vorschriften des BGB zusteht (vgl. § 7 Abs. 1 Nr. 5). Ein Elternteil hat auch dann i. S. d. Abs. 1 Satz 1 für ein Kind zu sorgen, wenn ihm das Recht zur Antragstellung nach dem SGB VIII und das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur bezüglich des Antrags nach § 19 zusteht (OVG Lüneburg, Beschlu...mehr

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Jung, SGB VIII § 8 Beteilig... / 2 Rechtspraxis

2.1 Beteiligungsrecht der Kinder und Jugendlichen 2.1.1 Beteiligungsrecht als subjektives Recht Rz. 3 Aus Abs. 1 folgt kein Anspruch auf eine Verwaltungsentscheidung bestimmten Inhalts, sondern auf Beteiligung an ihr. Die Vorschrift normiert die Pflicht ("sind zu beteiligen") des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, Kinder und Jugendliche zu beteiligen. Daraus resultiert nich...mehr

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Jung, SGB VIII § 8 Beteilig... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelungen der Vorschrift sollen die Selbstverantwortung der Kinder und Jugendlichen stärken und zugleich deren Subjektstellung, die aus der Grundrechtsposition resultiert, betonen. Schon dem Wortlaut nach wird deutlich, dass die Vorschrift die Vorgaben aus Art. 12 der UN-Kinderkonvention v. 20.11.1989 (BGBl. I 1992 S. 121) und aus Art. 24 EU-Grundrechtscharta umse...mehr

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Jung, SGB VIII § 20 Betreuu... / 2.10.1 § 70 Abs. 1 SGB XII

Rz. 14 Nach § 70 Abs. 1 SGB XII sollen Personen mit eigenem Haushalt Leistungen zur Weiterführung des Haushalts erhalten, wenn keiner der Haushaltsangehörigen den Haushalt führen kann und die Weiterführung des Haushalts geboten ist. Die Vorschrift überträgt inhaltsgleich den bis zum 31.12.2004 geltenden § 70 BSHG. § 10 Abs. 3 Satz 1 bestimmt, dass die Leistungen nach dem SGB ...mehr

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Jung, SGB VIII § 20 Betreuu... / 2.4 Erforderlichkeit der Hilfeleistung zur Gewährleistung des Kindeswohls (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 9 Kumulativ muss die Hilfe erforderlich sein, um das Wohl des Kindes zu gewährleisten. Dies ist nicht der Fall, wenn andere in dem Haushalt lebende Personen, wie z. B. ältere Geschwister oder Großeltern, die Betreuung sicherstellen können. Gleiches gilt, wenn der verbliebene Elternteil die finanziellen Mittel zum Einsatz einer Tagesmutter aufbringen kann (genauso Kunkel, ...mehr

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Jung, SGB VIII § 20 Betreuu... / 2.10.2 § 38 SGB V

Rz. 15 Dagegen erstreckt sich die Haushaltshilfe gemäß § 38 SGB V sowohl auf die Versorgung des Haushalts als auch auf die Betreuung des Kindes (unter 12 Jahren). Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen des § 38 SGB V vor und besteht ein entsprechender Anspruch, geht dieser der Hilfeleistung nach § 20 vor. Ebenso verhält es sich mit den Leistungen anderer Sozialleistungsträger...mehr

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Jung, SGB VIII § 8 Beteilig... / 2.4 Initiativrecht

Rz. 11 Absatz 2 normiert ein Initiativrecht der Kinder und Jugendlichen in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung. Da der Träger der öffentlichen Jugendhilfe auch ohne Antragstellung von Amts wegen tätig werden muss, hat dieses Initiativrecht die Funktion, ihn über einen entstehenden Handlungsbedarf in Kenntnis zu setzen. Ebenso wie das Beteiligungsrecht stellt ...mehr

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Jung, SGB VIII § 20 Betreuu... / 2.7 Einsatz ehrenamtlicher Patinnen und Paten (Abs. 2)

Rz. 11 Gemäß Abs. 2 Satz 1 können bei der Hilfe neben haupt- oder nebenamtlich tätigen Fachkräften auch ehrenamtlich tätige Personen als Patinnen und Paten eingesetzt werden. Voraussetzung dafür ist der Abschluss einer Vereinbarung nach Abs. 3 Satz 2, die zwischen dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dem Leistungserbringer zur Sicherstellung der Niedrigschwelligkeit d...mehr

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Jung, SGB VIII § 20 Betreuu... / 2.6 Keine ausreichenden Angebote in Tageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 10 Vorrang vor einem individuellen Hilfsangebot nach § 20 hat die Förderung und Betreuung des Kindes in Tageseinrichtungen oder in der Tagespflege. Allerdings ist zu prüfen, ob diese Form, z. B. wegen begrenzter Öffnungszeiten, ausreichend ist. Oftmals ist es sinnvoll, beide Leistungsformen miteinander zu kombinieren. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass Hilfen nach § ...mehr

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Jung, SGB VIII § 20 Betreuu... / 2.3 Aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen

Rz. 7 Als beispielhaft für zwingende Gründe, die zum Ausfall des einen Elternteils führen, werden "gesundheitliche Gründe" angeführt. Hierunter sind u. a. Bettlägerigkeit zu Hause, Krankenhaus- und Kuraufenthalte sowie Rehabilitationsmaßnahmen zu verstehen. Rz. 8 Andere zwingende Gründe können z. B. die Pflege eines schwer erkrankten (Geschwister-)Kindes, Entbindung, Inhaftie...mehr

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Jung, SGB VIII § 20 Betreuu... / 2 Rechtspraxis

2.1 In demselben Haushalt lebendes Kind Rz. 3 Leistungsvoraussetzung ist, dass in dem Haushalt ein Kind lebt. Im Sinne des § 7 Abs. 1 SGB VIII sind hierunter unter 14-Jährige zu verstehen. Dies entspricht der Intention der Vorschrift, in Notfällen zu helfen. Jugendliche ab 14 Jahren sind altersgemäß selbständiger und wissen sich i. d. R. selbst ausreichend zu helfen. Rz. 4 Aus...mehr

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Jung, SGB VIII § 20 Betreuu... / 2.10 Verhältnis zu anderen Vorschriften

2.10.1 § 70 Abs. 1 SGB XII Rz. 14 Nach § 70 Abs. 1 SGB XII sollen Personen mit eigenem Haushalt Leistungen zur Weiterführung des Haushalts erhalten, wenn keiner der Haushaltsangehörigen den Haushalt führen kann und die Weiterführung des Haushalts geboten ist. Die Vorschrift überträgt inhaltsgleich den bis zum 31.12.2004 geltenden § 70 BSHG. § 10 Abs. 3 Satz 1 bestimmt, dass di...mehr

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Jung, SGB VIII § 43 Erlaubn... / 2.1.2 Voraussetzungen und Verfahren der Erlaubniserteilung (Abs. 2)

Rz. 7 Die Erlaubnis ist nach Abs. 2 Satz 1 zu erteilen, wenn der Antragsteller für die Kindertagespflege geeignet ist. Bei dem Tatbestandsmerkmal der "Eignung" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 26.7.2012, 12 B 815/12). Die Eignungsaussage wird zunächst durch die Rege...mehr

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Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.1.3 Informationsgewinnung und Datenschutz

Rz. 11 Abs. 1 Satz 1 und 2 legt die Verfahrensweise von dem Zeitpunkt an fest, in dem gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls bekannt werden. Damit wird klargestellt, dass dem Jugendamt nicht auferlegt werden soll, ohne jegliche Anhaltspunkte quasi flächendeckend Eltern und Personensorgeberechtigte zu kontrollieren. "Gewichtige Anhaltspunkte" müssen dem ...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 19 ersetzt § 5 Abs. 1 Nr. 2 JWG. Hierin war die Aufgabe des Jugendamtes geregelt, die für die Wohlfahrt der Jugend erforderlichen Einrichtungen und Veranstaltungen anzuregen, zu fördern und ggf. zu schaffen. Dies betraf vor allem Hilfen für Mutter und Kind vor und nach der Geburt. § 19 wurde neu gefasst durch Art. 1 Nr. 19 des 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 (BGBl. I S....mehr

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Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 2.2 Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie (Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 2)

Rz. 11 Bei § 16 handelt es sich um eine "Soll-Vorschrift", also eine gesetzliche Bestimmung, die ein Tun oder Unterlassen für den Regelfall vorschreibt und eine Ermessensentscheidung in atypischen Fällen zulässt. Hieraus ergibt sich ein hoher Verpflichtungsgrad des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, da es nur ausnahmsweise in seinem Ermessen steht, Leistungen der allgemein...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 2.4 Zur Unterstützung bei der Pflege und der Erziehung (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 14 Weitere Voraussetzung ist, dass der allein Erziehende aufgrund seiner Persönlichkeitsentwicklung dieser Form der Unterstützung bei der Pflege und Erziehung des Kindes bedarf. Gründe, die in der Person des Elternteils liegen, können fehlende eigene Reife sowie geistige, seelische und körperliche Überforderung zur Erziehung des Kindes sein. Sie müssen ursächlich für die...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 2.12.2 § 34 SGB VIII

Rz. 22 Nach dieser Vorschrift sollen Kinder und Jugendliche durch Heimerziehung oder sonstige betreute Wohnformen in ihrer Entwicklung gefördert werden. Heimerziehung ist dadurch gekennzeichnet, dass das Kind oder der Jugendliche auf kürzere oder längere Zeit seinen Lebensmittelpunkt nicht mehr in der eigenen Familie, sondern in einer anderen Gruppe hat. Wie bei § 19 sind die...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 2.11 Kostenbeteiligung und örtlich zuständiger Träger

Rz. 19 § 91 Abs. 1 Nr. 2 sieht Kostenbeiträge bei der Gewährung der Leistungen nach § 19 vor. Kinder und Jugendliche sowie die Leistungsberechtigten nach § 19, also alleinerziehende Mütter und Väter (vgl. Rz. 8), haben sich nach § 92 Abs. 1 Nr. 1, 3 aus ihrem Einkommen an den Kosten zu beteiligen. Gemäß § 92 Abs. 1 Nr. 5 sind auch Elternteile zu den Kosten heranzuziehen. Die...mehr

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Jung, SGB VIII § 10 Verhält... / 2.1.1.1 Verpflichtungen anderer Sozialleistungsträger

Rz. 6 Die Verpflichtungen anderer Sozialleistungsträger werden in Abs. 1 Satz 1 beispielhaft genannt. Gemeint sind Ansprüche auf andere Sozialleistungen mit Ausnahme der in Abs. 2 aufgeführten Leistungen nach SGB II und SGB XII, die gegenüber der Kinder- und Jugendhilfe nachrangig sind. Die jeweilige Sozialleistung muss dem gleichen Zweck dienen wie die zu gewährende Leistun...mehr

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Jung, SGB VIII § 9 Grundric... / 2.2 Bestimmung der religiösen Erziehung

Rz. 5 Die Bestimmung der religiösen Erziehung wird in Nr. 1 gesondert aufgeführt, obwohl oder gerade weil sie an sich vom Begriff der Grundrichtung der Erziehung mit umfasst wird. Im Gesetzeswortlaut wird hervorgehoben, dass auch die Rechte des Kindes oder des Jugendlichen beachtet werden müssen. Dies entspricht § 5 des Gesetzes über die religiöse Kindererziehung v. 15.7.192...mehr

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Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.1.4 Zuständigkeit und Verfahren

Rz. 15 Zuständig für die Wahrnehmung des Schutzauftrages ist der örtliche Träger, also das Jugendamt, in dessen Bereich sich das Kind oder der Jugendliche zu dem Zeitpunkt tatsächlich aufhält, in dem gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls auftreten. Insoweit ist allgemein anerkannt, dass die Zuständigkeitsregelung des § 87 für die Inobhutnahme entsprech...mehr

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Jung, SGB VIII § 20 Betreuu... / 2.8 Ermöglichen eines niedrigschwelligen Zugangs zu Hilfen (Abs. 3)

Rz. 12 Indem ein niedrigschwelliger Zugang zu den Hilfen nach § 20 geschaffen wird, sollen Familien mit vergleichbaren Bedarfslagen in Notsituationen bei der Alltagsbewältigung unterstützt werden. Durch den Verweis auf § 36a Abs. 2 wird mit Abs. 3 Satz 1 sichergestellt, dass der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe auch dann zur Kostenübernahme ohne seine vorherige P...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 3 Literatur

Rz. 28 Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF), Rechtsgutachten v. 13.11.2020 – Rechtsgrundlagen einer gemeinsamen Unterbringung von Eltern und Kind; Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit bei atypischer Hilfe zur Erziehung; Schutz der Einrichtungsorte nach § 89e SGB VIII, JAmt 2021 2S. 28; DIJuF-Rechtsgutachten v. 16.4.2020 – örtliche Zuständigkeit...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 2.7 Betreuung während der Schwangerschaft (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 16 § 19 Abs. 1 Satz 3 erweitert die Tatbestandsvoraussetzungen, unter denen die Betreuung in einer geeigneten Wohnform erfolgt, auf schwangere Frauen. Die Voraussetzungen für diese Hilfeleistung sind dieselben wie nach der Geburt des Kindes; sie müssen allerdings schon zu diesem frühen Zeitpunkt prognostiziert werden: Es muss bereits zu erkennen sein, dass die allein erz...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 2.12.6 § 80, § 142 StVollzG

Rz. 27 Nach § 80 StVollzG kann das noch nicht schulpflichtige Kind einer Gefangenen mit Zustimmung des Inhabers des Aufenthaltsbestimmungsrechts in der Strafvollzugsanstalt untergebracht werden, in der sich seine Mutter befindet, wenn dies seinem Wohle entspricht. Darüber hinaus sollen gemäß § 142 StVollzG in Justizvollzugsanstalten für Frauen Einrichtungen vorgesehen werden...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 2.12.1 Überblick

Rz. 21a § 19 geht anderen jugendhilferechtlichen Vorschriften bei gemeinsamer Betreuung von Mutter und Kind vor (vgl. VG München, Urteil v. 15.2.2006, M 18 K 04.6150; OVG Münster, Urteil v. 26.4.2004). Die Betreuung nach § 19 steht zwar im Dienst der Pflege und Erziehung des Kindes, indem sie eine der Entstehung eines Erziehungsdefizits beim Kind vorbeugende Art des Zusammenl...mehr