Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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Zerb 4/2016, Kein Absehen v... / Leitsatz

Setzt die Erblasserin ihren Abkömmling zu Vorerben ein und den namentlich benannten Enkel sowie alle künftigen Abkömmlinge des Vorerben zu Nacherben, so genügt es für die Nichtaufnahme eines Nacherbenvermerks nicht aus, wenn der Vorerbe erklärt, keine leiblichen Kinder mehr gebären zu wollen und zu können. OLG Hamm, Beschluss vom 15. Dezember 2015 – 15 W 514/15mehr

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zfs 4/2016, Beratung über g... / Leitsatz

Ein VR, der eine Beitragsänderung aufgrund des Erreichens von Altersgrenzen mitversicherter Kinder erkennt, muss den VN auf die Möglichkeit des Abschlusses günstigerer Ausbildungstarife hinweisen. (Leitsatz der Schriftleitung) OLG München, Beschl. v. 10.6.2015 – 25 U 945/15mehr

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FF 4/2016, Die Rechtsprechu... / 3. Pflegewohngeld

Das für die Investitionskosten in einigen Ländern, etwa Nordrhein-Westfalen, gezahlte Pflegewohngeld ist gegenüber der Unterhaltspflicht von Kindern nicht subsidiär.[8]mehr

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FF 4/2016, Die Rechtsprechu... / 1. Elternbezogener Verlängerungsgrund

Die Belastung des betreuenden Elternteils durch die Wiederaufnahme eines anlässlich der Geburt eines nichtehelichen Kindes unterbrochenen Studiums stellt keinen elterlichen Grund für die Verlängerung des Betreuungsunterhalts nach § 1615l Abs. 2 S. 4 BGB dar.[17]mehr

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AGS 4/2016, Verfahrenswert ... / 1 Sachverhalt

Der Anwalt hatte für die Ehefrau und deren beide Kinder gegen den Ehemann und Kindesvater im selben Verfahren den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 1 GewSchG beantragt. Das Gericht hat den Verfahrenswert nach §§ 49 Abs. 1, 41 S. 2 FamGKG auf 1.000,00 EUR festgesetzt. Hiergegen hat der Verfahrensbevollmächtige der Antragsteller Beschwerde erhoben.mehr

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AGS 4/2016, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Das maßgebliche Nettoeinkommen der Eheleute hat das FamG für den Zeitraum von drei Monaten mit 9.293,64 EUR für die Ehesache berechnet. Es hat dabei für die beiden Kinder Freibeträge von 500,00 EUR abgezogen, diese jedoch, ohne dies in der Begründung auszuweisen, im Ergebnis allerdings richtig und mit der Rspr. des Senats im Einklang stehend, bei der Bemessung des Gegenstand...mehr

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FF 4/2016, Die Rechtsprechu... / § 850c ZPO

Zu den eigenen Einkünften des Unterhaltsberechtigten i.S.v. § 850c Abs. 4 ZPO, die dessen Berücksichtigung bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens des Schuldners einschränken oder ausschließen können, gehört auch der von anderen Unterhaltspflichtigen gewährte Naturalunterhalt.[42] Das gemäß § 36 Abs. 4 S. 1 InsO anstelle des Vollstreckungsgerichts tre...mehr

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FF 4/2016, Abänderung einer... / 1 Gründe:

I. Die Antragsgegnerin wendet sich mit ihrer Beschwerde gegen den Beschluss des Familiengerichts vom 1.4.2015, mit dem die Unterhaltsverpflichtung des Antragstellers aus der Urkunde des Notars S. vom 23.4.1992 (UR-Nr. 76/1992) in der Fassung des Urteils des Senats vom 5.2.1999 – 13 UF 7513/98 – dahingehend geändert wurde, dass der Antragsteller ab dem 23.12.2014 nur noch ver...mehr

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FF 4/2016, Einschränkungen ... / 1. Allgemeine Grundsätze

Der begleitete Umgang nach § 1684 Abs. 4 S. 3, 4 BGB ist die mit Abstand am häufigsten angeordnete Umgangseinschränkung. Seine erhebliche praktische Bedeutung ergibt sich vor allem daraus, dass ein Ausschluss von Umgangskontakten grundsätzlich nur in Betracht kommt, wenn die Kindeswohlgefährdung nicht durch mildere Mittel, insbesondere eben den begleiteten Umgang, abgewendet...mehr

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Zerb 4/2016, Die Kostenents... / Sachverhalt

I. Die Parteien stritten um die Erbfolge nach der am 4.3.2014 verstorbenen Erblasserin. Die Beteiligte zu 1 ist deren Tochter, die übrigen Beteiligten sind die Kinder des am 20.2.2008 vorverstorbenen Sohnes der Erblasserin. Mit notariellem Testament vom 3.11.2010 setzte die Erblasserin die Beteiligten zu 2 bis 5 zu ihren Universalerben ein. Die Beteiligte zu 1 hielt dieses T...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Wert- und Artfortschreibung

Rz. 308 [Autor/Stand] Auch bei Wert- und Artfortschreibungen ist auf die korrekte Bekanntgabe der Bescheide zu achten. Allerdings ist in diesen Fällen nur der bereits bekannte Eigentümer und Zurechnungsberechtigte vorhanden. Eine weitere Person tritt hier nicht dazu. Rz. 309 [Autor/Stand] Bezüglich der Bekanntgabe an Ehegatten und Kinder gelten die Ausführungen in der Anm. 30...mehr

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Zerb 4/2016, Bewertung eine... / VII. Anmerkung

Auch nach Einführung der ErbStR 2011 und der entsprechenden Hinweise, ist die Ermittlung des Grundbesitzwerts für schenkungsteuerliche oder erbschaftsteuerliche Zwecke nicht einfacher geworden. Durch die durch das Steueränderungsgesetz 2015 eingetretenen Änderungen im § 190 BewG hat der Gesetzgeber zur Ermittlung des Gebäudesachwerts für Bewertungsstichtage ab 1.1.2016 noch ...mehr

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FoVo 4/2016, Die Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens

Betreibt der Gläubiger gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung und pfändet dessen Arbeitseinkommen, ist der pfändbare Betrag nach der Tabelle zu § 850c ZPO in Abhängigkeit von der Zahl der unterhaltsberechtigten Personen zu bestimmen. Das hört sich ganz einfach an und wird in der Praxis auch so praktiziert. Nettolohn als Ausgangspunkt der Berechnung Selten stellt sich der ...mehr

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zfs 4/2016, Keine Regressbe... / 2 Aus den Gründen:

"Die Berufung der Kl. hat in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg. Der Kl. steht gegen den Bekl. ein Anspruch auf Zahlung von 7.312,81 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.11.2013 gem. § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. § 86 VVG, der einzig in Betracht kommenden Anspruchsgrundlage, zu." I. Vertragliche Ansprüche aus übergegangen...mehr

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AGS 4/2016, Zwischeneinigun... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers ist gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 RVG zulässig. Sie ist teilweise begründet. Zu Unrecht hat das AG die dem Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers zustehenden Gebühren und Auslagen nur auf 658,55 EUR brutto festgesetzt. 1. Dem Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers steht die geltend gemachte Eini...mehr

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zfs 4/2016, Elektrofahrräde... / 1. Die Homologation als Kfz

Im Zusammenhang mit der verkehrsrechtlichen Einordnung von Elektrofahrrädern bereitet die Homologation immer noch Schwierigkeiten. Hierunter versteht man die Klassifizierung des jeweiligen Elektrofahrrads innerhalb des bestehenden verkehrsrechtlichen Systems. Die Betonung liegt hierbei auf der Anwendung des bestehenden Systems. Alles andere läuft auf eine Veränderung der ver...mehr

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Jung, SGB VIII § 86b Örtliche Zuständigkeit für Leistungen in gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Zuständigkeitsregelung des § 86 b für Leistungsberechtigte nach § 19 wurde durch das 1. SGB VIII-ÄndG eingeführt und trat zum 1.4.1993 in Kraft. Leistungsberechtigter ist der Elternteil (Mutter oder Vater), der mit dem Kind oder den Kindern die Betreuung in einer sog. Mutter-/Vater-Kind-Einrichtung in Anspruch nimmt (vgl. hierzu Ausführungen zu §...mehr

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Klose, SGB I § 30 Geltungsb... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 24 Baur, Sozialhilfe für Deutsche im Ausland (§ 24 SGB XII), NVwZ 2004 S. 1322. Fenge, Der räumliche Geltungsbereich sozialversicherungsrechtlicher Normen, ZSR 1966 S. 257. Fichte, Wohnsitzbegriff und "gewöhnlicher Aufenthalt" im deutschen internationalen Sozialrecht, SozVers 1983 S. 181. Gagel, Probleme richterlicher Rechtsfortbildung (zum gewöhnlichen Aufenthalt), SGb 199...mehr

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Jung, SGB VIII § 89e Schutz... / 2.2 Fortgesetzte Kostenerstattungspflicht in Fällen des § 86a Abs. 4 und § 86b Abs. 3 (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 11 § 89e Abs. 1 Satz 2 normiert eine zum Zeitpunkt der Minderjährigkeit ausgelöste Kostenerstattungspflicht nach Abs. 1 Satz 1 über den Eintritt der Volljährigkeit des Kindes oder Jugendlichen hinaus. Die sog. fortgesetzte Kostenerstattungspflicht setzt also mit Eintritt der Volljährigkeit des Kindes oder Jugendlichen ein, sofern über diesen Zeitpunkt hinaus eine Jugendh...mehr

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Jung, SGB VIII § 86b Örtlic... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 86 b knüpft für Leistungen nach § 19 (gemeinsame Wohnform für Mütter/Väter und Kinder) zunächst an den gewöhnlichen Aufenthalt (g.A.) des nach § 19 Leistungsberechtigten (Mutter oder Vater) an, hilfsweise an den tatsächlichen Aufenthalt, soweit ein g.A. des anspruchsberechtigten Elternteils nicht vorhanden sein sollte. Im Wesentlichen entspricht die Systematik dieser...mehr

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Jung, SGB VIII § 86b Örtlic... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Zuständigkeitsregelung des § 86 b für Leistungsberechtigte nach § 19 wurde durch das 1. SGB VIII-ÄndG eingeführt und trat zum 1.4.1993 in Kraft. Leistungsberechtigter ist der Elternteil (Mutter oder Vater), der mit dem Kind oder den Kindern die Betreuung in einer sog. Mutter-/Vater-Kind-Einrichtung in Anspruch nimmt (vgl. hierzu Ausführungen zu § 19). § 86 b gilt s...mehr

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Jung, SGB VIII § 87a Örtlic... / 2.1 Zuständigkeit für die Erteilung/Aufhebung der Pflegeerlaubnis (Abs. 1)

Rz. 4 Nach § 87a Abs. 1 ist sowohl für die Erteilung einer Pflegeerlaubnis i. S. d. §§ 43 Abs. 1, 44 Abs. 1 Satz 1 als auch für die Rücknahme oder den Widerruf einer Erlaubnis der örtliche Jugendhilfeträger zuständig, in dessen Bereich die (Tages-)Pflegeperson ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat (zum Begriff des "gewöhnlichen Aufenthaltes" vgl. Ausführungen bei § 86 Rz. 11 bis...mehr

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Jung, SGB VIII § 89e Schutz... / 2.1 Anspruch auf Kostenerstattung gegenüber Träger des vorangegangenen gewöhnlichen Aufenthaltsortes (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 Soweit für die Beurteilung der örtlichen Zuständigkeit der g.A. der Eltern, eines Elternteils, des Kindes oder des Jugendlichen maßgebend ist und die in Frage kommende Person den g.A. im jeweiligen Einzelfall in einer Einrichtung oder sonstigen Wohnform begründet, so trifft die Pflicht zur Erstattung der Kosten der Jugendhilfemaßnahme den örtlichen Träger, in dessen Be...mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 3 Literatur

Rz. 13 Birnstengel/Katzenstein, Beistandschaft oder Beratung und Unterstützung, JAmt 2015 S. 230; Joos, Beratung und Unterstützung als eigenständiger Auftrag im Arbeitsgebiet – Beistandschaft/Amtsvormundschaft, JAmt 2004 S. 221; Meysen, Beistandschaft – mehr als eine umbenannte Amtspflegschaft, JAmt 2001 S. 261; Mix, Beistandschaft im Wandel, JAmt 2005 S. 279; Münder/Mutke/Seide...mehr

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Jung, SGB VIII § 89a Kosten... / 2.1.2 Träger, der zuständig gewesen wäre (Abs. 1 Satz 1 Alt. 2)

Rz. 6 Die Regelung "zuständig gewesen wäre" erfasst solche Fälle, in denen Kinder oder Jugendliche bereits 2 Jahre oder länger bei einer Pflegeperson leben, die Unterbringung allerdings ohne Beteiligung/Mitwirkung eines Jugendhilfeträgers auf privater Basis oder auch nach anderen Rechtsvorschriften erfolgte. Eine Unterbringung auf privater Basis kommt in der Praxis sehr häuf...mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.4 Mitteilungspflicht

Rz. 12 Ab 1.1.2009 statuiert Abs. 4 eine generelle Mitteilungspflicht des Standesamtes gegenüber dem Jugendamt, wenn ein Kind geboren wird, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind. Damit soll das Jugendamt in den Stand gesetzt werden, die Angebote nach Abs. 1 bis 3 zu erbringen.mehr

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Jung, SGB VIII § 89a Kosten... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 89a gilt seit 1.1.2014 i. d. F. des Art. 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz – KJVVG) v. 29.8.2013 (BGBl. I S. 3464). Die Vorschrift knüpft an die Bestimmung des § 97 des Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts i. d. F. v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163)...mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.1.1 Bedeutung der Vaterschaftsfeststellung

Rz. 4 Das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung wird aus dem Persönlichkeitsrecht des Kindes aus Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG hergeleitet (BVerfG, Urteil v. 31.1.1989, 1 BvL 17/87, BVerfGE 79 S. 256). Dieses Grundrecht des Kindes muss allerdings je nach den Gegebenheiten des Einzelfalles abgewogen werden gegenüber widerstreitenden Grundrechten der Mut...mehr

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Jung, SGB VIII § 87a Örtlic... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 87a gilt seit dem 1.1.2012 i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) auf der Basis des Art. 1 Nr. 41 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v. 8.9.2005 (BGBl. I S. 2729) als Folgeänderung zu § 43 n. F., dessen Regelungsinhalt neu bestimmt wurde und in Folge der Neufassun...mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde eingefügt durch das Beistandschaftsgesetz v. 4.12.1997 (BGBl. I S. 2846) und sogleich geändert durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2942). Durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v. 8.9.2005 (BGBl. I S. 2729) wird die bisher in Abs. 1 Sa...mehr

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Jung, SGB VIII § 88 Örtlich... / 2.1.1 Geburtsort im Inland

Rz. 4 Abs. 1 Satz 1 knüpft die örtliche Zuständigkeit bei Gewährung von Leistungen der Jugendhilfe im Ausland an den Geburtsort des jungen Menschen in Deutschland an. Örtlich zuständig ist demnach der überörtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, in dessen Bereich der junge Mensch geboren ist. Die Zuständigkeit des überörtlichen Trägers beschränkt sich ausschließlich auf...mehr

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Jung, SGB VIII § 86b Örtlic... / 2.2 Schutz der Einrichtungsorte (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 4 Entsprechende Anwendung findet die Regelung des § 86a Abs. 2 über den Schutz der Einrichtungsorte – in der Praxis häufig auch als "Anstaltsorte" bezeichnet –, wonach Aufenthalte der/des Leistungsberechtigten in Einrichtungen oder sonstigen Wohnformen, die der Erziehung, Pflege, Betreuung, Behandlung oder dem Strafvollzug dienen, von der Zuständigkeitsbestimmung des Jug...mehr

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Jung, SGB VIII § 89 Kostene... / 3 Literatur

Rz. 5 DIJuF-Rechtsgutachten v. 9.11.2006, J 3.315 Kü, JAmt 2007 S. 31; Fuchs/Habermann, Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, NDV 1993 S. 52; Reisch, Novelliertes Kinder- und Jugendhilferecht (Teil I), ZfJ 1993 S. 157; Wiesner, Das Erste Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch, RdJB 1993 S. 380.mehr

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Jung, SGB VIII § 87b Örtlic... / 3 Literatur

Rz. 11 DIJuF-Rechtsgutachten v. 19.9.2014, J 8.170/J 8.150/J 6.100 DE – Kinder- und Jugendhilferecht: Fragen der örtlichen Zuständigkeit bei Umzug eines Vaters und des bei ihm lebenden Kinds während eines Sorgerechtsverfahrens, JAmt 2014 S. 514; DIJuF-Rechtsgutachten v. 6.9.2013, J 6.510 Lh – Vormundschaftsrecht: Abgrenzung der Aufgabe Mitwirkung im familiengerichtlichen Verf...mehr

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Jung, SGB VIII § 89e Schutz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift kommt seit dem Inkrafttreten des 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239) mit Wirkung v. 1.4.1993 zur Anwendung. Im Gegensatz zu Leistungen an junge Volljährige (§ 41, § 86a) sowie Maßnahmen in gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder (§ 19, § 86b), bei denen der Schutz der Einrichtungsorte bereits über die Regelung der örtlichen Zuständi...mehr

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Jung, SGB VIII § 89f Umfang... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung des § 89f ist im Rahmen des 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239) als eigenständige Rechtsnorm geschaffen worden. Sie beruht auf § 97 Abs. 5 des Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (BGBl. I S. 1163) i. d. F. bis 31.3.1993. Sie gibt eine Art Rahmen vor, in dem sich der Umfang der zu erstattenden Kosten bewegt und knüpft an die...mehr

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Jung, SGB VIII § 89f Umfang... / 2.1.1 Rechtmäßige Hilfegewährung

Rz. 3 Die Kostenerstattung beschränkt sich auf solche Kosten, die der Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII entsprechen. Die Erstattungspflicht des zur Kostenerstattung verpflichteten Trägers umfasst somit alle Leistungen, die dem Hilfe gewährenden Träger in rechtmäßiger Anwendung des SGB VIII entstanden sind. Aufgewendete Kosten i. S. d. § 89f Abs. 1 Satz 1 sind solche A...mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Während § 18 den Rechtsanspruch allein sorgeberechtigter Mütter und Väter auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und der Geltendmachung von Unterhalts- und Unterhaltsersatzansprüchen von Kindern und Jugendlichen normiert, verpflichtet § 52 a das Jugendamt zur Beratung und Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung v...mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.1 Beratung und Unterstützung unverzüglich nach der Geburt

Rz. 3 Gemäß Abs. 1 Satz 1 hat das Jugendamt nach der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, der Mutter Beratung und Unterstützung anzubieten. Die Hilfe ist unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern (Legaldefinition in § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB) anzubieten. Durch den aufgrund von Art. 2 Abs. 23 Nr. 1 des Personenstandsrechtsreformgesetzes neu ...mehr

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Jung, SGB VIII § 89g Landes... / 2 Literatur

Rz. 4 Baltz, Änderungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII), NDV 1998 S. 331.mehr

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Jung, SGB VIII § 89e Schutz... / 3 Literatur

Rz. 18 DIJuF-Rechtsgutachten v. 26.4.2005, J 3.315 Rei, Schutz der Pflegestellenorte; Aufenthaltsbegründung von Kindern und Jugendlichen in der Familie naher Verwandter, JAmt 05/2005 S. 240; DIJuF-Rechtsgutachten v. 5.7.2007, J 8.250 Rei, Kostenerstattungspflicht bei einem Wechsel von der Hilfe für junge Volljährige zu Leistungen in gemeinsamen Wohnformen für Mütter und Kinde...mehr

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Klose, SGB I § 30 Geltungsb... / 2.3.1 Wohnsitz (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 13 Mit der Definition des Wohnsitzes wird auf das Steuerrecht (§ 8 AO) zurückgegriffen, wonach einen Wohnsitz jemand dort hat, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Die für das Steuerrecht aus § 9 AO für den gewöhnlichen Aufenthalt abgeleitete Zeitmoment auch für die Beibehaltung der Wo...mehr

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Klose, SGB I § 31 Vorbehalt... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 16 Brackmann, Der Vorbehalt des Gesetzes i. S. d. Art. I § 31 SGB I, DOK 1977 S. 470. Engelmann, Untergesetzliche Normsetzung im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung durch Verträge und Richtlinien, NZS 2000 S. 1. Francke, Richtlinien, Normsetzungsverträge und neue Behandlungsmethoden, SGb 1999 S. 5. Hauck, Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) – ein unbequemes Kind un...mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.1.6 Gespräch mit der Mutter

Rz. 9 Das Jugendamt soll ein persönliches Gespräch mit der Mutter anbieten, welches nach deren Wunsch in ihrer persönlichen Umgebung stattfinden soll. Hierdurch will der Gesetzgeber wohl erreichen, dass das Gespräch nicht telefonisch und nicht im Jugendamt geführt wird. Es soll eine vertrauensvolle Atmosphäre geschaffen und ferner dem Umstand Rechnung getragen werden, dass d...mehr

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Jung, SGB VIII § 89f Umfang... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift erfasst solche Kosten für Maßnahmen der Jugendhilfe, die in Anwendung der Rechtsnormen des SGB VIII rechtmäßig aufgewendet wurden. Dabei gelten die Grundsätze des die Hilfe leistenden Trägers, die in seinem Bereich zum Zeitpunkt des Tätigwerdens angewandt werden. Dies gilt insbesondere für Ermessensleistungen. Mangels eigenständiger Regelung im SGB VIII ...mehr

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Jung, SGB VIII § 89c Kosten... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung des § 89c gilt seit dem 1.1.2012 i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022). Sie knüpft an die ehemalige Kostenerstattungsbestimmung des § 97 des Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts i. d. F. bis 31.3.1993 (BGBl. I S. 1163) an und ersetzt seit dem 1.4.1993 im Rahmen des 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239) § 9...mehr

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Jung, SGB VIII § 89a Kosten... / 2.2.2 Fortsetzung der Leistung als Hilfe für junge Volljährige (Abs. 1 Satz 2 Alt. 2)

Rz. 8 Wird die Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege gemäß § 33 über die Volljährigkeit hinaus als Hilfe für junge Volljährige nach § 41 fortgeführt, bleibt damit auch die Verpflichtung zur Kostenerstattung weiterhin bestehen. Gleiches gilt im Übrigen im Falle einer während der Minderjährigkeit eingeleiteten Eingliederungshilfemaßnahme für seelisch behinderte Kinder...mehr

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Jung, SGB VIII § 89 Kostene... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 89 gilt seit dem 1.4.1993 i. d. F. des 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239) in der seit dem 1.1.2012 gültigen Fassung des SGB VIII (BGBl. I 2011 S. 2022) und ersetzt damit die bis zum 31.3.1993 geltende Vorschrift des § 97 Abs. 2 des Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts i. d. F. v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163). Die Bestimmung erweitert d...mehr

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Jung, SGB VIII § 89 Kostene... / 2.1 Kostenerstattung als Folge der Anknüpfung an den tatsächlichen Aufenthalt

Rz. 3 § 89 erfasst Fallgestaltungen, in denen sich die örtliche Zuständigkeit gemäß § 86, § 86a sowie § 86b nicht nach dem g.A. bestimmen lässt, sondern hilfsweise auf den tatsächlichen Aufenthalt abgestellt werden muss. Das können folgende Konstellationen sein: tatsächlicher Aufenthalt des Kindes oder Jugendlichen vor Beginn der Leistung (§ 86 Abs. 2 Satz 4 HS 2; § 86 Abs. 3...mehr

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Jung, SGB VIII § 89f Umfang... / 2.2 Bagatellgrenze bei Kosten unter 1.000,00 EUR (Abs. 2)

Rz. 10 Im Regelfall werden nur Kosten ab einem Betrag i. H. v. 1.000,00 EUR erstattet. Die Einführung einer sog. Bagatellgrenze verhindert damit die Einleitung unwirtschaftlicher Kostenerstattungsverfahren, bei denen der Aufwand in Relation zu dem erwarteten Erfolg in keinem vertretbaren Verhältnis stünde. Die Bagatellgrenze muss im Fall der Leistungsgewährung an mehrere Per...mehr