Fachbeiträge & Kommentare zu Leistungsrecht

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / cc) Sonstige Freistellungen

Rz. 267 Der Vorerbe bleibt aber nach den allgemeinen Regeln weiterhin berechtigt,mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / V. Schontatbestand Einkommen III: Zuwendungen Dritter ohne rechtliche oder sittliche Pflicht – ein Schontatbestand nach § 84 Abs. 2 SGB XII

Rz. 120 § 84 Abs. 1 SGB XII regelt die Freistellung von Zuwendungen bei der Anrechnung von Einkommen, die der Hilfebedürftige von der freien Wohlfahrtspflege erhält. Als Zuwendungen kommen sowohl Geldleistungen als auch Sachleistungen in Betracht.[223] Generell ist der Begriff der Zuwendung weit. Es kann sich um die Übertragung von Vermögensgegenständen handeln, aber z.B. auc...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / 5. Verfügungsbeschränkung mit Rückforderungsrecht und Vormerkung

Rz. 148 Fallbeispiel 77: Nießbrauch und Rückübertragungsklausel Die Finanz- und Familiensituation der Tochter T stellt sich wie im Fallbeispiel 76 dar (siehe Rdn 136). Diesmal ist es so, dass die Eltern eine Immobilie mit zwei Wohneinheiten im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen möchten und sich einen Nießbrauch an der gesamten Immobilie eintragen lassen und eine R...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / e) Ursachenzusammenhang zwischen Sozialhilfegewährung und Nichterfüllung des Anspruches des Hilfeempfängers gegen einen Dritten

Rz. 448 § 93 Abs. 1 S. 3 SGB XII regelt, dass der Übergang des Anspruches nur insoweit bewirkt werden darf, als bei rechtzeitiger Leistung des Dritten die Leistung entweder nicht erbracht worden wäre oder in den Fällen des § 19 Abs. 5 SGB XII Aufwendungsersatz oder ein Kostenbeitrag zu leisten gewesen wäre. Diese Begrenzung versteht sich vor dem Hintergrund, dass § 93 SGB XI...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / b) Verprassen und Schuldentilgung

Rz. 226 Das Verprassen vorhandener Mittel ist unter der Herrschaft des Nachranggrundsatzes höchst unerwünscht und missbilligt. Das missbilligte Verhalten begründet aber noch nicht die Absicht, damit den Sozialleistungsanspruch herbeizuführen. "Das bloße "Geldausgeben um des Ausgebens willen", das Handeln aus Verschwendungssucht oder eine Vermögensverschleuderung, um sich oder...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / aa) Verbindlichkeiten aus lebzeitigen Pflegevereinbarungen

Rz. 627 Zu den für die Wertberechnung erheblichen Nachlassverbindlichkeiten gehören zunächst die unmittelbar vom Erblasser herrührenden Schulden (§ 1967 BGB Erblasserverbindlichkeiten). Rz. 628 Fallbeispiel 48: Die lebzeitige Pflegeverpflichtung A ist Alleinerbe nach seiner Mutter, in deren Nachlass sich lediglich eine Immobilie befindet, die sie bis zuletzt bewohnt hat. Er m...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / F. Der Vermögensbegriff des BAföG und Anrechnung

Rz. 31 Der Vermögensbegriff wird in § 27 BAföG definiert. In § 28 BAföG ist die Wertermittlung geregelt. § 29 BAföG bestimmt einen Vermögensschonbetrag, mit dem "das Gesetz den normalen Bedürfnissen des Vermögensinhabers Rechnung trägt, durch sein Vermögen eine zusätzliche Sicherung seines Lebensunterhalts zu erreichen oder für unvorhersehbare notwendige Auslagen einen finan...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / I. Summe der Einkünfte pp.

Rz. 14 Der förderungsrechtliche Einkommensbegriff des BAföG unterscheidet sich maßgeblich von dem des SGB II und des SGB XII. Für die Anrechnung des Einkommens des Auszubildenden sind nach § 22 BAföG die Einkommensverhältnisse im Bewilligungszeitraum maßgebend. Anders als beim Einkommensbegriff des § 11 SGB II und des § 82 SGB XII wird das Einkommen steuerrechtlich ermittelt...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (1) Sozialwidrigkeit der Ausschlagung

Rz. 551 Ob ein Verhalten sozialwidrig ist, ist nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles zu beurteilen. Die Ausschlagung einer überschuldeten Erbschaft ist immer sozialadäquat. Die Ausschlagung einer Erbschaft, die mit einer Anzahl erheblicher oder durchweg nicht zu leistender Beschwerungen verbunden ist, ist ebenfalls sozialadäquat. Die Ausschlagung eines Erbes durch e...mehr

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§ 6 Leistungsrecht und Regr... / I. Der Einkommensbegriff des SGB IX

Rz. 6 Der Einkommensbegriff, der im SGB II und SGB XII losgelöst von den Regeln des Einkommensteuerrechts ist, ist seit 1.1.2020 für die Eingliederungshilfe an § 2 Abs. 2 EStG angekoppelt bzw. an den Begriff der Renteneinkünfte. Maßgeblich für die Ermittlung des Beitrages nach § 136 SGB IX, den der bedürftige Mensch zu leisten hat, ist die Summe der Einkünfte des Vorvorjahre...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / aa) Zielgerichtetes "quasi-deliktisches" Handeln notwendig

Rz. 234 Die Kostenersatzregel des § 34 SGB II hat hohe Voraussetzungen, die insbesondere im wertenden bzw. im subjektiven Bereich liegen. Sozialwidrig kann sich nur verhalten, wer sich der Sozialwidrigkeit seines Verhaltens bewusst oder grob fahrlässig nicht bewusst ist.[378] Wertend ist die Norm am Gedanken des schuldhaften, "sozialwidrigen", "quasi-deliktischen Handelns" d...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung (§§ 19 Abs. 1, 2, 27 ff., 41 ff. SGB XII)

Rz. 199 Fallbeispiel 26: Die bedürftige Erbin und die Grundsicherung nach SGB XII Die dauerhaft voll erwerbsgeminderte 50-jährige Tochter T bezieht Grundsicherungsleistungen nach §§ 41 ff. SGB XII. Sie hat einen Regelbedarf von 446 EUR. (Stand 1.1.2021) Sie hat einen Bedarf für Unterkunft/Heizung und Warmwasserpauschale in Höhe von insgesamt 341 EUR (Gesamt 787 EUR). Alternat...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Freiwillige Zuwendungen Dritter – Schenkung oder Darlehen?

Rz. 141 Das BSG unterscheidet bei freiwilligen Zuwendungen Dritter zwischenmehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / cc) Was wird in die Bewertung einbezogen?

Rz. 329 Grundsätzlich kommt es auf die Beurteilung des gesamten Objekts[574] an, wenn der Vermögensinhaber das Hausgrundstück selbst nutzt und keinen rechtlichen Grenzen einer uneingeschränkten tatsächlichen Nutzung der gesamten Wohnfläche des Hauses unterliegt. Einzubeziehen sind auch leerstehende Räume in einer Immobilie.[575] Rz. 330 Die Gesamtfläche ist auch dann heranzuz...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / cc) (Vorzeitiger) Verbrauch der Mittel

Rz. 239 Die Anzahl der Entscheidungen, bei denen es um verbrauchte bzw. verprasste Mittel geht, stieg lange Zeit an, wird aber im SGB II mutmaßlich aufgrund § 24 Abs. 4 S. 2 SGB II mit der Möglichkeit der Darlehensgewährung an Bedeutung verlieren.[396] Fallbeispiel 68: Auf gut Deutsch: "Das Geld ist verprasst" A erbte nach dem Tod der Mutter 2017 17.000 EUR Barvermögen inkl. ...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / a) Fallgruppe Darlehenstilgung/Kontokorrentverrechnung

Rz. 167 Darlehensverbindlichkeiten oder Kontokorrentabsprachen haben keinen Einfluss auf den Einkommensbegriff des § 11 SGB XII. [292] "Es gilt der unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität staatlicher Fürsorge aufgestellte Grundsatz, dass die Lebensunterhaltssicherung durch eigene Mittel grundsätzlich der Schuldentilgung vorgeht."[293] Die Schulden sind nicht vom Einkommen a...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / III. Vermögen (§ 12 SGB II)

Rz. 99 Was Vermögen i.S.d. SGB II ist, ergibt sich aus der vorstehend diskutierten Abgrenzung zum Einkommen. Wenn die Frage danach, ob Einkommen oder Vermögen vorliegt, im Sinne des Vermögens entschieden ist, schließt sich folgende Prüfung an:mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Sich Bedürftigmachen – ein zivilrechtlicher oder ein sozialrechtlicher Störfall?

Rz. 480 Vor oder bei dem Anfall eines Zuflusses aus einem Erbfall stellt sich einem Begünstigten die Frage danach, was man ganz konkret tun kann, um zu erreichen, dass dieser Zufluss trotz Bezuges von Leistungen nach dem SGB XII einen Vorteil bildet und nicht bedarfsmindernd angerechnet wird. Die Literatur sieht den Bedürftigen – zusammen mit dem erbrechtlich versiert gestal...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / bb) Erbfallschulden

Rz. 632 Ausgangspunkt für die Bestimmung des Begriffes "Wert des Nachlasses" ist § 2311 BGB. Es dürfen daher nur diejenigen Schulden, Lasten und Verpflichtungen abgezogen werden, die auch beim Eintritt der gesetzlichen Erbfolge bestehen würden. Alle Verpflichtungen, die sich aus testamentarischen Verfügungen des Erblassers ergeben, bleiben unberücksichtigt.[1043] Anzusetzen ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 11. Erbteilsverkauf – Veräußerungen aus dem Nachlass

Rz. 180 Erbteilsverkauf und Veräußerungen von einzelnen Gegenständen aus dem Nachlass sind voneinander zu unterscheiden. Ersteres betrifft Miterben, die ihren Anteil aus einer Erbengemeinschaft heraus veräußern wollen, statt den Weg über die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft zu gehen. Ein Erbschaftsverkauf ist nach § 2371 BGB zulässig, ein Verkauf eines Erbteils nach ...mehr

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§ 4 Leistungsrecht und Regr... / B. Regress in der Kriegsopferfürsorge

Rz. 24 Die Kriegsopferfürsorge kennt – vergleichbar dem SGB XII – die Überleitung von an sich vorrangigen Ansprüchen gegenüber Dritten auf den Träger der Kriegsopferfürsorge zur Wiederherstellung des Nachrangs einer Leistung. Rz. 25 Nach § 27g Abs. 1 S. 1 BVG kann der Träger der Kriegsopferfürsorge in den Fällen, in denen Beschädigte oder Hinterbliebene für die Zeit, für die ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Altersvorsorgekapital – § 90 Abs. 2 Nr. 2 SGB XII

Rz. 309 Manchmal überlegen Schenker, Erblasser oder Testamentsvollstrecker, ob es nicht gut wäre, für den bedürftigen Menschen vorsorglich Altersvorsorge durch Abschluss einer Versicherung zu betreiben. Beschenkte und erbrechtlich Begünstigte überlegen manchmal, die ihnen zugeflossenen Mitteln in eine solche Altersversorgung zu investieren. Wenn ein unmittelbar Berechtigter ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / I. Einleitung

Rz. 44 Es bedarf für die Antwort auf die Frage, welche Auswirkungen Schenkungen und Zuflüsse aufgrund eines Erbfalles bzw. deren Verbrauch für das sozialhilferechtliche Leistungsverhältnis haben, der Prüfung des jeweils konkret in Betracht kommenden Leistungsanspruches und seiner "Schon"-tatbestände, weil von der Leistung abhängt, ob und wenn ja, welcher Schontatbestand grei...mehr

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§ 7 Leistungsrecht und Regr... / V. Die Abgrenzung von Einkommen und Vermögen

Rz. 31 Zuflüsse aus Erbfall und Schenkung können im Sozialhilferecht des SGB XII sowohl Einkommen als auch Vermögen darstellen. Das ist davon abhängig, ob sie außerhalb des Bedarfszeitraums zufließen oder im Bedarfszeitraum. Was im Bedarfszeitraum zufließt, ist Einkommen. Was vorher zugeflossen ist, ist Vermögen. Einmalige Einkommenszuflüsse können nach § 82 Abs. 7 SGB XII n...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / aa) Grundsätzliches

Rz. 487 Bei einem solchen Verzichtsvertrag handelt es sich um ein abstraktes erbrechtliches Verfügungsgeschäft, dem in der Regel eine schuldrechtliche Abrede zugrunde liegt, die den Rechtsgrund beinhaltet und verhindert, dass der Verzicht der Kondiktion unterliegt. Es wird insoweit weiter zwischen einem Vertrag unterschieden, der eine Verpflichtung zum Verzicht begründet und...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / V. Wertermittlung und Abzugsposten

Rz. 90 Nachdem nach den oben genannten Grundsätzen festgestellt wurde, ob überhaupt Vermögen i.S.d. BAföG beim Auszubildenden vorhanden ist, muss der Wert des Vermögens ermittelt werden. Das geschieht nach § 28 BAföG. Rz. 91 Maßgebend ist der Wert im Zeitpunkt der Antragstellung. Nach Tz 28.2.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum BAföG soll der Wert des Vermögens für ei...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / aa) Verminderung des Einkommens/Vermögens durch leichtfertiges oder unlauteres Verhalten 1 – Verschenken

Rz. 571 Die rechtserhebliche Handlung muss nach einer Ansicht in objektiver Hinsicht als leichtfertiges oder unlauteres Verhalten zu qualifizieren sein. Nach anderer Ansicht wird ein nicht nachvollziehbarer Grund für die Vermögensminderung verlangt und wieder andere aus der zumeist älteren Literatur vertreten die Ansicht, dass nur kognitive und voluntative Elemente erfasst s...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / 2. Das angemessene Hausgrundstück

Rz. 135 Eine unbillige Härte ist gegeben, wenn die Verwertung des Vermögens zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Lebensgrundlage des Auszubildenden führen würde. Er soll – bereits nach dem Willen des Gesetzgebers – davor geschützt werden, durch die Verwertung eines selbstbewohnten kleinen Hausgrundstücks eine wesentliche Beeinträchtigung seiner Lebensgrundlage hinnehme...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 2. Das Hausgrundstück von angemessener Größe, § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 SGB II

Rz. 133 Im Zusammenhang mit dem Wunsch, etwas zu verschenken oder zu vererben, sind das selbstgenutzte Hausgrundstück von angemessener Größe oder eine entsprechende Eigentumswohnung nach § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 SGB II von besonderer praktischer Bedeutung. Der Wunsch, das Hausgrundstück als Familienheim zu erhalten, ist bei der Prüfung der Angemessenheit nach § 12 Abs. 3 S. 1 N...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Tatbestandsprüfung

Rz. 344 Wenn Vermögen nicht nach § 90 Abs. 1 oder 2 SGB XII aus der Einsatz- und Verwertungspflicht herausfällt, kann eine Schonung immer noch aus Härtegründen in Betracht kommen. § 90 Abs. 3 SGB XII fordert den Vermögenseinsatz oder die -verwertung nicht, soweit dies für den, der das Vermögen einzusetzen hat, und für seine unterhaltsberechtigten Angehörigen eine Härte bedeu...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / d) "Verprassen"/Schuldentilgen

Rz. 213 Erst recht ist es nicht anders, wenn der potentielle oder reale Sozialleistungsempfänger die ihm zugeflossenen Mittel aus Schenkung oder Erbfall verprasst oder damit Schulden tilgt. Für das Vermögen gilt, hergeleitet aus § 12 Abs. 4 SGB II, dass dann, wenn eine Änderung des Verkehrswertes des vorhandenen Vermögens durch Veräußerung, Belastung oder durch sonstige Umst...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / V. Fallbeispiel: Von allem etwas – aus SGB II und SGB XII? Was ist aus der sozialhilferechtlichen Erbenhaftung geworden?

Rz. 250 Fallbeispiel 70: Von allem etwas A bezieht Alg II. Seine Ehefrau E ist dauerhaft erwerbsgemindert und im Pflegegrad 2 eingruppiert. Sie bezieht Grundsicherung nach SGB XII. A erreicht in acht Monaten das reguläre Rentenalter. Seine Rente wird auch dann nicht ausreichen, um seinen Elementarbedarf zu decken. Die Eheleute haben ein kleines Hausgrundstück von 90 qm, das ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / c) Negativevidenz und sittenwidrige Vereinbarungen, Verzicht/Erlass und Ausschlagung

Rz. 432 In der Praxis häufen sich die Fälle, bei denen Ansprüche übergeleitet werden, die bestünden, wenn der Hilfesuchende eine nichtige Vereinbarung getroffen, nicht ein Erbe ausgeschlagen, nicht auf Rechte oder Ansprüche aus oder an einem Nachlass verzichtet oder solche erlassen hätte. Das ist grundsätzlich möglich, und das gilt selbst dann, wenn die Rechtslage mutmaßlich...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / bb) Herausgabe des Geschenks – Begründung von Schonqualität als Einkommen oder doch als Vermögen?

Rz. 454 Unterstellt man, dass der Beschenkte dem Schenker das Geschenk im Zeitpunkt der Überleitung freiwillig zurückgegeben hätte, dann hätte er einen Schenkungsrückforderungsanspruch anerkannt und erfüllt. Der Schenker wäre – im Falle einer Immobilienschenkung durch Eintragung ins Grundbuch – wieder Eigentümer geworden. Das stellt einen Zufluss im Bedarfs- bzw. Bedürftigke...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 2. Rechtliche Verwertbarkeit

Rz. 108 Zum Recht der Arbeitslosenhilfe hatte das BSG die Verwertbarkeit von Vermögen ursprünglich verneint, wenn diesem bereits fällige Verbindlichkeiten gegenüberstanden.[173] Eine solche "Bindung des Vermögens" wird heute nicht mehr als rechtliches Verwertungshindernis akzeptiert, weil Vermögen nicht zur Schuldentilgung eingesetzt werden darf, sondern zur Deckung des eige...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) Erbfall vor dem Bedarfs-/Antragszeitraum – Pflichtteilsanspruch im Bedarfs-/Antragszeitraum erfüllt

Rz. 190 Wie zuvor auch, ist ein Anfall eines Pflichtteilsanspruchs vor dem Bedarfs-/Antragszeitraums Vermögen nach § 12 SGB XII. Sodann bietet sich für die weitere Bewertung und Vorgehensweise kein einheitliches Bild. Geiger [342] spricht davon, dass es für die Bestimmung, was Einkommen und was Vermögen sei, keinen Algorithmus gebe. Z.T. wird ohne jede Begründung oder Einschrä...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / III. Wiederherstellung des Nachrangs durch Aufwendungsersatz – § 19 Abs. 5 SGB XII (unechte Sozialhilfe)

Rz. 397 Grundsätzlich gilt in der Sozialhilfe, dass sie nur geleistet werden kann, wenn kein eigenes bedarfsdeckungsbereites Einkommen oder Vermögen vorliegt. Trotz vorhandenen Einkommens und/oder Vermögen kann es ausnahmsweise im sozialhilferechtlichen Leistungstatbestand dazu kommen, dass der Sozialhilfeträger leistet. Das liegt daran, dass das grundsätzlich geltende Netto...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / IV. Rechtliche Unverwertbarkeit

Rz. 77 Nach § 27 Abs. 1 S. 2 BAföG sind Gegenstände, soweit der Auszubildende sie aus rechtlichen Gründen nicht verwerten kann, von der Verwertung ausgenommen. Verwertung meint nicht nur die Veräußerung, sondern auch die Belastung (z.B. Hypothek, Verpfändung einer Sache oder einer Forderung) eines Gegenstands. Rz. 78 Davon abzugrenzen ist die faktische bzw. auch die wirtschaf...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / d) Kann im SGB XII Vermögen zu Einkommen werden? (Zuflusszeitpunkt für Forderungen)

Rz. 82 Das Zuflussprinzip, das für den Rechtscharakter einer Einnahme auf den tatsächlichen Zufluss abstellt, modifiziert diesen Grundsatz auch, wenn es um Forderungen geht. Die Rechtsprechung geht zur Abgrenzung von Einkommen und Vermögen nach dem, was wertmäßig zufließt, und dem, was bereits vorhanden ist, davon aus, dass Einnahmen grundsätzlich aus bereits bestehenden Rech...mehr

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§ 9 Leistungsrecht und Regr... / B. Einkommen

Rz. 5 Fallbeispiel 78: Die sparende Großmutter Die Großmutter G hatte – beginnend 2010 – für ihre damals 12 Jahre alte Enkelin auf deren Namen einen Sparvertrag mit einer monatlichen Sparrate von 250 EUR als "Startkapital für eine erste Aussteuer" abgeschlossen. Eine vorzeitige Verfügung der Enkelin bis zum Laufzeitende 2023 war ausgeschlossen. 2016 zog die Enkelin zu Hause ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Tatsächliche Unverwertbarkeit – die zeitliche Perspektive

Rz. 215 Der Begriff der Verwertbarkeit ist ein rein wirtschaftlicher und beurteilt sich sowohl nach den tatsächlichen als auch nach den rechtlichen Verhältnissen[384] unter Berücksichtigung zeitlich absehbarer Realisationsmöglichkeiten.[385] Der Hinweis auf theoretisch in Betracht kommende Verwertungsmöglichkeiten, wie z.B. der Hinweis auf die Verwertung eines Erbteils durch...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / G. Der "Regress" des BAföG

Rz. 157 Auszubildende müssen nach dem Grundsatz von Treu und Glauben dazu beitragen, dass rechtswidrige Zahlungen an sie vermieden werden.[155] Gleichwohl kommt es vor. Sei es, weil außerhalb des Anrechnungszeitraums Mittel zugeflossen sind oder weil von Anfang an Mittel vorhanden waren, die aus unterschiedlichen Gründen nicht in die Prüfung einbezogen wurden. Das ist ein Le...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / a) Öffentlich-rechtliche Vorschriften versus privatrechtliche Zweckbestimmung

Rz. 71 § 11a Abs. 3 SGB II bestimmt, dass Leistungen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu einem ausdrücklich genannten Zweck erbracht werden, nur so weit als Einkommen zu berücksichtigen sind, als die Leistungen nach dem SGB II im Einzelfall demselben Zweck dienen. Diese gegenüber der allgemeinen Regelung in § 11 SGB II speziellere Bestimmung über die einnahm...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / III. Hilfen in speziellen Lebenslagen nach dem 7. Kapitel – Hilfe zur Pflege (§§ 61 ff. SGB XII)

Rz. 18 Die in der erbrechtlich ausgerichteten anwaltlichen Praxis mit Abstand größte sozialhilferechtliche Bedeutung hatten bis zum 31.12.2019 die Eingliederungshilfeleistungen für Menschen mit Behinderung, weil für Leistungsbezieher von Eingliederungshilfe üblicherweise sog. Behindertentestamente entwickelt werden. Diese Leistungen sind seit 1.1.2020 in das SGB IX überführt...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 8. Erbteil – § 1922 Abs. 2 BGB im SGB XII

Rz. 171 Fallbeispiel 24: Was soll das Kind mit dem Erbe I? M (84 Jahre) und F (82 Jahre), bescheidene und fleißige – aber rechtlich völlig unbedarfte – Menschen haben einen geistig und körperlich behinderten Sohn S, der viel Versorgung und Betreuung benötigt. Er ist nicht erwerbsfähig. Ihr Leben hat sich immer nur um ihren Sohn gedreht. Ein Testament haben die Eheleute nicht....mehr

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Vorwort zur 2. Auflage

Die Welt ist im Wandel … Auch das klassische Sozialhilferecht und die Regeln zum Einsatz von Einkommen und Vermögen. So ist der Elternunterhaltsanspruch aus Einkommen unter 100.000 EUR Gesamteinkommen im Sinne des § 16 SGB IV seit 1.1.2020 unter großem Öffentlichkeitsecho kein Einkommen im Sinne des Sozialhilferechtes mehr und geht auch nicht mehr auf den Sozialhilfeträger üb...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / A. Einleitung

Rz. 1 Bei jeder Gestaltung einer Zuwendung – gleich, ob lebzeitig oder auf den Tod – ist es unerlässlich zu wissen, ob und wenn ja, welche Leistungen der sozialen Sicherung der Begünstigte bezieht oder wahrscheinlich beziehen wird. Das gilt umgekehrt auch für einen Zuwendenden mit potenziellem Bezug von nachrangigen Sozialleistungen in der Zukunft. Nur so kann man die Auswir...mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / V. "Sozialhilfe"-Regress im weitesten Sinn

Rz. 132 Der Regress ist das Gegenstück des nachrangig ausgestalteten Sozialleistungsverhältnisses. Wenn man den Begriff des "Sozialhilfe"-Regresses als Oberbegriff für das Leistungsstörungsrecht des sozialrechtlichen Leistungstatbestandes nachrangiger Leistungsgesetze akzeptiert und nicht nur auf das SGB XII begrenzt, dann zeigt der Vergleich der nachrangigen Gesetze miteina...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / a) Kostentragung durch den Beschenkten

Rz. 193 Auch bei einer gemischten Schenkung und einer Schenkung unter Leistungs-, Nutzungs- oder Duldungsauflage sind die vom Beschenkten getragenen allgemeinen Erwerbsnebenkosten in voller Höhe abziehbar.[147] Bezüglich der allgemeinen Erwerbsnebenkosten greift also keine Abzugsbeschränkung i.S.d. § 10 Abs. 6 ErbStG, wie etwa bei vorbehaltenen Duldungs- oder Leistungsrechte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 68c Förderu... / 2.1 Förderung digitaler Innovationen (Abs. 1)

Rz. 3 Zur Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen und der vertragszahnärztlichen Versorgung können die KV oder KZV und die KBV oder KZBV (Ärzte und Zahnärzte) die Entwicklung digitaler Innovationen i. S. d. § 68a Abs. 1 und 2 fördern (Satz 1). Den Vereinigungen wird wie den Krankenkassen ermöglicht, eigenständig digitale Innovationen zu entwic...mehr