Fachbeiträge & Kommentare zu Mietrecht

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Vorbehaltlose Mietzahlung in Kenntnis der Mangelhaftigkeit

Leitsatz Die vorbehaltlose Weiterzahlung des ungeminderten Mietzinses, trotz nach Vertragsschluß erlangter Kenntnis des Mangels, führt in entsprechender Anwendung des § 539 BGB zum Ausschluß von Gewährleistungsrechten. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn der Mieter seit Kenntnis der Mangelhaftigkeit der Mietsache den Vermieter hierüber in Kenntnis gesetzt hat und erfolglos um ...mehr

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Hausordnung kann nächtliches Baden nicht verbieten

Leitsatz Soweit eine Hausordnung das Baden nach 24 Uhr untersagt, ist sie unwirksam, da sie mit wesentlichen Rechten nicht vereinbar ist, die sich aus der Natur des Mietverhältnisses ergeben. Der Vermieter kann seinem Wohnungsmieter daher nicht fristlos kündigen, weil dieser entgegen der Hausordnung und ungeachtet zahlreicher Abmahnungen noch nach 24 Uhr badet (Leitsatz der ...mehr

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Kündigung des Mietverhältnisses gegenüber den Erben

Leitsatz Der Vermieter kann das Mietverhältnis nach dem Tod des Mieters aufgrund des Sonderkündigungsrechts aus § 569 BGB gegenüber dem Erben des Mieters nur dann kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses im Sinne von § 564b BGB hat. Dies gilt auch dann, wenn der Erbe mit dem verstorbenen Mieter in der Wohnung keinen gemeinsamen Hau...mehr

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Parabolantenne

Leitsatz Beseitigungspflicht einer installierten Parabolantenne Es kommt auf den Einzelfall an, ob dem Eigentumsrecht oder der Informationsfreiheit Vorrang einzuräumen ist Normenkette § 22 Abs. 1 WEG, Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 14 GG, § 1004 BGB Kommentar 1. Im vorliegenden Fall haben die Tatsacheninstanzgerichte zu Recht die Beseitigung einer von einem Eigentümer am Fenster seiner...mehr

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Stimmrechtsvertretung durch Partner in nichtehelicher Lebensgemeinschaft bei eingeschränkter Vertretungsvereinbarung nur im Ausnahmefall möglich

Normenkette § 23 WEG, § 242 BGB Kommentar 1. Im vorliegenden Fall war in der Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung vereinbart, dass sich ein Eigentümer in der Versammlung durch seinen Ehegatten, einen Verwandten in gerader Linie oder durch einen anderen Gemeinschafter vertreten lassen könne. Eigentümer duldeten in der Vergangenheit wiederholt, dass die Antragstellerin/Ei...mehr

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Nochmals zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Jahresabrechnung nach h.R.M.

Normenkette § 28 WEG, § 259 BGB, § 666 BGB, § 675 BGB Kommentar 1. Das OLG Hamm hat nochmals in kurzer, zusammengefasster Weise zu den Anforderungen, die nach derzeit h.M. an eine ordnungsgemäße Jahresabrechnung eines Verwalters zu stellen sind, Stellung genommen und im vorliegenden Fall die Verpflichtung eines im Herbst 1994 abberufenen Verwalters bestätigt, noch eine vollst...mehr

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Endgültige Verweigerung der Renovierung

Leitsatz 1. Verweigert der Mieter von Gewerberaum die vertraglich geschuldete Renovierung vor Fälligkeit und Verzugseintritt ernsthaft und endgültig, so steht dem Vermieter ein Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung zu, der grundsätzlich auch den dadurch bedingten Mietausfall umfaßt. 2. Eine Erfüllungsverweigerung in diesem Sinne ist schon dann gegeben, wenn ...mehr

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Kostenverteilung: Mangels konkreter Berechnungsvereinbarungen ist bei Balkonen, Loggien und Dachterrassen 1/4 ihrer Grundfläche anzusetzen

Normenkette § 16 Abs. 2 WEG, § 44 Abs. 2 II. BVO Kommentar 1. Werden in der Gemeinschaftsordnung die Kosten und Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums nach der Wohnfläche ohne nähere Regelung über deren Berechnung umgelegt, so sind Balkone, Loggien und Dachterrassen mit einem Viertel ihrer Grundfläche anzusetzen. 2. Was die Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten betrifft, ...mehr

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Vermietender Eigentümer kann bei vereinbarungswidriger Vermietung das Mietverhältnis grundsätzlich nicht aus wichtigem Grund kündigen

Normenkette § 15 Abs. 3 WEG, § 242 BGB, § 538 BGB, § 541 BGB, § 542 BGB, § 1004 BGB, § 890 ZPO Kommentar 1. Vorliegend hatte ein Teileigentümer"Laden- bzw. Lagerraum-Teileigentum"auf 10 Jahre mit Mietoption zum Betrieb eines Cafes und Restaurants vermietet. Das Speiserestaurant war bis in die Abendstunden geöffnet und führte zu Lärm- und Geruchseinwirkungen insbesondere der E...mehr

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Muss wirklich jeder Eigentümer die Einzelabrechnungen der restlichen Miteigentümer vor Abrechnungsgenehmigungsbeschlussfassung in Händen haben?

Normenkette § 21 WEG, § 28 WEG, § 259 BGB Kommentar 1. Eine Gemeinschaft hatte mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst: Aus Kostengründen wünschen die Eigentümer nicht den Versand von Listen, die den Abrechnungssaldenstand jedes einzelnen Eigentümers beinhalten. Diese Saldenlisten liegen zur Einsicht bereit: a) bei den Eigentümerversammlungen b) ständig im Verwalterbüro. Diese ...mehr

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Erneute Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Auch ausländischer Wohnungseigentümer kann grundsätzlich Parabolantenne installieren!

Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, Art. 5 GG Kommentar 1. Die zum Mietrecht entwickelten Grundsätze für eine verfassungsmäßige Interessenabwägung zum Informationsrecht des (ausländischen) Wohnungsmieters sind auf das Wohnungseigentumsrecht übertragbar. Daher kann ein "ausländischer" Wohnungseigentümer, der eine Parabolantenne installieren will, im Regelfall zwar auf...mehr

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Neuerlich: Auch im Wohnungseigentumsrecht Parabolanschluss für ausländische Miteigentümer (Mieter) zu tolerieren?

Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 1004 BGB Kommentar 1. Zum Sachverhalt: Ein Miteigentümer türkischer Staatsangehörigkeit hatte in einer größeren Gemeinschaft (60 Wohneinheiten) mit Breitbandkabelnetzanschluss auf dem Balkon seiner Wohnung eine deutlich sichtbare Parabolantenne angebracht, da er bisher über Kabel nur den staatlichen türkischen Sender empfangen kon...mehr

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BayObLG bestätigt in einer Grundsatzentscheidung: Jahresabrechnung ist nur in Form einer Einnahmen- und Ausgaben-Gegenüberstellung möglich

Normenkette § 28 Abs 3, 5 WEG Kommentar Der Leitsatz dieser Senatsentscheidung lautet: Der Senat hält daran fest, dass die Jahresabrechnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nur dann dem Gesetz und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, wenn sie die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben eines Wirtschaftsjahres einander gegenüberstellt. Eine Jahresabrechnung i...mehr

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Begründung der Entscheidung zur Altbau-Umwandlung/Abgeschlossenheit liegt jetzt vor

Normenkette § 3 Abs. 2 WEG, § 7 WEG, § 8 WEG Kommentar Der Leitsatz der Beschlussentscheidung des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 30. 6. 1992, auf die bereits oben auf Seite 1713 hingewiesen worden war, lautet: Wohnungen und sonstige Räume in bestehenden Gebäuden können auch dann im Sinne von § 3 Abs. 2 S. 1 WEG in sich abgeschlossen sein, wenn die ...mehr

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Umwandlung von Altbauten in Eigentumswohnungen

Normenkette § 2 Abs. 2 WEG, § 7 WEG, § 8 WEG Kommentar Der Gemeinsame Senat der Obersten Bundesgerichte hat am 30. 6. 1992 entschieden: Die Erteilung der Abgeschlossenheit bei Umwandlung von Altbauten in Eigentumswohnungen kann nicht von der Erfüllung heutiger Schall- und Wärmeschutznormen abhängig gemacht werden. Der Gemeinsame Senat der Obersten Bundesgerichte hat sich mit di...mehr

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Eigentumswohnung kein Wohnheim für mehrere Aussiedlerfamilien; Nutzung nur durch e i n e Familie

Normenkette § 10 WEG, § 14 WEG, § 15 WEG, § 1004 BGB, § 890 ZPO Kommentar Ist in der Teilungserklärung vereinbart, dass Wohnungen nur zu Wohnzwecken benutzt werden dürfen, schließt dies eine Nutzung des Sondereigentums als Wohnheim für einen fortlaufend wechselnden Personenkreis (hier: Aussiedler) aus. Ein Eigentümer mit einer 93,56 qm großen Erdgeschosswohnung hatte diese au...mehr

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BGH: Abgeschlossenheitsbescheinigung auch bei der Umwandlung von Altbauten!

Normenkette § 3 Abs. 2 S. 1 WEG, § 7 Abs. 4 Nr. 2 WEG, § 2 RsprEinhG, § 11 RsprEinhG, Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen vom 19. 3. 1974, Einigungsvertrag Kommentar Dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes muss nunmehr die Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt werden, ob Wohnungen und sonstige Räume in bestehenden Gebäu...mehr

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Vereinbarungswidrige Nutzung

Leitsatz Unterlassungsanspruch gegen vereinbarungswidrige Nutzung eines Laden-Teileigentums als Imbissstube/Bistro Vollstreckung zweckwidriger Ladennutzung Normenkette § 15 Abs. 3 WEG, § 1004 BGB, § 890 ZPO Kommentar 1. Wird ein Laden-Teileigentum von den Mietern des Teileigentümers zweckbestimmungswidrig genutzt (hier als Imbissstube/Bistro mit Öffnungszeiten bis nach 22 Uhr),...mehr

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Hobbyräume können nicht dauernd zu Wohnzwecken genutzt werden

Normenkette § 15 Abs. 1, 3 WEG, § 1004 BGB Kommentar Die Bezeichnung von Räumen eines Teileigentums in der Teilungserklärung als Hobbyräume stellt eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter dar. Die Unterlassung der Nutzung eines solchen Hobbyraumteileigentums als Wohnung kann von jedem Wohnungseigentümer gefordert werden. Auf eine vereinbarte Zweckbestimmung können sich...mehr

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Nebenkostenabrechnung des vermietenden Wohnungseigentümers mit seinem Mieter

Normenkette § 28 Abs. 3, 5 WEG, § 315 BGB, § 316 BGB Kommentar Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden: 1. Ist in einem Wohnraummietvertrag ein bestimmter Umlageschlüssel nicht vereinbart, ist es nicht unbillig, wenn bei vermieteten Eigentumswohnungen die Verteilung der Nebenkosten gem. Teilungserklärung erfolgt und der Mieter damit nicht anders gestellt wird als der Wohnun...mehr

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Direkter Anspruch eines Eigentümers gegen einen Mieter, der ein Teileigentum eigentumsrechtlich zweckwidrig nutzt

Normenkette § 15 WEG, § 1004 BGB, § 906 BGB Kommentar Zu einer nicht seltenen Konfliktsituation zwischen Wohnungseigentums- und Mietrecht ist nunmehr - wohl eine erste - landgerichtliche Entscheidung ergangen, die einem gestörten Eigentümer direkte Unterlassungsansprüche gegen den Mieter eines Miteigentümers zugesprochen hat. Über Zwischenvermietung in einer im Bauherrenmodell...mehr

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Kündigung eines Dauernutzungsvertrags durch den Erwerber einer Genossenschaftswohnung

Leitsatz Der Dauernutzungsvertrag einer Wohnungsgenossenschaft ist ein Mietvertrag im Sinne des BGB. Wenn darin das ordentliche Kündigungsrecht des Mitglieds in der Weise eingeschränkt worden ist, dass es nur in besonderen Ausnahmefällen ausgeübt werden darf, d. h. wenn wichtige berechtigte Interessen der Genossenschaft eine Beendigung des Mietverhältnisses notwendig machen,...mehr

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Lexikon / Mietrecht

44.1 A. Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen in Mietverträge I. Formularmietverträge Rz. 1458 Sowohl bei Wohn- als auch bei Geschäftsraummiete hat das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen, §§ 305–310 BGB, eine überragende Bedeutung. In der Regel werden Mietverträge als Formularmietverträge abgeschlossen. Soweit innerhalb dieser Formularmietverträge die Möglichk...mehr

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Infobrief Mietrecht/WEG: Ak... / Zusammenfassung

Ihr Infobrief Mietrecht/WEG ist ein exklusiver Service für Sie als Abonnent und bildet die ideale Ergänzung zu Ihrer Online-Wissensdatenbank: Verschaffen Sie sich jeden Monat kurz und kompakt einen Überblick über aktuelle und wissenswerte Themen aus dem Bereich Mietrecht und WEG. Hier finden Sie alle Ausgaben als pdf-Dateien auf einen Blick.mehr

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ZAP 16/2019, Die Rechtsmittelbeschwer im Mietrecht

Zusammenfassung Eine ausführliche, grundlegende Darlegung der Problematik der Beschwer, die hier nur sehr kurz zusammengefasst wird (unten I.), finden Sie in ZAP F. 13, S. 2247. Im Hauptteil (unten II.) werden hieran anknüpfend die Besonderheiten der Beschwer im Mietrecht behandelt. (Für die Besonderheiten in ImmobilienâEUR‘ und Wohnungseigentumssachen s. den gesonderten Beit...mehr

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Infobrief Mietrecht/WEG: Aktuelle Ausgabe und Archiv

Zusammenfassung Ihr Infobrief Mietrecht/WEG ist ein exklusiver Service für Sie als Abonnent und bildet die ideale Ergänzung zu Ihrer Online-Wissensdatenbank: Verschaffen Sie sich jeden Monat kurz und kompakt einen Überblick über aktuelle und wissenswerte Themen aus dem Bereich Mietrecht und WEG. Hier finden Sie alle Ausgaben als pdf-Dateien auf einen Blick. 1 Aktuelle Ausgabe ...mehr

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ZAP 19/2017, Auswirkungen der Elektromobilität im Wohnungseigentums- und Mietrecht

I. Vorbemerkungen Auf den Dieselabgasskandal folgt der Dieselgipfel. Dort wurde die Nachrüstung von Dieselmotoren zur Reduzierung des Schadstoffausstoßes und die mittelfristige Eliminierung älterer Dieselfahrzeuge aus dem Straßenverkehr beschlossen. In diesem Zusammenhang, aber auch generell unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes vollzieht sich ein Anschauungswandel zur At...mehr

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ZAP 1/2021, Die Bedeutung der „Bundesnotbremse” für das Mietrecht

I. Einleitung Mit rasanter Schnelligkeit wurde die Novelle des Infektionsschutzgesetzes (4. Bevölkerungsschutzgesetz, sog. Bundesnotbremse) zur Eindämmung der grassierenden dritten Welle der Corona-Pandemie geschaffen und am 23.4.2021 in Kraft gesetzt (BGBl I/2021 Nr. 18, S. 802 ff; [Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestags, BR-Drucks 315/21 v. 21.4.2021; Beschlussempfehlun...mehr

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ZAP 19/2017, Auswirkungen d... / III. Mietrecht

Im Mietrecht lassen sich bislang einzelne Entscheidungen zur Schaffung elektrischer Ladestationen nicht ausmachen. Grundsätzlich dürfte es sich bei der Herstellung gewünschter Ladeinfrastruktur durch den Mieter um eine Mietermodernisierung handeln, auf die er keinen Anspruch hat. Vielmehr ist der Vermieter in seiner Entscheidung frei, einer Maßnahme – ausgeführt durch den Mi...mehr

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AGS 0809/2019, Online-Kommentar BGB Mietrecht – Komentar zu den §§ 535–580a BGB, HeizkostenV, WärmeLV, WBVG

Herausgegeben von Prof. Dr. Hubert Schmidt. Bearbeitet von Prof. Dr. Beate Gsell, Prof. Dr. Wolfgang Krüger, Prof. Dr. Stephan Lorenz und Prof. Dr. Christoph Reymann. 2019. Verlag C.H. Beck, München. XXIV, 2562 S., 219,00 EUR Mietrecht hochaktuell und detailliert, dadurch zeichnet sich der 2019 neuerschienene Großkommentar aus. Die Bearbeiter kommentieren ausschließlich das k...mehr

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AGS 8+9/2020, Blank/Börstinghaus, Miete - Kommentar zum gesamten BGB-Mietrecht

6. Aufl., 2020. Verlag C.H. Beck, München. XVII, 1159 S., 119,00 EUR Ein weiterer Kommentar der orangenen Reihe ist soeben neu erschienen. In 6. Aufl. kommentieren Blank und Börstinghaus sämtliche Vorschriften des BGB zum Mietrecht. Mit seinen 1.859 Seiten steht dieser Kurzkommentar in seiner Fülle und Präzision einem Großkommentar in keinem Punkt nach. Wer sich mit Mietrecht...mehr

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ZAP 11/2021, Die Unwirksamk... / b) Mietrecht als Teil des bürgerlichen Rechts

Das Recht der Mietverhältnisse ist seit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs am 1.1.1900 in den §§ 535 ff. BGB geregelt und ungeachtet zahlreicher Änderungen ein essenzieller Bestandteil des bürgerlichen Rechts. Das gilt insb. für Mietverhältnisse über Wohnungen (§ 549 BGB). Die Überlassung einer Wohnung beruht auf einem Vertrag zwischen Vermieter und Mieter, in de...mehr

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ZAP 22/2017, Schnittstellen... / 4. Mietrecht: Gebrauchsregelungen (Art und Umfang des vertragsgemäßen Gebrauchs)

a) Bestimmung des vertragsgemäßen Gebrauchs Wenn geklärt ist, was die Mietsache ist (vgl. oben 3.), stellt sich die Frage nach dem "Wie": In welchem Umfang darf die Mietsache gebraucht werden? Der Mieter hat sich bei dem Gebrauch der Mietsache nämlich an die Grenzen des vertragsgemäßen Gebrauchs zu halten (Staudinger/v. Emmerich, a.a.O., § 535 BGB Rn 35). Was jeweils im Einze...mehr

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ZAP 16/2021, Herstellung un... / 2. Mietrecht

a) Denkbare Anspruchsgrundlagen Im Verhältnis zwischen Mieter (Säulenbetreiber) und Mieter-Nachbarn ergeben sich zunächst keine vertraglichen Beziehungen und damit auch keine vertragsbasierten Haftungsgrundlagen (vgl. zur Haftung unter Mietern: BGH, Urt. v. 12.12.2003 – V ZR 180/03, BGHZ Bd. 157, S. 188 ff = WM 2004, 215 ff = NZM 2004, 193 ff = NJW 2004, 775 ff = ZMR 2004, 33...mehr

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ZAP 22/2017, Schnittstellen... / 3. Mietrecht: Allein- oder Mitgebrauch (Gegenstand des vertragsgemäßen Gebrauchs)

a) Vermietung zum alleinigen Gebrauch aa) Bestimmung der "Mietsache" Hier geht es um das "Was": Was habe ich gemietet bzw. vermietet? Für die Auslegung von Willenserklärungen gelten §§ 133, 157 BGB: Es ist der wirkliche Wille zu ermitteln, unabhängig davon, inwieweit er Einfluss in den Vertragstext gefunden hat. Es empfiehlt sich, sich im Mietvertrag sehr genau mit der Frage z...mehr

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ZAP 24/2017, Schnittstellen... / 2. Mietrecht

a) Maßnahmen des Vermieters aa) Arten von baulichen Maßnahmen Oberbegriff ist die bauliche Maßnahme. Bei baulichen Maßnahmen des Vermieters wird zwischen Erhaltungsmaßnahmen (§ 555a BGB) und Modernisierungsmaßnahmen (§§ 555b bis 555e BGB) unterschieden. Erhaltungsmaßnahmen sind Maßnahmen, die zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache erforderlich sind. Modernisierun...mehr

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ZAP 17/2020, Basiswissen 1: Was der anwaltliche Berufsanfänger vom Mietrecht wissen muss – Die Mietminderung

Einführung Hinweis §§ 536 bis 536d BGB zeigen die mietrechtlichen Gewährleistungsvorschriften. Sie gelten für die Wohn- und Gewerbemiete sowie für alle sonstigen Mietverhältnisse. § 536 BGB regelt die Mietminderung. I. Mietminderung Die Mietminderung tritt automatisch kraft Gesetzes im Fall eines Sachmangels oder eines Rechtsmangels ein, ist also kein Anspruch (§ 194 Abs. 1 BGB...mehr

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ZAP 18/2020, Die Auswirkungen von Energiewende und Klimaschutz im WEG- und Mietrecht (einschl. Ladestationen)

I. Einführung Jenseits jeder Blockbildung in Befürworter und "Leugner" führt die Beratungspraxis beim Klimaschutz sehr zügig zu Fragen, die sich mit technischen Empfehlungen z.B. für neue Heizsysteme, mit dem insgesamten Gebäudemanagement zwischen Sanierung und Modernisierung und insb. mit den Auswirkungen für den Immobilienbestand befassen, unterschieden nach selbst bewohnte...mehr

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ZAP 21/2020, Die WEG-Reform... / X. Abstimmung mit dem Mietrecht und neue mietrechtliche Inhalte

Zeigt die Anlage vermietete Einheiten, so kommt es zur Kumulation von Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. Hier zeigen sich bislang Friktionen, die die Novelle überwinden möchte. Diese Friktionen finden ihre Ursachen darin, dass für das Mietverhältnis ausschließlich der Mietvertrag maßgebend ist, der von seiner Grundkonzeption her "statisch" ist. Einmal abgeschlossen, ist e...mehr

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ZAP 24/2017, Schnittstellen... / bb) Mietrecht

Mietrechtlich liegt in der Anbringung eines Wärmedämmverbundsystems eine Modernisierungsmaßnahme nach § 555b Nr. 1 BGB, weil sie Energie einspart (Schmidt-Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, a.a.O., § 555b Rn 53 ff.). Probleme hat der vermietende Eigentümer, wenn es die Wohnungseigentümergemeinschaft eilig hat: Denn der vermietende Eigentümer muss die dreimonatige Ankündigungsf...mehr

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Lexikon / VII. Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen allgemeiner Geschäftsbedingungen im Mietrecht

Rz. 1486 Neben den Beweislastregelungen bei Mietverträgen, die als Verbraucherverträge abgeschlossen wurden,[2962] gelten bei den übrigen Mietverträgen die allgemeinen Beweislastregelungen. In der Regel ergibt sich schon aus der äußeren Form, dass ein Formularvertrag vorliegt. Gleiches gilt bei der Verwendung formelhafter Klauseln, die nicht auf die konkrete Situation abgest...mehr

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Infobrief Mietrecht/WEG: Ak... / 1 Aktuelle Ausgabe

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ZAP 4/2015, Das verbraucher... / III. Relevante Fallgestaltungen im Mietrecht

Ein Widerrufsrecht des Mieters kommt nur in den Fällen in Betracht, in denen der Mieter Verbraucher i.S.d. § 13 BGB (im folgenden Wohnraummieter) und der Vermieter Unternehmer gem. § 14 BGB (im folgenden Wohnungsunternehmer) ist (zur Frage wann diese persönlichen Voraussetzungen im Einzelnen erfüllt sind, s. unter IV.). Diese Fallkonstellation unterstellt, ist es sowohl beim...mehr

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ZAP 18/2020, Die Auswirkung... / 3. Klimaschutz im Mietrecht – Sommerhitze als Sachmangel?

Im Sommer überhitzende Mietwohnungen werden nicht als mangelhaft betrachtet, wenn zumindest ein Hitzeschutz entsprechend der Bauvorschriften besteht, die zur Zeit der Gebäudeerrichtung galten. Dies gilt selbst bei einer Dachgeschosswohnung (AG Leipzig, Urt. v. 6.9.2004 – 164 C 6049/04; AG Hamburg, Urt. v. 10.5.2006 – 46 C 108/04). Ebenso ist es bei gewerblich vermieteten Obje...mehr

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Lexikon / 1. Unternehmer- und Verbraucherbegriff im Mietrecht

Rz. 1470 Die gesetzliche Definition findet sich in § 14 BGB (Unternehmerbegriff) bzw. in § 13 BGB (Verbraucherbegriff). Rz. 1471 Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Berufstätigkeit handelt. Rz. 1472 Ob ein Vermieter, der ...mehr

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ZAP 21/2017, Buchreport / 1.3 Schach (Hrsg.), Mietrecht, Formularbuch, 3. Aufl. 2017, 964 S. (mit CD-ROM), Nomos Verlag, 128 EUR

Das Werk ist eine Fundgrube an Arbeitshilfen für die Vertragsgestaltung, Beratung und Prozessführung. Es umfasst beinahe jedes im Mietrecht vorkommende Problem und leistet wertvolle Hilfe. Die Darstellung des materiellen Rechts orientiert sich an den wesentlichen Fragen und der obergerichtlichen Rechtsprechung. Erfreulich und hilfreich ist, dass nicht nur Muster für Klagen, ...mehr

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ZAP 24/2017, Schnittstellen... / bb) Mietrecht

Für den Mieter besteht eine Duldungspflicht bei Einbau durch den Vermieter: Den Einbau von Rauchwarnmeldern, den der Vermieter mit Rücksicht auf eine entsprechende bauordnungsrechtliche Verpflichtung – hier § 47 Abs. 4 S. 4 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) – vornimmt, hat der Mieter auch dann zu dulden, wenn er die Wohnung bereits mit von ihm ausgewählten R...mehr

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ZAP 24/2017, Schnittstellen... / bb) Mietrecht

Der Mieter kann bei einem bloßen Austausch des Fußbodenbelags in der Oberwohnung – ohne Veränderung des darunterliegenden Estrichs und der Geschossdecke – nicht erwarten, dass die Maßnahme so durchgeführt wird, dass der Trittschallschutz anschließend den höheren Anforderungen der zur Zeit des Austauschs geltenden DIN-Normen genügt (ebenso BGH NZM 2012, 611 = NJW 2012, 2725 R...mehr

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ZAP 16/2019, Die Rechtsmitt... / Zusammenfassung

Eine ausführliche, grundlegende Darlegung der Problematik der Beschwer, die hier nur sehr kurz zusammengefasst wird (unten I.), finden Sie in ZAP F. 13, S. 2247. Im Hauptteil (unten II.) werden hieran anknüpfend die Besonderheiten der Beschwer im Mietrecht behandelt. (Für die Besonderheiten in ImmobilienâEUR‘ und Wohnungseigentumssachen s. den gesonderten Beitrag in ZAP F. 7...mehr

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Lexikon / B. Die Wirksamkeit allgemeiner Geschäftsbedingungen im Mietrecht

Rz. 1499 Die nachstehenden Ausführungen befassen sich damit, ob in den Mietvertrag einbezogene allgemeine Geschäftsbedingungen von ihrem Inhalt her gemäß §§ 307–309 BGB wirksam sind. Ist dies nicht der Fall, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam, § 306 Abs. 1 BGB. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestandteile treten die gesetzlichen Vorschriften, § 306 Abs. 2 BGB, ein. Diese...mehr