Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / 1. Versicherungssachen

Rz. 156 Bis zum 31.12.2007 war ein Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Anspruch auf die Leistung nicht innerhalb von sechs Monaten gerichtlich geltend gemacht wurde, wobei die Frist erst begann, nachdem der Versicherer dem Versicherungsnehmer gegenüber den erhobenen Anspruch unter Angabe der mit dem Ablauf der Frist verbundenen Rechtsfolge schriftli...mehr

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§ 26 Klagearten / b) Auslegung

Rz. 210 Bei einem Unfallereignis, bei dem die Schadensentwicklung zum Zeitpunkt der Klageerhebung noch nicht abgeschlossen ist, ist hinsichtlich des Streitgegenstandes (siehe oben § 25 Rdn 133) – neben der Unterscheidung von materiellen und immateriellen Schäden – zwischen bereits eingetretenen und zukünftigen Unfallfolgen zu trennen. Es ergeben sich folglich vier (Teil-)Str...mehr

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§ 26 Klagearten / IV. Künftig fällig werdende wiederkehrende Leistungen

Rz. 238 Die vorgenannten Titel müssen die Verpflichtung des Schuldners zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen enthalten (§§ 323 Abs. 1 S. 1, 323a Abs. 1 S. 1 ZPO). Diese Voraussetzung stimmt mit denjenigen einer Klage auf solche Leistungen (§ 258 ZPO) überein; siehe dazu – insbesondere den betroffenen Haftpflichtrenten[625] – oben Rdn 45 ff. Rz. 239 Eine Kapit...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / c) Beiträge zur Arbeitslosenversicherung

Rz. 124 Bei der Berechnung des Verdienstausfallschadens sind Ersparnisse des Verletzten bei den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung anzurechnen.[247] Eine freiwillige Weiter- bzw. Höherversicherung ist in der Arbeitslosenversicherung nicht möglich.[248] Einen eventuellen Leistungsverkürzungsschaden in der Arbeitslosenversicherung kann der Geschädigte erst erstattet verlan...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / ee) Skispringen

Rz. 485 Der Veranstalter eines öffentlichen Skispringens genügt seiner Verpflichtung nicht, wenn er lediglich am Auslauf der Sprungschanze zur Sicherung der dort stehenden Zuschauer eine einfache Seilabsperrung anbringt.[1420] Der Auslauf an der Sprungschanze muss so angelegt sein, dass die Skispringer auch bei Stürzen oder sonstigen Unregelmäßigkeiten beim Sprung nicht mit ...mehr

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§ 21 Verjährung / 5. Rechtliche Berater

Rz. 28 Vor allem für Altfälle, bei denen Primär-(Regress-)ansprüche noch vor Inkrafttreten des Verjährungsrechtsanpassungsgesetzes am 15.12.2004 entstanden sind,[68] ist zu beachten: Bestand eine besondere vertragliche Verpflichtung zur Betreuung der Interessen des Vertragsgegners wie namentlich seitens Rechtsanwälten oder Steuerberatern, so konnte der Einrede der Verjährung...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / II. Inhaltliche Gestaltung

Rz. 355 Die Teilungsabkommen erhalten grob skizziert folgende Regelung: Der aufgrund einer bestehenden Haftpflichtversicherung im jeweiligen Einzelfall zum Versicherungsschutz verpflichtete Haftpflichtversicherer ersetzt "ohne Prüfung der Sach- und Rechtslage" dem Sozialversicherungsträger einen stets gleichbleibenden Anteil (Prozentsatz, Quote) von dessen Aufwendungen, für ...mehr

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§ 26 Klagearten / 6. Vollstreckbarkeit

Rz. 67 Urteile, die den Schuldner zur Entrichtung von Haftpflichtrenten (siehe oben Rdn 48) verpflichten, sind, soweit sich die Verpflichtung auf die Zeit nach der Klageerhebung (§ 253 Abs. 1 ZPO) und das ihr vorausgehende Vierteljahr bezieht, ohne Sicherheitsleistung vorläufig für vollstreckbar zu erklären (§ 708 Nr. 8 Var. 3 ZPO). Wenn und soweit die Verurteilung Raten für...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / f) Rathaus, Verwaltungsbehörden

Rz. 376 Im Rathaus ist ein glatter Kunststeinfußboden, der unaufmerksamen Besuchern gefährlich werden kann, mit rutschfesten Läufern zu belegen oder mit abstumpfenden Mitteln zu behandeln.[1051] Die Verpflichtung zum Räumen und Streuen der Zugangswege besteht in der Regel von Beginn der Öffnungszeiten bis eine Stunde nach Ende der Öffnungszeit.[1052] In Bereichen, in denen s...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / h) Schulen

Rz. 378 Die Verkehrssicherungspflicht für Schulgebäude und Schulgelände orientiert sich in erster Linie an den Bedürfnissen der Schüler, aber auch der Eltern, die das Schulgelände betreten[1056] und sonstigen auf dem Schulgelände tätigen Personen.[1057]mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / c) Verkehrssicherungspflicht des Architekten

Rz. 333 Den Architekten trifft in der Regel keine Verkehrssicherungspflicht, wenn ihm nur die Planbearbeitung und die Oberleitung übertragen wurden. Ein Architekt ist jedoch dann verkehrssicherungspflichtig, wenn von seiner Planung erkennbar Gefahren ausgehen können; diesen muss er vorbeugen und sie abwehren. Der Architekt ist gegenüber dem Bauherrn nicht nur vertraglich ver...mehr

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§ 30 Besonderheiten in Binn... / E. Verklarungsverfahren

Rz. 25 Das in §§ 11 ff. BinSchG geregelte Verklarungsverfahren bezweckt eine alsbaldige Sicherung der Beweismittel nach einem Schiffsunfall. Mit dem Seehandelsrechtsreformgesetz (vgl. dazu § 6 Rdn 3 f.) wurde das seerechtliche Verklarungsverfahren abgeschafft. Die ursprüngliche Absicht der Bundesregierung, auch das binnenschifffahrtsrechtliche Verklarungsverfahren abzuschaff...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Privatrechtliche Räum- und Streupflicht des Anliegers

Rz. 307 Die winterliche Räum- und Streupflicht beruht auf der Verantwortlichkeit durch Verkehrseröffnung und setzt eine konkrete Gefahrenlage, d. h. eine Gefährdung durch Glättebildung bzw. Schneebelag voraus. Grundvoraussetzung für die Räum- und Streupflicht auf Straßen oder Wegen ist das Vorliegen einer "allgemeinen Glätte" oder das Vorliegen von erkennbaren Anhaltspunkten...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / IV. Zulassungsberufung (§ 511 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 ZPO)

Rz. 53 Keine Bedeutung kommt dem Wert des Beschwerdegegenstands – wohl aber der Beschwer (siehe oben Rdn 12 ff.) – zu, soweit ein Rechtsmittel vom Gericht der unteren Instanz zugelassen wurde. Sofern die Berufungssumme von 600,01 EUR (siehe oben Rdn 37 ff.) nicht erreicht wird (§ 511 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 ZPO), muss das Gericht des ersten Rechtszugs über die Zulassung der Berufu...mehr

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§ 24 Vergleich / N. Prozessvergleich

Rz. 51 Rechtstatsächlichen Berichten zufolge,[129] liegt der ganz überwiegende Schwerpunkt der Vergleichstätigkeit in Haftpflichtfällen, in denen Versicherer beteiligt sind, im außergerichtlichen Bereich. Die Frage, ob vor Gericht ein Vergleich abgeschlossen werden soll, stellt sich demnach also nur in den im Verhältnis zur Gesamtzahl der Geschäftsanfälle wenigen Fällen, in ...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / Literaturtipps

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§ 19 Vorteilsausgleichung / VI. Eigene Leistungen/Privatversicherungen

Rz. 21 Nicht auszugleichen sind Einnahmen, die lediglich durch eine normalerweise dem Verletzten nicht zuzumutende besondere Anstrengung erzielt werden.[50] Zu den nicht anzurechnenden Vorteilen, die zwar infolge des Unfalles entstehen bzw. fällig werden, aber auf eigenen Leistungen des Verletzten beruhen, ­zählen solche, die dem Verletzten nach dem Unfall in Erfüllung von V...mehr

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§ 11 Arzthaftung / 3. Organisationsfehler

Rz. 39 Der Krankenhausträger hat eine sachgerechte Organisation der Arbeitsabläufe im Krankenhaus sicherzustellen, um voraussehbare Gefahren vom Patienten abzuhalten. Mit dem Betrieb des Krankenhauses eröffnet sein Träger potenzielle Gefahrenquellen, die seinem Herrschafts- und Organisationsbereich entstammen und für die er deshalb einstehen muss. Mit der Aufnahme des Patien...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / 1. Rechtsnatur und Systematik

Rz. 69 Am 1.1.2002 ist das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts[182] in Kraft getreten. Mit der Reform wurde das Verjährungsrecht, das Recht der Leistungsstörungen, das Kaufrecht und das Werkvertragsrecht grundlegend überarbeitet und umfassend modernisiert. Zahlreiche Sondergesetze wurden in das BGB integriert, wie beispielsweise das AGB-Gesetz, das Fernabsatzgesetz, d...mehr

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§ 5 Pflichtversicherung für... / E. Anzeige an die Zulassungsbehörde

Rz. 39 Die Anzeige des Versicherers an die Zulassungsbehörde über das Nichtbestehen oder die Beendigung des Versicherungsverhältnisses (§ 117 Abs. 2 VVG) hat die Wirkung, dass die Haftung des Versicherers gegenüber dem Dritten entfällt. Sie wirkt in Ansehung des Dritten erst mit dem Ablauf eines Monats, nachdem der Versicherer diesen Umstand der hierfür zuständigen Stelle an...mehr

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§ 7 Umwelthaftpflichtrecht / 1. Verhaltenshaftung nach § 89 Abs. 1 WHG

Rz. 45 Nach § 89 Abs. 1 WHG muss Schadensersatz leisten, wer auf ein Gewässer durch Einbringen oder Einleiten von Stoffen oder in anderer Weise so einwirkt, dass die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers nachteilig verändert wird; die Vorschrift begründet die Haftung für die Vornahme bestimmter auf ein Gewässer gerichteter Handlungen.[95] Diese...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / b) Kriterien in der Person des Schädigers

Rz. 27 In der Person des Schädigers kommt für die Bemessung einer angemessenen Kompensation auch die Berücksichtigung verschiedenster Umstände in Betracht, so unter anderem: Rz. 28mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / b) Autowaschanlagen

Rz. 505 Die Sicherungsmaßnahmen des Betreibers einer Waschanlage müssen zum Schutz des Eigentums des Benutzers so umfassend sein, dass bei ordnungsgemäßer Benutzung der Anlage das Fahrzeug nicht beschädigt wird. Der Schutz der Rechtsgüter der Benutzer erfordert es, dass von dem Betreiber einer Waschstraße nicht nur die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik ...mehr

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§ 7 Umwelthaftpflichtrecht / IV. Haftpflichtiger

Rz. 68 Für Schäden nach § 89 Abs. 1 WHG (Verhaltenshaftung) haftet der Handelnde, das heißt derjenige, der auf ein Gewässer durch Einleitung oder Einbringung von Stoffen oder in sonstiger Weise nachteilig eingewirkt hat, oder der Unterlassende, der eine nach den Umständen des Einzelfalles zur Abwehr eines Schadens durch Einleiten oder Einbringen von Stoffen mögliche und gebo...mehr

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§ 5 Pflichtversicherung für... / Literaturtipps

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / I. Gerichtszweige

Rz. 14 Die staatlichen Gerichte sind fünf Gerichtszweigen zugewiesen (Art. 95 Abs. 1 GG). Jeder Gerichtszweig (Rechtsweg) ist aufgrund seiner Verfahrensordnung für bestimmte Rechtsgebiete zuständig. Rz. 15 Vor die ordentlichen Gerichte gehören – insbesondere – alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (und Strafsachen), für die nicht entweder die Zuständigkeit von Verwaltungsbeh...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / b) Sonstiger Ausschluss der Rechtswidrigkeit

Rz. 123 Die Rechtswidrigkeit ist nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil das zur Verletzung eines absoluten Rechtsguts führende Handeln sozialadäquat ist.[252] Rz. 124 Die nachbarrechtlichen Vorschriften (z.B. § 906 BGB) sind in dem davon erfassten Regelungsbereich maßgebend dafür, ob eine widerrechtliche Handlung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB vorliegt.[253] Ob im Einzelfal...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Personeller Anwendungsbereich des § 17 StVG

Rz. 1187 § 17 Abs. 1 StVG regelt das Innenverhältnis der Halter mehrerer an einem Verkehrsunfall beteiligter Kraftfahrzeuge, soweit es um Schäden Dritter geht. § 17 Abs. 2 StVG regelt den Ersatzanspruch des geschädigten Halters bei Beteiligung seines Kraftfahrzeuges an einem Unfall, an dem auch das Kraftfahrzeug eines anderen Halters beteiligt ist. Die Bestimmung betrifft fo...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 3. Begleitetes Fahren

Rz. 173 Nachdem die Ergebnisse einer Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen zur Wirksamkeit des bis zum 31.12.2010 befristeten Modellvorhabens "Begleitetes Fahren ab 17" belegt hatten, dass dieses Modell einen deutlichen Gewinn für die Verkehrssicherheit der jungen Fahranfänger mit sich bringt, wurde das "Begleitete Fahren ab 17" in seiner bisherigen Form durch Gese...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / d) Krankenhäuser, Altenheime

Rz. 373 Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht in Krankenhäusern wird wesentlich durch die besonderen Bedürfnisse der zu behandelnden Patienten und die Anforderungen des Krankenhausbetriebs bestimmt. Mit der stationären Aufnahme eines Patienten werden Obhuts- und Schutzpflichten übernommen, den Patienten im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren vor Schäden und Gefahren zu sc...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / b) In Ausführung der Verrichtung

Rz. 692 Die übertragene Tätigkeit kann entgeltlich oder unentgeltlich sein, tatsächlicher oder rechtsgeschäftlicher Natur.[2071] Zur Haftungsbegründung des Geschäftsherrn muss der Verrichtungsgehilfe die schädigende Handlung in Ausführung dieser Verrichtung begangen haben. Eine Handlung ist in Ausführung der übertragenen Verrichtung begangen, wenn sie in den Kreis der Tätigk...mehr

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§ 8 Bergschadensrecht / B. Die Bergschadensvermutung des § 120 BBergG

Rz. 12 Nach allgemeinen Grundsätzen ist der Geschädigte gem. § 286 ZPO verpflichtet, die haftungsbegründende Kausalität zwischen dem Bergbaubetrieb und der Rechtsgutsverletzung darzulegen und zu beweisen. Lediglich für die haftungsausfüllende Kausalität, d.h. den Ursachenzusammenhang zwischen Rechtsgutsverletzung und Schaden, kommt ihm die Beweiserleichterung des § 287 ZPO z...mehr

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§ 1 Einführung / A. Bedeutung und Entwicklung des Unfallhaftpflichtrechts

Rz. 1 Das Unfallhaftpflichtrecht hat für unsere Gesellschaft und in unserem Rechtssystem eine erhebliche praktische Bedeutung. Seine Ausgestaltung und Entwicklung werden mehr als bei vielen anderen Rechtsgebieten von den jeweiligen gesellschaftlichen Wertungen mitgeprägt. Es gibt heute wohl kaum einen Menschen, der im Laufe seines Lebens nicht mehrfach mit der Frage konfront...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 5. Geschäfte und Kaufhäuser

Rz. 351 In Geschäften, Warenhäusern und Selbstbedienungsmärkten werden hohe Anforderungen an die Verkehrssicherungspflichten gestellt, denn durch den erwarteten starken Besucherverkehr entstehen wesentlich größere Gefahren als in kleinen Ladengeschäften. Der Umfang der Verkehrspflichten hängt u.a. von der Kundenfrequenz, der Witterung sowie dem von den zum Verkauf angebotene...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / VIII. Erwerbspflicht des hinterbliebenen Ehegatten

Rz. 96 Der Unterhaltsschaden des bisher nicht berufstätigen Ehegatten wird dadurch beeinflusst, dass er nach dem Tode des Alleinverdieners eine eigene Erwerbstätigkeit tatsächlich aufnimmt oder jedenfalls in zumutbarer Weise aufnehmen könnte. Rz. 97 Beginnt der hinterbliebene Ehegatte, der seinerseits nunmehr dem Getöteten nicht mehr durch Haushaltstätigkeit Unterhaltsleistun...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / d) Dezentralisierter Entlastungsbeweis bei Großunternehmen

Rz. 710 Nach dem bisher dargestellten Haftungssystem müsste sich der wegen einer schädigenden Handlung eines Mitarbeiters in Anspruch genommene Inhaber eines größeren Betriebs für sämtliche Mitarbeiter exkulpieren, die als Schädiger in Betracht kommen, um sich nach § 831 Abs. 1 S. 2 BGB zu entlasten. Dass dies in vielen Fällen praktisch unmöglich sein wird, hat bereits das R...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / Literaturtipps

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Beschränkte Steuerpflicht für Zinsen aus Wandelanleihen

Leitsatz Zinsen aus Wandelanleihen führen gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a EStG zu beschränkt steuerpflichtigen inländischen Einkünften. Dies gilt auch dann, wenn sie in Form von Teilschuldverschreibungen ausgegeben worden sind. Die tatbestandlichen Ausnahmen des § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c Doppelbuchst. aa Satz 2 EStG finden auf Wandelanleihen keine Anwendung. Normenkette §...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / d) Erkennbar übersehene oder für unerheblich gehaltene Gesichtspunkte

Rz. 158 Vom Gericht des ersten Rechtszugs erkennbar übersehen oder für unerheblich gehalten (§ 531 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO) worden sind Gesichtspunkte insbesondere dann, wenn das Berufungsgericht eine materiell-rechtlich abweichende Beurteilung zugrunde legt. Ob ein neues Angriffs- oder Verteidigungsmittel schon in erster Instanz hätte vorgebracht werden können, ist dabei unbe...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / d) Haftungsbeschränkung innerhalb von Arbeitsverhältnissen/gefahrgeneigter Arbeit

Rz. 13 Dass entgegen der Vorschrift des § 276 BGB ein Arbeitnehmer nicht für jede Form des Verschuldens haftet, sondern hier eine Differenzierung nach dem Grad des Verschuldens vorzunehmen ist, ist eine Auffassung, die die Rechtsprechung, insbesondere des Bundesarbeitsgerichts, entwickelt hat.[22] Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts hat infolge der lückenhaften Regelung durch d...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / V. Haftung gegenüber beförderten Personen

Rz. 216 Die Haftung des Kraftfahrzeughalters nach § 7 Abs. 1 StVG und des Kraftfahrzeugführers nach § 18 Abs. 1 StVG bezieht sich seit Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 19.7.2002[621] mit Wirkung vom 1.8.2002 auch auf die Insassen des Fahrzeugs, unabhängig davon, ob sie entgeltlich oder unentgeltlich befördert werden. ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / bb) Verkehrsunfälle

Rz. 217 Linksabbieger kollidiert mit Gegenverkehr.[465] In der Regel haftet der Linksabbieger, wenn er seiner Wartepflicht nicht genügt und es deshalb zu einem Unfall kommt, sofern keine Besonderheiten vorliegen, in vollem Umfang oder doch zumindest zum größten Teil für die Unfallfolgen, weil an eine Verletzung des Vorfahrtrechts des geradeaus Fahrenden durch den Linksabbieg...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / III. Ursachenzusammenhang

Rz. 165 Das Unfallereignis muss im kausalen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit (haftungsbegründende Kausalität) stehen und es muss ursächlich einen Körperschaden bzw. eine Gesundheitsstörung bewirken (haftungsausfüllende Kausalität). Rz. 166 Nach der vom Bundessozialgericht geprägten Lehre von der rechtlich wesentlichen Ursache besagt das Vorliegen eines Unfalls, den...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / 2. Ersatzberechtigte

Rz. 37 Ersatzberechtigt sind diejenigen Personen, denen der Getötete zum Unfallzeitpunkt kraft Gesetzes unterhaltspflichtig war oder im Falle seines Fortlebens hätte unterhaltspflichtig werden können. Dazu gehören der Ehepartner, auch bei Getrenntleben und im begrenzten Umfang auch noch nach der Scheidung (§§ 1360 f., 1570 ff. BGB), die ehelichen Kinder (§§ 1601 ff. BGB), au...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / f) Aufsicht über den Schwimm- und Badebetrieb

Rz. 437 Die den Betreiber eines öffentlichen Bades treffende deliktische Garantenpflicht (vgl. Rdn 422) verlangt die Organisation einer Schwimm- und Badeaufsicht.[1264] Sie muss durch eine Fachkraft erfolgen, also grds. durch einen Fachangestellten oder einen geprüften Meister für Bäderbetriebe. Einzelne Aufgaben können einem Rettungsschwimmer übertragen werden. Die Aufsicht...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / III. Haftungsumfang

Rz. 962 Was den Haftungsumfang angeht, schützt § 1 StHG das gesamte Vermögen, also das Eigentum im Sinne des Art. 14 GG, mithin nicht nur das Eigentum an Sachen, sondern auch die Inhaberschaft an Forderungen und Rechten sonstiger Art. Der BGH legt die Vorschrift dahin aus, dass sie auch einen Anspruch auf ­Ersatz entgangenen Gewinns gewährt.[2983] Diese weite Auslegung entsp...mehr

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§ 32 Zivilrechtliche Ansprü... / V. Adhäsionsentscheidung

Rz. 33 Die in einem Strafverfahren ergangene Adhäsionsentscheidung über den Antrag des Verletzten auf Ersatz des aus einer Straftat des Beschuldigten erwachsenen vermögensrechtlichen Anspruchs steht gem. § 406 Abs. 3 S. 1 StPO einem im bürgerlichen Rechtsstreit ergangenen Urteil gleich.[40] Mit ihrer Unanfechtbarkeit, deren Eintritt sich nach den Regeln der StPO richtet, erw...mehr

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§ 14 Sachschaden / 2. Grundsätze

Rz. 136 Der Geschädigte kann nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB Ersatz der Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf. Nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot kann der Geschädigte für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt – ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / I. Struktur und Voraussetzungen der Haftung nach § 836 BGB

Rz. 810 § 836 BGB ergänzt die Haftung für Verkehrspflichtverletzungen, die sich allgemein auf § 823 Abs. 1 BGB stützt. Er ist keine eigenständige Rechtsgrundlage, sondern setzt eine schuldhafte Verkehrspflichtverletzung voraus und kehrt für die dort genannten Sonderfälle lediglich die Beweislast um.[2452] Für Personen- und Sachschäden, die offensichtlich von Bauwerken ausgeg...mehr

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§ 24 Vergleich / O. Andere gerichtliche und außergerichtliche Streitbeilegungs- und Einigungsformen

Rz. 62 Verbindliche gerichtliche Einigungen im Sinne des §§ 46 ff. ZPO-DDR wurden nach dem Einigungsvertrag Prozessvergleichen im Sinne des § 794 Nr. 1 ZPO gleichgestellt und sind weiterhin vollstreckbar. Rz. 63 Ein außergerichtlicher Vergleich, den Rechtsanwälte im Namen und mit Vollmacht der von ihnen ver­tretenen Parteien geschlossen haben, sog. Anwaltsvergleich, kann unte...mehr