Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Mitwirkungspflichten des leistenden Unternehmers bei Abtretungen in Bauträgerfällen

Leitsatz 1. Im Rahmen der dem leistenden Unternehmer gemäß § 27 Abs. 19 Satz 4 Nr. 4 des Umsatzsteuergesetzes obliegenden Mitwirkungspflichten hat dieser alles ihm Zumutbare zu tun, um dem Finanzamt die Realisation des abzutretenden Anspruchs gegen den Leistungsempfänger auf Zahlung der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer zu ermöglichen. 2. Eine Verletzung dieser Mitwirkungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländischer Student / Zusammenfassung

Begriff Für die lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung ist es unerheblich, ob ein Student aus dem In- oder Ausland kommt. Das Zuwanderungsgesetz regelt für ausländische Studierende aufenthaltsrechtliche Bestimmungen. Es differenziert dabei 2 Gruppen: EU-Bürger und Angehörige der EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) und Angehörige ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.3 Abwicklungsvertrag

Rz. 17 Im Gegensatz zum Aufhebungsvertrag geht dem Abwicklungsvertrag eine einseitige Kündigung des Arbeitsverhältnisses voraus. Die Parteien beschränken sich im Abwicklungsvertrag darauf, Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, z. B. Zahlung einer Abfindung, einvernehmlich zu regeln.[1] Rz. 18 Mängel des Abwicklungsvertrags muss der ...mehr

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Abfindungen: Lohnsteuer und... / 1 Ermäßigte Besteuerung von Abfindungen

Abfindungen sind steuerpflichtig und unterliegen dem Lohnsteuerabzug. Steuerpflichtige Abfindungszahlungen in der Privatwirtschaft können unter bestimmten Voraussetzungen nach der sog. Fünftelregelung tarifermäßigt besteuert werden.[1] Abfindungen sind Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen, für die eine ermäßigte Besteuerung nach der Fünftelregelung zuläss...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 23 Anwen... / 3 Zeitlicher Anwendungsbereich des GrEStG 1983 (§ 23 Abs. 1) und Weitergeltung alten Rechts (§ 23 Abs. 2)

Rz. 3 Der Bedeutung des § 23 GrEStG als Überleitungsvorschrift vom alten Landesrecht zum GrEStG 1983 kommt heute – mehr als vierzig Jahre nach Inkrafttreten des GrEStG 1983 – in der Praxis keine Bedeutung mehr zu. Nicht von § 23 GrEStG erfasst werden die Fälle des § 16 GrEStG . Denn hierbei handelt es sich nicht um Erwerbsvorgänge i. S. d. § 1 GrEStG, auf die sich § 23 GrEStG ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 23 Anwen... / 11 Zeitlicher Anwendungsbereich des § 6a S. 4 GrEStG in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren – OGAW-IV-Umsetzungsgesetz – OGAW-IV-UmsG – (§ 23 Abs. 10 GrEStG)

Rz. 12 Die Frage, ob abhängige Gesellschaften i. S. d. § 6a S. 4 GrEStG auch Personengesellschaften sein können, war seit der Einführung des § 6a GrEStG umstritten, weil die ursprüngliche Fassung nur am Kapital anknüpfte, welches eine Personengesellschaft bei korrekter juristischer Deutung so nicht haben konnte. Da aber die Finanzverwaltung von Anfang an auf dem Standpunkt g...mehr

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V / 9 Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen [Rdn 4072]

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P / 1 Pflichtverteidigung im OWi-Verfahren [Rdn 2888]

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A / 18 Akteneinsicht, Umfang, Messunterlagen, Bedienungsanleitung u.a. [Rdn 198]

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F / 4 Fahreignungsregister, Übergangsvorschriften [Rdn 1259]

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A / 17 Akteneinsicht, Umfang [Rdn 183]

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O

OWi-Verfahren, Anwendung der StPO [Rdn 2869] Das Wichtigste in Kürze:mehr

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A / 15 Akteneinsicht, Berechtigter [Rdn 156]

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H / 5 Hauptverhandlung, Ausbleiben des Verteidigers [Rdn 2429]

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B / 1 Belehrung des Betroffenen [Rdn 400]

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R / 17 Rechtsbeschwerde, Zulassung [Rdn 3155]

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G / 2 Geldbuße, Bemessung [Rdn 1840]

Rdn 1841 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Geldbuße, Allgemeines, Rdn 1829. Rdn 1842 1.a) Als Grundlage der Bußgeldbemessung stehen gem. § 17 Abs. 3 S. 1 die Bedeutung der OWi (Rdn 1845 f.) und der Vorwurf, der den Täter trifft (Rdn 1847 f.), im Mittelpunkt (zum Bußgeldrahmen → Geldbuße, Allgemeines, Rdn 1831). Den wirtschaftlichen Verhältnissen kommt eine nur nachrangige...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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A / 14 Akteneinsicht, Allgemeines [Rdn 144]

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G / 26 Geschwindigkeitsüberschreitung, Urteil, standardisierte Messverfahren [Rdn 2273]

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R / 14 Rechtsbeschwerde, Verfahrensrüge [Rdn 3077]

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Weilbach, GrEStG § 23 Anwen... / 15 Zeitlicher Anwendungsbereich der durch das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes vom 12.5.2021 herbeigeführten Rechtsänderungen

Rz. 16 Eine erhebliche Ausweitung hat die Norm durch die Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes zum 1.7.2021 erfahren. Sie wurde um 7 Absätze erweitert. Kernbestandteil der Neuregelung und auch der Änderungen in § 23 GrEStG ist hier eine Verschärfung der Gesetzeslage zu den sog. Share Deals. Verlängert wurde die Behaltefrist von 5 auf 10 Jahre. Die maßgebende Änderung des Ges...mehr

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E / 6 Einspruch, Allgemeines [Rdn 909]

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V / 8 Vollmacht des Verteidigers [Rdn 4043]

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V / 1 Vergütung des Verteidigers im OWi-Verfahren [Rdn 3758]

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A / 19 Akteneinsicht, Verfahren [Rdn 230]

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H / 11 Hauptverhandlung, Terminsverlegung [Rdn 2535]

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 1.3 Rechtsgrundlage

Rz. 3 Eine bundeseinheitliche Regelung über den Bildungsurlaub existiert nicht. Daher bestehen in 14 Bundesländern (in allen Bundesländern mit Ausnahme von Bayern und Sachsen) Gesetze zum Bildungsurlaub. Zwar hat die Bundesrepublik Deutschland 1976 das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom 24.6.1974 über den bezahlten Bildungsurlaub[1] ratifiziert u...mehr

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A / 13 Abstandsmessung, Urteil, tatsächliche Feststellungen [Rdn 107]

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W / 3 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand [Rdn 4245]

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 2.2 Räumlicher Geltungsbereich

Rz. 11 Weitere Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis dem räumlichen Geltungsbereich des jeweiligen Gesetzes unterliegt. Teilweise enthalten die Gesetze hierzu ausdrückliche Regelungen. So regelt § 2 Abs. 3 BremBZG, dass ein Beschäftigungsverhältnis seinen Schwerpunkt in Bremen hat, wenn die oder der Beschäftigte in einem in Bremen ansässigen Betrieb eingegliedert ist...mehr

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B / 11 Beweisverwertungsverbote im OWi-Verfahren [Rdn 592]

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F / 11 Fahrverbot, Absehen, Zeitablauf [Rdn 1476]

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T / 1 Tatbegriff im Bußgeldverfahren [Rdn 3481]

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B / 3 Beschlussverfahren [Rdn 437]

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R / 6 Rechtsbeschwerde, Einlegung [Rdn 2980]

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F / 23 Fahrverbot, Rechtsgrundlagen [Rdn 1719]

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A / 22 Anhörung/Anhörungsbogen [Rdn 310]

Rdn 311 Literaturhinweise: Mitsch, Bußgeldvereitelung durch Selbstbezichtigung gegenüber der Verkehrsbehörde, NZV 2016 564 Niehaus, Strafbare Veranlassung der unwahren Selbstbezichtigung im Ordnungswidrigkeitenverfahren?, DAR 2015, 720 Seebode, Die unterlassene Rücksendung des Fragebogens im Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren, NJW 1988, 1768 Scheffler/Matthies, Zum rechtlic...mehr

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F / 2 Fahreignungs-Bewertungssystem, Verringerung des Punktestandes gem. § 4 Abs. 6 StVG [Rdn 1208]

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K / 4 Kostengrundentscheidung [Rdn 2683]

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E / 13 Einstellung des Verfahrens nach § 47, Opportunitätsgrundsatz und Voraussetzungen [Rdn 1018]

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T / 7 Trunkenheitsfahrt, Urteil, tatsächliche Feststellungen [Rdn 3563]

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E / 10 Einspruch, Rücknahme und Verzicht [Rdn 969]

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R / 2 Rechtsbeschwerde, Allgemeines [Rdn 2932]

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A / 24 Antrag auf gerichtliche Entscheidung (§ 62) [Rdn 341]

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Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Untersagung der unerlaubten Hilfeleistung in Steuersachen

Leitsatz 1. § 6 Nr. 4 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) ist entsprechend seinem Wortlaut und unter Berücksichtigung der mit der Vorschrift verfolgten Zielsetzung und Entstehungsgeschichte eng auszulegen und auf die gesetzlich beschriebenen Tätigkeiten zu beschränken. 2. Die Vorschrift kann nicht auf die Hilfeleistung in einem selbständigen Verwaltungsverfahren einer Finanz...mehr

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F / 21 Fahrverbot, mehrere Fahrverbote [Rdn 1689]

Rdn 1690 Literaturhinweise zu § 25 Abs. 2 und 2a StVG a.F.: Burhoff, Vollstreckung mehrerer Fahrverbote, VRR 2008, 409 Fromm, Neues zum Parallelvollzug von Fahrverboten?, VRR 2010, 368 Krumm, Parallelvollstreckung von Fahrverboten: So geht's!, zfs 2013, 368 Die Vollstreckung mehrerer Fahrverbote, DAR 2008, 54 Seutter, Die Parallelvollstreckung von Fahrverboten, DAR 2015, 428, s....mehr

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R / 21 Rechtsschutzversicherung [Rdn 3227]

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B / 8 Beweisantrag, Inhalt [Rdn 510]

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Klagebefugnis der inländischen Feststellungsbeteiligten einer ausländischen Personengesellschaft bei Streit über die Auslegung und Anerkennung der Gewinnverteilungsabrede

Leitsatz 1. Eine Klagebefugnis der inländischen Feststellungsbeteiligten einer ausländischen (Fonds-)Personengesellschaft gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 4 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ist gegeben, wenn über die Auslegung und steuerrechtliche Anerkennung der Gewinnverteilungsabrede Streit besteht. 2. Die Klagebefugnis der Gesellschafter entfällt auch nicht deshalb zugunsten einer al...mehr