Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Materielle Voraussetzungen eines Bezugsrechtsausschlusses

Rz. 398 Von einem Bezugsrecht der Altgesellschafter ausgehend können hinsichtlich der Anforderungen an den Bezugsrechtsausschluss die Regelungen über den Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts bei der AG[1329] entspr. herangezogen werden.[1330] Danach bedarf der Bezugsrechtsausschluss eines berechtigten Gesellschaftsinteresses und muss zur Erreichung dieses Interesses erfo...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Antragstellung und Antragsrecht

Rz. 1072 Anträge müssen tatsächlich in der Hauptversammlung gestellt werden.Antragsberechtigt sind Vorstand, Aufsichtsrat und die an der Hauptversammlung teilnehmenden Aktionäre und Aktionärsvertreter. Bei der Stellung des Antrags handelt es sich für den Vorstand um eine Geschäftsführungsmaßnahme nach § 77 AktG; der Aufsichtsrat entscheidet hierüber durch Beschluss nach § 10...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Ausgangslage

Rz. 20 Zum Zwecke der Modernisierung des GmbH-Rechts sollte auch die Gründung der GmbH vereinfacht und verbilligt werden. Die Geschwindigkeit der GmbH-Gründung sollte erhöht werden. Dies versuchte der Gesetzgeber mit Einführung des § 2 Abs. 1a GmbHG zu realisieren. Er eröffnete den Gesellschaftern die Möglichkeit, bei der Gründung ein beurkundungspflichtiges Musterprotokoll ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / k) Rechtsdurchsetzung, Gerichtliche Ermächtigung

Rz. 1081 Das Minderheitsverlangen nach § 122 Abs. 1 und Abs. 2 AktG ändert nichts an der Zuständigkeit für die Einberufung der Hauptversammlung und Bekanntmachung der Tagesordnung durch den Vorstand (§ 121 Abs. 2 AktG). Für die Einberufung selbst gilt die normale Einberufungsfrist von 30 Tagen gem. § 123 Abs. 1 AkG. Dem Vorstand ist eine angemessene Frist von ein bis zwei Wo...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Steuerliche Folgen

Rz. 946 Der Wechsel der Gesellschafterstellung unter Beibehaltung des Mitunternehmeranteils (Fortführung des Kapitalkontos) ist kein Veräußerungsvorgang und führt daher nicht zu einem einkommensteuerlichen Gewinn. Nur wenn der Gesellschaftsvertrag die Rechte und Pflichten des Kommanditisten gegenüber dem gesetzlichen Regelmodell erheblich abweichend regelt, kann der Wechsel ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Fahrgemeinschaften, Wohngemeinschaften, Spielgemeinschaften

Rz. 75 BGB-Gesellschaften, mit denen der Kautelarjurist praktisch nicht, der forensisch tätige Rechtsanwalt dann zu tun bekommt, wenn das Verhältnis zwischen den Gesellschaftern zerrüttet ist, sind die Gesellschaften in Form von Fahrgemeinschaften, Wohngemeinschaften und Spielgemeinschaften sowie ähnlichen Gesellschaftsverhältnissen. Schon dann, wenn sich mehrere Personen zu...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Teilnahmerecht

Rz. 1218 Berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen, sind alle Aktionäre, insb. also auch Aktionäre mit stimmrechtslosen Vorzugsaktien (§ 118 Abs. 1 AktG).[3513] Für das Teilnahmerecht kommt es nicht darauf an, ob die Aktien bereits voll einbezahlt sind oder der Aktionär von einem Stimmverbot nach § 136 AktG betroffen ist. Lediglich dann, wenn Rechte aus Aktien überhau...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Jahresabschluss einer "gewerblichen" KG

Rz. 742 Der Jahresabschluss einer gewerblich tätigen KG ist innerhalb einer dem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entsprechenden Zeit aufzustellen (§ 243 Abs. 3 HGB). Die 6-Monats-Frist für kleine Kapitalgesellschaften (§ 264 Abs. 1 HGB) gilt aber grds. entsprechend auch für Personengesellschaften und darf nur in besonderen Ausnahmefällen geringfügig überschritten werden.[1052] D...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Eintragung von Nichtaktionären und Satzungsgestaltung

Rz. 830 Die Gesellschaft ist weder berechtigt und schon gar nicht verpflichtet, eine Person in das Aktienregister einzutragen, die selbst sagt, keine Aktien zu haben. Von diesem Grundsatz gibt es drei Ausnahmen. Die erste Ausnahme ist die Legitimationseintragung i.S.d. § 185 BGB. Gesetzlich vorausgesetzt ist sie in § 129 Abs. 3 Satz 2 AktG. Bei der Legitimationsübertragung w...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Ehegatten-Innengesellschaften, nichteheliche Lebensgemeinschaften

Rz. 79 Eine im Familienrecht anzutreffende Gesellschaftsform ist die sog. Ehegatten-Innengesellschaft. Dass Ehegatten Gesellschaften gründen können, um gemeinsame Ziele zu verwirklichen, ist selbstverständlich. Die besondere Bezeichnung "Ehegatten-Innengesellschaft" hat sich allerdings nicht für solche ausdrücklich begründeten Gesellschaftsverhältnisse herausgebildet, sonder...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Kündigung der Gesellschaft

Rz. 433 Weiterer Auflösungsgrund ist nach § 729 Abs. 1 Nr. 3 BGB n.F. die Kündigung der Gesellschaft. Nach den Neuregelungen des MoPeG ist die Kündigung der Gesellschaft (sog. Auflösungskündigung) zu unterscheiden von der Kündigung der Mitgliedschaft durch einen Gesellschafter, die lediglich zu dessen Ausscheiden führt. Zudem ist bei der Auflösungskündigung danach zu differe...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Gesamtvermögensgeschäfte

Rz. 368 Bei Rechtsgeschäften über die Übertragung des (nahezu) gesamten Gesellschaftsvermögens ist die Geschäftsführungsbefugnis der Geschäftsführer insofern eingeschränkt, als dass der Abschluss des Rechtsgeschäfts einem Zustimmungsvorbehalt der Gesellschafterversammlung unterliegt.[1237] Kommt der Geschäftsführer der Pflicht zur Einholung der Zustimmung der Gesellschafterv...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / dd) Vermögensverschiebungen

Rz. 123 Abhängig vom mit der Gesellschaft verfolgten Ziel kann es für den Gesellschafter eine erhebliche Rolle spielen, in welchem Umfang Steuern dann anfallen, wenn er Vermögensgegenstände aus seinem sonstigen Vermögen auf die Gesellschaft und umgekehrt transferiert. Die Frage hat dabei sowohl eine ertrags- wie auch verkehrsteuerliche Dimension. Das Trennungsprinzip bei Kap...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Dem Gesellschafter gleichzustellende Dritte

Rz. 472 In weitem Umfang hat die Rspr. auch Leistungen, die an ehemalige oder künftige Gesellschafter geleistet wurden, oder solche, die an Personen, die den Gesellschaftern gleichstehen, der Anfechtung unterworfen. Der ausscheidende Gesellschafter ist dann von der Anfechtung erfasst, wenn er zum Zeitpunkt der Valutierung Gesellschafter war und er in einem Zeitraum ausgeschi...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (3) Vererbung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 994 Geschäftsanteile an der GmbH sind frei vererblich (§ 15 Abs. 1 GmbHG). Die Satzung kann die Vererblichkeit nicht einschränken. Allenfalls mittelbar kann die Erbfolge in die GmbH-Anteile gesteuert werden, in dem bspw. über eine Einziehungs- oder Abtretungsklausel Einfluss auf die künftigen Gesellschafter genommen wird. Mehrere Erben erwerben den GmbH-Geschäftsanteil i...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / m) Sitzungen des Aufsichtsrates, Protokollierung

Rz. 983 § 110 Abs. 3 AktG sieht ein zweimaliges Zusammentreffen des Aufsichtsrates im Kalenderhalbjahr vor. Nur bei nicht börsennotierten Gesellschaften kann der Aufsichtsrat beschließen, dass eine Sitzung pro Kalenderhalbjahr genügt (§ 110 Abs. 3 Satz 2 AktG). Rz. 984 Die Einberufung erfolgt durch den Aufsichtsratsvorsitzenden (§ 110 Abs. 1 AktG). Erfolgt keine Einberufung, ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Einfache und qualifizierte Nachfolgeklausel

Rz. 578 Ist von den Gesellschaftern beabsichtigt, dass die Erben eines Gesellschafters bei dessen Tod automatisch in seine Gesellschafterstellung einrücken, kommt die Aufnahme einer einfachen Nachfolgeklausel in Betracht. In dieser wird festgelegt, dass die Gesellschaft mit dem oder den Erben des verstorbenen Gesellschafters fortgeführt wird. Soweit der verstorbene Gesellsch...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Gesetzliche Regelung

Rz. 416 Das Gesetz spricht dem ausgeschiedenen Gesellschafter eine dem Wert seines Anteils angemessene Abfindung zu. Nach der Regierungsbegründung bedarf es stets einer Ermittlung des "wahren Wertes" des Gesellschaftsanteils, der sich im Regelfall indirekt aus dem Unternehmenswert ableitet.[664] Für die Bewertung ist daher gerade nicht von dem Zerschlagungswert des Unternehm...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Begriff

Rz. 852 Der Begriff der Aktiengattung wird in § 11 AktG definiert. Danach können durch Aktien verschiedene Rechte gewährt werden, so v.a. bei der Verteilung des Gewinns und des Gesellschaftsvermögens. Soweit mehrere Aktiengattungen bestehen, muss die Satzung nach § 23 Abs. 3 Nr. 4 AktG Angaben hierzu enthalten. In den Fällen der §§ 179 Abs. 3, 182 Abs. 2 und 222 Abs. 2 AktG ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Wettbewerbsverbot

Rz. 330 Die Gesellschafter unterliegen nach h.M. kraft der Treupflicht, also ohne besondere vertragliche oder satzungsmäßige Vereinbarung, grds. keinem Wettbewerbsverbot.[1089] Ein solches besteht aber ausnahmsweise dann, wenn ein Gesellschafter einen bestimmenden Einfluss auf die Gesellschaft ausübt oder wenigstens ausüben könnte oder es sich um eine personalistisch struktur...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Verdeckte Sachkapitalerhöhung

Rz. 422 Wie bei der Gründung (vgl. dazu schon Rdn 65 ff.) begegnet man auch bei der Kapitalerhöhung in der Praxis sog. "verdeckten Sachkapitalerhöhungen".[1409] Tatsächlich ist oft nicht beabsichtigt, Barkapital real zu erbringen, sondern damit vielmehr sogleich von den Gesellschaftern Waren oder Rechte/Forderungen zu kaufen bzw. mit Forderungen dieser Personen zu verrechnen...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Kennzeichnungseignung

Rz. 182 Die Firma als Name der Gesellschaft muss zur Kennzeichnung der GmbH geeignet sein, also von den angesprochenen Verkehrskreisen als Name verstanden werden (sog. Namensfunktion). Daraus wird abgeleitet, dass der Firmenkern aus einer wörtlichen und aussprechbaren Bezeichnung und nicht aus Bildzeichen gebildet werden muss.[493] Dies schließt aber nicht aus, dass eine Fir...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Fortsetzung der aufgelösten Gesellschaft

Rz. 439 Durch das MoPeG wurde die Fortsetzung der GbR nach ihrer Auflösung in § 734 BGB n.F. entsprechend der Regelung des § 142 HGB n.F. für die Personenhandelsgesellschaften gesetzlich normiert. Eine Fortsetzung der aufgelösten GbR ist nur vor deren Vollbeendigung möglich, setzt mithin das Vorhandensein einer fortsetzungsfähigen Gesellschaft voraus. Weitere Voraussetzungen...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Kündigung

Rz. 212 Durch Gesellschaftsvertrag kann den Gesellschaftern ein Kündigungsrecht[606] eingeräumt und dieses an bestimmte tatbestandliche Voraussetzungen geknüpft werden. In der Praxis empfiehlt es sich häufig in der Satzung zunächst eine Periode vorzusehen, in der eine Kündigung ausgeschlossen ist. Die Gesellschaft soll auf diese Weise eine fest vereinbarte Startphase erhalte...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Rechtliche Zulässigkeit der Einheits-GmbH & Co. KG

Rz. 1024 Die Einheits-GmbH & Co. KG ist eine Entwicklung der Kautelarpraxis, die vom Gesetzgeber zwar ursprünglich nicht ausdrücklich vorgesehen aber mit Einführung von § 170 Abs. 2 HGB nunmehr endgültig anerkannt worden ist. Im wissenschaftlichen Schrifttum wurden immer wieder Bedenken an der Zulässigkeit und Praktikabilität dieser Rechtsform geäußert.[1390] In der Praxis h...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / IV. Nicht rechtsfähige GbR

Rz. 479 Soll eine Gesellschaft nach dem gemeinsamen Willen der Gesellschafter nicht am Rechtsverkehr teilnehmen, sondern den Gesellschaftern zur Ausgestaltung ihres Rechtsverhältnisses untereinander dienen, so handelt es sich um eine nicht rechtfähige Gesellschaft (§ 705 Abs. 2 BGB n.F.). Für die nicht rechtsfähige Gesellschaft enthalten die §§ 740–740c BGB n.F. einige Spezi...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / j) Vinkulierung

Rz. 848 Die Satzung kann bei Namensaktien gem. § 68 Abs. 2 AktG die Übertragung von Aktien an die Zustimmung der Gesellschaft binden.[2604] Bei Inhaberaktien sind nur schuldrechtliche Verfügungsbeschränkungen möglich (Poolvertrag).[2605] Rz. 849 Über § 68 Abs. 2 AktG hinaus kann die Übertragbarkeit nicht weiter eingeschränkt werden. Als Minus einer Vinkulierung ist es aber zu...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Übertragbarkeit der Beteiligung

Rz. 346 Bereits sei der Entscheidung des Reichsgerichts aus dem Jahr 1944[571] ist praktisch einhellig anerkannt, dass neben der Möglichkeit des kombinierten Ein- und Austritts auch eine direkte Übertragung des Gesellschaftsanteils von einem Alt- auf einen Neugesellschafter möglich ist.[572] Das Mitgliedschaftsrecht des Gesellschafters ist als Rechtsposition im Wege der Zess...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Bestellungsvoraussetzungen

Rz. 244 Nach § 6 Abs. 2 GmbHG muss der Geschäftsführer eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein. Bestellungsverbote ergeben sich aus § 6 Abs. 2 GmbHG. Ausgeschlossen sind demnach Personen, die aufgrund von Betreuung einem Einwilligungsvorbehalt gem. § 1903 BGB unterliegen (Nr. 1), denen ein Berufs- oder Gewerbeverbot erteilt wurde (Nr. 2), oder die wegen bes...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Überlegungen zur Rechtsformwahl und praktische Bedeutung der OHG

Rz. 486 Die OHG ermöglicht echte Mitunternehmerschaft. In den Fällen, in denen ein Handelsgewerbe gleichberechtigt von mehreren Personen ausgeübt werden soll, bietet sie sich daher als Rechtsform besonders an. Insb. kleinen und mittleren Familienunternehmen[777] gewährt sie durch das Prinzip der Selbstorganschaft die nötige Identität zwischen dem Unternehmen und den Familien...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Verwaltungsrat

Rz. 2193 Der Verwaltungsrat führt gem. Art. 43 Abs. 1 Satz 1 SE-VO als Leitungsorgan der Gesellschaft die Geschäfte der Gesellschaft. Der deutsche Gesetzgeber verwendet in den §§ 20 ff. SEAG die Formulierung "leitet die Gesellschaft". Dabei fehlt jedoch der in § 76 Abs. 1 AktG enthaltene Zusatz "unter eigener Verantwortung". Rz. 2194 § 23 SEAG enthält die Mindest- und Höchstz...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / XIX. Änderung des Gesellschaftsvertrages

Rz. 949 Der Gesellschaftsvertrag der KG kann selbstverständlich nachträglich geändert werden. Eine Vertragsänderung kann z.B. notwendig werden, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse oder Zielsetzungen der Gesellschaft ändern oder wenn sich Struktur und Gesellschafterbestand der KG wandeln. Rz. 950 Die Änderung des Gesellschaftsvertrages bedarf grds. der Zustimmung aller...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Besondere Angaben zur Beschlussfeststellung bei börsennotierten Gesellschaften

Rz. 1282 Bei nicht börsennotierten Gesellschaften genügen diese Angaben über Art und Ergebnis der Abstimmung und Feststellung des Versammlungsleiters über die Beschlussfassung. Bei börsennotierten Gesellschaften muss die Niederschrift nach § 130 Abs. 2 Satz 2 AktG für jeden Beschluss grds. noch diemehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis

Rz. 243 Unter dem Begriff "Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis" sind die Fälle zu verstehen, in denen gegen den Willen des Geschäftsführers dessen Amt enden soll. Mit dessen Einverständnis stellt eine Entziehung dagegen eine einfache Vertragsänderung dar. Nach § 715 Abs. 5 BGB n.F. kann die Befugnis zur Geschäftsführung einem Geschäftsführer durch Beschluss der anderen ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / X. Erwerb eigener Aktien

Rz. 1646 §§ 56, 71 ff. AktG regeln den Erwerb eigener Aktien. Nach § 56 Abs. 1 AktG darf die Gesellschaft keine eigenen Aktien zeichnen. Eine solche Zeichnung ist nichtig. Nach § 56 Abs. 2 AktG gilt diese Verbotsnorm auch für abhängige bzw. im Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen. § 56 Abs. 3 AktG verbietet, als Gründer oder Zeichner Aktien für Rechnung der Gesellschaft oder ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Gesellschaftsrechtliche/erbrechtliche Unterschiede zwischen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften

Rz. 601 Kapitalgesellschaften erfordern ein gesetzliches Mindestkapital. Das Mindestkapital beträgt bei der klassischen GmbH 25.000,00 EUR (§ 5 Abs. 1 Satz 1 GmbHG). Beträgt das Stammkapital weniger als 25.000 EUR, muss die Gesellschaft als "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" firmieren (§ 5a GmbHG). Bei der AG beträgt das Stammkapital mindestens 50.000,00 EUR (§ 7...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / g) Fehlbetragshaftung und Nachhaftung

Rz. 426 Die Beteiligung des ausscheidenden Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen kann sich allerdings nicht nur in einem zu seinen Gunsten bestehenden positiven Abfindungsguthaben ausdrücken. Nach § 728a BGB n.F. hat der Ausscheidende der Gesellschaft für einen Fehlbetrag nach dem Verhältnis seines Anteils am Gewinn und Verlust aufzukommen, wenn der Wert des Gesellschafts...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Unterscheidungsmerkmale der einzelnen GbR-Gesellschaftstypen

Rz. 5 Um die Vielzahl der möglichen Formen der GbR einzuordnen, ließen sich in der Vergangenheit zumindest drei wesentliche Unterscheidungsmerkmale finden, die im Übrigen durch das MoPeG ihre Bestätigung gefunden haben:mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Allgemeines

Rz. 257 Die gesetzliche Grundregel des § 715 Abs. 3 Satz 1 BGB n.F. (vormals: § 709 Abs. 1 BGB a.F.) sieht vor, dass Gesellschafter die Geschäfte der Gesellschaft gemeinschaftlich führen. Besonderen Raum für Regelungen zu Gesellschafterbeschlüssen hat das BGB folgerichtig nicht vorgesehen. Ein Beschluss über eine Geschäftsführungsmaßnahme, sonstige Gesellschaftsangelegenheit...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (2) Verbot des Selbstkontrahierens, Mehrfachvertretung (§ 181 BGB)

Rz. 252 Geschäftsführer, die Geschäfte zwischen sich und der GmbH abschließen wollen, unterliegen grds. dem Verbot des Insichgeschäfts. Jeder Verstoß führt grds. zur Nichtigkeit des betroffenen Rechtsgeschäfts (§ 181 BGB). Rz. 253 § 181 BGB erfasst neben Insichgeschäften die sog. Mehrfachvertretung, die insbesondere in Konzernverhältnissen häufig vorkommt. Dies betrifft insbe...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Vertragsabschluss

Rz. 143 Der Abschluss des Gesellschaftsvertrages der GbR richtet sich grds. nach den gleichen Bestimmungen wie der Abschluss jedes anderen Vertrages. Besonderheiten ergeben sich allenfalls daraus, dass an dem vertraglichen Verhältnis ggf. mehr als zwei Personen beteiligt sind, sodass dieses nicht durch einfache Annahme eines Angebots, sondern durch mehrfache Annahmeerklärung...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Vertragliche Regelungen zum Wettbewerbsverbot

Rz. 308 Eine Verschärfung des gesetzlichen Wettbewerbsverbots im Gesellschaftsvertrag kommt praktisch nicht in Betracht, da das gesetzliche Wettbewerbsverbot bereits so umfassend ausgestaltet ist, wie dies nach § 1 GWB zulässig ist. Allenfalls kommen Regelungen in Randbereichen infrage. Dies kann insb. dort eine Rolle spielen, wo nach bisheriger Auffassung in Literatur und R...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / f) Haftung der GbR

Rz. 23 Nach Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Außen-GbR konnte auch die Frage, wen die Haftung für etwaige Verbindlichkeiten der Gesellschaft trifft, eindeutig beantwortet werden. Ist die BGB-Gesellschaft Inhaberin ihres Vermögens, so ist sie auch Schuldnerin der sie treffenden Verbindlichkeiten.[54] Unzutreffend war es demnach, von einer Haftung des Gesellschaftsvermögens...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / dd) Form des Gesellschaftsvertrages

Rz. 147 Das Gesetz kennt keine bestimmte Form für den Gesellschaftsvertrag. Dieser kann also auch durch konkludentes Verhalten abgeschlossen werden. In den Fällen, in denen sich die Gesellschafter über die Rechtsform ihrer Gesellschaft überhaupt Gedanken machen, insb. also nicht bei bloßen Gelegenheitsgesellschaften des täglichen Lebens, empfiehlt es sich aber dringend, scho...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Anfechtungsbefugnis

Rz. 1559 ie Anfechtungsbefugnis richtet sich nach § 245 AktG. Fehlt sie, ist die Klage unbegründet.[4080] Ein Anfechtungsrecht besteht für die Aktionäre nach § 245 Nr. 1–Nr. 3 AktG. Alle Aktionäre sind anfechtungsbefugt, soweit es um einen Beschluss wegen Strebens nach Sondervorteilen geht (§§ 245 Nr. 3, 243 Abs. 2 AktG). Rz. 1560 Anfechtungsbefugt sind die in der Hauptversam...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Rechtliche Anerkennung der Rechtsform der GmbH & Co. KG

Rz. 975 Die Rechtsform der GmbH & Co. KG war vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Vielmehr wurde die GmbH & Co. KG von der Vertragspraxis entwickelt. Bereits Anfang des letzten Jahrhunderts sollte auf diese Weise die doppelte Besteuerung der Gewinne von Kapitalgesellschaften auf der Ebene der Gesellschaft und der Ebene der Gesellschafter vermieden werden. Das BayObLG hat die ne...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Durchführung der Beitragsleistung

Rz. 211 Ist im Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt, sind die von den Gesellschaftern zu erbringenden Beiträge im Zweifel sofort fällig (§ 271 BGB). Es empfiehlt sich allerdings, im Gesellschaftsvertrag entsprechende Regelungen vorzusehen. Wie die Leistungshandlungen zu erbringen sind, richtet sich nach dem Gegenstand der Beitragspflicht. Bareinlagen sind danach zur ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Fragerecht/Rederecht

Rz. 1381 Dem Online-Teilnehmer steht auch das uneingeschränkte Auskunftsrecht nach § 131 AktG sowie das Rederecht zu. Die Gesellschaft muss hierbei sicherstellen, dass sowohl die Fragen und Redebeiträge der Online-Teilnehmer als auch die hierauf erteilten Antworten allen Hauptversammlungsteilnehmern, also auch den Teilnehmern in der Präsenzversammlung zur Kenntnis gebracht we...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Ausschluss eines Gesellschafters

Rz. 558 Wie bei der Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis oder der Vertretungsmacht verlangt § 134HGB im Interesse der Klarheit für die Ausschließung ein gerichtliches Gestaltungsurteil. Voraussetzung für den Erlass des Urteils ist zunächst gem. §§ 134, 139 HGB i. das Vorliegen eines wichtigen Grundes (vgl. dazu oben Rdn 527 ff.) in der Person des auszuschließenden Gesell...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Geschäftsführung

Rz. 219 Spätestens seit Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Außen-GbR durch den BGH[373] ist es auch für diese Gesellschaftsform erforderlich, zwischen Geschäftsführung und Vertretung zu unterscheiden. Bei der Frage nach der Geschäftsführung geht es darum, inwieweit im Innenverhältnis der Gesellschafter untereinander eine Maßnahme vorgenommen werden darf und wie es zur entsp...mehr