Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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§ 28 Rechtsmittel / a) Berufungsanträge

Rz. 118 Die Berufungsbegründung muss zunächst die Berufungsanträge enthalten, d.h. die Erklärung, inwieweit das Urteil angefochten wird und welche Abänderungen des Urteils beantragt werden (§ 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 ZPO). Das Berufungsgericht darf bei der Ermittlung des prozessualen Begehrens des Berufungsführers aber nicht beim Wortlaut der Anträge verharren, sondern muss auc...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 2. Prüfungsumfang in rechtlicher Hinsicht (§ 529 Abs. 2 ZPO)

Rz. 131 Innerhalb der gestellten Anträge findet – bei zulässiger Berufung – grundsätzlich eine umfassende rechtliche Prüfung der angefochtenen Entscheidung auf Fehler bei der Anwendung materiellen Rechts unabhängig von den geltend gemachten Berufungsgründen statt (§ 529 Abs. 2 S. 2 ZPO).[452] Rz. 132 Verfahrensfehler, die nicht von Amts wegen zu berücksichtigen sind,[453] wer...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / IV. Zulassungsberufung (§ 511 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 ZPO)

Rz. 53 Keine Bedeutung kommt dem Wert des Beschwerdegegenstands – wohl aber der Beschwer (siehe oben Rdn 12 ff.) – zu, soweit ein Rechtsmittel vom Gericht der unteren Instanz zugelassen wurde. Sofern die Berufungssumme von 600,01 EUR (siehe oben Rdn 37 ff.) nicht erreicht wird (§ 511 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 ZPO), muss das Gericht des ersten Rechtszugs über die Zulassung der Berufu...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 4. Geltendmachung der Beschwer

Rz. 26 Für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels reicht es allerdings nicht aus, dass die angefochtene Entscheidung eine Beschwer des Rechtsmittelführers enthält. Erforderlich ist vielmehr zusätzlich, dass mit dem Rechtsmittel die Beseitigung dieser Beschwer erstrebt wird.[69] Rz. 27 Ein Rechtsmittel, mit dem der in erster Instanz erhobene Klageanspruch nicht wenigstens teilwe...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / b) Isoliertes Prozesskostenhilfegesuch

Rz. 80 Beschränkt sich die unterlegene Partei auf ein innerhalb der Rechtsmittelfrist eingereichtes – "isoliertes" – Prozesskostenhilfegesuch (oder bringt sie ein solches neben einer unzulässigen Berufung an),[272] so wahrt dieses zwar weder die Berufungs- noch die Berufungsbegründungsfrist.[273] Der Partei kann aber, wenn sie dies innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist beantr...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / a) Einlegung der Berufung und damit verbundenes Prozesskostenhilfegesuch

Rz. 74 Die unmittelbare Einlegung der Berufung ist allerdings mit dem Nachteil verbunden, dass bei Ablehnung des Prozesskostenhilfegesuchs die anfallenden Kosten – insbesondere auch bei einer Berufungsrücknahme (§ 516 Abs. 3 S. 1 ZPO) – von der Partei selbst aufzubringen sind. Im – parallel dazu betriebenen – Prozesskostenhilfeverfahren findet eine Kostenerstattung nicht sta...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 2. Berufungssumme

Rz. 46 Fehlt es an einer Zulassung der Berufung durch das Erstgericht (§ 511 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, siehe unten Rdn 53 ff.), ist eine Berufung grundsätzlich nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 600 EUR übersteigt (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO), das heißt, 600,01 EUR oder mehr beträgt. Mit dem Wert des Beschwerdegegenstands ist der Wert der Beschwer gemeint, die der Rec...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 2. Berufungsbegründungsfrist

Rz. 65 Die Frist für die Berufungsbegründung beträgt zwei Monate und beginnt ebenfalls grundsätzlich mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, spätestens aber mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung (§ 520 Abs. 2 S. 1 ZPO). Eine unzulängliche Berufungsbegründung (siehe Rdn 118 ff.) kann nach Fristablauf nicht mehr geheilt werden.[219] Der ...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 1. Berufungsschrift

Rz. 112 Die Berufungsschrift muss die Bezeichnung des Urteils, gegen das die Berufung gerichtet wird (§ 519 Abs. 2 Nr. 2 ZPO), und die Erklärung, dass gegen dieses Urteil Berufung eingelegt wird (§ 519 Abs. 2 Nr. 1 ZPO), enthalten. Rz. 113 Erforderlich ist, dass der Prozessgegner und – innerhalb der Rechtsmittelfrist – auch das Berufungsgericht in der Lage sind, sich aus den ...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 1. Berufungsfrist

Rz. 58 Die für die Einlegung der Berufung zu beachtende Berufungsfrist beträgt einen Monat und beginnt grundsätzlich mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils,[180] spätestens aber mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung (§ 517 ZPO).[181] Die Zustellung[182] einer beglaubigten Abschrift des vollständigen Urteils reicht – seit 1.7.2014 – aus...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 1. Berechnung des Werts

Rz. 37 Grundsätzlich gelten für die Berechnung des Beschwerdewerts die Wertvorschriften der ZPO (§ 2 ZPO).[90] Da es bei der Rechtsmittelbeschwer entscheidend auf Umfang und Ausmaß des Unterliegens des jeweiligen Rechtsmittelklägers ankommt, findet allerdings entgegen § 5 Hs. 2 ZPO die Zusammenrechnung einer sich aus der Entscheidung über Klage und Widerklage ergebenden Besc...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 1. Begrenzung durch die gestellten Anträge (§ 528 ZPO)

Rz. 129 Der Prüfung durch das Berufungsgericht unterliegen nur die Berufungsanträge (§ 528 S. 1 ZPO; "Verbesserungsverbot"). Das Urteil des ersten Rechtszugs darf ferner nur insoweit abgeändert werden, als eine Abänderung beantragt ist (§ 528 S. 2 ZPO). Dieses "Verschlechterungsverbot" soll verhindern, dass das Rechtsmittelgericht dem Rechtsmittelführer etwas aberkennt, was ...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 1. Formelle Beschwer des Klägers

Rz. 17 Für den unterlegenen Kläger ist grundsätzlich die sog. formelle Beschwer maßgebend. Danach ist der Kläger insoweit beschwert, als das angefochtene Urteil von seinen (Sach-)Anträgen abweicht.[39] Dies ist auch dann der Fall, wenn das Gericht im Wege eines Anerkenntnisurteils über einen Sachantrag befindet, den der Kläger zuletzt nicht mehr zur Entscheidung gestellt hat...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 2. Materielle Beschwer des Beklagten

Rz. 20 Bei unterlegenen Beklagten ist – da der Antrag auf Klageabweisung kein Sachantrag ist – die sog. materielle Beschwer entscheidend, für die jeder nachteilige rechtkraftfähige Inhalt der angefochtenen Entscheidung ohne Rücksicht auf die Vollstreckungsfähigkeit oder die in der unteren Instanz gestellten Anträge ausreicht.[47] Rz. 21 Eine Beschwer des Beklagten liegt somit...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 3. Berechnung

Rz. 72 Für die Berechnung der Berufungs- und der Berufungsbegründungsfrist gelten § 222 ZPO, §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 und 3 BGB . Fällt der letzte Tag der ursprünglichen Begründungsfrist auf einen Samstag, Sonntag oder allgemeinen Feiertag und wird die Frist um einen bestimmten Zeitraum – beispielsweise einen Monat – verlängert, dann beginnt (auch) der verlängerte Teil der F...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / IV. Gegenstand der berufungsgerichtlichen Prüfung (Berufungsgründe)

Rz. 128 Die Berufung hat durch das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27.7.2001[445] einen Funktionswechsel erfahren. Sie ist nicht mehr vollwertige zweite Tatsacheninstanz, sondern dient in erster Linie der Überprüfung des erstinstanzlichen Urteils auf korrekte Anwendung des materiellen Rechts sowie auf Richtigkeit und Vollständigkeit der getroffenen Feststellungen un...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / C. Berufung

Rz. 56 Die Zulässigkeit der Berufung ist eine Prozessvoraussetzung, von der das gesamte weitere Verfahren nach Einlegung der Berufung, also auch noch das Verfahren in der Revisionsinstanz, in seiner Gültigkeit und Rechtswirksamkeit abhängt. Sie ist deshalb auch vom Revisionsgericht unabhängig von den Anträgen der Parteien von Amts wegen zu prüfen.[179] I. Zuständigkeit Rz. 57...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 4. Prozesskostenhilfe

Rz. 73 Einer in erster Instanz unterlegenen Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung in zweiter Instanz nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann (§§ 114 S. 1, 115 ZPO),[251] stehen binnen der Berufungsfrist – bis zum letzten Tag[252] – zwei Möglichkeiten offen:[253] Sie kann sich entweder zunächst auf d...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / a) Bindung des Berufungsgerichts

Rz. 134 Im Hinblick auf die Beschränkung der Berufungsinstanz auf die Fehlerkontrolle und -beseitigung (siehe oben Rdn 128) hat das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung grundsätzlich die vom Gericht des ersten Rechtszugs festgestellten Tatsachen zugrunde zu legen (§ 529 Abs. 1 Nr. 1 Hs. 1 ZPO). Festgestellt in diesem Sinn sind nur Tatsachen, hinsichtlich dere...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / e) Unterbliebene Geltendmachung infolge eines Verfahrensmangels

Rz. 163 Die infolge eines Verfahrensmangels im ersten Rechtszug unterbliebene Geltendmachung von Angriffs- und Verteidigungsmitteln (§ 531 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ZPO) betrifft insbesondere Fälle unterbliebener oder unzureichender Hinweise des erstinstanzlichen Gerichts (§ 139 ZPO).[545] Ebenfalls hierunter fällt die verfahrensfehlerhafte Nichtberücksichtigung – insbesondere unter...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Vorrang des Primärrechtsschutzes

Rz. 1069 Die Vorschrift des § 839 Abs. 3 BGB ist auf Ansprüche aus enteignungsgleichem Eingriff nicht analog anzuwenden. Dem Geschädigten obliegt es jedoch zu prüfen, ob die ihn beeinträchtigende hoheitliche Maßnahme rechtswidrig ist, und den Eingriff gegebenenfalls mit den zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfen abzuwehren. Unterlässt es der Betroffene schuldhaft, den Eingri...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / b) Berufungsgründe

Rz. 121 Die Berufungsbegründung muss – sofern (auch) die rechtliche Beurteilung durch die erste Instanz angegriffen wird – die Umstände bezeichnen, aus denen sich nach Ansicht des Berufungsklägers die Rechtsverletzung [424] und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergeben (§ 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 ZPO). Dazu gehört eine aus sich heraus verständliche Angabe, we...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 1. Allgemeines

Rz. 176 Die – unselbstständige[587] – Anschließung an die (Haupt-)Berufung dient in erster Linie dazu, dem Berufungsbeklagten eine ansonsten durch die Antragsbindung (§ 528 ZPO; siehe oben Rdn 129) versagte Abänderung der angefochtenen Entscheidung zu seinen Gunsten zu eröffnen.[588] Eine – auch hilfsweise – Klageänderung (§ 263 ZPO) oder -erweiterung (§ 264 Nr. 2 Var. 1 ZPO...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / c) Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel

Rz. 146 Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel sind nur zuzulassen, wenn siemehr

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§ 26 Klagearten / VII. Besonderheiten bei wiederkehrenden Leistungen (§§ 258, 323 ZPO)

Rz. 162 Bei der Geltendmachung einer Haftpflichtrente im Wege einer Klage auf zukünftige Leistungen (§ 258 ZPO; siehe oben Rdn 45 ff.) zwingt die bloße Befürchtung, dass die geforderte Rente später einmal wegen Steigerungen des Lohnniveaus, sinkender Kaufkraft des Geldes oder einer Änderung der Sozialversicherungsgesetzgebung nicht mehr ausreichend sein wird, den Gläubiger g...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 3. Unselbstständigkeit der Anschlussberufung

Rz. 186 Die unselbstständige Anschließung – eine selbstständige Anschlussberufung ist seit der ZPO-Reform nicht mehr vorgesehen – verliert ihre Wirkung, wenn die (Haupt-)Berufung zurückgenommen (§ 516 ZPO), verworfen (§ 522 Abs. 1 ZPO) oder durch Beschluss zurückgewiesen (§ 522 Abs. 2 ZPO) wird (§ 524 Abs. 4 ZPO). Das Gleiche gilt bei einem Verzicht auf die (Haupt-)Berufung[...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / III. Form

Rz. 104 Berufungsschrift (§ 519 Abs. 1 ZPO) wie Berufungsbegründung (§ 520 ZPO) sind bestimmende Schriftsätze, für die die diesbezüglichen Vorschriften gelten (§§ 129 ff. ZPO).[353] Daher ist die eigenhändige Unterschrift des Ausstellers – grundsätzlich unverzichtbare[354] – Wirksamkeitsvoraussetzung für eine rechtzeitige Berufungsschrift (§§ 519 Abs. 4, 520 Abs. 5, 130 Nr. ...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / b) Wegfall der Bindung

Rz. 135 Die Bindung des Berufungsgerichts an die vom Vordergericht festgestellten Tatsachen entfällt, soweit konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten (§ 529 Abs. 1 Nr. 1 Hs. 2 ZPO). Rz. 136 Konkreter Anhaltspunkt in diesem Sinne ist jeder objektiv...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / d) Erkennbar übersehene oder für unerheblich gehaltene Gesichtspunkte

Rz. 158 Vom Gericht des ersten Rechtszugs erkennbar übersehen oder für unerheblich gehalten (§ 531 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO) worden sind Gesichtspunkte insbesondere dann, wenn das Berufungsgericht eine materiell-rechtlich abweichende Beurteilung zugrunde legt. Ob ein neues Angriffs- oder Verteidigungsmittel schon in erster Instanz hätte vorgebracht werden können, ist dabei unbe...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 2. Frist und Formalien

Rz. 182 Die Anschließung ist grundsätzlich (nur) zulässig bis zum Ablauf einer dem Berufungsbeklagten gesetzten – und ggf. verlängerten[605] – Frist zur Berufungserwiderung (§ 524 Abs. 2 S. 2 ZPO). Solange keine – oder zumindest keine wirksame (§ 329 Abs. 2 S. 2 ZPO)[606] – Erwiderungsfrist gesetzt ist, ist die Anschließung noch möglich.[607] Die Frist erfasst auch den Strei...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / f) Unterbliebene Geltendmachung ohne Nachlässigkeit der Partei

Rz. 164 Schließlich kann neues Vorbringen zugelassen werden, dessen unterbliebene Geltendmachung weder auf Fehlern des Gerichts (§ 531 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und 2 ZPO) noch auf einer Nachlässigkeit der Partei (§ 531 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 ZPO) oder ihres Prozessbevollmächtigten (§ 85 Abs. 2 ZPO)[549] beruht. Eine Nachlässigkeit liegt vor, wenn die Partei gegen ihre Prozessförderungsp...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / V. Klageänderung, Aufrechnung und Widerklage (§ 533 ZPO)

Rz. 171 Eine erstmals im zweiten Rechtszug erfolgende Klageänderung (auch in Gestalt einer – hilfsweisen – Klageerweiterung[568]), Aufrechnungserklärung oder Widerklage ist grundsätzlich nur zulässig, wenn entweder der Gegner einwilligt – was bei rügeloser Einlassung vermutet wird (§ 267 ZPO)[569] – oder das Berufungsgericht sie für sachdienlich hält (§ 533 Nr. 1 ZPO)[570] u...mehr

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§ 26 Klagearten / a) Veränderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse

Rz. 242 Die Abänderungsklage ermöglicht keine freie Neufestsetzung der geschuldeten künftig wiederkehrenden Leistungen. Vielmehr kann die Abänderungsentscheidung nur in einer unter Wahrung der Grundlagen des abzuändernden Titels vorzunehmenden Anpassung an die veränderten Verhältnisse bestehen.[630] Die Abänderung des Urteils darf nicht weiter gehen, als es aus Gründen der v...mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / I. Ordnungsgemäße Klageerhebung

Rz. 132 Die Erhebung der Klage erfolgt durch – wirksame[280] – Zustellung eines Schriftsatzes, der Klageschrift (§ 253 Abs. 1 ZPO). Die Klageschrift muss – zwingend – die Bezeichnung der Parteien, einschließlich grundsätzlich deren ladungsfähiger Anschriften,[281] und des Gerichts und die bestimmte Angabe des Gegenstandes und des Grundes des erhobenen Anspruches sowie einen ...mehr

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§ 26 Klagearten / III. Freistellungsanspruch (Befreiungsanspruch)

Rz. 18 Gegenstand einer Leistungsklage kann auch eine Freistellung sein. "Freistellung" (Befreiung) bedeutet eine vertretbare Handlung, durch die der in Anspruch Genommene (Beklagter) eine Schuld des Anspruchstellers (Kläger) zum Erlöschen bringt.[36] Sie setzt deshalb das Bestehen einer bestimmten Verbindlichkeit des Klägers voraus. Dementsprechend muss der Antrag auf Verur...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 3. Verjährung

Rz. 944 Für den Amtshaftungsanspruch gelten die allgemeinen Bestimmungen der §§ 195 ff. BGB, sodass auf die allgemeinen Ausführungen zur Verjährung verwiesen werden kann. Soweit für den Beginn der Verjährung Kenntnis auch des Schädigers verlangt wird, ist nicht erforderlich, dass dem Geschädigten bekannt ist, dass anstelle des Beamten der Staat haftet. Es genügt aber grundsä...mehr

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§ 30 Besonderheiten in Binn... / D. Besonderheiten im Rechtsmittelverfahren

Rz. 18 Für Berufungsverfahren in Schifffahrts- sowie in Rheinschifffahrtsachen sind folgende Zuständigkeitsgrundsätze zu beachten: Die in der Praxis häufig gestellte Frage, bei welchem Gericht eine Berufung einzulegen ist, beantwortet sich in formaler Anknüpfung danach, welches Gericht in welcher Funktion die Entscheidung getroffen hat, die mit dem Rechtsmittel angefochten we...mehr

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§ 32 Zivilrechtliche Ansprü... / A. Adhäsionsregelungen nach der StPO

Rz. 1 § 403 StPO: Voraussetzungen Der Verletzte oder sein Erbe kann gegen den Beschuldigten einen aus der Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Anspruch, der zur Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte gehört und noch nicht anderweit gerichtlich anhängig gemacht ist, im Strafverfahren geltend machen, im Verfahren vor dem Amtsgericht ohne Rücksicht auf den Wert des Streit...mehr

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§ 32 Zivilrechtliche Ansprü... / Literaturtipps

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§ 13 Erwerbsschaden / 2. Beamte, Richter, Soldaten

Rz. 60 Gemäß § 3 Abs. 2 BBG endet der Anspruch auf Besoldung mit Ablauf des Tages, an dem der Beamte, Richter oder Soldat aus dem Dienstverhältnis ausscheidet. § 4 Abs. 1 BBG bestimmt, dass der in den einstweiligen Ruhestand versetzte Beamte, Richter oder Soldat für den Monat, in dem ihm die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand mitgeteilt worden ist, und für die folgend...mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / 2. Sachkompetenz des Zivilgerichts und rechtswegfremde Vorfragen

Rz. 34 Da das Zivilgericht bei Zulässigkeit des zu ihm beschrittenen Rechtswegs den Rechtsstreit unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten zu entscheiden hat (§ 17 Abs. 2 GVG, rechtswegüberschreitende Sachkompetenz), sind von ihm sämtliche Anspruchsgrundlagen – im Rahmen des verfolgten Streitgegenstandes[56] – zu prüfen, einschließlich zugehöriger Vorfrag...mehr

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§ 21 Verjährung / Literaturtipps

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§ 26 Klagearten / 1. Allgemeines

Rz. 88 Weitere besondere Prozessvoraussetzung für die Zulässigkeit einer – selbstständigen (siehe oben Rdn 71) – Feststellungsklage ist, dass der Kläger ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung des Rechtsverhältnisses (sieh oben Rdn 73 ff.) hat (§ 256 Abs. 1 ZPO).[237] Durch das Erfordernis eines Feststellungsinteresses sollen sowohl die Gerichte wie auch de...mehr

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§ 32 Zivilrechtliche Ansprü... / VII. Verfahrensfragen

Rz. 42 Wie in Rdn 33 dargelegt, erwächst das den Anspruch zuerkennende Urteil in Rechtskraft. Das Gericht hat den von ihm anerkannten Anspruch in seinem Entscheidungssatz zu titulieren. Die Entscheidung über den Antrag steht nach näherer Maßgabe von § 406 Abs. 3 StPO einem im bürgerlichen Rechtsstreit ergangenen Urteil gleich; das Gericht erklärt die Entscheidung für vorläuf...mehr

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§ 31 Kostenrecht / a) Zuständigkeitsstreitwert

Rz. 38 Die Vorschriften der ZPO über den Streitwert und den Wert des Beschwerdegegenstands betreffen die sachliche Zuständigkeit der Gerichte und die Zulässigkeit der Rechtsmittel. Ihr Geltungsbereich ist dadurch erweitert, dass sie grundsätzlich auch für die Gerichtsgebühren und für die Gebühren der Rechtsanwälte gelten, wobei Folgendes zu beachten ist: Gemäß § 48 Abs. 1 GK...mehr

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§ 27 Teil- und Grundurteil / 3. Kostengrundentscheidung des Rechtsmittelgerichts

Rz. 159 Bei Zurückweisung einer Berufung oder Revision gegen ein Grundurteil sind grundsätzlich dem Rechtsmittelkläger die Kosten des Rechtsmittelrechtszugs aufzuerlegen, da er insoweit endgültig unterlegen ist (§ 97 Abs. 1 ZPO).[272] Das Gleiche gilt, wenn beide Parteien Rechtsmittel einlegen und jeweils gänzlich unterliegen; dann ist ebenfalls über die Kosten des Rechtsmit...mehr

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§ 26 Klagearten / X. Abänderungsklage und Rechtsmittelverfahren

Rz. 293 Grundsätzlich hat eine abänderungsberechtigte Partei die freie Wahl, eine während der Rechtsmittelfrist eintretende Veränderung der maßgeblichen Verhältnisse entweder durch eine Abänderungsklage oder – bei Vorliegen der erforderlichen Beschwer (siehe § 28 Rdn 12 ff.) – durch eine Berufung geltend zu ­machen.[748] Rz. 294 Diese Wahlmöglichkeit besteht nur dann nicht, w...mehr

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§ 26 Klagearten / b) Wechsel des Rechtsschutzziels

Rz. 135 Dem Kläger ist es grundsätzlich unbenommen, im Laufe des Prozesses von der Leistungsklage zur Feststellungsklage oder umgekehrt überzugehen, wenn die Voraussetzungen jeweils gegeben sind. Wenn der neue Antrag sich auf dasselbe Rechtsverhältnis bezieht, das heißt bei gleichbleibendem Klagegrund nur weitergehende oder geringe Rechtsfolgen aus diesem hergeleitet werden,...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / 2. Eigenes Ermessen des Rechtsmittelgerichts

Rz. 68 Das Berufungsgericht kann sich bei der Überprüfung der erstinstanzlichen Schmerzensgeldbemessung nicht auf eine Ermessensfehlerkontrolle beschränken, sondern hat insoweit aufgrund der ggfs. nach § 529 ZPO zugrunde zu legenden Tatsachen eine eigene Ermessensentscheidung zu treffen[227] und eine etwa abweichende Bemessung auch zu begründen.[228] Die Bindung des Gerichts...mehr

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§ 27 Teil- und Grundurteil / 2. Bindungswirkung des Grundurteils

Rz. 163 Ein Grundurteil wird zwar nur formell, nicht aber auch materiell rechtskräftig (§ 322 ZPO).[282] Dennoch entfaltet es eine innerprozessuale Bindungswirkung im Betragsverfahren einschließlich des Rechtsmittelverfahrens (§§ 318, 512 ZPO).[283] Der Grund des Anspruchs steht für das Betragsverfahren fest, ist in diesem nicht mehr zu prüfen und das Gericht darf selbst dan...mehr