Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGS 02/2009, Keine Abrechnu... / 1 Sachverhalt

Der beigeordnete Pflichtverteidiger, der eine Kanzlei am Ort des Gerichts unterhält, begehrte die Festsetzung von Parkgebühren in Höhe von 56,50 EUR. Der Antrag wurde zurückgewiesen. Dagegen legte der Pflichtverteidiger Erinnerung ein und begründete diese damit, dass es sich nach seiner Überzeugung bei den abgerechneten Parkgebühren um sonstige Auslagen handele, die nicht aus...mehr

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AGS 10/2011, Nr. 3103 VV is... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hatte vom Beklagten nach dem SGB IX einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 beantragt. Vor dem SG fand zunächst ein Erörterungstermin statt. Nach Durchführung weiterer medizinischer Ermittlungen – unter anderem auf Antrag der Klägerin nach § 109 Abs. 1 SGG Einholung des Gutachtens – erkannte der Beklagte schließlich an, dass bei der Klägerin ein GdB v...mehr

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zfs 11/2008, Keine zusätzli... / 3 Anmerkung

Nach Nr. 4142 VV RVG erhält der Verteidiger die dort bestimmte zusätzliche Verfahrensgebühr für seine Tätigkeit bei Einziehung und verwandten Maßnahmen. Hierzu gehören – wie der Klammerzusatz in Abs. 1 der Anm. zu Nr. 4142 VV RVG deutlich macht – die in § 442 StPO genannten Maßnahmen und die sonstigen in der Gebührenvorschrift aufgeführten Fälle (s. hierzu Burhoff, RVGreport...mehr

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AGS 11/2009, Keine Terminsg... / 2 Aus den Gründen

1. Nach Auffassung des Beschwerdegerichts ist die Terminsgebühr nicht durch den Austausch von E-Mails zwischen dem Prozessbevollmächtigten des Klägers und dem Beklagten entstanden. Nur eine auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtete Besprechung, d.h. eine mündliche Unterredung, führe zum Anfall der Terminsgebühr. Eine schriftliche Kontaktaufnahme – mit pos...mehr

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AGkompakt 03/2011, Versäumn... / I. Das Problem

Nimmt der Anwalt einen Termin wahr, zu dem der Gegner nicht erscheint, und wird dort lediglich ein Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils gestellt, so ermäßigt sich die Terminsgebühr der Nr. 3104 VV gem. Nr. 3105 VV auf 0,5. Schwierigkeiten bereitet die Abrechnung, wenn vor dem Termin, in dem die Gegenseite säumig ist, bereits verhandelt worden war, aber die Klage zum neu...mehr

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AGkompakt 08/2011, Höhe der... / 3 III. Der Praxistipp

Regelgebühr beträgt 1,3 Nach Anm. zu Nr. 2300 VV beträgt die sog. "Schwellengebühr" 1,3. Diese Gebühr soll in durchschnittlichen Fällen der Regelfall sein. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Sache weder umfangreich noch schwierig war. Einen solchen Regelfall, der lediglich die Schwellengebühr in Höhe von 1,3 nach Anm. zu Nr. 2300 VV rechtfertigt, nimmt die Rspr. z.B. bei ...mehr

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AGS 11/2009, Der Gebührentatbestand von Nr. 3103 VV bezieht sich auch auf sozialgerichtliche Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

RVG VV Nr. 3102, 3103; RVG §§ 3, 14; SGG § 86b Abs. 2 S. 2 Leitsatz Der Gebührentatbestand über eine Tätigkeit im Verwaltungsverfahren oder im weiteren der Nachprüfung des Verwaltungsakts dienenden Verwaltungsverfahren bezieht sich nicht nur auf solche Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahren, die einem Hauptsacheverfahren vorgelagert sind, sondern auch auf das Verfahren des ...mehr

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AGS 03/2011, Aktuelle Recht... / 1. Fehlen einer rechtskräftigen Entscheidung

Wurde in dem ursprünglichen Kostenfestsetzungsverfahren nur eine um die hälftige Geschäftsgebühr gekürzte Verfahrensgebühr in Ansatz gebracht, kann im Rahmen der Nachfestsetzung der nicht geltend gemachte Teil dieser Verfahrensgebühr beantragt und festgesetzt werden.[5] Zu beachten ist bei der Nachfestsetzung jedoch, dass auch Kostenfestsetzungsbeschlüsse sowohl in formeller ...mehr

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AGkompakt 11/2011, Berechnu... / 3 III. Der Praxistipp

Die Entscheidung entspricht der ganz einhelligen Rspr. und Auffassung der Literatur:mehr

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AGS 12/2009, Gebühren für d... / 2 Aus den Gründen

Der Rechtspfleger hat zutreffend eine 1,3-Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV festgesetzt. 1. Eine 1,3-Verfahrensgebühr gem. der Nr. 3100 VV fällt in allen gerichtlichen Verfahren erster Instanz an, auf die Teil 3 VV anzuwenden ist, wenn nicht in den folgenden Abschnitten besondere Gebühren vorgesehen sind. Die Nrn. 3100 ff. VV haben also die Bedeutung einer Auffangregelung fü...mehr

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AGS 06/2009, Anrechnung der im Mahnverfahren entstandenen Widerspruchsgebühr auf die Vergütung eines beigeordneten Rechtsanwalts

RVG §§ 45, 49, 55, 58; RVG VV Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1, Nrn. 2300, 3100, 3307 Leitsatz Die im Mahnverfahren entstandene 0,5-Widerspruchsgebühr nach Nr. 3307 VV ist auch im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 55 RVG auf die gerichtliche Verfahrensgebühr des beigeordneten Rechtsanwalts nach Nr. 3100 VV anzurechnen. Entsprechend der Handhabung des Anrechnungstatbestandes der Vor...mehr

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AGS 05/2009, Berechnung des... / 2 Aus den Gründen

Bei dem Rechtsmittel des Beschwerdeführers hat es sich um eine Beschwerde gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes der anwaltlichen Tätigkeit i.S.v. § 33 Abs. 3 RVG gehandelt. Wenngleich sie form- und fristgerecht eingelegt wurde, ist das Rechtsmittel trotzdem unzulässig, weil der Wert des Beschwerdegegenstandes von 200,00 EUR vorliegend nicht überschritten wird. Nach § 33...mehr

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AGS 10/2011, Gebühren des für das Scheidungsverfahren beigeordneten PKH-Anwalts bei einer weiteren Vertretung im PKH/VKH-Prüfungsverfahren für eine nicht rechtshängige Folgesache

RVG §§ 11 Abs. 1, 16 Nr. 2, Nr. 4 ; RVG VV Nr. 3335 Leitsatz Der Anwalt, der seinen Mandanten im Scheidungsverfahren unter Bewilligung von PKH/VKH vertreten hat, kann für die weitergehende Vertretung in einem PKH/VKH-Prüfungsverfahren bezüglich einer dann nicht rechtshängig gewordenen Folgesache (hier: Unterhalt) gegenüber dem Mandanten nach § 11 RVG die Festsetzung von Gebüh...mehr

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AGS 05/2011, Vertreter für ... / 2 Aus den Gründen

Dem Beschwerdeführer stehen neben den Terminsgebühren eine Grundgebühr sowie eine Verfahrensgebühr und darüber hinaus auch die Kostenpauschale nach Nr. 7002 VV zu. a) Die Frage, ob dem Verteidiger, der lediglich für einen von mehreren Hauptverhandlungsterminen bestellt worden ist, über die Terminsgebühr hinaus weitere Gebühren (Grundgebühr, Verfahrensgebühr) zuzubilligen sind...mehr

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AGS 12/2009, Anteilige Anre... / 2 Aus den Gründen

Das LG hat im Ergebnis zu Recht zu Gunsten der Kläger Kosten in Höhe von 23.653,81 EUR gegen die Beklagte festgesetzt. Die Kosten, deren Erstattung die Beklagte gem. der Kostengrundentscheidung im Urteil des LG beanspruchen kann, betragen sogar 26.096,85 EUR. Indes kommt eine entsprechende Abänderung des angefochtenen Beschlusses nicht in Betracht, weil die die Beschwerde fü...mehr

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AGS 12/2010, Die Anwaltsver... / 8. Vollstreckung der Geldsanktion

Kommt es nach der Bewilligung anschließend zur Durchführung der Vollstreckung durch das Bundesamt oder nach dem gerichtlichen Verfahren durch die Staatsanwaltschaft bzw. den Jugendrichter (vgl. § 87n IRG), handelt es sich insoweit nicht um eine neue selbstständige Angelegenheit. Insbesondere enthält Teil 6 VV für die Vollstreckung nach § 87n IRG keine gesonderten Vergütungst...mehr

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AGS 07/2009, Anrechnung der... / 1 Sachverhalt

Dem Kläger wurde mit Beschluss des AG Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und der Erinnerungsführer beigeordnet. Dieser beantragte später die Festsetzung u.a. einer 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV nach der Tabelle in § 49 RVG. Die Rechtspflegerin setzte die Gebühr unter Abzug einer halben Geschäftsgebühr nach der Tabelle des § 49 Abs. 1 RVG. Die hiergegen erh...mehr

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AGS 03/2009, Anwaltliche Ve... / 1 Sachverhalt

Der Streithelfer der Kläger hatte seinen Prozessauftrag für das Hauptsacheverfahren nach dem 1.7.2004 erteilt, während die beiden vorgeschalteten Beweisverfahren aus dem vorangehenden Zeitraum herrührten. Das bedeutet unter Berücksichtigung von § 61 Abs. 1 RVG (vgl. BGH JurBüro 2007, 420 [= AGS 2007, 357]): Die anwaltlichen Gebühren der in allen Verfahren tätigen Bevollmächti...mehr

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AGS 03/2009, Anrechnung der Geschäftsgebühr auf PKH-Vergütung

RVG §§ 55, 56; RVG VV Vorbem. 3 Abs. 4, Nrn. 2300, 2500 ff. Leitsatz 1. Eine anzurechnende Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV ist auch bei einem später im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Anwalt nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV uneingeschränkt auf die gerichtliche Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, § 49 RVG anzurechnen. 2. Eine Anrechnung setzt allerdings voraus, dass ein An...mehr

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zfs 06/2008, Berücksichtigung der Anrechnung der Geschäftsgebühr bei der Festsetzung der Prozesskostenhilfe-Gebühren

VV RVG Vorbem. 3 Abs. 4, Nr. 2300, 3100; RVG § 49 § 55 Leitsatz Die Anrechnung der Geschäftsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG auf die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG ist bei der Festsetzung der dem im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütung nicht zu berücksichtigen. (Leitsatz der Schriftleitung) VG Berlin, ...mehr

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zfs 09/2011, Zusätzliche Ge... / 3 Anmerkung:

Es ist bedauerlich, dass sich der BGH nicht der Auffassung des AG, dessen Entscheidung in zfs 2010, 288 m. Anm. Hansens veröffentlicht ist, angeschlossen hat. Die Begründung des BGH, es sei eine reine Spekulation, ob im Fall der zunächst erfolgten vorläufigen Einstellung des Strafverfahrens nach § 153a StPO eine Hauptverhandlung entbehrlich wird, überzeugt nicht. Denn ob nac...mehr

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zfs 06/2011, Keine Kostenfe... / 3 Anmerkung

Der Einzelrichter des 5. ZS hat hier zutreffend die gegen die eindeutige gesetzliche Regelung des § 11 Abs. 2 S. 6 RVG verstoßende Kostenentscheidung als für das Kostenfestsetzungsverfahren unbeachtlich bezeichnet. Gesetzlicher Ausschluss der Kostenerstattung Neben der in der Praxis oft übersehenen Regelung in § 11 Abs. 2 S. 6 RVG gibt es insb. in den Kostengesetzen Vorschrift...mehr

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AGS 10/2009, Keine Anrechnung der Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren

RVG § 15a; RVG VV Vorbem. 3 Abs. 4; ZPO § 91 Leitsatz Eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr hat auch in Altfällen nur nach Maßgabe von § 15a Abs. 2 RVG zu erfolgen. OLG Köln, Beschl. v. 14.9.2009–17 W 195/09 1 Sachverhalt Die Antragstellerin hatte die Antragsgegnerin im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Unterlassung wettbewerbswidriger Behauptungen in...mehr

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AGS 10/2011, Gebühren des f... / 2 Aus den Gründen

Zutreffend geht das AG in seinem Nichtabhilfebeschluss zwar davon aus, dass es sich bei der Gebühr nach Nr. 3335 VV um eine selbstständige Gebühr handelt, die bei Rechtshängigkeit mit den Gebühren für das Hauptsacheverfahren zu verrechnen ist. Der Umstand, dass die Folgesache Ehegattenunterhalt nicht rechtshängig geworden ist, führt jedoch nicht dazu, dass eine Verrechnung n...mehr

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AGS 01/2011, Anwaltsgebühren im Straf- und Bußgeldrecht

Anwaltsgebühren im Straf- und Bußgeldrecht. Von FAFamR u. FAVerkR Gesine Reisert. Deutscher Anwaltverlag. 1. Aufl. 2011. 318 S. 44,00 EUR. Die Gebühren in Strafsachen finden in der Regel zu geringe Berücksichtigung. Anwälte, die sich auf Strafsachen spezialisiert haben, rechnen in aller Regel nicht nach der gesetzlichen Vergütung ab, sondern nach vereinbarten Honoraren. Das a...mehr

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AGS 10/2009, Beiordnung nac... / 2 Aus den Gründen

Die Strafkammer hat zu Recht die Tätigkeit des nach § 408b StPO beigeordneten Verteidigers nicht als Einzeltätigkeit gewertet. 1. Allerdings ist hinsichtlich des zeitlichen Umfangs der Beiordnung nach § 408b StPO davon auszugehen, dass diese nicht mit der Einlegung des Einspruchs endet, sondern auch für das weitere Hauptverfahren gilt. Es werden insoweit verschiedene Ansicht...mehr

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AGS 10/2011, Volle Terminsg... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist dem Grunde nach zutreffend. Soweit in einem Termin die Klage zurückgenommen wird oder vor Erlass des Versäumnisurteils erörtert wird, entsteht die volle 1,2-Terminsgebühr.[1] Bemerkenswert ist, dass das Arbeitsgericht hier nicht § 15 Abs. 3 RVG anwendet, also aus den Gegenständen, über die lediglich ein Versäumnisurteil ergangen ist, die 0,5-Terminsgebühr...mehr

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AGS 10/2009, Anrechnung der... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache selbst nur teilweise Erfolg. Wie die Gebührenrechnung und insbesondere die Anrechnungen vorzunehmen sind, wenn sich an eine außergerichtliche Tätigkeit zunächst eine solche im Mahnverfahren und sodann eine weitere im Streitverfahren anschließt, dazu: Bischof/Jungbauer/Bräuer, RVG, 3. Aufl., Nr. 3305 VV Rn 35 ff.; Nr. 3307 VV...mehr

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AGS 07/2009, Gebührenerhöhu... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung überzeugt. Bisher ist die Rspr. und Kommentarliteratur davon ausgegangen, dass wegen der Prozessstandschaft nur ein Auftraggeber vorliege. Wie das AG Heidenheim zu Recht ausführt, gilt dies aber nur für gerichtliche Verfahren, nicht für außergerichtliche Vertretungen. Auch hier ist daher die Geschäftsgebühr der Nr. 2500 VV nach Nr. 1008 VV zu erhöhen. Praxis...mehr

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AGS 12/2009, Beweislast für das Entstehen einer Terminsgebühr; zum Rechtszug gehörende Tätigkeiten

ZPO § 104 Abs. 3 Nr. 1; RPflG § 11 Abs. 1; RVG § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, Nr. 2; RVG VV Vorbem. 3 Abs. 4 Leitsatz Bestreitet der Kostenfestsetzungsgegner, dass bereits ein unbedingter Prozessauftrag erteilt wurde, trifft den Anspruchsteller die Pflicht zum Nachweis (vgl. OLG Koblenz, 8.6.2005–14 W 366/05 = AGS 2005, 411). OLG Köln, Beschl. v. 2.1.2009–17 W 277/08 1 Sachverhalt Unt...mehr

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zfs 11/2009, Gesonderte Pos... / 3 Anmerkung

Der Entscheidung ist zuzustimmen. Leider gibt es immer noch viel zu viele Gerichte, die die Auffassung vertreten, die Tätigkeit im Bußgeldverfahren und im Ordnungswidrigkeitenverfahren vor dem AG stelle gebührenrechtlich nur eine einzige Angelegenheit dar, in der dem Verteidiger nur eine Postentgeltpauschale anfalle, so LG Hamburg AGS 2006, 503 m. Anm. N. Schneider = JurBüro...mehr

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zfs 06/2011, Einschränkung ... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung hat praktische Bedeutung über den familiengerichtlichen Bereich hinaus, auch wenn derartige Fallgestaltungen in der Praxis dort häufig vorkommen. Zunächst hat das OLG zutreffend darauf hingewiesen, dass dem beigeordneten Prozess- bzw. Verfahrensbevollmächtigten ein eigenes Beschwerderecht zusteht, wenn seine Beiordnung – wie hier – eingeschränkt erfolgt. Ferne...mehr

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AGS 03/2009, Mitwirkung an ... / 2 Anmerkung

Während der Gesetzgeber auf der einen Seite gerne wegen unpraktikabler Vorschriften oder gesetzgeberischer Versäumnisse kritisiert wird, haben die Gerichte auf der anderen Seite manchmal auch Mühe, eine gesetzgeberische Wohltat als solche anzunehmen. Dies zeigt die hier vom BGH aufgehobene Entscheidung des Berufungsgerichts, das die Voraussetzungen der Einigungsgebühr zu eng...mehr

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AGS 06/2011, Gebührenansprüche eines als Terminsvertreter für einen Hauptverhandlungstag auftretenden Pflichtverteidigers

RVG VV Nrn. 4100, 4118 RVG §§ 33, 56 StPO § 56 Leitsatz Die Tätigkeit eines als Pflichtverteidiger bestellten "Terminsvertreters" für einen Hauptverhandlungstag ist nicht nur mit der Terminsgebühr zu vergüten. Ihm stehen sämtliche im Einzelfall verwirklichte Gebührentatbestände nach Teil 4 Abschnitt 1 VV zu. OLG Köln, Beschl. v. 26.3.2010 – 2 Ws 129/10 1 Sachverhalt Dem früheren...mehr

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AGkompakt 06/2011, Erstreck... / III. Verauslagte Kosten

Häufig kommt es dazu, dass der beigeordnete Anwalt im Rahmen seiner Vollstreckungstätigkeit Kosten verauslagt, etwa Gerichtsvollzieherkosten oder Gerichtskosten beim Grundbuchamt für die Eintragung einer Zwangshypothek. Diese Kosten werden dann zusammen mit der Anwaltsvergütung zur Festsetzung bei der Landeskasse angemeldet. Die Anwälte sind dann immer verwundert, wenn die L...mehr

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AGS 01/2009, Höhe der Gebührenbeträge des Pflichtverteidigers im Adhäsionsverfahren; Höhe der Einigungsgebühr

RVG § 49; RVG VV Nrn. 4143, 1000, 1003 Leitsatz Der Pflichtverteidiger erhält aus der Staatskasse im Adhäsionsverfahren lediglich die Gebühren aus den Beträgen des § 49 RVG. Die Höhe der Einigungsgebühr beläuft sich auf 1,0, wenn der Pflichtverteidiger an einer Einigung über die im Adhäsionsverfahren anhängigen Gegenstände mitwirkt. OLG Köln, Beschl. v. 5.12.2008–2 Ws 608/08 Sa...mehr

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AGS 08/2009, Arbeitsplatz ReFa: Der Allrounder. Kanzleiorganisation. Mandatsbetreuung. Sachbearbeitung. Von Bürovorsteherin Gundel Baumgärtel, Rechtsfachwirt Michael Brunner und Rechtsfachwirtin Ivana Bugarin. Herausgegeben vom RENO Deutsche Vereinigung der Rechtsanwalts- und Notariatsangestellten e. V., Berlin. Deutscher RENO-Verlag, Lexis Nexis Deutschland GmbH, Münster 2009. LVII, 1020 S. mit CD-ROM 54,00 EUR.

Die Verfasser liefern ein umfassendes Handbuch der täglichen Praxis für Mitarbeiter in einer Anwaltskanzlei. Kein Tätigkeitsfeld wird ausgespart. Das Werk beginnt mit einer Einleitung zum Berufsrecht, zu Grundsätzen der Verschwiegenheitspflicht, Belehrungspflichten, der Haftpflichtversicherung des Rechtsanwalts, Fortbildungsnachweisen bei Fachanwälten, Urlaubsvertretung u.a....mehr

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AGS 05/2009, Beratung im Re... / 2 Aus den Gründen

a) Die mit dem Kostenfestsetzungsantrag beanspruchte 1,1-Verfahrensgebühr im Revisionsverfahren nach Nr. 3206 VV ist nicht angefallen, weil dem Klägervertreter die Postulationsfähigkeit für ein Auftreten vor dem BGH fehlt. Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 1.2.2007 – V ZB 110/06, NJW 2007, 1461 [= AGS 2007, 298], für die Nichtzulassungsbeschwerde klargestellt, dass die ...mehr

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AGS 05/2011, Verfahrenswert... / 3 Anmerkung

Bei der Kostenentscheidung sowie der Wertfestsetzung hat das Gericht so ziemlich alles verkehrt gemacht, was man hier verkehrt machen konnte. Zunächst einmal fragt man sich, wieso das OLG überhaupt eine Kostenentscheidung getroffen hat. Nach der Rspr. des BGH ist in einem Verfahren über die Beschwerde gegen eine Aussetzung keine Kostenentscheidung zu treffen.[1] Die Kosten de...mehr

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AGkompakt 01/2011, Terminsg... / IV. Zutreffende Berechnung

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AGS 08/2009, Keine Anrechnu... / 2 Anmerkung

Es gibt nichts Gutes außer: Man tut es! Nach diesem Grundsatz hat das OLG München in Bezug auf das RVG schon des Öfteren gehandelt und kann auf eine ganze Reihe beachtlicher positiver Besprechungen in dieser Zeitschrift zurückblicken. Typisch für das OLG München ist es stets, dass eine interessante Rechtsfrage einem zutreffenden Ergebnis zugeführt wird, dass aber gleichzeitig ...mehr

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zfs 01/2011, Anwaltsvergütu... / Leitsatz

Entwirft ein Rechtsanwalt für seinen Mandanten ein Mahnschreiben, ohne selbst nach außen in Erscheinung zu treten, so löst diese Tätigkeit keine Geschäftsgebühr nach dem RVG-VV Nr. 2300, sondern allenfalls eine Beratungsgebühr nach § 34 RVG aus. OLG Nürnberg, Urt. v. 26.7.2010 – 14 U 220/10mehr

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zfs 01/2011, Anwaltsvergütu... / Sachverhalt

Auf Grund des Darlehensvertrages vom 19.6.2008 war der Bekl. verpflichtet, dem Kl. spätestens am 31.12.2008 das Darlehen i.H.v. 20.000 EUR zurückzuzahlen. Der Bekl. zahlte das Darlehen nach Fälligkeit nicht fristgemäß zurück. Der Kl. beauftragte deshalb eine Rechtsanwältin damit, seine Ansprüche gegen den Bekl. zu prüfen. Die Anwältin beriet den Kl. rechtlich und formulierte...mehr

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AGkompakt 01/2009, Erstattu... / II. Die Entscheidung

Deckungsschutzanfrage ist gesonderte Angelegenheit Das Gericht hat zunächst einmal darauf hingewiesen, dass das Einholen einer Deckungsschutzanfrage eine eigene selbstständige Gebührenangelegenheit i.S.d. § 15 RVG darstellt und eine Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV RVG) nebst Auslagen auslöst (siehe AnwK-RVG/N. Schneider, 4. Aufl. 2008, § 15 Rn 65 m. w. Nachw). Gegenstandswert ein...mehr

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AGS 10/2011, Nr. 3103 VV ist gebührenrechtlich ein Sondergebührentatbestand bei anwaltlichem Tätigwerden bereits im Vorverfahren

RVG § 15a RVG VV Nrn. 3102, 3103, 7000 SGG § 197 Abs. 2 Leitsatz Nr. 3103 VV ist eine im Verhältnis zu Nr. 3102 VV vorrangige Sondervorschrift mit niedrigerem Gebührenrahmen. In den Fällen, in denen der Rechtsanwalt bereits im verwaltungsbehördlichen Vorverfahren, welches den mit der Klage begehrten Erlass (desselben) Verwaltungsaktes betroffen hat, tätig geworden ist, berechn...mehr

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AGS 04/2009, Gebührenhöhe i... / 1 Aus den Gründen

Die Beklagte hat den Kläger aufgrund des bestehenden Rechtsschutzversicherungsvertrags im beantragten Umfang von den Gebühren des Rechtsanwalts freizustellen, da der Kläger in diesem Umfang einer Gebührenforderung seines Rechtsanwalts ausgesetzt ist. 1. Der Rechtsanwalt des Klägers hat gem. § 14 RVG seine Gebühren derart festgesetzt, dass der Kläger nach Abzug der bereits er...mehr

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AGkompakt 04/2011, Zwei Pos... / 2 II. Die Entscheidung

Postentgeltpauschale entsteht zweimal Das AG folgt den überzeugenden Ausführungen des LG Köln (Rpfleger 2009, 273), des LG Potsdam (24 Qs 110/05) und des LG Frankfurt/Oder (33 Qs 33/08). Danach sind das Bußgeldverfahren vor der Verwaltungsbehörde und das anschließende gerichtliche Verfahren auf Einspruch hin verschiedene Angelegenheiten. Für zwei Angelegenheiten spricht insbes...mehr

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FoVo 12/2009, Die bestimmte... / II. Die Lösung

Ein klares Ja! Die Anfrage des Lesers kann mit einem knappen "Ja" beantwortet werden. Im Vollstreckungsantrag muss nicht nur die zu pfändende Forderung hinreichend bestimmt bezeichnet werden, sondern auch die Forderung, die vollstreckt wird. Der BGH musste sich mit dieser Frage zuletzt in zwei Entscheidungen aus den Jahren 2003 und 2008 auseinandersetzen. Das hat der BGH gesag...mehr

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zfs 04/2011, 1,5 Geschäftsg... / 2 Aus den Gründen:

"… Zwischen den Parteien ist alleine streitig, ob eine Geschäftsgebühr mit einem Faktor von 1,5 oder nur von 1,3 angefallen ist. Nach Auffassung des Gerichts ist im vorliegenden Fall eine Geschäftsgebühr mit einem Faktor von 1,5 angemessen. Nach Nr. 2300 VV/RVG kann der Anwalt eine Geschäftsgebühr mit einem Faktor von 0,5 bis 2,5 geltend machen. Eine Gebühr von mehr als 1,3 ...mehr

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AGS 09/2009, Neue Angelegen... / 1 Sachverhalt

Der verstorbene Kläger F. L. hatte mit der am 28.2.2004 zugestellten Klage den Beklagten, wohnhaft in N., auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch genommen. Mit Schriftsatz vom 16.2.2004 hatte die Beklagtenvertreterin, damals mit Kanzleisitz in P., mitgeteilt, dass sie den Beklagten im Rechtsstreit vertrete. Mit Schriftsatz vom 13.4.2004 hat der Klägervert...mehr