Fachbeiträge & Kommentare zu IASB

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anwendungsbereich

Tz. 2 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 IAS 16 bezieht sich nur auf Sachanlagen. Er gilt nicht für die Bilanzierung vonmehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Zielsetzung von IAS 16

Tz. 1 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 IAS 16 regelt die Bilanzierung von Sachanlagen. Die wesentlichen Fragen betreffen den Zeitpunkt des Ansatzes der Vermögenswerte, die Bestimmung ihrer Buchwerte und der planmäßigen Abschreibungen, ihren bilanziellen Ausweis und die Anhangangaben. Der Standard ist im Rahmen des IASB Improvements Project 2003 überarbeitet worden und löst IAS 16 (...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Abzinsung von Rückstellungen

Tz. 108 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Nach IAS 37.45 sind Rückstellungen mit dem Barwert (present value) anzusetzen, falls die Auswirkungen einer Abzinsung wesentlich sind ("where the effect…is material"). Dem Barwertkalkül liegt die Annahme zugrunde, dass die durch den Ansatz der Rückstellung an das Unternehmen gebundenen Ausgabengegenwerte bis zum Zeitpunkt des tatsächlichen M...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Überblick über die Ansatzvorschriften des IAS 37

Tz. 28 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Gemäß IAS 37.14 sind Rückstellungen zu passivieren, wenn die folgenden drei Ansatzkriterien kumulativ erfüllt sind: ein Unternehmen hat aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige Verpflichtung; der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung ist wahrscheinlich, und die zuverlässige Schätzung ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Der Komponentenansatz

Tz. 40 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Jede Komponente eines Vermögenswerts der Sachanlagen, die einen bedeutsamen Anteil an dessen gesamten Anschaffungs- oder Herstellungskosten hat, ist separat planmäßig abzuschreiben (IAS 16.43; vgl. auch Tz. 15; für eine Diskussion des Komponentenansatzes und eine Gegenüberstellung mit dem Aggregatansatz vgl. auch Hagemeister, 2004). Ein Unter...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anwendungsbereich

Tz. 4 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Die Vorschriften des IAS 37 sind von allen Unternehmen grundsätzlich für jede Art von Rückstellung, Eventualverbindlichkeit und Eventualforderung anzuwenden, wobei die Begriffe "Rückstellung", "Eventualverbindlichkeit" und "Eventualforderung" und damit der positive Anwendungsbereich in IAS 37.10 geregelt ist (vgl. hierzu Tz. 14 ff.). Für publi...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Grundsatz

Tz. 29 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Ein Unternehmen kann zur Folgebewertung von Vermögenswerten der Sachanlagen entweder die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten heranziehen oder eine Neubewertung vornehmen. Die gewählte Methode ist dann einheitlich auf eine gesamte Gruppe von Vermögenswerten der Sachanlagen anzuwenden (IAS 16.29). Die frühere Differenzierung in ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten

Tz. 26 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Ein Unternehmen hat sämtliche Kosten in Zusammenhang mit seinen Sachanlagen im jeweiligen Zeitpunkt ihres Anfallens zu bemessen. Diese Kosten umfassen die ursprünglichen Kosten der Anschaffung oder Herstellung und in der Folge anfallende Kosten für ihre Erweiterung, Ersatzteile oder Reparatur, die die Ansatzkriterien gem. IAS 16.7 erfüllen (I...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Anschaffung

Tz. 16 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Ein Gegenstand der Sachanlagen, der als Vermögenswert ansatzpflichtig ist, muss erstmals zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt werden (IAS 16.15). Die Anschaffungskosten umfassen den Kaufpreis einschließlich Einfuhrzölle und nicht erstattungsfähiger Umsatzsteuern, aber nach Abzug von Anschaffungspreisminderungen, wie Rabatte, Boni ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsverkauf: Factorin... / 1 Einleitung

Rz. 1 Factoring und Asset-Backed-Securities (ABS) sind 2 Finanzierungsinstrumente, die eine Alternative zum klassischen Bankkredit darstellen. Sowohl für den deutschen Mittelstand als auch für Großunternehmen bieten Factoring und ABS gute Möglichkeiten, sich den nötigen finanziellen Spielraum für Investitionen zu verschaffen. Dabei hat vor allem das Image von ABS-Papieren se...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. International Financial Reporting Standards

Tz. 12 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 International Financial Reporting Standards (IFRS) sind gem. IAS 1.7 die vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedeten Standards und Interpretationen. Diese umfassen: International Financial Reporting Standards, International Accounting Standards, Interpretationen des International Financial Reporting Standards Interpretati...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Acker, Umsatzlegung komplexer Verträge – Wechselwirkungen zwischen IFRS 15 und IFRS 16 bei variablen Preisvereinbarungen am Beispiel der Labordiagnostik. Teil 1: Variable Gegenleistungen nach IFRS 15 und variable Leasingzahlungen nach IFRS 16, IRZ 2017, S. 305–310; Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards. Kommentar, Loseblatt, Stuttgart, Stand: 7...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes und Übereinstimmung mit International Financial Reporting Standards

Tz. 28 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Ein Kernstück von IAS 1 stellt der Grundsatz der fair presentation dar (vgl. zum Grundsatz der fair presentation auch IFRS-Komm., Teil A, Kap. II, Tz. 51). Diese Generalnorm fordert, dass der Abschluss ein getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens sowie der Cashflows zu vermitteln hat (IAS 1.15ff.). Fair presentat...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / D. Künftige Entwicklungen

Tz. 213 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Unter dem Stichwort "bessere Kommunikation von Finanzinformationen" hat der IASB mehrere Projekte identifiziert, die dazu dienen, eine bessere Kommunikation zu erreichen. Diese Projekte umfassen auch die unter dem Titel "Angabeninitiative" (disclosure initiative) initiierten Projekte. Ausgangspunkt für die Projekte ist, dass nach Auffassung ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte

Tz. 8 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Die zweite Erleichterungsvorschrift gilt für Leasingverhältnisse, denen ein geringwertiger Vermögenswert (low value asset) zugrunde liegt. Der IASB definiert indes nicht explizit im Standard, wodurch ein geringwertiger Vermögenswert gekennzeichnet ist. In den offiziellen Anwendungsleitlinien sind lediglich qualitative Kriterien verankert, die ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Achleitner/Kleekämper, "Presentation of Financial Statements" – Das Reformprojekt des IASC und seine Auswirkungen, WPg 1997, S. 117ff.; ADS, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Kommentar (ADS Int 2002), Stuttgart 2002; Amshoff/Jungius, Neuregelung der Darstellung der Gesamtergebnisrechnung, PiR 2011, S. 245ff.; Bach/Berger, Angabeninitiative des IASB: Stück für Stüc...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / cc. Variable Zahlungen inklusive quasi-fixen Zahlungen

Tz. 58b Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Eine besondere Aufmerksamkeit im Rahmen der Erstbewertung der Leasingverbindlichkeit erfordern variable Leasingzahlungen. Mit Blick auf die Regelungssystematik des IFRS 16.27f. und den begleitenden Basis for Conclusions (IFRS 16.BC163–BC169) ist dabei zwischen den folgenden Ausprägungen variabler Zahlungen zu unterscheiden: Variable Zahlungen...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / ff. Mietereinbauten und sonstige Ein-, Um- oder Ausbaumaßnahmen am Leasinggegenstand

Tz. 65d Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Leasingnehmer können – sofern der Leasinggeber als rechtlicher Eigentümer des underlying asset zustimmt – Ein-, Um- oder Ausbaumaßnahmen an diesem von ihm gemieteten Vermögenswert vornehmen. Nimmt der Leasingnehmer eine solche Baumaßnahme an dem zugrunde liegenden Vermögenswert auf eigene Rechnung vor und sind die damit verbundenen Kosten ni...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Anwendungsbereich

Tz. 5 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Die Regelungen des IFRS 16 sind sowohl für den Leasingnehmer als auch für den Leasinggeber grundsätzlich für alle Verträge einschlägig, die ein Leasingverhältnis begründen oder enthalten, einschließlich solcher, bei denen ein Nutzungsrecht im Rahmen eines Unterleasingverhältnisses (sublease) weitervermietet wird (IFRS 16.3; zu subleases vgl. T...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / gg. Diskontierungszinssatz

Tz. 60 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Die für die Erstbewertung relevanten Leasingzahlungen (vgl. Tz. 58–58n) müssen für die Ermittlung der Leasingverbindlichkeit diskontiert werden (IFRS 16.26). Folglich bedarf es eines Diskontierungszinssatzes. Dabei unterscheidet IFRS 16.26 zwischen dem dem Leasingverhältnis implizit zugrunde liegenden Zinssatz iSe. internen Zinsfußes (interna...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Zielsetzung, Entstehung und konzeptionelle Orientierung

Tz. 1 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Für geschäftliche Aktivitäten werden oftmals kapitalintensive Vermögenswerte des Anlagevermögens wie bspw. Maschinen zur Produktion von Gütern benötigt. Eine solche Nutzung der Vermögenswerte kann auf unterschiedlichen Rechtspositionen gründen (vgl. Ewelt-Knauer, 2010, S. 65). So kann ein Vermögenswert von einer Partei entweder durch ein (wirt...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / dd. Anfängliche direkte Kosten

Tz. 64 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Dem Leasingnehmer entstandene anfängliche direkte Kosten (initial direct costs) sind nach IFRS 16.24 (c) Teil der Anschaffungskosten und erhöhen damit den erstmaligen Wertansatz des Nutzungsrechts. Unter anfänglichen direkten Kosten iSd. IFRS 16 sind jene Kosten zu verstehen, die bei der Erlangung des Leasingverhältnisses entstanden sind, abe...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Kurz- und langfristige Schulden

Tz. 102 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Eine Schuld ist nach IAS 1.69 dann als kurzfristig zu klassifizieren, wenn die Erfüllung innerhalb des gewöhnlichen Verlaufs des Geschäftszyklus des Unternehmens erwartet wird (zum Begriff Geschäftszyklus vgl. Tz. 90f.); die Schuld primär zu Handelszwecken gehalten wird; die Erfüllung der Schuld innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzsticht...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / dd. Temporäre Erleichterungsvorschrift zur Abbildung von Mietkonzessionen im Kontext der Corona-Pandemie

Tz. 75e Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Als Reaktion auf die Coronavirus-Pandemie (COVID-19) im Jahr 2020 haben in vielen Ländern Leasinggeber ihren Leasingnehmern Mietzugeständnisse (rent concessions) gewährt, bspw. in Form eines Erlasses oder von Stundungen der Leasingzahlungen. Für derartige Zugeständnisse müssten Leasingnehmer im Rahmen der Anwendung von IFRS 16 eigentlich beu...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / C. Trennung von unterschiedlichen Komponenten eines Vertrags

Tz. 36 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Leasingverhältnisse werden im Kontext der zunehmenden Dienstleistungsgesellschaft verstärkt nicht mehr isoliert, sondern mit zusätzlichen Serviceleistungen, die nicht die Leasingdefinition nach IFRS 16.9 erfüllen (vgl. Tz. 16ff.), in einem Gesamtvertragswerk als Paket vereinbart (vgl. Wätjen, 2020, S. 1f. mwN). So wird bspw. im Rahmen des sog...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Recht auf wirtschaftliche Nutzenziehung

Tz. 27 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Mit Blick auf das erste Kontrollkriterium – Recht auf im Wesentlichen den gesamten wirtschaftlichen Nutzen (obtain substantially all of the economic benefits) – muss beurteilt werden, ob der Kunde bzw. potenzielle Leasingnehmer tatsächlich "die Früchte" aus seiner Verwendung des Vermögenswertes ernten kann. Dabei ist zu beachten, dass ein Kun...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / D. Laufzeit des Leasingverhältnisses

Tz. 41 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Die Bestimmung der Laufzeit eines Leasingverhältnisses (lease term) ist für dessen Bilanzierung von besonderer Bedeutung. So determiniert bspw. die Laufzeit für den Leasingnehmer im Rahmen der Bewertung, über welchen Zeitraum Leasingzahlungen bei der Leasingverbindlichkeit und damit auch beim korrespondierenden Nutzungsrecht einzubeziehen sin...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Unternehmensfortführung

Tz. 38 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Während das Rahmenkonzept die Unternehmensfortführung unterstellt (CF.4.1), verpflichtet IAS 1 die Unternehmensleitung explizit zu einer Überprüfung dieser Tatsache (IAS 1.25). Grundsätzlich ist die Anwendung der going concern-Prämisse so lange gerechtfertigt, bis die Unternehmensleitung entweder beabsichtigt, das Unternehmen aufzulösen, das ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / dd. Restwertgarantien

Tz. 58g Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Ferner sind aufseiten des Leasingnehmers voraussichtlich zu entrichtende Zahlungen aufgrund von zugesagten Restwertgarantien (residual value guarantees) bei der Erstbewertung der Leasingverbindlichkeit zu berücksichtigen (IFRS 16.27 (c)). IFRS 16 definiert eine Restwertgarantie als eine zugunsten des Leasinggebers gewährte Garantie, wonach d...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / V. Wesentlichkeit und Zusammenfassung von Posten

Tz. 47 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Abschlüsse sind das Resultat einer großen Anzahl von Geschäftsvorfällen oder sonstigen Ereignissen. Diese werden strukturiert, indem sie gemäß ihrer Art oder ihrer Funktion zu Gruppen zusammengefasst werden. In der finalen Phase des Zusammenfassungs- und Gliederungsprozesses werden diejenigen Daten dargestellt, die als Posten im Abschluss aus...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / A. Zielsetzungen und Anwendungsbereich

Tz. 1 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 IAS 18 regelte die Bilanzierung von Erträgen, die sich aus dem Verkauf von Gütern, dem Erbringen von Dienstleistungen und der Nutzung von Vermögenswerten des Unternehmens durch Dritte gegen Zinsen, Nutzungsentgelte oder Dividenden ergaben (IAS 18.1). Der primäre Fokus des IAS 18 lag auf der Bestimmung des Zeitpunkts der Vereinnahmung von Erträ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Neubeurteilung des Leasingverhältnisses

Tz. 68 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Gemäß IFRS 16.39 ist der Leasingnehmer nach dem Bereitstellungsdatum dazu verpflichtet, das Leasingverhältnis sowohl hinsichtlich der zum Zeitpunkt der Erstbewertung getroffenen Einschätzungen als auch mit Blick auf bestimmte Änderungen von Marktfaktoren fortlaufend zu überprüfen. In Abgrenzung zur Modifikation eines Leasingverhältnisses, die...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Wesentlichkeit

Tz. 14 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Als Teil der Angabeninitiative wurde der Begriff der Wesentlichkeit überarbeitet. Ziel war es, eine einheitliche Definition von Wesentlichkeit über alle Standards zu erreichen, größere Klarheit zu erlangen, was als wesentlich gilt, und damit die (Finanz-)Kommunikation zu verbessern. Wesentlich sind nach dem neugefassten IAS 1.7 Informationen ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Darstellung der Rechnungslegungsmethoden

Tz. 187 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Gemäß IAS 1.117 sind die bedeutsamen (significant) Rechnungslegungsmethoden bestehend aus den verwendeten Bewertungsgrundlagen (measurement bases) und den sonstigen angewandten Rechnungslegungsmethoden, die für das Verständnis des Abschlusses relevant sind, anzugeben (zur vorgesehenen Neuregelung, nach der statt auf die Bedeutsamkeit auf die...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Abschlussbestandteile

Tz. 76 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Zu einem vollständigen IFRS-Abschluss gehören gem. IAS 1.10: Bilanz zum Ende der Periode; Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis für die Periode (Gesamtergebnisrechnung); Eigenkapitalveränderungsrechnung für die Periode; Kapitalflussrechnung für die Periode (diese ist Gegenstand von IAS 7; vgl. IFRS-Komm., Teil B, IAS 7); Anhan...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Zusätzliche Posten, Überschriften und Zwischensummen in der Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis (Gesamtergebnisrechnung)

Tz. 160 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Zusätzliche Posten (inkl. Disaggregation der in IAS 1.82 aufgeführten Posten), Überschriften und Zwischensummen sind der Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis (Gesamtergebnisrechnung) bzw. in der gesonderten GuV hinzuzufügen, wenn ein anderer Standard dies verlangt oder der Grundsatz der fair presentation dies für das Ve...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Konzept der Periodenabgrenzung

Tz. 43 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Ein Unternehmen hat gem. IAS 1.27 und dem Rahmenkonzept (CF.OB17ff.) seinen Abschluss, mit Ausnahme der Kapitalflussrechnung, nach dem Konzept der Periodenabgrenzung (accrual basis of accounting) aufzustellen. Demnach werden Posten dann als Vermögenswerte, Schulden, Eigenkapital, Erträge und Aufwendungen erfasst, wenn sie die im Rahmenkonzept...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Überblick

Tz. 6 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Der IASB hat in IFRS 16 einige – für die Praxis äußerst relevante – Erleichterungsvorschriften implementiert, um ein verhältnismäßiges Gleichgewicht zwischen den Kosten der Bilanzierung für den Ersteller auf der einen Seite und dem daraus resultierenden Nutzen für die Adressaten aus den bereitgestellten Informationen auf der anderen Seite in E...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Anschaffungskostenmodell

Tz. 67a Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Im Rahmen der Anwendung des Anschaffungskostenmodells (cost model) sind die Anschaffungskosten des Nutzungsrechts planmäßig und im Fall einer Wertminderung außerplanmäßig abzuschreiben (IFRS 16.30 (a); vgl. ausführlich zum Anschaffungskostenmodell IFRS-Komm., Teil B, IAS 16, Tz. 29a iVm. 40ff.). Zur planmäßigen Abschreibung – bei der explizi...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Undurchführbarkeit

Tz. 11 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Die Anwendung einer Vorschrift ist gem. IAS 1.7 undurchführbar, wenn das Unternehmen die betreffende Regelung trotz aller angemessenen Anstrengungen nicht anwenden kann. Undurchführbarkeit bietet die einzige Grundlage in den IFRS, eine spezifische Vorschrift nicht anzuwenden, obgleich deren Anwendung einen wesentlichen Effekt iSd. Definition ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Portfolioausnahme

Tz. 9 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Die dritte Erleichterungsvorschrift – die sog. Portfolioausnahme oder auch Portfolioerleichterung – ist sowohl für den Leasingnehmer als auch für den Leasinggeber einschlägig (IFRS 16.B1; siehe zum Regelungspendant im Kontext der Umsatzerfassung aus Kundenverträgen IFRS 15.4). Im Kontext der Leasingbilanzierung ist die maßgebliche Bilanzierung...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Substanzielle Austauschrechte

Tz. 20 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Zu beachten ist, dass nicht jeder spezifizierte Vermögenswert uno actu als identifiziert gilt. So ist das Kriterium der Identifizierbarkeit nicht erfüllt, wenn der Vermögenswert zwar spezifizierbar ist, der potenzielle Leasinggeber jedoch – ausnahmsweise (IFRS 16.BC114) – ein substanzielles Austauschrecht (substantive substitution right) währ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Recht auf Bestimmung der Nutzung

Tz. 28 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Während das erste Kontrollkriterium (obtain substantially all of the economic benefits) danach fragt, ob dem potenziellen Leasingnehmer die wirtschaftliche Nutzenziehung aus dem Leasingobjekt zusteht (benefit element der Kontrolle), widmet sich das zweite Kriterium ( right to direct the use ) der Frage, wer die konkrete Nutzung des Leasingobjek...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Zielsetzung von IAS 1

Tz. 1 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 IAS 1 schreibt Grundsätze für die Darstellung von allgemeinen Abschlüssen vor, um Perioden- und Betriebsvergleiche zu ermöglichen. Der Standard normiert dazu neben den grundlegenden Anforderungen an die Darstellung von Abschlüssen Anwendungsleitlinien für deren Struktur und Mindestanforderungen an deren Inhalt (IAS 1.1). Die Erfassung, Bewertu...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Überblick über die Bestandteile der Anschaffungskosten

Tz. 61 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Bei der erstmaligen Bewertung ist das Nutzungsrecht mit seinen Anschaffungskosten (at cost) zu bewerten (IFRS 16.23). Die Anschaffungskosten des Nutzungsrechts werden maßgeblich durch den Zugangswert der Leasingverbindlichkeit (vgl. Tz. 57ff.) determiniert (IFRS 16.24 (a)), allerdings sind ausgehend von diesem Wert weitere Erhöhungen bzw. Abz...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / V. Zusammenfassung von Verträgen

Tz. 10 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Mit IFRS 16.B2 enthalten die Vorgaben zur Leasingbilanzierung – analog zu IFRS 15.17 im Kontext der Umsatzerfassung aus Kundenverträgen – eine explizite Regelung zur verpflichtenden Zusammenfassung von Verträgen zu einer Bilanzierungseinheit (unit of account), die in einem zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang stehen (sog. linked trans...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Zweck und Struktur des Anhangs

Tz. 174 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 IAS 1 enthält spezifische Vorschriften zur Struktur des Anhangs, zu den im Anhang aufzuführenden Angaben und zur Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Nach IAS 1.112 hat der Anhang folgende Informationen zu enthalten: Informationen zu den Grundlagen der Aufstellung des Abschlusses und die besonderen Rechnungslegungsmethoden (...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Allgemeines und Vorliegen eines Verkaufs

Tz. 151 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Bei sog. Sale-and-lease-back-Transaktionen wird in einem ersten Schritt ein Vermögenswert an eine andere Partei veräußert (sale). In einem zweiten Schritt wird seitens des Verkäufers der vormals übertragene Vermögenswert von dieser ankaufenden Partei im Rahmen eines Leasingverhältnisses zurückgemietet (lease-back). Folglich tritt der Verkäuf...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 11. Zweck des IFRS-Abschlusses

Tz. 23 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Eine Definition zum Zweck des IFRS-Abschlusses enthält IAS 1.9: Er soll zum einen Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die Cashflows eines Unternehmens bereitstellen, die für einen breiten Adressatenkreis entscheidungsnützlich sind (Entscheidungsfunktion). Zum anderen soll durch ihn eine Rechenschaftslegung über die ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Anhangangaben

Tz. 80 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Leasingnehmer sind dazu verpflichtet, umfangreiche qualitative und quantitative Anhangangaben über ihre Leasingverhältnisse zu machen. Vorgelagert zu den konkreten Vorschriften über die Anhangangaben formuliert der Standardsetzer in IFRS 16.51 das Ziel der Anhangangaben (objective of the disclosures), wonach die Adressaten der IFRS-Berichters...mehr