Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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ZErb 11/2020, Testamentswid... / Leitsatz

Wird der in einem privatschriftlichen Testament eingesetzte Alleinerbe vom Erblasser mit dem nicht unterschriebenen Vermerk "Wird noch genannt." durchgestrichen, führt dies zum Eintritt der gesetzlichen Erbfolge, wenn entgegen der Ankündigung eine Erbeinsetzung später nicht mehr letztwillig verfügt wurde. OLG Stuttgart, Beschl. v. 25.3.2020 – 8 W 104/19mehr

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ZErb 11/2020, Berechnung de... / Leitsatz

1. Pflichtteilsrecht "schlägt" Vermächtnis (bei der Ermittlung der Höhe des Pflichtteilsanspruchs, wenn testamentarisch angeordnete Vermächtnisse vorliegen). 2. Setzt die Erblasserin – unter Ausschluss ihres Abkömmlings (hier: testamentarisch jeweils hälftige Einsetzung, wobei der Abkömmling die Erbschaft im Hinblick auf den Nachlass "aushöhlende" Vermächtnisanordnungen ausge...mehr

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ZErb 11/2020, Bedarf das St... / III. Die materiell-rechtliche Lage

Nach § 81 Abs. 1 S. 1 BGB bedarf das Stiftungsgeschäft unter Lebenden der schriftlichen Form. Ausnahmen finden sich in den §§ 81 ff. BGB nicht,[10] so dass ein Teil der Literatur[11] und der obergerichtlichen Rechtsprechung[12] mit dem Wortlaut die Schriftform auch dann genügen lässt, wenn sich der Stifter zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück verpflichtet. Ein a...mehr

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ZErb 11/2020, Darlehensrück... / 1 Gründe

A. Die Parteien streiten um die Rückzahlung eines der Beklagten zu 1) gewährten Darlehens sowie um die Auseinandersetzung des Nachlasses nach der am 17.2.2015 verstorbenen Frau Monika G. (im Folgenden als Erblasserin bezeichnet). Die Erblasserin gewährte der Beklagten zu 1), die erhebliche Verluste erwirtschaftete, ein Gesellschafterdarlehen. Am 18.12.2013 schlossen die Erbla...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Kinder (Abs. 1 StKl. I Nr. 2)

Rz. 25 [Autor/Stand] Kinder sind nur die Abkömmlinge ersten Grades (§ 1589 BGB). Auf das Alter des Kindes kommt es nicht an. Eheliche und nichteheliche Kinder werden gleich behandelt. Auch vor dem 1.7.1949 nichtehelich geborene Kinder (Art. 12 § 10 Abs. 2 NEhelG) haben nun nach der Reform des Erbrechts mit dem Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder vo...mehr

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FF 11/2020, Die Patientenverfügung in Coronazeiten - mutig oder lebensgefährlich?

Dies beschäftigt derzeit viele Leute, die sich fragen, ob sie einen schwerwiegenden Fehler begangen haben., als sie sich dazu haben überreden lassen. Offensichtlich wird die Befürchtung gehegt, dass bei Erwähnung einer Patientenverfügung die Ärzte lieber gleich in die Kaffeepause gehen statt zu helfen. Bevor Sie jedoch in blinden Aktionismus verfallen, schauen wir uns Ihre Än...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Freibeträge für Kinder und Kinder verstorbener Kinder (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 15 [Autor/Stand] § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG unterscheidet nicht zwischen eigenen leiblichen, adoptierten Kindern und Stiefkindern. Folglich müsste der Freibetrag auch Stiefkindern zustehen.[2] Die Finanzverwaltung hat bisher dazu noch keine Stellung genommen, auch nicht in ErbStR 2019. Die Kinder nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG und deren Kinder, sofern jene verstorben sind, ...mehr

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ZErb 11/2020, Gesetzesinitiative aus Niedersachsen für herrenlose Konten

Das Land Niedersachsen hat am 29.6.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener zugunsten unbekannter Erben in den Bundesrat eingebracht (Bundesrat, Drucksache 379/20). Als § 2027a BGB, also unter Erbschaftsanspruch, soll folgender Paragraf hinzugefügt werden: Zitat "(1) Das Bundesamt für Justiz wird die ...mehr

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Russland / V. Möglichkeiten vertraglicher Gestaltung

Rz. 33 Gesetzliche Vorschriften über den Abschluss von Eheverträgen enthalten die Art. 40–44 FGB. Gegenstand vertraglicher Vereinbarungen vor oder nach der Eheschließung können nur vermögensrechtliche Beziehungen der Ehegatten untereinander sein (Art. 40 FGB). Eheverträge werden mit der Registrierung der Eheschließung wirksam (Art. 41 Abs. 1 Unterabs. 2 FGB). Sie bedürfen de...mehr

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Bosnien und Herzegowina / b) Erb- und Pflichtteilsrecht nach der Scheidung

Rz. 85 Ehegatten sind gegenseitige gesetzliche Erben und pflichtteilsberechtigt (Art. 10 und 28 des Erbgesetzes; im Folgenden: ErbG[46]). Durch Scheidung und Aufhebung der Ehe erlischt dieses Erbrecht jedoch (Art. 25 Abs. 1 ErbG). Dasselbe gilt dann, wenn der Erblasser stirbt, nachdem er einen Antrag auf Scheidung der Ehe gestellt hat und das Gericht feststellt, dass dieser ...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 7. Erbrecht

Rz. 357 Für die Erbfolge gilt das nach der EuErbVO bestimmte Recht. Kennt dieses keine eingetragene Lebenspartnerschaft oder nur eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit schwachen Wirkungen (wie z.B. den PACS nach französischem Recht), so kommt kein gesetzliches Erb- und Pflichtteilsrecht des eingetragenen Lebenspartners in Betracht. Allenfalls könnte man daran denken, ein ...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / bb) Arten von Eigentum, insb. Institut des "giftorätt"

Rz. 116 Das schwedische Recht sieht im Prinzip nur einen gesetzlichen Güterstand vor, nämlich die sog. Giftorättsgods-Gemeinschaft. Diese tritt dann ein, wenn die Ehegatten durch Ehevertrag nichts anderes vereinbaren. Durch die Eheschließung ändert sich zunächst nichts an den vor der Eheschließung bestehenden Eigentumsverhältnissen der Ehegatten. Die Ehegatten haben auch wei...mehr

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Finnland / 5. Ausgleichsverfahren im Todesfall

Rz. 20 Der überlebende Ehegatte hat im finnischen Recht nicht die Stellung eines Erben. Verstirbt einer der Ehegatten, gilt hinsichtlich des Ausgleichsverfahrens Folgendes: Steht dem überlebenden Ehegatten ein Ausgleichsanspruch zu, kann er diesen dem Erben gegenüber geltend machen. Ist das Vermögen des überlebenden Ehegatten geringer als das des Erblassers, muss differenzier...mehr

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Belgien / 1. Vor der Ehe

Rz. 156 Vor der Ehe können in einem Ehevertrag nur die güterrechtlichen Auswirkungen der Scheidung geregelt werden. Ein Erb- und Pflichtteilsverzicht kann grundsätzlich nicht rechtsgültig vereinbart werden. Einzige Ausnahme bildet eine diesbezügliche Vereinbarung gem. Art. 1388 Abs. 2 ZGB für den Fall, dass mindestens einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Vereinbarung einen ...mehr

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Großbritannien: England und... / I. Gerichtliche Trennung

Rz. 38 Jeder Ehegatte kann nach s. 17 Matrimonial Causes Act (MCA) 1973 Antrag auf gerichtliche Trennung (judicial separation) stellen, indem er sich auf einen der in Rdn 40 näher beschriebenen fünf Scheidungssachverhalte beruft. Im Unterschied zur Scheidung ist die gerichtliche Trennung auch auszusprechen, wenn die Scheidung (ausnahmsweise) nicht erfolgen dürfte, weil trotz...mehr

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Belgien / bb) Anfangsvermögen

Rz. 52 Anfangsvermögen ist das Vermögen jedes Ehegatten am Tag des Eintritts des Güterstandes. Schulden werden im Anfangsvermögen berücksichtigt, auch wenn sie die Aktiva überschreiten. Güter und Ansprüche, die ein Ehegatte später durch Schenkung, Erbschaft oder Testament erwirbt, sowie diejenigen, die in Art. 1401 Par. 1 Ziff. 1 und Par. 2 ZGB erwähnt sind, werden dem Anfan...mehr

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Serbien / 3. Vaterschaft

Rz. 88 Der Ehemann der Mutter gilt als Vater eines ehelich geborenen Kindes. Der Ehemann der Mutter eines Kindes, das innerhalb von 300 Tagen nach Beendigung der Ehe geboren wird, gilt als Vater des Kindes aus dieser Ehe, wenn die Ehe mit dem Tod des Ehemanns endete und die Mutter innerhalb dieser Frist keine neue Ehe eingegangen ist. Der Ehemann der Mutter eines in einer ne...mehr

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Rumänien / I. Abstammung

Rz. 138 Die Regelungen zu Abstammung und Verwandtschaft finden sich in den Art. 405 ff. ZGB. Das Gesetz unterscheidet zunächst zwischen natürlicher und zivilrechtlicher Verwandtschaft, wobei die Erstere von der Letzteren dadurch abgegrenzt wird, dass im Fall der natürlichen Verwandtschaft mehrere Personen einen gemeinsamen Vorfahren haben. Rz. 139 Hinsichtlich der Abstammung ...mehr

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Portugal / 2. Feststellung der Vaterschaft und Anfechtungsrecht

Rz. 115 Die Feststellung der Vaterschaft hat eine ausführliche detaillierte Regelung in den Art. 1826–1873 CC – mit Grundregeln, Ausnahmen und Gegenausnahmen – erfahren.[115] Dabei geht das Gesetz zunächst von der Vaterschaftsvermutung aus (Art. 1826–1846 CC). Je nach Verfahren der Anerkennung der Vaterschaft – ob durch freiwilliges Anerkenntnis (Art. 1846–1863 CC), ein solc...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 1. Abstammung

Rz. 100 Das FamG FBiH unterscheidet nicht zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern. Mehr noch: Es verwendet diese Begriffe überhaupt nicht, sondern spricht nur allgemein von "Kindern". Einziger Unterschied, der zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern besteht, liegt in der Art und Weise der Feststellung von Vater- und Mutterschaft. Außer näheren Regelungen bezüglic...mehr

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Slowenien / 2. Vaterschaft

Rz. 94 Während einer Ehe geborenes Kind: Der Mann der Mutter des Kindes gilt als Vater eines in der Ehe geborenen Kindes (Art. 113 Abs. 1). Endet die Ehe aufgrund des Todes des Mannes der Kindesmutter und wird das Kind innerhalb von 300 Tagen danach geboren, so gilt als Vater des Kindes der verstorbene Mann der Mutter (Art. 113 Abs. 2). Als Vater des in einer Ehe geborenen K...mehr

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Ungarn / a) Allgemeines

Rz. 71 In einem Ehevertrag können die Eheschließenden bzw. die Ehegatten – vor der Eheschließung oder während der bestehenden Ehe – ihre güterrechtlichen Verhältnisse für die Zukunft von den gesetzlichen Vorschriften abweichend regeln. Für den Vertrag sind einerseits die allgemeinen Regeln des Schuldrechts maßgebend, andererseits gelten dafür spezielle familienrechtliche Ges...mehr

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Spanien / 2. Nichteheliche Abstammung

Rz. 124 Die Feststellung der nichtehelichen Abstammung hinsichtlich der Mutter erfolgt durch fristgerechte Eintragung der mütterlichen Abstammung in das Personenstandsregister (Art. 120 Abs. 1 Nr. 5 CC), d.h. grundsätzlich innerhalb einer Woche nach der Geburt (Art. 42d Ley del Registro Civil – LRC).[186] Rz. 125 Die nichteheliche Abstammung väterlicherseits wird festgestellt...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / b) Gesamtgut

Rz. 52 Nach Art. 177 Abs. 1 lit. a c.c. fällt jeder Erwerb durch einen oder beide Ehegatten während des Bestehens des gesetzlichen Güterstandes automatisch in das Gesamtgut, soweit sich nicht aus den Art. 177, 178, 179 c.c. anderes ergibt. Nach Art. 179 c.c. sind aus dem Gesamtgut ausgeschlossen:mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / II. Der Familienfonds

Rz. 78 Das italienische Eherecht kennt keine Einschränkung der Verfügungsbefugnis eines Ehegatten. Ehegatten können aber durch einen in öffentlicher Form abzuschließenden Ehevertrag (convenzione matrimoniale ex Art. 162 c.c.) einen Familienfonds (fondo patrimoniale), dessen Gegenstand nach Art. 167 c.c. Immobilien, registrierbare bewegliche Sachen und Wertpapiere oder Rechte...mehr

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Belgien / 2. Rechtsfolgen

Rz. 169 Die gesetzlichen Rechtsfolgen der Erklärung des gesetzlichen Zusammenwohnens sind rein materieller Art und vergleichbar mit einigen allgemeinen Ehewirkungen (régime primaire).[219]mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / V. Ehevertrag (äktenskapsförord)

Rz. 145 In einem Ehevertrag gemäß dem Ehegesetzbuch können die Eheleute bestimmen, ob bestimmtes Vermögen giftorättsgods (Eheeigentum) oder enskild egendom (Sondereigentum) eines Ehegatten sein soll (ÄktB 7:3). Jedoch können die Eheleute nicht bestimmen, dass ein bestimmtes Gut, das einem Ehegatten durch Geschenk oder Testament mit der vom Schenkenden oder Erblasser verfügte...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / cc) Verfügungsbeschränkungen

Rz. 124 Das Recht des Ehegatten, über sein Vermögen, das gleichzeitig auch Giftorätts-Vermögen ist, zu verfügen, unterliegt bestimmten Einschränkungen. Diese Beschränkungen betreffen vor allem Dinge, die für das gemeinsame Heim und für den anderen Ehegatten von Bedeutung sind (rådighetsinskränkningar).[87] Insofern kann sich dies auch auf das enskild egendom (Sondereigentum)...mehr

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Dänemark / 1. Die allgemeine Gütergemeinschaft

Rz. 16 Vorbemerkung: Zum 1.1.2018 wurde das in seiner ursprünglichen Fassung aus dem Jahre 1925 stammende Gesetz über die Ehewirkungen (lov om ægteskabets retsvirkninger; im Folgenden ÆRL)[12] durch das Gesetz über die Vermögensverhältnisse der Ehegatten (lov om ægtefællers økonomiske forhold, im Folgenden ÆFL)[13] ersetzt. Ziel der Reform ist eine Modernisierung der Bestimm...mehr

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Ukraine / 3. Eheliches Gemeinschaftsvermögen

Rz. 25 Zum ehelichen Gemeinschaftsvermögen gehört nach Art. 61 Abs. 1 FGB sämtliches während der Ehe erworbenes Vermögen, das nicht vom Zivilrechtsverkehr ausgeschlossen ist. Hierzu zählen insbesondere Sachen, Geld, Aktien und andere Wertpapiere, Bankeinlagen sowie sonstige relative Vermögensrechte, die nicht mit der Person eines der Ehegatten verbunden sind.[8] Nach einer o...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / VIII. Nichteheliche Lebensgemeinschaft; Sambolag (2003:376)

Rz. 157 Die nichteheliche Lebensgemeinschaft, in Schweden "samboförhållande" genannt, stellt in Schweden eine sehr verbreitete und auch gesellschaftlich akzeptierte Form des Zusammenlebens dar. Ein Lebensgefährte einer solchen nichtehelichen Lebensgemeinschaft wird im Schwedischen als "Sambo" (wörtlich: Zusammenwohnender) bezeichnet. Der schwedische Gesetzgeber hat es dafür ...mehr

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Tschechische Republik / c) Erb- und Pflichtteilsrecht

Rz. 98 Der Ehegatte gehört nicht zum Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen. Nach § 1484 BGB ist ein Erbverzicht möglich. Haben sich die Ehegatten testamentarisch bedacht, muss das Einzeltestament[69] jeweils widerrufen werden.mehr

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Belgien / 5. Sonstige Scheidungsfolgen

Rz. 152 Die Scheidung hat Auswirkungen auf die sog. ehelichen Vorteile, d.h. die unentgeltlichen Zuwendungen und Vergünstigungen, welche die Ehegatten sich entweder im Ehevertrag oder während der Ehe gewährten: Schenkungen, Testamente, vertragliche Erbeinsetzungen, Vereinbarungen zwecks ungleicher Aufteilung, Vorausanteilsklauseln.[202] Die Ehegatten verlieren aufgrund Art. ...mehr

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Großbritannien: England und... / 1. Erbrecht

Rz. 75 Mit Erlass des endgültigen Scheidungsurteils (decree absolute) gilt die Ehe als aufgelöst, so dass alle Ansprüche des Ehegatten im Rahmen des gesetzlichen Erbrechts entfallen. Nach s. 18A Wills Act 1837 gelten ferner sämtliche testamentarische Vermächtnisse und Zuwendungen an den Ehegatten als aufgehoben. Die übrigen Bestimmungen eines Testaments bleiben im Zweifel gü...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 4. Verhältnis der Verordnungen zu bestehenden internationalen Übereinkünften

Rz. 95 Die VOen lassen nach ihrem Art. 62 Abs. 1 – unbeschadet der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten nach Art. 351 AEUV – die Anwendung bilateraler oder multilateraler Übereinkünfte unberührt, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten zum Zeitpunkt des Erlasses der VOen oder eines Beschlusses nach Art. 331 Abs. 1 Unterabs. 2 oder 3 AEUV angehören und die Bereiche betreffen, d...mehr

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Kroatien / d) Erb- und Pflichtteilsverzicht; Aufhebung letztwilliger Verfügungen

Rz. 90 Nach Art. 67 ErbG werden letztwillige Verfügungen zugunsten des überlebenden Ehegatten als widerrufen vermutet, wenn die Ehe durch rechtskräftiges Urteil beendet worden ist, nachdem die letztwillige Verfügung verfasst worden war. Dies gilt nicht, wenn der Erblasser etwas anderes bestimmt hat. Nach Art. 134 Abs. 2 ErbG können Ehegatten auf das Erbe am anderen Ehegatten...mehr

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Polen / E. Eingetragene Lebenspartnerschaft

Rz. 130 Das polnische Recht enthält keine Bestimmungen über registrierte, heterosexuelle oder gleichgeschlechtliche, Partnerschaften. Die Anerkennung der Folgen solcher Beziehungen ist problematisch und wird in Polen oft als ordre public-widrig gesehen.[116] Die Lebenspartner werden als Partner einer rein faktischen nichtehelichen Lebensgemeinschaft (konkubinat) behandelt. U...mehr

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Tschechische Republik / 4. Erb- und Pflichtteilsrecht

Rz. 89 Ehegatten gehören nicht zum Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen. Sie sind jedoch kraft Gesetzes erbberechtigt (§§ 1635 f. BGB). Das gesetzliche Erbrecht erlischt mit Rechtskraft des Scheidungsurteils. Eine Vorverlagerung auf den Zeitpunkt des Scheidungsantrags kennt das tschechische Recht nicht. Dazu gibt es nur eine Ausnahme nach § 1482 BGB: Ist am Tag des To...mehr

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§ 3 Die Europäische Mensche... / I. Allgemeines

Rz. 13 Nach Art. 8 Abs. 1 EMRK (Schutz der persönlichen Lebensgestaltung) hat (entsprechend Art. 17 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte[26] – fortan: Zivilpakt – bzw. Art. 7 [Schutz des Privat- und Familienlebens][27] oder Art. 33 der Grundrechtecharta [Schutz des Privat- und Berufslebens]) jede Person u.a. das Recht auf Achtung ihres Familienleb...mehr

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Dänemark / II. Rechtsfolgen

Rz. 164 Vermögensrechtlich begründet die eheähnliche Lebensgemeinschaft im Gegensatz zur Ehe keine "Gütergemeinschaft". Es besteht nur gemeinsames Eigentumsrecht an Gütern, die beide Partner bezahlt oder geschenkt bekommen haben. Der gemeinsame Eigentumserwerb durch Unverheiratete erfolgt aus Beweisgründen sinnvollerweise durch schriftlichen Vertrag (Miteigentumsvertrag – sa...mehr

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Belgien / 2. Form- und Verfahrensvorschriften

Rz. 69 Eheverträge – sowohl jene, die vor Eheschließung vereinbart werden, als auch spätere Änderungen und solche, die nach Eheschließung eine Änderung der ehegüterrechtlichen Regelungen beinhalten – bedürfen nach belgischem Recht gem. Art. 1392 ZGB stets der notariellen Beurkundung bei gleichzeitiger Anwesenheit der Eheleute. Damit die getroffenen Vereinbarungen Dritten ent...mehr

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Russland / I. Auswirkungen auf das Eigentum

Rz. 17 Dem gesetzlichen Güterstand liegt der Gedanke der Errungenschaftsgemeinschaft zugrunde (Art. 33 FGB). Es wird zwischen dem ehelichen Gemeinschaftsvermögen und dem persönlichen Vermögen der Ehegatten differenziert. An dem während der Ehe erworbenen Vermögen besteht nach Art. 34 Abs. 1 FGB, Art. 256 Abs. 1 ZGB Gemeinschaftseigentum zur gesamten Hand (sovmestnaja sobstve...mehr

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ZErb 10/2020, Zur Errichtun... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 2. begehrt einen auf die Beteiligte zu 1. lautenden Erbschein, die Beteiligte zu 3. beruft sich auf ein früheres Ehegattentestament. 1. Der Ehemann der Erblasserin hatte zwei Kinder aus erster Ehe: Die Beteiligte zu 3. ist seine Tochter, sein Sohn ist ohne Abkömmlinge verstorben und von der Beteiligten zu 4. – seiner Ehefrau – allein beerbt worden. Die Erb...mehr

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ZErb 10/2020, Die kollisionsrechtliche Qualifikation erbrechtlicher Bestimmungen, die die Auswirkungen des Hinzukommens (übergangener) Kinder auf Testamente regeln (Teil I)

1 Die Frage, wie rechtlich zu reagieren ist, wenn der Erblasser nach Errichtung seines Testaments Vater[1] wird, er aber bis zu seinem Tod es unterlässt, sein Testament an die Geburt seines Kindes anzupassen, hat nicht nur in diesem und im letzten Jahrhundert Rechtsgelehrte beschäftigt; vielmehr war sie schon zur Zeit des römischen Reichs Gegenstand rechtswissenschaftlicher...mehr

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ZErb 10/2020, Bestimmung de... / 1 Gründe

I. Der Erblasser war in erster Ehe mit Frau J H, geb. L verheiratet. Diese Ehe wurde 1984 durch das Amtsgericht Bad Oeynhausen geschieden. Aus der Ehe sind die beiden Beschwerdeführerinnen, Frau F H-C und Frau H1 H-O, hervorgegangen. In zweiter Ehe war der Erblasser mit der Mutter der beiden Antragstellerinnen, N, verheiratet. Diese Ehe wurde 2003 ebenfalls durch das Amtsgeri...mehr

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ZErb 10/2020, Zur Pflichtte... / 1 Gründe

Die Parteien streiten über einen klägerischen Anspruch auf einen Zusatzpflichtteil. Im März 2017 verstarb Frau H.M. T. (Erblasserin), (…). Die Erblasserin war ledig und hatte keine leiblichen Kinder. Den Kläger hat sie durch Beschluss des Amtsgerichts (…) als ehelichen Abkömmling durch Adoption angenommen. Die Erblasserin hat ein eigenhändiges Testament ohne Datum mit folgend...mehr

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ZErb 10/2020, Die kollision... / 1. Die after-born child statutes in den Vereinigten Staaten

Im Recht des Common Law galt noch der Grundsatz, dass ein Kind, welches in einem Testament nicht bedacht wurde, selbst dann keine Rechte am Nachlass besaß, wenn festgestellt wurde, dass es versehentlich übergangen wurde[4]. Dementsprechend gingen die Gerichte auch davon aus, dass die Geburt eines Kindes nach Errichtung eines Testaments sich hierauf nicht auswirken konnte[5]....mehr

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ZErb 10/2020, Die kollision... / 2. Der Widerruf letztwilliger Verfügungen in Italien

Anders als die US-Bundesstaaten hat sich der italienische Gesetzgeber im Fall des Hinzukommens von Kindern[22] für eine Regelung entschieden, die auf die Beseitigung[23] eines Testaments gerichtet ist. Nach Art. 687 I c.c. gilt eine letztwillige Verfügung der Gesamt- oder Einzelnachfolge beim Hinzukommen eines Kindes oder infolge der Anerkennung eines nichtehelichen Kindes k...mehr

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ZErb 10/2020, Zur Berichtig... / 1 Gründe

I. Die eingetragene Eigentümerin schloss am 14.7.1990 mit der Beteiligten und weiteren drei Geschwistern zur UR-Nr. x1990 des Notars x in Wx einen Erbvertrag. Darin setzte sie ihre vier Geschwister zu je ¼ Anteilen zu ihren Erben ein. Weiter bestimmte die eingetragene Eigentümerin: "Ersatzerben anstelle eines jeden Miterben sind dessen Abkömmlinge untereinander hinsichtlich d...mehr

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ZErb 10/2020, Die kollision... / 4

Auf einen Blick Sowohl die US-amerikanische als auch die italienische Rechtsordnung hält eine Regelung für den Fall bereit, dass nach Errichtung eines Testaments ein Kind des Erblassers geboren wird. Die gesetzlichen Bestimmungen in beiden Rechtsordnungen unterscheiden sich aber vor allem in Bezug auf deren Rechtsfolgen erheblich voneinander. Denn während die US-amerikanisch...mehr