Fachbeiträge & Kommentare zu WEG

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Gebührenhöhe bei Kabelanschluss

Leitsatz Ist Verfahrensgegenstand die Frage, ob die Wohnungseigentümer verpflichtet sind, einen Wohnungseigentümer aus dem bestehenden Fernsehkabelanschluss zu entlassen und ihm dadurch Kabelgebühren in Höhe von 128 DM jährlich zu ersparen, wird der für die Rechtsmittelbeschwer maßgebende Wert nicht überschritten. Fakten: Der Antrag eines Wohnungseigentümers auf Abmelden sein...mehr

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BGH kippt Zitterbeschluss!

Leitsatz Ein Sondernutzungsrecht kann nur durch Vereinbarung, nicht auch durch bestandskräftig gewordenen Mehrheitsbeschluss begründet werden. Der Wohnungseigentümerversammlung fehlt hierzu die absolute Beschlusskompetenz. Durch Beschlussfassung können nur solche Angelegenheiten geordnet werden, über die nach dem Wohnungseigentumsgesetz oder nach einer Vereinbarung die Wohnun...mehr

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Wohnungs- und Teileigentum (hier: Schwimmbad im Kellergeschoss) kann nicht durch Verzicht gegenüber dem Grundbuchamt aufgegeben werden

Normenkette § 11 WEG, § 16 Abs. 2 WEG, § 928 BGB Kommentar 1. Auf einen Miteigentumsanteil kann nicht entsprechend § 928 Abs. 1 BGB verzichtet werden (h.R.M., anderer Ansicht neuerlich Kanzleiter, MK-BGB, 3. Aufl., 1997, § 928 Rz 2a; derselbe, NJW 1996, 905). Dasselbe gilt auch und gerade in Bezug auf ein Wohnungs- und Teileigentum, bei dem es sich nicht um ein grundstücksglei...mehr

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Sondernutzungsrecht nur durch Vereinbarung

Leitsatz Zur Einräumung eines Sondernutzungsrechts genügt ein Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümerversammlung nicht. Die Wohnungseigentümer können den Gebrauch des Sondereigentums und des gemeinschaftlichen Eigentums durch Vereinbarung regeln. Soweit nicht eine solche Vereinbarung entgegensteht, können die Eigentümer durch Mehrheitsbeschluss einen der Zweckbestimmung des...mehr

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Kosten der Balkonsanierung (Bodenplatte bzw. Kragplatte) betreffen das Gemeinschaftseigentum

Normenkette § 5 WEG, § 16 Abs.2 WEG Kommentar Bei einer dem § 5 WEG nachgebildeten Vereinbarungsregelung in der Teilungserklärung betreffen Sanierungskosten der Balkonbodenplatte nicht "Kosten des Gemeinschaftseigentums im Bereich des Sondereigentums", die nach Teilungserklärung vom betreffenden Sondereigentümer zu tragen wären. Bei unbefangener Betrachtungsweise kann eine Bode...mehr

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Mobile Verglasung eines Terrassenfreisitzes als nachteilige bauliche Veränderung

Normenkette § 14 WEG, § 22 WEG; § 1004 BGB Kommentar 1. Die (mobile) Verglasung eines Terrassenfreisitzes durch einen Eigentümer stellt eine nachteilige bauliche Veränderung im Sinne von § 22 Abs. 1 WEG dar. 2. Ein mehrheitlich getroffener Beschluss der Eigentümer, die Beseitigung der Verglasung zu fordern, ist grundsätzlich auch dann nicht schikanös, wenn bereits andere bau...mehr

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Zahlungs- und Abrechnungspflichten einer unechten Wohnungseigentumsverwaltung

Leitsatz Zahlungs- und Abrechnungspflichten einer "unechten" Wohnungseigentumsverwaltung durch den teilenden Eigentümer im Vorstadium bis zu ordnungsgemäß bestellter und beginnender WEG-Verwaltung Individuelle Abrechnungspflichten des nach Auftragsrecht handelnden teilenden Eigentümers Verneinte Aufrechnungsberechtigung des Teilenden gegenüber Wohngeldvorschüssen für die hi...mehr

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Fälligkeit und kalendermäßiger Verzug von Wohngeldvorschüssen können mangels getroffener Vereinbarungen auch in einem mehrheitlich gebilligten Verwaltervertrag festgelegt werden

Leitsatz Feststellung von Verzugszinsen gegen den Konkursverwalter als Massekosten auch bei Massearmut zum Zeitpunkt der landgerichtlichen Entscheidung Normenkette § 16 Abs. 2 WEG, § 28 Abs. 1, 2, 5 WEG, § 284 Abs. 2 BGB, § 58 Nr. 2 KO, § 62 Nr. 1 KO Kommentar 1. Durch einen von der Wohnungseigentümergemeinschaft mehrheitlich gebilligten Vertrag mit dem Verwalter können die Wo...mehr

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Mitarbeiter eines Verwalters als dessen Erfüllungsgehilfen sind an Eigentümerversammlungen teilnahmeberechtigt, selbst wenn in der Gemeinschaftsordnung vereinbart sein sollte, dass Besucher zu Versammlungen keinen Zutritt hätten

Normenkette § 24 Abs.5 WEG, § 278 BGB, § 675 BGB Kommentar 1. Gem. § 24 Abs.5 WEG führt der Verwalter den Vorsitz in Eigentümerversammlungen, sofern die Gemeinschaft nichts anderes beschließt. Als Leiter der Versammlung gehört es zu den originären Aufgaben eines Verwalters, für einen geordneten, gesetzmäßigen, reibungslosen und zügigen Versammlungsablauf zu sorgen. Auf welche...mehr

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Beschwer und Rechtsmittelgeschäftswert

Leitsatz Identität von Beschwer und Rechtsmittelgeschäftswert bei Auskunfts- oder Rechnungslegungs-Verpflichtung Normenkette § 45 Abs. 1 WEG, § 48 Abs. 3 WEG, § 31 Abs. 1 KostO Kommentar 1. Ist die weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen ohne Rücksicht auf die Beschwer zulässig, wenn also das erste Rechtsmittel als unzulässig verworfen wurde (vgl. BGHZ 119, 216 = NJW 92,...mehr

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Festlegung des Verzugs durch Regelung im Verwaltervertrag

Leitsatz Durch einen von der Wohnungseigentümergemeinschaft mehrheitlich gebilligten Vertrag mit dem Verwalter können die Wohnungseigentümer zugleich die Fälligkeit und den kalendermäßigen Verzug mit ihren monatlichen Beitragsvorschüssen festlegen. Fakten: Innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft ist weder in der Teilungserklärung noch in der Gemeinschaftsordnung die Fäll...mehr

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Verwalter darf Hilfskräfte einsetzen

Leitsatz Der Verwalter ist grundsätzlich berechtigt, die Leitung von Wohnungseigentümerversammlungen mit Hilfe von Mitarbeitern durchzuführen, sofern diese nur als seine Hilfspersonen tätig werden. Fakten: Die Gemeinschaftsordnung einer Wohnungseigentumsanlage enthält eine Bestimmung, wonach Besuchern die Teilnahme an Eigentümerversammlungen nicht gestattet ist. Anlässlich ei...mehr

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Beschlussfassung auch in einer Einmannversammlung (einer 2-Personen-Gemeinschaft)

Leitsatz 1. Einberufungsmangel führt nicht zu Beschlussnichtigkeiten 2. Beschlussfassung nur über Einzelabrechnungen und Einzelwirtschaftspläne begründet grundsätzlich keine Zahlungspflichten Normenkette § 16 WEG, § 28 WEG Kommentar 1. Wohngeldzahlungspflichten entstehen erst nach entsprechender Mehrheitsbeschlussfassung als zwingende Voraussetzung für Zahlungspflichten. Grundsä...mehr

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Zur grundbuchrechtlichen Löschung und zum schuldrechtlichen Verzicht von Sondernutzungsrechten

Normenkette §§ 10 Abs. 1, 15 WEG, § 19 GBO, § 877 BGB Kommentar 1. Der V. Senat des BGHbestätigte die Meinung des vorliegenden BayOblG mit Beschluss vom 30.03.2000 (MDR 2000, 757 mit Anmerkung Böhringer = ZMR 2000, 472 mit Anmerkung Müller = ZWE 2000, 347 mit Anmerkung Röll, S. 343 = ETW, Gr. 2, S. 4161) gegen die Auffassung des OLG Düsseldorf vom 19.07.1995 (FGPrax 1995, 187...mehr

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Bauliche Veränderung und Abgeschlossenheit

Leitsatz Verbindung (Zusammenlegung) zweier Wohnungen durch Decken- oder Mauerdurchbruch nachteilig? BayObLG will den Verlust der Abgeschlossenheit sowie den dadurch der Teilungserklärung widersprechenden Zustand nicht mehr als Nachteil ansehen! Vorlage zum BGH Normenkette § 3 Abs. 2 WEG, § 14 Nr. 1 WEG, § 22 WEG, § 28 Abs. 2 FGG, § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB Kommentar 1. Vom BGH zu...mehr

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Vergrößerung eines Fensters kann Nachteil bedeuten

Leitsatz Die Vergrößerung eines Fensters, die die Einbeziehung eines bisher nur als Lager- und Personalraum genutzten Raums eines Teileigentums in den Verkaufs- und Geschäftsbereich ermöglicht, kann eine unzumutbare Beeinträchtigung der übrigen Wohnungseigentümer darstellen, wenn dadurch in erhöhtem Maß Geräusche und Gerüche in den bisher weitgehend abgeschirmten Garten der ...mehr

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Mauerdurchbruch als erheblicher Nachteil?

Leitsatz Allein die Tatsache, dass die Herstellung eines Mauerdurchbruchs zwischen zwei Wohnungen zum Verlust der Abgeschlossenheit und damit zu einem der Teilungserklärung sowie dem Gesetz widersprechenden Zustand führt, kann nicht als nicht hinzunehmender Nachteil gewertet werden (Vorlage an den BGH wegen Abweichung von OLG Zweibrücken, OLG Köln und KG). Fakten: Ein Mauerdu...mehr

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Vergrößerung eines Oberlichtfensters als nachteilige bauliche Veränderung

Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 22 Abs. 2 WEG Kommentar 1. Die Vergrößerung eines Fensters, welche die Einbeziehung eines bisher nur als Lager- und Personalraum genutzten Raumes eines Teileigentums in den Verkaufs- und Geschäftsbereich (hier: eines Friseursalons) ermöglicht, kann eine unzumutbare Beeinträchtigung der übrigen Wohnungseigentümer darstellen, wenn dadurch in erhöht...mehr

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überqueren der Flächen ist u.U. zu gestatten

Leitsatz Soweit eine im Gartenplan einer Wohnanlage als Kinderspielplatz bezeichnete Fläche nur über Sondernutzungsflächen zu erreichen ist, ist es zwingend erforderlich, den Zugang über diese Sondernutzungsflächen zu gewährleisten, da ein Ausweichen auf Flächen, die im Eigentum Dritter stehen, ausscheidet. Fakten: Die Wohnanlage verfügt über einen Kinderspielplatz. Dessen Fl...mehr

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Grenzstreit zwischen 2 Speicher-Teileigentumseinheiten

Leitsatz Widerspruch zwischen Teilungserklärung und Darstellung der beiden Speicherflächen im Aufteilungsplan: Keine Entstehung von Sondereigentum, sondern nur von isolierten Miteigentumsanteilen; jedoch Verpflichtung der Gemeinschaft auf nachträgliche Einräumung von Sondereigentum (vgl. BGHZ 130, 159) Hier: Schuldrechtlicher Anspruch auf Bereinigung der mit dem Gesetz nicht ...mehr

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Kein Friseursalon bei zu Wohnzwecken bestimmter Nutzung

Leitsatz Der Widerruf einer vereinbarten Verwalterzustimmung zu einer Nutzungszweckänderung eines Wohnungseigentums beurteilt sich nach § 183 BGB Nutzung einer Wohnung im 1. OG (Wohnbereich) als Friseursalon grundsätzlich störender als Nutzung zu Wohnzwecken Büronutzung eines Wohnungseigentums beurteilt sich nach Umständen des Einzelfalles (Größe, Charakter der Wohnanlage u...mehr

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Schuldrechtlicher Anspruch gegen Eigentümergemeinschaft

Leitsatz Ist das mit den Miteigentumsanteilen von zwei Speichern verbundene Sondereigentum wegen eines Widerspruchs zwischen Teilungserklärung und Aufteilungsplan nicht entstanden, besteht ein gegen die übrigen Wohnungs- und Teileigentümer gerichteter Anspruch auf Begründung von Sondereigentum, das mit den isolierten Miteigentumsanteilen verbunden werden kann. Fakten: Derzeit...mehr

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Orgelspiel in schallisoliertem Kellerabteil zulässig

Normenkette § 15 Abs. 3 WEG, § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB Kommentar 1. Ein Eigentümer hatte sein etwa 20 qm großes Kellerabteil als Musikzimmer eingerichtet und schallisoliert. Dort spielte er im Rahmen der nach Hausordnung zulässigen Musizierzeiten Orgel. Untersagungs- und Wiederherstellungsanträge des ursprünglichen Zustands des Kellerraums wurden nach tatrichterlicher Augensch...mehr

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Keine Bedenken gegen elektrische Rollläden

Leitsatz Unabhängig davon, ob der nachträgliche Einbau elektrischer Rollladenheber eine bauliche Veränderung darstellt, ist eine Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer gem. § 22 Abs. 1 WEG S. 2 nicht erforderlich, da diese nicht über das in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden. Fakten: Eine Wohnungseigentümerin wehrt sich vorliegend gegen den Einbau vo...mehr

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Einbau elektrischer Rolladenheber keine nachteilige bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums

Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG Kommentar 1. Außenrollläden sind Teil der Fassade und damit Gemeinschaftseigentum (im Gegensatz zu den innenseitig angebrachten Vorrichtungen und Rolladengurten); diese Zuordnung entspricht der überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung, vgl. u.a. LG Freiburg, Beschluss vom 02.04.1997, 4 T 39/97; KG Berlin, Beschluss vom 15....mehr

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Mehrheitsbeschlüsse, Bestandskraft mangels Anfechtung

Leitsatz Mangels Anfechtung bestandskräftig gewordene Mehrheitsbeschlüsse über Änderungen der Gemeinschaftsordnung (speziell zur Änderung des Kostenverteilungsschlüssels, zu Bestimmungen über die Genehmigung baulicher Veränderungen und über Hausordnungsvorschriften) sind nicht nichtig! Normenkette § 10 Abs. 1 WEG, § 15 WEG, § 16 Abs. 2 WEG, § 22 Abs. 2 WEG, § 23 WEG Kommentar...mehr

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änderung durch Mehrheitsbeschluss ist wirksam

Leitsatz Eine durch einen bestandskräftigen Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer vorgenommene änderung der Gemeinschaftsordnung, die eine änderung des Kostenverteilungsschlüssels, Bestimmungen über die Genehmigung baulicher Veränderungen und Hausordnungsvorschriften enthält, ist nicht nichtig, sondern wirksam. Fakten: Die Gemeinschaftsordnung, die eine Summe von Vereinba...mehr

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Teilnahme von Nichteigentümern an der Versammlung

Leitsatz Nutzungsberechtigte eines Nachbargrundstücks dürfen nicht in der Eigentümerversammlung erscheinen. Vereinbarte Kostenverteilung nach Wohnflächen bedeutet bei Teileigentum Verteilung nach Nutzflächen Auf Wirtschaftsplan gestützter Zahlungsanspruch wird lediglich durch das Ergebnis der Jahresabrechnung begrenzt Normenkette § 16 Abs. 2 WEG, § 23 Abs. 1 WEG, § 28 Abs. 1 WE...mehr

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Tagesordnungspunkt Bestellung eines Verwalters

Leitsatz TOP "Bestellung eines Verwalters" deckt auch Beschlussfassung über die Höhe der Vergütung eines zu bestellenden Verwalters Verwaltervergütung i.H.v. DM 100,- pro Arbeitsstunde (zzgl. Auslagen und MwSt.) kann im Rahmen des Üblichen und Angemessenen liegen Normenkette § 23 Abs. 2 WEG, § 26 WEG Kommentar In einer kraft Vereinbarung weitgehend wirtschaftlich getrennt zu ve...mehr

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Hundehaltungsverbot kann gegen Treu und Glauben verstoßen

Leitsatz Die Durchsetzung eines bestandskräftig beschlossenen generellen Hundehaltungs-Verbots in einer Wohnanlage kann im Einzelfall nach dem Grundsatz von Treu und Glauben unzulässig sein Bewilligte Prozesskostenhilfe Normenkette § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG, § 15 Abs. 1 WEG, § 242 BGB Kommentar 1. In einer Gemeinschaft wurde bereits 1983 in Änderung der etwas "liberaleren" Hausor...mehr

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Beim Teileigentum ist die Nutzfläche maßgebend

Leitsatz Sind nach der Gemeinschaftsordnung die Wohnflächen für die Verteilung der Kosten und Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums maßgebend, ist die nächstliegende Bedeutung, dass bei einem Teileigentum die Nutzfläche maßgebend ist. Fakten: Sind aufgrund von Bestimmungen in der Gemeinschaftsordnung die Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums von den Wohnungseig...mehr

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Auch hohe Vergütung kann angemessen sein

Leitsatz Ein Tagesordnungspunkt "Bestellung eines Verwalters" deckt sowohl einen Beschluss der Wohnungseigentümer über die Bestellung des Verwalters als auch über die Höhe der Vergütung. Eine Verwaltervergütung in Höhe von 100 DM pro Stunde zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer kann bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen im Rahmen des üblichen und Angemessenen liegen. Fakt...mehr

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Rechtsmittelbeschwer bei Anfechtung der Abrechnung

Leitsatz Rechtmittelbeschwer bei Abrechnungspositions-Anfechtung Keine Erhöhung der Beschwer bei zusätzlicher Anfechtung Verwalter-Entlastungsbeschluss Normenkette § 45 Abs. 1 WEG Kommentar 1. Wird der Genehmigungsbeschluss über die Jahresabrechnung oder den Wirtschaftsplan wegen bestimmter Einzelposten für ungültig erklärt, bemisst sich die Rechtsmittelbeschwer eines Wohnungse...mehr

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Nutzungsuntersagung (hier: Widerruf einer Zustimmung zur gewerblichen Nutzung im Sondereigentum wegen erheblicher Störungen durch einen Bäckereibetrieb)

Leitsatz Kein nächtlicher Bäckereibetrieb in "Gewerbeeinheit" Widerruf des Verwalters gemäß entsprechender Gemeinschaftsordnungs-Vereinbarung Normenkette (§§ 14, 15 WEG; § 906, 1004 BGB) Kommentar Ein Teileigentum wurde in der Teilungserklärung als "Gewerbeeinheit" zweckbestimmt. Weiterhin bestand die Vereinbarung in der Gemeinschaftsordnung, dass die Ausübung eines Gewerbes de...mehr

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Antrag auf Rauchverbot in der Eingentümerversammlung

Leitsatz Verweigerte Abstimmung über Geschäftsordnungsantrag für ein "Rauchverbot" in der Eingentümerversammlung Unter Umständen erfolgreiche Beschlussanfechtung Normenkette § 24 WEG Kommentar 1. Weigert sich ein Versammlungsleiter, in der Eigentümerversammlung über ein beantragtes Rauchverbot (Geschäftsordnungsantrag) abstimmen zu lassen und verlässt daraufhin ein sich gesundh...mehr

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Einigung aller Wohnungseigentümer bei nachträglicher Einräumung von Sondereigentum

Leitsatz Vereinbartes Sondernutzungsrecht verschafft dem Berechtigten nicht das Recht, ohne Mitwirkung aller Wohnungseigentümer, dort Sondereigentum zu bilden Die nachträgliche Einräumung von Sondereigentum bedarf der Einigung aller Wohnungseigentümer in der für die Auflassung vorgeschriebenen Form sowie die Eintragung im Grundbuch Erneut: Unwirksame Vereinbarung einer vorwegg...mehr

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Position Rechtskosten in der Jahresabrechnung

Leitsatz Falsche Kostenbelastung in einer Jahresabrechnung zur Ausgabenposition "Rechtsstreitigkeiten" (Position "Rechtskosten") betrifft nur die Einzelabrechnungen, aber die aller Eigentümer; ein Mangel wird hier nicht durch entsprechende Gutschrift beim betreffenden Wohnungseigentümer behoben Mangels vorhandener Messeinrichtungen für eine verbrauchsabhängige Abrechnung der ...mehr

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Unwirksame Ersatzzustellung einer amtsgerichtlichen Entscheidung und Beschwerdefrist

Normenkette § 45 Abs. 1 WEG, § 22 Abs. 1 FGG, § 184 ZPO, § 187 ZPO Kommentar 1. Ausweislich einer Postzustellungsurkunde wurde ein amtsgerichtlicher Beschluss gem .§ 208 ZPO, § 184 ZPO dadurch zugestellt, dass der Postbedienstete die Ausfertigung einer Bediensteten des Antragsgegners übergab, weil im Geschäftslokal des Antragsgegners während der gewöhnlichen Geschäftsstunden ...mehr

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WEG-Verwalter wurde als unmittelbarer Vertragspartner von einer Heizabrechnungs-Servicefirma in Anspruch genommen

Normenkette § 164 BGB, § 179 BGB, § 631 BGB Kommentar Beauftragt ein WEG-Verwalter eine Servicefirma mit der Erstellung von Heiz- und Betriebskostenabrechnungen für verschiedene Wohnungseigentümergemeinschaften, so haftet er sogar bei Anhaltspunkten für ein Handeln in fremdem Namen selbst für die Vergütung und die Gerätekosten, für Mieten sowie für die Erstellung von Abrechnu...mehr

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Neue Haustür darf das Fassadenbild nicht optisch beeinträchtigen

Normenkette § 21 Abs. 3 WEG, § 21 Abs. 4 WEG, § 22 Abs. 1 WEG Kommentar 1. Haben die Wohnungseigentümer bestandskräftig beschlossen, eine neue Hauseingangstüre einzubauen und deren Gestaltung in einer späteren Versammlung festzulegen, ist der daran anknüpfende Eigentümerbeschluss, der eine bestimmte Ausführung der Tür zum Gegenstand hat, daraufhin zu überprüfen, ob er ordnungs...mehr

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Eigentumsverhältnisse an Fenstern

Leitsatz Isolierglasfenster sind grundsätzlich Gemeinschaftseigentum In der Gemeinschaftsordnung kann vereinbart werden, dass die Behebung von Glasschäden an Fenstern und Türen dem jeweiligen Wohnungseigentümer (bzw. Wohnungserbbauberechtigten) obliegt Von einem Glasschaden ist auch auszugehen bei trüb oder blind gewordenen Glasscheiben Normenkette § 5 Abs. 2 WEG, § 16 Abs. ...mehr

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Gemeinschaftsordnung für Instandsetzungskosten maßgeblich

Leitsatz Isolierglasfenster sind grundsätzlich Gemeinschaftseigentum. Obliegt nach der Gemeinschaftsordnung die Behebung von Glasschäden an Fenstern und Türen im Bereich des Wohnungseigentums dem jeweiligen Wohnungseigentümer, so gilt dies auch für den Austausch trüb oder blind gewordener Glasscheiben. Fakten: Einer der Wohnungseigentümer ersetzte im Bereich seines Sondernutz...mehr

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Majorisierende Selbst-Verwalterbestellung in Zweier- Gemeinschaft

Leitsatz Verwaltervergütung von monatlich DM 100,- je Wohnung entspricht grundsätzlich nicht ordnungsgemäßer Verwaltung! Gartensondernutzungsberechtigter Eigentümer hat grundsätzlich nicht das Recht, dort stehende Bäume zu fällen; widrigenfalls ist er wegen unerlaubter Handlung zur Wiederanpflanzung verpflichtet Normenkette § 14 WEG, § 15 Abs. 3 WEG, § 26 WEG, § 249 BGB, § 823...mehr

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Beschlussungültigkeit im Verfahren zu berücksichtigen

Leitsatz Ungültigkeit eines Beschlusses (als Grundlage für einen Zahlungsanspruch) ist auch noch im III. Rechtszug des Forderungsverfahrens zu berücksichtigen Wird ein Eigentümer einer Zweipersonen-Gemeinschaft zum Verwalter bestellt, ist grundsätzlich nicht von einer stillschweigenden Vereinbarung einer Verwaltervergütung auszugehen Normenkette § 23 Abs. 1 und 4 WEG, § 26 Abs...mehr

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Mehrheitseigentümer kann sich selbst bestellen

Leitsatz In der Wahl eines Mehrheitseigentümers in einer Zweiergemeinschaft zum Verwalter mit dessen eigenen Stimmen kann ausnahmsweise weder eine rechtsmissbräuchliche Ausnutzung der Stimmenmehrheit noch ein Verstoß gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung gesehen werden. Fakten: Grundsätzlich liegen die Gründe für eine Ungültigkeit der Verwalterwahl dann nahe, wenn d...mehr

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Verwalter als Ermächtigungstreuhänder

Leitsatz Gemeinschaft gewinnt Prozess gegen Bank auf Rückzahlung weisungswidrig vorgenommener Kontenverfügungen (hier: Verpfändung von Sparkontenguthaben der Gemeinschaft durch den Hausverwalter) Verwalter als "Ermächtigungstreuhänder" und Verfügungsberechtigter über das Konto "der Eigentümer" Verfügungsbeschränkung (durch vereinbarte Beiratszustimmung) Normenkette § 27 Abs. 4 ...mehr

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Schenkungswiderruf nach Umwandlung in Wohnungseigentum

Normenkette § 530 BGB, § 531 BGB, § 741 BGB, § 747 Satz 1 BGB, § 812 BGB, § 818 BGB, § 822 BGB, § 1008 BGB, § 11 WEG, § 18 WEG Kommentar Keine Wohnungseigentümergemeinschaft im Sinne des WEG, sondern eine Miteigentümergemeinschaft gem. §§ 741 ff BGB, § 1008 BGB bildet, wer nach hälftiger Miteigentumsanteilsübertragung an einem Grundstück seitens der Eltern - Rechtsinhaber zu ...mehr

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Wird ein Beschlussanfechtungsverfahren beinahe ein ganzes Jahr lang nicht weiter betrieben, haben Antragsteller ihr Anfechtungsrecht verwirkt

Normenkette § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG, § 242 BGB, § 8 Abs. 2 KostO Kommentar 1. Eigentümer hatten mit Schriftsatz vom 22.12.1998 Beschlüsse einer Eigentümerversammlung vom 25.11.1998 angefochten. Mit Verfügung vom 08.11.1999 forderte das AG die Antragsteller zur Einzahlung des Kostenvorschusses sowie zur Begründung ihres Anfechtungsantrags auf (unter Fristsetzung bis 15.12.1999 ...mehr

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Vermietung von Gemeinschaftseigentum aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses

Leitsatz Im Gemeinschaftseigentum stehende Räume (hier: Kellerräume) können auch über Mehrheitsbeschluss vermietet werden, soweit dem nicht eine Vereinbarung entgegensteht und den Eigentümern im Einzelfall kein Nachteil erwächst. Normenkette § 13 WEG, § 14 WEG, § 15 Abs. 2 WEG, § 16 WEG, § 21 WEG, § 745 BGB Kommentar 1. Das vorlegende BayObLG hat die Gültigkeit eines solchen a...mehr

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Rechtsschutzinteresse ist grundsätzlich zu bejahen

Leitsatz Beschließt die Versammlung, an den Häusern der Wohnungsanlage einen Blitzschutz installieren zu lassen, so entfällt mit der Durchführung dieser Maßnahme das Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung des dahingehenden Beschlusses jedenfalls so lange nicht, wie die Rückgängigmachung der Baumaßnahme nicht tatsächlich ausgeschlossen ist oder ihr der Einwand unzulässiger ...mehr