Fachbeiträge & Kommentare zu Brandenburg

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§ 26 Klagearten / II. Parteien der Abänderungsklage

Rz. 225 Parteien des Abänderungsverfahrens können grundsätzlich nur diejenigen sein, zwischen denen die abzuändernde Entscheidung ergangen ist – das heißt die Parteien des Vorprozesses – oder auf die sich die Rechtskraft der Entscheidung erstreckt.[594] Betrifft das Verfahren die Abänderung eines Prozessvergleichs, so kommen außer den Parteien des Vorprozesses und deren Rech...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 3. Weideviehhalter

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / c) Umfang der Straßenverkehrssicherungspflicht

Rz. 301 Der Umfang der Widmung einer Straße ist entscheidend für den Umfang der Verkehrssicherungspflicht. Für welche Art Verkehr eine Straße oder ein Weg gewidmet ist, richtet sich nach seinem äußeren Erscheinungsbild unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und der allgemeinen Verkehrsanschauung.[712] Auf den Zweck der Benutzung der Straße durch den einzelnen Verk...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / V. Verjährung

Rz. 965 Gemäß § 4 Abs. 1 StHG verjährt der Schadensersatzanspruch innerhalb eines Jahres. Diese kurze Verjährungsfrist beginnt – ähnlich wie in § 852 BGB a.F. – mit dem Tag, an dem der Geschädigte von dem Schaden und davon Kenntnis hat, dass der Schaden von einem Mitarbeiter oder Beauftragten eines staatlichen Organs oder einer staatlichen Einrichtung verursacht wurde.[2988]...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / III. Darlegung – Beweis – Anwendung von Tabellen

Rz. 193 Anders als bei Anwendung des § 844 Abs. 2 BGB im Falle der Tötung kommt es im Falle der Verletzung nicht auf den gesetzlich geschuldeten, sondern auf den vor dem Unfall tatsächlich erbrachten Umfang der Arbeitsleistung im Haushalt an.[410] Der Schadensersatz bemisst sich nach dem erforderlichen Kostenaufwand für die Beschäftigung einer gleichwertigen Ersatzkraft, gle...mehr

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§ 9 Produkthaftung / 5. Pflichten bei der Übertragung von Verkehrssicherungspflichten auf Dritte

Rz. 43 Die Übertragung von Verkehrssicherungspflichten auf Dritte ist zulässig. Sie setzt klare Vereinbarungen voraus, die eine zuverlässige Sicherung der Gefahrenquelle garantieren.[121] Bei dem originär verpflichteten Hersteller verbleiben in jedem Fall Auswahl- und Überwachungsverpflichtungen in Bezug auf den zur Ausführung seiner Verpflichtung eingesetzten Dritten.[122] ...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / 4. Ermittlung des Ersatzbetrags

Rz. 209 Wird eine Ersatzkraft eingestellt, ist grundsätzlich das gezahlte Bruttoentgelt zuzüglich der Beiträge zur Sozialversicherung zu erstatten.[447] Der Schädiger bzw. der Versicherer kann allenfalls einwenden, dass die Ersatzkraft für eine zu hohe Stundenzahl oder eine überteuerte Entlohnung eingestellt worden sei. Wurde die Ersatzkraft in zu weitgehendem Umfang beschäf...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / gg) Unfälle mit Einsatzfahrzeugen

Rz. 1324 Wegerechtsfahrzeuge bleiben an die Verkehrsvorschriften gebunden. Der Einsatzfahrer darf in dem in § 38 Abs. 1 StVO definierten Fällen die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer nicht in Kauf nehmen. Nur wenn er nach den Umständen annehmen darf, dass andere die Zeichen (blaues Blinklicht, Einsatzhorn) wahrgenommen haben, darf er von dem ihm ausnahmsweise eingeräumten...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / 2. Beamte, Richter, Soldaten

Rz. 60 Gemäß § 3 Abs. 2 BBG endet der Anspruch auf Besoldung mit Ablauf des Tages, an dem der Beamte, Richter oder Soldat aus dem Dienstverhältnis ausscheidet. § 4 Abs. 1 BBG bestimmt, dass der in den einstweiligen Ruhestand versetzte Beamte, Richter oder Soldat für den Monat, in dem ihm die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand mitgeteilt worden ist, und für die folgend...mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / VII. Besondere Zuständigkeit am Ort der unerlaubten Handlung

Rz. 71 Die Regelungen über den Gerichtsstand am Ort der unerlaubten Handlung (Art. 5 Nr. 3 EuGVVO a.F.) haben durch die ab dem 10.1.2015 geltende Neufassung der EuGVVO (Art. 7 Nr. 2 EuGVVO, dem Art. 5 Nr. 3 LugÜ II inhaltlich entspricht[269]) keine inhaltliche Änderung erfahren. Rz. 72 Die besondere – nicht: ausschließliche[270] – Zuständigkeit ist eng auszulegen und erlaubt ...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / VIII. Erwerbspflicht des hinterbliebenen Ehegatten

Rz. 96 Der Unterhaltsschaden des bisher nicht berufstätigen Ehegatten wird dadurch beeinflusst, dass er nach dem Tode des Alleinverdieners eine eigene Erwerbstätigkeit tatsächlich aufnimmt oder jedenfalls in zumutbarer Weise aufnehmen könnte. Rz. 97 Beginnt der hinterbliebene Ehegatte, der seinerseits nunmehr dem Getöteten nicht mehr durch Haushaltstätigkeit Unterhaltsleistun...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / B. Beerdigungskosten

Rz. 24 Nach § 844 Abs. 1 BGB sind die Beerdigungskosten von dem zu ersetzen, der verpflichtet ist, diese Kosten zu tragen; das sind die Erben (§ 1968 BGB), hilfsweise diejenigen, die dem Getöteten unterhaltspflichtig waren (§§ 1615 Abs. 2, 1615m, 1360a Abs. 3, 1361 Abs. 4 S. 4 BGB). Hat jemand die Beerdigungskosten getragen, ohne dazu verpflichtet zu sein, z.B. der mit dem G...mehr

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§ 16 Heilungskosten und ver... / I. Allgemeines

Rz. 22 Mehraufwendungen sind zu erstatten, wenn infolge der Schädigung gesteigerte Bedürfnisse des Geschädigten bestehen, er z.B. besondere Pflege oder besondere Hilfsmittel benötigt oder sein Umfeld auf die neue Situation eingerichtet werden muss, etwa durch Umbauten an Immobilien oder Fahrzeugen wegen einer bestehenden Behinderung. Zu ersetzen sind die erforderlichen Aufwe...mehr

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§ 16 Heilungskosten und ver... / II. Fallgruppen

Rz. 25 Ersatzfähig sind z.B. die laufenden Aufwendungen oder Mehrausgaben für solche medizinische Behandlungen, die nicht der Heilung, sondern der langfristigen Linderung der Leiden des Geschädigten dienen und die der Geschädigte zur Besserung oder Linderung seiner aufgrund der erlittenen Verletzungen auf Dauer verbliebenen Beschwerden aufwenden muss, wie z.B. die Kosten von...mehr

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§ 16 Heilungskosten und ver... / III. Erforderliche Kosten

Rz. 6 Der Geschädigte kann den zur Wiederherstellung seiner Gesundheit erforderlichen Geldbetrag verlangen. Der Schädiger hat alle Aufwendungen zu ersetzen hat, die vom Standpunkt eines verständigen Menschen aus bei der gegebenen Sachlage zweckmäßig und angemessen erscheinen, wobei neben der Art der Verletzung auch die gesamten sonstigen Umstände des Falls zu berücksichtigen...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Nutztiere

Rz. 782 § 833 S. 2 BGB betrifft nur Haustiere, die dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt sind, also Nutztiere. Darunter fallen einerseits Tiere, deren Haltung spezifisch mit der Berufstätigkeit des Halters zusammenhängt, sog. Berufstiere, z.B. An die Qualifi...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / cc) Notstand

Rz. 117 Nach § 228 BGB handelt nicht widerrechtlich, wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, wenn die Beschädigung oder die Zerstörung zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist und der Schaden nicht außer Verhältnis zu der Gefahr steht, wobei der Handelnde allerdings zum Schadensersatz verpflic...mehr

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§ 14 Sachschaden / IV. Nutzungsausfall

Rz. 113 Dem Eigentümer eines privat genutzten Pkw, der durch einen Eingriff die Möglichkeit zur Nutzung verliert, steht grundsätzlich ein Anspruch auf Ersatz seines Nutzungsausfallschadens zu.[214] Auch der vorübergehende Entzug der Gebrauchsmöglichkeit eines Motorrads, das dem Geschädigten als einziges Kraftfahrzeug zur Verfügung steht und nicht reinen Freizeitzwecken dient...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / III. Berücksichtigung künftiger Entwicklungen

Rz. 30 Der zu ersetzende Verdienstausfall kann, muss aber nicht identisch sein mit der Differenz zu den Einkünften, die vor dem Unfall zulässig erzielt wurden. Da es maßgeblich auf den für die Zeit nach dem Unfall zu prognostizierenden Erwerb ankommt, müssen alle möglichen Entwicklungen in die Betrachtung miteinbezogen werden, die voraussichtlich in der Zeit nach dem Unfall ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / VII. Konkurrenzen

Rz. 967 Ansprüche gemäß § 1 StHG können neben Amtshaftungsansprüchen geltend gemacht werden. Es besteht insoweit also Anspruchskonkurrenz.[2993] Da die Haftung nach dem Staatshaftungsgesetz jedoch eine spezialgesetzliche Ausformung der allgemeinen Grundsätze über den enteignungsgleichen Eingriff darstellt, geht sie diesem als lex specialis ebenso vor wie einem Aufopferungsan...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / I. Grundsätze für die Ermittlung des Barunterhaltsschadens

Rz. 73 Bei der Ermittlung des Barunterhaltsschadens [146] kann grundsätzlich nach folgender Methode vorgegangen werden:mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Drittbezogenheit

Rz. 872 Der Anspruch nach § 839 Abs. 1 BGB, Art. 34 GG besteht nach dem Wortlaut nur dann, wenn die einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht verletzt wurde. Rz. 873 Die Drittgerichtetheit der Amtspflicht hat sowohl haftungsbegründende als auch -begrenzende Funktionen: Begründend, soweit klargestellt wird, gegenüber welchem Geschädigten die Verantwortlichkeit des Staates...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 5. Geschäfte und Kaufhäuser

Rz. 351 In Geschäften, Warenhäusern und Selbstbedienungsmärkten werden hohe Anforderungen an die Verkehrssicherungspflichten gestellt, denn durch den erwarteten starken Besucherverkehr entstehen wesentlich größere Gefahren als in kleinen Ladengeschäften. Der Umfang der Verkehrspflichten hängt u.a. von der Kundenfrequenz, der Witterung sowie dem von den zum Verkauf angebotene...mehr

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§ 6 Binnenschifffahrtsrecht / C. Haftungsgrundlagen

Rz. 7 Wichtigste Haftungsnormen im Binnenschifffahrtsbereich sind einerseits § 823 Abs. 1 sowie Abs. 2 BGB in Verbindung mit Vorschriften der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RhSchPV) oder anderen Schifffahrtsstraßenordnungen wie der BinSchStrO sowie sonstigen Schutzgesetzen (vgl. dazu § 2 Rdn 510 ff.), andererseits §§ 3, 4, 92 ff. BinSchG. Die Vorschrift des § 1.17 Nr. 1...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / e) Badeseen und Strände

Rz. 436 An oberirdischen Gewässern ist der Gemeingebrauch grds. gestattet (§ 25 WHG); Landesgesetze lassen das Baden, das Befahren mit kleinen Wasserfahrzeugen ohne eigene Antriebskraft sowie die Nutzung für Eissport grds. zu (z.B. Art. 18 Abs. 1 Bayerisches Wassergesetz; § 26 Abs. 1 WG für Baden-Württemberg, § 32 Abs. 1 niedersächsisches WG). Hierdurch entstehen noch keine ...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / 2. Schmerzensgeld-Rente

Rz. 49 Wird (auch) die Verurteilung zur Zahlung einer Schmerzensgeldrente begehrt, sollte ein entsprechender Klagantrag sicherheitshalber gestellt werden, denn es ist jedenfalls streitig und höchstrichterlich noch nicht hinreichend geklärt, ob das Gericht hierüber auch unabhängig von einem Antrag auf Kapital und/oder Rente erkennen kann.[178] Die Notwendigkeit eines entsprec...mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / XI. Streitgenossenschaft und Interventionsklage

Rz. 120 Wenn mehrere Personen zusammen verklagt werden, kann eine Person, die ihren Wohnsitz in einem Mitgliedstaat hat, auch vor dem Gericht des Ortes, an dem einer der anderen Beklagten seinen Wohnsitz hat (sog. "Ankerbeklagter"), verklagt werden, sofern zwischen den Klagen eine so enge Beziehung gegeben ist, dass eine gemeinsame Verhandlung und Entscheidung geboten ersche...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / f) Schockschäden

Rz. 37 Die Frage nach dem Vorliegen eines Schockschadens betrifft häufig Fälle, in denen das durch die schwere Verletzung eines Angehörigen ausgelöste Leid durch eine finanzielle Leistung des Schädigers zumindest symbolisch kompensiert werden soll. Es wurde vielfach diskutiert, ob im deutschen Recht ein Angehörigenschmerzensgeld eingeführt werden soll, wie es andere Rechtsor...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / 1. Brutto- und Nettolohnmethode

Rz. 93 Der Erwerbsschaden eines Arbeitnehmers ist in der Regel ganz oder jedenfalls in größerem Umfang durch Leistungen Dritter – Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger – abgedeckt, auf die die Ersatzansprüche im Rahmen der Leistungspflicht übergehen. Möglicherweise verbleibt eine ungedeckte Schadensspitze, die der Geschädigte selbst geltend machen kann. Ziel der Schadens...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / bb) Verkehrsunfälle

Rz. 217 Linksabbieger kollidiert mit Gegenverkehr.[465] In der Regel haftet der Linksabbieger, wenn er seiner Wartepflicht nicht genügt und es deshalb zu einem Unfall kommt, sofern keine Besonderheiten vorliegen, in vollem Umfang oder doch zumindest zum größten Teil für die Unfallfolgen, weil an eine Verletzung des Vorfahrtrechts des geradeaus Fahrenden durch den Linksabbieg...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / aa) Motorrad/Quad

Rz. 52 Ebenfalls als Selbstgefährdung zu werten ist das Nicht-Nutzen von Möglichkeiten passiver Sicherheit durch den Geschädigten: So verstößt Motorrad- und Quadfahren ohne Sturzhelm sowohl beim Fahrer als auch dem Beifahrer gegen die – verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende[142] – Vorschrift des § 21a Abs. 2 StVO und ist grundsätzlich als Mitverschulden im Sinne von § ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / c) Feuerwerk

Rz. 401 An die Voraussicht und Sorgfalt derjenigen Personen, die ein Feuerwerk veranstalten oder entzünden, sind grundsätzlich hohe Anforderungen zu stellen. Sie müssen einen Standort wählen, von dem aus andere Personen oder Sachen nicht gefährdet werden.[1167] Allerdings sind nach der Rechtsprechung des BGH in der Silvesternacht die Anforderungen an die Verkehrssicherungspf...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / VIII. Rückgriff

Rz. 968 In Thüringen ist die Vorschrift des § 9 StHG über den Rückgriff aufgehoben worden.[2995] Lediglich in Brandenburg gilt also noch § 9 StHG über den Rückgriff, wobei Abs. 1 den Fall des Rückgriffs gegen den "Mitarbeiter" erfasst, wohingegen Abs. 2 den Regress gegen "Bürger" betrifft, die im Auftrag von staatlichen oder kommunalen Organen handeln. Soweit es um Mitarbeit...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / III. Verzicht auf Einstellung einer Ersatzkraft

Rz. 138 Häufig wird die Restfamilie bei unfallbedingter Tötung des haushaltsführenden Ehegatten auf die Einstellung einer alle Hausarbeiten abdeckenden Ersatzkraft verzichten und versuchen, sich (ggf. unter Mithilfe von Verwandten oder Zuziehung einer stundenweise für bestimmte Arbeiten eingesetzten entgeltlichen Aushilfe) so gut wie möglich zu behelfen und den Haushalt zu b...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Verkehrssicherungspflicht des Bauunternehmers

Rz. 318 Nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ist auf einer Baustelle primär der einzelne Bauunternehmer verkehrssicherungspflichtig. Er ist verkehrssicherungspflichtig, weil er mit seinen Bauarbeiten die Gefahrenquelle unmittelbar schafft und die notwendigen und zumutbaren Sicherungsmaßnahmen ergreifen kann. Einen mit der örtlichen Bauaufsicht, Bauleit...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / VI. Vorschaltverfahren

Rz. 966 Wegen des sog. Vorschaltverfahrens ist auf die Regelung in § 5 StHG zu verweisen, in Thüringen ist allerdings kein Vorschaltverfahren mehr durchzuführen. Ist das erforderliche Vorverfahren nicht durchgeführt worden, mangelt es an einer Sachurteilsvoraussetzung, die Klage ist unzulässig.[2991] Weigert sich die Verwaltungsbehörde, ein Verfahren durchzuführen, etwa, wei...mehr

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§ 26 Klagearten / 1. Urteile (§ 323 Abs. 1 S. 2 ZPO): wesentliche Veränderung der der Entscheidung zugrunde liegenden tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse

Rz. 240 Bereits für die Zulässigkeit der Abänderungsklage betreffs eines Urteils oder anderen Titels (siehe oben Rdn 227 ff.) ist es erforderlich, dass der Kläger Tatsachen schlüssig behauptet, die eine wesentliche Änderung der der Entscheidung zugrunde liegenden tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse nach Schluss der mündlichen Verhandlung des Vorprozesses ergeben.[627...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / e) Streupflicht für den Fußgängerverkehr

Rz. 1042 Zugunsten des Fußgängerverkehrs gelten innerhalb geschlossener Ortslagen strengere Anforderungen an den Winterdienst als gegenüber dem Fahrzeugverkehr. Das beruht nicht zuletzt auf der Vorstellung, dass gerade bei winterlichen Verhältnissen durch Schnee und Eis ein unentbehrliches Verkehrsbedürfnis für Fußgänger verbleibt, um die besonders notwendigen Alltagsgeschäf...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / IV. Fixe Kosten des Haushalts

Rz. 81 Zur Berechnung des Unterhaltsschadens kann nicht einfach der so ermittelte, der Familie als Unterhalt zur Verfügung stehende Betrag quotenmäßig auf den Getöteten einerseits und die Hinterbliebenen andererseits aufgeteilt werden. Vielmehr müssen vorab die fixen Kosten des Haushalts berücksichtigt werden, die sich nicht anteilmäßig dadurch verringern, dass der Getötete ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / VI. Haftung für Haus- und Nutztiere nach § 833 S. 2 BGB

Rz. 780 Gemäß § 833 S. 2 BGB tritt die Ersatzpflicht nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt e...mehr

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§ 14 Sachschaden / III. Beschädigung von Bäumen und Gehölzen

Rz. 240 Bei der Beschädigung von Bäumen und Gehölzen ist zunächst zu beachten, dass es sich hier gem. §§ 93, 94 BGB in der Regel um wesentliche Bestandteile des Grundstücks handelt, sodass rechtlich eine (Teil-)Verletzung des Eigentums am Grundstück vorliegt.[506] In diesen Fällen sind – insbesondere bei älteren und größeren Bäumen – die Wiederherstellungskosten in der Regel...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / c) Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel

Rz. 146 Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel sind nur zuzulassen, wenn siemehr

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§ 16 Heilungskosten und ver... / VIII. Sonstige Kosten

Rz. 20 Zu den zu ersetzenden Kosten gehören auch Nebenkosten, bei einem Krankenhausaufenthalt beispielsweise besondere Telefonkosten.[47] Auch die Kosten notwendiger Fahrten zu Heilbehandlungsmaßnahmen sind zu erstatten. Insoweit werden zum Teil in Anlehnung an die steuerlich maßgeblichen Beträge auf 0,30 EUR pro Kilometer zugebilligt.[48] Richtiger dürfte es sein, wie bei d...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / VIII. Weitere Beispielfälle

Rz. 595 Angesichts der Änderung der Verhältnisse, insbesondere in der Einschätzung der Einsichtsfähigkeit und der gruppenspezifischen Verhaltensmöglichkeiten in verschiedenen Altersphasen, wird- wie schon in der Vorauflage – darauf verzichtet, die Zusammenstellung der zahlreichen älteren Entscheidungen aus der 15. Auflage zu übernehmen. Insoweit wird auf diese Auflage verwie...mehr

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§ 11 Arzthaftung / 1. Diagnose- und Befunderhebungsfehler

Rz. 25 Die Erfolgschancen einer ärztlichen Behandlung hängen zunächst entscheidend von Richtigkeit und Genauigkeit der Diagnose ab. Der Arzt muss daher vor der Therapie stets das Krankheitsbild abklären. Erst auf der Grundlage einer möglichst exakten und umfassenden Befunderhebung darf er mit der Behandlung beginnen (Pflicht zur Diagnosestellung).[52] Andererseits hat er Übe...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / I. Ansprüche bei Tötung eines Elternteils

Rz. 163 Werden der Vater oder die Mutter Opfer des Schadensereignisses, so steht einem Kind (neben dem anderen Elternteil und ggf. den Geschwistern) ein selbstständiger Unterhaltsschadensersatzanspruch (als Einzelgläubiger, vgl. oben Rdn 53, 69, 132, 148) gegen den Schädiger zu. Je nachdem, ob der getötete Elternteil aufgrund der in der Familie vereinbarten und durchgeführte...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / b) Sportliche Wettbewerbe

Rz. 49 Der Grundsatz, dass bei sportlichen Wettbewerben mit nicht unerheblichem Gefahrenpotential die Inanspruchnahme des schädigenden Wettbewerbers für ohne gewichtige Regelverletzung verursachte Schäden eines Mitbewerbers ausgeschlossen ist,[134] gilt an sich auch für Wettbewerbe mit Fahrzeugen wie ­(Auto-)Rennen etc. (unabhängig von deren Austragungsort oder Bezeichnung w...mehr

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§ 16 Heilungskosten und ver... / III. Pflege zu Hause, Familienhilfe

Rz. 33 Wird für die Pflege im eigenen Haushalt eine Pflegekraft eingestellt, hat der Schädiger die dafür aufgewendeten Kosten brutto zu erstatten. Rz. 34 Auch der Betreuungsaufwand naher Angehöriger ist ersatzpflichtig.[88] Bei verletzungsbedingter Pflegebedürftigkeit sind als Teil des Anspruchs des Verletzten auf Ersatz eines Mehrbedarfs vom Schädiger die Pflegedienste auch ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / c) Handeln auf eigene Gefahr

Rz. 134 Mit dem Schlagwort des Handelns auf eigene Gefahr wird immer noch ab und zu argumentiert, wenn es um Fallgestaltungen geht, bei denen der Geschädigte bestimmte Risiken in Kauf genommen hat, die sich letztlich in einem Verletzungserfolg realisiert haben. Als eigenständiges Rechtsinstitut sollte das Handeln auf eigene Gefahr indes heutzutage nicht mehr verstanden werde...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Organisatorische Anforderungen und Einschränkungen des Winterdienstes

Rz. 1052 Auch für den zeitlichen Umfang der Streupflicht kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. Von Bedeutung für die Bemessung ist insbesondere die Verkehrswichtigkeit der zu streuenden Fläche; eingrenzendes Korrelat ist dagegen die zeitliche und personelle Leistungsfähigkeit der streupflichtigen Körperschaft.[3172] Weil vorrangig das Verkehrsbedürfnis den Ausschlag ...mehr