Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendamt

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 2.2.3 Ausländische Kinder und Jugendliche

Rz. 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 stellt klar, dass ausländische Kinder und Jugendliche, die unbegleitet nach Deutschland einreisen und deren Personensorgeberechtigte und Erziehungsberechtigte sich nicht im Inland aufhalten, in Obhut zu nehmen sind. Dies entspricht der bisherigen Praxis und beruht auf der zutreffenden Annahme, dass für diesen Personenkreis eine latente kindeswohlge...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.1.3 Abgrenzung – Heimerziehung und Vollzeitpflege

Rz. 8 Aufgabe des Jugendamtes ist es, bei der Prüfung der Bedarfslage zunächst festzustellen, ob eine Heimerziehung die geeignete und erforderliche Maßnahme ist. Ist eine Fremdunterbringung geboten, ist eine Abgrenzung von der Vollzeitpflege vorzunehmen (vgl. hierzu auch DIJuF-Rechtsgutachten v. 12.1.2021, SN_2020_1321 Bn, JAmt 2021 S. 91; zu einem Fall der parallelen Gewähr...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.3 Begleitung und Hilfeplanung

Rz. 44 Zur Vermeidung von Nachteilen für das Kind aufgrund eines Auseinanderfallens von rechtlicher und sozialer Zugehörigkeit (dies hatte der Gesetzgeber bereits betont, vgl. BT-Drs. 11/5948 S. 71) wird das Jugendamt in enger Begleitung des Pflegeverhältnisses zu versuchen haben, Unsicherheiten bestmöglich aufzufangen und mit den Beteiligten Handlungsvorgaben zu erarbeiten....mehr

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Jung, SGB VIII § 42a Vorläu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Infolge der zahlreichen internationalen Krisenherde und sich ausweitenden Kriegs- und Bürgerkriegsgebiete ist die Zahl der nach Deutschland einreisenden Kinder und Jugendlichen, die unbegleitet nach Deutschland kommen und im Inland weder mit einem Personensorgeberechtigten noch einem anderen Erziehungsberechtigten zusammenkommen, bereits zum Stichtag 31.12.2014 bundesw...mehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 2.4.4 Nichterreichbarkeit der Personensorge- oder Erziehungsberechtigten

Rz. 45 Die Entscheidung des Familiengerichts ist gemäß Abs. 3 Satz 3 i. V. m. Satz 2 Nr. 2 auch dann herbeizuführen, wenn die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten nicht erreichbar sind. Das Gesetz trifft keine Aussage darüber, welche Ermittlungen das Jugendamt anzustellen hat. Ausgehend davon, dass die Inobhutnahme eine Eilmaßnahme darstellt, muss die Entscheidung des ...mehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 2.4.6 Gemeinsame Hilfeplanung mit den Personensorgeberechtigten

Rz. 47 Widersprechen die Personensorgeberechtigten der Inobhutnahme nicht, so ist nach § 42 Abs. 3 Satz 5 vom Jugendamt unverzüglich ein Hilfeplanverfahren mit dem Ziel der Gewährung einer Anschlusshilfe einzuleiten (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 24.5.2011, 12 A 2844/10). Gemäß § 36 Abs. 2 soll als Grundlage für die Ausgestaltung der Hilfe zur Erziehung bzw. der Eing...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.1.5 Ende der Hilfe

Rz. 25a Die Jugendhilfeleistung der Heimerziehung nach § 34 endet tatsächlich, wenn ein Jugendlicher auf seinen ausdrücklich gegenüber der Einrichtung und dem Jugendamt geäußerten Wunsch endgültig wieder in den elterlichen Haushalt zurückkehrt und diese Rückkehr von den sorgeberechtigten Eltern befürwortet wird. Dass die Jugendhilfeleistung erst zu einem späteren Zeitpunkt f...mehr

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Jung, SGB VIII § 42a Vorläu... / 2.1 Inobhutnahme nach der Einreise (Abs. 1)

Rz. 5 Abs. 1 regelt die vorläufige Inobhutnahme unmittelbar nach der Einreise und vor der Entscheidung über die Verteilung der unbegleiteten ausländischen Kinder und Jugendlichen und betont das Primat der Kinder- und Jugendhilfe. Der Aufenthaltsstatus des Betreffenden ist daher ohne Bedeutung. Zu den Begriffsdefinitionen und Altersgrenzen vgl. § 7 Abs. 1 Nr. 1 und 2. Kinder ...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 4 Literatur

Rz. 48 14. Kinder- und Jugendbericht v. 30.1.2013, BT-Drs. 17/12200 S. 336; 15. Kinder- und Jugendbericht v. 1.2.2017, BT-Drs. 18/11050 S. 434; 16. Kinder- und Jugendbericht v. 11.11.2020, BT-Drs. 19/24200; DIJuF-Rechtsgutachten v. 12.3.2021, SN_2021_0334 Gö – Unterbringung eines fünfjährigen Jungen, den eine Einrichtung nicht weiter betreuen will, JAmt 2021 S. 268; DIJuF-Rechts...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 4 Literatur

Rz. 50 14. Kinder- und Jugendbericht v. 30.1.2013, BT-Drs. 17/12200 S. 336; 15. Kinder- und Jugendbericht v. 1.2.2017, BT-Drs. 18/11050 S. 434; 16. Kinder- und Jugendbericht v. 11.11.2020, BT-Drs. 19/24200; Brisch, Bindungsstörungen, Von der Bindungstheorie zur Therapie, 10. Aufl. 2010; Eschelbach, Anmerkung zu der Entscheidung des OVG Münster vom 8.5.2018 (Az: 12 A 1434/16) – W...mehr

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Jung, SGB VIII § 42f Behörd... / 2.1.2 Qualifizierte Inaugenscheinnahme

Rz. 7 Gemäß Abs. 1 Satz 1 soll das Alter hilfsweise durch qualifizierte Inaugenscheinnahme eingeschätzt werden. Die Rechtsprechung hat inzwischen Anforderungen an die Durchführung der qualifizierten Inaugenscheinnahme formuliert. Sie ist durchzuführen, wenn der Betroffene kein aussagekräftiges Ausweispapier vorlegen kann und seine Selbstauskunft nicht zweifelsfrei ist. Diese...mehr

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Jung, SGB VIII § 30 Erziehu... / 2.8 Personelle Ausstattung und Organisation

Rz. 20 Die Vorschrift stellt durch ihren Wortlaut klar, dass der Erziehungsbeistand eine bestimmte Person sein soll. Nicht geregelt ist dagegen, welche fachliche Qualifikation dieser haben muss. Die Regierungsbegründung (BT-Drs. 11/5948 S. 70) hebt hervor, dass sich in der Praxis die Erziehungsbeistandschaft durch pädagogisch fundiert arbeitende Fachkräfte freier oder öffent...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.1.1 Leistungsberechtigte

Rz. 5 Anspruchsinhaber der Hilfe ist der Personensorgeberechtigte. Personensorgeberechtigte ist gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 5 wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht. Die Pflicht und das Recht der elterlichen Sorge (§ 1626 BGB) umfasst gemäß § 1626 Abs. 1 Satz 2, 1. Variante BGB die Personensorg...mehr

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Jung, SGB VIII § 42f Behörd... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher (VerbaKJUVBG) v. 28.10.2015 (BGBl. I S. 1802) mit Wirkung zum 1.11.2015 in das SGB VIII eingefügt. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/6289 S. 4) die Aufnahme einer Regelung zur verbindlichen Festst...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Pflege und Erziehung von Kindern und Jugendlichen gehört neben der Heimerziehung (§ 34) zu den klassischen Hilfetypen der Jugendhilfe. In Vollzeitpflege werden Kinder und Jugendliche untergebracht, deren Hilfebedarf nicht mehr durch familienunterstützende Maßnahmen gedeckt werden kann, etwa den Einsatz einer sozialpädagogischen Familienhilfe oder andere ambulante H...mehr

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Jung, SGB VIII § 30 Erziehu... / 2.9 Jugendstrafrechtliche Weisungen

Rz. 22 Die Vorschrift nennt neben der Erziehungsbeistandschaft gleichbedeutend und ohne Differenzierungen den Betreuungshelfer. Vom Betreuungshelfer spricht man, wenn der Einsatz eines Erziehungsbeistandes nicht als Hilfe zur Erziehung initiiert wird, sondern wenn ein Erziehungsbeistand durch den Jugendrichter als Erziehungsmaßnahme einem straffälligen Jugendlichen aufgegebe...mehr

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Jung, SGB VIII § 45 Erlaubn... / 2.2.1.2 Betriebsbezogene Voraussetzungen

Rz. 10 Nr. 2 stellt auf die räumlichen, fachlichen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen in Relation zu Zweck und Konzeption der Einrichtung ab. Zu den räumlichen Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtung gehört die Beachtung und kontinuierliche Prüfung der baulichen und technischen Sicherheit der Räumlichkeiten. Die maßgeblichen Vorschriften enthalten die ...mehr

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Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 1 Rechtsentwicklung und Allgemeines

Rz. 1 § 31 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) seit 1.1.2012 in Kraft. Eingefügt wurde § 31 durch das Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163). Der Einsatz einer sozialpädagogischen Familienhilfe ist die intensivste Form ambulanter Hilfe zur Erziehung. Die R...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.1.4.4 Adoptionspflege

Rz. 18 Umstritten ist, ob eine Adoptionspflege als Hilfe zur Erziehung anzusehen ist (bejahend etwa Mrozynski, SGB VIII, § 33 Rz. 5; verneinend Kunkel, in: LPK-SGB VIII, § 33 Rz. 6; Fischer, in: Schellhorn u. a., SGB VIII, § 33 Rz. 6). Man wird hier hinsichtlich des Zeitpunkts und der ursprünglichen Zielsetzung der Aufnahme des Kindes zu differenzieren haben. Denn auch eine ...mehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 2.3.3 Sofortvollzug und einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 23 Widerspruch und die ggf. nachfolgende Klage gegen den Bescheid über die Inobhutnahme haben gemäß § 80 Abs. 1 VwGO aufschiebende Wirkung. Infolge dessen darf die Inobhutnahme solange nicht durchgeführt (vollzogen) werden, bis über den Widerspruch und ggf. die nachfolgende Klage entschieden worden ist. Gegen die Anordnung der Inobhutnahme aufgrund einer Altersfeststellu...mehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 regelt die Voraussetzungen und Anlässe für die Inobhutnahme sowie die Befugnis des Jugendamtes zur vorläufigen Unterbringung und zur Herausnahme. Die Inobhutnahme ausländischer Kinder und Jugendlicher, die unbegleitet nach Deutschland kommen, wird neu eingefügt. Abs. 2 umschreibt die Aufgaben des Jugendamtes während der Inobhutnahme, seine Beratungs- und Unterstü...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Historisch hat sich die Heimerziehung im Wesentlichen aus zwei unterschiedlichen Ansätzen entwickelt. Einerseits hat sie karitativen und armenrechtlichen Charakter, z. B. im Fall der früheren, häufig kirchlichen "Waisenhäuser", andererseits hat sie strafrechtliche Wurzeln, namentlich die sog. "Arbeitshäuser". Die Zweiteilung fand bereits ihren Niederschlag im Reichsjug...mehr

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Jung, SGB VIII § 42f Behörd... / 2.1.1 Einsichtnahme in die Ausweispapiere

Rz. 6 Abs. 1 Satz 1 benennt die Einsichtnahme in die Ausweispapiere als erstes Mittel zur Altersfeststellung. Vielfach kann die betreffende Person jedoch keine Ausweispapiere vorlegen. Dann ist diese Alternative bereits verbraucht. Zur Durchsuchung der betreffenden Person und seines Gepäcks ist das Jugendamt nicht befugt. Für eine solche Zwangsmaßnahme bedürfte es einer spez...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.2.2 Erkenntnisse der Bindungsforschung

Rz. 41 Die Situation der Pflegekinder ist in einer Vielzahl der Fälle davon gekennzeichnet, dass ihr Sorgerechtsstatus und ihre soziale Zuordnung auseinanderfallen (so bereits die gesetzgeberischen Überlegungen, vgl. BT-Drs. 11/5948 S. 71. Der Gesetzgeber hat punktuell versucht, die spezielle Situation der Pflegekinder zu verbessern, etwa durch Schaffung der §§ 1630 Abs. 3, ...mehr

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Jung, SGB VIII § 30 Erziehu... / 1 Rechtsentwicklung und Allgemeines

Rz. 1 § 30 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) seit 1.1.2012 in Kraft. Eingefügt wurde § 30 SGB VIII durch das Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163). Im Jugendwohlfahrtsgesetz war Erziehungsbeistandschaft in § 55 ff. JWG als einzige ambulante erzieherisc...mehr

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Jung, SGB VIII § 72a Tätigk... / 2.2 Vorlage eines Führungszeugnisses

Rz. 6 Gemäß Satz 2 soll der Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Einstellung und anschließend in regelmäßigen Abständen von seinen Mitarbeitern die Vorlage eines Führungszeugnisses abverlangen. Das vorzulegende erweiterte Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 und § 30a Abs. 1 BZRG wurde mit dem am 1.5.2010 in Kraft getretenen 5. Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregiste...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.1.5 Annexleistungen

Rz. 28 Die Vollzeitpflege nach § 33 umfasst auch den notwendigen Unterhalt des Pflegekindes; dies ergibt sich aus § 39 Abs. 1 Satz 1, der klarstellt, dass auch der notwendige Unterhalt des Kindes oder Jugendlichen außerhalb des Elternhauses sicherzustellen ist, wenn Hilfe nach den §§ 32 bis 35 oder nach § 35a Abs. 2 Nr. 2 bis 4 gewährt werden (vgl. insoweit auch die Komm. zu...mehr

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Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 2.1.6 Ziele und Anspruchsinhalt

Rz. 18 Maßnahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe gemäß § 31 zielen auf eine umfassende Unterstützung der gesamten Familie ab, um eine Fremdunterbringung von Kindern und Jugendlichen zu vermeiden und um die Erziehungsfähigkeit der Familie zu stärken, wiederherzustellen und zu sichern (Sächs. OVG, Beschluss v. 26.6.2018, 4 A 87/16). § 31 zielt damit auf die Beseitigung e...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.2.3 Voraussetzungen einer Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB

Rz. 42 § 1632 Abs. 4 BGB gibt Pflegeeltern ein eigenes Antragsrecht, um zu verhindern, dass ein Pflegekind zur Unzeit aus der Pflegefamilie herausgenommen wird. In § 1632 Abs. 2 Satz 2 BGB wird im Übrigen die sog. Dauerverbleibensanordnung geregelt, die einen Gleichlauf mit dem Kinder- und Jugendhilferecht erzielt, das in § 33 schon immer die Pflegekindschaft als eine "zeitl...mehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 2.4.3 Familiengerichtliche Entscheidung

Rz. 41 Die Maßnahmen des Jugendamtes nach § 42 stellen keine behördlichen Anordnungen dar, deren Rechtmäßigkeit durch das Familiengericht (vor dem 1.7.1998 das Vormundschaftsgericht) zu prüfen ist (OLG Frankfurt, Beschluss v. 22.1.2019, 4 WF 145/18). Das Familiengericht hat vielmehr die danach erforderlichen sorgerechtlichen Entscheidungen zu treffen (OLG Bamberg, Beschluss ...mehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 2.6 Freiheitsentziehende Maßnahmen und unmittelbarer Zwang

Rz. 50 Abs. 5 normiert die Voraussetzungen für freiheitsentziehende Maßnahmen im Rahmen der Inobhutnahme. Darunter ist die Unterbringung eines Kindes oder eines Jugendlichen in einer geschlossenen Einrichtung oder auch die Fesselung oder Fixierung gemeint. Freiheitsbeschränkende Maßnahmen sind nicht gemeint. Durch das KICK wird mit Wirkung zum 1.10.2005 die Befugnis auf alle...mehr

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Jung, SGB VIII § 42f Behörd... / 3 Literatur

Rz. 13 Dürbeck, Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Familienrecht, FamRZ 2018 S. 553; Kirchhoff/Rudolf, Altersfeststellung bei unbegleiteten Ausländern vor Inobhutnahmen durch Jugendämter, NVwZ 2017 S. 1167; Rudolf, Der altersdiagnostische Sachverständigenbeweis nach § 42f SGB VIII, Rechtsmedizin 2016 S. 526; Wienand, Das Verfahren zur Altersfeststellung bei unbegleiteten...mehr

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Jung, SGB VIII § 42a Vorläu... / 2.4 Übermittlung personenbezogener Daten (Abs. 4)

Rz. 19 Abs. 4 regelt die Verpflichtung und Befugnis des Jugendamts zur Übermittlung personenbezogener Daten an die nach Landesrecht für die Verteilung von unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen zuständige Behörde zum Zweck der Durchführung der Verteilung nach § 42b. Die kurzen Fristen bei der Datenweitergabe an die zuständige Landesbehörde und die folgende Weit...mehr

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Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 4 Praxishinweise

Rz. 38 Schwierigkeiten kann bei der Sozialpädagogischen Familienhilfe i. S. d. § 31 die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit nach § 86 ergeben. Gerade bei einer Sozialpädagogischen Familienhilfe ist es in der Praxis oft schwierig, den Zeitpunkt zu bestimmen, ab dem die konkrete Hilfeleistung tatsächlich gegenüber dem Hilfeempfänger erstmals erbracht – also begonnen – wird,...mehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 2.4.5 Unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche

Rz. 46 Bei ausländischen Kindern oder Jugendlichen (zur Altersbestimmung vgl. § 42f und unter Anwendung von § 33a SGB I OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 4.3.2013, OVG 6 S 3.13, OVG 6 M 5.13), die unbegleitet nach Deutschland kommen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3), ist gemäß Abs. 3 Satz 4 unverzüglich die Bestellung eines Vormundes oder Pflegers zu veranlassen. Dieser ist sodann be...mehr

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Jung, SGB VIII § 42f Behörd... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Minderjährigkeit ist sowohl für die Inobhutnahme nach § 42 als auch für die vorläufige Inobhutnahme nach § 42a die Grundvoraussetzung. Die in Obhut zu nehmende Person muss ein Kind oder ein Jugendlicher sein. Zur Feststellung dieser Grundvoraussetzung bedarf es eigentlich keiner gesonderten gesetzlichen Vorschrift. Wie die große Anzahl verwaltungsgerichtlicher Ents...mehr

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Jung, SGB VIII § 42f Behörd... / 2.3 Keine aufschiebende Wirkung (Abs. 3)

Rz. 11 Widerspruch und Klage gegen die Entscheidung des Jugendamtes, mit der die vorläufige Inobhutnahme nach § 42a oder die Inobhutnahme nach § 42 abgelehnt oder beendet wird, haben gemäß Abs. 3 Satz 1 keine aufschiebende Wirkung. Dies gilt vom Zeitpunkt des Inkrafttretens des VerbaKJUVBG am 1.11.2015 an auch für bereits anhängige Widersprüche und Klagen. Nach der Gesetzesb...mehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 2.3.1 Arten der Inobhutnahme

Rz. 21 Abs. 1 Satz 2 HS 1definiert die Inobhutnahme als vorläufige Unterbringung des Kindes oder des Jugendlichen bei einer geeigneten Person; dabei kann es sich um Bezugspersonen handeln, die nicht sorgeberechtigt sind (z. B. auch Geschwister), oder um Pflegepersonen, die dazu keiner besonderen Pflegeerlaubnis bedürfen; denn ihre Eignung wird im Einzelfall gesondert geprüft. i...mehr

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Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 2.1.5 Abgrenzung

Rz. 17 Zur Abgrenzung der Hilfe von anderen Hilfsformen kann auf die besondere Zielsetzung und die Adressaten der Sozialpädagogischen Familienhilfe zurückgegriffen werden. Als familienbezogene Leistung mit dem universellen und generellen Charakter unterscheidet sich die Sozialpädagogische Familienhilfe grundlegend von der Hilfe des § 30 – dem Erziehungsbeistand, Betreuungshe...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.1.4.5 Weitere Aspekte der Vollzeitpflege als Anspruchsvoraussetzung

Rz. 19 Ein Anspruch auf Vollzeitpflege setzt nicht voraus, dass die Herkunftsfamilie des Kindes oder des Jugendlichen noch vorhanden ist. Vollzeitpflege (und andere Hilfen) umfassen auch die Fälle, in denen die leiblichen Eltern verstorben sind oder eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie aus anderen Gründen ausgeschlossen ist (BVerwG, Urteil v. 15.12.1995, 5 C 2/94). Rz. 20 Au...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.1.3 Verhältnismäßigkeit

Rz. 7 Bei der Fremdunterbringung handelt es sich um einen der stärksten Eingriffe in das Elternrecht. Vor der Vollzeitpflege wird daher sorgfältig aufzuklären sein, ob nicht andere Maßnahmen ausreichend sind, um die Gefährdungen aufzufangen. Dies folgt nicht zuletzt aus der allgemeinen Voraussetzung des § 27, wonach Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege geeignet und...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.1.4.2 Familienbegriffe – Herkunftsfamilie, Kernfamilie und andere Familie

Rz. 11 Der Begriff "andere Familie" i. S. d. § 33 Satz 1 ist dabei in Abgrenzung zur "Herkunftsfamilie" zu sehen. Beide Begriffe stellen den jeweiligen Gegenbegriff dar; wobei der Begriff "Familie" in diesem Kontext rein funktional zu verstehen ist und der Abgrenzung zu institutionellen Hilfeformen, die nicht zwingend an bestimmte Personen gebunden sind, dient. Mit dem Begri...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.1.4 Voraussetzungen der Hilfe

Rz. 11 Nach Satz 1 soll Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Die Grundvoraussetzungen des § 27 Abs. 1 müssen erfüllt sein; insbesondere darf daher die Er...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Flüchtlinge als Mieter – Re... / 4.3 Ehen mit Minderjährigen

Am 22.7.2017 ist das Gesetz zur Bekämpfung von Ehen mit Minderjährigen in Kraft getreten[1] und damit das Ehemündigkeitsalter im deutschen Eheschließungsrecht von 16 auf 18 Jahre heraufgesetzt worden.[2] Danach kann eine Ehe gerichtlich aufgehoben werden, wenn ein Ehegatte im Zeitpunkt der Eheschließung das 16. aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat.[3] Von einer Au...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 9 Hilfebedü... / 2.1 Hilfebedürftigkeit

Rz. 3 Abs. 1 verdeutlicht, dass Hilfebedürftigkeit umfassend für die gesamte Bedarfsgemeinschaft nach § 7 zu verstehen ist. Betrachtet werden zwar zunächst allein die wirtschaftlichen Verhältnisse des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen bei abstrakter Einzelbetrachtung. Die erforderlichen ergänzenden Regelungen enthält Abs...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 4 Leistungs... / 2.3 Beratung und Hilfe durch andere Träger

Rz. 9 Aktivitäten der Jobcenter (§ 44b) bzw. zugelassenen kommunalen Träger (§ 6a) nach Abs. 2 sind auf das Ausschöpfen von Ansprüchen gegenüber jeglichen anderen Trägern von Leistungen ausgerichtet, auch außerhalb des Sozialgesetzbuchs. Die Träger der Kranken- und Rentenversicherung werden ausdrücklich genannt, weil ihnen gegenüber besonders häufig Ansprüche bestehen können...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2023, Rechtsprechung ... / 8 Verfahrensrecht

BGH, Beschl. v. 12.10.2022 – XII ZB 450/21 a) Gegen eine Entscheidung, mit der in einem vereinfachten Unterhaltsverfahren eine Beschwerde verworfen wird, ist die Rechtsbeschwerde zulassungsfrei statthaft. b) Ein Unterhaltsfestsetzungsbeschluss nach § 253 FamFG bedarf, sofern er ohne mündliche Verhandlung ergangen ist, nicht der Verkündung (Abgrenzung zu Senatsbeschl. v. 25.1.2...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 4.2.2 Schwerbehinderte Bewerber

Schon bisher galten Sonderregelungen (§§ 164, 165 SGB IX) (a. F.: §§ 81, 82 SGB IX). Insbesondere haben öffentliche Arbeitgeber schwerbehinderte Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, es sei denn, dass die fachliche Eignung offensichtlich fehlt. Dass diese und die Rechte des Betriebsrats zu beachten sind, sollte klar sein (s. auch Punkt 4.1.3). In diesem Zusammen...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12a Vorrang... / 2.1 Grundsatz

Rz. 3 Die Verpflichtung nach Satz 1 betrifft nur Sozialleistungen. Andere Leistungen und Ansprüche werden von § 12a nicht erfasst. Eine Inanspruchnahme setzt voraus, dass der Leistungsberechtigte die Leistung tatsächlich beanspruchen kann. Das ist z. B. auch bei volljährigen Kindern, für die die Eltern das Kindergeld beziehen, nicht der Fall, wenn die Eltern Unterhaltsleistu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2023, Mitgliederumfra... / IV. Mitwirkung des Jugendamtes

Die Frage nach der Beteiligung des Jugendamtes an Kindschaftssachen brachte die häufig festzustellende fehlende Kapazität in den Jugendämtern zum Ausdruck (Folien 19–21). Mehr als die Hälfte der Teilnehmer (60 %) gaben an, Mitarbeiter des Jugendamtes würden das Kind nur selten oder gar nicht anhören. Auf eine weitere Frage, ob die Gründe hierfür bekannt seien, sind Zeit- und ...mehr