Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerrecht

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / 6. Besteuerung von Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften

Eine weitere Besonderheit des österreichischen Steuerrechts im Verhältnis zum deutschen Steuerrecht besteht in der Besteuerung von Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften. Diese Besonderheit zeitigt Auswirkungen für Zuzügler, die auch nach ihrem Zuzug nach Österreich Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften sind (wobei in einer derartigen Konstellation ggf. auch der Ort ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Handelsbilanz und Kapitalerhaltung

Rz. 30 Für die GmbH ist der Grundsatz der Kapitalerhaltung nicht so streng ausgeprägt wie bei der AG. Nach § 30 Abs. 1 GmbHG unterliegt lediglich das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Gesellschaftsvermögen der strengen Kapitalbindung. Der Gesetzgeber hat sich also gegen ein "Verbot der Einlagenrückgewähr" entschieden, weil nur eine bestimmte Vermögensmasse nach §...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Tatbestandsmerkmale/Rechtsfolgen

Rz. 433 Das KStG schränkt bei einem Wechsel der Anteilseigner einer Körperschaft den Abzug von Verlustvorträgen aus der Vergangenheit unter gewissen Voraussetzungen ein. Zunächst sah § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG a.F. als "Grundstufe" einen quotalen Untergang des Verlustabzugs bei Übertragung von mehr als 25 % bis 50 % der Anteile oder Stimmrechte innerhalb von 5 Jahren vor. Diese ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (b) Einkommensteuerrechtliche Einordnung als entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung

Rz. 385 Zu klären ist für die Anwendung von § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG zunächst, ob die Übertragung der Wirtschaftsgüter als "normale" Veräußerung zum Verkehrswert, als Einbringung/Entnahme gegen Gewährung/Minderung von Gesellschaftsrechten, als unentgeltliche Übertragung oder als teilentgeltliche Übertragung ("Mischentgelt") ausgestaltet ist. Die Veräußerung schließt eine Anwen...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / hh) Handelsbilanzielle Abbildung / Verbuchung

Rz. 506 Werden Mitunternehmeranteile oder Betriebsvermögen in eine bereits bestehende Kapitalgesellschaft im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung eingebracht, wird die Einbringung als laufender Geschäftsvorfall behandelt. Die GmbH weist in diesem Fall die Anschaffungskosten der übernommenen Wirtschaftsgüter erstmals in der Jahresabschlussbilanz aus, die auf die Einbringung folgt...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Personelle Zurechnung von Vermögensgegenständen

Rz. 108 Der Jahresabschluss hat gem. § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB sämtliche Vermögensgegenstände zu enthalten. In engem systematischen Zusammenhang steht damit die personelle Zurechnung von Vermögensgegenständen. Es ist selbstverständlich, dass im Jahresabschluss nur diejenigen Vermögensgegenstände erscheinen dürfen, die auch dem Vermögen des Kaufmanns zugeordnet werden können. J...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Zweite Gewinnermittlungsstufe

Rz. 356 Zu dem in Ermittlungsstufe eins ermittelten Steuerbilanzergebnis der Personengesellschaft werden in Ermittlungsstufe zwei die Ergebnisse (Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben) des Sonderbereichs hinzuaddiert. Diese werden in Form der Sonderbilanz und -GuV für jeden Gesellschafter gesondert ermittelt. In § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbs. 2 EStG werd...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / ee) Option zur Körperschaftsteuer bei Personengesellschaften

Rz. 365 Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuergesetzes v. 25.6.2021 wurde die Option zur Körperschaftsteuer nach § 1a KStG eingeführt, die Personengesellschaften die Möglichkeit eröffnet, ertragsteuerlich wie eine Körperschaft behandelt zu werden. Zweck der Vorschrift ist das Bestreben des Gesetzgebers nach einer rechtsformneutralen Besteuerung von Personen...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (f) Behaltefristen

Rz. 394 Im Unterschied zu den Überführungen nach Satz 1 und 2 wechselt bei einer Übertragung nach Satz 3 der wirtschaftliche Eigentümer des Wirtschaftsguts. Die Buchwertübertragung nach Satz 3 ist daher mit einer 4-jährigen Haltefrist ("Sperrfrist") verknüpft. Nach der Rspr. des BFH sind vom Anwendungsbereich des § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG allerdings zutreffend solche Fälle ausz...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Rückstellungen mit Verbindlichkeitscharakter

Rz. 157 Rückstellungen mit Verbindlichkeitscharakter sind Drittverpflichtungen, die dem Grunde und/oder der Höhe nach ungewiss sind. Sie setzen eine Schuldner-Gläubiger-Beziehung voraus, sodass unternehmensinterner "Aufwand gegen sich selbst" mangels Schuldcharakter auszugrenzen ist. Im Einzelfall kann sich der Schuldcharakter einer am Bilanzstichtag bestehenden Belastung au...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Vermögensverwaltende Personengesellschaft und Zebragesellschaft

Rz. 358 Bei den vermögensverwaltenden Personengesellschaften, die Überschusseinkünfte erzielen, ist die Personengesellschaft ebenfalls Subjekt der Einkünfteerzielung, sodass auf Ebene der Personengesellschaft die gemeinschaftlich erzielten Einkünfte einheitlich und gesondert festzustellen sind (§ 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO i.V.m. § 180 Abs. 2 AO). Auch hier erfolgt die Zu...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 3. Verallgemeinerte Empfehlungen

Rz. 276 Für profitable, inlandsorientierte Unternehmen, für die nach den vorstehenden Grundsätzen eine Besteuerung nach den Regeln der Körperschaftsteuer vorteilhaft ist, zieht die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft häufig außersteuerliche Nachteile im Bereich Offenlegung von Jahresabschlüssen oder unternehmerische Mitbestimmung von Arbeitnehmern nach MitbestG oder Drittel...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (5) Gesellschafterkonten

Rz. 344 Für jeden Gesellschafter einer Personengesellschaft wird der jeweilige Kapitalanteil gesondert erfasst. Der Kapitalanteil des einzelnen Gesellschafters gibt hierbei in der Regel Aufschluss über die Rechtsstellung eines Gesellschafters. Aus diesem geht die wertmäßige Beteiligung am Gesellschaftsvermögen im Verhältnis zu den Mitgesellschaftern hervor und – vorbehaltlic...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 1. Nationale Rechtsquellen

Rz. 52 Das Handelsbilanzrecht wird im Wesentlichen durch die Vorschriften des Dritten Buchs des HGB "Handelsbücher" geregelt (§§ 238 ff. HGB). Der erste Abschnitt (§§ 238–263 HGB) enthält "Vorschriften für alle Kaufleute" und ist damit rechtsformunabhängig an Einzelkaufleute, Personenhandels- und Kapitalgesellschaften adressiert. Im zweiten Abschnitt (§§ 264–335c HGB) sind a...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Verursachungsgerechte Zuweisung des Gewerbesteueraufwands

Rz. 422 Der Gewinn, den der Gesellschafter in seiner Einkommensteuererklärung zu versteuern hat, ergibt sich aus dem ihm zuzurechnenden Anteil am Gesamthandsergebnis und seiner Ergänzungs- und Sonderbilanz. Bei der Ermittlung der Gewerbesteuer fließen indes die Ergebnisse der Gesamthandsbilanz sowie der Ergänzungs- und Sonderbilanzen aller Gesellschafter zusammen (zweistufig...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Gewerbesteuer

Rz. 471 Für Zwecke der Gewerbesteuer können bei einer KGaA sowohl die Komplementäre (nur im Fall der GmbH oder GmbH & Co. KG, nicht als natürliche Person als persönlich haftende Gesellschafter) als auch die KGaA kraft ihrer Rechtsform nebeneinander gewerbesteuerpflichtig sein.[835] Die KGaA unterliegt gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 GewStG als Gewerbebetrieb kraft Recht...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Freiberufliche Personengesellschaften

Rz. 363 Die Art der Einkünfte der Gesellschafter einer Personengesellschaft wird nach ständiger Rspr. des BFH in erster Linie durch die Tätigkeit der Gesellschafter in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit – mithin durch die Tätigkeit der Gesellschaft – bestimmt.[634] Für die Erzielung von Einkünften aus selbstständiger Arbeit i.S.v. § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG sind kumul...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 2. Systematik der §§ 238 ff. HGB

Rz. 70 §§ 238 ff. HGB verfolgen in formaler Hinsicht drei Aufbauprinzipien:mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / dd) Kapitalgesellschaften

Rz. 180 Eigenkapital ist das Kapital, das der Kapitalgesellschaft von den Gesellschaftern in dieser Eigenschaft zur Verfügung gestellt wird. Es kann sich um Einlagen handeln, aber auch um im Unternehmen verbliebene Gewinne. Die genaue bilanzielle Gliederung des Eigenkapitals ergibt sich aus § 266 Abs. 3 A HGB, wobei kleine Gesellschaften die in § 266 Abs. 3 A III HGB vorgese...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Steuerneutralität nach § 24 UmwStG bei der Einbringung eines Einzelunternehmens

Rz. 402 Die Einbringung eines Einzelunternehmens führt nach allgemeinen Grundsätzen zu einer Besteuerung eines Veräußerungsgewinns (ggf. tarifbegünstigt nach §§ 16, 34 EStG) für den Einzelunternehmer. § 24 UmwStG findet als besondere Bewertungsvorschrift abweichend von § 16 Abs. 2 EStG Anwendung.[735] Nach § 24 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 2006 führen Einbringungen zum Ansatz des gem...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (b) Rechtsfolgen der Realteilung

Rz. 412 Werden die Voraussetzungen einer Realteilung nach § 16 EStG erfüllt, treten die folgenden, in der Regel günstigen Rechtsfolgen ein:mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / a) Buchführung und Inventar

Rz. 74 Der Jahresabschluss (§§ 242–342e HGB) ist aus der Buchführung (§§ 238–241 HGB) zu entwickeln, wobei die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowohl für die Buchführung (vgl. § 238 Abs. 1 Satz 1 HGB) als auch für den Jahresabschluss und Konzernabschluss gelten (§§ 243 Abs. 1, 297 Abs. 2 Satz 2 HGB). Die gesamte Buchführungstechnik bezweckt, einen unwirtschaftlichen A...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 4. Generalnormen des Jahresabschlusses

Rz. 91 Der Jahresabschluss ist gem. § 243 Abs. 1 HGB nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufzustellen. Wie § 238 Abs. 1 Satz 1 HGB deutlich macht, sind die GoB auf die gesamte Rechnungslegung bezogen. Dabei ist zwischen formellen GoB (Buchführungs- und Bilanzierungstechnik) und materiellen GoB (z.B. allgemeine Bilanzierungsgrundsätze, Gliederungs-, Ansatz-...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Nachträgliche Anschaffungskosten

Rz. 459 Für im Privatvermögen gehaltene Anteile an Kapitalgesellschaften ist von hoher wirtschaftlicher Bedeutung für die Anteilseigner, in welchem Umfang der Ausfall von Gesellschafterdarlehen oder die Inanspruchnahme aus Bürgschaften zugunsten der Kapitalgesellschaft steuerlich Berücksichtigung finden kann. Für den Bereich der Anteile in einem Betriebs- oder Sonderbetriebs...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (a) Möglichkeit zur Ertragsteuerneutralität

Rz. 384 In Zusammenhang mit Beteiligungen an Personengesellschaften besteht in der Praxis Bedarf, dass Gesellschafter Wirtschaftsgüter, insbesondere Anlagevermögen steuerneutral auf die Gesellschaft übertragen. Hierzu sieht der Gesetzgeber bestimmte Möglichkeiten für steuerneutrale Übertragungen vor. § 6 Abs. 5 Satz 1 EStG regelt die Überführung eines einzelnen Wirtschaftsgut...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (a) Mitunternehmerrisiko und Mitunternehmerinitiative

Rz. 327 Der Begriff des Mitunternehmers ist im Gesetz nicht definiert und muss daher ausgelegt werden. Als Typusbegriff umfasst der Mitunternehmerbegriff eine Vielzahl von Anzeichen und Merkmalen, die in ihrer Gesamtheit dazu führen müssen, dass der Gesellschafter Mitunternehmerinitiative entfalten kann und ein Mitunternehmerrisiko trägt. Beide Merkmale müssen vorliegen, wob...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 9. Anhang

Rz. 209 Bei Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften ohne voll haftende natürliche Person (§ 264a HGB) gehört zum Jahresabschluss auch ein Anhang (§§ 264 Abs. 1 Satz 1, 284 ff. HGB). Nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB sind Kleinstkapitalgesellschaften von der Pflicht befreit, einen Anhang zum Jahresabschluss aufzustellen, wenn unter der Bilanz Angaben zu Haftungsver...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / IX. Offenlegung

Rz. 227 Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften ohne Vollhaftung einer natürlichen Person unterliegen einer gesetzlichen Pflicht zur Offenlegung, Veröffentlichung und Vervielfältigung von Jahresabschluss und Lagebericht sowie von Konzernabschluss und Konzernlagebericht (§§ 325–329 HGB). Bei börsennotierten Aktiengesellschaften muss auch die Erklärung zum Corp...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (c) Anerkennung der Mitunternehmerstellung in der Familiengesellschaft

Rz. 333 Regelmäßig werden in der Praxis Familiengesellschaften in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG geführt. Bei Aufnahme eines Angehörigen in eine Personengesellschaft ist sowohl das Gesellschaftsverhältnis als auch die steuerliche Anerkennung der Gewinnverteilung zu prüfen. Anhand des Gesellschaftsverhältnis wird bewertet, ob eine Mitunternehmerschaft grds. anerkannt wird...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / VII. Konzernabschluss und Konzernlagebericht

Rz. 211 Die Unternehmenslandschaft ist in weiten Teilen durch Unternehmenszusammenschlüsse dergestalt geprägt, dass rechtlich selbstständige Unternehmen (Tochterunternehmen, Enkelunternehmen usw.) unter der einheitlichen Leitung eines Mutterunternehmens zu einer wirtschaftlichen Einheit (Konzern) zusammengefasst werden. Das Mutterunternehmen hat wegen seiner beherrschenden S...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (3) Ermittlung des Übernahmeergebnisses

Rz. 484 Nach §§ 4 Abs. 4–6 UmwStG ist auf Ebene der formgewechselten/übernehmenden Personengesellschaft ferner ein personenbezogenes Übernahmeergebnis zu ermitteln.[850] Es liegt aus Sicht des Anteilseigners eine Quasi-Veräußerung seines Anteils neben einer Quasi-Liquidation der GmbH vor. Rz. 485 Das Übernahmeergebnis ist für fiktiv eingelegte Anteile wie folgt zu ermitteln:[...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / i) Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 168 Passive Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) dienen gleichermaßen wie aktive Rechnungsabgrenzungsposten einer möglichst objektiven Ermittlung des Periodenergebnisses dergestalt, dass Erträge dem Wirtschaftsjahr ihrer Verursachung zugeordnet werden sollen. Deshalb sind nach § 250 Abs. 2 HGB Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie erst einen Ertrag für eine bestimm...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / a) Vermögensgegenstand

Rz. 131 Das HGB legt in den §§ 240 Abs. 1, 246 Abs. 1, 248 Abs. 2, 252 Abs. 1 HGB den Begriff des Vermögensgegenstandes zugrunde und zeigt damit, dass grds. nur gegenständlich verdichtete Positionen aktivierbar sind. Im Mittelpunkt der handelsrechtlichen Aktivierung steht dem Grunde nach damit die Definition des Vermögensgegenstandes. Hier haben entwicklungsgeschichtlich die...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 3. Betriebsvermögen

Rz. 243 Ein weiteres Problem besteht darin, dass das Betriebsvermögen im handelsbilanzrechtlichen und im ertragsteuerrechtlichen Sinn nicht zwingend übereinstimmen muss. Eine vollständige Deckungsgleichheit besteht lediglich bei Kapitalgesellschaften, weil diese ausnahmslos gewerbliche Einkünfte erzielen (vgl. § 8 Abs. 2 KStG), mit der Konsequenz, dass die dazu eingesetzten ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) personenbezogene Betrachtungsweise

Rz. 398 Hohe praktische Relevanz bei der Besteuerung von Mitunternehmerschaften hat die Anwendung der Regelungen von § 6b EStG. Sie erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen den bei der Veräußerung eines Wirtschaftsguts (insbesondere Grund und Boden und Gebäude) erzielten Veräußerungsgewinn zu neutralisieren und innerhalb von gewissen Fristen von den Anschaffungskosten eines ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Auslegung des § 35 Abs. 2 Satz 2 EStG

Rz. 374 Bei dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel handelt es sich um die handelsrechtliche Gewinnverteilungsabrede. Im Regelfall sind die Bestimmungen demnach dem Gesellschaftsvertrag zu entnehmen. Die handelsrechtliche Gewinnverteilung ist, soweit sie aus steuerlicher Sicht anzuerkennen ist, auch für Zwecke des § 35 EStG maßgeblich. Sondervergütungen, Ergebnisse aus de...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / c) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 140 Bei aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) geht es darum, Ausgaben, die im aktuellen Wirtschaftsjahr noch keinen Aufwand darstellen, durch Aktivierung zu neutralisieren. Dies ist notwendig, wenn die Ausgaben nicht zu einem Vermögensgegenstand geführt haben. Die Anerkennung von RAP (zu sog. passiven RAP u. Rdn 168) ist Ausfluss einer dynamischen Bilanzauffassung, na...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / a) Überblick zu §§ 20 UmwStG 2006

Rz. 495 Die Fortführung einer bisher in einem Personenunternehmen betriebenen Einheit in einer Kapitalgesellschaft lässt sich zivilrechtlich auf verschiedenen Wegen erreichen. Dies sind einerseits die außerhalb des UmwG liegenden Einbringungen eines Betriebs oder Teilbetriebs in eine Kapitalgesellschaft im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung oder Sachgründung sowie bspw. die Ei...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / e) Geschäfts- bzw. Firmenwert

Rz. 144 Der Geschäftswert ist – vereinfacht ausgedrückt – die Differenz zwischen dem Ertragswert eines Unternehmens und dem Substanzwert (= Zeitwert sämtlicher Vermögensgegenstände nach Abzug der Schulden). Liegt ein Mehrwert (= positiver Geschäftswert) vor, spiegeln sich darin die nicht aktivierungsfähigen wirtschaftlichen Vorteile wider. Beispiele Kundenstamm, Qualität der ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / ee) Keine Miteinbringungsverpflichtung für Anteile an der aufnehmenden Kapitalgesellschaft

Rz. 503 Es können Konstellationen auftreten, in denen die Kapitalgesellschaft, in die eingebracht werden soll, selbst wesentliche Betriebsgrundlage des eingebrachten Betriebs bzw. der Personengesellschaft, deren Anteile eingebracht werden, ist. Dies ist bspw. bei einer Betriebsaufspaltung der Fall, wenn eine Einbringung des Besitzunternehmens in das Betriebsunternehmen erfol...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Besteuerungsfolgen bei der GmbH & atypisch Still

Rz. 466 Demgegenüber wird die GmbH & atypisch Still als Mitunternehmerschaft klassifiziert und damit wie eine gewerbliche Personengesellschaft mit der GmbH und dem stillen Gesellschafter als Mitunternehmer behandelt.[819] Im Fall einer atypisch stillen Gesellschaft erzielt der stille Gesellschafter demnach als Mitunternehmer gewerbliche Einkünfte i.S.v. § 15 Abs. 1 Nr. 2 ESt...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (a) Voraussetzungen

Rz. 411 Nach den Realteilungsregelungen in § 16 EStG gelten folgende Voraussetzungen:mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Anteilsübertragungen

Rz. 434 Entgeltliche Anteilsübergänge unterfallen unzweifelhaft dem Regelungsgegenstand der Vorschrift. Der Begriff des Anteilsübergangs ist zivilrechtlich zu verstehen. Es werden auch mittelbare Anteilseignerwechsel erfasst. Die Konzernklausel des § 8c Abs. 1 Satz 4 KStG definiert Ausnahmen von einen schädlichen Beteiligungserwerb, wenn (Nr. 1) an dem übertragenden Rechtstr...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (a) Begünstigung und Nachversteuerung

Rz. 285 Die Besteuerung des begünstigten nicht entnommenen Gewinns erfolgt im Begünstigungsjahr mit 28,25 % + SolZ. Diese Tarifbegünstigung wird nur auf Zeit gewährt und hat den Effekt einer Steuerstundung. Anlassbezogen, bspw. bei einer Überentnahme, d.h. die Entnahmen übersteigen die Einlagen und den Gewinn, kommt es zu einer Nachversteuerung des bislang begünstigten Gewin...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften

Rz. 162 Nach § 249 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 HGB müssen für Drohverluste aus einem schwebenden Geschäft Rückstellungen gebildet werden. Der Tatbestand knüpft an den Nichtausweis sog. schwebender Geschäfte (dazu o. Rdn 120 f.) an, bei denen eine Gleichwertigkeitsvermutung besteht. Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass eine Gleichwertigkeit im konkreten Geschäft nicht (mehr) ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / gg) Steuerfolgen für die Mitunternehmer

Rz. 505 Für den Einbringenden gilt nach § 20 Abs. 3 Satz 1 UmwStG, der Wert mit dem die Kapitalgesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen ansetzt als Veräußerungspreis. Hieraus ergeben sich die im Folgenden dargestellten steuerlichen Konsequenzen:[870]mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Mitgliedschaftlicher Gewinnanspruch und Dividendenforderung

Rz. 28 Ähnlich der Rechtslage bei der AG ergibt sich auch der Gewinnanspruch der Gesellschafter einer GmbH aus den Vorschriften des Handelsbilanzrechts und den sie ergänzenden bzw. modifizierenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages. Gem. § 29 Abs. 1 Satz 1 GmbHG steht den Gesellschaftern ein mitgliedschaftlicher Gewinnanspruch i.H.d. Jahresüberschusses zu, zzgl. eines G...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (3) Entgeltlicher Beitritt und einseitige Kapitalerhöhung in der Personengesellschaft

Rz. 406 Nach Tz. 01.47 des Umwandlungssteuererlasses 2011 vom 11.11.2011 liegt bei Eintritt eines weiteren Gesellschafters in eine bestehende Personengesellschaft gegen Geldeinlage oder Einlage anderer Wirtschaftsgüter ein Anwendungsfall des § 24 UmwStG vor (Rdn 401). Der Vorgang wird ertragsteuerlich fiktiv als Gründung einer "neuen" erweiterten Mitunternehmerschaft (z.B. d...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (e) Beteiligung von Kapitalgesellschaften

Rz. 390 Nach § 6 Abs. 5 Satz 5 EStG ist abweichend von Satz 3 der Teilwert anzusetzen, soweit bei Übertragungen nach Satz 3 der Anteil einer Kapitalgesellschaft/Körperschaftsteuer an dem Wirtschaftsgut unmittelbar oder mittelbar begründet wird oder dieser sich erhöht. Es kommt insoweit zu einer Gewinnrealisierung in Höhe der stillen Reserven im abgebenden Betriebsvermögen. M...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / ee) Exkurs: Haftungsverhältnisse

Rz. 166 Das Bilanzrecht schreibt in § 251 Satz 1 HGB vor, dass bestimmte Haftungsverhältnisse eines Kaufmannes, die nicht schon auf der Passivseite der Bilanz dargestellt werden, unter der (Passivseite der) Bilanz auszuweisen sind. Für die handelsrechtliche Gewinnermittlung ist § 251 HGB ohne Bedeutung. Damit spielt die Vorschrift auch ertragsteuerrechtlich keine Rolle (vgl....mehr