Fachbeiträge & Kommentare zu Zeuge

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschwerdestelle, AGG / 5 Beschwerdeverfahren

Wie mit einer Beschwerde im Einzelnen umzugehen ist, ist im AGG nicht weiter geregelt. Das Gesetz gibt lediglich vor, dass die Beschwerde inhaltlich zu prüfen und das Ergebnis dem/der sich beschwerenden Beschäftigten mitzuteilen ist. Die Pflicht zur Prüfung trifft grundsätzlich den Arbeitgeber. Auch wenn er die Prüfung auf die von ihm eingerichtete Beschwerdestelle delegiert hat...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.5.2 Anspruchsübergang

Rz. 27 Häufig werden die Prozesse zur Durchsetzung eines Anspruchs nach §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG nicht zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geführt, sondern zwischen der für den Arbeitnehmer zuständigen Krankenkasse und dem Arbeitgeber. In der Regel tritt die Krankenkasse durch die Zahlung von Krankengeld nach §§ 44 ff. SGB V an den Arbeitnehmer nach Einstellung de...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussanfechtungsverfahr... / 5.3.1 Beitritt – ja oder nein?

Mit der Beiladung zum Rechtsstreit wird dem Verwalter die Möglichkeit eingeräumt, dem Rechtsstreit entweder aufseiten des klagenden Wohnungseigentümers oder aber aufseiten der übrigen beklagten Wohnungseigentümer beizutreten. Tritt er keiner der Parteien bei, wird der Rechtsstreit gemäß § 74 Abs. 2 ZPO ohne Rücksicht auf den Verwalter fortgesetzt. Für ihn stellt sich also zu...mehr

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AGS 05/2024, Fragen und Lös... / 1. Ausgangsfall

Der in Berlin wohnhafte Kläger hat vor dem LG Berlin einen Zahlungsanspruch gegen den Beklagten i.H.v. 15.000,00 EUR geltend gemacht. Dabei lässt sich der Kläger durch den in Berlin kanzleiansässigen Rechtsanwalt K vertreten. Zu dem Verhandlungstermin vom 2.2. lädt das LG Berlin die Parteien und vorbereitend den Zeugen A, der zu dem Termin – ebenso wie die Prozessbevollmächt...mehr

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AGS 05/2024, Fragen und Lös... / 3. Zusatzgebühr

Die Zusatzgebühr Nr. 1010 VV fällt für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen in Angelegenheiten an, in denen sich die Gebühren nach Teil 3 VV richten und mindestens drei gerichtliche Termine stattfinden, in denen Sachverständige oder Zeugen vernommen werden. Vorliegend haben am 2.2., 3.5. und 10.8. vor dem LG Berlin drei Termine stattgefunden, in denen jeweils ein Zeuge ver...mehr

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zfs 05/2024, Nachweis eines... / 1 Aus den Gründen: "…"

1. Der Kl. hat den Beweis für das das sog. äußere Bild eines Teilediebstahls durch die Angaben in seiner Anhörung vor dem Senat erbracht; die für den Kl. als VN streitende Redlichkeitsvermutung hat die Bekl. nicht zu widerlegen vermocht (a). Tatsachen, aus denen sich eine erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung ergeben würden, lassen sich nicht feststellen (b). a) Beim...mehr

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zfs 05/2024, Verkehrssicher... / 1 Sachverhalt

I. Die Parteien streiten um Schadensersatzansprüche aufgrund einer Explosion der kleinen privaten Tankstelle auf dem Grundstück der Klägerin, welche sich am 11.9.2018 ereignete. Die Klägerin betreibt ein mittelständisches Tischlereiunternehmen, welches über mehrere Firmenfahrzeuge verfügt. Um diese besser bewirtschaften zu können, beabsichtigte die Klägerin, eine auf ihrem Fi...mehr

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AGS 05/2024, Anfall der Zus... / II. Zusatzgebühr Nr. 1010 VV

1. Gesetzliche Voraussetzungen Nach Nr. 1010 VV fällt für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen in Angelegenheiten, in denen sich die Gebühren nach Teil 3 VV richten und mindestens drei gerichtliche Termine stattfinden, in denen Sachverständige oder Zeugen vernommen werden, eine 0,3-Gebühr an. Vorliegend wurde in den Terminen vom 8.1.2021, 30.6.2021 und 11.2.2022 jeweils ein...mehr

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AGS 05/2024, Fragen und Lös... / 2.1. Abwandlung

Der Zeuge C wohnt in Hamburg und wird auf Ersuchen des Vorsitzenden des Prozessgerichts des LG Berlin gem. § 362 ZPO von dem ersuchten Richter beim AG Hamburg zur Person und zur Sache vernommen. Der Kläger lässt sich in diesem Beweisaufnahmetermin durch den von ihm beauftragten Hamburger Rechtsanwalt H als Terminsvertreter vertreten. Welche außergerichtlichen Kosten kann der ...mehr

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AGS 05/2024, Fragen und Lös... / 3.2. Abwandlung

Rechtsanwalt K nimmt in der ersten Abwandlung für den Kläger den auswärtigen Beweisaufnahmetermin vor dem AG Hamburg selbst wahr. In diesem Termin wird wieder der Zeuge C zur Person und zur Sache vernommen. Zu dem Beweisaufnahmetermin ist Rechtsanwalt K mit der Bahn angereist und hat hierfür Fahrtkosten i.H.v. 150,00 EUR netto aufgebracht. Die Dauer der Geschäftsreise betrug...mehr

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AGS 05/2024, Fragen und Lös... / b) Zusatzgebühr

In objektiver Hinsicht liegen hier wieder die Voraussetzungen der Nr. 1010 VV vor. In dem Rechtsstreit haben nämlich drei Termine stattgefunden, in denen Zeugen vernommen worden sind. Das waren hier die zwei Termine vor dem LG Berlin und der dritte Termin vor dem ersuchten Richter des AG Hamburg. An sich erfordert der Gebührentatbestand nicht, dass der Rechtsanwalt bei Vorlie...mehr

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AGS 05/2024, Anfall der Zus... / I. Sachverhalt

Die auswärtige Klägerin machte, vertreten durch einen an ihrem Geschäftssitz ansässigen Prozessbevollmächtigten, vor dem LG Hamburg gegen die beiden Beklagten Schadensersatzansprüche geltend. Die vier Verhandlungstermine vor dem LG Hamburg nahm ein von der Klägerin beauftragter ortsansässiger Rechtsanwalt als Terminsvertreter wahr. Im ersten Verhandlungstermin vom 11.3.2020 b...mehr

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zfs 05/2024, Keine Nichtigk... / 2 Aus den Gründen:

Die Berufung ist insoweit begründet, als dem Kl. jedenfalls dem Grunde nach der geltend gemachte Anspruch auf eine Ersatzleistung aus dem bei dem Bekl. abgeschlossenen (Teil-) Kaskovertrag zusteht. … [Keine Nichtigkeit des Vertrages] 1. Das angefochtene Urteil stützt sich in seiner (allein) tragenden Begründung auf das Urteil des OLG N. vom 23.10.2014 (4 U 69/13). a) Nach Maßga...mehr

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zfs 05/2024, Verkehrssicher... / 2 Aus den Gründen:

II. Die Berufung der Klägerin ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht erhoben und begründet worden. Die Klageänderung war gemäß § 264 Nr. 2 ZPO auch in der Berufungsinstanz zulässig. In der Sache hat die Berufung teilweise Erfolg. 1. Das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse liegt vor. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Klag...mehr

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zfs 05/2024, Ausreichende F... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die statthafte (§ 335 StPO) sowie form- und fristgerecht gem. § 341 StPO eingelegte und nach wirksamer Zustellung des Urteils am 11.7.2023 mit den Schriftsätzen vom 13.7.2023 und 14.7.2023 gem. § 345 StPO begründete Revision ist zulässig, deckt aber keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten auf. 1. Die Verfahrensrüge einer Verletzung des § 275 Abs. 1 S. 2 StPO ...mehr

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AGS 05/2024, Anfall der Zus... / V. Bedeutung für die Praxis

Der Umstand, dass das OLG Hamburg den schon am 4.11.2022 verkündeten Beschluss den Zeitschriften erst im Februar 2024 zur Veröffentlichung angeboten hat, ist wohl darauf zurückzuführen, dass der für Kostensachen nunmehr zuständige 4. Zivilsenat des OLG die Kostensachen erst im Jahr 2022 von den bisher langjährig zuständig gewesenen 8. Zivilsenat übernommen hatte. 1. Zusatzgeb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Verfahrensablauf

Rz. 80 [Autor/Stand] Hinsichtlich des Verfahrens gelten über die Verweisung in § 401 AO auf §§ 435, 436 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 434 Abs. 2 oder 3 StPO dieselben Regeln wie bei der Einziehung (s. Rz. 37 ff.). Allein die örtliche Zuständigkeit des Gerichts wird gem. § 440 Abs. 3 Satz 2 StPO erweitert (s. Rz. 84). Rz. 81 [Autor/Stand] Zu Antragsbefugnis, Inhalt und Form des Antrag...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Selbständiges Tätigwerden

Rz. 8 [Autor/Stand] Gemäß § 163 Abs. 1 StPO hat die FinB die Befugnis und die Pflicht, selbständig "Straftaten zu erforschen" und "alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten"(Recht des ersten Zugriffs). Zu den Maßnahmen des ersten Zugriffs gehören solche der Beweis- und Verfahrenssicherung wie u.a. die vorläufige Festna...mehr

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AGS 05/2024, Fragen und Lös... / c) Zusatzgebühr

Auch hier liegen die objektiven Voraussetzungen für den Anfall der Zusatzgebühr, nämlich drei gerichtliche Termine in dem Rechtsstreit, in dem Zeugen vernommen worden sind, vor. Da die Gebührenvorschrift der Nr. 1010 VV keinerlei Anforderungen an die subjektive Tätigkeit des Rechtsanwalts bestimmt, könnte man auch bei der Ermittlung der Vergütung des Terminsvertreters auf de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Antrag der FinB

Rz. 27 [Autor/Stand] Ebenso wie für § 435 StPO ist nach § 401 AO das Verfahren von der Stellung eines entsprechenden Antrags abhängig. Ohne einen solchen Antrag kommt das Verfahren nicht in Gang. Es handelt sich um eine Art Klageerhebung.[2] Er ist nur dann nicht erforderlich, wenn der Betroffene auf die Herausgabe verzichtet hat.[3] Aus dem Wortlaut der Vorschrift ("kann") ...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / E. Anzeigepflichten gegenüber und Interaktionsmöglichkeiten mit Dritten

Tz. 134 Stand: EL 53 – ET: 05/2024 Die BaFin trifft bestimmte Mitteilungspflichten nach Maßgabe von § 110 Abs. 1 und Abs. 2 WpHG. Diese Pflichten bestehen gegenüber zuständigen Strafverfolgungsbehörden, der Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sowie zuständigen Börsenaufsichtsbehörden. Tz. 135 Stand: EL 53 – ET: 05/2024 Voraussetzung fü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Mitwirkungspflicht und ihre Grenzen

Rz. 5 [Autor/Stand] Nach § 161 StPO kann die StA Ermittlungen jeder Art (z.B. Durchsuchungen und Beschlagnahmen, Vernehmungen, allerdings keine eidlichen) entweder selbst vornehmen oder durch die Behörden und Beamten des Polizeidienstes vornehmen lassen (vgl. Nr. 3 RiStBV i.V.m. Anl. A). Nach neuer Rechtslage besteht für Zeugen eine Erscheinenspflicht und Aussagepflicht, wen...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Abkürzungsverzeichnis

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / 2. Ladung des Zeugen

Rz. 128 Zeugen können nur auf Antrag der Parteien, nicht von Amts wegen zum Termin geladen werden. Selbst wenn es offensichtlich ist, dass eine Partei nur versehentlich einen Zeugen nicht benannt hat, darf das Gericht ihn nicht kurzerhand laden, sondern muss zunächst gemäß § 139 ZPO anregen, dass die Partei Beweis antritt. Das Gericht kann (nicht muss) die Ladung des Zeugen d...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / a) Vernehmung des Zeugen

Rz. 136 Die Art und Weise der Anhörung von Zeugen wird durch die Bestimmungen der Zivilprozessordnung über den Zeugenbeweis (§§ 373–401 ZPO) zwingend vorgegeben. Eine informatorische Anhörung sehen diese Vorschriften nicht vor. Sie kann nur insoweit erfolgen, als sich der Richter die Überzeugung vom Vorhandensein prozessrechtlich bedeutsamer Tatsachen von vornherein im Wege ...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / a) Sistierte Zeugen

Rz. 131 Nicht geladene Zeugen können von den Parteien zum Termin sistiert werden. Das kann sich dann empfehlen, wenn eine Ladung durch das Gericht nicht mehr rechtzeitig erfolgen kann und eine Partei Gefahr läuft, mit ihrem Vorbringen wegen Verspätung ausgeschlossen zu werden. Das Gericht kann von sich aus nicht schlechthin die Vernehmung des sistierten Zeugen ablehnen, etwa...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / 4. Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz

Rz. 149 Ob das Berufungsgericht einen bereits in erster Instanz vernommenen Zeugen zum selben Beweisthema erneut vernimmt, hängt letztlich davon ab, ob das Berufungsgericht Zweifel an der Richtigkeit der entscheidungserheblichen Tatsachenfeststellungen hat und auf welche Art und Weise das Berufungsgericht die Aussage des Zeugen bewerten will.[340] BGH NZM 2015, 944: Zitat Hegt ...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / I. Praxis der Instanzgerichte

Rz. 96 Die Praxis vieler Instanzgerichte geht aber noch viel weiter: Sie bedienen sich der Anhörung der Parteien zur direkten Ermittlung des Sachverhaltes. Zwar stellen sie nicht in Abrede, dass die Anhörung kein Beweismittel ist; leiten aber aus § 286 ZPO die Befugnis ab, die Anhörung gezielt zur Sachverhaltsaufklärung einzusetzen. Die Rspr. verfährt insbesondere dann häufig...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / d) Unmittelbarkeit

Rz. 135 Wegen des im Zivilprozess geltenden Unmittelbarkeitsprinzips hat der Zeuge regelmäßig vor dem Prozessgericht, d.h. vor sämtlichen an der Entscheidung beteiligten Richtern,[306] auszusagen. Die Unmittelbarkeit der Zeugenaussage kann jedoch dadurch unterlaufen werden, dass eigens für das Verfahren eine Zeugnisurkunde hergestellt wird;[307] die BGH-Rspr. ist widersprüch...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / a) Manipulation der Zeugnisfähigkeit

Rz. 116 Die Rspr.[260] duldet es auch, dass die Parteien des Rechtsstreits durch Manipulationen Zeugnisfähigkeiten begründen oder umgekehrt auch nehmen: z.B. durchmehr

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§ 2 Darlegungslast – Substa... / III. Wahrheitspflicht

Rz. 19 Gemäß § 138 Abs. 1 ZPO haben die Parteien ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abzugeben. Das heißt, dass sie bei der Schilderung des von ihnen Darzulegenden wahrheitsgemäß vorgehen müssen; die Pflicht zur Vollständigkeit bedeutet, dass sie nicht das ihnen Günstige heraussuchen und anderes dagegen verschweigen dürfen.[57] Ande...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / b) Urkundenbeweisliche Verwertung von Zeugenaussagen

Rz. 137 Eine Partei kann den ihr obliegenden Beweis auch durch die Aussage eines Zeugen führen, die dieser zu Protokoll eines Strafverfahrens gemacht hat; der BGH sieht darin eine urkundenbeweisliche Verwertung und keinen Verstoß gegen das Unmittelbarkeitsprinzip.[315] Der Beweisgegner kann die urkundenbeweisliche Verwertung nicht dadurch verhindern, dass er ihr widerspricht...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / e) Würdigung der Zeugenaussage

Rz. 147 Zur Aussagepsychologie der Zeugenaussage und deren Würdigung ist auf die eingehenden Untersuchungen von Ahrens, Der Beweis im Zivilprozess, 2015; Arntzen, Psychologie der Zeugenaussage, System der Glaubwürdigkeitsmerkmale, 2. Aufl. 1983; Balzer, Beweisaufnahme und Beweiswürdigung im Zivilprozess, 3. Aufl. 2011; Bender/Nack, Tatsachenfeststellung vor Gericht, Bd. 1, G...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / d) Wertung der Aussageverweigerung

Rz. 126 Ehegatten, auch geschiedene, und nahe Verwandte haben ein Aussageverweigerungsrecht, § 383 ZPO. Das gleiche Recht steht demjenigen zu, bei dem eine wahrheitsgemäße Aussage zu Vermögensschäden führen oder dem diese zur "Unehre gereichen" könnte, § 384 ZPO. Anders als im Strafprozess darf das Gericht die Aussageverweigerung aber frei würdigen, ebenso wie die Weigerung e...mehr

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§ 4 Zurückweisung verspätet... / D. Prozessvorbereitende Maßnahmen

Rz. 28 Das Gericht muss weiter durch prozessvorbereitende Maßnahmen sorgen, dass es nach Möglichkeit nicht zu einer Verzögerung kommt. BGH NJW 2012, 2808: Zitat Das Gericht ist […] verpflichtet, die Verspätung durch zumutbare Vorbereitungsmaßnahmen gem. § 273 ZPO so weit wie möglich auszugleichen und dadurch eine drohende Verzögerung abzuwenden. Je näher in dem Beispielsfall, Rd...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / b) Zeugnis N.N.

Rz. 132 Ein Beweisantritt "Zeugnis N.N." ist grundsätzlich nicht ausreichend;[300] das Gericht braucht keinen Beweisbeschluss dahin gehend zu erlassen, dem Beweisführer werde aufgegeben, die ladungsfähige Anschrift des Zeugen mitzuteilen. Beschließt das Gericht trotz unzulänglichen Beweisantritts die Vernehmung des Zeugen, muss es gemäß § 356 ZPO der Partei durch förmliche Zu...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / a) Zwingende Wiederholung der Zeugenvernehmung

Rz. 153 Das BerGer muss die erstinstanzliche Zeugenvernehmung wiederholen, wennmehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / c) Fragerecht

Rz. 144 Das Gesetz regelt in § 397 ZPO ausdrücklich das Fragerecht der Parteien; es gilt auch für die Befragung eines Sachverständigen.[330] Der Anwalt hat einen Anspruch darauf, unmittelbar Fragen an den Zeugen zu richten; der Partei selbst kann das Recht zu unmittelbarer Frage eingeräumt werden; einen Anspruch darauf hat sie nicht. Die Frage eines Anwaltes kann vom Vorsitze...mehr

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§ 4 Zurückweisung verspätet... / I. Regelungsgehalt

Rz. 7 § 296 Abs. 1 ZPO regelt den Fall, dass das Gericht eine Schriftsatzfrist gesetzt hat und diese von einer Partei nicht eingehalten worden ist; sie also noch nach Fristablauf vorgetragen hat. Werden aber Angriffs- und Verteidigungsmittel (§ 282 Abs. 1 ZPO) unter Verstoß gegen bestimmte Fristen vorgebracht, stellt deren Zurückweisung den gesetzlichen Regelfall dar, von dem...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / 1. Zeugnisfähigkeit

Rz. 115 Zeuge eines Zivilrechtsstreits kann jeder sein, der nicht Partei dieses Rechtsstreits ist. Der gesetzliche Vertreter der Partei kann ebenfalls nicht Zeuge sein.[256] Also auchmehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / I. Zeugenbeweis

Rz. 111 Zitat "Das praktisch wichtigste und zugleich mit Abstand schlechteste Beweismittel ist der Zeuge." So wie bei Schneider [251] beginnen die meisten Abhandlungen zum Zeugenbeweis. Da der Zeugenbeweis aber ein unverzichtbares Beweismittel ist, kann die Konsequenz seiner Mängel nicht sein, dass sein Beweiswert von vornherein in Frage gestellt wird, sondern die Konsequenz ka...mehr

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§ 4 Zurückweisung verspätet... / B. Absoluter Verzögerungsbegriff

Rz. 4 Zwar hält die Rspr. im Prinzip an dem absoluten Verzögerungsbegriff fest.[3] Danach kann ein verspätetes Vorbringen (etwa bei Fristverletzung) grundsätzlich selbst dann unberücksichtigt bleiben, wenn auch bei rechtzeitigem Vorbringen der Rechtsstreit nicht mit nur einem Verhandlungstermin, einer abschließenden Entscheidung hätte zugeführt werden können. Die Verzögerung...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / c) Unentschuldigtes Fehlen

Rz. 134 Bleibt ein ordnungsgemäß geladener Zeuge unentschuldigt der Beweisaufnahme fern, sind ihm gemäß § 380 ZPO die durch sein Ausbleiben entstandenen Kosten, sowie ein Ordnungsgeld aufzuerlegen. Der unentschuldigt ferngebliebene Zeuge kann – anders als im Strafprozess – nicht durch die Polizei vorgeführt werden; die Vorführung kann lediglich aufgrund eines Vorführungsbefeh...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / C. Freie Überzeugung des Gerichts

Rz. 18 Die Freiheit des Gerichts in der Feststellung des seiner Entscheidung zugrunde zu legenden Sachverhaltes ist geringer als gemeinhin angenommen. Das Verständnis des Begriffs der freien Überzeugung erschließt sich erst vor seinem geschichtlichen Hintergrund, nämlich als Abgrenzung zu der früher geltenden Bindung des Gerichts an feste Beweisregeln. Die Freiheit der Überz...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / 2. Ablehnung wegen Befangenheit

Rz. 187 Der Richter kann den Sachverständigen mit der Erforschung eines Sachverhaltes beauftragen, z.B. Bremsproben zur Berechnung des Bremsweges einholen. Der Sachverständige darf aber nicht – was jedoch häufig geschieht – auf eigene Faust Ermittlungen anstellen. Er darf z.B. bei einer Augenscheinnahme nicht auf Mängel hinweisen, die keine der streitenden Parteien behauptet ...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / 1. Kaskoversicherung, Diebstahl

Rz. 303 Ein Versicherungsnehmer, der den Versicherer aus einem behaupteten Kfz-Diebstahl in Anspruch nehmen will, ist regelmäßig in Beweisnot. Wie soll er nachweisen, dass ihm sein Fahrzeug gestohlen worden ist? Da es aber nicht richtig sein kann, dass die Diebstahlsversicherung schon immer dann nicht einzutreten hat, wenn sich der Diebstahl nicht aufklären lässt, werden dem...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / c) Vernehmung zu inneren Tatsachen

Rz. 125 Ein Beweisantrag auf Vernehmung eines Zeugen zu inneren Tatsachen in der Person eines anderen (z.B. zu dessen Wissen, Absichten) ist nur dann schlüssig, wenn dargelegt wird, aufgrund welcher Umstände der Zeuge von den inneren Tatsachen Kenntnis erlangt hat.[289] Es müssen also Tatsachen unter Beweis gestellt werden, die den Schluss auf die innere Tatsache eines Dritt...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / I. Beweisverwertungsverbote

Rz. 217 Der Umgang mit rechtswidrig erlangten Beweismitteln spielt insbesondere bei der Verwertung von Augenscheinsobjekten, aber auch beim Urkunden- und Zeugenbeweis eine Rolle,[526] vgl. auch bereits Rdn 121 ff. Die Verwertung unzulässig erlangter Beweismittel[527] ist in der ZPO allerdings nicht ausdrücklich geregelt[528] (vgl. aber § 51 BZRG); sie kennt selbst für rechts...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / b) Mithöranlage

Rz. 121 Die Verwertung einer Zeugenaussage soll nach einer Ansicht nicht schon deshalb stets unzulässig sein, weil der Zeuge von dem Inhalt eines Telefongesprächs (ohne Kenntnis des anderen Gesprächspartners) über eine Mithöranlage erfahren hat.[275] OLG Düsseldorf NJW 2000, 1578: Zitat Da heutzutage zahlreiche Telefongeräte mit Mithöreinrichtungen ausgestattet sind, kann der G...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / 4. Privatgutachten

Rz. 193 Ein Privatgutachten ist lediglich (qualifizierter substantiierter) Parteivortrag.[451] BGH NJW 2016, 2328, 2333: Zitat Ein Gericht darf ein Privatgutachten zwar verwerten, hierbei aber nicht außer Acht lassen, dass es sich nicht um ein Beweismittel i.S.d. §§ 355 ff. ZPO, sondern um (qualifizierten) substanziierten Parteivortrag handelt. Eine eigene Beweisaufnahme des Ge...mehr