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30.07.2024
Sommer, Sonne, Rechtsstreit
Wenn Außentemperaturen die 30-Grad-Grenze überschreiten, kann es in der Wohnung unerträglich werden. In Einzelfällen kann dann die Miete gemindert werden, wie Gerichte entschieden haben. Eigentümer können vorbeugend (teils geförderte) Maßnahmen ergreifen.
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