Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zweck der Vorschrift

Rn. 180a Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Vorschrift soll dazu dienen, dass Wettbewerbsverzerrung gegenüber der Landwirtschaft zu deren Ungunsten entgegengewirkt wird. Mit dem Ausgleichs- und Abzugsverbot des § 15 Abs 4 S 1 u 2 EStG wird der Schutz der traditionellen Tierzucht und Tierhaltung auf selbstbewirtschafteten ausreichenden landwirtschaftlichen Flächen vor der industr...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.2 Übrige Steuern

Tz. 59 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Als übrige Steuern kommen die Erbschaft- und Schenkungsteuer in Betracht (s. § 9 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG, Anhang 12e). Ausländische Steuern, die der deutschen Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer entsprechen (Quellensteuer), sind ebenfalls vom Abzug ausgeschlossen (s. auch die in H 10.1 KStH 2022, Anhang 4 zitierten BFH-Urteile).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Müller-Franken, Das Verbot des Abzugs der Zuwendung von Vorteilen nach dem JStG 1996, StuW 1997, 3; Rößler, Nochmals: Das Abzugsverbot für Schmiergeldzahlungen nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 10 EStG, DStZ 2000, 131; Kiesel, Die Zuwendung an Angestellte und Beauftragte im Ausland und das Abzugsverbot des § 4 Abs 5 S 1 Nr 10 EStG, DStR 2000, 949; Stapf, Steuerliche Folgen der Zuwendung ko...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Grundsatz der Einzelbewertung/Saldierungsverbot

Rn. 397 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Vermögensgegenstände und Schulden sind "einzeln" anzusetzen (§§ 240 Abs 1 HGB) und zu bewerten (§ 252 Abs 1 Nr 3 HGB). Der auch für die Steuerbilanz geltende Grundsatz (§ 6 Abs 1 EStG) untersagt die Zusammenfassung mehrerer WG zu einer Sammelposition ebenso wie die Verrechnung von WG und Schulden (FG He v 24.04.2013, 4 K 693/10, EFG 2013, 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 183. Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-UmsetzungsG – BeitrRLUmsG) v 07.12.2011, BGBl I 2011, 2592

Rn. 203 Stand: EL 97 – ET: 11/2012 Das Beitreibungsrichtlinie-UmsetzungsG beinhaltet außer dem der Umsetzung der Richtlinie 2010/24/EU dienenden Gesetz (EU-BeitreibungsG – EUBeitrG) in Art 1 noch eine Vielzahl weiterer praxisrelevanter Neuregelungen (teilweise rechtsprechungsbrechend, s zu § 12 Nr 5 EStG), von denen die in Art 2 zum EStG nachfolgend vorgestellt werden sollen,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unternehmensbewertung ... / 2. Definition des Cash Flow

Rz. 141 Als entziehbarer Cash Flow gelten dabei all jene finanziellen Überschüsse, die allen Kapitalgebern des Unternehmens zur Verfügung stehen.[259] Diese sind wie beim Ertragswertverfahren zukunftsbezogen, also Gegenstand von Prognosen.[260] Rz. 142 Free Cash Flow ist als finanzieller Überschuss der Unternehmenstätigkeit nach (unternehmensbezogenen) Steuern, jedoch vor Zin...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 232. Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) v 25.06.2021, BGBl I 2021, 2035

Rn. 252 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die Umsetzung der ATAD in das EStG betrifft folgende Bereiche: Art 5 ATAD: Die Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarktes (Anti-Steuervermeidungs-Richtlinie/ATAD) verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten in Art 5 ATAD zur Anpassung ihrer steuerlichen Regelungen zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 1. Ausgangspunkt

Rz. 222 Zunächst gilt im Bereich des Betriebsvermögens ebenso wie beim Privatvermögen, dass die Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen wie die Erfüllung von Barvermächtnissen beim Erben nicht zu Anschaffungskosten auf den erworbenen Nachlass führen.[311] Der Erbe muss daher auch dann die Buchwerte des Erblassers fortführen, wenn er Aufwendungen in Form von Barvermächtnissen od...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 27. Das Einkommensteuerreformgesetz vom 05.08.1974, BStBl I 74, 530

Rn. 31 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das EStG 1974 vom 15.08.1974 (BStBl I 74, 578) wurde durch das Gesetz zur Reform der ESt, des Familienlastenausgleichs und der Sparförderung – EStRG – vom 05.08.1974 geändert und als EStG 1975 vom 05.09.1974 bekanntgemacht (BStBl I 74, 733). Die Erwartungen, die in den Entwurf BR-Drucks 700/73 gesetzt wurden, wurden nicht erfüllt. Weitgehende ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / III. Schuldzinsen (Aufgabe der Sekundärfolgenrechtsprechung)

Rz. 230 Problematisch sind die einkommensteuerrechtlichen Folgen, wenn der Pflichtteil durch Kredit finanziert werden muss. Dann stellt sich die Frage nach der Abzugsfähigkeit der Schuldzinsen. Beispiel Erblasser E ist verstorben unter Hinterlassung zweier Söhne S 1 und S 2. Im Nachlass befindet sich ausschließlich ein Betrieb mit einem Wert von 1.000.000 EUR. Alleinerbe ist ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Existenzminimum des Kindes

Rn. 196 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Das Existenzminimum eines Kindes umfasst neben dem sächlichen Existenzminimum auch die Bedarfe des Kindes für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung. Rn. 197 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Das sächliche Existenzminimum des Kindes bemisst sich nach dem existenznotwendigen Bedarf des Kindes. Dieser Bedarf bemisst sich typisierend für alle Alterss...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Steuerrecht

Rn. 116a Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Ausgestaltung als Mischform zwischen PersGes und KapGes führt dazu, dass die KGaA wegen ihrer zivilrechtlichen Einordnung als juristische Person steuerlich nach § 1 Abs 1 Nr 1 KStG in vollem Umfang als solche kstpfl ist, ebenso nach § 2 Abs 2 S 1 GewStG als solche gewstpfl. Der/die persönlich haftenden Gesellschafter (phG) sind (s BFH v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtslage ab 01.01.2023 (JStG 2022)

Schrifttum: Stapperfend, Die Abziehbarkeit von Aufwendungen bei häuslichem Arbeiten nach dem JStG 2022, FR 2023, 253; Niermann, Rechtsänderungen im Bereich der ArbN-Besteuerung durch das JStG 2022, DB 2023, 216 Grotherr, Arbeitszimmeraufwendungen und Homeoffice-Pauschale ab 2023 – Änderungen durch das JStG 2022, NWB 2023, 172. Rn. 1756a Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Neuregelung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / a) Grundzüge und Grundbegriffe

Rz. 11 Der Schenkungsbegriff entspricht grundsätzlich dem des § 516 BGB,[33] wobei hierunter jedoch auch ehebezogene Zuwendungen fallen können (siehe Rdn 51 ff.). Nach den für § 516 BGB geltenden Grundsätzen ist somit sowohl eine objektive Bereicherung des Zuwendungsempfängers aus dem Vermögen des Erblassers als auch eine Einigung der Vertragsteile über die Unentgeltlichkeit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Gegenstand des Geschenks

Rn. 1674 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Gegenstand des Geschenks iSd § 4 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG können Sachen (BFH BStBl II 1974, 210) oder Geld sein. Im Gegensatz zu § 516 BGB kommen aber auch Dienstleistungen in Betracht (K/S/M, § 4 EStG Rz G 43; Drüen in Brandis/Heuermann, § 4 EStG Rz 705 (Dezember 2022); offen gelassen BFH BStBl II 1993, 806; aA FG D'dorf EFG 1985, 112). Entsch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtslage vom 01.01.2007 bis 31.12.2022

Schrifttum: Drenseck, ESt-Reform und objektives Nettoprinzip, FR 2006, 1; Greite, Häuslicher Telearbeitsplatz, NWB F 6, 4703; Greite, Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach dem StÄndG 2007, DB 2006, Beilage 6, 24; Lang, Der Stellenwert des objektiven Nettoprinzips im deutschen ESt-Recht, StuW 2007, 3; Korn/Strahl, Steuerliche Hinweise zum Jahreswechsel 2010/...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 215. Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2019) v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451

Rn. 235 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Bundesregierung beschloss am 31.07.2019 den Entwurf des Gesetzes, das wegen zahlreicher Gesetzesänderungen aufgrund politischer Entscheidungen bzw Reaktionen auf die Rspr auch kurz JStG 2019 genannt wird. Aus dem vorgehenden Referentenentwurf v 08.05.2019 wurden die grunderwerbsteuerlichen Regelungen (Share Deals) eliminiert u in ein eig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- u diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt, insbesondere um die Abgrenzung gegenübermehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Aufzeichnungen der BE, BA, Einlagen und Entnahmen

Rn. 1513 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Unabhängig von diesen gesetzlichen Regelungen gelten jedoch allgemein für den StPfl bestimmte "Aufzeichnungspflichten", die durch die unter s Rn 1512 genannten gesetzlichen Aufzeichnungsregeln nur ergänzt werden. Diese Aufzeichnungspflichten resultieren nicht aus einer rechtlichen Verpflichtung – eine Verpflichtung zur Aufzeichnung von BE ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Fumi, Verpflegungsmehraufwand bei Einsatzwechseltätigkeit auf drei Monate beschränkt, EFG 2001, 885; Klingler/Paus, Der Verpflegungs-(mehr-)aufwand des Unternehmers: Neue Aspekte eines alten Problems, DStZ 2001, 702; Albert, Überlegungen zur Vereinfachung im LSt-Recht, FR 2002, 373; Albert/Strohner, Plädoyer für eine Vereinfachung und mehr Systematik im LSt-Recht, DB 2002, 2504...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Vermögenszuwachsrechnung

Rn. 2238 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Vermögenszuwachsrechnung (Gesamtvermögensvergleich) löst sich von der Ermittlung des Gewinns im Rahmen einer bestimmten Einkunftsart und schätzt das steuerliche Einkommen eines oder mehrerer Jahre (insbesondere Bp-Zeiträume). Sie basiert auf dem Gedanken, dass der StPfl nicht mehr ausgeben und an Vermögenswerten angesammelt haben kann,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bfb) Nicht abzugsfähige BA

Rn. 70b Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Steuerliche Mehrgewinne gegenüber der HB aufgrund steuerlich nicht abzugsfähiger BA – zB gemäß § 4 Abs 5 und 6 EStG, § 160 AO – stehen zur handelsrechtlichen Gewinnverteilung nicht zur Verfügung und sind deshalb steuerlich so zu verteilen, wie sie vereinbarungsgemäß verteilt worden wären, wenn die Ausgaben den HB-Gewinn nicht gemindert hätt...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Persönliche Steuerbefreiung

Tz. 85 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die persönliche Steuerbefreiung für Zwecke der Körperschaftsteuer ergibt sich aus § 64 Abs. 1 AO (Anhang 1b) i. V. m. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3). Sie kann von dem Verein X in Anspruch genommen werden, weil er die Voraussetzungen der Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit, §§ 51ff. AO (Anhang 1b), erfüllt. Die Förderung des Sports is...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen

Rn. 42 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der Tarifvergünstigung nach § 34b EStG unterliegen nur die im Gesetz näher erläuterten Einkünfte bzw Gewinne aus außerordentlichen Holznutzungen (im Einzelnen s Rn 91ff). Diese sind nicht deckungsgleich mit den Einkünften aus LuF. So hat zuerst einmal bei gemischten luf Betrieben eine Abgrenzung der Einkünfte aus Landwirtschaft von denjenige...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Die Entwicklung des EStG bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges

Rn. 1 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Das erste Reichseinkommensteuergesetz vom 29.03.1920, RGBl I 20, 359, hat große praktische Bedeutung nie erlangt, einmal wegen des darin festgelegten Schanzschen Einkommensbegriffs (Reinvermögenszugangstheorie), sodann aber wegen der zunehmenden Geldentwertung zu Beginn der zwanziger Jahre, die auch eine Revision der estlichen Vorschriften erf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Funktion der aktiven RAP

Rn. 800 Stand: EL 80 – ET: 08/2008 Durch Ansatz eines aktiven RAP sollen Ausgaben in dem Geschäftsjahr Aufwand, dh gewinnmindernde BA iSd § 4 Abs 4 EStG werden, dem sie von der wirtschaftlichen Veranlassung her zuzuordnen sind. Buchungstechnisch stellt erst die sog Auflösung des RAP Aufwand dar.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5 Veranlagungs-/Ermittlungszeitraum

Tz. 97 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Veranlagungs- und Ermittlungszeitraum ist für den Verein X das Kalenderjahr 2021, weil die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht während des gesamten Kalenderjahres 2021 bestanden hat (s. § 7 Abs. 3 KStG, Anhang 3) und die vom Gesetzgeber geforderten Bedingungen, die für eine ordnungsmäßige Satzung gegeben sein müssen, erfüllt sind (s. §§ ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Steueränderungsgesetze 1960 vom 30.07.1960, BStBl I 60, 514 und vom 27.12.1960, BStBl I 61, 18

Rn. 13 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das zuletzt genannte Gesetz betrifft Änderung des § 3 Nr 17 EStG 1958 dahin, daß 100 DM des Arbeitslohns für Dezember als "Weihnachts-Freibetrag" steuerfrei bleiben. Wesentlich einschneidendere Änderungen und Ergänzungen enthält das StÄndG v 30.07.60 mit einer ausdrücklichen und gegenständlich näher bezeichneten Einschränkung des Abzugs von B...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2.1 Allgemeines

Tz. 39 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Mitgliedsbeiträge, Spenden (Zuwendungen), Lotteriegewinne, Totogewinne, Schenkungen, Erbschaften, Vermächtnisse, allgemeine Zuschüsse ohne Zweckbindung aus öffentlichen Mitteln (Bund, Länder, Gemeinden) und dgl. lassen sich nicht unter eine der in § 2 Abs. 1 Nr. 1–7 EStG (s. Anhang 10) genannten Einkunftsarten einordnen, sie sind steuerlich ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.1 Vereinsgaststätte

Tz. 106d Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Eine getrennte Gewinnermittlung für die Vereinsgaststätte ist erforderlich, weil für diesen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Steuerpflicht gegeben ist. D.h., beim Überschreiten der Freibeträge bzw. -grenzen (Besteuerungsfreigrenze von 45 000 EUR; s. § 64 Abs. 3 AO, Anhang 1b) kann Ertragsteuerpflicht (Körperschaft- und G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Aktive RAP u Darlehen

Rn. 803a Stand: EL 114 – ET: 02/2016 Eine weitere Konkurrenz des Bilanzansatzes zwischen aktiver Rechnungsabgrenzung und anderen Posten kann sich nach Maßgabe des BFH v 21.05.2015 IV R 25/12, BStBl II 2015, 772 ergeben. Der Streitfall handelte um ein Steueroptimierungsmodell, bei dem Ausgaben jetzt und Einnahmen viel später mit entsprechendem Zinseffekt das Gestaltungsziel da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Rechtsfragen

Rn. 534a Stand: EL 109 – ET: 04/2015 Die vorstehenden Ausführungen (ab s Rn 532 – 534) beziehen sich auf die Ermittlung von Sachverhalten durch den Kaufmann und die damit häufig verbundenen Ermessensentscheidungen und Schätzungserfordernisse. Ein anderer Anwendungsbereich der objektiven versus subjektive Fehlerhaftigkeit bezieht sich auf die rechtliche Interpretation von Sach...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Beendigung der Unternehmensverflechtung

Rn. 420 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Wegen der möglichen Gründe, die zur Beendigung einer Betriebsaufspaltung führen können, s Rn 400 zu (3), speziell zur Insolvenz s Rn 417. Es kommt oft zu einer ungewollten Zwangsbetriebsaufgabe des Besitzunternehmens, die zu existenzbedrohenden Steuerbelastungen führen kann (s Rn 305 zu (1) und (3)), sofern nicht die Voraussetzungen der Auff...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Grundsatz der Wesentlichkeit

Rn. 407 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach Maßgabe des Grundsatzes der Wesentlichkeit können unbedeutende Einflussgrößen für Bilanzansatz, Bewertung und Ausweis vernachlässigt, verkürzt oder verdichtet werden, wenn es unverhältnismäßig und deshalb unzumutbar wäre, durch zeit- und kostenintensive Arbeiten Informationen zu generieren, die den JA nur wenig beeinflussen (Leffson, D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung

Rn. 129b Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 4 Abs 2 S 2 EStG: Auch schon für VZ vor 1999 entfällt die Möglichkeit einer Bilanzänderung, so daß im Verlauf einer Betriebsprüfung nicht mehr nachträglich Wahlrechte, zB die Vornahme von Sonderabschreibungen oder Bildung von Rücklagen (§ 6b EStG) nachgeholt werden können, um Betriebsprüfungsmehrergebnisse zu kompensieren. Dies kann auch i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Sauer, Bilanzberichtigung u Bilanzänderung, StBp 1977, 173; Flume, Bilanzberichtigung o Bilanzänderung bei "subjektiv richtigen", objektiv falschen Bilanzansätzen nach § 4 Abs 2, DB 1981, 2505; Ludewig, Möglichkeiten der Bilanzänderung, insb bei Fehleinschätzung der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens, DB 1986, 133; Ritzrow, Die Bilanzänderung in der Rspr des BFH, StB...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Vorlage einer Bestätigung, ob bezahlter oder unbezahlter Sportler

Tz. 49 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Vereinen/Verbänden ist zu empfehlen, dass ihnen von den Sportlern(-innen) erklärt wird, dass sie keinerlei Zuwendungen (Vergütungen oder andere Vorteile) von Dritten erhalten, die über eine zulässige Aufwandsentschädigung (Auslagenersatz) hinausgehen. Tz. 50 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Bezüglich der vereinseigenen Sportler (s. § 67a Abs. 3 Nr....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 1540 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Haben iRd Bestandsvergleichs Einlagen und Entnahmen keinen Einfluss auf die Gewinnermittlung, so sind iRd § 4 Abs 3 EStG die Entnahmen und Einlagen gewinnwirksam zu berücksichtigen. § 4 Abs 3 S 1 EStG macht hierzu keinerlei Ausführungen. Erwähnung findet der Begriff der Einlage und Entnahme in § 4 Abs 3 S 4 und § 4 Abs 4a S 6 Hs 2 EStG. Si...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Entfernungsverpflichtungen, Ansammlungsrückstellungen

Rn. 885 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Wenig konsistent ist die Rechtslage auch auf dem Gebiet des Ansatzes von sog Entfernungsverpflichtungen bzw den Ansammlungsrückstellungen (s § 6 Rn 669). Beispiele: In diesen Fällen ist der Beginn der wirtschaftlichen Tätigkeit notwendig mit der öff-rech...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Gewerblicher Charakter

Rn. 180d Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Ein solcher betrifft Tierzucht und Tierhaltung, der nach § 13 Abs 1 Nr 1 EStG iVm §§ 51, 51a BewG keine ausreichenden landwirtschaftlichen Flächen als Futtergrundlage zur Verfügung stehen (BFH BStBl II 1996, 85; 1990, 152; 1983, 36; FG Nds EFG 1989, 57, 58). Das muss bei der Auslegung der Vorschrift berücksichtigt werden, dh zu Abgrenzungs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Bilanzmäßige Zurechnung bei Teilamortisationsverträgen (Mobilien)

Rn. 1014 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Die Finanzierungsleasingverträge sind nach den Verwaltungsvorgaben an die 90 %-Grenze gebunden, dh, vor Ende der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Leasinggegenstandes muss eine volle Amortisation der dem Leasinggeber entstandenen Kosten erfolgen. Aus diesem Grund haben die Vollamortisationsverträge im Laufe der Zeit erheblich an prakti...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bae) Sonstige Einzelfragen

Rn. 74e Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Wegen der Behandlung zu Unrecht nicht in der Sonderbilanz ausgewiesener WG s Rn 62. Stehen WG im Miteigentum mehrerer Personen, von denen nur einer oder einige Gesellschafter der PersGes sind, die das WG nutzt, ist das WG Sonder-BV, soweit es den Gesellschaftern gehört: BFH BStBl II 1994, 559. Wird der Gesellschafter einer PersGes, der zuglei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Länderübersicht / 1. Pflichtteilsberechtigung

Rz. 297 Das österreichische materielle Erbrecht ist durch das Erbrechtsänderungsgesetz 2015[352] mit Wirkung vom 1.1.2017 an wesentlich geändert worden. Im österreichischen Recht erwirbt der Pflichtteilsberechtigte wie im deutschen Recht seit jeher eine Geldforderung gegen den Nachlass. Pflichtteilsberechtigt sind gem. § 757 ABGB der Ehegatte und die Abkömmlinge; fehlen Abkö...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 80. Gesetz zur steuerlichen Förderung von Kunst, Kultur und Stiftungen sowie zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften (Kultur- und Stiftungsförderungsgesetz) vom 13.12.1990, BGBl I 90, 2775

Rn. 94 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Ergänzend zum allgemeinen Ausbau der Vergünstigungen im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht durch das Vereinsfärderungsgesetz vom 18.12.1989 (vgl Rn 84b) soll durch das vorliegende Gesetz das private selbstlose Engagement auf dem Gebiet von Kunst und Kultur durch steuerliche Anreize gefördert werden. Die Gesetzesinitiative zielt darauf ab, pr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / (3) Vom BGH genannte Ausnahmefälle

Rz. 58 Da der BGH ausdrücklich betont hat, dass in Ausnahmefällen auch eine ehebezogene Zuwendung entgeltlich und damit ergänzungsfrei sein kann (siehe Rdn 52), hatte man eigentlich erwartet, dass diese Frage in der kautelarjuristischen Literatur, aber auch in der Rechtsprechung ausführlich behandelt werden würde. Jedoch fehlten hierzu lange Zeit erläuternde Urteile fast völ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bg) Haltedauer über 10 Jahre und Veräußerung nach erheblicher Modernisierung/Sanierung oder Errichtung eines Erweiterungsbaus

Rn. 132d Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Erhebliche Modernisierung/Sanierung Die Grenze zur gewerblichen Betätigung wird auch bei langjährigem Besitz (selbst bei über 10-jähriger Haltedauer) oder Erwerb bebauten Grundbesitzes dann überschritten, wenn der StPfl in nicht unerheblichem Maße (im Verhältnis zum Kaufpreis oder zum Verkehrswert der Altsubstanz) Modernisierungsmaßnahmen i...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.3 Zweifelsfälle zu § 67a Abs. 3 Nr. 1 AO

Tz. 76 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Beispiel 1: Sportler X erhält pauschale Aufwandsentschädigungen: Beispiel 2: Sportler Y erhält pauschale Aufwandsentschädigungen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / b) Börsennotierte Anteile

Rz. 75 Eine Ausnahme von diesen Grundsätzen gilt aber für Anteile an börsennotierten Kapitalgesellschaften. Diese sind nach einhelliger Meinung[210] im Rahmen der Nachlassbewertung (also auch für Zwecke des Pflichtteilsrechts) mit ihrem Kurswert am Stichtag (Todestag des Erblassers) anzusetzen. Maßgeblich ist jeweils der mittlere Tageskurs der Aktien an dem Börsenplatz, der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Nachlass als wertbilden... / a) Allgemeines

Rz. 122 Soweit der gemeine Wert durch Schätzung zu ermitteln ist, kommen hierfür verschiedene Bewertungsmethoden in Betracht. Die h.M. unterscheidet insoweit verschiedene Arten von Grundstücken, deren Bewertung sich jeweils nach unterschiedlichen Grundsätzen richtet.[435] Dies entspricht auch der (schon seit langem in der Literatur favorisierten)[436] Vorgehensweise nach der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Das anwaltliche Mandat... / III. Umfang des pflichtteilsrechtlichen Mandats und Mandatsvergütung

Rz. 4 Neben der genauen Erforschung des Sachverhalts ist für die Bearbeitung des pflichtteilsrechtlichen Mandats auch der dem Rechtsanwalt konkret erteilte Auftrag von Bedeutung, denn die Anwaltspflichten bestehen nur im Rahmen des erteilten Mandats. In der Regel wird der Rechtsanwalt in Pflichtteilssachen mit der außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Geltendmachung oder...mehr