Fachbeiträge & Kommentare zu Zoll

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§ 26 Klagearten / IV. Künftig fällig werdende wiederkehrende Leistungen

Rz. 238 Die vorgenannten Titel müssen die Verpflichtung des Schuldners zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen enthalten (§§ 323 Abs. 1 S. 1, 323a Abs. 1 S. 1 ZPO). Diese Voraussetzung stimmt mit denjenigen einer Klage auf solche Leistungen (§ 258 ZPO) überein; siehe dazu – insbesondere den betroffenen Haftpflichtrenten[625] – oben Rdn 45 ff. Rz. 239 Eine Kapit...mehr

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§ 31 Kostenrecht / c) Interesse des Klägers

Rz. 42 Für die Bemessung des Streitwerts kommt es grundsätzlich nur auf das Interesse des Klägers bzw. des Rechtsmittelklägers an. Nicht streitwertrelevant (von Ausnahmefällen wie etwa der Hilfsaufrechnung und der Widerklage abgesehen) ist das Vorbringen des Gegners. Der Rechtsmittelstreitwert (Beschwerdewert) richtet sich nach dem Interesse des Rechtsmittelklägers an der Ab...mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / A. Überblick

Rz. 1 Die internationale Zuständigkeit bestimmt die Grenzziehung zwischen der Zuständigkeit deutscher Gerichte und der Zuständigkeit ausländischer Gerichte bei Streitigkeiten mit Auslandsbezug.[1] Ein solcher Auslandsbezug ist insbesondere bei Unfällen deutscher Staatsangehöriger oder mit deren Fahrzeugen im Ausland sowie bei Verkehrsunfällen im Inland unter Beteiligung ausl...mehr

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§ 26 Klagearten / 2. Zuständigkeit und Streitwert

Rz. 279 Sachliche und örtliche Zuständigkeit für eine Abänderungsklage bestimmen sich nach den allgemeinen Vorschriften. Eine zwingende oder ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts, das die abzuändernde Entscheidung erlassen hat, besteht nicht.[720] Rz. 280 Ausgangspunkt für die Ermittlung des Streitwerts ist die Differenz zwischen der titulierten und der begehrten höheren...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / 9. Streitwert

Rz. 65 Bei der Bestimmung des Streitwerts ist, wenn die Klagepartei die Höhe des zuzusprechenden Schmerzensgelds in das Ermessen des Gerichts stellt, – wie freilich im Einzelnen umstritten und noch nicht abschließend höchstrichterlich geklärt[214] – zu differenzieren:[215] Wird eine Größenordnung des Anspruchs oder ein Mindestbetrag benannt, stellt diese bzw. dieser den Mind...mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / II. Prozessführungsbefugnis

Rz. 115 Die Prozessführungsbefugnis ist das Recht, einen Prozess als die richtige Partei im eigenen Namen zu führen.[212] Sie zählt zu den Prozessvoraussetzungen[213] und ist daher von der in der Begründetheit – insbesondere im Hinblick auf einen Forderungsübergang (siehe hierzu § 23 und § 37 B) – zu prüfenden Sachbefugnis, das heißt der Aktivlegitimation des Klägers und Pas...mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / III. Rügelose Einlassung

Rz. 35 Die internationale Zuständigkeit nach der EuGVVO (und dem LugÜ II) wird nur von Amts wegen geprüft hinsichtlich des Bestehens einer ausschließlichen Zuständigkeit (Art. 26 Abs. 1 S. 2, 24 EuGVVO; Art. 24 S. 2, 22 LugÜ II) oder wenn die beklagte Partei am Verfahren nicht teilnimmt (Art. 28 Abs. 1 EuGVVO; Art. 26 Abs. 1 LugÜ II). Rz. 36 Ansonsten wird das angerufene Geri...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 1. Berufungsfrist

Rz. 58 Die für die Einlegung der Berufung zu beachtende Berufungsfrist beträgt einen Monat und beginnt grundsätzlich mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils,[180] spätestens aber mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung (§ 517 ZPO).[181] Die Zustellung[182] einer beglaubigten Abschrift des vollständigen Urteils reicht – seit 1.7.2014 – aus...mehr

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§ 31 Kostenrecht / 1. Überblick

Rz. 31 Grundlagen der Kostengrundentscheidung, die das Gericht gemäß § 308 Abs. 2 ZPO auch ohne Antrag der Parteien zu treffen hat, sind §§ 91 ff. ZPO sowie weitere in der ZPO verstreute einzelne Vorschriften, insbesondere § 91 Abs. 1 ZPO (Grundsatz, dass die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat), § 92 Abs. 1 ZPO (Kostenteilung nach Maßgabe des tei...mehr

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§ 31 Kostenrecht / 5. Korrektur der Kostenentscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren

Rz. 35 Hat das Gericht das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anwendung einer der besonderen Kostenvorschriften, zum Beispiel hinsichtlich der Sonderfälle der Kostentrennung (§§ 94, 95, 96, 100 Abs. 3, 281 Abs. 3, 238 Abs. 4, 344 ZPO), übersehen oder verkannt oder sonst eine falsche Kostengrundentscheidung getroffen, so kann diese nicht im Rahmen des Kostenfestsetzungsver...mehr

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§ 31 Kostenrecht / g) Vorbereitungskosten

Rz. 21 Die etwaige sachlich-rechtliche Ersatzpflicht umfasst regelmäßig nicht die meist (aus Zweckmäßigkeitsgründen) den Prozesskosten zuzuordnenden sog. Vorbereitungskosten. Solche sind nur erstattungsfähig, soweit sie der Vorbereitung dieses bestimmten Prozesses mit seinen Anträgen dienen.[34]mehr

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§ 31 Kostenrecht / j) Deckungsschutzklage

Rz. 58 Der Streitwert für eine Klage auf Deckungsschutz ist nach dem Betrag zu bewerten, auf den der Versicherungsnehmer von dem geschädigten Dritten haftbar gemacht wird, begrenzt durch die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme;[69] bei Feststellungsklage weiterer Abschlag von 20 %. Beim Deckungsschutz-Feststellungsprozess in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung kan...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / Literaturtipps

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§ 31 Kostenrecht / 1. Prozessualer Kostenerstattungsanspruch

Rz. 9 Ein prozessualer Kostenerstattungsanspruch entsteht aus dem Prozessrechtsverhältnis nach Maßgabe der §§ 91 ff. ZPO. Er kann nur in demjenigen Rechtsstreit geltend gemacht werden, in dem er erwächst.[13] Der prozessuale Kostenerstattungsanspruch umfasst die Kosten des Rechtsstreits (Rdn 2 ff.). Er entsteht als aufschiebend bedingter Anspruch mit der Klageerhebung (Recht...mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / a) Schädigende Umwelteinwirkung (sachlicher Anwendungsbereich)

Rz. 72 Ein Schaden entsteht durch eine Umwelteinwirkung, wenn er durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen verursacht wird, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben (§ 3 Abs. 1 UmweltHG). Eine Ausbreitung in Boden, Luft oder Wasser liegt vor, wenn sich die Stoffe oder die ähnlichen Erscheinungen n...mehr

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§ 31 Kostenrecht / g) Unterlassung

Rz. 55 Bei einer Klage auf Unterlassung oder einem entsprechenden Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist wertbestimmend die gemäß § 3 ZPO zu schätzende Beeinträchtigung und das Interesse an der Beendigung der Störung.[66] Die Streitwerte eines Widerrufs- und eines Unterlassungsanspruchs sind zusammenzurechnen.[67]mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / c) Ort der Umwelteinwirkung

Rz. 77 Der für die Zuständigkeit maßgebliche Ort der Umwelteinwirkung wird durch die Lage der Anlage bestimmt, die die für die Einwirkung maßgebliche Ursache gesetzt hat ("Ort der Freisetzung"), und nicht den – gegebenenfalls hiervon verschiedenen – Ort, an dem eine Emission schädliche Wirkungen durch physikalische, chemische oder biologische Veränderungen eines Umweltmedium...mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / IV. Gerichtsstandsvereinbarung

Rz. 46 Gerichtsstandsvereinbarungen entfalten auch nach dem Gemeinschaftsrecht (zum nationalen Recht siehe §§ 38, 40 ZPO, dazu auch § 25 Rdn 69, zum – gegebenenfalls vorrangigen – Haager Gerichtsstandsvereinbarungsübereinkommen siehe oben Rdn 25) nur unter bestimmten Umständen zuständigkeitsbegründende Wirkung (siehe Rdn 47). Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart hab...mehr

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§ 22 Erfüllung und Aufrechnung / III. Aufrechnung

Rz. 19 Aufrechnung ist die einseitige, empfangsbedürftige und grundsätzlich bedingungsfeindliche Willenserklärung des Schuldners, die zur wechselseitigen Tilgung zweier sich gegenüberstehender Forderungen führt. Voraussetzungen der Aufrechnung sind Gegenseitigkeit und Gleichartigkeit der Forderungen, § 387 BGB. Die Gegenforderung muss voll wirksam und fällig sein, die Hauptf...mehr

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§ 26 Klagearten / 3. Zuständigkeit und Streitwert

Rz. 214 Örtlich zuständig für eine Feststellungsklage sind die Gerichte, die für eine entsprechende Leistungsklage – bei einer negativen Feststellungsklage auch für eine umgekehrte Leistungsklage – zuständig wären.[570] Eine negative Feststellungsklage kann auch im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung (§ 32 ZPO, siehe oben § 25 Rdn 67) erhoben werden.[571] Umstritten, aber...mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / 2. Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder droht

Rz. 82 Der Ort, "an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht" (Art. 7 Nr. 2 EuGVVO; Art. 5 Nr. 3 LugÜ II), umfasst – ebenso wie bei § 32 ZPO (siehe § 25 Rdn 58) – sowohl den Ort, an dem die Verletzung eingetreten ist (Erfolgsort), als auch den Ort des diesem Schaden zugrunde liegenden ursächlichen Geschehens (Handlungsort),[306] sodass die beklagte...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / III. Form

Rz. 104 Berufungsschrift (§ 519 Abs. 1 ZPO) wie Berufungsbegründung (§ 520 ZPO) sind bestimmende Schriftsätze, für die die diesbezüglichen Vorschriften gelten (§§ 129 ff. ZPO).[353] Daher ist die eigenhändige Unterschrift des Ausstellers – grundsätzlich unverzichtbare[354] – Wirksamkeitsvoraussetzung für eine rechtzeitige Berufungsschrift (§§ 519 Abs. 4, 520 Abs. 5, 130 Nr. ...mehr

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§ 26 Klagearten / IV. Begründetheit

Rz. 117 Bei der Feststellungsklage handelt es sich – nach herrschender Meinung[331] – um ein rein prozessuales Instrument, durch das keinen sachlich-rechtlichen Anspruch gewährt, sondern nur für sachlich-rechtliche Ansprüche unter gewissen Voraussetzungen eine besondere Rechtsschutzform zur Verfügung gestellt wird.[332] Ebenso wenig setzt die Begründetheit der Feststellungsk...mehr

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§ 26 Klagearten / IV. Rechtsschutzbedürfnis

Rz. 26 Obwohl das Rechtsschutzbedürfnis bei Leistungsklagen wegen fälliger Ansprüche in der Regel keiner besonderen Darlegung bedarf, weil es regelmäßig aus der Behauptung der Nichtbefriedigung des geltend gemachten Anspruchs folgt, dessen Bestehen im Rahmen der Prüfung des Rechtsschutzbedürfnisses zu unterstellen ist,[62] ist es doch auch eine Prozessvoraussetzung der allge...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / c) Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel

Rz. 146 Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel sind nur zuzulassen, wenn siemehr

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§ 26 Klagearten / b) Wechsel des Rechtsschutzziels

Rz. 135 Dem Kläger ist es grundsätzlich unbenommen, im Laufe des Prozesses von der Leistungsklage zur Feststellungsklage oder umgekehrt überzugehen, wenn die Voraussetzungen jeweils gegeben sind. Wenn der neue Antrag sich auf dasselbe Rechtsverhältnis bezieht, das heißt bei gleichbleibendem Klagegrund nur weitergehende oder geringe Rechtsfolgen aus diesem hergeleitet werden,...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 2. Berufungssumme

Rz. 46 Fehlt es an einer Zulassung der Berufung durch das Erstgericht (§ 511 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, siehe unten Rdn 53 ff.), ist eine Berufung grundsätzlich nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 600 EUR übersteigt (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO), das heißt, 600,01 EUR oder mehr beträgt. Mit dem Wert des Beschwerdegegenstands ist der Wert der Beschwer gemeint, die der Rec...mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / XII. Widerklage

Rz. 134 Eine Person, die ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats hat, kann schließlich im Wege einer Widerklage, die auf denselben Vertrag oder Sachverhalt wie die Klage selbst gestützt wird, vor dem Gericht verklagt werden, bei dem die Klage anhängig ist (Art. 8 Nr. 3 EuGVVO; Art. 6 Nr. 3 LugÜ II). Sowohl der Begriff der Widerklage wie der der Konnexität ("auf ...mehr

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§ 26 Klagearten / 1. Allgemeines

Rz. 31 Gerade in Haftpflichtsachen wird nicht selten nur ein Teil des teilbaren Anspruches oder der Ansprüche des Geschädigten eingeklagt, um das Kostenrisiko klein zu halten. Dies ist allerdings im Hinblick auf eine drohende Verjährung und die Rechtskraftwirkung des erstrittenen Urteils nicht ohne Risiko (siehe unten Rdn 36 ff.).[76] Stellt der Kläger ausdrücklich klar oder...mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / d) Prüfung, Darlegung und Beweis des Gerichtsstands

Rz. 63 Die Prüfung der vorstehend aufgezeigten Voraussetzungen des Gerichtsstands der unerlaubten Handlung erfolgt von Amts wegen (arg. § 56 Abs. 1 ZPO).[104] Zur Begründung der Zuständigkeit genügt es allerdings, wenn der Kläger schlüssig Tatsachen behauptet, aus denen sich eine im Gerichtsbezirk begangene unerlaubte Handlung ergibt. Ob dies tatsächlich zutrifft, ist – da e...mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / b) Parteien (persönlicher Anwendungsbereich)

Rz. 74 Auf Klägerseite bestehen keine Einschränkungen: Im Gerichtsstand der Umwelteinwirkung kann jeder klagen, der behauptet (siehe unten Rdn 80 f.), durch eine solche einen Schaden erlitten zu haben.[128] Hierzu zählen auch Arbeiter, Angestellte, Besucher und andere Personengruppen, die sich innerhalb der betroffenen Anlage aufhalten.[129] Rz. 75 Beklagter kann dagegen nur ...mehr

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§ 26 Klagearten / 1. Urteile (§ 323 Abs. 1 S. 1 ZPO)

Rz. 227 Gegenstand der Abänderungsklage können zunächst Leistungsurteile sein, die einen Anspruch auf wiederkehrende Leistungen zuerkennen; die Abweisung einer bezifferten negativen Feststellungsklage steht dem gleich,[601] siehe oben Rdn 185. Positive Feststellungsurteile sind dagegen einer Abänderungsklage nur zugänglich, soweit – ausnahmsweise (siehe oben Rdn 206 f.) – ei...mehr

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§ 26 Klagearten / 2. Vergleiche und vollstreckbare Urkunden (§ 323a Abs. 2 ZPO)

Rz. 269 Bei vollstreckbaren Vergleichen und Urkunden richten sich Voraussetzungen und Umfang einer Abänderung allein nach materiellem Recht.[697] Vorrangig ist daher durch Auslegung zu ermitteln, ob und mit welchem Inhalt die Parteien eine bindende vertragliche Regelung hinsichtlich einer möglichen Herabsetzung oder zeitlichen Begrenzung getroffen haben.[698] So können die P...mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / III. Völkerrechtliche Verträge

Rz. 20 Im Verhältnis der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (seit 1.1.2010) zu Island (seit 1.5.2011), Norwegen (seit 1.1.2010) und der Schweiz (seit 1.1.2011)[79] regelt als völkerrechtlicher Vertrag das Lugano Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 30.10.2007 (LugÜ II)[8...mehr

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§ 26 Klagearten / c) Anerkenntnis und Verjährungsverzicht

Rz. 105 Mangels Gefährdung der Rechtslage des Geschädigten ist ein Feststellungsinteresse zu verneinen, wenn der Schädiger seine Haftung anerkannt und auf seine Verjährungseinrede verzichtet hat.[304] Dies gilt auch im Verhältnis zwischen dem Geschädigten und der Haftpflichtversicherung des Schädigers.[305] Allerdings lässt nur eine Erklärung des Einstandspflichtigen, die di...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / A. Haftung des Bahnunternehmers für Personen- und Sachschäden

Rz. 1 Haftpflichtgesetz Haftpflichtgesetz vom 7.6.1871 (RGBl S. 207, als RHG) i.d.F der Bekanntmachung vom 4.1.1978 (BGBl I, S. 145), zuletzt geändert durch Art. 9 G zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebengeld vom 17.7.2017 (BGBl I, S. 2421). Für Ansprüche von Fahrgästen von Eisenbahnen gilt seit dem 29.7.2009 durch das Gesetz zur Anpassung eisenbahnrechtlicher Vors...mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / b) Parteiidentität und Drittwiderklage

Rz. 88 Eine Widerklage kann grundsätzlich nur zwischen den Parteien der Klage erhoben werden (arg. Widerklage).[155] Von diesem Grundsatz werden aber zahlreiche Ausnahmen zugelassen, in denen die Einbeziehung Dritter im Wege einer parteierweiternden, sog. Drittwiderklage zulässig ist.[156] Rz. 89 Erhebt der Beklagte eine mit der Klage im rechtlichen Zusammenhang stehende Wide...mehr

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§ 27 Teil- und Grundurteil / 2. Entscheidungsmöglichkeiten des Rechtsmittelgerichts

Rz. 150 Für das Betragsverfahren (siehe oben Rdn 161 ff.) kann bei Aufhebung einer auf den fehlenden Anspruchsgrund gestützten klageabweisenden Entscheidung und Erlass eines Grundurteils[240] durch das Berufungsgericht der Rechtsstreit an das erstinstanzliche Gericht zurückverwiesen werden, sofern eine Partei dies beantragt[241] und der Streit über den Betrag des Anspruchs n...mehr

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§ 21 Verjährung / b) Zustellung der Klage "demnächst"

Rz. 88 Zur Unterbrechung der Verjährung genügt regelmäßig die Einreichung der Klageschrift bei Gericht. Die Zustellung der Klage an den oder die Beklagten wirkt auf den Zeitpunkt der Klageeinreichung zurück, wenn erstere "demnächst" erfolgt (§ 167 ZPO), das heißt in nicht allzu erheblichem zeitlichem Abstand. Geschieht dies nicht, so kommt es darauf an, wer hierfür verantwor...mehr

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§ 24 Vergleich / A. Vergleich: Wesen, Abschluss, Formen, Wirkung

Rz. 1 § 779 BGB: Begriff des Vergleichs, Irrtum über die Vergleichsgrundlage (1) Ein Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird (Vergleich), ist unwirksam, wenn der nach dem Inhalt des Vertrages als feststehend zugrunde gelegte Sachverhalt der Wirklichkeit nicht entspricht und der...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / II. Ausnahme: Kapitalabfindung

Rz. 247 Auf der Grundlage des § 843 Abs. 3 BGB kann der Verletzte statt der Rente eine Kapitalabfindung verlangen, wenn ein wichtiger Grund dies rechtfertigt.[523] Nach dem Gesetz ist die Kapitalabfindung die Ausnahme. In der Praxis wird die Kapitalabfindung jedenfalls von den Haftpflichtversicherern und den im Regressweg vorgehenden Drittleistungsträgern gegenüber einer mög...mehr

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§ 26 Klagearten / c) Präklusion (§ 323 Abs. 2 ZPO)

Rz. 258 Eine Abänderungsklage kann bei Urteilen (siehe oben Rdn 227 ff.) nur auf Gründe gestützt werden, die nach Schluss der mündlichen Tatsachenverhandlung des vorausgegangenen Verfahrens entstanden sind und deren Geltendmachung – bei der Abänderungsklage gegen ein Versäumnisurteil oder einen Vollstreckungsbescheid – durch Einspruch nicht möglich ist oder war. Es muss sich...mehr

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§ 26 Klagearten / a) Allgemeines

Rz. 124 Grundsätzlich fehlt das Feststellungsinteresse, wenn der Kläger dasselbe Ziel mit einer Leistungsklage erreichen könnte.[344] Dieser Vorrang der Leistungsklage gegenüber der positiven Feststellungsklage wird damit begründet, dass für die Fälle, in denen der umstrittene Anspruch besteht, das Rechtsschutzziel der Leistungsklage – Erlangung eines vollstreckungsfähigen T...mehr

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§ 26 Klagearten / c) Auslegung

Rz. 138 In einem Leistungsbegehren ist als ein "Weniger" das entsprechende Feststellungsbegehren enthalten (siehe oben Rdn 1). Erweist sich eine Leistungsklage als unbegründet oder derzeit unbegründet, entspricht aber der Erlass eines Feststellungsurteils dem Interesse der klagenden Partei, so kann das Gericht dem im Leistungsbegehren enthaltenen Antrag auf Feststellung des ...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / I. Statthaftigkeit des Rechtsmittels

Rz. 6 Ein Rechtsmittel ist nur zulässig, wenn es gegen die angefochtene Entscheidung statthaft ist, d.h. wenn es gegen die angefochtene Entscheidung nach dem einschlägigen Verfahrensrecht seiner Art nach überhaupt gegeben ist und wenn es von einer hierzu befugten Person eingelegt worden ist.[15] Rz. 7 Die Berufung findet gegen die im ersten Rechtszug erlassenen Endurteile sta...mehr

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§ 26 Klagearten / 2. Vergleiche und vollstreckbare Urkunden (§ 323a Abs. 1 S. 1 ZPO)

Rz. 234 Erfasst werden von der Abänderungsklage ferner gerichtliche Vergleiche (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO), für vollstreckbar erklärte Anwaltsvergleiche (§ 796a ZPO) oder andere vollstreckbare Urkunden (§ 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO) über zukünftige wiederkehrende Leistungen (§ 323a Abs. 1 S. 1 ZPO).[616] Rz. 235 Sind durch eine der vorstehend genannten Urkunden wiederkehrende Leistung...mehr

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§ 26 Klagearten / 3. Prognoseentscheidung

Rz. 49 Die – nur ausnahmsweise zulässige (siehe oben Rdn 45) – Titulierung künftig fällig werdender Beträge aus einer Verpflichtung zu wiederkehrenden Leistungen kann nur auf Grundlage des im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung festgestellten Sachverhalts erfolgen. Das steht einer Verurteilung für einen Zeitraum entgegen, für den die Grundlage der Leistungspflicht nach Grun...mehr

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§ 24 Vergleich / O. Andere gerichtliche und außergerichtliche Streitbeilegungs- und Einigungsformen

Rz. 62 Verbindliche gerichtliche Einigungen im Sinne des §§ 46 ff. ZPO-DDR wurden nach dem Einigungsvertrag Prozessvergleichen im Sinne des § 794 Nr. 1 ZPO gleichgestellt und sind weiterhin vollstreckbar. Rz. 63 Ein außergerichtlicher Vergleich, den Rechtsanwälte im Namen und mit Vollmacht der von ihnen ver­tretenen Parteien geschlossen haben, sog. Anwaltsvergleich, kann unte...mehr

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§ 27 Teil- und Grundurteil / gg) Einwendungen des Beklagten

Rz. 101 Sonstige Umstände, insbesondere auch Einwendungen und Einreden des Beklagten, können ausnahmsweise im Grundurteil ausgenommen und – aus prozessökonomischen Erwägungen – dem Betragsverfahren überlassen werden, wenn die ausgeklammerte Frage nach den Umständen des konkreten Falles allenfalls zu einer Minderung, nicht aber zu einer Beseitigung des Anspruchs führen kann.[...mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / II. Gemeinschaftsrecht

Rz. 13 Die vorstehende allgemeine Regel wird indes durch zahlreiche vorrangige Bestimmungen verdrängt.[35] Für Klagen gegen Personen, die ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) haben, ergab sich die internationale Zuständigkeit – ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit der Parteien – seit dem 1.3.2002 aus der zum sekundären Gemein...mehr