Fachbeiträge & Kommentare zu Abgrenzung

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 5. Nachlassinsolvenzverfahren

Rz. 40 Die Nachlassinsolvenz gem. §§ 1975 ff. BGB, §§ 315–331 InsO ist eine weitere vom Gesetz zur Verfügung gestellte Möglichkeit der Haftungsbeschränkung im Wege der Gütersonderung. Sie sorgt für eine gleichmäßige Aufteilung der unzureichenden Nachlassmittel unter den nicht bevorrechtigten Gläubigern. Die Nachlassinsolvenz lässt die Verwaltung auf den Nachlassinsolvenzverw...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 6. Vorausvermächtnis

Rz. 111 Der Erblasser kann einzelnen Miterben ein Vermächtnis zuwenden, § 2150 BGB (vgl. zur Abgrenzung des Vorausvermächtnisses von der Teilungsanordnung § 15 Rdn 283 ff.). Insofern besteht ebenfalls nur ein schuldrechtlicher Anspruch des Vorausvermächtnisnehmers gegen alle Miterben auf Erfüllung. Solange der Vermächtnisanspruch nicht erfüllt ist, gehört der Vermächtnisgege...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen (§ 160 StBerG)

a) Tatbestand Rz. 207 [Autor/Stand] Der Tatbestand der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen war bereits im früheren § 409 RAO 1968 geregelt, wurde dann aber im Zuge der Ausgliederung der Bestimmungen über die Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen in das Steuerberatungsgesetz mit Wirkung zum 29.6.1975[2] aufgehoben und durch § 160 StBerG ersetzt[3]. M...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 3. Kosten

Rz. 20 Der Streitwert für die positive Feststellungsklage – hier: gerichtet auf die Feststellung, dass Vor- und Nacherbfolge vorliegt – richtet sich regelmäßig nach dem Interesse des Klägers an der begehrten Feststellung, also dem für ihn aus der Feststellung resultierenden wirtschaftlichen Vorteil[19] – also nicht ohne weiteres nach dem Wert des gesamten Nachlasses. Bei posi...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / aa) Problembeschreibung

Rz. 111 Rechtsprechung und Literatur mussten sich immer wieder mit der Frage beschäftigen, in welcher Weise bei Auflösung der Ehe ein gerechter Vermögensausgleich unter den Ehegatten erfolgen kann, wenn durch das eheliche Güterrecht ein solcher nicht möglich ist,[109] wenn also die eigentumsmäßige Zuordnung des Vermögens bei einem Ehegatten im Hinblick auf nicht unbedeutende...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / b) Sicherungsverfügung

Rz. 18 Eine weitere Möglichkeit stellt die Beantragung einer Sicherungsverfügung (§ 940 ZPO) dar, welche dem Antragsgegner untersagt, über den Nachlass bis zur Entscheidung über eine Hauptsacheklage zu verfügen (Verfügungsverbot[17]). Dies vermag allerdings einen gutgläubigen Erwerb durch Dritte nicht zu verhindern, §§ 136, 135 Abs. 2 BGB. Weitergehende Sicherheit schafft di...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / b) Gemischte Schenkung

Rz. 8 Auch gemischte Schenkungen können Ansprüche nach § 2287 BGB auslösen.[18] Bei einer gemischten Schenkung müssen sich die Vertragsparteien (des Schenkungsvertrags) über die teilweise Unentgeltlichkeit einig gewesen sein.[19] Von praktischer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang die Fälle der "belohnenden Schenkung". Davon spricht man, wenn der Beschenkte Vorleistungen e...mehr

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zfs 07/2023, Rüge der Verle... / Leitsatz

1. Wird der Betroffene von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung entbunden und nimmt weder er noch sein Verteidiger an dieser teil, reicht ein Hinweis auf eine abweichend vom Bußgeldbescheid in Betracht kommende Verurteilung wegen Vorsatzes nach § 71 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 265 Abs. 1 StPO in der Hauptverhandlung nicht aus. 2. Anders als bei einer allei...mehr

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ZErb 07/2023, Die Schweigep... / II. Umfang der Verschwiegenheitspflicht

Von der Verschwiegenheitspflicht werden gem. § 18 Abs. 1 S. 1 BNotO alle Umstände erfasst, die dem Notar bei Ausübung seines Amts bekannt geworden sind.[6] Dabei ist es ohne Relevanz, ob ein Geheimhaltungsinteresse oder ein Geheimhaltungswille hinsichtlich der dem Notar bekannt gewordenen Umstände besteht.[7] Auch müssen dem Notar Informationen nicht ausdrücklich anvertraut ...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 4. Nacherbenpflegschaft

Rz. 38 Eine Nacherbenpflegschaft ist, solange die Nacherbfolge nicht eingetreten ist, nicht allein deshalb schon anzuordnen, weil der Nacherbe unbekannt ist, da bis zum Eintritt des Nacherbfalls der Vorerbe Rechtsnachfolger des Erblassers ist. Rz. 39 Vor dem Nacherbfall kann nur eine Pflegschaft nach § 1882 BGB angeordnet werden. Sind Elternteil und Kinder Vor- und Nacherben,...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 19. Besonderheiten bei einer Ausstattung

Rz. 158 Bei einer von Eltern einem Kind gewährten Ausstattung (§ 1624 BGB) ist eine Rückforderung wegen Verarmung gem. §§ 528, 529 BGB ausgeschlossen und damit auch Regressforderungen des Sozialhilfeträgers.[168] Unterschied zur Schenkung: Die besonderen Regeln für die Ausstattung gelten nur insoweit, als die Zuwendung die Vermögensverhältnisse des Zuwendenden nicht überstei...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / f) Versicherung der Richtigkeit

Rz. 471 Gemäß § 260 Abs. 2 BGB kann eine Verpflichtung des Testamentsvollstreckers zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bestehen. Voraussetzung hierfür ist, dass Grund zu der Annahme besteht, das Verzeichnis sei nicht mit der erforderlichen Sorgfalt aufgestellt worden. Die dahingehende Verpflichtung ist höchstpersönlich und verbietet die Beauftragung eines Stellvertr...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / bb) Entscheidend für die Vertragsmäßigkeit ist der Erblasserwille

Rz. 24 Die in § 2278 Abs. 2 BGB genannten Verfügungen (Erbeinsetzung, Vermächtnis- und Auflagenanordnung sowie Rechtswahl) können zwar vertragsmäßig getroffen werden, sie müssen es aber nicht. In jedem einzelnen Fall ist eine Überprüfung und Abgrenzung danach vorzunehmen, ob die betreffende Verfügung vertragsmäßig oder einseitig getroffen wurde. Es ist Aufgabe des Beraters, i...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / b) Ausgleich von Aufwendungen unter Ehegatten

Rz. 138 Bei der Auseinandersetzung einer ursprünglichen Ehegattengrundstücksgemeinschaft ist zu fragen, wie höhere Aufwendungen eines Ehegatten für die Anschaffung, Bebauung und Unterhaltung des Grundstücks berücksichtigt werden können. Demjenigen Ehegatten, der Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Grundstücks allein getragen hat, steht nach § 748 BGB ein Ausgleichsanspr...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 2. Testamentsvollstreckung

Rz. 34 Testamentsvollstreckung ist eine vom Erblasser bestimmte Verwaltung seines ganzen oder teilweisen Vermögens, um seine letztwilligen Anordnungen auszuführen, gegebenenfalls die Auseinandersetzung zu bewirken oder den Nachlass zu verwalten. Der Testamentsvollstrecker leitet seine Legitimation unmittelbar vom Willen des Erblassers ab. Die Testamentsvollstreckung steht de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Anwendungsbereich

Rz. 176 [Autor/Stand] § 130 OWiG findet nur dann Anwendung, wenn sich der Aufsichtspflichtige nicht selbst als Täter oder Teilnehmer nach §§ 370 ff. AO strafbar gemacht hat bzw. einen der Bußgeldtatbestände der §§ 378 ff. AO verwirklicht hat. Hat er selbst die Pflichtverletzung begangen, tritt § 130 OWiG aufgrund der allgemein anerkannten Stellung der Norm als "Auffangtatbes...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / a) Gemeinnützige Zwecke

Rz. 95 Gemeinnützige Zwecke (§ 52 AO) verfolgt eine Stiftung, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit (!) auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Rz. 96 Beispiele für gemeinnützige Zwecke Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, der Religion, der Völkerverständigung, des Umweltgedank...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / bb) Begriff der Ausstattung

Rz. 148 Die Ausstattung ist eine besondere Art einer unentgeltlichen Zuwendung an ein Kind – bis zum 30.6.1958 im Gesetz "Aussteuer" genannt.[136] Sie stellt ein besonders hervorgehobenes Rechtsverhältnis zwischen einem Elternteil und einem Kind her ("causa sui generis"), das Auswirkungen bis hinein in das Erb- und Pflichtteilsrecht hat.[137] Weil sie eigenständigen Regeln i...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / e) Einwand des fehlenden Rechtsbindungswillens

Rz. 126 Bevor ein Anspruch nach § 666 BGB in Betracht kommt, ist jedoch zu prüfen, ob überhaupt ein vertragliches Auftragsverhältnis mit Rechtsbindungswillen vorgelegen hat. Die Rechtsprechung verneint nicht selten bei nahen Angehörigen einen solchen Rechtsbindungswillen und nimmt gerade im Zusammenhang mit der Erledigung von Bankgeschäften lediglich ein Gefälligkeitsverhält...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / h) Wiederaufleben der Pflicht zur Rechnungslegung

Rz. 129 Auch wenn der Auftraggeber auf eine Rechnungslegung verzichtet hat, kann die Pflicht zur Rechnungslegung wieder aufleben, wenn sich im Nachhinein erhebliche Zweifel an der Zuverlässigkeit des Auftragnehmers ergeben. Für die Abgrenzung eines reinen Gefälligkeitsverhältnisses zu einem rechtsverbindlichen Auftragsverhältnis ist entscheidend, ob der Auftraggeber die Vollm...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / c) Rechtshängigkeitsvermerk/Widerspruch

Rz. 19 Sofern Grundstücke in den Nachlass fallen und der Antragsgegner als Berechtigter im Grundbuch eingetragen ist, bietet sich nach Zustellung der Hauptsacheklage die Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermerks [18] an (siehe auch § 10 Rdn 180 ff.). Dessen Vorteil ist ein schneller Rechtsschutz, der an keine weiteren materiellen Voraussetzungen geknüpft ist. Eine weitere Han...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / a) Feststellungsverfügung

Rz. 17 Ob eine einstweilige Verfügung eine Feststellung – hier: die Feststellung der Anordnung von Vor- und Nacherbfolge – zum Inhalt haben kann, ist streitig. Gegen die Zulässigkeit wird insbesondere eingewandt, eine Verfügung mit feststellendem Inhalt nehme die Hauptsache vorweg, was im vorläufigen Rechtschutz unstatthaft sei. Eine entsprechende Verfügung könne auch nicht v...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / gg) Reichweite des anzuwendenden Rechts

Rz. 137 Artikel 27 EuGüVO Reichweite des anzuwendenden Rechts Das nach dieser Verordnung auf den ehelichen Güterstand anzuwendende Recht regelt unter anderemmehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / a) Begriff, Voraussetzungen nach materiellem Recht, Wirkungen

Rz. 51 Der Begriff des Leibgedingvertrags ist nicht explizit im Gesetz definiert. Der Begriff entstammt dem Bereich der landwirtschaftlichen Betriebsübergaben. Allerdings wird das Leibgeding, auch Altenteil genannt, in verschiedenen Vorschriften vorausgesetzt, so in Art. 96 EGBGB, § 49 GBO (siehe Rdn 60), § 9 EGZVG, § 850b ZPO, § 23 Nr. 2 Buchst. g GVG. Besonders zu erwähnen...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / c) Vollstreckungsbeschränkende Vorschriften

aa) Pfändbarkeit Rz. 67 Eine Sicherung der dem Übergeber vorbehaltenen Rechte in Form eines Altenteils ist schon aus Gründen des Vollstreckungsschutzes sinnvoll. Es ist nämlich unzulässig, das Altenteil einheitlich zu pfänden. Vielmehr sind nur die einzelnen übertragbaren künftigen Leistungen pfändbar.[181] Die fortlaufenden Einkünfte aufgrund eines Altenteils sind i.d.R. unp...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Leistungsstörungen

a) Allgemeine Leistungsstörungen Rz. 74 Wie bei jedem Vertrag ist zu bedenken, dass der Vertragszweck aufgrund Fehlverhaltens eines Vertragspartners, insbesondere des Übernehmers, nicht erreicht werden kann. Das Interesse des Übergebers erfordert in diesen Fällen entweder eine Korrektur des Übergabevertrags oder gar dessen Rückgängigmachung. Rz. 75 Soweit Schenkungsrecht anwen...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / c) Gemischte Schenkung

aa) Grundsätzliches Rz. 26 Eine gemischte Schenkung ist ein einheitlicher Vertrag, bei dem der Wert der Leistung des einen dem Wert der Leistung des anderen Vertragsteils nur zum Teil entspricht (objektives Missverhältnis) und die Vertragsteile dies wissen und übereinstimmend wollen, dass der überschießende Wert unentgeltlich zugewendet wird.[56] Für den Fall, dass die höherw...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Hinweise zum Muster

Rz. 49 Abgrenzung von Nießbrauch am gesamten Nachlass und Nießbrauch am Erbteil Es ist zu unterscheiden zwischen dem Nießbrauch am gesamten Nachlass, auf den gem. § 1089 BGB die Vorschriften über den Nießbrauch an einem Vermögen Anwendung finden, und dem Nießbrauch an einem Erbteil.[60] Letzterer ist ein Nießbrauch an einem Recht gem. §§ 1068 ff. BGB; er besteht nicht an den ...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 3. Abwesenheitspflegschaft gem. § 1911 BGB

Rz. 36 Bei der Abwesenheitspflegschaft ist der Vertretene bekannt, der Aufenthaltsort unbekannt, während bei der Nachlasspflegschaft die Person des Vertretenen unbekannt ist. Es kann auch im Zusammenhang mit Nachlasspflegschaften zur Anordnung einer Abwesenheitspflegschaft kommen, wenn ein Erbe zwar ermittelt, sein Aufenthaltsort aber trotz intensiver Recherche nicht herausg...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / f) Ausstattung

Rz. 34 Eine Ausstattung ist nach der Definition des § 1624 BGB keine Schenkung (zum Begriff der Ausstattung vgl. § 19 Rdn 149 ff.). Lediglich bei übermäßiger Ausstattung ist deren nicht maßvoller Teil als Schenkung auch i.S.v. § 2287 BGB anzusehen. Drei konstitutive Kategorien einer Ausstattung sind zu unterschieden:mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / 4. Pflichtteilsrecht

Rz. 196 Wie bereits eingangs angesprochen, ist das Pflichtteilsrecht bei Stiftungen in der Praxis generell ein besonderes Thema. Nicht eben selten wird der Berater in Sachen Stiftungen danach gefragt, ob durch eine Stiftung Pflichtteilsansprüche (Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche) vermieden werden können, etwa indem man eine Stiftung als Alleinerbin einsetzt....mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 196 Im Gegensatz zur Vollerbschaft steht die Vor- und Nacherbschaft (vgl. hierzu insgesamt § 14). Der Erblasser kann gem. § 2100 BGB einen Erben in der Weise einsetzen, dass dieser erst Erbe wird, nachdem zunächst ein anderer Erbe geworden ist. Das bedeutet, dass der Vorerbe den ererbten Nachlass an den als Nacherben bestimmten Erben herauszugeben hat. Die Vor- und Nache...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 265 & Zuwendung Es empfiehlt sich in Abgrenzung zu einer Schenkung nach § 2301 BGB der Hinweis, dass es sich vorliegend um eine unbedingte Zuwendung handelt, also die Zuwendung nicht von dem Umstand abhängig ist, dass der Übernehmer den Übergeber überlebt. Lediglich die Erfüllung der (gemischten) Schenkung und damit der Vollzug des schuldrechtlichen Vertrags durch Auflass...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 12. Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 29a OWiG)

Schrifttum: Vgl. zunächst die Hinweise vor Rz. 1. Außerdem: Bittmann, Das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung in der Rechtsprechung, NStZ 2019, 383 (Teil 1/2), 447 (Teil 2/2); Brenner, Gewinnabschöpfung, das unbekannte Wesen im Ordnungswidrigkeitenrecht, NStZ 1998, 557; Bublitz, Die Kausalität bei der leichtfertigen Steuerverkürzung durch den Steuerber...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / 3. Umwandlung des einzelkaufmännischen Unternehmens in eine Kommanditgesellschaft

Rz. 36 Selten wird ein einzelkaufmännisches Unternehmen über Jahre hinweg in Erbengemeinschaft fortgeführt werden. Entweder übernimmt im Wege der Erbauseinandersetzung ein Miterbe das Geschäft, das Geschäft wird liquidiert oder die Erbengemeinschaft wird bezüglich des Geschäfts in eine Kommanditgesellschaft umgewandelt (vgl. hierzu §§ 18, 22, 25 HGB). Die Zustimmung zur Fort...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / cc) Bewertung eines Nießbrauchs

Rz. 23 Hat sich der Schenker – was in der Praxis häufig vorkommt – den Nießbrauch an dem geschenkten Gegenstand vorbehalten, so ist vom Wert des Gegenstands der dem Schenker eingeräumte kapitalisierte Nießbrauch abzuziehen.[45] Nur dieser Rest ist der Wert der Schenkung. Wie die Kapitalisierung des Nießbrauchs zu erfolgen hat, wird vom BGH nicht präzisiert. In Frage kommt ein...mehr

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AGS 07/2023, Nochmals: Term... / III. Verfahrensgebühr Nrn. 4104, 4105 VV

Nach Auffassung des OLG war auch die Verfahrensgebühr Nr. 4105 VV festzusetzen. 1. Teil 4 Abschnitt 1 VV Zutreffend sei das LG davon ausgegangen, dass der Rechtsanwalt seine Tätigkeit nach Teil 4 Abschnitt 1 VV abrechnen könne. Diese Gebührentatbestände – und nicht diejenigen in Anlage Teil 4 Abschnitt 3 VV – würden nach ganz überwiegender Auffassung, der sich der Senat anschl...mehr

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ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / 2. Gewerbesteuer

Eine privatnützige Stiftung unterliegt der Gewerbesteuer, wenn sie einen Gewerbebetrieb i.S.v. § 2 Abs. 1 GewStG (originärer Gewerbebetrieb, § 15 Abs. 2 EStG) oder einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 14 S. 1 AO) unterhält, der gem. § 2 Abs. 3 GewStG als Gewerbebetrieb gilt. Die Gewerbesteuer beträgt unter Berücksichtigung der Steuermesszahl von 3,5 % (§ 11 Abs. 2 GewS...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Begriff

Rz. 405 [Autor/Stand] Der Begriff "Compliance" umfasst die (aktiv) strategisch gewollte und durchgeführte Gesetzesbefolgung mit einem Sicherungs- oder Kontrollsystem, welches vor Gesetzesverstößen und den damit einhergehenden Konsequenzen schützen soll[2]. Bezogen auf die aktive Befolgung der steuerlichen Pflichten eines Unternehmens und der damit einhergehenden Vermeidung v...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 6. Auskunfts- und Rechenschaftspflicht

Rz. 121 Stirbt der Beauftragte (bspw. Bevollmächtigte), so geht der gegen ihn bestehende Anspruch des Auftraggebers auf Auskunft und Rechenschaft (§ 666 BGB) als Verbindlichkeit auf die Erben über.[125] Die Auskunftspflicht des Erbschaftsbesitzers geht auf dessen Erben über, ist also passiv vererblich.[126] Rz. 122 Vorher ist jedoch zu prüfen, ob überhaupt ein vertragliches A...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Verpflichtete (§ 2 GwG)

Rz. 307 [Autor/Stand] Zu den Verpflichteten gehören uneingeschränkt, soweit sie in Ausübung ihres Gewerbes oder Berufs handeln, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte und die in § 4 Nr. 11 StBerG genannten Vereine (Nr. 12) sowie Immobilienmakler (Nr. 14). Mit Einschränkungen zählen zu den Verpflichteten darüber hinaus Rechtsanwälte,...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / c) Beweisprobleme

Rz. 254 Die Geltendmachung des Herausgabeanspruchs kann für den Nacherben mit erheblichen prozessualen Schwierigkeiten verbunden sein, insbesondere wenn der Nacherbe nicht zugleich Erbe des Vorerben ist. Nach den allgemeinen Beweislastgrundsätzen muss der Nacherbe im Einzelnen darlegen, welche Vermögenswerte zum Nachlass gehören und im Falle eines Bestreitens deren Zugehörig...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / e) Schenkungsvollzug zu Lasten des Nachlasses durch Vollmacht

Rz. 85 In der Regel wird im Rahmen der Vollmachtserteilung zwischen den folgenden Gestaltungsmöglichkeiten gewählt: Ein vollständiges Schenkungsverbot, die Möglichkeit der Schenkung insgesamt oder mit Einschränkung an sich oder an Dritte, die Möglichkeit eine Schenkung durchzuführen, jedoch mit der Beschränkung auf bestimmte Vermögensgegenstände oder einen bestimmten Wert, A...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / a) Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

Rz. 127 Im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht kommt, ebenso wie beim Grunderwerbsteuerrecht,[290] dem Verwandtschaftsgrad besondere Bedeutung zu. Von dem Verwandtschaftsverhältnis hängt es ab, wie hoch letztlich die Steuerbelastung ist. Die Freibeträge und Steuersätze richten sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis. Demgemäß stellt die Einbeziehung der verwandtschaftli...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 28 Die Regelungen über die Vor- und Nacherbschaft sind nur zum Teil zwingendes Recht. In dem von § 2136 BGB vorgegebenen Umfang kann der Erblasser den Vorerben von seinen gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber dem Nacherben befreien. Dabei gibt § 2136 BGB nur die äußerste Grenze der Befreiungsmöglichkeiten vor.[32] Es bleibt dem Erblasser unbenommen, die Befreiung auf ei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Geldbuße

Rz. 27 [Autor/Stand] Ein weiterer gewichtiger Unterschied zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit besteht hinsichtlich der Unrechtsfolgen. Während die Begehung einer Straftat mit einer Strafe geahndet wird, kann die Ordnungswidrigkeit nur zur Verhängung einer Geldbuße führen. Sie hat auch repressiven Charakter[2], ist aber keine (echte) Strafe. Was den theoretischen Untersc...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Vorsatz und Fahrlässigkeit (§ 10 OWiG)

Rz. 52 [Autor/Stand] a) Die Ahndung einer Ordnungswidrigkeit setzt weiter voraus, dass der Täter in Bezug auf die Verwirklichung des Bußgeldtatbestandes vorsätzlich, also für "möglich hält" und "billigt" bzw. "billigend in Kauf nimmt", oder mindestens – sofern in der jeweiligen Vorschrift ausdrücklich angeordnet – leichtfertig bzw. fahrlässig gehandelt hat. Dies folgt aus § ...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / ff) Begriff der Schenkung

Rz. 167 Es gelten die §§ 516 ff. BGB, insbesondere ist die Einigung über die Unentgeltlichkeit erforderlich. Reine Schenkungen sind selten. In der Regel sind Gegenleistungen – und seien es nur Auflagen – mit der Schenkung verbunden. Rz. 168 Von gemischter Schenkung spricht man, wenn der Wert des geschenkten Gegenstands objektiv höher ist als der der Gegenleistung. Es liegt ei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Reisekosten / 25.3.2.1 Ortsfeste betriebliche Einrichtung

Nach der im EStG vorgenommenen Definition der ersten Tätigkeitsstätte kommen hierfür nur ortsfeste betriebliche Einrichtungen infrage. Insoweit wird dem vom BFH zum bisherigen Arbeitsstättenbegriff aufgestellten Grundsatz, dass nur ortsfeste Einrichtungen eine ausreichend sichere Abgrenzung gegenüber der beruflichen Auswärtstätigkeit gewährleisten können, gefolgt. Ein Hochse...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Ordnungswidrigkeit

Rz. 4 [Autor/Stand] Nach § 377 Abs. 1 AO sind Steuerordnungswidrigkeiten (Zollordnungswidrigkeiten) Zuwiderhandlungen, die nach den Steuergesetzen mit Geldbuße geahndet werden können. Steuerordnungswidrigkeiten (Zollordnungswidrigkeiten) werden damit zum einen durch die Bußgeldandrohung (s. Rz. 27 ff.) und zum anderen durch den Verstoß gegen eine Steuer- bzw. Zollnorm (s. Rz...mehr