Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalgesellschaft

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (4) Probleme des Registervollzuges

Rz. 281 Die Niederlegungserklärung wird ohne Rücksicht auf die Gründe der Niederlegung sofort mit Zugang wirksam. Sie vollzieht sich außerhalb des Registers, ist gem. § 39 Abs. 1 GmbHG jedoch zur Eintragung anzumelden. Die Eintragung hat also folglich nur deklaratorische Wirkung.[905] Die Amtsbeendigung eines GmbH-Geschäftsführers ist gem. § 39 Abs. 1 GmbHG auch dann in das ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ff) Durchführung der Kapitalerhöhung, Handelsregisteranmeldung

Rz. 1702 Die Durchführung der Kapitalerhöhung ist vom Vorstand und dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden (§ 188 Abs. 1 AktG). Die Anmeldung setzt voraus, dass der Erhöhungsbetrag in vollem Umfang wirksam gezeichnet ist, die Zeichnungen nicht durch Fristablauf unverbindlich geworden und die Mindesteinlagen geleistet sind. Dies fo...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / i) Aufgaben des Versammlungsleiters

Rz. 1234 Aufgabe des Versammlungsleiters ist es, für die ordnungsgemäße Durchführung (Ordnung) und sachgemäße Erledigung der Geschäfte der Hauptversammlung (Leitung) zu sorgen.[3556] Der Versammlungsleiter hat aus eigenem Recht alle Leitungs- und Ordnungsbefugnisse, die er für seine Aufgabenerfüllung benötigt. Die Ausübung seiner Befugnisse steht im pflichtgemäßen Ermessen. ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ee) Nr. 4 des Musterprotokolls – Geschäftsführerbestellung

Rz. 546 Unter Nr. 4 des Musterprotokolls ist die Geschäftsführerbestellung vorgesehen. Hier kann nur eine einzige natürliche Person bestellt werden. Der Gesetzgeber lässt nicht ansatzweise erkennen, wie diese Geschäftsführerbestellung dogmatisch einzuordnen ist. Nach h.M. handelt es sich hierbei um einen unechten Satzungsbestandteil. Weder soll dem Erstgeschäftsführer ein Son...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Beschlüsse außerhalb einer Gesellschafterversammlung und kombinierte Beschlussfassung

Rz. 234 Beschlüsse können nach § 48 Abs. 2 GmbHG außerhalb einer Gesellschafterversammlung schriftlich oder in Textform gefasst werden. Erforderlich ist die Zustimmung aller Gesellschafter in Textform. Nach h.M.[700] soll die Satzung für Beschlüsse i.S.d. § 48 Abs. 2 GmbHG davon abweichend auch ein mehrheitliches Einverständnis mit der Beschlussfassung ohne eine Gesellschaft...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / n) Beschlussfassung, Beschlussfähigkeit

Rz. 989 Nach § 108 Abs. 1 AktG entscheidet der Aufsichtsrat durch Beschluss. Zulässig ist eine schriftliche Stimmabgabe nach § 108 Abs. 3 AktG sowie überhaupt eine schriftliche, fernmündliche oder vergleichbare Art der Beschlussfassung (Videokonferenz, Internetkonferenz; s.o. Rdn 985), sofern nicht ein Mitglied widerspricht (§ 108 Abs. 4 AktG). Die Satzung oder die Geschäfts...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Gesamtvermögensveräußerung

Rz. 1955 Strukturmaßnahme ist auch die Gesamtvermögensveräußerung nach § 179a AktG. Danach ist eine Zustimmung der Hauptversammlung mit satzungsändernder Mehrheit erforderlich, wenn sich die AG zur Übertragung ihres gesamten Vermögens verpflichtet. Die Vorschrift greift auch ein, wenn zwar nicht das gesamte Gesellschaftsvermögen veräußert wird, die verbleibenden Vermögensgeg...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Treuepflicht

Rz. 328 Die Gesellschafter unterliegen einer allgemeinen Treuepflicht, die es ihnen gebietet, sich gegenüber der Gesellschaft loyal zu verhalten, sie nicht zu schädigen und den Gesellschaftszweck zu fördern. Auch im Verhältnis zwischen den Gesellschaftern besteht eine wechselseitige Treuepflicht zur Rücksichtnahme auf ihre unterschiedlichen Interessen.[1084] Eigennützige Rech...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Durchgriffshaftung

Rz. 334 Eine echte Durchgriffshaftung i.S.e. unmittelbaren Außenhaftung des Gesellschafters hat Ausnahmecharakter, da sie grds. dem Trennungsprinzip des § 13 Abs. 2 GmbHG zuwiderläuft.[1102] und wird im Wesentlichen für die folgenden Konstellation diskutiert: Bei der Sphärenvermischung wird die Trennung zwischen GmbH und Gesellschafter im Rechtsverkehr verschleiert, z.B. dur...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Bisherige Rechtslage

Rz. 712 Für das Hin- und Herzahlen von Geld hat der BGH entschieden, dass eine verdeckte Sacheinlage dann nicht angenommen werden könne, wenn der zunächst an den Einleger als Darlehen oder im Wege einer Treuhandvereinbarung zurückgewährte Bareinlagebetrag später vom Inferenten endgültig an die Gesellschaft geleistet wird.[2276] Das Hin- und Herzahlen stelle unter Kapitalaufb...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Besondere Erfordernisse

Rz. 420 Kapitalerhöhungen können nach § 56 GmbHG auch mittels Sacheinlagen [1401] durchgeführt werden. Hierfür stellt das Gesetz zur Absicherung einer realen Kapitalaufbringung besondere Voraussetzungen auf. Nach § 56 Abs. 1 GmbHG müssen die Sacheinlagen im Erhöhungsbeschluss festgesetzt werden.[1402] Auch eine Festlegung des Einlagegegenstandes im Wege einer Satzungsänderung ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Mitteilungspflichten

Rz. 1119 Die Einberufung der Hauptversammlung nebst Tagesordnung ist auch den Intermediären, die Aktien der Gesellschaft verwahren, den Aktionären, Intermediären und Aktionärsvereinigungen, die in der letzten Hauptversammlung Stimmrechte für Aktionäre ausgeübthaben, sowie auf deren Verlangen mitzuteilen (§ 125 Abs. 1 AktG). Immer besteht Mitteilungspflicht ggü. den im Aktien...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Muster: Gründung einer GmbH (notarielle Niederschrift)

Rz. 177 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.3: Gründung einer GmbH (notarielle Niederschrift) Die Erschienenen ließen folgende Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Mehrmanngesellschaft beurkunden und erklärten: Wir gründen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit dem als Anlage zu dieser Urkunde genommenen Gesellschaftsvert...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Firma

Rz. 180 Die Firma als Name der Gesellschaft ist gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG zwingender Bestandteil des Gesellschaftsvertrages. Nach § 4 GmbHG muss die Firma die Bezeichnung "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung aus Verkehrsschutzgründen zwingend enthalten.[478] Bei der Unternehmergesellschaft muss gem. § 5a Abs...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Einziehung

Rz. 495 Die Einziehung (Amortisation) von Geschäftsanteilen darf nur erfolgen, wenn sie im Gesellschaftsvertrag zugelassen ist (§ 34 Abs. 1 GmbHG; dazu s.o. Rdn 213). Dies gilt gleichermaßen für die freiwillige, d.h. die mit Zustimmung des betroffenen Gesellschafters erfolgende Einziehung, wie auch für die Zwangseinziehung. Die Einziehung erfordert einen Einziehungsbeschluss [...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Pflicht zur Stellung des Antrags auf Insolvenzeröffnung

Rz. 526 Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung besteht die Pflicht, ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen. Diese Pflicht obliegt nach § 15a Abs. 1 InsO den Geschäftsführern bzw. Liquidatoren. Nach ständiger Rspr. fällt darunter auch der sog. "fakti...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Nichtigkeit

Rz. 1526 Die Gründe für die Nichtigkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses sind in § 241 AktG enumerativ aufgezählt. Besondere Nichtigkeitsgründe bestehen in § 250 AktG für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, in §§ 253, 173 Abs. 3 AktG für Gewinnverwendungsbeschlüsse und in §§ 256, 173 Abs. 3 AktG für festgestellte Jahresabschlüsse. Rz. 1527 § 241 Halbs. 1 AktG betrifft di...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Übertragbarkeit der "Holzmüller"/"Gelatine"-Grundsätze auf das GmbH-Recht

Rz. 369 In Anlehnung an die Entscheidungen im Fall "Holzmüller", "Gelatine I" und "Gelatine II",[1244] in denen der BGH die Zuständigkeit der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft über die vom Gesetz vorgesehenen Fälle hinaus erweiterte, wird auch für die GmbH diskutiert, ob und bei welchen Strukturmaßnahmen eine Vorlagepflicht der Geschäftsführung gegenüber der Gesellscha...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Vertragspartner der AG

Rz. 757 Nachgründungspflichtig ist ein Rechtsgeschäft der AG mit Gründern oder mit mehr als 10 % des Grundkapitals an der Gesellschaft beteiligten Aktionären. Rechtsgeschäfte mit aussenstehenden Dritten fallen nicht darunter. Rz. 758 Gründer i.S.d. § 52 Abs. 1 AktG sind gem. § 28 AktG diejenigen Aktionäre, die die Satzung festgestellt haben. Dabei sind auch solche Aktionäre e...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (2) Abberufung

Rz. 278 Die Abberufung, durch die die Organstellung des Geschäftsführers beendet wird, ist von der Beendigung des Anstellungsvertrages zu unterscheiden. Gem. § 38 Abs. 1 GmbHG ist die Abberufung von Geschäftsführern in einer nicht mitbestimmten GmbH[890] grds. zu jeder Zeit möglich und bedarf keines Grundes.[891] Der Gesellschaftsvertrag kann die freie Abberufbarkeit einschr...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / h) Fehlerhafte Organstellung/faktischer Geschäftsführer

Rz. 284 Fehlt es an einer wirksamen Bestellung liegen Fälle des fehlerhaft bestellten Geschäftsführers oder des faktischen Geschäftsführers vor. Die Abgrenzung zwischen beiden Fallgruppen ist nicht abschließend geklärt; im Grundsatz wird darauf abgestellt, ob überhaupt ein förmlicher Bestellungsakt vorliegt. Ist die Bestellung zum Geschäftsführer unwirksam oder nichtig, lieg...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (1) Unterbilanzhaftung/Vorbelastungshaftung

Rz. 40 Für die Geschäfte aus der Zeit der Vor-GmbH trifft die Gründer, wenn es zur Eintragung der GmbH kommt, die sog. Unterbilanzhaftung/Vorbelastungshaftung,[125] die das frühere Vorbelastungsverbot ablöst. Die Vor-GmbH kann also schon über das eingezahlte Stammkapital verfügen und Verbindlichkeiten eingehen, die letztlich wie die Aktiva mit der Entstehung der GmbH durch d...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / dd) Behandlung der Veräußerungs- und Liquidationsverluste bei privaten Anteilseignern

(1) Rechtsgrundlagen Rz. 458 Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung von "wesentlichen" Anteilen an Kapitalgesellschaften von privaten Anteilseignern gem. § 17 EStG sind nach dem Teileinkünfteverfahren zu besteuern (§ 3 Nr. 40c EStG), also nur zur 60 % bei der Einkommensteuer zu erfassen. Die Beteiligungsgrenze für die Annahme einer "wesentlichen" Beteiligung beläuft sich a...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / bb) Sonstiges

Rz. 343 Die Anmeldung des Formwechsels erfolgt durch alle künftigen Mitglieder des Vorstands (bei der GmbH der Geschäftsführer) sowie alle Aufsichtsratsmitglieder (§ 222 UmwG)[699] und alle Gründer (§ 222 Abs. 2 UmwG). Zur Problematik der überflüssigen Komplementär-GmbH beim Ausgangsrechtsträger vgl. die obigen Ausführungen bei Rdn 313 ff.[700] Rz. 344 Nach § 197 Satz 1 UmwG g...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 2. Verlegung des statutarischen Sitzes einer deutschen Gesellschaft ins Ausland

Rz. 108 Da eine deutsche Kapitalgesellschaft nur Bestand hat, wenn sie durch Eintragung in ein deutsches Handelsregister gegründet worden ist, die Eintragung in das deutsche Handelsregister allerdings wiederum die Zuständigkeit des deutschen Handelsregisters durch einen Satzungssitz im Inland voraussetzt, ergibt sich – unabhängig von § 4a GmbHG und § 5 AktG – eine unmittelba...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / IX. Umwandlungsmöglichkeiten

Rz. 598 Da die OHG zu den rechtsfähigen Personengesellschaften gehört, ist sie Rechtsträger i.S.d. UmwG . Sie kann also ihre Rechtsform in eine andere wechseln (§§ 3 Abs. 1 Nr. 1, 191 Abs. 1 Nr. 1 UmwG) oder durch Umwandlung aus einem anderen Rechtsträger entstehen. Gem. § 190 Abs. 2 UmwG unterliegen Umwandlungen der OHG kraft Gesetzes, d.h. hier insb. aufgrund der Normen des...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / VII. Rechnungslegung

Rz. 61 Die Qualifikation der Pflicht zur Rechnungslegung, der Führung der Handelsbücher, der Erstellung des Jahresabschlusses einschließlich der Abschlussprüfung und Rechnungspublizität ist umstritten. Teilweise verweist man auf die öffentlichen Interessen, die diesen Vorschriften zugrunde lägen, und geht daher von einer öffentlich-rechtlichen Qualifikation aus. Die Folge se...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 2. Anwachsungsvorgänge

Rz. 538 Die Anwachsung führt zu einer Übertragung des Vermögens einer Personengesellschaft auf einen Gesellschafter. Anwachsungsvorgänge können bei Umstrukturierungen vielfältig eingesetzt werden. Sie können sowohl den Formwechsel einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft ermöglichen als auch die Verschmelzung einer Personengesellschaft mit einer bestehenden Kap...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 117 Ggf. kann es angezeigt sein, bereits im Rahmen der Rechtsformwahl auch über eine mögliche Weitergabe der Gesellschaftsbeteiligung im Wege der Schenkung oder von Todes wegen nachzudenken. Sowohl bei der Personen- als auch bei der Kapitalgesellschaft unterliegen Erbschaft- oder Schenkungsvorgänge der Besteuerung (§§ 1, 7 ErbStG). Rz. 118 Was den Erwerb von Gesellschafts...mehr

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§ 6 Franchiserecht / 2. Gesellschaftsrechtliche Strukturen

Rz. 220 Die gesellschaftsrechtlichen Strukturen von Franchise-Geber- und Franchise-Nehmer-Gesellschaft sind unterschiedlich. Diese sind auch nicht von der jeweiligen Vertriebsform bzw. der Art des Franchise-Systems (Waren- oder Dienstleistungs-Franchise) abhängig. Insofern ist es also ohne Bedeutung, ob die Franchise-Geber- oder Franchise-Nehmer-Gesellschaft als Personen- od...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / 1. Bindung der Gesellschafter an die Schiedsklausel

Rz. 63 Für die Frage, wie eine Bindung der Gesellschafter an eine Schiedsklausel im Gesellschaftsvertrag herzustellen ist, ist zunächst danach zu differenzieren, ob es sich um eine Personen- oder Kapitalgesellschaft handelt. a) Personengesellschaften Rz. 64 Bei einer Personengesellschaft geht die Rspr. davon aus, dass eine Schiedsklausel im Gesellschaftsvertrag eine Schiedsver...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / bb) Beschreibung der vertikalen und horizontalen Betriebsaufspaltungen

Rz. 25 Die vertikalen Betriebsaufspaltungen (sog. Einheitsbetriebsaufspaltungen) sind Sachverhaltskonstellationen, in denen alle (oder die Mehrheit der) Anteile an der Betriebsgesellschaft vom Besitzunternehmen selbst gehalten werden und das Besitzunternehmen der Betriebsgesellschaft eine wesentliche Betriebsgrundlage zur Nutzung überlässt. Besitzunternehmen und Betriebsunte...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / d) Behandlung von Verlusten

aa) Mindestbesteuerung Rz. 432 Auf Ebene der Kapitalgesellschaft sind die Vorschriften zur Mindestbesteuerung wie bei den Einzelunternehmern und Mitunternehmerschaften anzuwenden. Der Verlustabzug der Kapitalgesellschaft gem. § 10d EStG wird auf einen Sockelbetrag und einen verrechenbaren Betrag beschränkt. Dies gilt auch bei der Gewerbesteuer in § 10a GewStG (s.a. oben Rdn 3...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Untergang von Verlusten nach § 8c KStG

(1) Tatbestandsmerkmale/Rechtsfolgen Rz. 433 Das KStG schränkt bei einem Wechsel der Anteilseigner einer Körperschaft den Abzug von Verlustvorträgen aus der Vergangenheit unter gewissen Voraussetzungen ein. Zunächst sah § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG a.F. als "Grundstufe" einen quotalen Untergang des Verlustabzugs bei Übertragung von mehr als 25 % bis 50 % der Anteile oder Stimmrecht...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / e) Teileinkünfteverfahren

aa) Dividenden- und Veräußerungsgewinnbefreiung beim Anteilseigner für Zwecke der Einkommensteuer/Körperschaftsteuer (1) Besteuerung der Ausschüttungen Rz. 438 Kern der Unternehmensteuerreform 2001 war die Neuordnung der deutschen Kapitalgesellschaftsbesteuerung, d.h. der Ersatz des seit 1977 geltenden Körperschaftsteueranrechnungsverfahrens durch ein modifiziertes klassisches...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 1. Materielle Voraussetzungen

Rz. 35 Die Rechtsfähigkeit der Gesellschaft und damit zwingend einhergehend auch die zum Erwerb der Rechtsfähigkeit erforderlichen Maßnahmen unterliegen dem Gesellschaftsstatut. Dies gilt z.B. für die Anforderungen an die Errichtung des Gesellschaftsvertrags und den notwendigen Inhalt. Rz. 36 Dem Gesellschaftsstatut unterliegen die Voraussetzungen für das Entstehen einer Vorg...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Steuerrechtlich

Rz. 187 Praxishinweis Der Forderungsverzicht[372] ist für den Schuldner ein steuerbarer Ertrag.[373] Die Festsetzung eines Gewerbesteuermessbetrages ist auch dann nicht unbillig, wenn der Gewerbeertrag allein durch Forderungsverzichte von Gläubigern entstanden ist.[374] Rz. 188 Wenn der verzichtende Forderungsinhaber zugleich Gesellschafter der schuldenden Kapitalgesellschaft...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / (4) Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung

Rz. 259 Bei der Spaltung muss der Wert der übertragenen Vermögensgegenstände den bei einer aufnehmenden Kapitalgesellschaft evtl. erforderlichen Kapitalerhöhungsbetrag abdecken. Gleiches gilt bei der Spaltung zur Neugründung für das neue Stammkapital bzw. Grundkapital. Hierbei sind die Grundsätze einer Sachkapitalerhöhung bzw. Sachgründung anzuwenden.[557] In diesem Zusammen...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 2. Besteuerung der Betriebsgesellschaft

Rz. 218 Bei der Betriebskapitalgesellschaft, welches ein produzierendes Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder einer Personenhandelsgesellschaft ist, finden sich keine Besonderheiten im Vergleich zu einer stand-alone-Betrachtung des Unternehmens außerhalb einer Betriebsaufspaltung. Hinzuweisen ist spezifisch nur auf die in der Betriebsaufspaltung auftre...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / bb) Überlassung wesentlicher Betriebsgrundlagen durch steuerbefreite gemeinnützige Einrichtungen

Rz. 209 Zunehmend betätigen sich gemeinnützige GmbHs und eingetragene Vereine wirtschaftlich (sog. Non-profit-Unternehmen) und gliedern im Zuge dieser Tätigkeiten auf Tochterkapitalgesellschaften unter Zurückbehaltung und Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen aus. Der den §§ 14, 64 und 65 AO zugrunde liegende Konkurrenzgedanke erfordert, dass die Grundsätze der Betrieb...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 2. Belastungsfaktoren

Rz. 288 Es bleibt als zentraler Vorteil der Betriebsaufspaltung in Form der typischen Betriebsaufspaltung, dass nach wie vor die von der Betriebs-GmbH gezahlten Geschäftsführervergütungen und gewährten Pensionszusagen, soweit sie nicht zu verdeckten Gewinnausschüttungen führen, die gewerbesteuerliche Bemessungsgrundlage mindern und nicht zu den gewerblichen Einkünften der Be...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / a) Rechtliche Grundlagen eines niedrigen Pachtzinses oder einer unentgeltlichen Nutzungsüberlassung

Rz. 132 Ein zu niedriger Pachtzins, der durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, stellt eine Nutzungseinlage in die Betriebsgesellschaft dar, die wirtschaftlich zu einer Gewinnverlagerung in die Betriebsgesellschaft führt. Der gezahlte Pachtzins ist bei der Betriebskapitalgesellschaft als Betriebsausgabe abziehbar. Die Grundsätze zur verdeckten Einlage in die Betrie...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Verdeckte Gewinnausschüttungen

(1) Voraussetzungen und Rechtsfolgen der verdeckten Gewinnausschüttung (Grundfall) Rz. 453 Die verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) durch Kapitalgesellschaften ist gesetzlich nicht definiert. Das KStG sieht lediglich in § 8 Abs. 3 KStG vor, dass vGA das Einkommen nicht mindern. Der BFH[806] definiert die Tatbestandsmerkmale einer vGA als:mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Tatbestandsmerkmale/Rechtsfolgen

Rz. 433 Das KStG schränkt bei einem Wechsel der Anteilseigner einer Körperschaft den Abzug von Verlustvorträgen aus der Vergangenheit unter gewissen Voraussetzungen ein. Zunächst sah § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG a.F. als "Grundstufe" einen quotalen Untergang des Verlustabzugs bei Übertragung von mehr als 25 % bis 50 % der Anteile oder Stimmrechte innerhalb von 5 Jahren vor. Diese ...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Voraussetzungen und Rechtsfolgen der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 129 Das Merkmal der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) auf Ebene einer Kapitalgesellschaft ist gesetzlich nicht definiert. Das KStG enthält lediglich in § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG die Regelung der Rechtsfolge, dass auch vGA das Einkommen nicht mindern und in § 8 Abs. 7 Nr. 2 KStG hierzu eine Ausnahme. Der BFH [255] definiert die Tatbestandsmerkmale einer vGA auf Ebene der Ge...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 4. Änderung, Neubildung und Löschung der alten Firma

Rz. 71 Der Gemeinschuldner darf während des Insolvenzverfahrens kein neues Unternehmen unter dem Namen der alten Firma gründen.[159] Da der Insolvenzverwalter allein zur Firmenveräußerung befugt ist, darf der Gemeinschuldner die Firma nicht ändern (um etwa auf diese Weise die bisherige Firma für den eigenen späteren Gebrauch zu sichern).[160] Die Firma kann aber durch den Ge...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / bb) Ehegatten-Bruchteilsgemeinschaften als Besitzunternehmen

Rz. 70 Die personelle Verflechtung bei Ehegatten-Bruchteilsgemeinschaften als Besitzunternehmen ist sehr von der Gestaltung im Einzelfall abhängig:[163]mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Erläuterungen

Rz. 352 Der hier dargestellte Formwechsel von einer AG in eine GmbH kommt in der Praxis regelmäßig in Betracht, wenn die Corporate Governance der Gesellschaft flexibilisiert werden soll oder wenn die Anforderungen an die Kapitalerhaltung erleichtert werden sollen. Der Formwechsel einer GmbH in eine AG[710] kann zur Vorbereitung des Börsenganges dienen, ebenso wie der umgekeh...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 1283 Sowohl bei der Personen- als auch bei der Kapitalgesellschaft unterliegen Erbschafts- und Schenkungsvorgänge grds. der Besteuerung (§§ 1, 7 ErbStG; s. die Ausführungen zur GbR unter § 9 Rdn 117 ff.).mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / aa) Formwechsel nach §§ 190 ff. UmwG

Rz. 670 Bei einem Formwechsel nach umwandlungsrechtlichen Regeln sind neben den allgemeinen Vorschriften zum Formwechsel (§§ 190–213 UmwG) die speziellen Normen für den Formwechsel von Personenhandelsgesellschaften (§§ 214–225 UmwG) zu beachten. Der Formwechsel muss danach grds. von sämtlichen Gesellschaftern beschlossen werden, sofern die Satzung nicht eine Mehrheitsentschei...mehr