Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 3. Verallgemeinerte Empfehlungen

Rz. 276 Für profitable, inlandsorientierte Unternehmen, für die nach den vorstehenden Grundsätzen eine Besteuerung nach den Regeln der Körperschaftsteuer vorteilhaft ist, zieht die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft häufig außersteuerliche Nachteile im Bereich Offenlegung von Jahresabschlüssen oder unternehmerische Mitbestimmung von Arbeitnehmern nach MitbestG oder Drittel...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / c) Personenhandelsgesellschaften

Rz. 39 Bei Personenhandelsgesellschaften wird der Gewinn oder der Verlust eines Geschäftsjahres aufgrund der (Handels-)Bilanz ermittelt (§§ 120 Abs. 1, 167 Abs. 1 HGB). Obwohl sich für die genannten Gesellschaften anders als bei Kapitalgesellschaften keine ausdrückliche Regelung im HGB findet, ist auch bei deren Jahresabschluss zwischen dem Akt der Aufstellung und dem der Fe...mehr

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§ 1 Kaufmannsbegriff / II. Personenhandelsgesellschaften

Rz. 71 Bei der OHG und der KG handelt es sich um Handelsgesellschaften. Das zeigt bereits die Überschrift vor den §§ 105 ff. HGB. Für diese beiden Handelsgesellschaften hat § 6 Abs. 1 HGB keine besondere Bedeutung. Die Gesellschaften betreiben regelmäßig ein Handelsgewerbe und sind deshalb bereits nach §§ 1 und 2 HGB i.V.m. §§ 105 Abs. 1, 161 Abs. 2 HGB Kaufleute. Eine Gesel...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Arten der GmbH & Co. KG

Rz. 982 Die Erscheinungsformen der GmbH & Co. KG sind außerordentlich zahlreich. In der Praxis sind v.a. die folgenden Gestaltungen verbreitet, wobei die Bezeichnungen nicht einheitlich verwendet werden.mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 3. Statuswechselverfahren nach dem MoPeG

Rz. 378 Der Wechsel der Rechtsform zwischen den Personengesellschaften vollzog sich bisher materiell-rechtlich nach allgemeinen Regeln (sog. Rechtsformwechsel).[743] Dies hat sich nun jedoch durch das MoPeG geändert.[744] Das wesentliche Ziel des MoPeG und der hiermit verbundenen Reform des Personengesellschaftsrechts besteht darin, die im Laufe der letzten Jahrzehnte gewonn...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Rechtsgrundlagen

Rz. 476 Die zivilrechtliche Sichtweise, nach der es bei einem Formwechsel nur zu einem Wechsel des Rechtskleides ohne Vermögensübertragung kommt, übernimmt das Ertragssteuerrecht nicht. § 9 Abs. 1 Satz 1 UmwStG regelt, dass für den Formwechsel einer Kapital- in eine Personengesellschaft die §§ 3–7 UmwStG Anwendung finden. Durch diesen Verweis wird ein Vermögensübergang fingi...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Vertretung der Partnerschaft

Rz. 1330 Nach § 7 Abs. 2 PartGG, der auf § 124 Abs. 1 und 2 HGB sowie § 124 Abs. 4, 5 und 6 HGB verweist, sind die Vertretungsregelungen der Personenhandelsgesellschaft auf die Partnerschaft entsprechend anzuwenden. Danach gilt grds. die Alleinvertretungsmacht jedes Partners für die Gesellschaft. Es besteht allerdings die Möglichkeit, durch vertragliche Regelung einzelne Par...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / III. Gründung der Gesellschaft

Rz. 635 Die KG entsteht grds. mit dem wirksamen Abschluss eines Gesellschaftsvertrages. Der Zweck der KG umfasst all das, was auch Zweck einer OHG sein kann. Zwar spricht § 161 Abs. 2 HGB – wie auch § 105 Abs. 1 HGB – nach wie vor von dem Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma; die Verweisung in § 161 Abs. 2 HGB umfasst jedoch auch § 107 HGB. Im Gegensa...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister

Rz. 641 Die Errichtung der KG ist nach §§ 161 Abs. 2, 106, 162 Abs. 1 HGB beim Handelsregister des Amtsgerichtes am Sitz der Gesellschaft zur Eintragung anzumelden. Alle Gesellschafter, also auch die Kommanditisten, müssen die Anmeldung bewirken, §§ 161 Abs. 2, 106 Abs. 7 HGB. Stellvertretung bei der Anmeldung ist möglich, bedarf allerdings einer öffentlich beglaubigten Voll...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Abschluss des Gesellschaftsvertrags

Rz. 1063 Für den Abschluss des KG-Gesellschaftsvertrags gelten die allgemeinen Vorschriften (§§ 145 ff. BGB).[1448] Eine Stellvertretung ist zulässig (§§ 164 ff. BGB). Sind die Kommanditisten zugleich auch Geschäftsführer der Komplementär-GmbH, ist eine Befreiung vom Verbot des Insichgeschäfts (§ 181 BGB) notwendig. Rz. 1064 Für den Abschluss des KG-Vertrags ist keine besonde...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Geschäftsführung

Rz. 219 Spätestens seit Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Außen-GbR durch den BGH[373] ist es auch für diese Gesellschaftsform erforderlich, zwischen Geschäftsführung und Vertretung zu unterscheiden. Bei der Frage nach der Geschäftsführung geht es darum, inwieweit im Innenverhältnis der Gesellschafter untereinander eine Maßnahme vorgenommen werden darf und wie es zur entsp...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Einkommensteuer

Rz. 824 Einkommensteuerlich führt die Fortsetzungsklausel beim Ableben eines Gesellschafters einer gewerblichen KG zu einer Aufgabe des Mitunternehmeranteils in der Person des Erblassers. Soweit der Abfindungsanspruch das steuerliche Kapitalkonto im Zeitpunkt des Erbfalls übersteigt, entsteht aufseiten des Erblassers ein Veräußerungsgewinn gem. § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG.[1100] ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (4) Testamentsvollstreckung

Rz. 997 Die Testamentsvollstreckung an GmbH-Geschäftsanteilen ist grds. zulässig.[1369] Der Testamentsvollstrecker übt die mit dem Geschäftsanteil verbundenen Vermögens- und Verwaltungsrechte aus. Ausgenommen ist allerdings die Wahrnehmung höchstpersönlicher Gesellschafterrechte, wie etwa ein dem Gesellschafter-Erben statutarisch eingeräumtes Geschäftsführungsrecht. Darüber ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Rechtsfähigkeit der GbR

Rz. 13 Kaum eine Frage im Gesellschaftsrecht war derart umstritten wie die nach der Rechtsfähigkeit der GbR. Die dogmatische Herausforderung dieser Frage beruhte auf dem Umstand, dass der historische Gesetzgeber des BGB dem Leitbild der GbR als nicht rechtsfähige Innengesellschaft folgte. Ihre praktische Relevanz resultierte aus Anforderungen des modernen Wirtschaftslebens, ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Gesellschafterbeschluss

Rz. 1137 Nach der gesetzlichen Regelung sind Gesellschafterbeschlüsse in der GmbH & Co. KG grds. einstimmig zu fassen (§ 109 Abs. 3 HGB). Eine abweichende Regelung im Gesellschaftsvertrag ist grds. möglich (§ 108 HGB) und vielfach auch sinnvoll. Denn das gesetzlich vorgesehene Einstimmigkeitsprinzip wird Gesellschafterbeschlüsse vielfach verhindern. Bei einer beteiligungsiden...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Gesellschafter/Einlagen/Haftsummen

Rz. 663 Zur Frage, wer Gesellschafter einer KG sein kann, s.o. Rdn 637. Rz. 664 Der Gesellschaftsvertrag einer KG muss bestimmen, welche der Gesellschafter unbeschränkt haften ("persönlich haftende Gesellschafter" oder "Komplementäre") und welche Gesellschafter nur beschränkt haften ("Kommanditisten"). Darüber hinaus muss der Gesellschaftsvertrag bestimmen, ob und welche Einl...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / VI. Entnahmen/Auszahlungen

Rz. 686 Das Entnahmerecht regelt, welche Auszahlungen der Gesellschafter von der KG zu welchem Zeitpunkt verlangen kann. Der Begriff der "Entnahme" wird vom Gesetz nach wie vor nur in § 172 Abs. 4 HGB verwendet. Im modernen Sprachgebrauch hat sich jedoch der Begriff der "Entnahme" eingebürgert.[1000] Das gesetzliche Entnahmerecht ist nunmehr für alle Gesellschafter in § 122 H...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / XIII. Vererbung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 789 Um die vom Erblasser gewünschte Person bzw. Personen in seine Gesellschafterstellung nachfolgen zu lassen, müssen die jeweils anwendbaren gesellschaftsrechtlichen und erbrechtlichen Regelungen genau aufeinander abgestimmt sein. Das Gesellschaftsrecht (die entsprechenden gesetzlichen Regelungen des Gesellschaftsrechts sowie die Regelungen des Gesellschaftsvertrages de...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Vertragliche Regelungsmöglichkeiten

Rz. 1158 Die gesetzlichen Gewinnverteilungsregelungen sind dispositiv, sodass sie an die individuellen Bedürfnisse anpasst werden können. Bei der Ausgestaltung der Entnahmeregelung sind insb. folgende Umstände zu berücksichtigen:mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Sonderrechtsnachfolge bei Erbengemeinschaft

Rz. 800 Hat der verstorbene Gesellschafter nur einen Erben, rückt dieser über die in § 1922 BGB angeordnete Gesamtrechtsnachfolge unmittelbar in die Gesellschafterstellung des Verstorbenen ein, sofern diese vererblich gestellt war und der Erbe zum Kreis der nachfolgeberechtigten Personen gehört. Anders ist die Situation im Fall mehrerer Erben. Rz. 801 Eine Erbengemeinschaft k...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Gesetzliche Abfindung

Rz. 861 Ein ausscheidender Komplementär ebenso wie ein ausscheidender Kommanditist (bzw. deren Erben) haben nach dem Gesetz einen Anspruch auf Abfindung, die nach den Vorschriften der §§ 161 Abs. 2, 135 HGB, zu berechnen ist. Gegenüber dem vormaligen § 738 Abs. 1 Satz 2 BGB, wonach die Abfindung an einem fiktiven Liquidationserlös entspricht, ist nunmehr eine "dem Wert des A...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Inhalt und Umfang

Rz. 293 Nach der Bestimmung des § 717 Abs. 1 Satz 1 BGB n.F. steht jedem Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft das Recht zu, die Unterlagen der Gesellschaft einzusehen und sich aus ihnen Auszüge anzufertigen. Nach § 717 Abs. 1 Satz 2 BGB n.F. kann er ergänzend von der Gesellschaft Auskunft über die Gesellschaftsangelegenheiten verlangen. Das Recht richtet sich dabei grds...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Ausgangssituation

Rz. 1188 Niemand ist davor geschützt, aufgrund Alter, Krankheit oder Unfall (dauernd oder vorübergehend) handlungs- und geschäftsunfähig zu werden (anders jedoch der Glaube vieler Betroffener, wonach Unternehmer nicht krank werden, keine Unfälle erleiden und bis ins hohe Alter körperlich und geistig top fit sind).[1561] In solchen Fällen kann auf Antrag des Betroffenen oder ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Nachfolgeklauseln

Rz. 366 So wie der Gesellschaftsanteil durch (vertragliche) Vereinbarung übertragbar gestellt werden kann, so kann er auch vererbt werden. Dies stellt die durch das MoPeG neu eingeführte Vorschrift des § 711 Abs. 2 BGB n.F. ausdrücklich klar: Ist im Gesellschaftsvertrag vereinbart, dass im Fall des Todes eines Gesellschafters die Gesellschaft mit seinem Erben fortgesetzt wer...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / XXI. Schiedsgericht

Rz. 967 Die KG kann i.R.d. allgemeinen Bestimmungen für das Schiedsgerichtsverfahren (§§ 1025 ff. ZPO) mit ihren Vertragspartnern die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts vereinbaren.[1322] Das Schiedsgericht entscheidet bürgerliche Rechtsstreitigkeiten anstelle eines Staatsgerichts, sofern für die Geltendmachung eines Anspruches der ordentliche Rechtsweg zulässig ist. Einen ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Innen- und Außengesellschaften

Rz. 10 Die bedeutendste Unterscheidung zwischen den einzelnen Formen der GbR ist die zwischen der Innen- und der Außengesellschaft. Von Ersterer sprach man – in Abwesenheit einer Legaldefinition – in den Fällen, in denen die Gesellschafter nur Rechtsverhältnisse untereinander begründen wollten, die Gesellschaft jedoch nach dem gemeinsamen Willen der Gesellschafter nicht am R...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (b) Qualifizierte Nachfolgeklausel

Rz. 1206 Bei der qualifizierten Nachfolgeklausel bestimmt der Gesellschaftsvertrag, dass nicht alle Erben, sondern nur einzelne oder einer von ihnen in die Gesellschafterstellung einrücken.[1583] Der Gesellschaftsvertrag kann den Kreis der nachfolgeberechtigten Personen grds. in beliebiger Weise einschränken. Möglich sind etwa folgende Regelungen:mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Änderung des Gesellschaftsvertrages und (sonstige) Grundlagenentscheidungen

Rz. 262 Änderungen des Gesellschaftsvertrages bedürfen grds. der Zustimmung aller Gesellschafter. Gleiches gilt für (sonstige) Grundlagenentscheidungen wie etwa die Aufnahme neuer Gesellschafter oder das Ausscheiden alter Gesellschafter, die Übertragung von Gesellschaftsanteilen, die Erhöhung von Beiträgen, die Anpassung des Gesellschaftszwecks oder auch die Auflösung der Ge...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Ausländische Rechtsformen

Rz. 1277 Die Partnerschaft konkurriert spätestens seit der Entscheidung "Inspire Art" des EuGH[1637] verstärkt mit ausländischen Rechtsformen, die den Freiberuflern in der EU, im EWR und den USA zur Verfügung stehen.[1638] In Deutschland tätige Freiberufler können eine Gesellschaft mit Satzungssitz im Ausland gründen und alsdann den Verwaltungssitz nach Deutschland verlegen....mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Gesellschafter

Rz. 637 Gesellschafter einer KG kann jede (natürliche oder juristische) Person sein, die auch Gesellschafter einer OHG sein kann. Das gilt sowohl für Komplementäre als auch für Kommanditisten. Gesellschafter der KG können z.B. eine OHG, eine andere KG, eine GbR oder eine Kapitalgesellschaft oder Stiftung sein. Gem. §§ 161 Abs. 2, 105 Abs. 3 HGB gilt § 707a Abs. 1 Satz 2 BGB ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Anfechtung des Gesellschafterbeschlusses

Rz. 1142 Bis zum Inkrafttreten des MoPeG waren fehlerhafte Gesellschafterbeschlüsse von Personengesellschaften grds. – unabhängig von der Schwere des Mangels – nichtig. Die Nichtigkeit war mit einer Feststellungsklage (§ 256 ZPO) geltend zu machen, die gegen die Gesellschaft zu richten war. Eine besondere Klagefrist war nicht vorgesehen. Rz. 1143 Die §§ 110 ff. HGB sehen nunm...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Fakultative Eintragung

Rz. 33 Den Gesellschaftern steht es jedoch nach § 707 Abs. 1 BGB n.F. frei, ob sie ihre GbR zum Gesellschaftsregister anmelden. Eine GbR kann auch außerhalb des Registers gegründet werden, und zwar auch als rechtsfähige Personengesellschaft. Ihre Rechtsfähigkeit hängt nicht von der Eintragung in das Gesellschaftsregister ab.[82] Eine Konstitutivwirkung der Eintragung wurde v...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Laufende Besteuerung

Rz. 1278 Für die Personengesellschaften kennzeichnend ist das steuerliche Transparenzprinzip. Die Zurechnung der Einkünfte erfolgt danach nicht bei der Gesellschaft, sondern nur und ausschließlich beim jeweiligen Gesellschafter. Je nach Tätigkeitsgegenstand der Gesellschaft können Gewinneinkünfte (§ 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG) oder auch Überschusseinkünfte (§ 2 Abs. 2 Satz 1...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Jahresabschluss einer "gewerblichen" KG

Rz. 742 Der Jahresabschluss einer gewerblich tätigen KG ist innerhalb einer dem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entsprechenden Zeit aufzustellen (§ 243 Abs. 3 HGB). Die 6-Monats-Frist für kleine Kapitalgesellschaften (§ 264 Abs. 1 HGB) gilt aber grds. entsprechend auch für Personengesellschaften und darf nur in besonderen Ausnahmefällen geringfügig überschritten werden.[1052] D...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 6. Eintragung in das Transparenzregister nach § 20 GWG

Rz. 647 Gem. § 20 Abs. 1 Satz 1 GWG sind eingetragene Personengesellschaften, also auch Kommanditgesellschaften, verpflichtet, Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten "einzuholen, aufzubewahren, auf aktuellem Stand zu halten und der registerführenden Stelle unverzüglich zur Eintragung in das Transparenzregister mitzuteilen." Der Begriff des wirtschaftlich Berechtigten e...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (3) Vererbung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 994 Geschäftsanteile an der GmbH sind frei vererblich (§ 15 Abs. 1 GmbHG). Die Satzung kann die Vererblichkeit nicht einschränken. Allenfalls mittelbar kann die Erbfolge in die GmbH-Anteile gesteuert werden, in dem bspw. über eine Einziehungs- oder Abtretungsklausel Einfluss auf die künftigen Gesellschafter genommen wird. Mehrere Erben erwerben den GmbH-Geschäftsanteil i...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Vorkaufs- und Vorerwerbsrecht

Rz. 778 Das Vorkaufsrecht ist die Befugnis, einen Gegenstand zu erwerben, wenn der Vorkaufsverpflichtete einen Gegenstand an einen Dritten verkauft hat. Mit der Ausübung des Vorkaufsrechts kommt dann der Kaufvertrag zwischen dem Vorkaufsberechtigten und dem Vorkaufsverpflichteten (Verkäufer) mit dem gleichen Inhalt zustande, wie der Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Steuerliche Folgen des Eintritts

Rz. 915 Einkommensteuerrechtlich ist die entgeltliche Aufnahme eines neuen Gesellschafters in eine bestehende Mitunternehmerschaft grds. als Einbringungsvorgang anzusehen, bei dem die bisherigen Mitunternehmer ihre Anteile in eine neue, erweiterte Mitunternehmerschaft einbringen. Der neue Gesellschafter leistet entweder eine Einlage in das KG-Vermögen (entgeltliche Aufnahme)...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Haftung der Partner für die allgemeinen Verbindlichkeiten der Gesellschaft

Rz. 1291 § 8 Abs. 1 Satz 1 PartGG bestimmt, dass die Partner als Gesamtschuldner neben dem Vermögen der Partnerschaft für deren Verbindlichkeiten haften. Die Norm entspricht § 721 BGB. § 8 Abs. 1 Satz 2 PartGG in der durch das MoPeG geänderten Fassung erklärt seit dem 1.1.2024 überdies die §§ 721a und 721b BGB für entsprechend anwendbar. Mit dem Verweis auf die wortlautident...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / f) Gesellschaftsvermögen und Haftung

Rz. 48 § 713 BGB n.F. weist die für die Gesellschaft erworbenen Rechte und die gegen sie begründeten Verbindlichkeiten dem Vermögen der Gesellschaft zu. Dies entspricht dem Leitbildwandel "vom Sondervermögen der Gesellschafter zum Vermögen der Gesellschaft".[112] § 718 BGB a.F., wonach die Beiträge der Gesellschafter und die durch die Geschäftsführung für die Gesellschaft er...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) USt-Pflicht von Leistungen für Geschäftsführung und Vertretung

Rz. 1128 Die Komplementär-GmbH erhält für die Übernahme der Geschäftsführung und der persönlichen Haftung von der GmbH & Co. KG eine Vergütung sowie den Ersatz ihrer Auslagen.[1503] Eine entsprechende Vereinbarung ist vor allem aus steuerrechtlichen Gründen notwendig, um die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung zu vermeiden.[1504] Rz. 1129 Früher ging man davon aus, da...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Vertrag

Rz. 1308 Das Gesetz sieht für den abzuschließenden Partnerschaftsvertrag bestimmte Mindestanforderungen vor. So muss zwingend mindestens der Name, bei bestehender Haftungsbeschränkung nach § 8 Abs. 4 PartGG auch diese, und der Sitz der Gesellschaft, ferner Name und Wohnort sowie der in der Partnerschaft ausgeübte Beruf eines jeden Partners und letztlich auch der Gegenstand d...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / VIII. Vergütung des Komplementärs/Auslagenersatz

Rz. 709 Die Komplementäre erhalten üblicherweise eine gesonderte Vergütung für ihre Geschäftsführungs- und Vertretungstätigkeit sowie den Ersatz ihrer Auslagen. Anders als im Fall einer GmbH & Co. KG, bei der die GmbH aus steuerrechtlichen Gründen eine Vergütung für die Übernahme des Haftungsrisikos erhalten muss (etwa i. H. e. Avalprovision), erhält der – in der Regel am Ge...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / XI. Gewinnverwendung/Ergebnisverteilung

Rz. 756 Die vormaligen Sonderregeln für die Gewinn- und Verlustbeteiligung von Kommanditisten in den §§ 167, 168 HGB a.F. wurden in der Praxis regelmäßig abbedungen und galten als antiquiert. Der Gesetzgeber hat dieser Regelungen daher aufgehoben. Grundnorm für die Gewinnverteilung ist nunmehr § 709 Abs. 3 BGB, wonach in erster Linie die "vereinbarten Beteiligungsverhältnisse...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / XIX. Änderung des Gesellschaftsvertrages

Rz. 949 Der Gesellschaftsvertrag der KG kann selbstverständlich nachträglich geändert werden. Eine Vertragsänderung kann z.B. notwendig werden, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse oder Zielsetzungen der Gesellschaft ändern oder wenn sich Struktur und Gesellschafterbestand der KG wandeln. Rz. 950 Die Änderung des Gesellschaftsvertrages bedarf grds. der Zustimmung aller...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / e) Gesellschafterwechsel

Rz. 189 Hat die Gesellschaft einen Phantasienamen oder eine Sachbezeichnung, bereitet der Wechsel im Bestand der Gesellschafter regelmäßig keine Schwierigkeiten, da Probleme hinsichtlich der Verwechslungsgefahr bzw. des Namensschutzes eines Gesellschafters keine Rolle spielen können. Problematisch wird ein Gesellschafterwechsel immer dann, wenn dessen Name Bestandteil des Nam...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Unterscheidungsmerkmale der einzelnen GbR-Gesellschaftstypen

Rz. 5 Um die Vielzahl der möglichen Formen der GbR einzuordnen, ließen sich in der Vergangenheit zumindest drei wesentliche Unterscheidungsmerkmale finden, die im Übrigen durch das MoPeG ihre Bestätigung gefunden haben:mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Vertragsabschluss

Rz. 143 Der Abschluss des Gesellschaftsvertrages der GbR richtet sich grds. nach den gleichen Bestimmungen wie der Abschluss jedes anderen Vertrages. Besonderheiten ergeben sich allenfalls daraus, dass an dem vertraglichen Verhältnis ggf. mehr als zwei Personen beteiligt sind, sodass dieses nicht durch einfache Annahme eines Angebots, sondern durch mehrfache Annahmeerklärung...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / ee) Steuerliche Unterschiede

Rz. 65 Bei der Besteuerung besteht der entscheidende Unterschied zwischen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften bzw. Einzelunternehmen hinsichtlich der zu besteuernden Subjekte:mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Steuerneutralität nach § 24 UmwStG bei der Einbringung eines Einzelunternehmens

Rz. 402 Die Einbringung eines Einzelunternehmens führt nach allgemeinen Grundsätzen zu einer Besteuerung eines Veräußerungsgewinns (ggf. tarifbegünstigt nach §§ 16, 34 EStG) für den Einzelunternehmer. § 24 UmwStG findet als besondere Bewertungsvorschrift abweichend von § 16 Abs. 2 EStG Anwendung.[735] Nach § 24 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 2006 führen Einbringungen zum Ansatz des gem...mehr