Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuer

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4 Prüfung nach erfolgter Eingabe, Bekanntgabe

Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach Erhalt der eingegebenen Registrierungsangaben prüft der Mitgliedstaat der Identifizierung den Antrag – soweit möglich – dahingehend, ob der Steuerpflichtige die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Regelung erfüllt, keine Registrierung für dieselbe Regelung bereits in einem anderen Mitgliedstaat besteht bzw. der Unternehmer ggf. aktu...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit dem "Mehrwertsteuer-Paket für den elektronischen Handel" hat die Europäische Union ein Bündel an verschiedenen Maßnahmen zusammengestellt, um den europäischen Binnenmarkt zeitgemäß auszugestalten und insbesondere durch eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der mehrwertsteuerlichen Regeln gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Unternehme...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift/Gesetzeszweck/Historie

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 29 UStG wurde durch das JStG 2019 vom 17.12.2019 (BGBl I 2019, 2451) zum 1. Januar 2020 neu in das Umsatzsteuergesetz eingefügt. Gleichzeitig wurde die bisherige Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. d UStG für Personenzusammenschlüsse im medizinischen Bereich aufgehoben. Sonstige Leistungen von selbstständigen inländischen Personenzu...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Aufzeichnungspflichten

Rz. 9 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 22g Abs. 1 UStG müssen Zahlungsdienstleister bei grenzüberschreitenden Zahlungen umfangreiche Informationen aufzeichnen. Sie sind allerdings nicht verpflichtet, ihnen nicht vorliegende Informationen aktiv zu erfragen (Normwortlaut: "Von den ihnen vorliegenden Informationen"). Aufzuzeichnen sind bezogen auf den Zahlungsempfänger: Name oder...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Datenübermittlungspflichten

Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Zahlungsdienstleister ist verpflichtet, die nach § 22g Abs. 1 S. 1 UStG zu führenden Aufzeichnungen über grenzüberschreitende Zahlungen für jedes Kalendervierteljahr bis zum Ende des folgenden Kalendermonats vollständig und richtig an das BZSt zu übermitteln (§ 22g Abs. 4 S. 1 UStG). Diese Übermittlung muss nach amtlich vorgeschriebenem D...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Abmeldung vom besonderen Besteuerungsverfahren

Rz. 58 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Unternehmer kann sich von dem besonderen Besteuerungsverfahren abmelden bzw. die Anwendung widerrufen. Der Widerruf ist gegenüber der für dieses Besteuerungsverfahren zuständigen Finanzbehörde, gegenüber der der Unternehmer die Teilnahme an der Sonderregelung angezeigt hat, zu erklären (§ 18k Abs. 1 S. 6 und 7 UStG). Der Widerruf ist "gru...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, UStG § 18k Besonderes Besteuerungsverfahren für Fernverkäufe von aus dem Drittlandsgebiet eingeführten Gegenständen in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 Euro

Literatur Bunjes, 22. Aufl. 2023, UStG § 18k. Kombert/Kratz/Stumm, E-Commerce und Umsatzsteuer, 2021. Sölch/Ringleb, 99. EL Oktober 2023, UStG § 18k. https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/Import­OneStopShop/importonestopshop_node.html. https://www.zoll.de/DE/Unternehmen/Warenverkehr/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/P...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1.2 Zahlungsfrist

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sofern Deutschland der Staat der Identifizierung ist, ist die Zahlung der ermittelten Steuer unter Angabe der Referenznummer (vgl. Rz. 37) der betreffenden Steuererklärung bis zum Ende des auf den Besteuerungszeitraum folgenden Monats (§ 18k Abs. 4 S. 3 UStG) auf das Konto der Bundeskasse zu leisten. Als Verwendungszweck ist bei der erstmalige...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5.3 Ab 01.01.2028

Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ab 2028 sind die neuen Anforderungen an die E-Rechnungen und ihre Übermittlung dann zwingend einzuhalten. Damit werden auch die Voraussetzungen geschaffen für das im Koalitionsvertrag vorgesehene Meldesystem bzw. die EU-seitig geplanten ViDA-Maßnahmen. Um die Ausgestaltung des strukturierten elektronischen Formats der elektronischen Rechnunge...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1.2 Zahlungsfrist

Rz. 48 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Zahlung der ermittelten Steuer ist unter Angabe des Kassenzeichens, welches der Unternehmer nach der erstmaligen Zahlung mitgeteilt bekommt bis zum Ende des auf den Besteuerungszeitraum folgenden Monats auf das Konto der zuständigen Bundeskasse zu leisten.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 14 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wie bereits erwähnt, richtet sich diese Vorschrift ausschließlich an nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, d. h. an Unternehmer, die weder den Sitz ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit noch eine feste Niederlassung in der EU haben. Unschädlich ist hingegen die bloße umsatzsteuerliche Registrierung in einem EU-Mitgliedstaat (S/R, Rz....mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, UStG § 18j Besonderes Besteuerungsverfahren für den innergemeinschaftlichen Fernverkauf, für Lieferungen innerhalb eines Mitgliedstaates über eine elektronische Schnittstelle und für von im Gemeinschaftsgebiet, nicht aber im Mitgliedstaat des Verbrauchs ansässigen Unternehmern erbrachte sonstige Leistungen

Literatur Bunjes, 22. Aufl. 2023, UStG § 18j. Kombert/Kratz/Stumm, E-Commerce und Umsatzsteuer, 2021. Sölch/Ringleb, 99. EL Oktober 2023, UStG § 18j. Verwaltungsanweisungen Europäische Kommission, Leitfaden für die einzige Anlaufstelle für die Mehrwertsteuer (gültig ab 1. Juli 2021) Hinweise/Richtlinien/Verordnungen UStAE: Abschn. 18j.1.–18.j.9. MwSt-DVO: Art. 57a Nr. 2 ff. MwStSystR...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Heidner in Bunjes, UStG, § 25f, 22. Aufl. 2023. Weimann, Umsatzsteuer in der Praxis, 21. Aufl. 2023, Kapitel 12, 12a, 39a. Widmann in S/W/R, UStG, § 25f, Loseblatt, Stand: 238. Lfg. November 2023. Verwaltungsanweisungen BMF vom 15.06.2022, Az: III C 5 – S 7429-b/21/10003 :001, 2022/0594965, Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhint...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Abmeldung vom besonderen Besteuerungsverfahren

Rz. 64 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Unternehmer kann sich von dem besonderen Besteuerungsverfahren abmelden bzw. die Anwendung widerrufen. Der Widerruf ist gegenüber der für dieses Besteuerungsverfahren zuständigen FinBeh, gegenüber der der Unternehmer die Teilnahme an der Sonderregelung angezeigt hat, zu erklären (§ 18j Abs. 1 S. 5 und 6 UStG). Eine Frist ist nicht vorgese...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit dem "Mehrwertsteuer-Paket für den elektronischen Handel" hat die Europäische Union ein Bündel an verschiedenen Maßnahmen zusammengestellt, um den europäischen Binnenmarkt zeitgemäß auszugestalten und insbesondere durch eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der mehrwertsteuerlichen Regeln gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Unternehme...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift ist eine die Quick fixes für EU-Lieferungen (dazu Einf. vor § 1, Rz. 62) flankierende deutsche Sofortmaßnahme: Die Beteiligung an einer Steuerhinterziehung führt zur Versagung von Vorsteuerabzug und Steuerbefreiung. Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für § 25f UStG gibt es keine explizite Rechtgrundlage in der MwStSystRL (Rz. 16 ff....mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Inhalt der Steuererklärung

Rz. 45 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Unternehmer muss in der Steuererklärung seine Registrierungsnummer (NETP-Identifikationsnummer) und den Besteuerungszeitraum (Jahr und Quartal), für den die Steuererklärung abgegeben wird, angeben. Abb. 3 Rz. 46 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Auf den folgenden Teilseiten (siehe Abb. 3) sind dann, getrennt für jeden Mitgliedstaat, in dem der Sond...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 13 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Bezug auf den Tatbestand der Lieferungen richtet sich die Regelung an alle Unternehmer – unabhängig von dem Land ihrer Ansässigkeit (§ 18j Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG). Sonstige Leistungen können allerdings nur von im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmern über das besondere Besteuerungsverfahren gemeldet werden (§ 18j Abs. 1 S. 1 Nr. 2 US...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.6 Prüfung nach erfolgter Eingabe, Bekanntgabe

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach Erhalt der eingegebenen Registrierungsangaben prüft der Mitgliedstaat der Identifizierung den Antrag – soweit möglich – dahingehend, ob der Steuerpflichtige die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Regelung erfüllt, keine Registrierung für dieselbe Regelung bereits in einem anderen Mitgliedstaat besteht bzw. der Unternehmer von der I...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 14 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wie einleitend erwähnt, richtet sich diese Vorschrift an alle Unternehmer, die Fernverkäufe von aus dem Drittlandsgebiet eingeführten Gegenständen mit einem Sachwert von höchstens 150 EUR ausführen. Die folgenden Steuerpflichtigen können die Sonderregelung in Anspruch nehmen (§ 18k Abs. 1 S. 1 und 3 UStG; vgl. Erläuterungen zu den Mehrwertste...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4 Angaben auf den Teilseiten 4 und 5 – frühere und aktuelle Registrierungen

Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Auf Teilseite 4 sind vom Steuerpflichtigen selbst bzw. vom im Auftrag handelnden Vertreter gem. § 18k UStG Angaben zu früheren bzw. aktuellen Registrierungen des Unternehmens (Steuerpflichtigen) aufzuführen: die Angabe des Registrierungsstaats nebst IOSS-Identifikationsnummer, unter denen das Unternehmen in der Vergangenheit an der Sonderregel...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Wissen oder wissen müssen von Steuerhinterziehung

Rz. 33 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Weist das Finanzamt nach, dass der Unternehmer wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Eingangs- oder Ausgangsumsatz an einem Umsatz beteiligt, bei dem der Leistende oder ein anderer Beteiligter auf einer vorhergehenden oder nachfolgenden Umsatzstufe in eine begangene Hinterziehung von USt, an einer Erlangung eines nicht gere...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Erklärung zur Anzeige als Vertreter gem. § 18k UStG

Rz. 24 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sofern der Vertreter die Registrierung für sich als Vertreter gem. § 18k UStG anzeigt, ist neben der Teilnahme als Vertreter am Besteuerungsverfahren IOSS auch zu bestätigen, dass der Mitgliedstaat der Identifizierung über alle Änderungen der Registrierungsangaben informiert wird und zwar spätestens bis zum 10. Tag des Monats, der auf den Mon...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 18i UStG, der bereits zum 01.04.2022 in Kraft getreten ist (vgl. Art. 50 Abs. 5 JStG 2020 vom 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096), regelt die Erhebung der Mehrwertsteuer auf alle am Ort des Verbrauchs ausgeführten Dienstleistungen für nicht in der Gemeinschaft ansässige Unternehmer an Nichtunternehmer mit Sitz oder Wohnsitz im Gemeinschaftsgebiet...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch die Einfügung des § 18i UStG wird Art. 2 Nr. 14–20 der Richtlinie (EU) 2017/2455 des Rates vom 05.12.2017 zur Änderung der MwStSystRL und der Richtlinie 2009/132/EG in Bezug auf bestimmte mehrwertsteuerliche Pflichten für die Erbringung von Dienstleistungen und für Fernverkäufe von Gegenständen (ABl. L 348 vom 29.12.2017, 7), mit dem Ti...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.3 Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift ist erstmals ab dem 01.01.2024 anzuwenden. Das BMF-Schreiben vom 28.12.2023 enthält eine Nichtbeanstandungsregelung für den Fall, dass die Datenübermittlung für das erste Quartal 2024 erst bis zum 31.07.2024 vorgenommen wird.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.3 Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 16 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Neuregelung ist zum 01.04.2021 in Kraft getreten (Art. 50 Abs. 5 JStG 2020 vom 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096) und gilt in dieser Form seit dem 01.07.2021 (§ 27 Abs. 33 UStG).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Bunjes/Heidner, 22. Aufl. 2023, UStG § 4 Nr. 4c Rn. 1–9. Verwaltungsanweisungen BMF-Schreiben vom 01.04.2021, MwStR 2021, 348. Hinweis: Zur Problematik der zeitlichen Geltungsdauer von BMF-Schreiben vgl. Einführung UStG, Rz. 70 ff. Richtlinien/Hinweise/Verordnungen UStAE: Abschn. 4.4c.1. MwStSystRL: Art. 136a.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.9 Verordnungsermächtigung

Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach Abs. 10 wird das BMF ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates eine Rechtsverordnung zur Verarbeitung und Weiterverarbeitung der erhobenen Daten zu erlassen. Dies ist bisher nicht geschehen.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7 Aufbewahrungspflicht

Rz. 13 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Zahlungsdienstleister muss die nach Abs. 1 S. 1 zu führenden Aufzeichnungen in elektronischer Form für mindestens drei Kj. nach Ablauf des Kj., in dem eine Zahlung ausgeführt wurde, aufbewahren (§ 22g Abs. 6 UStG).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 4c UStG wurde im Zuge des Jahressteuergesetzes 2020 (BGBl I 2020, 3096) m. W. z. 01.07.2021 eingeführt.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 13 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sachlich erfasst § 25f UStG "betrugsbehaftete" Eingangsumsätze (Rz. 2).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.3 Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift wurde m. W. z. 01.07.2021 eingeführt und gilt damit für alle von ihrem Tatbestand erfassten Umsätze, die nach dem 30.06.2021 ausgeführt wurden (§ 27 Abs. 34 UStG).mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.1 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 4 Nr. 29 UStG begünstigte sind im Inland ansässige, selbstständige Personenzusammenschlüsse.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.3 Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 16 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Neuregelung ist zum 01.04.2021 in Kraft getreten (Art. 50 Abs. 5 JStG 2020 vom 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096) und gilt in dieser Form für Umsätze, die nach dem 30.06.2021 ausgeführt wurden (§ 27 Abs. 33 UStG).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Berichtigungspflichten

Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wenn ein Zahlungsdienstleister nachträglich erkennt, dass übermittelte Informationen unrichtig oder unvollständig sind, muss er die fehlerhaften Angaben innerhalb eines Monats nach Erkennen korrigieren oder vervollständigen (§ 22g Abs. 5 UStG).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Luther/Zimmer/Zawodsky, Zahlungsdienstleister als nächste Betroffene des internationalen Informationsaustauschs, DStR 2022, 2191. Widmann, Jahressteuergesetz 2022, MwStR 2023, 3. Richtlinien/Hinweise/Verordnungen UStAE: n/a MwStSystRL: Art. 243a–243d.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 14 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Persönlich richtet sich § 25f UStG an alle Steuerpflichtige, die potenziell zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 4c UStG gilt infolge des Verweises auf § 3 Abs. 3a S. 1 UStG nur für im Drittland ansässige Unternehmer.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 22g UStG gilt grundsätzlich für grenzüberschreitende Zahlungen über Zahlungsdienstleister (§ 22g Abs. 1 UStG).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 10 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift definiert, unter welchen Bedingungen die Teilnahme an dem besonderen Besteuerungsverfahren, der sog. One-Stop-Shop, Nicht-EU-Regelung möglich ist (https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/One-Stop-Shop_NichtEU/OneStopShop_NichtEU/onestopshop_­NichtEU_node.html). Die Vorschrift findet ausschließlich Anwendung für nicht im...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Angaben auf den Teilseiten 1 bis 5

Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Angaben, die i. R. d. Registrierungsanzeige zu machen sind, ergeben sich aus Unionsrecht (u. a. Art. 369c MwStSystRL, Art. 57e MwStVO, vgl. auch S/R, Rz. 31 ff.) und werden durch die Durchführungsverordnung 194/2020/EU vom 12.02.2020 (ABl. EU Nr. L 40, S. 114; Zusammenarbeits-DVO) ergänzt. Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach Abgabe der E...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Registrierungsanzeige

Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Unternehmer bzw. der Vertreter muss sich, um das Verfahren in Anspruch nehmen zu können, in einem EU-Mitgliedstaat (dem sog. Mitgliedstaat der Identifizierung) registrieren; die Teilnahme ist nur einheitlich für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union und für alle Fernverkäufe, die gem. § 18k Abs. 1 S. 1 UStG in den Anwendungsbereich ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit dem sog. Mehrwertsteuer-Paket für den elektronischen Handel hat die Europäische Union ein Bündel an verschiedenen Maßnahmen zusammengestellt, um den europäischen Binnenmarkt zeitgemäß auszugestalten und insbesondere durch eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der mehrwertsteuerlichen Regeln gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Unterne...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Inhalt der Steuererklärung

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Unternehmer muss in der Steuererklärung seine IOSS-Identifikationsnummer bzw. im Fall der Vertretung durch einen Vertreter gem. § 18k UStG muss dieser ergänzend auch seine Vertreter-Identifikationsnummer angeben. Daneben ist der Besteuerungszeitraum (Jahr und Monat), für den die Steuererklärung abgegeben wird, anzugeben. Falls es innerhal...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 9 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift definiert, unter welchen Bedingungen die Teilnahme an dem besonderen Besteuerungsverfahren (IOSS-Verfahren) möglich ist. Bei Inanspruchnahme der Sonderregelung ist die Einfuhr gem. § 5 Abs. 1 Nr. 7 UStG steuerfrei. Die Mehrwertsteuer wird vom Erwerber als Teil des Kaufpreises entrichtet (vgl. Erläuterungen zu den Mehrwertsteuerv...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3 Angabe auf der Teilseite 4 – Registrierungsbeginn

Rz. 27 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich hat die Anzeige zur Registrierung vor Beginn des Besteuerungszeitraums zu erfolgen, in dem der Unternehmer erstmalig von dem besonderen Besteuerungsverfahren Gebrauch machen möchte (vgl. Abb. 2a Regelfall; §§ 18i Abs. 1 S. 3 i. V. m. 16 Abs. 1c S. 1 UStG). Da der Besteuerungszeitraum das jeweilige Kalendervierteljahr umfasst (vg...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Kommentierung

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 4c UStG befreit "die Lieferung von Gegenständen an einen Unternehmer für sein Unternehmen, die dieser nach § 3 Abs. 3a S. 1 [UStG] im Gemeinschaftsgebiet weiterliefert", von der Umsatzsteuer. Nach § 3 Abs. 3a S. 1 UStG wird ein Unternehmer, der mittels seiner elektronischen Schnittstelle die Lieferung eines Gegenstands, dessen Beförder...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unionsrechtliche Grundlage des § 4 Nr. 29 UStG ist Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL, wonach die Mitgliedstaaten die von einem Personenzusammenschluss erbrachte Dienstleistungen von der Umsatzsteuer befreien, wenn diese unmittelbar zur Ausübung von Tätigkeiten beitragen, die nach Art. 132 MwStSystRL dem Gemeinwohl dienen (vgl. BT-Drucks. 19...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1.1 Abgabefrist der Steuererklärungen

Rz. 42 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Besteuerungszeitraum ist der Kalendermonat (§ 16 Abs. 1e S. 1 UStG). Die Steuererklärung ist innerhalb eines Monats nach Ablauf jedes Besteuerungszeitraums einzureichen (§ 18k Abs. 4 S. 1 UStG). Somit sind die Steuererklärungen zu den folgenden Stichtagen zu übermitteln (https://­www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/ImportOneStopShop/i...mehr