Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Transparente, zukunftsorientierte und unternehmensweite Nachhaltigkeitsstrategien: Das sollen die neuen CSRD-Richtlinien in Unternehmen fördern. Zusammen mit den ESRS-Standards liefern sie erstmals einen einheitlichen Rahmen für die Berichterstattung von Nachhaltigkeitsinformationen.





CSRD: Was die Richtlinie vorsieht

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist die Richtlinie der Europäischen Kommission zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie regelt die Offenlegungspflichten und ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD), die sie bezüglich der Nachhaltigkeitsberichterstattung in Komplexität und Umfang deutlich übertrifft. Für den Adressatenkreis der Directive werden freiwillige Reporting-Standards durch verbindliche Regeln abgelöst.

Die EU-Kommission hat den Entwurf 2021 zur Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht. Außerdem heißt es nun Nachhaltigkeitsberichterstattung und nicht mehr nichtfinanzielle Berichterstattung. Schließlich haben auch ökologische und soziale Angaben eine ökonomische Relevanz für Unternehmen. Darüber hinaus soll eine inhaltliche Prüfungspflicht (zunächst nur prüferische Durchsicht) eingeführt werden. 

Im Juni 2022 erzielten der Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige politische Einigung über die CSRD, die im November 2022 durch das EU-Parlament angenommen wurde. Veröffentlicht am 16.12.2022 im Amtsblatt der EU, ist die CSRD am 5.1.2023 in Kraft getreten. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen die neuen Vorschriften bis zum 6.7.2024 in nationales Recht umsetzen. 

CSRD: Reporting und Berichtspflicht

Laut Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e. V. wird die CSRD bis 2028 allein in Deutschland mehr als 15.000 Unternehmen betreffen.
Die CSRD wird gestaffelt über mehrere Jahre umgesetzt:

  • Ab dem 1.1.2024 (erster Bericht Jahr 2025) sind zunächst Unternehmen betroffen, die bereits der Non-Financial Reporting Directive unterliegen
  • Ab dem 1.1.2025 (erster Bericht Jahr 2026) sind große Unternehmen betroffen, die zwei von drei Kriterien erfüllen: (i) >250 Mitarbeiter (ii) >50 Mio € Umsatzerlöse (iii) >25 Mio € Bilanzsumme
  • Ab dem 1.1.2026 (erster Bericht im Jahr 2027) sind kapitalmarktorientierte KMU, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und konzerneigene Versicherungsunternehmen betroffen
  • Ab dem 1.1.2028 (erster Bericht im Jahr 2029) sind außereuropäische Unternehmen, die mindestens 150 Mio. € Nettoumsatz in der EU und eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in der EU haben betroffen

Vier wesentliche Folgen hat die CSRD für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Nachhaltigkeitsstrategie von Unternehmen:

  1. Die Berichtsinhalte müssen die doppelte Wesentlichkeit, also zwei Perspektiven, berücksichtigen. Es geht um Auswirkungen von außen auf das Unternehmen wie negative finanzielle Konsequenzen des Klimawandels oder des Biodiversitätsverlusts sowie um Auswirkungen der Aktivitäten des Unternehmens auf Gesellschaft, Umwelt und Klima.
  2. Die CSRD verpflichtet Unternehmen dazu, über Nachhaltigkeitsziele und Kennzahlen zu berichten. Laut der ESRS-Standards sollen Unternehmen für ihre Berichte bis zu 1144 quantitative und qualitative Datenpunkte standardisiert erheben.
  3. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung muss mit begrenzter Sicherheit von einem akkreditierten, unabhängigen Prüfer geprüft werden.
  4. In Zukunft soll auch für nachhaltigkeitsbezogene Informationen ein digitales Tagging gemäß der ESEF-Verordnung erfolgen. Damit werden Finanz- und Nachhaltigkeitsberichte künftig in eine EU-weite digitale Datenbank („European Single Access Point“) hochgeladen.

CSRD: Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse

Unternehmen müssen laut der CSRD eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse vornehmen. Ein ESG-Thema ist wesentlich und berichtspflichtig, wenn mindestens eine der beiden Perspektiven erfüllt ist:

Inside-Out (Impact Materialität): Das Unternehmen hat in dem Thema erhebliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. Hier werden Aspekte identifiziert, die für betroffene Interessengruppen relevant sind und einen Einfluss auf Ansehen, Reputation und langfristige Nachhaltigkeit des Unternehmens haben können.

Outside-in (finanzielle Materialität): Hier werden die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf finanzielle Leistung und wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens bewertet. Es werden Aspekte identifiziert, die finanziell signifikant sind und das Unternehmen in Bezug auf Erträge, Kosten, Vermögenswerte oder Haftungsverpflichtungen beeinflussen können.