Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalgesellschaft

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Verdeckte Sachkapitalerhöhung

Rz. 422 Wie bei der Gründung (vgl. dazu schon Rdn 65 ff.) begegnet man auch bei der Kapitalerhöhung in der Praxis sog. "verdeckten Sachkapitalerhöhungen".[1409] Tatsächlich ist oft nicht beabsichtigt, Barkapital real zu erbringen, sondern damit vielmehr sogleich von den Gesellschaftern Waren oder Rechte/Forderungen zu kaufen bzw. mit Forderungen dieser Personen zu verrechnen...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ff) Einberufungsfrist

Rz. 1146 Die Frist zur Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung ist in § 175 Abs. 1 Satz 2 AktG enthalten. Danach hat die ordentliche Hauptversammlung in den ersten 8 Monaten des Geschäftsjahres stattzufinden. Die eigentliche Einberufungsfrist richtet sich nach § 123 Abs. 1 AktG. Die Mindestfrist beträgt 30 Tage.[3349] Sieht die Satzung als Voraussetzung für die Teilnah...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Bedingungen/Befristungen/Vorratsbeschluss

Rz. 1669 Die Vereinbarung eines Anfangs- oder Endtermins oder einer bestimmten Geltungsdauer (echte Befristung) ist ohne Weiteres zulässig. Die Befristung muss sich eindeutig aus der Satzungsregel ergeben und für jedermann feststellbar sein. Die befristete Satzungsänderung kann auch schon vor deren Wirksamwerden in das Handelsregister eingetragen werden.[4321] Rz. 1670 Eine S...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Ausschließung

Rz. 500 Gesetzlich ist die Ausschließung nur in den §§ 21, 28 Abs. 1 GmbHG für die verzögerte Einzahlung von Stammeinlagen bzw. Nachschüssen vorgesehen. Anerkannt ist die Möglichkeit einer Ausschließung darüber hinaus bei Vorliegen eines wichtigen Grundes.[1688] Eine Ausschließung ohne Satzungsregelung ist nur zulässig, wenn einerseits ein wichtiger Grund in der Person oder ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Kündigung

Rz. 212 Durch Gesellschaftsvertrag kann den Gesellschaftern ein Kündigungsrecht[606] eingeräumt und dieses an bestimmte tatbestandliche Voraussetzungen geknüpft werden. In der Praxis empfiehlt es sich häufig in der Satzung zunächst eine Periode vorzusehen, in der eine Kündigung ausgeschlossen ist. Die Gesellschaft soll auf diese Weise eine fest vereinbarte Startphase erhalte...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Anfechtbarkeit, insb. wegen Verletzung von Informationspflichten

Rz. 1534 Verstößt ein Hauptversammlungsbeschluss gegen Gesetz oder Satzung, liegt aber kein Nichtigkeitsgrund vor, ist grds. Anfechtbarkeit nach § 243 Abs. 1 AktG gegeben.[4018] Beispiele sind Verfahrensfehler bei der Einberufung (z.B. Fehler bei der Einberufungsfrist, Fehler bei der Bekanntmachung der Tagesordnung und Beschlussvorschläge;[4019] Beschlussvorschläge vom falsc...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 3. Vertragsgegenstand

Rz. 763 Der gesetzliche Begriff der "anderen Vermögensgegenstände" wird soweit wie nur irgend möglich ausgelegt.[2414] Es kommt nicht darauf an, dass diese Vermögensgegenstände Gegenstand einer Sacheinlage oder Sachübernahme i.S.d. § 27 AktG sein können.[2415] Der Erwerb eigener Aktien[2416] fällt ebenso darunter wie etwa die Gewährung eines Darlehens an die Gesellschaft.[24...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 6. Beschlussanfechtung

Rz. 371 Das GmbHG enthält keine Regelungen zum Umgang mit (potentiell) mangelbehafteten Gesellschafterbeschlüssen. Nach h.M. werden hier die §§ 241 ff. AktG entsprechend angewendet.[1252] Die Unwirksamkeit eines Beschlusses muss mit einer fristgebundenen Anfechtungsklage geltend gemacht werden und nicht lediglich mit einer Anfechtungserklärung.[1253] Die Abgrenzung zwischen ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Fakultativer Aufsichtsrat

Rz. 285 Ist die GmbH nicht bereits kraft Gesetzes verpflichtet, einen Aufsichtsrat zu bilden, können die Gesellschafter einer GmbH frei entscheiden, ob sie einen Aufsichtsrat in ihrem Unternehmen einrichten oder nicht (§ 52 Abs. 1 GmbHG).[935] Die Einrichtung eines fakultativen Aufsichtsrates bedarf einer Regelung in der Satzung unter Einhaltung der §§ 53 f. GmbHG. Enthält d...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / l) Abstimmungsverfahren

Rz. 1245 Über die Art der Abstimmung entscheidet der Versammlungsleiter. Nach § 134 Abs. 4 AktG kann die Satzung Vorgaben machen.[3592] Zulässig ist auch, dass die Satzung anstelle eines starren Abstimmungsverfahrens dem Versammlungsleiter ein Ermessen einräumt, die Art der Abstimmung flexibel festzulegen. Liegt eine solche Satzungsbestimmung vor, kann sich die Hauptversamml...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Erbringung der Einlage bei der Bargründung

Rz. 53 Eine Bareinlageverpflichtung kann nur dadurch befriedigt werden, dass eine Barzahlung, eine Zahlung mit bestätigtem Bundesbankscheck oder eine Überweisung auf ein Bankkonto der Gesellschaft erfolgt (zur Leistung eines Sachagios neben der Bareinlage s.u. Rdn 392). Rz. 54 Die Bareinlagen müssen zur Zeit der Anmeldung nicht vollständig erbracht sein. Allerdings muss auf j...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Abstimmungsverhalten bei Halten mehrerer Geschäftsanteile

Rz. 225 Ein Gesellschafter kann, wenn er nur einen Geschäftsanteil vertritt,[673] mangels anderslautender Satzungsregelungen nach h.M. nur einheitlich abstimmen, seine Stimme also nicht nach Kapitalbeträgen stückeln.[674] Nach Auff. des LG München allerdings ist eine Satzungsregelung, die die uneinheitliche Abstimmung aus einem Geschäftsanteil erlaubt, zulässig.[675] Besitzt ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Privatschriftliche Hauptversammlungsniederschrift

Rz. 1263 Bei nicht börsennotierten Gesellschaften genügt eine privatschriftliche Hauptversammlungsniederschrift, soweit keine Beschlüsse gefasst werden, für die das Gesetz eine ¾- oder größere Mehrheit bestimmt.[3644] Zuständig ist dafür der Versammlungsleiter; zu unterzeichnen ist das Protokoll vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats (§ 130 Abs. 1 Satz 3 AktG), der regelmäßig mi...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / o) Kosten der Gründung

Rz. 239 Die Beteiligten wünschen in aller Regel, dass die Gesellschaft die Gründungskosten tragen soll. Dann muss eine entspr. Klausel in die Satzung und nicht nur in das Gründungsprotokoll aufgenommen werden.[715] Nur dann kann die Gesellschaft ihren Gründungsaufwand auch steuerlich als Betriebsausgabe geltend machen.[716] Ansonsten müssen die Gründer die Kosten tragen und ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Genehmigtes Kapital mit Bezugsrechtsausschluss

Rz. 1739 Nach § 203 Abs. 1 und Abs. 2 AktG kann auch beim genehmigten Kapital das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise ausgeschlossen werden.[4496] Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / q) Haftung

Rz. 1008 Der Aufsichtsrat hat gem. § 116 AktG ebenso wie ein Vorstandsmitglied bei seiner Tätigkeit die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. § 93 AktG gilt sinngemäß (§ 116 Satz 1 AktG). Der Sorgfaltsmaßstab richtet sich nach einem ordentlichen und gewissenhaften Aufsichtsratsmitglied. Dieser objektivierte Verschuldensmaßstab ist grds. ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Vorbehalt der wertgleichen Deckung

Rz. 407 Nach früherer, vehement kritisierter[1345] Rspr. des BGH musste der Einlagebetrag im Zeitpunkt der Anmeldung durch damit angeschaffte, aktivierungsfähige Güter noch wertmäßig vorhanden sein.[1346] Die Verwendung der eingezahlten Einlagen für investive Zahlungen war danach nur dann unschädlich, wenn das Surrogat noch wertgleich Bestand hatte. Wertverluste hingegen mus...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Verbesserte Transparenz im Europäischen Gesellschaftsrecht

Rz. 2336 Mit der DRL II wird der Umfang der öffentlich und über das BRIS zugänglichen Gesellschaftsdaten in den mitgliedstaatlichen Registern erweitert. Unmittelbar grenzüberschreitend verfügbar und über das BRIS einsehbar sollen zukünftig zusätzlich sein:mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / j) Vinkulierung

Rz. 848 Die Satzung kann bei Namensaktien gem. § 68 Abs. 2 AktG die Übertragung von Aktien an die Zustimmung der Gesellschaft binden.[2604] Bei Inhaberaktien sind nur schuldrechtliche Verfügungsbeschränkungen möglich (Poolvertrag).[2605] Rz. 849 Über § 68 Abs. 2 AktG hinaus kann die Übertragbarkeit nicht weiter eingeschränkt werden. Als Minus einer Vinkulierung ist es aber zu...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) "Aktienoptionspläne"

Rz. 1964 Der Begriff des Aktienoptionsplans bzw. der Aktienoption ist nicht definiert.[4968] Gesetzlich sind diese mit den §§ 192 Abs. 2 Nr. 3, 71 Abs. 1 Nr. 8, 193 Abs. 2 Nr. 4 AktG jedoch anerkannt. Unter einem Aktienoptionsplan versteht man üblicherweise einerseits ein Gesamtkonzept zur Ausgabe von Aktienbezugsrechten i.d.R. an Führungskräfte, die Bereitstellung des für d...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Erleichterte Sachgründung

Rz. 682 Bei jeder Sachgründung muss nach § 33 Abs. 2 Nr. 4 AktG zwingend eine externe Gründungsprüfung (Sachgründungsprüfung) durchgeführt werden. Bei der erleichterten Sachgründung kann hierauf jedoch nach § 33a Abs. 1 Satz 1 AktG verzichtet werden, wennmehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Die Tatbestandsvoraussetzungen des existenzvernichtenden Eingriffs

Rz. 339 Der objektive Tatbestand der Existenzvernichtungshaftung setzt einen gezielten, kompensationslosen Eingriff in das Gesellschaftsvermögen voraus.[1126] Der Eingriff muß zur Insolvenz der Gesellschaft führen oder eine bestehende Insolvenz vertiefen; insoweit muss Kausalität bestehen. Irrelevant ist, ob sich die Vermögenslage der Gesellschaft durch den Abzug von Aktiva o...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (2) Handelndenhaftung

Rz. 108 Das OLG Stuttgart[382] stellt den Mantelkauf bzgl. der Handelndenhaftung nach § 11 Abs. 2 GmbHG einer Neugründung gleich. Wird für die Gründung einer GmbH der Mantel einer vermögenslosen GmbH verwendet und mit der Unternehmenstätigkeit vor Eintragung der Satzungsänderung im Handelsregister begonnen, so soll der für die Gesellschaft Handelnde analog § 11 Abs. 2 GmbHG ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Stellvertretung

Rz. 1160 Nach § 134 Abs. 3 AktG kann das Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Werden mehrere Bevollmächtigte bestellt, kann die Gesellschaft einen oder mehrere davon zurückweisen (§ 134 Abs. 3 Satz 2 AktG). Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung ggü. der Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn in der Satzung ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 4. Sonderprüfung

Rz. 1611 Nach §§ 142 ff. AktG kann die Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit eine Sonderprüfung zu Vorgängen bei der Gründung oder der Geschäftsführung, insb. auch bei der Durchführung von Kapitalmaßnahmen beschließen. Daneben besteht die Möglichkeit einer Sonderprüfung bestimmter Posten des Jahresabschlusses wegen unzulässiger Unterbewertung (§ 258 Abs. 1 Nr. 1 AktG) und ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Vorbemerkung: Keine "horizontale Anerkennung" von Unternehmensinformationen

Rz. 2372 Die spezifischen Maßnahmen und rechtlichen Instrumente für die grenzüberschreitende Nutzung von Unternehmensinformationen bilden ein gut austariertes System, um die Transaktionen und Verfahren im Anwendungsbereich der GesRRL, d.h. insbesondere die Gründung von Tochtergesellschaften und die Eintragung von Zweigniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat sowie grenzü...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Beurkundungsbedürftigkeit

Rz. 505 Nach § 15 Abs. 3 und 4 GmbHG bedarf es für die Abtretung von Geschäftsanteilen und die Verpflichtung hierzu einer notariellen Beurkundung.[1707] Formbedürftig sind auch alle Nebenabreden, die nach dem Willen der Parteien Bestandteil einer Vereinbarung sein sollen, die u.a. auch die Verpflichtung zur Anteilsübertragung zum Inhalt hat (sog. Vollständigkeitsgrundsatz).[...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Vereinfachte Kapitalherabsetzung

Rz. 452 Die vereinfachte Kapitalherabsetzung dient als "nominelle" Herabsetzung der Beseitigung einer Unterbilanz [1493] und ist somit eine wichtige Sanierungsmaßnahme. Da der betreffende Teil des Vermögens bereits verloren ist und demnach den Gläubigern nicht mehr entzogen werden kann, gelten für den Gläubigerschutz hier andere Vorschriften: Sowohl Gläubigeraufruf als auch S...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Auszahlung

Rz. 455 Auszahlung i.S.d. § 30 GmbHG ist nicht nur das Auskehren von Barmitteln, sondern jede Verringerung des Gesellschaftsvermögens.[1498] Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Auszahlung offen oder verdeckt im Rahmen eines Austauschgeschäftes ohne gleichwertige Gegenleistung unmittelbar oder mittelbar oder als Gewinnausschüttung erfolgt.[1499] Wegen der aus Gläubigerschut...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Voraussetzungen der Erfüllungswirkung

Rz. 61 Zwischen der Gesellschaft und dem Gesellschafter muss eine Vereinbarung über die Rückgewähr der Leistung an den Gesellschafter getroffen worden sein, welche zivilrechtlich wirksam sein muss. Der Inhalt der Vereinbarung wurde ebenfalls nicht als regelungswürdig erachtet, entscheidend ist lediglich, dass aufgrund dieser Vereinbarung die Einlage an den Inferenten zurückf...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Art, Ergebnis und Feststellung des Vorsitzenden über die Beschlussfassung

Rz. 1272 Wie die Beschlüsse der Hauptversammlung zu beurkunden sind, ist in § 130 Abs. 2 AktG geregelt. Anzugeben sind Ort und Tag der Versammlung und der Name des Notars. Ort und Tag der Versammlung müssen dabei nicht mit Ort und Tag der Errichtung bzw. Fertigstellung der Hauptversammlungsniederschrift übereinstimmen (vgl. § 37 Abs. 2 BeurkG).[3665] Rz. 1273 Anzugeben sind w...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Zuständigkeit der Hauptversammlung

Rz. 2280 Die Hauptversammlung in der KGaA hat dieselben Kompetenzen wie die Hauptversammlung einer AG (§ 119 AktG; "Holzmüller-Fälle"). Weiter repräsentiert die Hauptversammlung nach § 278 Abs. 2 AktG die Gesamtheit der Kommanditaktionäre im Verhältnis zu den Komplementären. Gemeint sind damit Fragen der Geschäftsführung. Maßgeblich ist insoweit das HGB.[5652] Personengesell...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ee) Anwendung der Grundsätze zum Hin- und Herzahlen gem. § 19 Abs. 5 GmbHG

Rz. 558 Strittig und unklar ist, ob die vom Gesetzgeber v.a. mit Rücksicht auf den sog. Cash-Pool im Rahmen von Konzerngesellschaften eingeführte Möglichkeit, das Stammkapital einzuzahlen und sogleich per Darlehensvertrag wieder zurückzugewähren (Hin- und Herzahlen) eine Gestaltungsvariante ist, die auch der UG (haftungsbeschränkt) zur Verfügung steht.[1907] Mit guten Gründe...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Bilanzgewinn, Einlagenrückgewähr; absteigende und aufsteigende Darlehen (Cash-Pool)

Rz. 1025 In vermögensrechtlicher Sicht haben die Aktionäre nur Anspruch auf den Bilanzgewinn (§ 58 Abs. 4 AktG).[3034] Eine Vergütung für statutarische Nebenleistungen ist darüber hinaus nach § 61 AktG zulässig. I.Ü. ist nach dem Kapitalerhaltungsgrundsatz eine Einlagenrückgewähr unzulässig (§ 57 AktG). § 57 Abs. 1 AktG erfasst Leistungen der AG an den Aktionär. Ebenso falle...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Verwaltungsrat

Rz. 2193 Der Verwaltungsrat führt gem. Art. 43 Abs. 1 Satz 1 SE-VO als Leitungsorgan der Gesellschaft die Geschäfte der Gesellschaft. Der deutsche Gesetzgeber verwendet in den §§ 20 ff. SEAG die Formulierung "leitet die Gesellschaft". Dabei fehlt jedoch der in § 76 Abs. 1 AktG enthaltene Zusatz "unter eigener Verantwortung". Rz. 2194 § 23 SEAG enthält die Mindest- und Höchstz...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Inhalt des Hauptversammlungsbeschlusses

Rz. 1968 Der Hauptversammlungsbeschluss muss nach § 193 Abs. 2 AktG den Zweck der bedingten Kapitalerhöhung sowie den Kreis der Bezugsberechtigten festlegen. Weiter anzugeben ist der Ausgabebetrag, also der Preis, zu dem ein Optionsberechtigter bei Ausübung der Option eine Aktie erwerben kann bzw. die Grundlange zur Berechnung des Ausgabebetrages sowie zumindest die in § 193...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (4) Haftung von Rechtsnachfolgern und Rechtsvorgängern

Rz. 110 Die Unterbilanzhaftung trifft nicht alleine diejenigen Gesellschafter, die im Zeitpunkt der Offenlegungsverpflichtung an der GmbH beteiligt gewesen sind, sondern erstreckt sich auch auf deren Rechtsnachfolger, § 16 Abs. 2 GmbHG (§ 16 Abs. 3 GmbHG a.F.).[397] Der zweite Senat stellte klar, dass der Anspruch aus Unterbilanzhaftung im Zeitpunkt der wirtschaftlichen Neug...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Inhalt der Gründungsprüfung

Rz. 615 § 34 Abs. 1 AktG beinhaltet den Prüfungsinhalt und Prüfungsmaßstab. Danach ist die Prüfung des Vorstands und des Aufsichtsrates sowie der Gründungsprüfer darauf zu erstrecken, ob die Angaben der Gründer über die Übernahme der Aktien, über die Einlagen auf das Grundkapital und die Festsetzungen nach §§ 26, 27 AktG richtig und vollständig sind. Rz. 616 Die nach § 34 Abs...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 6. Sonstige Rechtsbehelfe

Rz. 1632 Neben den vorgenannten Rechtsschutzmöglichkeiten hat der einzelne Aktionär unabhängig von der Höhe seiner Beteiligung weitere explizit im AktG genannte Klagemöglichkeiten. Zu denken ist hier zum einen an die Klagerechte auf Einleitung einer gerichtlichen Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates nach §§ 98 ff. AktG oder auf gerichtliche Bestellung ein...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ee) Abberufung des Versammlungsleiters

Rz. 1176 Die Hauptversammlung kann den Versammlungsleiter grds. wieder abberufen. Eine Abberufung des gerichtlich bestellten Versammlungsleiters ist unzulässig.[3421] Zu unterscheiden ist dabei, wie der Versammlungsleiter sein Amt übernommen hat. Wurde er durch die Hauptversammlung gewählt, kann diese ihn jederzeit wieder abberufen. Ein wichtiger Grund muss nicht vorliegen.[3...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Sitz

Rz. 188 Für den Satzungssitz regelt § 4a GmbHG, dass sich dieser im Inland befinden muss. Weitere Anforderungen an die örtliche Lage gibt es nicht mehr. Anders als nach früherem Recht[543] muss sich der Satzungssitz damit nicht mehr an einem Ort befinden, an dem die Gesellschaft einen Betrieb hat, an dem sich die Geschäftsleitung befindet oder die Verwaltung geführt wird. Fr...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Eintragung in Gesellschafterliste gem. § 16 GmbHG

Rz. 508 Gem. § 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG gilt der Gesellschaft gegenüber nur derjenige als Gesellschafter, der in der im Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterliste (§ 40 GmbHG) eingetragen ist.[1725] Für die Vornahme von Änderungen in der Gesellschafterliste sind grds. die Geschäftsführer der GmbH (§ 40 Abs. 1 GmbHG) oder der an der Veränderung mitwirkende Notar (§ 40 Ab...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 8. Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Rz. 424 Bei der nominalen Kapitalerhöhung bzw. Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln[1421] werden anstelle neu einzubringender Vermögenswerte Rücklagen und Reserven der GmbH zur Kapitalerhöhung verwendet. Ungebundenes und ausschüttungsfähiges Kapital wird in gebundenes Gesellschaftskapital umgewandelt, an dem die Gesellschafter im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligung p...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Erbringung der Einlagen bei der (offenen) Sachgründung

Rz. 63 Entscheiden sich die Gesellschafter für eine Sachgründung, muss der Gesellschaftsvertrag den Gegenstand der Sacheinlage klar und eindeutig festsetzen (§ 5 Abs. 4 GmbHG) und die Verpflichtung zur Erbringung der Sacheinlage (Sacheinlagevereinbarung) enthalten. Bei einer sog. "gemischten Sacheinlage", bei der nur ein Teil der Einlage auf die Einlage angerechnet und der r...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Besondere Angaben zur Beschlussfeststellung bei börsennotierten Gesellschaften

Rz. 1282 Bei nicht börsennotierten Gesellschaften genügen diese Angaben über Art und Ergebnis der Abstimmung und Feststellung des Versammlungsleiters über die Beschlussfassung. Bei börsennotierten Gesellschaften muss die Niederschrift nach § 130 Abs. 2 Satz 2 AktG für jeden Beschluss grds. noch diemehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Anstellungsvertrag

Rz. 246 Der Anstellungsvertrag regelt das Anstellungsverhältnis zwischen GmbH und Geschäftsführer. Der Anstellungsvertrag des Geschäftsführers ist, wenn wie i.d.R. eine entgeltliche Tätigkeit vereinbart wird, ein Dienstvertrag in der Form eines Geschäftsbesorgungsvertrages, andernfalls ein Auftrag mit dem Recht auf Auslagenerstattung. Das Arbeitsrecht findet keine Anwendung....mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 4. Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafter

Rz. 2289 Nach § 285 Abs. 2 Satz 1 AktG bedürfen bestimmte Beschlüsse der Hauptversammlung der Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafter. Zustimmungsbedürftig sind danach z.B. Beschlüsse über Satzungsänderungen sowie Grundlagenbeschlüsse, die Zustimmung der Hauptversammlung zu Unternehmensverträgen oder zu Umwandlungsvorgängen. Handelt es sich bei der Satzungsänderun...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Cash-Pool, Hin- und Herzahlen bzw. Her- und Hinzahlen

Rz. 409 Nicht selten kommt es zu Fehlern bei der Leistung auf die übernommenen Geschäftsanteile. So etwa, wenn der vom Gesellschafter an die GmbH gezahlte Einlagebetrag dazu verwendet wird, ihm dieses Geld kurze Zeit später als Darlehen zurückzugewähren (sog. Hin- und Herzahlen).[1352] Die Grundsätze des Hin- und Herzahlens gem. § 19 Abs. 5 GmbHG finden gem. § 56a GmbHG auch...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / g) Rederecht/Auskunftsrecht

Rz. 1040 Das Rederecht der Aktionäre in der Hauptversammlung ist Ausfluss des Teilnahmerechts. Das Rederecht ist nicht abhängig vom Umfang des Aktienbesitzes; auch auf das Stimmrecht kommt es nicht an.[3073] Die Redebeiträge müssen sich auf Angelegenheiten der Gesellschaft und nach überwiegender Ansicht analog § 131 AktG auch auf Gegenstände der Tagesordnung beziehen.[3074] ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / VII. Satzungsänderung

Rz. 2305 Ausdrückliche Vorschriften über die Satzungsänderung in der KGaA fehlen. Entsprechend der o.g. Normenhierarchie des § 278 Abs. 2 und Abs. 3 AktG findet deshalb teilweise Kommanditgesellschaftsrecht, teilweise Aktienrecht Anwendung. Rz. 2306 Die Änderung aktienrechtlicher Bestandteile der Satzung (§§ 281 Abs. 1, 23 Abs. 3 und Abs. 4 AktG), richtet sich nach den §§ 179...mehr