Fachbeiträge & Kommentare zu Beratungshilfe

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AGS 8+9/2016, Die Entwicklu... / 8. Flüchtlingsproblematik

Ein "heißes Eisen" bildeten in den Jahren 2015, 2016 die Themen der Beratungshilfe rund um die sog. Flüchtlingsproblematik – weniger der Reform wegen, sondern vielmehr als Folge der tatsächlichen Verhältnisse.[48] Insbesondere ein "überregionaler" Fall beschäftigte nicht nur die Gerichte, sondern auch die Standesvertretung. Warnmeldungen zu diesem Fall wurden herausgegeben.[4...mehr

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AGS 8+9/2016, Die Entwicklu... / 4. Örtliche Zuständigkeit

Die örtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über die Beratungshilfe knüpft an den allgemeinen Gerichtsstand des Rechtssuchenden bei Antragstellung an. Nach Ansicht des OLG München aus dem Jahr 2016 genügen für diese Bindung auch Anträge, die unvollständig sind. Ein bloß vorübergehender Aufenthalt, z.B. zu Studienzwecken, begründe indes keinen Wohnsitz und damit auch kein...mehr

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AGS 8+9/2016, Die Entwicklu... / 7. Behördenberatung

Grundsätzlich sieht das BVerfG die Selbsthilfe in jüngeren Entscheidungen als durchaus andere Hilfe an.[44] Der Verweis an die Ausgangsbehörde im Falle eines Widerspruchsverfahrens stelle aber keine solche Selbsthilfemöglichkeit dar.[45] Im Anhörungs- und Antragstellungsverfahren gilt anderes. Verfassungsrechtlich wurde die Definition, wann eine Behördenberatung in Betracht k...mehr

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AGS 8+9/2016, Die Entwicklu... / 2. Antragstellung

Durch das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts[7] wurde die Antragstellung in der Beratungshilfe reformiert.[8] Es wurde für die nachträgliche Antragstellung nun eine entsprechende Frist (Vier Wochen) eingeführt. Für den "Beginn der Beratungshilfetätigkeit" in § 6 Abs. 2 BerHG war bereits Ende 2014 nach Ansicht des AG Königswinter[9] eine Tätig...mehr

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AGS 8+9/2016, Die Entwicklu... / 3. Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan

Der außergerichtliche Einigungsversuch sollte in Kombination mit dem damaligen Gesetzgebungsverfahren zur Reform des Verbraucherinsolvenzrechts und der Reform des Beratungshilferechts entfallen und damit einhergehend grundsätzlich im Regelfall auch die Beratungshilfe. Tatsächlich wurde er aber nun doch beibehalten. Über die Frage, wie ein solcher Einigungsversuch und der dara...mehr

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AGS 8+9/2016, Die Entwicklu... / 6. Zurückweisungsbeschlüsse: Form und Inhalt

Auch nach dem 1.1.2014 blieben Anrufungen des BVerfG nicht aus. Solche sind "unabhängig" von der Reform und befassen sich mit der Rechtmäßigkeit der Form der (auch der neuen) Antragstellung. Einmal mehr hatte das BVerfG am 7.10.2015[38] darüber zu entscheiden, ob eine pauschale Zurückweisung rechtens sei. Schon fast "gebetsmühlenartig" traf es folgende Feststellung: Hinweis "...mehr

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AGS 8+9/2016, Die Entwicklu... / II. Entwicklung in 2015 und 2016

1. Steuerrecht Am 16.5.2013 hatte der Bundestag die Annahme des Gesetzentwurfs auf Basis der Drucks. 17/11472, jedoch in der geänderten Fassung gem. Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses, beschlossen.[3] Die Reform trat dann zum 1.1.2014 in Kraft und öffnete erstmals auch die Möglichkeit für weitere Berufsgruppen, Rechtsberatung im Wege der Beratungshilfe zu leisten und a...mehr

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AGS 8+9/2016, Die Entwicklu... / d) Erstattung von Post- und Telekommunikationspauschale

Auslagen sind erstattungsfähig, sofern sie zur zweckentsprechenden Durchführung der Beratungshilfe notwendig waren. Soweit der Grundsatz. Ein Anspruch auf die Postgebührenpauschale besteht allerdings nach h.M. nur, wenn Postgebühren überhaupt entstanden sind.[68] Das AG Winsen hat in seiner Entscheidung v. 27.12.2015[69] – m.E. zu Unrecht – eine etwas freizügigere Haltung ein...mehr

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AGS 8+9/2016, Die Entwicklu... / c) Verbraucherzentrale

Mit Beschl. v. 29.10.2015[78] hat das AG Würzburg die Beratungshilfe in einem Sachverhalt (Schadensersatzansprüche/Verbraucherrecht) abgelehnt und den Erinnerungsführer auf die Verbraucherzentrale verwiesen. In allg. Standardfällen sei es dem Rechtsuchenden zuzumuten, zunächst um Hilfe bei der Verbraucherzentrale nachzusuchen und, sollte diese nicht in der Lage zur Rechtsber...mehr

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AGS 8+9/2016, Die Entwicklu... / 5. Akteneinsicht – Geschäftsgebühr

Bereits vor dem 1.1.2014 bestand Streit darüber, ob bspw. die Akteneinsicht im Vorfelde einer Beratung lediglich "vorbereitende" Tätigkeit sei (und damit nicht zu vergüten) oder ob bereits die Akteneinsicht eine Geschäftsgebühr auslöse. Nach h.M. wurden bereits bisher durch die Beratungsgebühr sämtliche mit der Beratung zusammenhängende Tätigkeiten abgedeckt, auch die Aktenei...mehr

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AGS 8+9/2016, Die Entwicklu... / c) Fälligkeit der Gebühren

Das OLG München[64] musste sich im Jahr 2015 mit der Frage der Fälligkeit des Gebührenanspruchs befassen. Beratungshilfe wurde in einer Abmahnangelegenheit bewilligt. Das Gericht war zunächst der Ansicht, dass sowohl die Unterlassung einerseits, daraus resultierend aber auch die Schadensersatzansprüche andererseits erledigt sein müssten, um Fälligkeit zu erreichen. Das OLG s...mehr

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AGS 8+9/2016, Die Entwicklu... / 10. Andere Hilfemöglichkeiten

a) Rentenversicherung Für die Antragstellung auf Gewährung einer Erwerbsminderungsrente kann ein Unbemittelter durchaus auf die kostenfreie Beratung des Rentenversicherungsträgers als andere Hilfe verwiesen werden.[72] Der Anspruch auf Rechtswahrnehmungsgleichheit ist hier nicht verletzt, da – mit Blick auf die Beratungspflicht gem. § 14 SGB I – auch ein bemittelter Bürger zu...mehr

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AGS 8+9/2016, Die Entwicklu... / 13. Einzusetzendes Einkommen

Hinsichtlich des einzusetzenden Einkommens gab es zahlreiche Entscheidungen, u.a. auch zu Exoten wie der sog. "Morgengabe" des islamischen Rechtskreises.[89] Nachdem diese Bestimmungen aber im Wesentlichen der PKH/VKH zuzuordnen sind und die BerH hierauf nur Bezug nimmt, sollen an dieser Stelle keine weiteren Ausführungen getroffen werden. Dies würde den Rahmen des Beitrages...mehr

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AGS 8+9/2016, Die Entwicklu... / a) Rentenversicherung

Für die Antragstellung auf Gewährung einer Erwerbsminderungsrente kann ein Unbemittelter durchaus auf die kostenfreie Beratung des Rentenversicherungsträgers als andere Hilfe verwiesen werden.[72] Der Anspruch auf Rechtswahrnehmungsgleichheit ist hier nicht verletzt, da – mit Blick auf die Beratungspflicht gem. § 14 SGB I – auch ein bemittelter Bürger zunächst die behördlich...mehr

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AGS 0809/2019, Begriff der ... / 2 Aus den Gründen

II. 1. Die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 2. gegen den Beschluss des LG ist mit Zulassung der weiteren Beschwerde durch das LG als Beschwerdegericht nach § 56 Abs. 2 S. 1 RVG i.V.m. § 33 Abs. 6 S. 1 RVG statthaft und auch i.Ü. zulässig. Der Senat hat davon abgesehen, eine Nichtabhilfeentscheidung des LG nach § 33 Abs. 4 S. 1, § 56 Abs. 2 S. 1 RVG herbeizuführen. Die Du...mehr

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AGS 8+9/2020, Voraussetzung... / 1 Aus den Gründen

1. Die Erinnerung der Antragstellerin ist unzulässig, weil der Anspruch auf Vergütung nach § 44 RVG nur der Beratungsperson als Erinnerungsberechtigten, nicht aber demjenigen zusteht, der Beratungshilfe beantragt und bewilligt bekommen hatte (vgl. Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, RVG, 23 Aufl., 2017, § 56 Rn 7). 2. Das Gericht legt weiterhin das Begehren als Erinnerung des Ve...mehr

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AGS 8+9/2016, Die Entwicklu... / 12. Angelegenheit

Hinsichtlich der Thematik "Angelegenheit" gab es die vergangenen Jahre ebenfalls kaum Entscheidungen. Diese brauchte es auch nicht, da die Rechtslage hier völlig ungeklärt ist. Ist es (wie früher vertreten) eine, sind es zwei oder sind es maximal vier Angelegenheiten? Eine Lösung fällt hier – je nach Gericht – anders aus. Die Reform des Beratungshilferechts hat es (leider) u...mehr

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AGS 8+9/2016, Die Entwicklu... / 9. Kosten, Gebühren und Auslagen

Hier finden sich in den Jahren 2015 und 2016 nahezu keine Entscheidungen. Überwiegend wurden diese Themen indes an anderer Stelle – z.B. bei der Frage der Anzahl der Angelegenheiten oder bei der Aktenversendungspauschale – thematisiert. Durch das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz im Jahr 2014 wurden die Gebühren angehoben. Eine Änderung an der Grundstruktur ergibt sich ind...mehr

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AGS 8+9/2016, Die Entwicklu... / a) Einigungsgebühr

Zur Einigungsgebühr hat das OLG Stuttgart am 18.3.2016[60] entschieden, dass die modifizierte Unterlassungserklärung zweifelsfrei eine Einigungsgebühr auslöse und insoweit das Rechtsmittel des Bezirksrevisors zurückgewiesen. Etwas anderes vertritt jedoch das LG Wuppertal.[61] Danach falle gem. Nr. 2508 VV eine Einigungsgebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrages...mehr

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AGS 8+9/2020, Voraussetzung... / 2 Anmerkung

Das Gericht hat festgestellt, dass eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2503 VV RVG nur dann gegen die Staatskasse (§ 44 RVG) festgesetzt werden kann, wenn die anwaltliche Vertretung im Rahmen der Beratungshilfe auch erforderlich i.S.v. § 2 Abs. 1 BerHG war. Die Frage, ob eine Vertretung im Zusammenhang mit der Gewährung der Beratungshilfe erforderlich war oder nicht, ist im Festse...mehr

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AGS 0809/2019, Begriff der ... / 3 Anmerkung

1. Der Rechtspfleger legt zwar bei Erteilung eines Beratungshilfe-Berechtigungsscheines (§ 6 Abs. 1 BerHG) bzw. bei der nachträglichen Bewilligung (§ 6 Abs. 2 BerHG) fest, für welche Angelegenheit die Beratungshilfe gewährt wird. Allerdings obliegt die Bewertung der im Berechtigungsschein als solche bezeichneten Angelegenheiten in gebührenrechtlicher Hinsicht nicht dem Rechts...mehr

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ZAP 3/2021, Anwaltsmagazin / 4 Neuerungen bei den PKH-Freibeträgen

Zum 1.1.2021 ist i.R.d. Kostenrechtsänderungsgesetzes (KostRÄG) nicht nur die von der Anwaltschaft schon lange angemahnte RVG-Anpassung in Kraft getreten, auch bei den Beratungshilfe- und PKH-Beträgen gibt es Neuerungen. Darauf haben im Januar noch einmal die Bundesrechtsanwaltskammer und der Deutsche Anwaltverein aufmerksam gemacht. Hintergrund dafür ist, dass die Bundeslän...mehr

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AGS 0809/2019, Begriff der ... / Leitsatz

Leistet ein Rechtsanwalt Beratungshilfe, so ist die Anzahl der zu vergütenden Angelegenheiten nicht durch die Zahl der erteilten Berechtigungsscheine vorgegeben. Für die Bestimmung des Begriffs der Angelegenheit i.S.d. Beratungshilfegesetzes als Grundlage für die Festsetzung der Vergütung des Beratungshilfe leistenden Rechtsanwalts ist der gebührenrechtliche Begriff der Angel...mehr

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ZAP 7/2019, Neuerungen im S... / VI. Neue Einkommensfreibeträge für die Beratungs-/Prozesskostenhilfe

Von dem im Rahmen der Prozesskostenhilfe von den Parteien einzusetzenden Einkommen sind die in § 115 Abs. 1 S. 3 ZPO angeführten Beträge abzusetzen. Die Absetzbeträge nach § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1a und 2a, 2b ZPO stellen ab auf die Regelsätze des Sozialhilferechts, so dass Erhöhungen dort auch hier „durchschlagen”. Die PKH-Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz und f...mehr

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ZAP 21/2017, Buchreport / 12.1 Hartung/Schons/Enders, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: RVG – Kommentar, 3. Aufl. 2017, 1.431 S., Beck Verlag, 119 EUR

Nicht nur in der beliebten orangenen Kurzkommentarreihe hat sich der RVG-Kommentar von Hartung/Schons/Enders mittlerweile seinen festen Platz geschaffen, sondern auch unter den führenden RVG-Kommentaren. Die Kommentatoren sind sämtlich ausgewiesene Spezialisten des Vergütungsrechts und lassen ihre praktische Berufserfahrung einfließen. Die Vorauflage berücksichtigte bereits ...mehr

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AGS 9/2017, Entstehen eines... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte die Kläger von den Kosten eines Widerspruchsverfahrens freistellen muss, indem er die Anwaltsvergütung i.H.v. 328,44 EUR an den im Widerspruchsverfahren Bevollmächtigten der Kläger auszahlt, obwohl dieser nur dem Beklagten, nicht aber den Klägern gegenüber die Gebühren berechnet hat. Der Beklagte erließ am 3.4.2013 einen Änder...mehr

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ZAP 3/2024, Energierecht au... / 2. Umgang mit Rechtsschutzversicherungen

Soweit eine Deckungsanfrage bei einer Rechtsschutzversicherung erforderlich werden sollte, empfiehlt es sich, den Mandanten selbst zu deren Einholung zu veranlassen. Gerade bei langjährigen Energieversorgungsverträgen wünschen Rechtsschutzversicherer meist die Übersendung der gesamten Korrespondenz der letzten Jahre. Diese ist aber für das konkrete Problem oft nicht relevant ...mehr

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AGS 8+9/2016, Entstehen der... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gemäß §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 ff. RVG zulässig und hat in der Sache in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg. Es kann dahinstehen, ob der Richter des AG oder der Rechtspfleger für die Entscheidung über die Erinnerung zuständig ist. Mit Beschluss der ehemaligen Beschwerdekammer des LG v. 13.8.2012 (6 T 404/12) hat diese die Zuständigkeit des Rechtspf...mehr

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AGS 9/2017, Auslagen für Ak... / Leitsatz

Eine sinnvolle Beratung in Strafsachen ist ohne Einsicht in die Akten nicht möglich. Allein aus der für die Akteneinsicht gem. § 147 Abs. 1 StPO obligatorischen Verteidigerbestellung kann deshalb nicht darauf geschlossen werden, dass entstandene Auslagen nicht im Rahmen der Beratungshilfe abgerechnet werden können. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14.7.2016 – I-10 W 60/16mehr

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Krankenhaus (BAT) / 2.1.1 Dienstaufgaben im Bereich der Krankenhausbehandlung

Im Grundsatz gehören alle ärztlichen Leistungen des Krankenhauses zu den Dienstaufgaben eines Chefarztes, soweit sie nicht ausdrücklich dem Nebentätigkeitsbereich zugeordnet sind. In § 3 des Vertragsmusters werden die einzelnen Tätigkeiten ausdrücklich beispielhaft genannt ("insbesondere"). Die Aufgaben sind nach Maßgabe der vom Träger bestimmten Aufgabenstellung und Zielsetz...mehr

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AGS 0809/2019, Umfang der A... / 1 Sachverhalt

Mit seiner Beschwerde begehrt der Erinnerungsführer eine Vergütung nach dem RVG für seine Tätigkeit als beigeordneter Rechtsanwalt in dem Hauptsacheverfahren S 15 AS 2395/16 beim SG im Rahmen der Prozesskostenhilfe (PKH). Jenem Verfahren ging zunächst Folgendes voraus: In dem Rechtsstreit S 15 AS 107/15 begehrte die dortige Klägerin einen höheren Heizkostenzuschuss nach dem S...mehr

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ZAP 18/2023, Digitalisierung des Zivilprozesses: Beschleunigtes Online-Verfahren und weitere Digitalisierungsprojekte

Die DAV-Präsidentin, Rechtsanwältin und Notarin Edith Kindermann, hat bereits zu Jahresbeginn Überlegungen dazu angestellt, welche Digitalisierungsprojekte aus Sicht der Anwaltschaft für eine positive Zukunft des Zivilprozesses wichtig sind. Die Anregungen zu den auf bestehenden gesetzlichen Vorgaben beruhenden Digitalisierungsprojekten sind an dieser Stelle nicht relevant. ...mehr

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Krankenhaus (BAT) / 2.1.4 Nutzungsentgelt

Wurde dem Chefarzt das Liquidationsrecht für die Wahlleistungspatienten eingeräumt (siehe Ausführungen unter Vergütung im dienstlichen Aufgabenbereich und Einräumung des Liquidationsrechts), muss ein Nutzungsentgelt vereinbart werden. Bei der Alternative "Beteiligungsvergütung" entfällt dies. Der Begriff Nutzungsentgelt umfasst die Kostenerstattung und den Vorteilsausgleich. D...mehr

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ZAP 21/2017, Buchreport / 6.1 Diercks-Harms/Brodhun, Basiswissen und Strategien für junge Anwälte, 2017, 320 S., Deutscher Anwaltverlag, 49 EUR

Mit dem kleinen Buch ist dem Autoren-Duo ein großer Wurf gelungen. Wohl jeder "fertig" ausgebildete Berufseinsteiger kennt etliche Momente in den Anfangsjahren, in denen man in "Standardsituationen" bei der Mandatsbearbeitung gerät, die "eigentlich" bekannt sein müssten. Weil aber anfangs noch jede Praxis fehlt, tauchen ständig "kleine" Fragen auf, deren mühselige Recherche,...mehr

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ZAP 8/2022, Buchreport / 10.1 Hinne, Anwaltsvergütung im Sozialrecht, 3. Aufl. 2021, Nomos, 154 S., 29 EUR

Für viele Rechtsanwälte ist das Sozialrecht ein „Buch mit sieben Siegeln”. Dies hat dann auch zur Folge, dass immer wieder Probleme bei der Abrechnung der Anwaltsvergütung in sozialrechtlichen Angelegenheiten auftreten. Dem hilft das bereits in dritter Auflage erschienene Handbuch von Hinne ab. Sowohl nur gelegentlich in diesem Rechtsgebiet auftretende Anwälte als auch Facha...mehr

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ZAP 7/2018, Buchreport / 12.2 Patzelt (Begr.), Schwarzwälder Gebührentabelle, 33. Aufl. 2017, 84 S., Deutscher Anwaltverlag, 21,90 EUR

Über diesen Klassiker der Gebührentabellen braucht man nicht mehr viele Worte zu verlieren – bereits in 33. Auflage gibt der Deutsche Anwaltverlag dieses einzigartige Tabellenwerk heraus. Bis zu einem Wert von 1,3 Mio. Euro finden sich hier sämtliche gängigen Gebührensätze der anwaltlichen Wertgebühren, und zwar bereits ausgerechnet mit Zwischensumme (netto), Umsatzsteuer un...mehr

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ZAP 16/2019, Anwaltsmagazin / 7 Positionspapier zum "Pakt für den Rechtsstaat"

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) haben in einem gemeinsamen Positionspapier bekräftigt, dass die Anwaltschaft in die weiteren Überlegungen zum von der Politik geplanten "Pakt für den Rechtsstaat" einbezogen werden muss. Beide Organisationen bedauern, dass die Anwaltsorganisationen nicht von vornherein in den Diskurs einbezogen wurden. ...mehr

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ZAP 21/2021, Buchreport / 11.2 Patzelt, Schwarzwälder Gebührentabelle, 35. Aufl. 2021, Deutscher Anwaltverlag, 80 S., 21,90 EUR

In dem bereits in 35. Auflage erschienenen Standardwerk zur Gebührenabrechnung aus der Hand von RA Georg Patzelt sind alle Änderungen der Kostengesetze durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021) berücksichtigt. Dabei sind die einzelnen Gebührentabellen praxisgerecht gestaltet. Die Besonderheit bei den Schwarzwälder Gebührentabellen ist der Umstand, dass der Le...mehr

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AGS 9/2017, Zusammentreffen... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde, über die gem. § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 1 RVG die Einzelrichterin entscheidet, ist zulässig und begründet. Dem Beschwerdeführer steht der geltend gemachte Vergütungsanspruch i.H.v. 202,03 EUR gegen die Staatskasse aus §§ 45 ff. RVG auch nach Festsetzung der Kosten gegenüber dem unterlegenen Beklagten mit Kostenfestsetzungsbeschluss v. 24.6.2015 u...mehr

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AGS 9/2017, Auslagen für Ak... / 1 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde der Landeskasse ist aufgrund der landgerichtlichen Zulassung gem. § 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 6 S. 1 RVG zulässig. Die weitere Beschwerde ist indes unbegründet; die angefochtene Entscheidung beruht nicht auf einer Verletzung des Rechts (§ 33 Abs. 6 S. 2 RVG, § 546 ZPO). Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die zutreffenden Erwägungen der landgerichtl...mehr

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ZAP 7/2018, Neuerungen im S... / 1. Regelbedarfe/Regelsätze in SGB II/SGB XII

Die Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe erhalten ab dem 1.1.2018 (etwas) mehr Geld. Der Regelbedarf in der Regelbedarfsstufe 1 (Personen, die alleinstehend oder alleinerziehend sind oder deren Partnerin oder Partner minderjährig ist) erhöht sich um 7 EUR auf 416 EUR monatlich (hinsichtlich der Anpassung bei den weiteren Regelbedarfsstufen s. ZAP Anwaltsmagazin ...mehr

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ZAP 19/2022, Gebührentipps ... / bb) Rechtsanwalt wurde über die Bemessungsgrundlage getäuscht

Als weiteren Ausnahmetatbestand sieht der BGH es an, wenn der Rechtsanwalt über die Bemessungsgrundlage getäuscht worden ist. Dies kann an sich lediglich die für die Bestimmung der Rahmengebühr auch maßgeblichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers betreffen. Den Umfang und die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit kennt der Rechtsanwalt aus eigenem Erl...mehr

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ZAP 12/2019, Gebührentipps ... / I. Vergütungsvereinbarung des Pflichtverteidigers: Hinweispflichten

Anders als dem im Wege der Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt oder dem Beratungshilfe gewährenden Anwalt ist es dem Pflichtverteidiger nicht untersagt, mit seinem Mandanten eine Vergütungsvereinbarung zu treffen. Vor Kurzem hat der BGH (RVGreport 2019, 130 [Hansens] = NJW 2019, 676) in Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung zu den Auf...mehr

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ZAP 6/2021, Anwaltliche Ver... / 3. Festgebühren

Die Festgebühren haben ebenfalls eine lineare Erhöhung von 10 % erfahren. Beispielweise ist die Grundgebühr für den gerichtlich bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalt (Pflichtverteidiger) von 160 EUR auf 176 EUR erhöht worden. Die Gebühren in der Beratungshilfe sind ebenfalls um 10 % erhöht worden, vgl. die folgende Tabelle:mehr

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ZAP 3/2024, Energierecht au... / 1. Beratung nur mit Mandat

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte üben ihre Tätigkeit unter der Prämisse des § 1 BRAO nicht als sozialen Selbstzweck, sondern auf Honorarbasis aus. Dies im Energierecht zu betonen, ist durchaus wichtig. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher in Energierechtsfragen sind zwar rechtsschutzversichert. Dennoch lässt sich in der täglichen Beratungspraxis feststellen, dass durch ...mehr

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AGS 8+9/2016, Entstehen der... / 1 Sachverhalt

Die Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin haben – nach bewilligter und gewährter Beratungshilfe – die Festsetzung von Gebühren i.H.v. 255,85 EUR beantragt. Der Urkundsbeamte hat den Antrag auf Festsetzung der Einigungs- und Geschäftsgebühr nebst Telekommunikationspauschale und anteiliger Umsatzsteuer zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss haben die Verfahrensbevollmä...mehr

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ZAP 11/2018, Gebührentipps ... / 8. Postentgeltpauschale auch in Beratungsmandaten

Aus dem Beschluss des OLG Frankfurt ergibt sich aber auch eine weitere Erkenntnis: Praxishinweis: Auch bei Beratungsmandaten, sei es im Rahmen der Beratungshilfe oder außerhalb, kann der Rechtsanwalt die Postentgeltpauschale nach Nr. 7002 VV RVG berechnen. Die Pauschale entsteht zwar dann nicht, wenn die Beratung ausschließlich mündlich erfolgt (s. Mümmler JurBüro 1994, 589; H...mehr

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ZAP 2/2021, Was bringt das ... / 1. Keine Erklärung zur Vorsteuerabzugsberechtigung

Das Verfahren auf Festsetzung des dem beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalt und des Beratungshilfe gewährenden Anwalts gegen die Staatskasse ist in § 55 RVG geregelt. § 55 Abs. 5 S. 1 RVG ordnet die entsprechende Anwendung des § 104 Abs. 2 ZPO betreffend das Kostenfestsetzungsverfahren zwischen den Parteien an. Formal gesehen wird damit auch die Regelung in § 104 Abs. 2...mehr

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AGS 08-09/2018, Prozesskost... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig und teilweise begründet. Die Antwort auf die Frage, welche aus der Staatskasse zu gewährende Vergütung ein Rechtsanwalt beanspruchen kann, der einem von mehreren Streitgenossen beigeordnet wurde, die ihn gemeinsam mit ihrer Prozessvertretung beauftragt haben, ist umstritten. Einer Auffassung zufolge darf in solch einem Fall Prozesskostenhilfe schon ...mehr

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Krankenhaus (BAT) / 2.1.5 Abrechnung der Bruttoliquidationserlöse und des Nutzungsentgelts durch das Krankenhaus

Der Mustervertrag der DKG geht davon aus, dass im Falle der Einräumung des Liquidationsrechts an den Chefarzt die Honorare zusammen mit den Forderungen des Krankenhauses vom Krankenhaus eingezogen werden. Eine entsprechende vertragliche Regelung ist bei der "Beteiligungsvergütung" nicht erforderlich. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung sollte diese Regelung im Vordergrun...mehr