Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Reichweite und Grenzen der Bindungswirkung.

Rn 8 Der Beschl ist für das Adressatgericht bindend, insoweit allerdings nur hinsichtlich der Rechtswegfrage (§ 17a II 3), nicht indes bei anderweitiger sachlicher oder örtlicher Zuständigkeit innerhalb seines Rechtswegs (BAG NJW 96, 742; LAG Schleswig-Holstein, Beschl v 6.6.17 – 1 SHa 2/17 – juris; Hamm Beschl v 3.11.16 – III-1 VAs 151/16 – juris; Frankf Beschl v 30.12.15 –...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Einfach fehlerhafte Entscheidungen und inkorrekte Entscheidungsform.

Rn 13 Einfach fehlerhafte Entscheidungen sind wirksam, aber mit Rechtsmitteln anfechtbar. Das gilt zB für ein entgegen § 240 nach Insolvenzverfahrenseröffnung ergehendes Urt (BGH NZI 09, 783 [BGH 27.01.2009 - XI ZR 519/07] Rz 10; vgl zur Meistbegünstigung bei fehlerhaftem VU nach Entscheidung durch Einspruch KG MDR 15, 1439). Hat das Gericht die falsche Form der Entscheidung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren.

Rn 4 Das Dokument muss als PDF-Format gespeichert werden und einen Dateinamen enthalten. Das Dokument muss entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein (§ 130a III) oder es muss mit einfacher Signatur auf einem sicheren elektronischen Übermittlungsweg eingereicht werden (§ 130a III, IV). Als solche sicheren Übermittlungswege nennt § 130a IV sechs M...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Berufungsfähiges Versäumnisurteil (Abs 2).

Rn 6 Kann ein Versäumnisurteil – ausnahmsweise – nicht mit dem Einspruch (§ 338) angefochten werden, ist die Berufung das statthafte Rechtsmittel. Allerdings führt das Berufungsverfahren nicht zu einer vollen sachlichen Überprüfung des Urteils; denn das Rechtsmittel kann nur damit begründet werden, dass kein Fall der schuldhaften Versäumung vorgelegen hat, und darauf ist die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Begründetheit der Aufrechnung.

Rn 70 Besteht die Klageforderung und weist das Gericht die Klage aufgrund der zulässigen und begründeten Aufrechnung ab, so ist entsprechend § 322 II rechtskräftig festgestellt, dass die Klageforderung und die Gegenforderung in der Höhe der Klageforderung bestanden haben und dass beide Forderungen infolge der Aufrechnung erloschen sind. Beide Parteien sind jeweils in Höhe de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtskräftiges Endurteil (Abs 1 Nr 1).

Rn 2 Protokolle über Verhandlungen des Prozessgerichts brauchen keine Feststellungen nach § 160 III Nr 4 und Nr 5 zu enthalten, wenn das auf die Verhandlung ergehende Endurteil nicht mit Rechtsmitteln angefochten werden kann. Die Vorschrift erfasst mithin nur Endurteile, gegen die Rechtsmittel unstatthaft oder unzulässig sind (§ 511 I und II; § 543). Bei einem Berufungsurtei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Prozesskostenhilfe.

Rn 3 Nach ganz hM (ausf MüKoZPO/Wöstmann § 4 Rz 11; Musielak/Voit/Heinrich § 4 Rz 9) kommt es bei einem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht auf dessen Eingang, sondern auf die sich an die Bewilligung anschließende Prozesshandlung an. Nachteilige Auswirkungen der im Bewilligungsverfahren eintretenden Verzögerung sollen ohne Belang sein. Das bedeutet für Gegens...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Aufnahme des Verfahrens.

Rn 8 Für die Aufnahme sind in den §§ 85, 86, 180 II 184 I 2 InsO Spezialregelungen vorhanden, d.h. die Aufnahme richtet sich insoweit allein nach der InsO, nicht nach § 265 II (BGH NJW-RR 14, 1270; 22, 1350 Rz 13; BeckRS 21, 11547; 22, 1469 Rz 4 = ZInsO 22, 591; NJW 23, 2204 Rz 14). Danach sind aufnahmeberechtigt in erster Linie der Insolvenzverwalter (§§ 85 I 1, 86 I InsO) ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zulassungsgründe, Beschränkung der Zulassung, Zulassungsentscheidung, Bindung an die Zulassung.

Rn 3 S § 543 ZPO Rn 10 ff, § 574 ZPO Rn 7 ff u § 61 Rn 6. Grundsätzliche Bedeutung liegt nicht vor, wenn eine Rechtsfrage zwar vom BGH bislang noch nicht entschieden worden ist, in der Rspr der OLG aber einhellig beantwortet wird u abw Meinungen hierzu in der Literatur vereinzelt geblieben sind (BGH FamRZ 19, 1045). Das Rechtsbeschwerdegericht ist an die Zulassung gebunden (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Einstweilige Anordnung (Abs 4).

Rn 7 Werden das Pfand- bzw Vorzugsrecht oder der Vorrang (bzw Gleichrang) gem § 294 glaubhaft gemacht, muss das Gericht die Hinterlegung des Erlöses anordnen. Das Verfahren richtet sich nach §§ 769, 770 (Abs 4 S 2). In dringenden Fällen ist gem § 769 II 1 iVm § 20 Nr 17 RPflG der Rechtspfleger (als Vollstreckungsgericht) zu einer vorläufigen Entscheidung berufen. Die Entsche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Schein- bzw Nichturteil.

Rn 11 Bei den so bezeichneten Urteilen liegt in Wahrheit gar kein Urt, sondern nur der bloße Anschein vor (Lüke ZZP 108, 428, 439 mwN; R/S/G § 62 Rz 12), sodass das ›Urteil‹ unbeachtlich und wirkungslos ist (RGZ 120, 243, 245; 133, 215, 221); jede Partei kann Fortsetzung des Verfahrens beantragen (Lüke ZZP 108, 428). Formelle Rechtskraft tritt nicht ein (RGZ 133, 215, 220 f)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Endentscheidung.

Rn 2 Der Anwendungsbereich erfasst Entscheidungen iwS (vor §§ 300 ff Rn 2), also Urteile und Beschlüsse in jeder Instanz. Verfügungen sind damit zwar eigentlich auch erfasst (St/J/Althammer Rz 11), fallen aber unter Abs 1 S 2, auch wenn sie kraft gesetzlicher Anordnung unanfechtbar sind (zB Terminsverlegung, § 227 IV 3). Die Entscheidung muss im Grundsatz jeweils eine Endents...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Anschlussbeschwerde (Abs 3).

Rn 15 Das ZPO-Reformgesetz hat auch das Recht der Anschlussbeschwerde neu geregelt. Die selbstständige Anschlussbeschwerde, die innerhalb der Beschwerdefrist eingelegt werden musste, ist entfallen, weil der Beschwerdegegner bei vorhandener Beschwer selbst sofortige Beschwerde einlegen und so seine Rechte wahren kann. Praktischer Bedarf für eine Anschließung besteht nur in de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Statthaftigkeit (Abs 1).

Rn 9 Ob die sofortige Beschwerde eröffnet ist, wird durch das Enumerationsprinzip (Abs 1 Nr 1) einerseits, eine beschränkte Generalklausel (Abs 1 Nr 2) andererseits bestimmt. Die sofortige Beschwerde findet zum einen dann statt, wenn dies in der ZPO sowie in anderen Gesetzen, die auf die ZPO verweisen (vgl etwa §§ 4, 6 InsO, § 17a IV 3 GVG für Entscheidungen der Amts- und La...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift regelt das Verhältnis zwischen den Rechtsmitteln des Einspruchs (§ 338) und der Berufung gegen erstinstanzliche Versäumnisurteile. Sie stellt klar, dass generell nur der Einspruch gegeben ist und die Berufung ausscheidet. Nur in den Fällen, in denen der Einspruch nicht statthaft ist, eröffnet sie die Möglichkeit der Berufung, auch ohne dass die Berufungss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtskräftiges Sachurteil.

Rn 4 Interventionswirkung kann nur ein formell rechtskräftiges, zum Nachteil der Hauptpartei ergangenes Sachurteil, auch ein Grundurteil (§ 304; BGHZ 65, 127, 135), auslösen. Ebenfalls ausreichend ist ein Teilurteil (§ 301), dessen tragenden Feststellungen (NJW 15, 1948 [BGH 13.01.2015 - XI ZR 303/12] Rz 15) sich überdies auf den nicht einklagten Teil der Forderung erstrecke...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweite Instanz.

Rn 1 Das LG ist nach Abs 1 zur Entscheidung über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte berufen. Die geplante Reform, alle Rechtsmittel bei den Oberlandesgerichten zu konzentrieren, ist nur rudimentär umgesetzt worden (Kissel/Mayer § 119 Rz 6). Berufung betrifft das in §§ 511 ff ZPO geregelte Rechtsmittel. Beschwerde umfasst die sofortige Beschwerde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Norm gilt uneingeschränkt nur für den Zuständigkeits- und den Bagatellstreitwert. Beim GeS gehen §§ 39 ff, 48 ff GKG, §§ 33 ff FamGKG, nach § 23 I 1 RVG auch für die Rechtsanwaltsgebühren, als speziellere Regelungen vor, namentlich §§ 41 III, 44, 45 I und III, 48 IV GKG, §§ 33 I 2, 38, 39 I und III FamGKG. Für den ReS gilt Hs 1 mit der Maßgabe, dass eine Wertadditio...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Bindungswirkung der Zulassungsentscheidung (Abs 3 S 2).

Rn 19 Die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht (Abs 3 S 2) bindet den BGH, wie sich schon aus dem Wortlaut des Gesetzes ergibt, nur in den Fällen des Abs 1 S 1 Nr 2 und nur hinsichtlich der Zulässigkeitsgründe des Abs 2 (BGH MDR 15, 668 Rz 11; NJW 18, 1606 Rz 9; MDR 18, 1395 Rz 5; ZInsO 20, 401 Rz 9). Im Falle einer kraft Gesetzes statthaften Rechtsbesc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Wirtschaftliche Werthäufung.

Rn 25 Der GeS der Widerklage ist in § 45 I 1, 3 GKG (identisch mit § 39 I 1, 3 FamGKG) speziell geregelt; § 5 Hs 2 greift insoweit nicht ein. Die Werte von Klage und Widerklage werden nach § 45 I 1, 3 GKG zusammengerechnet, sofern die Ansprüche wirtschaftlich nicht denselben Gegenstand betreffen. Zweck der Vorschrift ist es, den GeS niedrig zu halten, wenn die gemeinschaftli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO K

Kammer Hilfskammer 60 GVG 4 Kammer für Handelssachen 93 GVG 1; 349 ZPO 1; 731 ZPO 2 auswärtige Kammer 93 GVG 5 Befugnisse des Vorsitzenden 349 ZPO 2 Berufungsverfahren 100 GVG 1 Besetzung 105 GVG 1 Beweisaufnahme 349 ZPO 2 Beweiserhebung 349 ZPO 2 Errichtung 93 GVG 4 Handelssachen 95 GVG 1 Kompetenzkonflikt 102 GVG 1 Rechtsmittel 350 ZPO 1 Sachkunde, eigene 114 GVG 1 selbstständiges Bewei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Berufungserweiterung.

Rn 28 Innerhalb der Frist zur Begründung der Berufung (Abs 2 S 1) kann der Berufungskläger sein Rechtsmittel durch neue oder weitergehende Anträge erweitern. Nach dem Ablauf der Begründungsfrist ist die Berufungserweiterung bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht zulässig, wenn die neuen oder erweiterten Anträge von dem übrigen Inhalt des fristger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kostenfolge.

Rn 10 Auch nach Abs 2 ist ausschließlich über die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zu entscheiden. Nur diese können abw vom Erfolg des Rechtsmittels verteilt werden. Über die idR neu zu entscheidenden Kosten der Vorinstanz ist nach §§ 91 ff zu befinden. Insoweit kommt jedoch auch § 96 in Betracht. Stellt sich aufgrund des neuen zweitinstanzlichen Vorbringens heraus, dass er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Sofortige Beschwerde.

Rn 6 Die Entscheidung ist nur mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar, wenn es sich um ein im ersten Rechtszug ergangenes Zwischenurteil handelt (BGH RR 13, 490 Rz 12). Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen ab Urteilszustellung (§ 569). Dies gilt regelmäßig auch dann, wenn das Urt nachträglich berichtigt wird (KG NJW-RR 10, 142 [KG Berlin 03.04.2009 - 14 W 70/08]). Wird d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Wie die Zulässigkeit des Verzichts auf die Berufung (§ 515) ist auch die der Zurücknahme des Rechtsmittels ein Ausdruck des Dispositionsgrundsatzes. Der Berufungskläger (§ 511 Rn 53 ff) hat es in der Hand, noch nach der Einlegung des Rechtsmittels das Berufungsverfahren zu beenden. Die Zustimmung des Gegners ist dafür nicht notwendig. Entsprechende Anwendung findet die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Statthaftigkeit der Beschwerde.

Rn 2 In Familiensachen (§ 111) ist die Beschwerde gem I gg Endentscheidungen (§ 38 I 1) des FamG statthaft, sofern das Gesetz nicht – wie zB in § 57 I oder § 197 III 1 (mangels Infragestellung v Gültigkeit u Rechtswirksamkeit der Adoption als solcher Beschwerde aber statthaft bzgl namensrechtlicher Folgen [BGH FamRZ 20, 1275; München FamRZ 22, 874; Hamm FamRZ 21, 527; Kobl F...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verfahren.

Rn 1 Für die Bewilligung ist das Prozessgericht zuständig, dh das Gericht, bei dem das Verfahren anhängig ist, für das Urt das Gericht, das dieses erlassen hat, und bei Rechtsmitteln das Rechtsmittelgericht. Das Vollstreckungsgericht wird erst nach der Titelzustellung (§ 750) zuständig. Die internationale Zuständigkeit des angerufenen Gerichts ist nicht Voraussetzung für ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 22 Die Zurückweisung der Berufung durch einstimmigen Beschl des Berufungsgerichts soll nach der Gesetzesbegründung (BTDrs 14/4722, 64) effizient und bürgerfreundlich sein. Außerdem führe das Zurückweisungsverfahren wegen des Fortfalls der mündlichen Verhandlung (Nr 4) für den Berufungskläger zu einer Kostenersparnis. Schließlich entstünden erhebliche Effizienzgewinne für ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anfechtbarkeit der Ablehnung der Wiedereinsetzung (Abs 3).

Rn 5 Die Versagung der Wiedereinsetzung ist nach Abs 3 anfechtbar und stellt die Beschränkung der Rechtsmittel nach dem Vorbild anderer Gesetze (dazu Holzer/Holzer § 19 Rz 6) auf den Rechtsmittelzug in der Hauptsache klar (Begr zu § 19 RegE in BTDrs 16/6308, S 184). Dies ist notwendig, weil die Versagung der Wiedereinsetzung auch als Zwischenentscheidung angesehen werden kön...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt abw v ihrer Überschrift lediglich die Kostenentscheidung bei einem erfolglosen Rechtsmittel. Sie ist angelehnt an § 97 I ZPO u umfasst auch die Rechtsmittelrücknahme nach § 67 IV (KG FamRZ 16, 81; § 67 Rn 4). § 150 geht als lex spezialis vor, wobei iRv § 150 IV die Wertung des § 84 zu berücksichtigen ist (BGH FamRZ 23, 117). Bei erfolgreichem Recht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

Rn 21 Gewährt das Berufungsgericht dem Berufungskläger Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungs- oder Begründungsfrist, kann der Berufungsbeklagte diese Entscheidung nicht anfechten (§ 238 III). Gegen die Zurückweisung des Wiedereinsetzungsantrags durch gesonderten Beschl kann der Berufungskläger dasselbe Rechtsmittel einlegen wie gegen die Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 2 Wie im Revisionsverfahren (vgl § 552 I) ist die Zulässigkeit des Rechtsmittels vAw zu prüfen. Ist die Rechtsbeschwerde nicht statthaft (§ 574 I) oder wurde sie nicht in der Frist und Form des § 575 I–III eingelegt und begründet, ist sie als unzulässig zu verwerfen. Gleiches gilt dann, wenn im Falle einer kraft Gesetzes statthaften Rechtsbeschwerde (§ 574 1 Nr 1) die Zul...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Begründungszwang (Abs 1).

Rn 1 Der Begründungszwang ist Zulässigkeitsvoraussetzung. Er dient in erster Linie dazu, dem Berufungsgericht und dem Berufungsgegner Klarheit darüber zu verschaffen, in welchem Umfang und aus welchen Gründen das erstinstanzliche Urt angefochten wird. Zugleich soll der Berufungskläger bzw sein Prozessbevollmächtigter veranlasst werden, anhand der Berufungsgründe die Erfolgsa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Bindung des Rechtsmittelgerichts.

Rn 9 Das Rechtsmittelgericht ist wegen seiner Funktion als Kontrollinstanz niemals an Entscheidungen unterer Instanzen auf der Grundlage des § 318 gebunden. Soweit der Prüfungsmaßstab eingeschränkt ist (§§ 512, 557 II oder wegen Beschränkung des Rechtsmittels), beruht die darin begründende Bindung an das Urt nicht auf § 318 (BGH NJW-RR 87, 249, 250 [BGH 06.11.1986 - IX ZR 8/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Europäischer Vollstreckungstitel.

Rn 30 Der Vollstreckungsbescheid ist ein vollstreckbarer Titel (§ 794 I Nr 4) iSd EuVTVO (VO [EG] Nr 805/2004) und der §§ 1079 ff, der als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt werden kann. S Anh nach § 1086: EuVTVO. Das zuständige Gericht (§ 1079 iVm § 724 II) hat die Bestätigung unter Verwendung des Formblatts in Anhang I zur EuVTVO zu fertigen (Art 9 EuVTVO). Unter F...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / J. Gebühren und Kosten.

Rn 74 Bei dem der einseitigen Erledigungserklärung nachfolgenden Verfahren handelt sich um ein normales Erkenntnisverfahren (vgl Rn 56), so dass hinsichtlich der anfallenden Gebühren und Kosten keine Besonderheiten gelten. Bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen und einer Entscheidung durch Beschl gelten KV-GKG Nr 1210, 1220, 1230, 1250, 1310, 1410. Eine Reduzierung der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 4 Darunter versteht man den wirksam beauftragten RA, dh den Prozessbevollmächtigten, wobei es auf die jeweilige Instanz ankommt (BGH NJW-RR 22, 1284 [BGH 18.07.2022 - V ZB 22/21] Rz 5; Saenger/Wöstmann § 244 Rz 3; ThoPu/Hüßtege § 244 Rz 4). Die nächst höhere Instanz beginnt erst mit der Einlegung des Rechtsmittels, so dass eine Unterbrechung auch dann eintritt, wenn das U...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Legt der Musterkläger Rechtsbeschwerde gegen den Musterentscheid ein, so führt er das Musterverfahren als Musterrechtsbeschwerdeführer in der Rechtsbeschwerdeinstanz fort. Das Rechtsbeschwerdegericht bestimmt nach billigem Ermessen durch Beschluss den Musterrechtsbeschwerdegegner aus den Musterbeklagten. § 574 Absatz 4 Satz 1 der Zivilprozessordnung ist auf die übrigen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Aufhebungsverfahren (Abs 2 S 1 und 2).

Rn 8 Hat in den von § 1316 I Nr 1 BGB erfassten Fällen ein Ehegatte oder die dritte Person einen Antrag gestellt, ist die zuständige Verwaltungsbehörde über den Antrag zu unterrichten, um auf diese Weise der Behörde eine Beteiligung am Verfahren zu ermöglichen. Die Unterrichtung erfolgt durch Übersendung der Antragsschrift. Die Behörde kann das Verfahren durch eigene Anträge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 36 AVAG – Aussetzung des Beschwerdeverfahrens.

Gesetzestext (1) Das Oberlandesgericht kann auf Antrag des Verpflichteten seine Entscheidung über die Beschwerde gegen die Zulassung der Zwangsvollstreckung aussetzen, wenn gegen die Entscheidung im Ursprungsstaat ein ordentliches Rechtsmittel eingelegt oder die Frist hierfür noch nicht verstrichen ist; im letzteren Falle kann das Oberlandesgericht eine Frist bestimmen, inne...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beschwerdebegründung.

Rn 3 Gem I 1 ist in Ehe- u Familienstreitsachen zur Begründung der Beschwerde ein bestimmter Sachantrag zu stellen u dieser ist zu begründen. Der Beschwerdeführer muss in der Beschwerdebegründung darlegen, in welchem Umfang er die erstinstanzliche Entscheidung angreifen will u wie er den Angriff begründet. Da § 117 keine speziellen Regelungen zum Inhalt der Beschwerdebegründ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zustellungsmängel.

Rn 10 Bei einer fehlerhaften Zustellung (Abs 3) führen gleichfalls nur grundlegende Mängel zum Vorliegen eines Nicht- oder Scheinurteils, das keine Rechtsmittelfristen in Gang setzen kann (BGHZ 41, 337, 339 = NJW 64, 1523; Hamm NJW-RR 95, 187), zB das Nichtmitwirken des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (Anders/Gehle/Hunke ZPO Rz 13). Die Nachholung ist ex nunc möglich (BGH...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erledigung in der Rechtsmittelinstanz.

Rn 66 Inwieweit die Parteien den Rechtsstreit auch in der Rechtsmittelinstanz einseitig oder übereinstimmend für erledigt erklären können, ist umstr. Zumindest für die Berufungs- und Beschwerdeinstanz ist allgemein anerkannt, dass einseitige und übereinstimmende Erledigungserklärungen nach allgemeinen Grundsätzen möglich sind (LG Tübingen JurBüro 01, 157; MüKoZPO/Schulz Rz 4...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Interessenabwägung.

Rn 4 Neben der Prüfung des unersetzbaren Vollstreckungsnachteils (Rn 3) muss das Gericht in eine Abwägung darüber eintreten, ob die Interessen des Gläubigers an der raschen Durchführung der Vollstreckung die des Schuldners an deren Aufschub oder Beschränkung überwiegen (II). Allein das typische Interesse eines Gläubigers an der raschen Durchführung der Vollstreckung ist inso...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Berufungsbeklagter.

Rn 19 An die Bezeichnung des Berufungsbeklagten werden geringere Anforderungen als an die des Berufungsklägers gestellt (BGH MDR 10, 828; NJW 23, 2280). Dies findet seine Rechtfertigung darin, dass sich die Identität des Berufungsbeklagten meistens schon dann feststellen lässt, wenn geklärt ist, wer Berufungskläger ist. Probleme mit der Identifizierung kann es jedoch geben, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Entscheidung.

Rn 3 Im ersten Rechtszug ergeht ein Endurteil, welches die Klage für zurückgenommen erklärt. Es gilt die Kostenfolge des § 269 III 2. Hiergegen kann der Kl die gewöhnlichen Rechtsmittel (Berufung, ggf Sprungrevision nach § 566) einlegen. Wird fälschlicherweise durch Beschl entschieden, kann nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung hiergegen sofortige Beschwerde mit dem Ziel ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Rechtskräftige Zuständigkeitserklärungen verschiedener Gerichte in einem Rechtsstreit (§ 36 I Nr 5).

Rn 12 Die Bestimmungskompetenz in einem positiven Zuständigkeitskonflikt setzt nach § 36 I Nr 5 voraus, dass sich in einem ›Rechtsstreit‹ verschiedene, dh mindestens zwei, Gerichte rechtskräftig durch Zwischenurteil (§ 280) für zuständig erklärt haben. Deshalb muss der Kompetenzkonflikt nach dem Eintritt der Rechtshängigkeit der verschiedenen Verfahren aufgetreten sein, da e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Fristsetzung (Abs 2 S 1).

Rn 9 Die Fristsetzung für die Berufungserwiderung und für die Replik des Berufungsbeklagten hierauf führt im Ergebnis zu einem schriftlichen Vorverfahren, wie es in § 276 für das erstinstanzliche Verfahren vorgesehen ist. Zuständig für die Fristsetzung sind der Vorsitzende der Berufungskammer bzw des Berufungssenats und das Berufungsgericht selbst, also der gesamte Spruchkör...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zurückweisungsbeschluss (Abs 2).

Rn 48 Der einstimmige Zurückweisungsbeschl (Rn 22 ff) ist anfechtbar wie ein Urt des Berufungsgerichts. Das statthafte Rechtsmittel ist die Nichtzulassungsbeschwerde (Näheres dazu s die Erl bei § 544). Die Revision gegen einen Zurückweisungsbeschl kann es nicht geben, weil die Zurückweisung der Berufung durch Beschl immer dann ausscheidet, wenn Gründe für die Zulassung der R...mehr