Fachbeiträge & Kommentare zu Sondernutzungsrecht

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Fortbestehen eines Wohnungsrechts nach Aufteilung des belasteten Grundstücks in Wohnungseigentum

Normenkette § 8 WEG, § 1026 BGB, § 1093 BGB Kommentar 1. Das Grundbuchamt hat einen Eintragungsantrag zurückzuweisen, der zu einer inhaltlich unzulässigen Eintragung im Grundbuch führen würde. 2. Wird ein mit einem Wohnungsrecht belastetes Grundstück in Wohnungseigentum aufgeteilt, so kann die Beschränkung des Belastungsgegenstandes des Wohnungsrechts auf ein (oder mehrere) ...mehr

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Von einer Gegenleistung (hier: Gartenpflege) abhängig gemachtes und bestandskräftig beschlossenes, befristetes Sondernutzungsrecht entfällt bei Nichterfüllung der abgesprochenen Gegenleistung

Normenkette § 15 WEG, § 23 Abs. 4 WEG, § 158 Abs. 2 BGB, § 242 BGB Kommentar 1. Wird durch einen unangefochten gebliebenen Mehrheitsbeschluss ("Zitterbeschluss") einem Wohnungseigentümer personenbezogen - ein Sondernutzungsrecht an Teilen des Gemeinschaftseigentums (hier: an einem gemeinschaftlichen Bastelraum) - bedingt - bis zu seinem Ausscheiden aus der Gemeinschaft einger...mehr

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Entzug bei Verstoß gegen Auflagen

Leitsatz Wird durch einen unangefochten gebliebenen Mehrheitsbeschluss einem Wohnungseigentümer ein Sondernutzungsrecht an Teilen des gemeinschaftlichen Eigentums bis zu seinem Ausscheiden eingeräumt und hieran zugleich die Erbringung von Gartenarbeiten als Gegenleistung geknüpft, so führt eine dem Verpflichteten zurechenbare Nichterfüllung der Gartenpflege in jedem Fall daz...mehr

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Reicht - aus grundbuchrechtlicher Sicht - einseitige Aufgabeerklärung eines Berechtigten zur Löschung seines im Grundbuch eingetragenen Sondernutzungsrechts? Das BayObLG bejaht diese Frage

Normenkette § 10 Abs. 2 WEG, § 15 WEG, § 19 GBO Kommentar - Vorlage zum BGH - 1. Die Abänderung oder Aufhebung eines Sondernutzungsrechts bedarf materiell-rechtlich der Einigung aller Eigentümer und der Zustimmung derjenigen dinglich Berechtigten, deren Rechtstellung nachteilig berührt wird (h.M.). 2. Im vorliegenden Fall geht es jedoch nicht um die materiell-rechtlichen Aufheb...mehr

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Folgen einer teilweise misslungenen Begründung von Garten-Sondernutzungsrechten

Normenkette § 10 Abs. 2 WEG, § 15 WEG, § 242 BGB Kommentar 1. Werden in einer Teilungserklärung mehrere Sondernutzungsrechte in der Weise begründet, dass hinsichtlich der Lage der Sondernutzungsflächen auf einen Lageplan Bezug genommen wird, so entsteht das Sondernutzungsrecht (hier: an Gartenflächen) ungeachtet der erfolgten Eintragung im Grundbuch nicht, wenn in einer für z...mehr

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Abgrenzung muss vorhanden sein

Leitsatz Werden in einer Teilungserklärung mehrere Sondernutzungsrechte in der Weise begründet, dass hinsichtlich der Lage der Sondernutzungsflächen auf einen Lageplan Bezug genommen wird, so entsteht das Sondernutzungsrecht ungeachtet der erfolgten Eintragung im Grundbuch dann nicht, wenn in einer für zwei Sondernutzungsrechte vorgesehenen Gesamtfläche keine Abgrenzung der ...mehr

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Umgestaltung einer Gartenfläche durch den Sondernutzungsberechtigten

Leitsatz Aussagekräftige Fotos können Augenscheinstermin entbehrlich machen Normenkette § 15 WEG, § 22 Abs. 1 WEG Kommentar 1. Die grundlegende Umgestaltung einer Garten-Sondernutzungsfläche durch den sondernutzungsberechtigten Eigentümer stellt grundsätzlich eine zustimmungsbedürftige bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums dar. 2. Die Gemeinschaftsordnung kann jedoch ...mehr

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Kanaldeckel im Garten ist kein Sachmangel

Leitsatz Es liegt kein Sachmangel des Wohnungseigentums vor, wenn die mitverkaufte Garten-Sondernutzungsfläche eine unterirdische Wasseranschlussstation mit einem Kanaldeckel (Durchmesser ca. 1 m) enthält, der gelegentlich zu Revisionszwecken geöffnet werden muss. Fakten: Nach Abschluss des Kaufvertrags über eine noch zu errichtende Eigentumswohnung, zu der auch das Sondernut...mehr

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Wasseranschlussstation mit Kanaldeckel im sondergenutzten Garten kein Sachmangel

Normenkette § 15 Abs. 1 WEG, § 633 BGB Kommentar 1. Im zur Sondernutzung mitverkauften Garten einer größeren, atypischen (Reihenhaus-)Wohnanlage wurde bauträgerverkäuferseits eine unterirdische Wasserübergabestation (Wasseranschlussstation) errichtet, mit Erde überdeckt und begrünt, sodass lediglich ein Kanaldeckel mit einem Durchmesser von etwa 1 m sichtbar blieb (zu gelegen...mehr

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Wäschespinne darf nicht ständig aufgestellt werden

Leitsatz Eine nicht fest und dauerhaft installierte Wäschespinne, die nur bei Bedarf in ein im Boden eingelassenes Führungsrohr geschoben wird, ist keine bauliche Veränderung i.S.v. § 22 Abs. 1 WEG. Fakten: Einem der Wohnungseigentümer ist an einer Teilfläche des Gartens ein Sondernutzungsrecht eingeräumt. Dort ließ er in der Erde ein Führungsrohr ein, in dem bei Bedarf eine ...mehr

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Kein Sondernutzungsrecht durch Zitterbeschluss

Leitsatz Ein Sondernutzungsrecht an gemeinschaftlichen Flächen kann durch nicht angefochtenen und damit bestandskräftig gewordenen Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer nicht begründet werden. Fakten: Bei dieser Entscheidung der Berliner Richter handelt es sich um einen so genannten Vorlagebeschluss an den BGH. Eine abschließende Entscheidung des Kammergerichts ist deshal...mehr

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Nachträglich errichteter Windfang (Holz-Glas-Konstruktion auf Betonsockel) durfte aufgrund gesonderter Vereinbarungsregelung verbleiben

Normenkette § 5 Abs. 4 WEG, § 10 Abs. 1 WEG, § 14 Nr. 1 WEG, § 15 Abs. 3 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 1004 Abs. 1 BGB Kommentar 1. In der Gemeinschaftsordnung einer kleineren Mehrhausanlage war hier speziell vereinbart, dass "bauliche Veränderungen, insbesondere Um-, An- und Einbauten ... auch dann vom jeweiligen Wohnungseigentümer vorgenommen werden könnten, wenn sie gemeinschaft...mehr

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Eine ggf. auch nur durch Sondereigentum erreichbare Dachfläche (ohne eingeräumtes Sondernutzungsrecht) verbleibt im Gemeinschaftseigentum und kann nicht einseitig genutzt und mit einer Pergola überbaut werden

Normenkette § 15 WEG und § 22 Abs. 1 WEG Kommentar 1. Im vorliegenden Fall war die nach Aufteilungsplan bekieste Dachfläche, auf der eine Pergola eingerichtet wurde, gemeinschaftliches Eigentum. Diese Bebauung stellt sich als ein auf Dauer vorgesehener Eingriff in das gemeinschaftliche Eigentum und damit als bauliche Veränderung im Sinne des § 22 Abs. 1 WEG dar, die grundsätz...mehr

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Gartenhaus kann Optik stören

Leitsatz Die Errichtung eines Gartenhauses ist eine bauliche Veränderung, die den optischen Gesamteindruck einer Wohnanlage stören kann. Ob dies der Fall ist, beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalls. Fakten: Einem der Wohnungseigentümer ist an der seiner Wohnung vorgelagerten Gartenfläche ein Sondernutzungsrecht eingeräumt, auf der er ein Gartenhäuschen errichtete, ...mehr

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Herausgabeverlangen kann unzulässige Rechtsausübung sein

Leitsatz Hat sich ein Wohnungseigentümer in der Eigentümerversammlung vorbehaltlos bereit erklärt, seine Sondernutzungsfläche für den Stellplatz eines anderen Wohnungseigentümers teilweise zur Verfügung zu stellen, und hält er sich daran auch mehrere Jahre, dann kann seinem Herausgabeverlangen der Einwand widersprüchlichen Verhaltens entgegenstehen. Fakten: Einem Wohnungseige...mehr

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Bedingungen für Eigentümerbeschlüsse und Beteiligung am Beschwerdeverfahren

Leitsatz Einverständniserklärung eines Eigentümers ist nicht als Eigentümerbeschluss zu qualifizieren Berechtigter Einwand treuwidrigen Verhaltens Unterbliebene Beteiligung kann im Beschwerdeverfahren nachgeholt werden Normenkette § 25 WEG, § 43 Abs. 1, 4 WEG, § 242 BGB Kommentar 1. Gestattet einseitig ein Eigentümer einem anderen Eigentümer, einen Teil einer Sondernutzungsfläch...mehr

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Auf vereinbarter Kfz-Abstell-Sondernutzungsfläche kann auch ein Wohnmobil geparkt werden

Normenkette § 10 Abs. 1 WEG, § 15 Abs. 1, 2 WEG, § 23 Abs. 4 WEG Kommentar 1. In der Teilungserklärung waren Sondernutzungsrechte festgelegt, verbunden mit der Befugnis, die betroffenen Flächen auf jede erlaubte Art (z.B. als Garten oder Kfz-Abstellplatz) zu benutzen. Nachfolgend beschloss die Gemeinschaft mehrheitlich, dass die Parkplätze (allein) zum Abstellen von Pkw besti...mehr

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Wohnmobil darf auf der Hoffläche abgestellt werden

Leitsatz Gewährt die Teilungserklärung an der Hoffläche einer Wohnungseigentumsanlage ein Sondernutzungsrecht als Kfz-Stellplatz, so verstößt ein Eigentümerbeschluss, der das Abstellen von Wohnmobilen normaler Größe auf dieser Hoffläche verbietet, gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung. Fakten: In der Teilungserklärung waren im Bereich der Hoffläche Sondernutzungsrec...mehr

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Bei Umwandlung in Wintergarten ist "Wohnen" erlaubt

Leitsatz Sind nach der Teilungserklärung die jeweiligen Wohnungseigentümer berechtigt, auf den ihrem Sondernutzungsrecht unterliegenden Balkonen jeweils im Rahmen der Bauvorschriften nach freiem Ermessen einen - nicht näher beschriebenen - Wintergarten zu errichten, so ist dies dahin auszulegen, dass der Balkon rundum verglast sein muss und als Innenwohnbereich genutzt werde...mehr

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Zulässige Verglasung und Wohngestattung auf Balkonen kraft Teilungserklärungsvereinbarung

Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 133 BGB, § 242 BGB) Kommentar 1. In der Teilungserklärung war vereinbart: Errichtung von Wintergärten Sämtliche jeweiligen Wohnungseigentümer sind berechtigt, auf den ihrem jeweiligen Sondernutzungsrecht unterliegenden Terrassenflächen bzw. auf den ihrem jeweiligen Sondereigentum unterliegenden Balkonen jeweils - soweit baurechtlic...mehr

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Nachträgliche Zuteilung bon Sondernutzungsrechten durch den teilenden Eigentümer

Leitsatz Begründung verdinglichter Sondernutzungsrechte Nachträgliche Zuordnung von Stellplatz-Nutzrechten durch den Bauträger Bindung einer Stellplatz-Nutzungsregelung gegenüber einem Sondernachfolger Anspruch auf Einräumung von Mitbesitz an gemeinschaftlicher Grundstücksfläche Normenkette § 10 Abs. 2 WEG, § 158 Abs. 1 BGB, § 242 BGB Kommentar 1. Behält sich der teilende Eigentü...mehr

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Abgrenzung zwischen Beschluss und Vereinbarung nach dem Regelungsinhalt

Leitsatz Keine Bindung eines Sonderrechtsnachfolgers an Vereinbarungen zwischen den ursprünglichen Eigentümern, wenn eine Grundbucheintragung unterblieben ist Normenkette § 10 Abs. 2, 5 WEG, § 23 WEG; § 985 BGB, § 242 BGB, § 892 BGB; § 265 ZPO Kommentar 1. Auch nach Veräußerung seines Wohnungseigentums bleibt der vormalige Eigentümer (Kläger) weiterhin klagebefugt ( § 265 Z...mehr

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Rechtsschutzinteresse an Anfechtung und Einräumung von Sondernutzungsrechte

Leitsatz Mit Veräußerung eines Wohnungseigentums kann das Rechtsschutzinteresse an der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses entfallen Die Einräumung von Sondernutzungsrechten (an Kellerabteilen in einem frei gewordenen gemeinschaftlichen Tankraum) kann nicht rechtswirksam mehrheitlich beschlossen werden Normenkette § 15 WEG, § 43 WEG, § 20a FGG Kommentar 1. Mit der Veräußerun...mehr

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Einräumung kann nicht mehrheitlich beschlossen werden

Leitsatz Die Einräumung eines Sondernutzungsrechts kann nicht mehrheitlich beschlossen werden. Ein gleichwohl gefasster Beschluss ist auf Antrag für ungültig zu erklären. Fakten: Bestimmte Wohnungseigentümer sollten jeweils allein, also unter Ausschluss der übrigen Wohnungseigentümer, das unwiderrufliche Recht erhalten, jeweils bestimmte Flächen des im gemeinschaftlichen Eige...mehr

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Wiederherstellung nach baulicher Veränderung

Leitsatz Wiederherstellung des früheren Zustandes einer baulich veränderten Brunnenanlage im Garten Wechselseitige Rechte und Pflichten aus dem Gemeinschaftsverhältnis Unterlassene Beteiligung kann auch vom Rechtsbeschwerdegericht dann nachgeholt werden, wenn es nur um nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs geht Normenkette § 10 Abs. 1 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 43 Abs. 4 WEG,...mehr

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Balkonanbau mit Stahlstützenkonstruktion und Verankerung im Bereich eines EG-Gartensondernutzungsrechts als nachteilige bauliche Veränderung

Normenkette § 14 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 133 BGB, § 1004 Abs. 1 BGB Kommentar 1. Auch wenn bestandskräftig beschlossen wurde, dass Wohnungseigentümer in der 1., 2. und 3. Etage einen Balkon anbauen dürften, war ein neuerlicher Mehrheitsbeschluss auf Anfechtung gartensondernutzungsberechtigter EG-Eigentümer für ungültig zu erklären, der die Gestattung der Balkonanbauten über S...mehr

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Carport-Errichtung auf Stellplatz-Sondernutzungsrecht als beseitigungspflichtige nachteilige bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums

Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 15 Abs. 3 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB Kommentar 1. Ein rechtskundiger Eigentümer hatte auf seinem zur Sondernutzung zugewiesenen Stellplatz an der Grundstücksgrenze eigenmächtig einen Carport errichtet, um sein neues, sehr teures Kraftfahrzeug vor zu erwartenden Beschädigungen durch auf dem Nachbargrundstück stehende Bäume zu b...mehr

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Carport auf Sondernutzungsfläche ist bauliche Veränderung

Leitsatz Ein Wohnungseigentümer, der auf einer ihm zur Sondernutzung als Kfz-Abstellplatz zugewiesenen Hoffläche ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer einen Carport errichtet hat, kann sich gegenüber dem Beseitigungsverlangen anderer Wohnungseigentümer nicht auf eine Beeinträchtigung seiner Stellplatznutzung durch vom Nachbargrundstück ausgehende Immissionen berufen...mehr

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Hebebühne einer Doppelstockgarage als konstruktiver Gebäudeteil zwingend Gemeinschaftseigentum

Leitsatz Zulässige Vereinbarung in der Gemeinschaftsordnung hinsichtlich der Instandsetzungskostentragung allein der Garageneigentümer Normenkette § 5 Abs. 2 WEG, § 16 Abs. 2 WEG Kommentar 1. In einer Wohnanlage gab es auch Tiefgarageneinstellplätze als separates Teileigentum (14 Einzeleinstellplätze und 9 sog. Doppelparker oder Doppelstockgaragen), wobei die Doppelparker mit ...mehr

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Bepflanzung und Nachbarrecht

Leitsatz Ob ein Wohnungseigentümer die Bepflanzung des Sondernutzungsbereichs eines anderen Wohnungseigentümers hinnehmen muß, richtet sich auch nach nachbarrechtlichen Vorschriften. Fakten: Das aus dem Sondernutzungsrecht fließende alleinige Gebrauchsrecht an der einer Wohnung vorgelagerten Grundstücksfläche schließt zwar grundsätzlich die Befugnis ein, diese Fläche nach Bel...mehr

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Ersatz einer Flechtwand als äußere Terrassenbegrenzung durch einen sog. Friesenwall ohne objektive Nachteilswirkung für die restlichen Eigentümer

Normenkette § 14 WEG, § 22 WEG Kommentar 1. Ein EG-Eigentümer hatte die als äußere Terrassenbegrenzung vorhandene Flechtwand durch einen sogenannten Friesenwall ersetzt, auf dem er eine Palisadenwand aus Rundhölzern errichtete. Dabei wurde die Terrassenfläche auf etwa 2 m vergrößert. Ein Sondernutzungsrecht an der Terrasse war nicht vereinbart; seit Jahren wurde allerdings di...mehr

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Wird ein Sondernutzungsrecht entzogen, so besteht ein Ausgleichsanspruch gegen die Eigentümergemeinschaft

Leitsatz Wird einem Wohnungseigentümer - ohne daß es zu einer in die Zukunft wirkenden Vereinbarung kommt - das ihm eingeräumte Sondernutzungsrecht teilweise dadurch entzogen, daß die Bauordnung die Anlage eines gemeinschaftlichen Kinderspielplatzes erfordert, der auch nicht auf andere Grundstücksflächen verlegt werden kann, so steht ihm ab Widerruf der zunächst leihweisen ü...mehr

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Ausgleich für teilweise Entziehung eines Gartensondernutzungsrechts

Leitsatz (hier: für bauordnungsrechtlich auf Sondernutzungsfläche geforderten Kinderspielplatz) Normenkette § 15 Abs. 1 WEG, § 100 BGB, § 812ff. BGB Kommentar 1. Wird einem Wohnungseigentümer, ohne dass es zu einer in die Zukunft wirkenden Vereinbarung kommt, das ihm eingeräumte Sondernutzungsrecht (Garten) teilweise dadurch entzogen, dass die Bauordnung die Anlage eines gemei...mehr

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Erwerb eines Sondernutzungsrechts an praktisch nicht nutzbarem Stellplatz: Der Betroffene muss sich hier allein an seinen Veräußerer halten!

Normenkette § 15 WEG, § 242 BGB Kommentar Erwirbt ein Eigentümer das Sondernutzungsrecht an einem praktisch nicht nutzbaren Kfz-Stellplatz, so sind die übrigen Eigentümer in der Regel nicht verpflichtet, Maßnahmen zuzustimmen, die ihnen selbst spürbare Nachteile erbringen, nur um dem Betroffenen auch zu einem nutzbaren Stellplatz zu verhelfen. Es entspricht hier nicht Grundsä...mehr

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Eigentümergemeinschaft kann nicht für mangelhaftes Nutzungsrecht verantwortlich gemacht werden

Leitsatz Erwirbt ein Wohnungseigentümer das Sondernutzungsrecht an einem praktisch nicht nutzbaren Kfz-Stellplatz, so sind die übrigen Eigentümer regelmäßig nicht verpflichtet, Maßnahmen zuzustimmen, die ihnen selbst spürbare Nachteile einbringen, nur um dem Betreffenden auch zu einem nutzbaren Stellplatz zu verhelfen. Der Betroffene muß sich vielmehr an den Veräußerer halte...mehr

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Keine Dienstbarkeit an einem Sondernutzungsrecht (hier: Kfz-Stellplatz)

Normenkette § 15 WEG, § 1018 BGB, § 1090 BGB Kommentar 1. Eine Dienstbarkeit an einem Wohnungseigentum kann nicht mit dem Inhalt ins Grundbuch eingetragen werden, dass Ausübungsbereich ein Sondernutzungsrecht am gemeinschaftlichen Eigentum sein soll. Eine solche Dienstbarkeit könnte nur (mit Zustimmung sämtlicher Eigentümer) am ganzen Grundstück bestellt werden. Eine Sondernut...mehr

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Änderung hinsichtlich bestehender Sondernutzungsrechte im Ausnahmefall (hier: an Stellplätzen) darf ebenfalls nicht gegen Treu und Glauben verstoßen

Normenkette § 10 Abs. 2 WEG, § 15 WEG, § 242 BGB Kommentar Zwar können Eigentümer von Miteigentümern die Zustimmung zur Änderung der Teilungserklärung (hier: bezüglich bestehender Sondernutzungsrechte an Stellplätzen) verlangen, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der getroffenen Regelung als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheine...mehr

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Gartensondernutzungsberechtigte können Grenzen ihrer sondergenutzten Gartenflächen ohne Zustimmung anderer, nicht mitnutzungsberechtigter Sondereigentümer verschieben

Normenkette § 5 Abs. 4 WEG, § 10 Abs. 2 WEG, § 15 Abs. 1 WEG, § 873 BGB, § 876 BGB, § 877 BGB, § 19 GBO Kommentar 1. Sind Wohnungs- oder Teileigentümer durch eine im Grundbuch eingetragene Gebrauchsregelung (verdinglichte Sondernutzungsrechte) von der Mitnutzung von Grundstücksflächen (Gartenflächen) ausgeschlossen, so brauchen sie nicht mitzuwirken, wenn innerhalb dieser Son...mehr

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"Bepflanztes" Bauwerk ist u.U. zustimmungsfrei

Leitsatz Die Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage durch eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums (hier: Aufstellen eines Schuppens auf der zur Wohnung gehörenden Dachterrasse) stellt unter Umständen dann keinen Nachteil im Sinne von § 22 Abs. 1 S. 2, § 14 Nr. 1 WEG dar, wenn das Bauwerk infolge des Aufstellens oder Anpflanzens von...mehr

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Anlegung der Grundbücher und Eintragung einer Auflassungsvormerkung zugunsten eines Käufers gleichen Tages (Grundbuchfragen)

Leitsatz Grundbuchamt: Prüfung der Gemeinschaftsordnung Normenkette § 8 WEG, § 10 Abs. 1 WEG, § 18 GBO, § 53 Abs. 1 Satz 1 GBO Kommentar 1. Wird am selben Tag, an dem die Wohnungsgrundbücher angelegt werden, zugunsten des Erwerbers eines Wohnungseigentums eine Auflassungsvormerkung in ein Wohnungsgrundbuch eingetragen, so ist die Zustimmung und Bewilligung des Vormerkungsberec...mehr

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Maschendraht und Hecke müssen nicht immer weg!

Leitsatz Errichtet ein Wohnungseigentümer entlang der Grenze der ihm zur Sondernutzung zugewiesenen Gartenfläche einen Maschendrahtzaun und pflanzt er entlang diesem Zaun eine Hecke, so kann den übrigen Wohnungseigentümern ein Beseitigungsanspruch zustehen. Sachverhalt Dem Eigentümer der im Erdgeschoß gelegenen Wohnung einer Wohneigentumsanlage ist an der seiner Wohnung vorge...mehr

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Keine "Verbindungstreppe" zwischen Balkon und Sondernutzungsfläche!

Leitsatz Schafft der sondernutzungsberechtigte Wohnungseigentümer durch Anbringen einer portablen Treppe eine direkte Verbindung zwischen Balkon und Garten, genügt allein die Möglichkeit, das Sondernutzungsrecht am Gartenteil intensiver zu nutzen, für die davon ausgeschlossenen Miteigentümer einen Nachteil im Sinne von § 14 WEG anzunehmen. Unbedeutend ist dabei, ob sich zunä...mehr

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Nachträgliche Schaffung einer Balkongeländertür und einer kleinen Treppe in den sondergenutzten Garten stellt eine nachteilige bauliche Veränderung dar

Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 15 Abs. 3 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 1004 BGB Kommentar Die nachträgliche Schaffung einer direkten Verbindung zwischen Balkon und Garten durch Errichtung einer Balkongeländertüre mit Treppenabsatz stellt allein wegen der Möglichkeit intensiverer Nutzung des Sondernutzungsrechts am Garten für die selbst von der Nutzung dieses Grundstücksteils ausgesc...mehr

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Bestandskräftiger Zitterbeschluss (Ersatzvereinbarung) auf Nutzungsgestattung gemeinschaftlicher Kellerräume zugunsten eines Restaurant-Sondereigentümers allenfalls anfechtbar, grundsätzlich jedoch nicht nichtig

Normenkette § 10 Abs. 2 WEG, § 15 WEG, § 23 Abs. 4 WEG, § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG Kommentar 1. Bereits 1975 hatte eine Gemeinschaft einstimmig und bestandskräftig beschlossen, dass ein Restaurant-Eigentümer alle Kellerräume (mit diversen weiteren Maßgaben) für seinen Gaststättenbetrieb nutzen dürfe; im Austausch hierzu musste er auf Sondernutzungsrechte am Spitzboden im Dachgesch...mehr

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Auch eine "Ersatzvereinbarung" kann für alle Wohnungseigentümer verbindlich sein

Leitsatz Ein die Nutzung von im Gemeinschaftseigentum stehenden Kellerräumen zugunsten eines Wohnungseigentümers in Abweichung der Teilungserklärung regelnder nicht allstimmig gefaßter Eigentümerbeschluß berührt - jedenfalls sofern er nicht in ein bereits begründetes Sondernutzungsrecht eingreift - weder den dinglichen Kernbereich des Wohnungseigentums noch verstößt er gegen...mehr

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Anbau/Terrassenüberbauung auch bei Reihenhaus-Wohnungseigentum nachteilige bauliche Veränderung

Normenkette § 14 WEG, § 15 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 1004 BGB Kommentar 1. Ein Anbau als Überbauung einer sondergenutzten Terrasse ist auch bei Reihenhaus-Wohnungseigentum für den Nachbar-Wohnungseigentümer nachteilig und damit beseitigungspflichtig. 2. Auf § 1004 BGB, § 15 Abs. 3 WEG, § 22 Abs. 1 WEG und § 14 Nr. 1 WEG gestützte Beseitigungsansprüche kann jeder einzelne Wohnun...mehr

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Einstimmiger Beschluss (Vereinbarung) auf Gestattung des Ausbaus bzw. der Aufstockung eines Dachgeschosses mit entsprechender Sondereigentums-Begründung

Leitsatz Umdeutung einer formunwirksamen Vereinbarung von Sondereigentum in Sondernutzungsrechte Normenkette § 4 WEG, § 5 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 139 BGB, § 140 BGB, § 925 BGB Kommentar 1. Wird einem Wohnungseigentümer durch allstimmigen Eigentümerbeschluss der Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnraum gestattet, kommt anstelle einer damit verbundenen formunwirksamen Einräumung vo...mehr

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Kein "Mit-Sondereigentum" an einer Tiefgarage

Leitsatz Ist für eine Tiefgarage kein eigener Mitsondereigentumsanteil gebildet worden, so kann diese nicht bestimmten Wohnungseigentumsrechten als gemeinschaftliches Sondereigentum zugeordnet werden und ist daher gemeinschaftliches Eigentum. Die ausscheidbaren Lasten und Kosten sowie die Behandlung der für die Tiefgarage gebildeten Instandhaltungsrücklage kann in Abweichung ...mehr

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Kein gemeinschaftliches Sondereigentum (Mit-Sondereigentum) bezüglich einer Tiefgarage

Leitsatz Jedoch Kostenverteilung zu Lasten von Tiefgaragenstellplatz-Sondernutzungsberechtigten möglich; auch Rücklage-Trennung Normenkette § 1 WEG, § 6 Abs. 1 WEG, § 16 Abs. 2 WEG, § 21 Abs. 3 WEG Kommentar 1. Eine Tiefgarage, für die kein eigener Miteigentumsanteil gebildet wurde, kann nicht bestimmten Wohnungseigentumsrechten als "gemeinschaftliches Sondereigentum" zugeordn...mehr

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Beschlüsse können nach Ende der Versammlung nicht mehr gefaßt werden

Leitsatz Sind auf einer Wohnungseigentümerversammlung sämtliche Tagesordnungspunkte abgehandelt und verläßt daraufhin der Verwalter die Versammlung, auch ohne diese ausdrücklich zu schließen, so ist mit seinem Weggang die Versammlung als beendet anzusehen; in diesem Fall ist kein Raum mehr für eine weitere Beschlußfassung der Wohnungseigentümer. Die Beseitigung einer Grundstü...mehr